Aus Quelldokumenten geprüft

Debeka Krankenversicherungsverein a. G. / Debeka Versicherungsgruppe

Debeka

Debeka is a Reiseversicherung for the Germany market with online purchase and 24/7 assistance.

Zuletzt verifiziert am 27.08.2026Gepruft von: Boleron EUVersicherungsbedingungen: 2026-07-01Risikoträger: Debeka Krankenversicherungsverein a. G.
Online-Abschluss24/7 Assistance

Direktzahlung

Debeka erstattet Kosten grundsätzlich nach Vorlage der Originalrechnungen; bei ernsthaften Fällen wie Krankenhausaufenthalten kann der Versicherer in Vorleistung treten, während kleinere ambulante Behandlungen in der Regel vor Ort bezahlt und anschließend erstattet werden.

Geografischer Geltungsbereich

Weltweit, außer der Bundesrepublik Deutschland und Ländern, in denen die versicherte Person einen Wohnsitz hat

Gilt für das Gebiet außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, ausgenommen Länder, in denen die versicherte Person einen Wohnsitz hat

Startpreis

12 €

Richtwert — Preisannahmen nicht angegeben

Alleinstellungsmerkmale

  • Umfassender weltweiter Reisekrankenschutz bereits ab 12 Euro pro Jahr für Erwachsene und 6 Euro pro Jahr für Kinder.
  • Der Versicherungsschutz verlängert sich automatisch über die reguläre 70-Tage-Grenze hinaus, wenn die Heimreise aus medizinischen Gründen nicht möglich ist.
  • Der Schutz gilt weltweit, auch in Ländern ohne Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland, in denen die gesetzliche Krankenversicherung überhaupt nicht leistet.
  • Der Vertrag kann vollständig online in wenigen Schritten abgeschlossen werden.
  • Der Versicherungsschutz besteht vom ersten Tag an ohne Wartezeiten.

Leistungsgrenzen

Krankheitskosten

Gedeckt

100%ige Erstattung der medizinisch notwendigen ambulanten und stationären Behandlungskosten während einer Auslandsreise; eine allgemeine Höchstgrenze wird in den Bedingungen nicht genannt.

Quelle

Ambulante ärztliche Behandlung

Gedeckt

100%ige Erstattung der Kosten für ambulante ärztliche Behandlungen während der Auslandsreise.

Quelle

Stationäre Krankenhausbehandlung

Gedeckt

100%ige Erstattung stationärer Krankenhausbehandlungen einschließlich Operationen im Ausland; freie Krankenhauswahl bei Erfüllung bestimmter Qualitätskriterien.

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Ambulante Heilbehandlung

Gedeckt

Umfasst ambulante Behandlungen durch Ärzte, Zahnärzte, Heilpraktiker, Chirotherapeuten und Osteopathen sowie Arznei-, Verbandmittel und Strahlendiagnostik.

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Notfallzahnbehandlung

Gedeckt

Übernahme schmerzstillender Zahnbehandlungen, notwendiger Füllungen und provisorischen Zahnersatzes in einfacher Ausführung sowie Prothesenreparaturen; Neuanfertigung von Zahnersatz einschließlich Kronen und Kieferorthopädie ist ausgeschlossen.

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Medizinisch notwendiger Krankentransport

Gedeckt

Übernahme der Kosten für den medizinisch notwendigen Krankentransport zur Erstversorgung zum nächsterreichbaren geeigneten Krankenhaus oder Arzt sowie den Weitertransport in das nächstgeeignete Krankenhaus.

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Rücktransport ins Heimatland

Bedingt

Übernahme der Kosten für den Rücktransport zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus am Wohnort, wenn der Rücktransport medizinisch sinnvoll und vertretbar ist, die Heilbehandlung im Ausland voraussichtlich teurer ist oder die stationäre Behandlung voraussichtlich länger als 14 Tage dauert.

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Überführung und Bestattung

Gedeckt

Übernahme der Kosten für die Überführung einer verstorbenen versicherten Person oder deren Bestattung im Ausland, höchstens bis zu den Kosten einer Überführung.

Quelle

Such-, Rettungs- und Bergungskosten

5.000 €

Erstattung der Such-, Rettungs- und Bergungskosten bis 5.000 Euro, sofern diese aufgrund von Erkrankung, Unfall oder Tod der versicherten Person im Ausland anfallen.

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COVID-19-Behandlung

Keine Grenze angegeben

Die Versicherungsbedingungen und das Informationsblatt enthalten keine spezifische Regelung oder keinen Ausschluss zu COVID-19.

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Bereits bestehende Erkrankungen

Bedingt

Tritt der Versicherungsfall schon vor Antritt der Reise ins Ausland ein, werden die notwendigen Behandlungskosten nur erstattet, wenn sich eine bestehende Erkrankung während der Auslandsreise verschlechtert.

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Wintersport-Deckung

Keine Grenze angegeben

In den geprüften Bedingungen, dem Informationsblatt oder der Produktseite wird Wintersport weder erwähnt noch ausgeschlossen.

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Abenteuersport-Deckung

Keine Grenze angegeben

In den geprüften Bedingungen, dem Informationsblatt oder der Produktseite wird Abenteuer-/Extremsport weder erwähnt noch ausgeschlossen.

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Schwangerschaftskomplikationen und Entbindung

Gedeckt

Übernahme der Kosten für eine Entbindung und Schwangerschaftskomplikationen (einschließlich Fehlgeburt, Frühgeburt oder notfallmäßigem Schwangerschaftsabbruch) bis zur 36. Schwangerschaftswoche, mit Ausnahmen bei medizinisch notwendigem längerem Auslandsaufenthalt; auch die notwendige Heilbehandlung des Neugeborenen wird bis zur Transportfähigkeit von Mutter und Kind übernommen.

Quelle

Auslandshaftpflicht

Keine Grenze angegeben

In den geprüften Bedingungen, dem Informationsblatt oder der Produktseite wird für dieses Produkt keine Haftpflichtdeckung erwähnt.

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Rechtsschutz/Rechtsberatung

Keine Grenze angegeben

In den geprüften Bedingungen, dem Informationsblatt oder der Produktseite wird für dieses Produkt keine Rechtsschutzleistung erwähnt.

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24-Stunden-Notrufservice

Gedeckt

Erstattung der Telefonkosten für Anrufe beim 24-Stunden-Notrufservice der Debeka.

Quelle

Wichtige Bedingungen

Frist fur Assistance-Anruf

Eine feste Frist zur Kontaktaufnahme mit dem Notrufservice ist nicht festgelegt; der Versicherer kann jedoch zur Feststellung des Leistungsanspruchs Auskünfte verlangen und eine Untersuchung durch einen von ihm beauftragten Arzt fordern.

Nicht autorisierte Behandlung

Verletzt der Versicherungsnehmer eine vertragliche Obliegenheit (z. B. Auskunftspflichten), kann die Debeka die Leistung gemäß § 10 in Verbindung mit § 28 VVG je nach Verschuldensgrad kürzen oder verweigern.

Abschluss im Ausland

Wird der Vertrag während einer Auslandsreise abgeschlossen, gilt der Versicherungsschutz erst für die nächste Auslandsreise; die aktuelle Reise ist nicht versichert.

Chronische Erkrankungen

Chronische oder bereits bestehende Erkrankungen werden nur erstattet, wenn sie sich unerwartet während der Auslandsreise verschlechtern und eine Behandlung notwendig wird; bereits vor der Reise geplante Behandlungen sind grundsätzlich nicht versichert.

Schwangerschaft

Entbindung und Schwangerschaftskomplikationen (Fehlgeburt, Frühgeburt, notfallmäßiger Schwangerschaftsabbruch) sind bis zur 36. Schwangerschaftswoche versichert; danach besteht weiterer Schutz, wenn ein längerer Auslandsaufenthalt aufgrund eines vorherigen Versicherungsfalls medizinisch notwendig wird.

Vorerkrankungsausschluesse

Kosten für einen bereits vor Reisebeginn bestehenden Versicherungsfall werden nur erstattet, wenn sich die bestehende Erkrankung während der Auslandsreise verschlechtert.

Begrenzung der Deckungsdauer

Der Versicherungsschutz besteht für die ersten 70 Tage jeder Auslandsreise innerhalb eines Versicherungsjahres; ist die Rückreise nach 70 Tagen aus medizinischen Gründen nicht möglich, verlängert sich der Schutz automatisch, bis die versicherte Person wieder transportfähig ist.

Wo kaufen

Dokumente

Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Auslandsreise-Krankenversicherung (AVB/AR)

Versicherungsbedingungen

Öffnen

Informationsblatt zu Versicherungsprodukten (Tarif AR)

IPID

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Produktseite

Sonstiges Dokument

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Policendetails

Medizinischer Rücktransport

Übernahme der Kosten für medizinisch notwendigen Krankenrücktransport ins Heimatland

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Ambulante ärztliche Behandlung

Übernahme ambulanter ärztlicher Heilbehandlungen, Arznei-, Verband- und Heilmittel

Quelle

Maximale Reisedauer

Versicherungsschutz gilt für eine Reisedauer von maximal 70 Tagen pro Auslandsreise

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Vertragsabschluss vor Reisebeginn erforderlich

Der Versicherungsvertrag muss vor Antritt der Reise für die Dauer eines Jahres abgeschlossen werden

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Geografischer Geltungsbereich

Weltweitgeltender Versicherungsschutz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme von Ländern mit permanentem Wohnsitz

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Kostenerstattung vs. direkte Schadensregulierung

Bei Vorleistung des Debeka Krankenversicherungsvereins wird dieser den Schadensfall bedingungsgemäß regulieren; bei kleineren Behandlungen zahlt Versicherter vor Ort

Quelle

Ausschluss Kriegsereignisse und innere Unruhen

Keine Deckung für durch Kriegsereignisse, Bürgerkrieg oder innere Unruhen verursachte Schäden; vorhersehbar wenn Reisewarnung des Auswärtigen Amts vor Reisebeginn vorlag

Quelle

Ausschluss vorsätzlich verursachter Schäden

Keine Deckung für auf Vorsatz beruhende Krankheiten und Unfälle sowie Entgiftungs-, Entzugs- und Entwöhnungsbehandlungen

Quelle

Keine Wartezeiten

Versicherungsschutz vom ersten Tag an ohne Wartezeiten

Quelle