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Reiseversicherung — Deutschland

63 Versicherer mit Deckungsdaten aus Quelldokumenten

ADAC

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AdmiralDirekt

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Allianz

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Allianz Direct

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Allianz Travel

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ALTE OLDENBURGER

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ARAG

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AXA

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Barmenia

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BarmeniaGothaer

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BavariaDirekt

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Berlin Direkt Versicherung

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BGV

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Ostfriesische Landschaftliche Brandkasse

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Concordia

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Continentale

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CosmosDirekt

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DBV

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Debeka

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Deutsche Familienversicherung

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DEVK

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die Bayerische

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DKV

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Envivas

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ERGO Reiseversicherung

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ERGO Reiseversicherung

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EUROPA

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Europ Assistance

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Feuersozietät

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Generali

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HALLESCHE

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HanseMerkur

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HUK-COBURG

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HUK24

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INTER

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Itzehoer Versicherungen

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Lippische

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LVM

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Mecklenburgische

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Münchener Verein

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NÜRNBERGER

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Öffentliche

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Öffentliche Oldenburg

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ÖSA

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ÖVB (VGH Versicherungen)

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R+V

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SDK

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SIGNAL IDUNA

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Sparkassen-DirektVersicherung

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SV SparkassenVersicherung

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SV Sachsen

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UKV

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uniVersa

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URV

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VGH

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vigo

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UKV

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VRK

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WGV

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Württembergische

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TravelSecure

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WWK

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Zurich

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Leistungen

Deckung im Vergleich — Reiseversicherung, Deutschland: 63 Angebote, zusammengestellt aus den eigenen Dokumenten der Versicherer, gelesen zwischen und . Nicht von den Versicherern bestätigt.
Merkmal / KategorieADACAdmiralDirektAllianzAllianz DirectAllianz TravelALTE OLDENBURGERARAGAXABarmeniaBarmeniaGothaerBavariaDirektBerlin Direkt VersicherungBGVOstfriesische Landschaftliche BrandkasseConcordiaContinentaleCosmosDirektDBVDebekaDeutsche FamilienversicherungDEVKdie BayerischeDKVEnvivasERGO ReiseversicherungERGO ReiseversicherungEUROPAEurop AssistanceFeuersozietätGeneraliHALLESCHEHanseMerkurHUK-COBURGHUK24INTERItzehoer VersicherungenLippischeLVMMecklenburgischeMünchener VereinNÜRNBERGERÖffentlicheÖffentliche OldenburgÖSAÖVB (VGH Versicherungen)R+VSDKSIGNAL IDUNASparkassen-DirektVersicherungSV SparkassenVersicherungSV SachsenUKVuniVersaURVVGHvigoUKVVRKWGVWürttembergischeTravelSecureWWKZurich
Online-AbschlussJaJaJaJaJaJaJaJaJaJaJaJaJaNeinJaJaJaJaJaJaJaJaJaJaJaJaJaJaNeinJaJaJaJaJaJaJaJaJaNeinJaNeinJaJaJaJaJaJaJaJaJaJaJaNeinJaJaJaJaJaJaJaJaNeinJa
24/7 AssistanceJaJaJaJaJaJaJaJaNeinNeinJaJaJaJaJaJaJaJaJaJaJaJaJaJaJaJaJaJaJaJaJaJaJaJaJaJaJaJaJaJaJaJaJaJaJaJaJaJaJaJaJaJaJaJaNicht verfugbarJaJaJaJaJaJaNicht verfugbarJa
HeilkostenAbgedeckt[1]Keine Grenze angegebenUnbegrenzt[17]Abgedeckt[33]Abgedeckt[49]Unbegrenzt[65]Abgedeckt[81]Abgedeckt[97]Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[113]Unbegrenzt[129]Unbegrenzt[145]Abgedeckt[161]Abgedeckt[177]Abgedeckt[193]Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[209]Abgedeckt[225]Keine Grenze angegebenAbgedeckt[241]Abgedeckt[257]Abgedeckt[273]Abgedeckt[289]Abgedeckt[305]Unbegrenzt[321]Unbegrenzt[337]Abgedeckt[353]Abgedeckt[369]Unbegrenzt[385]Unbegrenzt[401]Unbegrenzt[417]Abgedeckt[433]Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[449]Abgedeckt[465]Abgedeckt[481]100 % der Versicherungssumme[497]Abgedeckt[513]Abgedeckt[529]Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[545]Abgedeckt[561]Abgedeckt[577]Keine Grenze angegebenAbgedeckt[593]Abgedeckt[609]Unbegrenzt[625]Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[641]Abgedeckt[657]Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[673]Abgedeckt[689]Keine Grenze angegebenAbgedeckt[705]Abgedeckt[721]Abgedeckt[737]Abgedeckt[753]Abgedeckt[769]Abgedeckt[785]Abgedeckt[801]Abgedeckt[817]Unbegrenzt[833]Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[849]Abgedeckt[865]Abgedeckt[881]Abgedeckt[897]Abgedeckt[913]Abgedeckt[929]Abgedeckt[945]Abgedeckt[961]Details ansehen[977]Abgedeckt[993]
Medizinischer TransportAbgedeckt[2]Keine Grenze angegebenAbgedeckt[18]Abgedeckt[34]Abgedeckt[50]Unbegrenzt[66]Abgedeckt[82]Abgedeckt[98]Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[114]Unbegrenzt[130]Unbegrenzt[146]Abgedeckt[162]Abgedeckt[178]Abgedeckt[194]Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[210]Abgedeckt[226]Abgedeckt[242]Abgedeckt[258]Abgedeckt[274]Abgedeckt[290]Abgedeckt[306]Unbegrenzt[322]Unbegrenzt[338]Abgedeckt[354]Abgedeckt[370]Abgedeckt[386]Unbegrenzt[402]Unbegrenzt[418]Abgedeckt[434]Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[450]Abgedeckt[466]Abgedeckt[482]100 % der Versicherungssumme[498]Abgedeckt[514]Abgedeckt[530]Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[546]Abgedeckt[562]Abgedeckt[578]Keine Grenze angegebenAbgedeckt[594]Abgedeckt[610]Unbegrenzt[626]Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[642]Abgedeckt[658]Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[674]Details ansehen[690]Abgedeckt[706]Abgedeckt[722]Abgedeckt[738]Abgedeckt[754]Abgedeckt[770]Abgedeckt[786]Abgedeckt[802]Abgedeckt[818]Unbegrenzt[834]Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[850]Abgedeckt[866]Abgedeckt[882]Abgedeckt[898]Abgedeckt[914]Abgedeckt[930]Abgedeckt[946]Abgedeckt[962]Details ansehen[978]Abgedeckt[994]
COVID-19 BehandlungDetails ansehen[3]Unbegrenzt[19]Abgedeckt[35]Keine Grenze angegebenAbgedeckt[51]Details ansehen[67]Details ansehen[83]Details ansehen[99]Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[115]Unbegrenzt[131]Unbegrenzt[147]Details ansehen[163]Abgedeckt[179]Details ansehen[195]Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[211]Details ansehen[227]Details ansehen[243]Abgedeckt[259]Details ansehen[275]Details ansehen[291]Abgedeckt[307]Keine Grenze angegebenBedingt[323]Unbegrenzt[339]Details ansehen[355]Details ansehen[371]Abgedeckt[387]Details ansehen[403]Details ansehen[419]Abgedeckt[435]Keine Grenze angegebenAus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[451]Details ansehen[467]Details ansehen[483]Abgedeckt[499]Details ansehen[515]Abgedeckt[531]Keine Grenze angegebenUnbegrenzt[547]Details ansehen[563]Details ansehen[579]Details ansehen[595]Details ansehen[611]Details ansehen[627]Aus den geprüften Dokumenten nicht feststellbar[643]Details ansehen[659]Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[675]Details ansehen[691]Details ansehen[707]Details ansehen[723]Bedingt[739]Abgedeckt[755]Abgedeckt[771]Abgedeckt[787]Keine Grenze angegebenDetails ansehen[803]Details ansehen[819]Details ansehen[835]Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[851]Details ansehen[867]Bedingt[883]Details ansehen[899]Details ansehen[915]Details ansehen[931]Abgedeckt[947]Abgedeckt[963]Details ansehen[979]Details ansehen[995]
PrivathaftpflichtDetails ansehen[4]Details ansehen[20]Ausgeschlossen[36]500.000 €[52]500.000 € – 1.000.000 €[68]Details ansehen[84]Details ansehen[100]Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[116]Ausgeschlossen[132]Details ansehen[148]Details ansehen[164]Details ansehen[180]Details ansehen[196]Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[212]Details ansehen[228]Details ansehen[244]Details ansehen[260]Details ansehen[276]Details ansehen[292]Für dieses Produkt nicht anwendbar[308]Details ansehen[324]Details ansehen[340]Details ansehen[356]Details ansehen[372]Details ansehen[388]Details ansehen[404]Details ansehen[420]Details ansehen[436]Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[452]Ausgeschlossen[468]Details ansehen[484]Details ansehen[500]Details ansehen[516]Details ansehen[532]Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[548]Ausgeschlossen[564]Details ansehen[580]Details ansehen[596]Details ansehen[612]Details ansehen[628]Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[644]Details ansehen[660]Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[676]Details ansehen[692]Details ansehen[708]Details ansehen[724]Details ansehen[740]Details ansehen[756]Details ansehen[772]Details ansehen[788]Details ansehen[804]Ausgeschlossen[820]Ausgeschlossen[836]Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[852]Details ansehen[868]Details ansehen[884]Details ansehen[900]Details ansehen[916]Details ansehen[932]Details ansehen[948]Ausgeschlossen[964]Details ansehen[980]Ausgeschlossen[996]
Zahnbehandlung NotfallAbgedeckt[5]Keine Grenze angegebenUnbegrenzt[21]Abgedeckt[37]Abgedeckt[53]Unbegrenzt[69]Abgedeckt[85]Abgedeckt[101]Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[117]Unbegrenzt[133]Unbegrenzt[149]Abgedeckt[165]Abgedeckt[181]Abgedeckt[197]Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[213]Abgedeckt[229]Abgedeckt[245]Abgedeckt[261]Abgedeckt[277]Abgedeckt[293]Abgedeckt[309]2.000 €[325]Unbegrenzt[341]250 €[357]Abgedeckt[373]500 €[389]Unbegrenzt[405]Unbegrenzt[421]Abgedeckt[437]Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[453]Abgedeckt[469]Abgedeckt[485]250 € – 1.000 €[501]Abgedeckt[517]Abgedeckt[533]Unbegrenzt[549]1.000 €[565]Abgedeckt[581]Keine Grenze angegebenAbgedeckt[597]Abgedeckt[613]Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[629]Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[645]Abgedeckt[661]Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[677]Details ansehen[693]Abgedeckt[709]Abgedeckt[725]Abgedeckt[741]Abgedeckt[757]Abgedeckt[773]Abgedeckt[789]Bedingt[805]Keine Grenze angegebenAbgedeckt[821]Unbegrenzt[837]Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[853]Abgedeckt[869]Abgedeckt[885]Abgedeckt[901]Bedingt[917]Abgedeckt[933]Abgedeckt[949]Abgedeckt[965]Details ansehen[981]250 €[997]
Suche und Rettung15.000 €[6]Details ansehen[22]15.000 €[38]Covered[54]Details ansehen[70]5.000 €[86]15.000 €[102]Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[118]5.000 €[134]5.000 €[150]10.000 €[166]15.000 €[182]10.000 €[198]10.000 €[214]5.000 €[230]5.000 €[246]15.000 €[262]Details ansehen[278]5.000 €[294]20.000 €[310]2.500 € – 15.000 €[326]5.000 €[342]20.000 €[358]2.500 €[374]15.000 €[390]10.000 €[406]5.000 €[422]10.000 €[438]Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[454]2.500 €[470]2.500 €[486]15.000 €[502]10.000 €[518]10.000 €[534]Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[550]Details ansehen[566]Aus den geprüften Dokumenten nicht feststellbar[582]25.000 €[598]20.000 €[614]10.000 €[630]Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[646]2.500 € – 5.000 €[662]Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[678]Details ansehen[694]5.000 €[710]Ausgeschlossen[726]5.000 €[742]15.000 €[758]10.000 €[774]10.000 €[790]10.000 €[806]2.500 € – 10.000 €[822]Details ansehen[838]Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[854]5.000 €[870]10.000 €[886]10.000 €[902]10.000 €[918]10.000 €[934]10.000 €[950]15.000 €[966]Details ansehen[982]Ausgeschlossen[998]
Rechtsbeistand100.000 €[7]Details ansehen[23]Ausgeschlossen[39]Abgedeckt[55]Details ansehen[71]Details ansehen[87]Details ansehen[103]Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[119]Ausgeschlossen[135]Details ansehen[151]Details ansehen[167]Details ansehen[183]Details ansehen[199]Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[215]Details ansehen[231]Details ansehen[247]Abgedeckt[263]Details ansehen[279]Details ansehen[295]Für dieses Produkt nicht anwendbar[311]Details ansehen[327]Details ansehen[343]Details ansehen[359]Details ansehen[375]Details ansehen[391]Details ansehen[407]Details ansehen[423]Details ansehen[439]Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[455]Abgedeckt[471]Details ansehen[487]Details ansehen[503]Details ansehen[519]Details ansehen[535]Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[551]Details ansehen[567]Details ansehen[583]Details ansehen[599]Details ansehen[615]Details ansehen[631]Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[647]Covered[663]Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[679]Details ansehen[695]Details ansehen[711]Details ansehen[727]Details ansehen[743]Details ansehen[759]12.500 €[775]Details ansehen[791]Details ansehen[807]Ausgeschlossen[823]Details ansehen[839]Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[855]Details ansehen[871]Details ansehen[887]Details ansehen[903]Details ansehen[919]Details ansehen[935]Details ansehen[951]Ausgeschlossen[967]Details ansehen[983]Details ansehen[999]
Emergency medical treatmentAbgedeckt[8]Keine Grenze angegebenUnbegrenzt[24]Abgedeckt[40]Abgedeckt[56]Unbegrenzt[72]Abgedeckt[88]Abgedeckt[104]Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[120]Unbegrenzt[136]Unbegrenzt[152]Abgedeckt[168]Abgedeckt[184]Abgedeckt[200]Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[216]Abgedeckt[232]Abgedeckt[248]Abgedeckt[264]Abgedeckt[280]Abgedeckt[296]Abgedeckt[312]Unbegrenzt[328]Unbegrenzt[344]Abgedeckt[360]Abgedeckt[376]Unbegrenzt[392]Unbegrenzt[408]Abgedeckt[424]Abgedeckt[440]Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[456]Abgedeckt[472]Abgedeckt[488]Details ansehen[504]Abgedeckt[520]Abgedeckt[536]Unbegrenzt[552]Abgedeckt[568]Abgedeckt[584]Abgedeckt[600]Abgedeckt[616]Unbegrenzt[632]Unbegrenzt[648]Abgedeckt[664]Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[680]Abgedeckt[696]Keine Grenze angegebenAbgedeckt[712]Abgedeckt[728]Abgedeckt[744]Abgedeckt[760]Abgedeckt[776]Abgedeckt[792]Abgedeckt[808]Abgedeckt[824]Unbegrenzt[840]Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[856]Abgedeckt[872]Abgedeckt[888]Abgedeckt[904]Abgedeckt[920]Abgedeckt[936]Abgedeckt[952]Abgedeckt[968]Details ansehen[984]Abgedeckt[1000]
HospitalizationAbgedeckt[9]Keine Grenze angegebenUnbegrenzt[25]Abgedeckt[41]Abgedeckt[57]Unbegrenzt[73]Abgedeckt[89]Abgedeckt[105]Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[121]Unbegrenzt[137]Unbegrenzt[153]Abgedeckt[169]Abgedeckt[185]Abgedeckt[201]Abgedeckt[217]Abgedeckt[233]Abgedeckt[249]Abgedeckt[265]Abgedeckt[281]Abgedeckt[297]Abgedeckt[313]Unbegrenzt[329]Unbegrenzt[345]Abgedeckt[361]Abgedeckt[377]Unbegrenzt[393]Unbegrenzt[409]Unbegrenzt[425]Abgedeckt[441]Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[457]Abgedeckt[473]Abgedeckt[489]100 % der Versicherungssumme[505]Abgedeckt[521]Abgedeckt[537]Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[553]Abgedeckt[569]Abgedeckt[585]Keine Grenze angegebenAbgedeckt[601]Abgedeckt[617]Unbegrenzt[633]Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[649]Abgedeckt[665]Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[681]Abgedeckt[697]Keine Grenze angegebenAbgedeckt[713]Abgedeckt[729]Abgedeckt[745]Abgedeckt[761]Abgedeckt[777]Abgedeckt[793]Abgedeckt[809]Abgedeckt[825]Unbegrenzt[841]Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[857]Abgedeckt[873]Abgedeckt[889]Abgedeckt[905]Abgedeckt[921]Abgedeckt[937]Abgedeckt[953]Abgedeckt[969]Details ansehen[985]Abgedeckt[1001]
Outpatient treatmentAbgedeckt[10]Keine Grenze angegebenUnbegrenzt[26]Abgedeckt[42]Abgedeckt[58]Unbegrenzt[74]Abgedeckt[90]Abgedeckt[106]Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[122]Unbegrenzt[138]Unbegrenzt[154]Abgedeckt[170]Abgedeckt[186]Abgedeckt[202]Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[218]Abgedeckt[234]Abgedeckt[250]Abgedeckt[266]Abgedeckt[282]Abgedeckt[298]Abgedeckt[314]Unbegrenzt[330]Unbegrenzt[346]Abgedeckt[362]Abgedeckt[378]Unbegrenzt[394]Unbegrenzt[410]Unbegrenzt[426]Abgedeckt[442]Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[458]Abgedeckt[474]Abgedeckt[490]100 % der Versicherungssumme[506]Abgedeckt[522]Abgedeckt[538]Unbegrenzt[554]Abgedeckt[570]Abgedeckt[586]Keine Grenze angegebenAbgedeckt[602]Abgedeckt[618]Unbegrenzt[634]Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[650]Abgedeckt[666]Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[682]Abgedeckt[698]Keine Grenze angegebenAbgedeckt[714]Abgedeckt[730]Abgedeckt[746]Abgedeckt[762]Abgedeckt[778]Abgedeckt[794]Abgedeckt[810]Abgedeckt[826]Unbegrenzt[842]Die geprüften Dokumente widersprechen sich[858]Abgedeckt[874]Abgedeckt[890]Abgedeckt[906]Abgedeckt[922]Abgedeckt[938]Abgedeckt[954]Abgedeckt[970]Details ansehen[986]Abgedeckt[1002]
Medical evacuationAbgedeckt[11]Keine Grenze angegebenAbgedeckt[27]Abgedeckt[43]Abgedeckt[59]Unbegrenzt[75]Abgedeckt[91]Abgedeckt[107]Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[123]Unbegrenzt[139]Unbegrenzt[155]Abgedeckt[171]Abgedeckt[187]Abgedeckt[203]Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[219]Abgedeckt[235]Bedingt[251]Abgedeckt[267]Abgedeckt[283]Bedingt[299]Abgedeckt[315]Unbegrenzt[331]Unbegrenzt[347]Abgedeckt[363]Bedingt[379]Unbegrenzt[395]Unbegrenzt[411]Abgedeckt[427]Abgedeckt[443]Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[459]Bedingt[475]Abgedeckt[491]100 % der Versicherungssumme[507]Bedingt[523]Bedingt[539]Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[555]Abgedeckt[571]Details ansehen[587]Abgedeckt[603]Abgedeckt[619]Unbegrenzt[635]Unbegrenzt[651]Abgedeckt[667]Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[683]Abgedeckt[699]Abgedeckt[715]Abgedeckt[731]Abgedeckt[747]Unbegrenzt[763]Abgedeckt[779]Abgedeckt[795]Bedingt[811]Keine Grenze angegebenAbgedeckt[827]Unbegrenzt[843]Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[859]Bedingt[875]Abgedeckt[891]Bedingt[907]Abgedeckt[923]Abgedeckt[939]Abgedeckt[955]Abgedeckt[971]Details ansehen[987]Abgedeckt[1003]
Repatriation of remainsAbgedeckt[12]Keine Grenze angegebenAbgedeckt[28]Keine Grenze angegebenAbgedeckt[44]Abgedeckt[60]Details ansehen[76]Abgedeckt[92]10.250 €[108]Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[124]10.000 €[140]10.000 €[156]Abgedeckt[172]Abgedeckt[188]Abgedeckt[204]Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[220]Abgedeckt[236]30.000 €[252]Abgedeckt[268]10.000 €[284]Abgedeckt[300]10.000 €[316]Unbegrenzt[332]10.000 €[348]10.000 €[364]Abgedeckt[380]Abgedeckt[396]Unbegrenzt[412]30.000 €[428]Abgedeckt[444]Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[460]Abgedeckt[476]Unbegrenzt[492]10.000 €[508]Abgedeckt[524]Abgedeckt[540]Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[556]10.000 €[572]Details ansehen[588]Abgedeckt[604]10.000 €[620]Unbegrenzt[636]Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[652]Abgedeckt[668]Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[684]Details ansehen[700]Abgedeckt[716]Abgedeckt[732]12.000 €[748]Abgedeckt[764]Abgedeckt[780]Abgedeckt[796]Keine Grenze angegebenAbgedeckt[812]Keine Grenze angegebenAbgedeckt[828]10.300 €[844]Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[860]Abgedeckt[876]Abgedeckt[892]Abgedeckt[908]Details ansehen[924]Abgedeckt[940]Abgedeckt[956]Abgedeckt[972]Details ansehen[988]10.000 €[1004]
Pre existing conditionsBedingt[13]Details ansehen[29]Ausgeschlossen[45]Ausgeschlossen[61]Ausgeschlossen[77]Ausgeschlossen[93]Aus den geprüften Dokumenten nicht feststellbar[109]Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[125]Bedingt[141]Bedingt[157]Bedingt[173]Ausgeschlossen[189]Bedingt[205]Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[221]Bedingt[237]Bedingt[253]Ausgeschlossen[269]Bedingt[285]Bedingt[301]Ausgeschlossen[317]Bedingt[333]Bedingt[349]Ausgeschlossen[365]Bedingt[381]Ausgeschlossen[397]Ausgeschlossen[413]Bedingt[429]Keine Grenze angegebenBedingt[445]Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[461]Ausgeschlossen[477]Bedingt[493]Details ansehen[509]Bedingt[525]Bedingt[541]Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[557]30.000 €[573]Ausgeschlossen[589]Bedingt[605]Bedingt[621]Ausgeschlossen[637]Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[653]Bedingt[669]Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[685]Details ansehen[701]Ausgeschlossen[717]Ausgeschlossen[733]Bedingt[749]Bedingt[765]Bedingt[781]Bedingt[797]Ausgeschlossen[813]Ausgeschlossen[829]Bedingt[845]Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[861]Ausgeschlossen[877]Bedingt[893]Bedingt[909]Details ansehen[925]Ausgeschlossen[941]Bedingt[957]Bedingt[973]Details ansehen[989]Ausgeschlossen[1005]
Winter sports coverDetails ansehen[14]Details ansehen[30]Abgedeckt[46]Keine Grenze angegeben500 €[62]Details ansehen[78]Details ansehen[94]Abgedeckt[110]Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[126]Details ansehen[142]Details ansehen[158]Details ansehen[174]Details ansehen[190]Details ansehen[206]Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[222]Abgedeckt[238]Details ansehen[254]Abgedeckt[270]Keine Grenze angegebenDetails ansehen[286]Details ansehen[302]Abgedeckt[318]Keine Grenze angegebenDetails ansehen[334]Details ansehen[350]Details ansehen[366]Details ansehen[382]Details ansehen[398]Details ansehen[414]Details ansehen[430]Details ansehen[446]Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[462]Details ansehen[478]Details ansehen[494]Details ansehen[510]Details ansehen[526]Details ansehen[542]Unbegrenzt[558]Details ansehen[574]Details ansehen[590]Details ansehen[606]Details ansehen[622]Details ansehen[638]Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[654]Details ansehen[670]Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[686]Details ansehen[702]Details ansehen[718]Details ansehen[734]Details ansehen[750]Abgedeckt[766]Details ansehen[782]Details ansehen[798]Abgedeckt[814]Details ansehen[830]Details ansehen[846]Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[862]Details ansehen[878]Details ansehen[894]Details ansehen[910]Details ansehen[926]Details ansehen[942]Abgedeckt[958]Abgedeckt[974]Details ansehen[990]Details ansehen[1006]
Adventure sports coverDetails ansehen[15]Details ansehen[31]Abgedeckt[47]Keine Grenze angegebenBedingt[63]Abgedeckt[79]Details ansehen[95]Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[111]Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[127]Details ansehen[143]Details ansehen[159]Details ansehen[175]Details ansehen[191]Details ansehen[207]Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[223]Abgedeckt[239]Details ansehen[255]Bedingt[271]Keine Grenze angegebenDetails ansehen[287]Details ansehen[303]Abgedeckt[319]Keine Grenze angegebenDetails ansehen[335]Details ansehen[351]Details ansehen[367]Details ansehen[383]Details ansehen[399]Details ansehen[415]Details ansehen[431]Details ansehen[447]Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[463]Details ansehen[479]Details ansehen[495]Details ansehen[511]Details ansehen[527]Details ansehen[543]Unbegrenzt[559]Details ansehen[575]Abgedeckt[591]Details ansehen[607]Details ansehen[623]Details ansehen[639]Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[655]Details ansehen[671]Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[687]Abgedeckt[703]Details ansehen[719]Details ansehen[735]Details ansehen[751]Abgedeckt[767]Details ansehen[783]Abgedeckt[799]Abgedeckt[815]Abgedeckt[831]Details ansehen[847]Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[863]Details ansehen[879]Details ansehen[895]Abgedeckt[911]Details ansehen[927]Details ansehen[943]Abgedeckt[959]Abgedeckt[975]Details ansehen[991]Details ansehen[1007]
Pregnancy complicationsAbgedeckt[16]Details ansehen[32]Abgedeckt[48]Bedingt[64]Details ansehen[80]Bedingt[96]Details ansehen[112]Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[128]Unbegrenzt[144]Unbegrenzt[160]Abgedeckt[176]Bedingt[192]Abgedeckt[208]Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[224]Abgedeckt[240]Bedingt[256]Abgedeckt[272]Abgedeckt[288]Abgedeckt[304]Abgedeckt[320]Bedingt[336]Unbegrenzt[352]Bedingt[368]Bedingt[384]Abgedeckt[400]Unbegrenzt[416]Bedingt[432]Keine Grenze angegebenAbgedeckt[448]Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[464]Abgedeckt[480]Abgedeckt[496]100 % der Versicherungssumme[512]Bedingt[528]Bedingt[544]Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[560]Bedingt[576]Nicht verfugbar[592]Abgedeckt[608]Abgedeckt[624]Unbegrenzt[640]Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[656]Abgedeckt[672]Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[688]Details ansehen[704]Bedingt[720]Bedingt[736]Abgedeckt[752]Abgedeckt[768]Abgedeckt[784]Bedingt[800]Keine Grenze angegebenAbgedeckt[816]Abgedeckt[832]Unbegrenzt[848]Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[864]Bedingt[880]Abgedeckt[896]Abgedeckt[912]Abgedeckt[928]Abgedeckt[944]Bedingt[960]Abgedeckt[976]Details ansehen[992]Bedingt[1008]

Quellen

Woher jeder Wert in der Tabelle stammt: das Dokument, Seite und Klausel sowie die Passage selbst, zitiert in der Sprache des Dokuments. Die Nummern entsprechen den Markierungen in der Tabelle.

ADAC Versicherung AG 16 belegte Angaben
  1. [1] Heilkosten: Abgedeckt ↩

    Erstattet die medizinisch notwendige Heilbehandlung wegen im Ausland eintretender Erkrankungen oder Verletzungen; erstattungsfähige Kosten werden nach der vor Ort geltenden amtlichen Gebührenordnung oder den ortsüblichen Gebühren abgerechnet. In keinem der drei Tarife ist eine Höchstsumme genannt.

    Im Rahmen der Leistung werden die erstattungsfähigen Kosten nach der jeweils vor Ort gültigen amtlichen Gebührenordnung oder – sofern keine Gebührenordnung existiert – nach den ortsüblichen Gebühren übernommen.
    adac.de · Seite 7 · Abschnitt: Versicherungsbedingungen > Teil 2: Leistungen · Gelesen am
  2. [2] Medizinischer Transport: Abgedeckt ↩

    Deckt den Transport zum nächsterreichbaren geeigneten Arzt/Krankenhaus im medizinischen Notfall (Primärtransport) sowie einen medizinisch notwendigen Verlegungstransport in ein anderes Krankenhaus. Es ist keine Höchstgrenze genannt.

    Wir erstatten die Kosten für den Transport der versicherten Person zur Erstversorgung zum nächsterreichbaren geeigneten Arzt oder Krankenhaus im medizinischen Notfall.
    adac.de · Seite 8 · Klausel 9.1 · Abschnitt: Teil 2: Leistungen > 9. Krankentransporte · Gelesen am
  3. [3] COVID-19 Behandlung: Details ansehen ↩

    In den Versicherungsbedingungen und IPIDs nicht als eigene Leistung erwähnt; fällt unter die allgemeine medizinisch notwendige Heilbehandlung von Erkrankungen im Ausland.

    adac.de · Gelesen am
  4. [4] Privathaftpflicht: Details ansehen ↩

    Ist nicht Bestandteil des ADAC Auslandskrankenschutzes; der ADAC bietet die Privathaftpflichtversicherung als eigenständiges Produkt an.

    Die ADAC Versicherung AG bietet als ihr Hauptgeschäft Schutzbriefleistungen sowie Reisekranken-, Reiserücktritts-, Privathaftpflicht-, Unfall- und Rechtsschutzversicherungen an.
    adac.de · Seite 2 · Klausel 3 · Abschnitt: Pflichtinformationen > Informationen zum Versicherungsunternehmen · Gelesen am
  5. [5] Zahnbehandlung Notfall: Abgedeckt ↩

    Deckt schmerzstillende zahnärztliche Behandlung einschließlich einfacher Füllungen, Reparaturen von Zahnersatz/kieferorthopädischen Geräten, Röntgendiagnostik sowie einfachen provisorischen Zahnersatz. Kieferorthopädische Maßnahmen sowie Neuanfertigung von Zahnersatz (Kronen, Implantate, Brücken, Prothesen) sind ausgeschlossen.

    Wir erstatten die Kosten für – schmerzstillende zahnärztliche Behandlung einschließlich einfacher Füllungen; – Reparaturen von Zahnersatz und von kieferorthopädischen Geräten;
    adac.de · Seite 8 · Klausel 4.1 · Abschnitt: Teil 2: Leistungen > 4. Zahnbehandlung · Gelesen am
  6. [6] Suche und Rettung: 15.000 € ↩

    Deckt die Kosten, wenn eine versicherte Person erkrankt oder sich verletzt und deshalb von einem Rettungsdienst gesucht, gerettet oder geborgen werden muss, bis zu 15.000 Euro pro versicherter Person; dies gilt auch im Todesfall.

    Eine versicherte Person erkrankt oder verletzt sich. Sie muss deshalb von einem Rettungsdienst gesucht, gerettet oder geborgen werden. Wir erstatten die Kosten dieser Aktion bis zu 15.000 Euro pro versicherter Person. Dies gilt auch im Todesfall.
    adac.de · Seite 8 · Klausel 10 · Abschnitt: Teil 2: Leistungen > 10. Personenbergung · Gelesen am
  7. [7] Rechtsbeistand: 100.000 € ↩

    Der Tarif Premium bündelt einen Patienten-Rechtsschutz, der bei der Durchsetzung von Ansprüchen wegen ärztlicher Behandlungsfehler und Verletzung der ärztlichen Aufklärungspflicht bei einer versicherten Auslandsbehandlung hilft; Versicherungssumme 100.000 Euro (Schadenersatz-Rechtsschutz, Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht). Nur im Rahmen von Premium erhältlich, nicht separat.

    Wenn Sie als Patient im Rahmen eines versicherten Auslandskrankenschutz-Falles dieses Tarifs einen Schaden erleiden, bieten wir Schutz bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche wegen ärztlicher Aufklärungspflichtverletzung und ärztlicher Behandlungsfehler.
    adac.de · Seite 1 · Abschnitt: Was ist versichert? > Leistungen des ADAC Patientenrechtsschutzes · Gelesen am
  8. [8] Emergency medical treatment: Abgedeckt ↩

    Deckt die Erstversorgung durch den Notarzt im Ausland sowie die medizinisch notwendige ärztliche Untersuchung und Behandlung ab; es ist keine Höchstgrenze genannt.

    Wir erstatten die Kosten von medizinisch notwendigen Heilbehandlungen im Ausland. Dazu zählen: – die Erstversorgung durch den Notarzt;
    adac.de · Seite 8 · Klausel 3.1.1 · Abschnitt: Teil 2: Leistungen > 3. Heilbehandlung · Gelesen am
  9. [9] Hospitalization: Abgedeckt ↩

    Deckt Krankenpflege, Unterkunft und Verpflegung bei medizinisch notwendiger stationärer Heilbehandlung im Ausland sowie die Unterkunft einer Begleitperson im selben Krankenhauszimmer (Rooming-In); der ADAC kann eine Kostenübernahmeerklärung gegenüber dem Krankenhaus abgeben. Es ist keine Höchstsumme genannt.

    Bei einer medizinisch notwendigen stationären Heilbehandlung im Ausland erstatten wir darüber hinaus die Kosten – für Krankenpflege, Unterkunft und Verpflegung im Krankenhaus; – der Unterkunft einer Begleitperson im selben Krankenhauszimmer (Rooming-In).
    adac.de · Seite 8 · Klausel 3.1.2 · Abschnitt: Teil 2: Leistungen > 3. Heilbehandlung · Gelesen am
  10. [10] Outpatient treatment: Abgedeckt ↩

    Deckt medizinisch notwendige ambulante Behandlung durch frei gewählte Ärzte, Chirotherapeuten, Heilpraktiker oder Osteopathen im Ausland, einschließlich Röntgendiagnostik sowie verordneter Arznei- und Verbandmittel. Es ist keine Höchstgrenze genannt.

    Die versicherte Person kann unter folgenden im Ausland zur Heilbehandlung zugelassenen Behandlern frei wählen: – Ärzte, – Zahnärzte, – Chirotherapeuten, – Heilpraktiker, – Osteopathen.
    adac.de · Seite 8 · Klausel 2.1 · Abschnitt: Teil 2: Leistungen > 2. Leistungserbringer · Gelesen am
  11. [11] Medical evacuation: Abgedeckt ↩

    Der ADAC organisiert und übernimmt die Kosten für den Krankenrücktransport an den Wohnsitz oder das nächstgelegene geeignete Krankenhaus in Deutschland, wenn dies medizinisch sinnvoll und vertretbar ist, z. B. wenn die stationäre Behandlung im Ausland voraussichtlich länger als 14 Tage dauert; Kosten für eine Begleitperson werden bei Bedarf und bei Minderjährigen immer übernommen. Es ist keine Höchstsumme genannt.

    Ein Rücktransport der versicherten Person ist medizinisch sinnvoll und vertretbar. Wir übernehmen die Kosten für den von uns organisierten Krankenrücktransport ... Sinnvoll kann der Rücktransport z. B. dann sein, wenn nach ärztlicher Prognose die stationäre Behandlung im Ausland länger als 14 Tage dauern würde.
    adac.de · Seite 8 · Klausel 9.3.1 · Abschnitt: Teil 2: Leistungen > 9. Krankentransporte > 9.3 Krankenrücktransport · Gelesen am
  12. [12] Repatriation of remains: Abgedeckt ↩

    Der ADAC überführt eine verstorbene versicherte Person an den Wohnsitz in Deutschland und übernimmt die hierfür notwendigen Kosten (unbegrenzt). Statt der Überführung übernimmt der ADAC die Kosten einer Beerdigung oder Feuerbestattung am Sterbeort bis zu 10.000 Euro pro versicherter Person.

    Es ist eine versicherte Person verstorben. Wir überführen die verstorbene Person an den Wohnsitz in Deutschland und übernehmen die hierfür notwendigen Kosten. Statt der Überführung übernehmen wir die Kosten einer Beerdigung oder einer Feuerbestattung am Sterbeort. Wir erstatten diese Kosten bis zu 10.000 Euro pro versicherter Person.
    adac.de · Seite 9 · Klausel 15.1 · Abschnitt: Teil 2: Leistungen > 15. Überführung oder Bestattung im Todesfall · Gelesen am
  13. [13] Pre existing conditions: Bedingt ↩

    Wird eine chronische Erkrankung bereits vor dem Auslandsaufenthalt behandelt, werden nur die Mehraufwendungen für die medizinisch notwendige Heilbehandlung im Ausland erstattet, die aufgrund einer unerwarteten Verschlechterung dieser Erkrankung erforderlich werden; bei Reiseantritt bereits absehbar notwendige Behandlungen sind ausgeschlossen.

    Wird eine chronische Erkrankung bereits vor dem versicherten Auslandsaufenthaltes behandelt, gilt: Wir erstatten die Mehraufwendungen für medizinisch notwendige Heilbehandlung im Ausland, die aufgrund einer Verschlechterung dieser chronischen Erkrankung erforderlich werden;
    adac.de · Seite 9 · Klausel 3 · Abschnitt: Teil 3: Allgemeine Leistungsausschlüsse · Gelesen am
  14. [14] Winter sports cover: Details ansehen ↩

    In den Versicherungsunterlagen nicht gesondert geregelt; der einzige sportbezogene Ausschluss betrifft Berufssportler, die sich bei der aktiven Teilnahme an Wettkämpfen/Training verletzen.

    adac.de · Gelesen am
  15. [15] Adventure sports cover: Details ansehen ↩

    In den Versicherungsunterlagen nicht gesondert geregelt; der einzige sportbezogene Ausschluss betrifft Berufssportler, die sich bei der aktiven Teilnahme an Wettkämpfen/Training verletzen.

    adac.de · Gelesen am
  16. [16] Pregnancy complications: Abgedeckt ↩

    Deckt die ärztliche Behandlung im Ausland von Komplikationen während der Schwangerschaft, medizinisch bedingten Schwangerschaftsunterbrechungen, Fehlgeburten und Frühgeburten bis einschließlich der 36. Schwangerschaftswoche. Kontroll-, Vorsorge- und Routineuntersuchungen sowie Geburten nach der 36. Woche sind ausgeschlossen.

    Als Versicherungsfall gelten auch die ärztliche Behandlung im Ausland von – Komplikationen während der Schwangerschaft; – medizinisch bedingten Unterbrechungen der Schwangerschaft; – Fehlgeburten; – Frühgeburten bis einschließlich der 36. Schwangerschaftswoche.
    adac.de · Seite 7 · Klausel 1.2 · Abschnitt: Versicherungsbedingungen > Teil 1: Versicherungsfall > 1. Versicherungsfall · Gelesen am
AdmiralDirekt.de GmbH 16 belegte Angaben
  1. [17] Heilkosten: Unbegrenzt ↩

    Alle Kosten für ambulante und stationäre medizinische Behandlungen im Ausland sind gedeckt, ohne Selbstbeteiligung.

    Alle Kosten für ambulante sowie stationäre Behandlungen sind von der Auslandskrankenversicherung abgedeckt.
    hansemerkur.de · Abschnitt: [panel-215846] > Auslandskrankenversicherung ohne Selbstbeteiligung bei der HanseMerkur · Gelesen am
  2. [18] Medizinischer Transport: Abgedeckt ↩

    Die Kosten für einen Krankentransport zur nächsten geeigneten Klinik werden übernommen.

    Die Kosten für einen Krankentransport zur nächsten Klinik sind mit der Auslandskrankenversicherung der HanseMerkur abgedeckt.
    hansemerkur.de · Abschnitt: [panel-215850] > Kostenübernahme für Krankentransporte · Gelesen am
  3. [19] COVID-19 Behandlung: Unbegrenzt ↩

    Medizinisch notwendige Behandlungskosten infolge einer COVID-19-Infektion im Ausland sind versichert; auch Behandlungskosten über 100.000 € werden übernommen.

    Es werden auch Behandlungskosten über 100.000 € übernommen. Die Behandlungen von Erkrankungen, die durch COVID 19 ausgelöst wurden, sind ebenfalls mitversichert.
    hmrv.de · Abschnitt: Fragen und Antworten Reisekrankenversicherung > Coronavirus: Was leistet die Reisekrankenversicherung? · Gelesen am
  4. [20] Privathaftpflicht: Details ansehen ↩

    Nicht Bestandteil dieses Reisekrankenversicherungsprodukts; wird als separates Reise-Haftpflichtprodukt angeboten.

    hansemerkur.de · Gelesen am
  5. [21] Zahnbehandlung Notfall: Unbegrenzt ↩

    Deckt schmerzstillende Notfall-Zahnbehandlungen, einfache Zahnfüllungen und Reparaturen von vorhandenem Zahnersatz im Rahmen der vollständigen Kostenübernahme ab.

    Dazu gehören auch schmerz­stillende Zahn­behandlungen, Zahnfüllungen in einfacher Ausführung und Reparaturen von vorhandenem Zahnersatz.
    hansemerkur.de · Abschnitt: [panel-215852] > Übernahme von ambulanten und stationären Behandlungskosten · Gelesen am
  6. [22] Suche und Rettung: Details ansehen ↩

    In den geprüften Quellen zu diesem Produkt nicht behandelt.

    hansemerkur.de · Gelesen am
  7. [23] Rechtsbeistand: Details ansehen ↩

    In den geprüften Quellen zu diesem Produkt nicht behandelt.

    hansemerkur.de · Gelesen am
  8. [24] Emergency medical treatment: Unbegrenzt ↩

    Versicherte werden im Ausland als Privatpatienten behandelt, alle Kosten für notwendige medizinische Hilfe werden übernommen.

    Mit der Auslandskrankenversicherung der HanseMerkur sind Sie auf Reisen umfassend als Privatpatient abgesichert. Wenn Sie im Ausland krank werden oder medizinische Hilfe in Anspruch nehmen müssen, übernimmt Ihre Versicherung die Kosten.
    hansemerkur.de · Abschnitt: Auslandsreisekrankenversicherung – wir sind weltweit und rund um die Uhr für Sie da · Gelesen am
  9. [25] Hospitalization: Unbegrenzt ↩

    Alle Kosten für stationäre Krankenhausbehandlungen im Ausland sind ohne Selbstbeteiligung gedeckt.

    Die Kosten für medizinisch notwendige ambulante und stationäre Behandlungen im Ausland werden von uns übernommen.
    hansemerkur.de · Abschnitt: [panel-215852] > Übernahme von ambulanten und stationären Behandlungskosten · Gelesen am
  10. [26] Outpatient treatment: Unbegrenzt ↩

    Alle Kosten für medizinisch notwendige ambulante Behandlungen im Ausland sind ohne Selbstbeteiligung gedeckt.

    Die Kosten für medizinisch notwendige ambulante und stationäre Behandlungen im Ausland werden von uns übernommen.
    hansemerkur.de · Abschnitt: [panel-215852] > Übernahme von ambulanten und stationären Behandlungskosten · Gelesen am
  11. [27] Medical evacuation: Abgedeckt ↩

    Deckt einen medizinisch sinnvollen Rücktransport nach Deutschland, einschließlich der Kosten für eine mitversicherte Begleitperson; bei einem Krankenhausaufenthalt von mehr als 5 Tagen werden zudem die Kosten für den Besuch einer nahestehenden Person übernommen.

    Liegen Sie länger als 5 Tage im Kranken­haus, organisieren wir den Besuch einer Ihnen nahe­stehenden Person und übernehmen die Kosten.
    hansemerkur.de · Abschnitt: [panel-215848] > Kostenübernahme für einen Krankenbesuch · Gelesen am
  12. [28] Repatriation of remains: Abgedeckt ↩

    Deckt die Überführung der sterblichen Überreste ins Heimatland oder die Bestattung im Reiseland.

    Überführung in das Heimatland oder Bestattung im Reiseland
    hmrv.de · Abschnitt: Die wichtigsten Leistungen – auf einen Blick > Bergungs-/Transport-/Überführungs-/Bestattungskosten · Gelesen am
  13. [29] Pre existing conditions: Details ansehen ↩

    Die Deckung kann für vor Reiseantritt bestehende Erkrankungen begrenzt oder ausgeschlossen sein; Details sind den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) zu entnehmen.

    hmrv.de · Gelesen am
  14. [30] Winter sports cover: Details ansehen ↩

    In den geprüften Quellen zu diesem Produkt nicht behandelt.

    hansemerkur.de · Gelesen am
  15. [31] Adventure sports cover: Details ansehen ↩

    In den geprüften Quellen zu diesem Produkt nicht behandelt.

    hansemerkur.de · Gelesen am
  16. [32] Pregnancy complications: Details ansehen ↩

    In den geprüften Quellen zu diesem Produkt nicht behandelt.

    hansemerkur.de · Gelesen am
Allianz Deutschland AG 16 belegte Angaben
  1. [33] Heilkosten: Abgedeckt ↩

    100% Kostenerstattung für medizinisch notwendige ambulante und stationäre Heilbehandlung im Ausland (Arztkosten, Arzneimittel, Unterkunft und Verpflegung im Krankenhaus); es wird keine betragsmäßige Obergrenze genannt. Der Alttarif R77 sieht eine einmalige Selbstbeteiligung von 50 € pro versicherter Person für die gesamte Vertragsdauer vor; aktuelle Tarife (Allianz Reise-Krankenschutz / Jahres-Reise-Krankenschutz) sowie die Alttarife R32/R33 werden ohne Selbstbehalt angeboten.

    allianz-reiseschutz.de · Gelesen am
  2. [34] Medizinischer Transport: Abgedeckt ↩

    100% Kostenerstattung für den medizinisch notwendigen Transport zur Erstversorgung beim nächsterreichbaren geeigneten Arzt/Krankenhaus, den Verlegungstransport zur Weiterversorgung sowie den Rücktransport zur Unterkunft im unmittelbaren Anschluss an die Behandlung.

    allianz-reiseschutz.de · Gelesen am
  3. [35] COVID-19 Behandlung: Abgedeckt ↩

    COVID-19 ist keine eigenständige Leistung; es wird wie jede andere Krankheit im Rahmen der allgemeinen 100%igen Heilbehandlungskostenerstattung bei Krankheit im Ausland abgedeckt.

    allianz-reiseschutz.de · Gelesen am
  4. [36] Privathaftpflicht: Ausgeschlossen ↩

    Privat-/Reisehaftpflicht ist nicht Bestandteil der Reise-Krankenversicherung; sie wird nur als separater Baustein innerhalb der mehrgliedrigen Allianz-Reiseschutzpakete angeboten, einem anderen (nicht travel_medical) Produkt.

    allianz-reiseschutz.de · Gelesen am
  5. [37] Zahnbehandlung Notfall: Abgedeckt ↩

    100% Kostenerstattung für schmerzstillende Zahnbehandlung, einfache Füllungen, provisorischen Zahnersatz sowie Reparaturen von Inlays, Zahnersatz, Kronen und Brücken. Definitiver Zahnersatz, Implantate, Neuanfertigung von Kronen/Brücken, funktionsanalytische Leistungen (Gnathologie) und kieferorthopädische Behandlungen sind ausdrücklich ausgeschlossen.

    allianz-reiseschutz.de · Gelesen am
  6. [38] Suche und Rettung: 15.000 € ↩

    Aktuelle Tarife (Allianz Reise-Krankenschutz / Jahres-Reise-Krankenschutz) decken Such-, Rettungs- und Bergungskosten bis zu 15.000 € pro Versicherungsfall; diese Leistung wurde nach den Alttarifen R32/R33/R77 eingeführt, die eine solche gesonderte Rettungskosten-Leistung nicht enthalten.

    allianz.de · Gelesen am
  7. [39] Rechtsbeistand: Ausgeschlossen ↩

    Rechtsschutz-Assistance ist keine Leistung dieser Reise-Krankenversicherung; die Police deckt ausschließlich medizinische Behandlung, Transport und damit verbundene Assistance-Leistungen ab.

    allianz-reiseschutz.de · Gelesen am
  8. [40] Emergency medical treatment: Abgedeckt ↩

    100% Kostenerstattung für ambulante Arztkonsultationen, Untersuchungen und ambulante Eingriffe, die wegen Krankheit oder Unfall während der Reise notwendig werden; freie Arztwahl unter allen im Aufenthaltsland zugelassenen Ärzten.

    allianz-reiseschutz.de · Gelesen am
  9. [41] Hospitalization: Abgedeckt ↩

    100% Kostenerstattung für Krankenhausleistungen einschließlich Krankenpflege, Unterkunft und Verpflegung, zuzüglich Mitaufnahme einer Begleitperson, wenn die versicherte Person jünger als 18 Jahre ist; ersatzweise wird ein Krankenhaustagegeld von 30 €/Tag gezahlt, u. a. bei Behandlung innerhalb Deutschlands.

    allianz-reiseschutz.de · Gelesen am
  10. [42] Outpatient treatment: Abgedeckt ↩

    100% Kostenerstattung für ärztlich verordnete Arzneimittel, Verbandmaterialien, physikalisch-medizinische Heilmittel (Inhalationen, Krankengymnastik, Massagen, Hydrotherapie, Elektro-/Lichttherapie) sowie Hilfsmittel, ausgenommen Sehhilfen und Hörgeräte.

    allianz-reiseschutz.de · Gelesen am
  11. [43] Medical evacuation: Abgedeckt ↩

    100% Kostenerstattung für einen medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport (auch im Ambulanzflugzeug) an den vor Reiseantritt bestehenden ständigen Wohnsitz oder in das von dort nächsterreichbare geeignete Krankenhaus, einschließlich der Kosten für eine Begleitperson; es ist das jeweils kostengünstigste Transportmittel zu wählen, sofern medizinische Gründe nicht entgegenstehen.

    allianz-reiseschutz.de · Gelesen am
  12. [44] Repatriation of remains: Abgedeckt ↩

    100% Kostenerstattung ohne betragsmäßige Begrenzung für die Überführung des Verstorbenen an den vor Reiseantritt bestehenden ständigen Wohnsitz; erfolgt die Bestattung im Ausland, werden die unmittelbar dafür entstandenen Kosten bis zu 10.000 € erstattet.

    allianz-reiseschutz.de · Gelesen am
  13. [45] Pre existing conditions: Ausgeschlossen ↩

    Keine Leistung besteht für Behandlungen, die der alleinige Grund oder einer der Gründe für den Antritt der Reise waren, sowie für Behandlungen, die bei Reiseantritt aufgrund einer bereits diagnostizierten Erkrankung planmäßig während der Reise erforderlich wurden; Ausnahme, wenn die Reise wegen des Todes des Ehe-/Lebenspartners oder eines Verwandten ersten Grades angetreten wurde.

    allianz-reiseschutz.de · Gelesen am
  14. [46] Winter sports cover: Abgedeckt ↩

    Es ist kein gesonderter Wintersport-Ausschluss oder -Zusatzbaustein vorgesehen; eine Behandlung nach einem Wintersportunfall fällt unter die allgemeine Unfall-/Krankheitsdeckung.

    allianz-reiseschutz.de · Gelesen am
  15. [47] Adventure sports cover: Abgedeckt ↩

    Kein gesonderter Abenteuersport-Ausschluss; eine Behandlung nach einem Unfall fällt unter die allgemeine medizinische Deckung.

    Sport & Aktiv-Versicherung Erstattung der nicht erstattungsfähigen Kosten, die Sie für die Aktivitäten bezahlt haben, abzüglich verfügbarer Erstattungen für versäumte Aktivitäten aufgrund von versicherten Ereignissen. Erstattung bei Beschädigung, Verlust oder Diebstahl Ihrer Sportausrüstung sowie Erstattung der angemessenen Kosten für die Anmietung einer Ersatzsportausrüstung während Ihrer Reise.
    assets.revolut.com · Seite 1 · Abschnitt: WAS IST VERSICHERT? > Sport & Aktiv-Versicherung · Gelesen am
  16. [48] Pregnancy complications: Abgedeckt ↩

    Medizinisch notwendige Untersuchungen und Behandlungen wegen Schwangerschaftsbeschwerden, Untersuchungen, Behandlungen und Entbindung wegen Früh- und Fehlgeburten sowie medizinisch notwendige Schwangerschaftsabbrüche gelten als Versicherungsfall im Rahmen der 100%igen Heilbehandlungskostenerstattung.

    allianz-reiseschutz.de · Gelesen am
Allianz Direct Versicherungs-AG 16 belegte Angaben
  1. [49] Heilkosten: Abgedeckt ↩

    Deckt die angemessenen und üblichen Kosten für medizinisch notwendige ärztliche und zahnärztliche Notfallbehandlung im Ausland einschließlich verordneter Arzneimittel bis zur im Versicherungsschein vereinbarten Höchstleistung; ein fester Betrag ist in den AVB nicht genannt. Ausgenommen sind Kosten im ständigen Wohnsitzland oder in einem Land, in dem sich der Versicherte in den letzten drei Jahren jährlich länger als drei Monate aufgehalten hat.

    Wir erstatten Ihnen die Kosten der medizinischen und zahnmedizinischen Notfallbehandlung. Diese müssen angemessen und üblich sein.
    allianzdirect.de · Seite 23/43 · Abschnitt: F. Reise-Kranken-Versicherung inkl. Kranken-Rücktransport · Gelesen am
  2. [50] Medizinischer Transport: Abgedeckt ↩

    Deckt den Transport vom Ort des Notfalls zum nächsten geeigneten Arzt oder zu einer geeigneten medizinischen Einrichtung, wenn die örtlichen Einrichtungen nicht ausreichen, inkl. organisierter und bezahlter medizinischer Begleitperson, sofern notwendig; muss vorab mit dem medizinischen Dienst der Allianz Direct abgestimmt werden, sonst ist die Erstattung begrenzt.

    Wir suchen ein geeignetes verfügbares Krankenhaus in Ihrer Nähe. Oder: Wir suchen eine andere geeignete verfügbare Einrichtung. Wir organisieren und bezahlen Ihren Transport dorthin.
    allianzdirect.de · Seite 25/43 · Abschnitt: F. Reise-Kranken-Versicherung inkl. Kranken-Rücktransport > Notfalltransport zur nächsten geeigneten medizinischen Einrichtung · Gelesen am
  3. [51] COVID-19 Behandlung: Abgedeckt ↩

    Die Diagnose einer epidemisch oder pandemisch auftretenden Krankheit wie COVID-19 während der Reise wird ausdrücklich wie jede andere plötzliche, unerwartete Erkrankung behandelt und ist im Rahmen der Reise-Kranken-Versicherung mitversichert; kein separates Sublimit.

    Während Ihrer Reise ins Ausland erkranken Sie plötzlich und unerwartet. Dies gilt auch für die Diagnose einer epidemisch oder pandemisch auftretenden Krankheit wie COVID-19.
    allianzdirect.de · Seite 23/43 · Abschnitt: F. Reise-Kranken-Versicherung inkl. Kranken-Rücktransport · Gelesen am
  4. [52] Privathaftpflicht: 500.000 € ↩

    Deckt Schadenersatzansprüche Dritter wegen Personen- oder Sachschäden, die der Versicherte während der Reise verursacht, bis 500.000 € je Person; nur im Tarif Direct Premium enthalten.

    Wir bieten Versicherungsschutz bei Haftpflichtrisiken des täglichen Lebens bis zu der in Ihrem Versicherungsschein hierfür angegebenen maximalen Versicherungsleistung.
    allianzdirect.de · Seite 28/43 · Abschnitt: G. Reise-Haftpflicht-Versicherung · Gelesen am
  5. [53] Zahnbehandlung Notfall: Abgedeckt ↩

    Deckt Zahnverletzung, -entzündung, verlorene Füllung oder abgebrochenen Zahn, die eine zahnärztliche Behandlung während der Auslandsreise erfordern; Teil der Reise-Kranken-Versicherung, kein separates Sublimit genannt.

    Während Ihrer Reise ins Ausland haben Sie eine Zahnverletzung oder -entzündung. Oder Sie verlieren eine Füllung. Oder ein Zahn bricht ab. Eine zahnärztliche Behandlung ist notwendig.
    allianzdirect.de · Seite 23/43 · Abschnitt: F. Reise-Kranken-Versicherung inkl. Kranken-Rücktransport · Gelesen am
  6. [54] Suche und Rettung: Covered ↩

    Erstattet Kosten für Such-, Rettungs- und Bergungsaktionen durch ein professionelles Rettungsteam bis 10.000 € im Rahmen der Reise-Kranken-Versicherung. Bei zusätzlichem Abschluss der optionalen Sport & Aktiv-Versicherung gelten laut AVB bis zu 5.000 € zusätzlich, zusätzlich zur Basisleistung.

    Wir übernehmen die Kosten für Such-, Rettungs- und Bergungsaktionen durch ein professionelles Rettungsteam. Wir erstatten die Kosten für diese Dienste bis zur maximalen Versicherungsleistung.
    allianzdirect.de · Seite 28/43 · Abschnitt: F. Reise-Kranken-Versicherung inkl. Kranken-Rücktransport > Such-, Rettungs- und Bergungskosten · Gelesen am
  7. [55] Rechtsbeistand: Abgedeckt ↩

    Im Rahmen der stets enthaltenen Reise-Assistance hilft Allianz Direct bei der Beschaffung eines Anwalts und Dolmetschers, wenn der Versicherte verhaftet wird oder ihm Haft droht, und informiert über das zuständige Konsulat. Dies ist eine Serviceleistung ohne eigene Versicherungssumme.

    Sie wurden verhaftet oder werden mit Haft bedroht. Wir helfen Ihnen bei der Beschaffung eines Anwaltes und eines Dolmetschers. Wir informieren Sie über das nächste Konsulat (Adresse und telefonische Erreichbarkeit).
    allianzdirect.de · Seite 35/43 · Abschnitt: J. Reise-Assistance > Rechtlicher Beistand und Kontakt zu Behörden · Gelesen am
  8. [56] Emergency medical treatment: Abgedeckt ↩

    Plötzliche, unerwartete Erkrankung oder Verletzung im Ausland, einschließlich der Diagnose einer epidemisch oder pandemisch auftretenden Krankheit wie COVID-19, ist versichert; die Behandlung muss durch einen zugelassenen Arzt, Zahnarzt oder ein Krankenhaus erfolgen. Ein separates Sublimit ist nicht genannt; die Versicherungssumme wird im Versicherungsschein festgelegt.

    Während Ihrer Reise ins Ausland erkranken Sie plötzlich und unerwartet. Dies gilt auch für die Diagnose einer epidemisch oder pandemisch auftretenden Krankheit wie COVID-19.
    allianzdirect.de · Seite 23/43 · Abschnitt: F. Reise-Kranken-Versicherung inkl. Kranken-Rücktransport · Gelesen am
  9. [57] Hospitalization: Abgedeckt ↩

    Deckt medizinisch notwendige stationäre Behandlung; Allianz Direct kann eine Kostenübernahmeerklärung abgeben oder eine Vorauszahlung an das Krankenhaus leisten. Kein fester Höchstbetrag in den AVB genannt.

    Sie müssen stationär in ein Krankenhaus aufgenommen werden. Es gilt das Folgende: Wir können eine Kostenübernahmeerklärung abgeben. Oder: Sofern das Krankenhaus zustimmt, machen wir eine Vorauszahlung.
    allianzdirect.de · Seite 23/43 · Abschnitt: F. Reise-Kranken-Versicherung inkl. Kranken-Rücktransport · Gelesen am
  10. [58] Outpatient treatment: Abgedeckt ↩

    Ambulante Arztbesuche und Behandlungen bei plötzlicher Erkrankung oder Verletzung im Ausland sind im Rahmen der Reise-Kranken-Versicherung eingeschlossen; kein separates Sublimit genannt.

    Während Ihrer Reise ins Ausland erkranken Sie plötzlich und unerwartet. Dies gilt auch für die Diagnose einer epidemisch oder pandemisch auftretenden Krankheit wie COVID-19.
    allianzdirect.de · Seite 23/43 · Abschnitt: F. Reise-Kranken-Versicherung inkl. Kranken-Rücktransport · Gelesen am
  11. [59] Medical evacuation: Abgedeckt ↩

    Ist eine Rückreise medizinisch sinnvoll und der Versicherte stabil genug, organisiert und bezahlt Allianz Direct den Rücktransport an den Hauptwohnsitz (oder einen anderen gewählten Ort/eine Einrichtung im Wohnsitzland), inkl. medizinischer Begleitperson, falls erforderlich. Muss vorab mit Allianz Direct abgestimmt werden; kein fester Höchstbetrag genannt.

    Unser medizinischer Dienst bestätigt, dass Sie gesundheitlich stabil genug für einen Kranken-Rücktransport sind. Dies geschieht in Übereinstimmung mit dem behandelnden Arzt.
    allianzdirect.de · Seite 25/43 · Abschnitt: F. Reise-Kranken-Versicherung inkl. Kranken-Rücktransport > Kranken-Rücktransport · Gelesen am
  12. [60] Repatriation of remains: Abgedeckt ↩

    Allianz Direct organisiert und trägt die angemessenen und notwendigen Kosten für die Überführung der sterblichen Überreste zu einem Bestattungsunternehmen in der Nähe des Hauptwohnsitzes oder im Wohnsitzland. Entscheidet sich ein Familienmitglied stattdessen für eine Beerdigung/Einäscherung vor Ort, werden die Kosten bis zur Höhe der sonst angefallenen Überführungskosten erstattet. Kein fester Höchstbetrag genannt.

    Wir organisieren die Überführung Ihrer sterblichen Überreste. Wir tragen dafür die angemessenen und notwendigen Kosten.
    allianzdirect.de · Seite 27/43 · Abschnitt: F. Reise-Kranken-Versicherung inkl. Kranken-Rücktransport > Kosten der Überführung · Gelesen am
  13. [61] Pre existing conditions: Ausgeschlossen ↩

    Vorerkrankungen, die schon vor Abschluss der Versicherung bzw. Buchung der Reise bestanden und bei denen mit einer Behandlung zu rechnen war, sind im Rahmen der Reise-Kranken-Versicherung ausdrücklich nicht versichert.

    Vorerkrankungen sind Erkrankungen oder gesundheitliche Beschwerden, die schon vor dem Abschluss der Versicherung bzw. der Buchung der Reise bestanden. Sie wussten oder mussten damit rechnen, dass Behandlungen erforderlich werden. Vorerkrankungen sind nicht versichert.
    allianzdirect.de · Seite 08/43 · Abschnitt: Definitionen · Gelesen am
  14. [62] Winter sports cover: 500 € ↩

    Nur im Rahmen der optionalen Sport & Aktiv-Versicherung; erstattet nicht erstattungsfähige Auslagen (bis 500 € je Person), z. B. wenn das Skigebiet wegen Schneemangel/-überschuss mindestens 75 % seiner Lifte sperrt. Skifahren/Snowboarden abseits markierter Pisten oder in nur per Hubschrauber erreichbaren Gebieten ist im Basisprodukt ausgeschlossen.

    Ihr Skigebiet sperrt mindestens 75 % seiner Skilifte. Grund dafür ist Schneemangel oder Schneeüberschuss.
    allianzdirect.de · Seite 33/43 · Abschnitt: I. Sport & Aktiv-Versicherung > Verpasste Aktivität · Gelesen am
  15. [63] Adventure sports cover: Bedingt ↩

    Die medizinische Behandlung bei Verletzungen während moderat risikoreicher Sport-/Freizeitaktivitäten ist versichert, wenn die Aktivität zusammen mit der Reise gebucht wurde, der Anbieter ggf. lizenziert ist und die Aktivität nicht gesetzlich verboten ist; die empfohlene Schutzausrüstung ist zu tragen. Bestimmte Hochrisiko-Aktivitäten (z. B. BASE-Jumping, freies Klettern, Tiefseetauchen über den genannten Tiefen, Motorsport) bleiben auch mit der optionalen Sport & Aktiv-Versicherung ausgeschlossen.

    Sie sind verpflichtet, bei der Ausübung Ihrer sportlichen Aktivitäten die empfohlene Schutzausrüstung zu tragen. Nur dann sind Sie versichert.
    allianzdirect.de · Seite 36/43 · Abschnitt: Allgemeine Ausschlüsse · Gelesen am
  16. [64] Pregnancy complications: Bedingt ↩

    Kinder, die vor dem Ende der 36. Schwangerschaftswoche während der versicherten Auslandsreise zu früh geboren werden, haben Anspruch auf vollen Versicherungsschutz. Normale, komplikationsfreie Schwangerschaften und Geburten sind ansonsten ausdrücklich von der Reise-Kranken-Versicherung ausgeschlossen.

    Ihre Kinder, die vor dem Ende der 36. Schwangerschaftswoche während Ihrer Auslandsreise zu früh geboren werden, haben Anspruch auf vollen Versicherungsschutz in der Reise-Kranken-Versicherung.
    allianzdirect.de · Seite 23/43 · Abschnitt: F. Reise-Kranken-Versicherung inkl. Kranken-Rücktransport · Gelesen am
AWP P&C S.A., Branch for Germany (trading as Allianz Travel / Allianz Reiseschutz) 16 belegte Angaben
  1. [65] Heilkosten: Unbegrenzt ↩

    Medizinisch notwendige Heilbehandlungskosten im Ausland bei Krankheit, Unfall und anderen versicherten Ereignissen werden mit unbegrenzter Versicherungssumme und ohne Selbstbeteiligung erstattet.

    allianz-reiseschutz.de · Gelesen am
  2. [66] Medizinischer Transport: Unbegrenzt ↩

    Ein medizinisch sinnvoller Kranken-Rücktransport ist ohne Höchstgrenze eingeschlossen; die Nachhaftung deckt Kosten über das Reiseende hinaus bis zum Tag der Transportfähigkeit.

    allianz-reiseschutz.de · Gelesen am
  3. [67] COVID-19 Behandlung: Details ansehen ↩

    In den verfügbaren Quellenauszügen zu diesem Produkt nicht als eigenständige Behandlungs-Leistung bestätigt; gefundene COVID-19-Informationen betreffen andere Allianz-Produkte bzw. die Reiserücktrittsversicherung, nicht den Heilbehandlungsteil dieses Produkts.

    allianz-reiseschutz.de · Gelesen am
  4. [68] Privathaftpflicht: 500.000 € – 1.000.000 € ↩

    Schützt gegen Schadenersatz-Ansprüche Dritter wegen Personen- oder Sachschäden während der Reise: 500.000 € je Person, 1.000.000 € je Familie/Paar.

    allianz-reiseschutz.de · Gelesen am
  5. [69] Zahnbehandlung Notfall: Unbegrenzt ↩

    Zahnärztliche Notfallbehandlung im Ausland ist im Rahmen der Reise-Krankenversicherung unbegrenzt abgedeckt.

    allianz-reiseschutz.de · Gelesen am
  6. [70] Suche und Rettung: Details ansehen ↩

    In den verfügbaren Quellenauszügen zu diesem Produkt nicht bestätigt.

    allianz-reiseschutz.de · Gelesen am
  7. [71] Rechtsbeistand: Details ansehen ↩

    In den verfügbaren Quellenauszügen zu diesem Produkt nicht bestätigt.

    allianz-reiseschutz.de · Gelesen am
  8. [72] Emergency medical treatment: Unbegrenzt ↩

    Ambulante und stationäre ärztliche Notfallbehandlung im Ausland, einschließlich Operationen, ist mit unbegrenzter Versicherungssumme abgedeckt.

    allianz-reiseschutz.de · Gelesen am
  9. [73] Hospitalization: Unbegrenzt ↩

    Kosten für Unterkunft und Behandlung im Krankenhaus im Ausland werden unbegrenzt erstattet.

    allianz-reiseschutz.de · Gelesen am
  10. [74] Outpatient treatment: Unbegrenzt ↩

    Ambulante ärztliche Behandlung im Ausland ist im Rahmen der Reise-Krankenversicherung mit unbegrenzter Versicherungssumme abgedeckt.

    allianz-reiseschutz.de · Gelesen am
  11. [75] Medical evacuation: Unbegrenzt ↩

    Die medizinische Evakuierung erfolgt über dieselbe unbegrenzte Kranken-Rücktransport-Leistung wie der Krankenrücktransport; es handelt sich nicht um eine separat limitierte Deckung.

    allianz-reiseschutz.de · Gelesen am
  12. [76] Repatriation of remains: Details ansehen ↩

    In den verfügbaren Quellenauszügen zu diesem Produkt nicht bestätigt.

    allianz-reiseschutz.de · Gelesen am
  13. [77] Pre existing conditions: Ausgeschlossen ↩

    Erkrankungen, die im festgelegten Zeitraum vor Buchung (Reiserücktritt) bzw. vor Reiseantritt (Reiseabbruch) behandelt wurden, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

    allianz-reiseschutz.de · Gelesen am
  14. [78] Winter sports cover: Details ansehen ↩

    In den verfügbaren Quellenauszügen nicht als eigene medizinische Wintersport-Erweiterung bestätigt; die Sport & Aktiv-Versicherung deckt verpasste Aktivitäten und Sportgeräte, nicht eine spezielle medizinische Wintersport-Leistung.

    allianz-reiseschutz.de · Gelesen am
  15. [79] Adventure sports cover: Abgedeckt ↩

    Entschädigung für verpasste sportliche Aktivitäten und Versicherungsschutz für Sportgeräte; ausgeschlossen sind Gegenstände, die keine Sportgeräte sind oder nicht der versicherten Person gehören.

    allianz-reiseschutz.de · Gelesen am
  16. [80] Pregnancy complications: Details ansehen ↩

    In den verfügbaren Quellenauszügen nicht als eigene Leistung bestätigt; Fruchtbarkeitsbehandlungen und medizinisch nicht indizierte Schwangerschaftsabbrüche sind ausdrücklich ausgeschlossen.

    allianz.de · Gelesen am
ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG 16 belegte Angaben
  1. [81] Heilkosten: Abgedeckt ↩

    Erstattet medizinisch notwendige ambulante, stationäre und zahnärztliche Behandlungskosten, die im Ausland durch Krankheit oder Unfall entstehen. Für Krankheitskosten im Allgemeinen ist keine Höchstgrenze genannt; der Versicherer kann die Leistung kürzen, wenn die Kosten in einem auffälligen Missverhältnis zur Behandlung stehen.

    Wir erstatten die Aufwendungen infolge eines während des Auslandsaufenthaltes eingetretenen Versicherungsfalls.
    alte-oldenburger.de · Seite Seite 7 von 21 · Klausel Nr. 12 · Abschnitt: Versicherungsbedingungen > 12. Unsere Tarifleistungen · Gelesen am
  2. [82] Medizinischer Transport: Abgedeckt ↩

    Umfasst den Transport zum nächsterreichbaren Arzt oder Krankenhaus durch anerkannte Rettungsdienste zur Erstversorgung nach einem Unfall oder Notfall, sowohl bei ambulanter als auch stationärer Behandlung.

    Transport zum nächsterreichbaren Arzt oder Krankenhaus durch anerkannte Rettungsdienste zur Erstversorgung nach einem Unfall oder Notfall
    alte-oldenburger.de · Seite Seite 7 von 21 · Klausel Nr. 12.1 f) · Abschnitt: Versicherungsbedingungen > 12.1 Ambulante Heilbehandlung · Gelesen am
  3. [83] COVID-19 Behandlung: Details ansehen ↩

    Die Versicherungsunterlagen erwähnen COVID-19-Behandlungen nicht gesondert; die allgemeinen Regelungen für Krankheiten würden gelten, eine ausdrückliche Aussage wurde jedoch nicht gefunden.

    alte-oldenburger.de · Gelesen am
  4. [84] Privathaftpflicht: Details ansehen ↩

    In den Versicherungsunterlagen nicht erwähnt; es wurde keine Leistung oder kein Ausschluss zur privaten Haftpflicht gefunden.

    alte-oldenburger.de · Gelesen am
  5. [85] Zahnbehandlung Notfall: Abgedeckt ↩

    Umfasst schmerzstillende Zahnbehandlung einschließlich Zahnfüllung in einfacher Ausführung, provisorischen Zahnersatz in einfacher Ausführung sowie Reparatur und Wiederherstellung des bei Reiseantritt vorhandenen Zahnersatzes. Ausgeschlossen sind Einlagefüllungen, Neuanfertigungen von Zahnersatz (z.B. Kronen, Brücken, Prothesen, Implantate) und kieferorthopädische Maßnahmen; zahntechnische Laborarbeiten für provisorischen Zahnersatz werden ebenfalls nicht erstattet.

    Bitte beachten Sie: Wir leisten nicht für Einlagefüllungen und Neuanfertigungen von Zahnersatz (z.B. Kronen, Brücken, Prothesen, Implantate) und auch nicht für kieferorthopädische Maßnahmen.
    alte-oldenburger.de · Seite Seite 7 von 21 · Klausel Nr. 12.3 · Abschnitt: Versicherungsbedingungen > 12.3 Zahnärztliche Heilbehandlung · Gelesen am
  6. [86] Suche und Rettung: 5.000 € ↩

    Erstattet die anfallenden Kosten, wenn die versicherte Person aufgrund einer im Ausland eingetretenen Erkrankung, eines Unfalles oder wegen Tod gesucht, gerettet oder geborgen werden muss, bis zu 5.000,- EUR.

    Muss die versicherte Person aufgrund einer im Ausland eingetretenen Erkrankung, eines Unfalles oder wegen Tod gesucht, gerettet oder geborgen werden, erstatten wir die hierfür anfallenden Kosten bis zu 5.000,- EUR.
    alte-oldenburger.de · Seite Seite 8 von 21 · Klausel Nr. 12.4 d) · Abschnitt: Versicherungsbedingungen > 12.4 Sonstige Leistungen > d) Suche, Rettung und Bergung · Gelesen am
  7. [87] Rechtsbeistand: Details ansehen ↩

    In den Versicherungsunterlagen nicht erwähnt; es wurde keine Leistung oder kein Ausschluss zum Rechtsschutz gefunden.

    alte-oldenburger.de · Gelesen am
  8. [88] Emergency medical treatment: Abgedeckt ↩

    Umfasst den Transport zum nächsterreichbaren Arzt oder Krankenhaus durch anerkannte Rettungsdienste zur Erstversorgung nach einem Unfall oder Notfall sowie die medizinisch notwendige Behandlung selbst.

    Transport zum nächsterreichbaren Arzt oder Krankenhaus durch anerkannte Rettungsdienste zur Erstversorgung nach einem Unfall oder Notfall
    alte-oldenburger.de · Seite Seite 7 von 21 · Klausel Nr. 12.1 f) · Abschnitt: Versicherungsbedingungen > 12.1 Ambulante Heilbehandlung · Gelesen am
  9. [89] Hospitalization: Abgedeckt ↩

    Umfasst ärztliche Leistungen, Krankenhausleistungen einschließlich Krankenpflege, Unterkunft und Verpflegung sowie den Transport zum nächsterreichbaren geeigneten Krankenhaus durch anerkannte Rettungsdienste. Es ist keine Höchstgrenze genannt. Alternativ zur Kostenerstattung kann ein Krankenhaustagegeld von 25,- EUR pro Tag gewählt werden.

    Bei stationärer Heilbehandlung im Ausland können Sie zwischen Ersatz der erstattungsfähigen Aufwendungen und einem Krankenhaustagegeld von 25,– EUR pro Tag des Krankenhausaufenthaltes wählen.
    alte-oldenburger.de · Seite Seite 8 von 21 · Klausel Nr. 12.4 f) · Abschnitt: Versicherungsbedingungen > 12.4 Sonstige Leistungen · Gelesen am
  10. [90] Outpatient treatment: Abgedeckt ↩

    Versicherungsschutz umfasst ambulante Behandlung durch Ärzte, Heilpraktiker, Chiropraktiker und Osteopathen sowie verordnete Arznei- und Verbandmittel, Hilfs- und Heilmittel sowie den Transport zum nächsterreichbaren Arzt oder Krankenhaus.

    Ambulante Behandlung durch Ärzte, Heilpraktiker, Chiropraktiker und Osteopathen Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel
    alte-oldenburger.de · Abschnitt: Urlaubs- und Geschäftsreisen > Auslandsreisekrankenversicherung für Einzelpersonen und Familien > Unsere Leistungen im Überblick · Gelesen am
  11. [91] Medical evacuation: Abgedeckt ↩

    Organisiert und erstattet die Mehrkosten eines medizinisch notwendigen Rücktransports nach Deutschland, wenn die Rückführung medizinisch sinnvoll ist, eine stationäre Behandlung voraussichtlich länger als 14 Tage dauert oder die Rücktransportkosten geringer wären als die weiteren Behandlungskosten im Ausland. Vor Durchführung ist eine Leistungszusage des Notrufservice einzuholen; ohne diese werden maximal die Kosten erstattet, die bei ordnungsgemäßer Einschaltung angefallen wären.

    Ohne vorherige Leistungszusage werden maximal die Kosten erstattet, die bei ordnungsgemäßer Einschaltung des Notrufservice angefallen wären.
    alte-oldenburger.de · Seite Seite 7 von 21 · Klausel Nr. 12.4 b) · Abschnitt: Versicherungsbedingungen > 12.4 Sonstige Leistungen > b) Rücktransport · Gelesen am
  12. [92] Repatriation of remains: Abgedeckt ↩

    Stirbt die versicherte Person im Ausland, organisiert der Versicherer die Überführung an den letzten ständigen Wohnsitz und erstattet die unmittelbaren Überführungskosten. Bei Beisetzung im Ausland werden die Bestattungskosten höchstens bis zu den Kosten einer Überführung erstattet.

    Stirbt die versicherte Person während des Auslandsaufenthaltes, organisieren wir die Überführung des Verstorbenen an seinen letzten ständigen Wohnsitz und erstatten die unmittelbaren Kosten der Überführung.
    alte-oldenburger.de · Seite Seite 7 von 21 · Klausel Nr. 12.4 c) · Abschnitt: Versicherungsbedingungen > 12.4 Sonstige Leistungen > c) Todesfall im Ausland · Gelesen am
  13. [93] Pre existing conditions: Ausgeschlossen ↩

    Es besteht kein Versicherungsschutz für Krankheiten, von denen bei Reiseantritt feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise behandelt werden müssen, es sei denn, die Reise wurde wegen des Todes des Ehegatten bzw. Lebenspartners oder eines Verwandten ersten Grades unternommen.

    Krankheiten, von denen für die versicherte Person erkennbar bei Reiseantritt feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise behandelt werden müssen, es sei denn, dass die Reise wegen des Todes des Ehegatten bzw. des Lebenspartners gemäß § 1 des Lebenspartnerschaftsgesetzes (LPartG - siehe Anhang) oder eines Verwandten ersten Grades unternommen wurde
    alte-oldenburger.de · Seite Seite 8 von 21 · Klausel Nr. 13 b) · Abschnitt: Versicherungsbedingungen > 13. Wann zahlen wir nicht? · Gelesen am
  14. [94] Winter sports cover: Details ansehen ↩

    In den Versicherungsunterlagen nicht erwähnt; es wurde keine spezifische Klausel oder kein Ausschluss zu Wintersport gefunden.

    alte-oldenburger.de · Gelesen am
  15. [95] Adventure sports cover: Details ansehen ↩

    In den Versicherungsunterlagen nicht erwähnt; es wurde keine spezifische Klausel oder kein Ausschluss zu Abenteuersport gefunden.

    alte-oldenburger.de · Gelesen am
  16. [96] Pregnancy complications: Bedingt ↩

    Für die Versicherte nicht vorhersehbare, akut eingetretene Schwangerschaftskomplikationen (einschließlich Fehlgeburt, Frühgeburt oder notfallbedingter Schwangerschaftsabbruch) gelten als Versicherungsfall; es wird jedoch nicht geleistet, wenn sie nach Beendigung der 32. Schwangerschaftswoche eintreten, es sei denn, der darüber hinausgehende Auslandsaufenthalt wurde durch einen vorherigen Versicherungsfall notwendig. Für die medizinisch notwendige Behandlung eines Frühgeborenen besteht ebenfalls Versicherungsschutz.

    Als Versicherungsfall nach Nr. 11 gelten auch für die Versicherte nicht vorhersehbare, akut eingetretene Schwangerschaftskomplikationen einschließlich Fehlgeburt, Frühgeburt oder notfallbedingter Schwangerschaftsabbruch.
    alte-oldenburger.de · Seite Seite 7 von 21 · Klausel Nr. 12.4 a) · Abschnitt: Versicherungsbedingungen > 12.4 Sonstige Leistungen > a) Schwangerschaft · Gelesen am
ARAG SE (Allgemeine Rechtsschutzversicherungs Aktiengesellschaft) 16 belegte Angaben
  1. [97] Heilkosten: Abgedeckt ↩

    Für die ersten 56 Tage einer Auslandsreise werden 100 % der Kosten für ambulante und stationäre Heilbehandlung übernommen.

    Für die ersten 56 Tage einer Auslandsreise übernehmen wir 100 % der Kosten in diesen Bereichen:
    arag-partnervertrieb.de · Abschnitt: Kranken-Zusatzversicherungen > ARAG ReiseKrankenschutz > ReiseKrankenschutz · Gelesen am
  2. [98] Medizinischer Transport: Abgedeckt ↩

    Der Krankentransport zum nächsterreichbaren, geeigneten Arzt oder Krankenhaus wird in den ersten 56 Tagen einer Auslandsreise zu 100 % übernommen.

    Krankentransport – zum nächsterreichbaren, geeigneten Arzt oder Krankenhaus
    arag-partnervertrieb.de · Abschnitt: Neu: Auslandsreise-KV jetzt online abschließbar! > Auslandsreise-Krankenversicherung · Gelesen am
  3. [99] COVID-19 Behandlung: Details ansehen ↩

    In den verfügbaren Quellen für dieses Produkt nicht behandelt.

    arag.de · Gelesen am
  4. [100] Privathaftpflicht: Details ansehen ↩

    Laut den verfügbaren Quellen nicht Bestandteil dieses reinen Reisekrankenschutz-Produkts.

    arag.de · Gelesen am
  5. [101] Zahnbehandlung Notfall: Abgedeckt ↩

    Übernommen werden provisorische Maßnahmen nach Unfall zur Schmerzstillung, notwendige Füllungen in einfacher Ausführung sowie Reparaturen von Zahnersatz; Neuanfertigung, Kronen und Kieferorthopädie sind nicht enthalten.

    Zähne – provisorische Maßnahmen nach Unfall zur Schmerzstillung, notwendige Füllungen in einfacher Ausfertigung, auch Reparaturen von Zahnersatz
    arag-partnervertrieb.de · Abschnitt: Kranken-Zusatzversicherungen > ARAG ReiseKrankenschutz > ReiseKrankenschutz · Gelesen am
  6. [102] Suche und Rettung: 15.000 € ↩

    Such- und Rettungseinsätze werden bis zu einem Höchstbetrag von 15.000 € übernommen.

    Such- und Bergungskosten Übernahme von Such- und Rettungseinsätzen bis 15.000 €
    arag-partnervertrieb.de · Gelesen am
  7. [103] Rechtsbeistand: Details ansehen ↩

    Laut den verfügbaren Quellen nicht Bestandteil dieses reinen Reisekrankenschutz-Produkts.

    arag.de · Gelesen am
  8. [104] Emergency medical treatment: Abgedeckt ↩

    Die medizinische Notfallversorgung im Ausland wird während der ersten 56 Tage der Reise zu 100 % der Kosten übernommen.

    Für die Dauer der ersten 56 Tage Ihrer Auslandsreise übernehmen wir 100 % der Behandlungskosten in diesen Bereichen:
    arag.de · Abschnitt: Auslandsreisekrankenversicherung > Das leistet unsere Auslandsreise-Krankenversicherung für Sie > Leistungen · Gelesen am
  9. [105] Hospitalization: Abgedeckt ↩

    Stationäre Heilbehandlung, Unterbringung sowie Operationen und Operationsnebenkosten werden zu 100 % übernommen.

    Stationär – Heilbehandlung, Unterbringung sowie Operationen und Operationsnebenkosten
    arag-partnervertrieb.de · Abschnitt: Kranken-Zusatzversicherungen > ARAG ReiseKrankenschutz > ReiseKrankenschutz · Gelesen am
  10. [106] Outpatient treatment: Abgedeckt ↩

    Ärztliche Heilbehandlung, Arznei-, Verband- und Heilmittel sowie Röntgendiagnostik werden zu 100 % übernommen.

    Ambulant – ärztliche Heilbehandlung , Arznei-, Verband-, Heilmittel und Röntgendiagnostik
    arag-partnervertrieb.de · Abschnitt: Kranken-Zusatzversicherungen > ARAG ReiseKrankenschutz > ReiseKrankenschutz · Gelesen am
  11. [107] Medical evacuation: Abgedeckt ↩

    Medizinisch sinnvolle und vertretbare Rücktransporte aus dem Ausland sind vom Versicherungsschutz gedeckt.

    Medizinisch sinnvolle Rücktransporte aus dem Ausland sind von Ihrem Versicherungsschutz gedeckt
    arag.de · Abschnitt: Auslandsreisekrankenversicherung > Noch Fragen zur ARAG Auslandskrankenversicherung? > Handelt es sich um eine Auslandskranken­versicherung mit Rücktransport? · Gelesen am
  12. [108] Repatriation of remains: 10.250 € ↩

    Im Todesfall übernimmt die ARAG die Überführung ins Heimatland oder die Bestattung im Ausland bis maximal 10.250 €.

    Im Todesfall übernehmen wir die Überführung ins Heimatland oder die Bestattung im Ausland bis maximal 10.250 €.
    arag.de · Abschnitt: Auslandsreisekrankenversicherung > Das leistet unsere Auslandsreise-Krankenversicherung für Sie > Leistungen · Gelesen am
  13. [109] Pre existing conditions: Aus den geprüften Dokumenten nicht feststellbar ↩

    In den verfügbaren Quellen zu den aktuellen Bedingungen dieses Produkts nicht behandelt.

    Der Versicherungsschutz durch die Auslandsreisekrankenversicherung der ARAG besteht für alle Einzelreisen, die eine maximale Reisedauer von 42 Tagen nicht überschreiten.
    auslandskrankenversicherung24.org · Abschnitt: Auslandskrankenversicherung ARAG > Tarife und Beiträge · Gelesen am
  14. [110] Winter sports cover: Abgedeckt ↩

    Die ARAG-Experten empfehlen den Abschluss dieser Auslandsreisekrankenversicherung ausdrücklich vor einem Skiurlaub, da sie die Differenz zwischen den im Urlaubsland geltenden Vertragssätzen und den tatsächlich entstandenen Kosten sowie einen medizinisch notwendigen Rücktransport nach Deutschland nach einem Skiunfall abdeckt.

    Die ARAG Experten empfehlen daher nicht nur für den Skiurlaub in den Rocky Mountains, sondern auch für das innereuropäische Schneevergnügen dringend den Abschluss einer privaten Auslandsreisekrankenversicherung.
    arag.de · Abschnitt: Skilaufen: Versicherungen sind ein Muss > Auslandsreisekrankenversicherung · Gelesen am
  15. [111] Adventure sports cover: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩

    No adventure/extreme-sport-specific exclusion list could be found in ARAG's own Auslandsreisekrankenversicherung terms; the publicly available AVB excerpts only exclude costs from intentionally self-inflicted accidents and planned treatments/operations at the destination, without naming individual risk or adventure sports. Industry sources note that standard German travel policies in general often exclude extreme sports, so confirmation from ARAG's full current AVB (not accessible via web search) would be needed to state a definitive included/excluded position for adventure sports specifically.

    reisepolice.com · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Quelle nicht mehr erreichbar · Gelesen am
  16. [112] Pregnancy complications: Details ansehen ↩

    In den verfügbaren Quellen für dieses spezifische Produkt nicht behandelt.

    arag.de · Gelesen am
AXA Konzern AG 16 belegte Angaben
  1. [113] Heilkosten: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩

    Ersatz der im Ausland entstandenen Aufwendungen für medizinisch notwendige Heilbehandlung wegen Krankheit oder Unfallfolgen zu 100 % ohne Höchstsatz, u. a. für ärztliche Behandlung, Arznei- und Verbandmittel, Heil-/Hilfsmittel, Röntgen-/Strahlenbehandlung, Krankenhausbehandlung und Transportkosten zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus.

    Ersatz der im Ausland entstandenen Aufwendungen zu 100 % ohne Höchstsatz für 1. ärztliche Behandlung einschließlich Arzt-Wegegebühren und Taxikosten zum Arzt, wenn am Aufenthaltsort kein Arzt praktiziert;
    reiseversicherung.com · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Seite Seite 11 · Klausel A.I · Abschnitt: Teil II: Krankheitskostentarif für Behandlung bei Reisen > Tarif ARE > A. Leistungen des Versicherers · Gelesen am
  2. [114] Medizinischer Transport: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩

    100 % Ersatz ohne Höchstsatz der Transportkosten zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus.

    Transportkosten zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus;
    reiseversicherung.com · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Seite Seite 11 · Klausel A.I.6 · Abschnitt: Teil II: Krankheitskostentarif für Behandlung bei Reisen > Tarif ARE > A. Leistungen des Versicherers · Gelesen am
  3. [115] COVID-19 Behandlung: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩

    In den verfügbaren Vertragsunterlagen nicht gesondert geregelt.

    reiseversicherung.com · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Gelesen am
  4. [116] Privathaftpflicht: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩

    In den verfügbaren Vertragsunterlagen nicht geregelt.

    reiseversicherung.com · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Gelesen am
  5. [117] Zahnbehandlung Notfall: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩

    100 % Kostenübernahme ohne Höchstsatz für schmerzstillende Zahnbehandlung und Zahnfüllungen in einfacher Ausführung im Ausland. Zahnersatz und Zahnkronen sind ausgeschlossen.

    schmerzstillende Zahnbehandlung und Zahnfüllungen in einfacher Ausführung, nicht aber Zahnersatz und Zahnkronen.
    reiseversicherung.com · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Seite Seite 11 · Klausel A.I.7 · Abschnitt: Teil II: Krankheitskostentarif für Behandlung bei Reisen > Tarif ARE > A. Leistungen des Versicherers · Gelesen am
  6. [118] Suche und Rettung: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩

    In den verfügbaren Vertragsunterlagen nicht geregelt.

    reiseversicherung.com · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Gelesen am
  7. [119] Rechtsbeistand: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩

    In den verfügbaren Vertragsunterlagen nicht geregelt.

    reiseversicherung.com · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Gelesen am
  8. [120] Emergency medical treatment: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩

    Versichert ist die medizinisch notwendige Heilbehandlung bei im Ausland unvorhergesehen eintretenden Krankheiten oder Unfällen zu 100 % ohne Höchstsatz; die AXA Assistance steht rund um die Uhr zur Verfügung, um qualifizierte medizinische Behandlung zu vermitteln und zu organisieren.

    Bei einem im Ausland unvorhersehbar eintretenden Versicherungsfall ersetzt er dort entstehende Aufwendungen für Heilbehandlung und erbringt sonst vereinbarte Leistungen.
    reiseversicherung.com · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Seite Seite 9 · Klausel § 1 Abs. 1 · Abschnitt: Teil I: Allgemeine Bedingungen > § 1 Gegenstand, Umfang und Geltungsbereich des Versicherungsschutzes · Gelesen am
  9. [121] Hospitalization: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩

    100 % Kostenübernahme für Krankenhausbehandlung im Ausland ohne Höchstsatz. Alternativ wird, sofern keine Kosten geltend gemacht werden, ein Krankenhaustagegeld in Höhe von täglich 30,00 Euro gezahlt.

    Krankenhaustagegeld wird anstelle des Kostenersatzes bei stationärer Krankenhausbehandlung im Ausland geleistet, wenn insoweit keine Kosten geltend gemacht werden, in Höhe von täglich 30,00 Euro.
    reiseversicherung.com · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Seite Seite 11 · Klausel A.IV · Abschnitt: Teil II: Krankheitskostentarif für Behandlung bei Reisen > Tarif ARE > A. Leistungen des Versicherers · Gelesen am
  10. [122] Outpatient treatment: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩

    100 % Kostenübernahme ohne Höchstsatz für medizinisch notwendige ambulante Heilbehandlung im Ausland, einschließlich Arzneien, Verbandmittel und bestimmter ärztlich verordneter Heilmittel (Bäder, Massagen, Krankengymnastik, Bestrahlungen, Gehstützen usw.).

    Ersatz der im Ausland entstandenen Aufwendungen zu 100 % ohne Höchstsatz für 1. ärztliche Behandlung einschließlich Arzt-Wegegebühren und Taxikosten zum Arzt, wenn am Aufenthaltsort kein Arzt praktiziert; 2. Arznei- und Verbandmittel;
    reiseversicherung.com · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Seite Seite 11 · Klausel A.I · Abschnitt: Teil II: Krankheitskostentarif für Behandlung bei Reisen > Tarif ARE > A. Leistungen des Versicherers · Gelesen am
  11. [123] Medical evacuation: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩

    Die Mehrkosten eines medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransports zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus am Wohnort werden zu 100 % ohne Höchstsatz erstattet, sofern der Rücktransport vom Versicherer bzw. der AXA Assistance organisiert wird oder vorab eine Zusage des Versicherers erfolgte. Liegt nur die medizinische Sinnhaftigkeit vor (z. B. voraussichtliche Behandlungsdauer über 14 Tage oder Behandlungskosten übersteigen die Rücktransportkosten) ohne eine solche Organisation oder Zusage, sind die Mehrkosten des Rücktransports auf 5.000 Euro innerhalb Europas bzw. 10.000 Euro außerhalb Europas begrenzt.

    Ersatz der Mehrkosten für einen Rücktransport zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus am Wohnort der versicherten Person zu 100 % sofern 1. dieser medizinisch sinnvoll sowie vertretbar ist und 2. vom Versicherer bzw. dessen Assistance organisiert wird oder vorab eine Zusage des Versicherers erfolgte. ... Liegen lediglich die in Ziffer 1 genannten Voraussetzungen vor, so werden die Mehrkosten eines Rücktransportes innerhalb Europas nur bis zur Höhe von 5.000,– Euro erstattet; darüber hinausgehend nur bis zur Höhe von 10.000,– Euro erstattet.
    reiseversicherung.com · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Seite Seite 11 · Klausel A.II · Abschnitt: Teil II: Krankheitskostentarif für Behandlung bei Reisen > Tarif ARE > A. Leistungen des Versicherers · Gelesen am
  12. [124] Repatriation of remains: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩

    Beim Tode der versicherten Person während der Reise werden die unmittelbaren Kosten einer Überführung an den bei Vertragsbeginn vorhandenen Wohnsitz bis 5.000 Euro aus Europa bzw. bis 10.000 Euro aus dem übrigen Ausland erstattet; anstelle der Überführung können Bestattungskosten im Ausland bis zur gleichen Höhe übernommen werden. Alle Überführungen müssen mit dem Versicherer abgestimmt werden.

    Darüber hinaus erstatten wir für: Überführung aus Europa bis 5.000,– Euro; aus dem übrigen Ausland bis 10.000,– Euro
    reiseversicherung.com · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Seite Seite 11 · Klausel A.III · Abschnitt: Teil II: Krankheitskostentarif für Behandlung bei Reisen > Tarif ARE > A. Leistungen des Versicherers · Gelesen am
  13. [125] Pre existing conditions: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩

    Vorerkrankungen sind nicht generell ausgeschlossen. Keine Leistungspflicht besteht für Krankheiten und Unfallfolgen, zu deren Behandlung die Auslandsreise erfolgt ist, sowie für Behandlungen, bei denen bei Reiseantritt feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise stattfinden mussten, es sei denn, die Reise wurde wegen Todes des Ehegatten oder eines Verwandten ersten Grades unternommen.

    für Krankheiten und Unfallfolgen, zu deren Behandlung die Auslandsreise erfolgt ist, sowie für Behandlungen, bei denen bei Reiseantritt feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise stattfinden mussten, es sei denn, dass die Reise wegen Todes des Ehegatten oder eines Verwandten ersten Grades unternommen wurde;
    reiseversicherung.com · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Seite Seite 9 · Klausel § 5 Abs. 1 a) · Abschnitt: Teil I: Allgemeine Bedingungen > § 5 Einschränkung der Leistungspflicht · Gelesen am
  14. [126] Winter sports cover: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩

    In den verfügbaren Vertragsunterlagen nicht geregelt.

    reiseversicherung.com · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Gelesen am
  15. [127] Adventure sports cover: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩

    In den verfügbaren Vertragsunterlagen nicht geregelt.

    reiseversicherung.com · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Gelesen am
  16. [128] Pregnancy complications: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩

    Untersuchung und Behandlung wegen Schwangerschaft, Entbindung, Fehlgeburt und Schwangerschaftsabbruch sowie deren Folgen sind grundsätzlich ausgeschlossen; Kostenersatz wird jedoch geleistet, soweit ärztliche Hilfe im Aufenthaltsland bei akut auftretenden Schwangerschaftskomplikationen einschließlich Fehlgeburt notwendig ist.

    für Untersuchung und Behandlung wegen Schwangerschaft, Entbindung, Fehlgeburt und Schwangerschaftsabbruch sowie deren Folgen. Kostenersatz wird aber insoweit geleistet, als ärztliche Hilfe im Aufenthaltsland bei akut auftretenden Schwangerschaftskomplikationen einschließlich Fehlgeburt notwendig ist;
    reiseversicherung.com · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Seite Seite 9 · Klausel § 5 Abs. 1 e) · Abschnitt: Teil I: Allgemeine Bedingungen > § 5 Einschränkung der Leistungspflicht · Gelesen am
Barmenia Versicherungen a.G. 16 belegte Angaben
  1. [129] Heilkosten: Unbegrenzt ↩

    Aufwendungen für ambulante und stationäre Heilbehandlung im Ausland (ärztliche Leistungen, verordnete Arznei-, Heil- und Hilfsmittel, Röntgen-/Isotopenleistungen, Unterkunft/Verpflegung bei stationärer Behandlung, Zahnbehandlung) werden ohne Selbstbehalt voll ersetzt.

    Diese Aufwendungen werden voll ersetzt.
    media.barmenia.de · Seite 2 · Klausel § 4 Abs. 1 · Abschnitt: § 4 Was ist versichert? > Im Ausland · Gelesen am
  2. [130] Medizinischer Transport: Unbegrenzt ↩

    Notwendiger Transport zu einem anerkannten, medizinisch geeigneten Krankenhaus für stationäre Behandlung sowie zum Arzt/Krankenhaus zur ambulanten Erstversorgung nach einem Notfall wird voll ersetzt.

    notwendigen Transport zur stationären Heilbehandlung in ein nach Abs. 8 anerkanntes und aus medizinischer Sicht geeignetes Krankenhaus;
    media.barmenia.de · Seite 2 · Klausel § 4 Abs. 1 g) · Abschnitt: § 4 Was ist versichert? > Im Ausland · Gelesen am
  3. [131] COVID-19 Behandlung: Unbegrenzt ↩

    Eine medizinisch notwendige ambulante oder stationäre Heilbehandlung ist auch dann versichert, wenn diese durch eine Pandemie verursacht wird, und wird wie andere Heilbehandlungskosten voll erstattet.

    Bei einer medizinisch notwendigen ambulanten oder stationären Heilbehandlung (auch wenn diese durch eine Pandemie verursacht wird)...
    media.barmenia.de · Seite 2 · Klausel § 4 Abs. 1 · Abschnitt: § 4 Was ist versichert? > Im Ausland · Gelesen am
  4. [132] Privathaftpflicht: Ausgeschlossen ↩

    Der reine Reisekrankentarif (Travel day/Travel+, Barmenia Krankenversicherung AG) enthält keine Privathaftpflichtdeckung; ein Haftpflichtschutz ist nur im Rahmen eines separaten Reisepakets der Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG erhältlich.

    media.barmenia.de · Gelesen am
  5. [133] Zahnbehandlung Notfall: Unbegrenzt ↩

    Zahnbehandlung einschließlich notwendiger einfacher Zahnfüllungen und Reparaturen am vorhandenen Zahnersatz sowie provisorischer Zahnersatz ist voll versichert. Neuer Zahnersatz, Kronen und kieferorthopädische Behandlungen sind ausgeschlossen.

    Zahnbehandlung einschließlich notwendige einfache Zahnfüllungen und Reparaturen am vorhandenen Zahnersatz sowie provisorischer Zahnersatz.
    media.barmenia.de · Seite 2 · Klausel § 4 Abs. 1 i) · Abschnitt: § 4 Was ist versichert? > Im Ausland · Gelesen am
  6. [134] Suche und Rettung: 5.000 € ↩

    Muss die versicherte Person auf Grund eines Unfalls gesucht, gerettet oder geborgen werden, erstattet der Versicherer hierfür die Kosten bis zu einem Betrag von 5.000,00 EUR.

    Muss die versicherte Person auf Grund eines Unfalls gesucht, gerettet oder geborgen werden, erstattet der Versicherer hierfür die Kosten bis zu einem Betrag von 5.000,00 EUR.
    media.barmenia.de · Seite 3 · Klausel § 4 Abs. 3 · Abschnitt: § 4 Was ist versichert? > Im Ausland · Gelesen am
  7. [135] Rechtsbeistand: Ausgeschlossen ↩

    Eine Rechtsschutz-/Rechtsbeistandsleistung ist in diesem reinen Reisekrankentarif nicht enthalten.

    media.barmenia.de · Gelesen am
  8. [136] Emergency medical treatment: Unbegrenzt ↩

    Die notwendige ambulante Erstversorgung nach einem Notfall sowie der Transport zum Arzt oder Krankenhaus hierfür sind im Rahmen der medizinischen Kostendeckung vollständig versichert.

    notwendigen Transport zum Arzt oder Krankenhaus zur ambulanten Erstversorgung nach einem Notfall;
    media.barmenia.de · Seite 2 · Klausel § 4 Abs. 1 h) · Abschnitt: § 4 Was ist versichert? > Im Ausland · Gelesen am
  9. [137] Hospitalization: Unbegrenzt ↩

    Volle Kostenerstattung für medizinisch notwendige stationäre Heilbehandlung im Ausland (Ein- oder Zweibettzimmer und Verpflegung). Anstelle des Kostenersatzes kann ein Krankenhaustagegeld von 30,00 EUR pro Tag gewählt werden. Zusätzlich zahlt Barmenia in jedem Fall ein Krankenhaustagegeld von 15,00 EUR pro Tag ohne Kostennachweis.

    Wir zahlen für jeden Tag einer medizinisch notwendigen stationären Heilbehandlung zusätzlich ein Krankenhaustagegeld von 15,00 EUR ohne Kostennachweis.
    media.barmenia.de · Seite 3 · Klausel § 4 Abs. 2 · Abschnitt: § 4 Was ist versichert? > Im Ausland · Gelesen am
  10. [138] Outpatient treatment: Unbegrenzt ↩

    Medizinisch notwendige ambulante Heilbehandlung im Ausland, einschließlich ärztlicher Beratungen sowie verordneter Arznei- und Heilmittel, wird voll ersetzt.

    ärztliche Beratungen, Besuche und Verrichtungen einschließlich Operationen und Operationsnebenkosten;
    media.barmenia.de · Seite 2 · Klausel § 4 Abs. 1 a) · Abschnitt: § 4 Was ist versichert? > Im Ausland · Gelesen am
  11. [139] Medical evacuation: Unbegrenzt ↩

    Volle Erstattung der notwendigen Kosten für einen medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport nach Deutschland wegen Krankheit oder Unfall, einschließlich medizinisch geschultem Begleitpersonal und Rettungsflügen, sofern medizinisch erforderlich. Zusätzlich wird auf Antrag eine Pauschale von 500,00 EUR gezahlt (dies ist eine zusätzliche Leistung, keine Obergrenze der Transportkostendeckung).

    Zusätzlich wird bei einem medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport wegen Krankheit oder Unfallfolge auf Antrag des Versicherten eine Pauschale in Höhe von 500,00 EUR gezahlt.
    media.barmenia.de · Seite 3 · Klausel § 4 Abs. 4 · Abschnitt: § 4 Was ist versichert? > Im Ausland · Gelesen am
  12. [140] Repatriation of remains: 10.000 € ↩

    Stirbt die versicherte Person im Ausland, werden die Kosten der Überführung des Verstorbenen an seinen Wohnsitz bis zu 10.000,00 EUR ersetzt, oder es werden bis zur entsprechenden Höhe Bestattungskosten am Sterbeort übernommen.

    Stirbt die versicherte Person im Ausland, so werden die Kosten der Überführung des Verstorbenen an seinen Wohnsitz bis zu einem Höchstbetrag von 10.000,00 EUR ersetzt, oder es werden bis zur entsprechenden Höhe Bestattungskosten am Sterbeort übernommen.
    media.barmenia.de · Seite 3 · Klausel § 4 Abs. 5 · Abschnitt: § 4 Was ist versichert? > Im Ausland · Gelesen am
  13. [141] Pre existing conditions: Bedingt ↩

    Keine Leistungspflicht besteht für in den letzten drei Monaten vor Reiseantritt behandelte Krankheiten, wenn Behandlungen im Ausland der alleinige oder einer der Gründe für den Antritt der Reise waren oder bei Reisebeginn feststand, dass Behandlungen stattfinden mussten. Werden auf Grund einer Vorerkrankung Behandlungen notwendig, die vor Reisebeginn nicht feststanden, sind diese im tariflichen Umfang mitversichert.

    Werden auf Grund einer Vorerkrankung Behandlungen notwendig, die vor Reisebeginn nicht feststanden, sind diese im tariflichen Umfang mitversichert.
    media.barmenia.de · Seite 3 · Klausel § 5 Abs. 1 · Abschnitt: § 5 Welche Leistungen sind ausgeschlossen? · Gelesen am
  14. [142] Winter sports cover: Details ansehen ↩

    In den vorliegenden Bedingungen zu Travel day/Travel+ (Krankenversicherung) nicht als eigenständige Leistung genannt.

    media.barmenia.de · Gelesen am
  15. [143] Adventure sports cover: Details ansehen ↩

    In den vorliegenden Bedingungen zu Travel day/Travel+ (Krankenversicherung) nicht als eigenständige Leistung genannt.

    media.barmenia.de · Gelesen am
  16. [144] Pregnancy complications: Unbegrenzt ↩

    Notwendige ärztliche Untersuchungen und Behandlungen wegen Schwangerschaft, Früh- oder Fehlgeburt sowie ein unvorhersehbarer medizinisch notwendiger Schwangerschaftsabbruch gelten als Versicherungsfall und werden wie andere medizinische Kosten voll erstattet.

    ärztlichen Untersuchung und Behandlung wegen Schwangerschaft, bei Früh- oder Fehlgeburt oder bei einem unvorhersehbaren medizinisch notwendigen Schwangerschaftsabbruch während eines Auslandsaufenthalts fallen unter den Versicherungsschutz die Aufwendungen
    media.barmenia.de · Seite 2 · Klausel § 4 Abs. 1 · Abschnitt: § 4 Was ist versichert? > Im Ausland · Gelesen am
BarmeniaGothaer AG 16 belegte Angaben
  1. [145] Heilkosten: Unbegrenzt ↩

    Volle Erstattung (100%) der Kosten für medizinisch notwendige ambulante und stationäre Heilbehandlung im Ausland, einschließlich Arztkosten, verordneter Arzneimittel, Heilmittel, bildgebender Verfahren und Krankenhausunterbringung, ohne Versicherungssumme. Identisch bei Travel day und Travel+.

    Sie erhalten Leistungen für im Ausland entstandene Kosten bei ambulanter und stationärer Heilbehandlung sowie Zahnbehandlung.
    media.barmenia.de · Seite 7 · Klausel § 4a · Abschnitt: § 4 Was ist im Ausland versichert und in welcher Höhe? > a) Ambulante und stationäre Heilbehandlung sowie Zahnbehandlung · Gelesen am
  2. [146] Medizinischer Transport: Unbegrenzt ↩

    Notwendiger Transport in ein geeignetes Krankenhaus zur stationären Heilbehandlung sowie Transport zum Arzt/Krankenhaus zur ambulanten Erstversorgung nach einem Notfall werden vollständig ohne Höchstgrenze erstattet.

    notwendigen Transport zur stationären Heilbehandlung in ein nach Abs. 8 anerkanntes und aus medizinischer Sicht geeignetes Krankenhaus;
    media.barmenia.de · Seite 2 · Klausel § 4 (1) g · Abschnitt: § 4 Was ist versichert? > Im Ausland · Gelesen am
  3. [147] COVID-19 Behandlung: Unbegrenzt ↩

    Medizinisch notwendige ambulante oder stationäre Heilbehandlung ist auch dann versichert, wenn diese durch eine Pandemie/Infektionskrankheit verursacht wird, mit derselben 100%igen Erstattung wie andere Heilbehandlungskosten.

    Dies gilt zum Beispiel auch, wenn eine sich ausbreitende Infektionskrankheit (Pandemie) die Heilbehandlungen verursacht.
    media.barmenia.de · Seite 7 · Klausel § 4a · Abschnitt: § 4 > a) Ambulante und stationäre Heilbehandlung sowie Zahnbehandlung · Gelesen am
  4. [148] Privathaftpflicht: Details ansehen ↩

    Nicht Bestandteil der Auslandsreise-Krankenversicherung Travel day/Travel+; Privathaftpflicht ist nur im separaten Barmenia-Produkt Reiseversicherung (Rücktritt/Gepäck/Haftpflicht) enthalten.

    media.barmenia.de · Gelesen am
  5. [149] Zahnbehandlung Notfall: Unbegrenzt ↩

    Notwendige einfache Zahnfüllungen, Reparaturen am vorhandenen Zahnersatz und provisorischer Zahnersatz werden zu 100% erstattet. Neuer Zahnersatz, Kronen, Brücken, Implantate und kieferorthopädische Behandlungen sind ausgeschlossen.

    Zahnbehandlung in Form von notwendigen einfachen Zahnfüllungen, Reparaturen am vorhandenen Zahnersatz und provisorischer Zahnersatz.
    media.barmenia.de · Seite 9 · Klausel § 4a · Abschnitt: § 4 > a) Ambulante und stationäre Heilbehandlung sowie Zahnbehandlung · Gelesen am
  6. [150] Suche und Rettung: 5.000 € ↩

    Kosten für Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze werden bis zu 5.000 EUR pro versicherte Person erstattet. Bei Travel day gilt dies nur bei Unfällen, bei Travel+ auch bei Krankheit.

    der Kosten bis zu einem Betrag von 5.000 EUR, wenn Sie wegen eines Unfalls oder einer Krankheit gesucht, gerettet bzw. geborgen werden müssen.
    media.barmenia.de · Seite 10 · Klausel § 4g · Abschnitt: § 4 > g) Rettung und Bergung · Gelesen am
  7. [151] Rechtsbeistand: Details ansehen ↩

    Nicht Bestandteil der Auslandsreise-Krankenversicherung Travel day/Travel+.

    media.barmenia.de · Gelesen am
  8. [152] Emergency medical treatment: Unbegrenzt ↩

    Ambulante Notfallversorgung und Erstversorgung nach Unfall oder plötzlicher Erkrankung im Ausland, einschließlich Transport zum nächstgelegenen geeigneten Arzt oder Krankenhaus, wird vollständig ohne Höchstgrenze erstattet.

    notwendigen Transport zum Arzt oder Krankenhaus zur ambulanten Erstversorgung nach einem Notfall;
    media.barmenia.de · Seite 2 · Klausel § 4 (1) h · Abschnitt: § 4 Was ist versichert? > Im Ausland · Gelesen am
  9. [153] Hospitalization: Unbegrenzt ↩

    Volle Kostenerstattung für medizinisch notwendige stationäre Heilbehandlung zzgl. eines zusätzlichen Krankenhaustagegelds von 15 EUR/Tag ohne Kostennachweis. Alternativ kann anstelle des Kostenersatzes ein Krankenhaustagegeld von pauschal 30 EUR/Tag gewählt werden.

    15 EUR für jeden Tag einer medizinisch notwendigen stationären Heilbehandlung zusätzlich zur Kostenerstattung.
    media.barmenia.de · Seite 9 · Klausel § 4c · Abschnitt: § 4 > c) Krankenhaus-Tagegeld · Gelesen am
  10. [154] Outpatient treatment: Unbegrenzt ↩

    Ambulante Arztbesuche, verordnete Arzneimittel, Heilmittel (z. B. Physiotherapie), auf der Reise erstmals erforderliche Hilfsmittel (außer Sehhilfen/Hörgeräte) sowie bildgebende Verfahren werden zu 100% ohne Höchstgrenze erstattet.

    Sie erhalten Leistungen für im Ausland entstandene Kosten bei ambulanter und stationärer Heilbehandlung sowie Zahnbehandlung.
    media.barmenia.de · Seite 7 · Klausel § 4a · Abschnitt: § 4 > a) Ambulante und stationäre Heilbehandlung sowie Zahnbehandlung · Gelesen am
  11. [155] Medical evacuation: Unbegrenzt ↩

    Volle Erstattung der Kosten für einen medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport aus dem Ausland (inkl. Rettungsflüge und erforderlichem medizinisch geschultem Begleitpersonal), auch wenn die Heilbehandlungskosten im Ausland die Rücktransportkosten übersteigen oder die Krankenhausbehandlung voraussichtlich länger als 7 Tage dauert. Zusätzlich wird eine Pauschale von 500 EUR gezahlt. Maßgeblich ist die medizinische Sinnhaftigkeit und Vertretbarkeit, nicht nur die zwingende Notwendigkeit.

    der Kosten für folgende Rücktransporte: - Medizinisch sinnvolle und vertretbare Rücktransporte aus dem Ausland Wir übernehmen die Kosten, wenn Sie wegen Krankheit oder Unfall an den Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts oder in ein geeignetes Krankenhaus in Deutschland transportiert werden müssen.
    media.barmenia.de · Seite 10 · Klausel § 4h · Abschnitt: § 4 > h) Rücktransport · Gelesen am
  12. [156] Repatriation of remains: 10.000 € ↩

    Stirbt die versicherte Person im Ausland, werden die Kosten der Überführung an den Wohnsitz oder alternativ die Bestattungskosten am Sterbeort bis zu 10.000 EUR übernommen. Für die Überführung innerhalb Deutschlands gilt eine gesonderte Grenze von 600 EUR.

    der Kosten bis zu 10.000 EUR, wenn Sie im Ausland sterben. Versichert sind die Kosten der Überführung an den Wohnsitz oder die Kosten der Bestattung am Sterbeort.
    media.barmenia.de · Seite 10 · Klausel § 4i · Abschnitt: § 4 > i) Überführung/Bestattung am Sterbeort · Gelesen am
  13. [157] Pre existing conditions: Bedingt ↩

    Die Behandlung von in den letzten 3 Monaten vor Reiseantritt behandelten Krankheiten ist ausgeschlossen, wenn die Reise zur Behandlung im Ausland angetreten wurde oder die Behandlung bei Reisebeginn bereits absehbar war. Eine unvorhergesehene akute Verschlechterung einer bekannten/chronischen Erkrankung während der Reise, die eine Notfallbehandlung erfordert, bleibt jedoch versichert; die laufende Routinebehandlung (z. B. regelmäßige Medikation/Überwachung) einer chronischen Erkrankung ist nicht versichert.

    Bereits vor Beginn der Reise bestehende und behandelte Erkrankungen und Unfallfolgen sind versichert, wenn sich während der Auslandsreise eine Verschlechterung einstellt.
    media.barmenia.de · Seite 11 · Klausel § 6 · Abschnitt: § 6 Welche Leistungen sind ausgeschlossen? · Gelesen am
  14. [158] Winter sports cover: Details ansehen ↩

    In den AVB Travel day/Travel+ nicht geregelt.

    media.barmenia.de · Gelesen am
  15. [159] Adventure sports cover: Details ansehen ↩

    In den AVB Travel day/Travel+ nicht geregelt.

    media.barmenia.de · Gelesen am
  16. [160] Pregnancy complications: Unbegrenzt ↩

    Notwendige ärztliche Untersuchungen und Behandlungen wegen Schwangerschaft, Früh- oder Fehlgeburt sowie ein unvorhersehbarer medizinisch notwendiger Schwangerschaftsabbruch gelten als Versicherungsfall und werden zu 100% erstattet.

    Behandlung wegen Schwangerschaft, Früh- oder Fehlgeburt oder bei einem unvorhersehbaren medizinisch notwendigen Schwangerschaftsabbruch.
    media.barmenia.de · Seite 7 · Klausel § 4 · Abschnitt: § 4 Was ist im Ausland versichert und in welcher Höhe? · Gelesen am
BavariaDirekt Versicherung AG 16 belegte Angaben
  1. [161] Heilkosten: Abgedeckt ↩

    100 Prozent Kostenerstattung für Behandlungen und Arzneimittel im Ausland ohne Selbstbehalt, gilt auch bei Behandlungen in privaten Arztpraxen und Privatkliniken.

    Ambulante und stationäre Behandlungen sowie erforderliche Arzneimittel
    bavariadirekt.de · Abschnitt: Die wichtigsten Leistungen unserer Reisekrankenversicherung > Erstattung zu 100 Prozent · Gelesen am
  2. [162] Medizinischer Transport: Abgedeckt ↩

    Deckt den medizinisch notwendigen Transport durch Rettungsdienste oder Rettungshubschrauber zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus oder Arzt nach einem Unfall oder Notfall; erfolgt die Fahrt nicht durch einen Rettungsdienst (z. B. Taxi), ist die Leistung auf 30 Euro je Versicherungsfall begrenzt.

    Erfolgt die Fahrt nicht durch einen Rettungsdienst (z. B. Taxi), ist die Leistung auf einen Rechnungsbetrag von insgesamt 30 Euro je Versicherungsfall begrenzt.
    mein-premiumservice.vkb.de · Seite 18 · Klausel 6.1 h · Abschnitt: Tarif AKE-16 > 6. Welche Versicherungsleistungen werden erbracht? > 6.1 Erstattet werden die Aufwendungen für: > h) Rettungsdienste · Gelesen am
  3. [163] COVID-19 Behandlung: Details ansehen ↩

    mein-premiumservice.vkb.de · Gelesen am
  4. [164] Privathaftpflicht: Details ansehen ↩

    mein-premiumservice.vkb.de · Gelesen am
  5. [165] Zahnbehandlung Notfall: Abgedeckt ↩

    Deckt schmerzstillende Zahnbehandlung, notwendige Zahnfüllungen in einfacher Ausführung, provisorischen Zahnersatz sowie Reparaturen von Prothesen; ausgeschlossen sind Neuanfertigungen von Zahnersatz, Kronen und Inlays.

    mein-premiumservice.vkb.de · Gelesen am
  6. [166] Suche und Rettung: 10.000 € ↩

    Deckt Such-, Rettungs- oder Bergungskosten nach einem Unfall der versicherten Person, sofern im unmittelbaren Anschluss eine stationäre Behandlung stattfindet; begrenzt auf maximal 10.000 Euro je versicherte Person und Versicherungsfall.

    Such-, Rettungs- oder Bergungskosten von öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich organisierten Rettungsdiensten nach einem Unfall der versicherten Person, wenn im unmittelbaren Anschluss eine stationäre Behandlung stattfindet. Diese Leistungen sind begrenzt auf maximal 10.000 Euro je versicherte Person und Versicherungsfall,
    mein-premiumservice.vkb.de · Seite 18 · Klausel 6.1 i · Abschnitt: Tarif AKE-16 > 6. Welche Versicherungsleistungen werden erbracht? > 6.1 Erstattet werden die Aufwendungen für: > i) Such-, Rettungs- oder Bergungskosten · Gelesen am
  7. [167] Rechtsbeistand: Details ansehen ↩

    mein-premiumservice.vkb.de · Gelesen am
  8. [168] Emergency medical treatment: Abgedeckt ↩

    Deckt die medizinisch notwendige Heilbehandlung wegen Krankheit oder Unfallfolgen im Ausland ab, einschließlich Beratungen, Operationen und Operationsnebenkosten, bei freier Wahl unter zugelassenen Ärzten, Zahnärzten, Heilpraktikern, Osteopathen und Chiropraktikern.

    mein-premiumservice.vkb.de · Gelesen am
  9. [169] Hospitalization: Abgedeckt ↩

    Deckt stationäre Heilbehandlung, Unterkunft und Verpflegung im Krankenhaus der Wahl, einschließlich der Kosten für die Mitaufnahme einer Begleitperson bei minderjährigen Kindern. Übernimmt ein anderer Kostenträger (z. B. die GKV) die Kosten teilweise, wird neben den Restkosten ein Krankenhaustagegeld von bis zu 30 Euro pro Tag gezahlt; alternativ kann pauschal ein Tagegeld von 30 Euro gewählt werden.

    mein-premiumservice.vkb.de · Gelesen am
  10. [170] Outpatient treatment: Abgedeckt ↩

    100 Prozent Kostenerstattung für ambulante Behandlungen sowie erforderliche Arzneimittel, Heilmittel und Hilfsmittel, ohne Selbstbehalt.

    Heilmittel und Hilfsmittel
    bavariadirekt.de · Abschnitt: Die wichtigsten Leistungen unserer Reisekrankenversicherung > Erstattung zu 100 Prozent · Gelesen am
  11. [171] Medical evacuation: Abgedeckt ↩

    Deckt einen medizinisch sinnvollen und vertretbaren Krankenrücktransport nach Deutschland, einschließlich der Kosten für eine Begleitperson, sofern medizinisch sinnvoll, vorausgesetzt der Rücktransport wird durch den Versicherer oder den Notruf-Service organisiert.

    mein-premiumservice.vkb.de · Gelesen am
  12. [172] Repatriation of remains: Abgedeckt ↩

    Im Todesfall werden die Kosten der Bestattung am Sterbeort oder der Überführung an den letzten ständigen Wohnsitz erstattet.

    mein-premiumservice.vkb.de · Gelesen am
  13. [173] Pre existing conditions: Bedingt ↩

    Behandlungen sind ausgeschlossen, wenn bei Reiseantritt aufgrund einer bereits diagnostizierten Erkrankung feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise stattfinden mussten. Unerwartete Verschlechterungen des Gesundheitszustandes bei chronischen Erkrankungen sind hingegen versichert.

    mein-premiumservice.vkb.de · Gelesen am
  14. [174] Winter sports cover: Details ansehen ↩

    mein-premiumservice.vkb.de · Gelesen am
  15. [175] Adventure sports cover: Details ansehen ↩

    mein-premiumservice.vkb.de · Gelesen am
  16. [176] Pregnancy complications: Abgedeckt ↩

    Die medizinisch notwendige Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen einschließlich Frühgeburten, notfallbedingten Schwangerschaftsabbrüchen und Fehlgeburten ist versichert; Aufwendungen für normale Schwangerschaft, Entbindung und Wochenbetterkrankungen sind ausgeschlossen.

    mein-premiumservice.vkb.de · Gelesen am
BD24 Berlin Direkt Versicherung AG 16 belegte Angaben
  1. [177] Heilkosten: Abgedeckt ↩

    Deckt nachgewiesene Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen, Arznei-, Heil- und Verbandsmittel sowie ärztlich verordnete Hilfsmittel bei Krankheit, Unfall oder Tod; im Informationsblatt ist keine Höchstversicherungssumme genannt.

    Nachgewiesene Kosten bei Krankheit (inkl. Covid-19-Erkrankung), Unfall oder Tod für: ambulante Behandlungen; stationäre Behandlungen einschließlich unaufschiebbarer Operationen;
    reiseschutz-plus.de · Seite Seite 1 · Abschnitt: Was ist versichert? · Gelesen am
  2. [178] Medizinischer Transport: Abgedeckt ↩

    Krankentransporte zur stationären Behandlung sind versichert; eine Kostenobergrenze ist nicht genannt.

    Krankentransporte zur stationären Behandlung;
    reiseschutz-plus.de · Seite Seite 1 · Abschnitt: Was ist versichert? · Gelesen am
  3. [179] COVID-19 Behandlung: Abgedeckt ↩

    Nachgewiesene Kosten bei Krankheit, ausdrücklich einschließlich Covid-19-Erkrankung, sind versichert.

    Nachgewiesene Kosten bei Krankheit (inkl. Covid-19-Erkrankung), Unfall oder Tod für:
    reiseschutz-plus.de · Seite Seite 1 · Abschnitt: Was ist versichert? · Gelesen am
  4. [180] Privathaftpflicht: Details ansehen ↩

    reiseschutz-plus.de · Gelesen am
  5. [181] Zahnbehandlung Notfall: Abgedeckt ↩

    Schmerzstillende Zahnbehandlungen einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausführung sowie unfallbedingter provisorischer Zahnersatz sind versichert; Zahnersatz, Überkronungen und kieferorthopädische Behandlungen sind ausgeschlossen.

    schmerzstillende Zahnbehandlungen einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausführung und unfallbedingten provisorischen Zahnersatz;
    reiseschutz-plus.de · Seite Seite 1 · Abschnitt: Was ist versichert? · Gelesen am
  6. [182] Suche und Rettung: 15.000 € ↩

    Rettungs- und Bergungskosten sind bis 15.000,- EUR versichert.

    Rettungs- und Bergungskosten: bis 15.000, - EUR
    reiseschutz-plus.de · Seite Seite 1 · Abschnitt: Gibt es Deckungsbeschränkungen? · Gelesen am
  7. [183] Rechtsbeistand: Details ansehen ↩

    reiseschutz-plus.de · Gelesen am
  8. [184] Emergency medical treatment: Abgedeckt ↩

    Ambulante und stationäre Behandlungen einschließlich unaufschiebbarer Operationen im Ausland sind versichert; eine Obergrenze ist nicht genannt.

    stationäre Behandlungen einschließlich unaufschiebbarer Operationen;
    reiseschutz-plus.de · Seite Seite 1 · Abschnitt: Was ist versichert? · Gelesen am
  9. [185] Hospitalization: Abgedeckt ↩

    Die vollstationäre Krankenhausbehandlung ist ohne genannte Kostenobergrenze versichert; zusätzlich wird ein Krankenhaustagegeld von 50,- EUR für maximal 30 Tage gezahlt.

    vollstationäre Krankenhausbehandlung: 50, - EUR Tagegeld für maximal 30 Tage
    reiseschutz-plus.de · Seite Seite 1 · Abschnitt: Gibt es Deckungsbeschränkungen? · Gelesen am
  10. [186] Outpatient treatment: Abgedeckt ↩

    Ambulante Behandlungen sowie verordnete Arzneimittel und Therapien sind versichert; die ambulante psychologische Notfallbehandlung nach einem traumatischen Erlebnis ist auf maximal 250,00 EUR begrenzt.

    Die Kosten der ambulanten psychologischen Notfallbehandlung bis maximal 250,00 EUR
    reiseschutz-plus.de · Seite Seite 1 · Abschnitt: Gibt es Deckungsbeschränkungen? · Gelesen am
  11. [187] Medical evacuation: Abgedeckt ↩

    Der medizinisch sinnvolle und vertretbare Krankenrücktransport ist ohne Selbstbeteiligung versichert; eine Versicherungssumme ist nicht genannt.

    den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Krankenrücktransport;
    reiseschutz-plus.de · Seite Seite 1 · Abschnitt: Was ist versichert? · Gelesen am
  12. [188] Repatriation of remains: Abgedeckt ↩

    Die Überführung aus dem Ausland oder Beisetzung im Ausland im Todesfall ist versichert; eine Obergrenze ist nicht genannt.

    Überführung aus dem Ausland oder Beisetzung im Ausland;
    reiseschutz-plus.de · Seite Seite 1 · Abschnitt: Was ist versichert? · Gelesen am
  13. [189] Pre existing conditions: Ausgeschlossen ↩

    Absehbare Verschlechterungen oder Behandlungen bestehender Erkrankungen sind stets vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

    absehbare Verschlechterungen oder Behandlungen bestehender Erkrankungen;
    reiseschutz-plus.de · Seite Seite 1 · Abschnitt: Was ist nicht versichert? · Gelesen am
  14. [190] Winter sports cover: Details ansehen ↩

    reiseschutz-plus.de · Gelesen am
  15. [191] Adventure sports cover: Details ansehen ↩

    reiseschutz-plus.de · Gelesen am
  16. [192] Pregnancy complications: Bedingt ↩

    Schwangerschaftsbehandlungen inkl. Entbindungen, der medizinisch notwendige Schwangerschaftsabbruch sowie Behandlungen aufgrund einer Fehlgeburt sind versichert; Behandlungen aufgrund von Frühgeburten und Schwangerschaftsabbrüchen sind nur bis zur 36. Schwangerschaftswoche gedeckt.

    Behandlungen aufgrund von Frühgeburten und Schwangerschaftsabbrüchen bis zur 36. Schwangerschaftswoche
    reiseschutz-plus.de · Seite Seite 1 · Abschnitt: Gibt es Deckungsbeschränkungen? · Gelesen am
BGV Badische Versicherungen (Badischer Gemeinde-Versicherungs-Verband, a public-law corporation, together with its subsidiary BGV-Versicherung Aktiengesellschaft) 16 belegte Angaben
  1. [193] Heilkosten: Abgedeckt ↩

    100%ige Erstattung der nachgewiesenen Kosten für medizinisch notwendige ambulante und stationäre Heilbehandlung im Ausland wegen Krankheit oder Unfall, einschließlich Arzt-/Zahnarztbehandlungen, Operationen und verordneter Arzneimittel; der Tarif sieht eine vollständige (100%) Kostenerstattung ohne festgelegte Höchstsumme vor.

    mein-premiumservice.vkb.de · Gelesen am
  2. [194] Medizinischer Transport: Abgedeckt ↩

    Umfasst den medizinisch notwendigen Transport (Kranken-, Rettungswagen, Rettungshubschrauber) zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus oder Notfallarzt nach einem Unfall oder Notfall; erfolgt die Fahrt nicht durch einen Rettungsdienst (z. B. Taxi), ist die Leistung auf insgesamt 30 Euro je Versicherungsfall begrenzt.

    mein-premiumservice.vkb.de · Gelesen am
  3. [195] COVID-19 Behandlung: Details ansehen ↩

    Es wurde keine spezifische Erwähnung einer COVID-19-Behandlung im Tarif oder in den Bedingungen gefunden; Krankheitsbehandlungen im Ausland fallen grundsätzlich unter die allgemeine Heilbehandlungsdeckung, eine eigene COVID-19-Klausel ist jedoch nicht angegeben.

    mein-premiumservice.vkb.de · Gelesen am
  4. [196] Privathaftpflicht: Details ansehen ↩

    Eine Privathaftpflichtdeckung ist nicht Bestandteil dieses Auslandsreise-Krankenversicherungstarifs und wird in den vorliegenden Bedingungen bzw. Tarifunterlagen nicht erwähnt.

    mein-premiumservice.vkb.de · Gelesen am
  5. [197] Zahnbehandlung Notfall: Abgedeckt ↩

    Umfasst schmerzstillende Zahnbehandlungen, einfache Zahnfüllungen, provisorischen Zahnersatz und Reparaturen von Prothesen; ausgeschlossen sind Neuanfertigungen von Zahnersatz, Kronen und Inlays.

    mein-premiumservice.vkb.de · Gelesen am
  6. [198] Suche und Rettung: 10.000 € ↩

    Deckt Such-, Rettungs- oder Bergungskosten öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich organisierter Rettungsdienste nach einem Unfall, sofern unmittelbar danach eine stationäre Behandlung erfolgt. Die Grenze liegt bei 10.000 Euro je versicherte Person und Versicherungsfall sowohl im Jahrestarif (AKD-16) als auch im Einmaltarif (AKE-16).

    Diese Leistungen sind begrenzt auf maximal 10.000 Euro je versicherte Person und Versicherungsfall.
    mein-premiumservice.vkb.de · Seite 1 · Klausel 7.1 i · Abschnitt: 7. Welche Versicherungsleistungen werden erbracht? > 7.1 Erstattet werden die Aufwendungen für: > i) · Gelesen am
  7. [199] Rechtsbeistand: Details ansehen ↩

    Eine Rechtsschutzleistung ist nicht Bestandteil dieses Auslandsreise-Krankenversicherungstarifs und wird in den vorliegenden Bedingungen bzw. Tarifunterlagen nicht erwähnt.

    mein-premiumservice.vkb.de · Gelesen am
  8. [200] Emergency medical treatment: Abgedeckt ↩

    Notfallbedingte ärztliche Beratungen und Behandlungen im Ausland, einschließlich Rettungsdiensten zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus oder Notfallarzt, werden zu 100% der nachgewiesenen Kosten erstattet.

    mein-premiumservice.vkb.de · Gelesen am
  9. [201] Hospitalization: Abgedeckt ↩

    100%ige Erstattung der Kosten für medizinisch notwendige stationäre Heilbehandlung im Ausland, einschließlich Unterkunft und Verpflegung; übernimmt ein anderer Kostenträger die Krankenhauskosten teilweise, zahlt der Versicherer neben den verbleibenden erstattungsfähigen Restkosten ein Krankenhaustagegeld von bis zu 30 Euro pro Tag; bei stationärer Behandlung kann alternativ anstelle jeglicher Kostenerstattung ein Krankenhaustagegeld von 30 Euro pro Tag gewählt werden.

    Werden die Kosten einer stationären Krankenhausbehandlung von einem anderen Kostenträger ganz oder teilweise übernommen, zahlt der Versicherer neben den verbleibenden erstattungsfähigen Restkosten ein Krankenhaustagegeld. ... Bei stationärer Behandlung kann anstelle jeglicher Kostenerstattung ein Krankenhaustagegeld von 30 Euro pro Tag gewählt werden.
    mein-premiumservice.vkb.de · Seite 2 · Klausel 7.5 · Abschnitt: 7. Welche Versicherungsleistungen werden erbracht? > 7.5 · Gelesen am
  10. [202] Outpatient treatment: Abgedeckt ↩

    100%ige Erstattung der Kosten für ambulante Beratungen und Behandlungen durch Ärzte, Zahnärzte, Heilpraktiker, Osteopathen und Chiropraktiker im Ausland sowie für verordnete Arznei-, Heil- und Hilfsmittel, die erstmals während der Reise erforderlich werden.

    mein-premiumservice.vkb.de · Gelesen am
  11. [203] Medical evacuation: Abgedeckt ↩

    Umfasst einen medizinisch sinnvollen und vertretbaren Krankenrücktransport nach Deutschland, etwa wenn eine stationäre Behandlung im Ausland voraussichtlich länger als 14 Tage dauert oder die Behandlungskosten im Ausland die Rücktransportkosten übersteigen würden; die Kosten einer medizinisch notwendigen Begleitperson werden ebenfalls übernommen.

    mein-premiumservice.vkb.de · Gelesen am
  12. [204] Repatriation of remains: Abgedeckt ↩

    Beim Tode der versicherten Person werden die Kosten der Bestattung am Sterbeort oder der Überführung an den letzten ständigen Wohnsitz erstattet.

    mein-premiumservice.vkb.de · Gelesen am
  13. [205] Pre existing conditions: Bedingt ↩

    Behandlungen sind ausgeschlossen, wenn bei Reiseantritt aufgrund einer bereits diagnostizierten Erkrankung feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise stattfinden mussten (außer bei Reisen wegen des Todes des Ehe-/Lebenspartners oder eines Verwandten ersten Grades). Unerwartete Verschlechterungen des Gesundheitszustandes bei chronischen Erkrankungen sind hingegen versichert.

    mein-premiumservice.vkb.de · Gelesen am
  14. [206] Winter sports cover: Details ansehen ↩

    Es ist keine spezifische Wintersport-Klausel, kein Einschluss und kein Ausschluss in den vorliegenden Tarif- und Vertragsunterlagen angegeben.

    mein-premiumservice.vkb.de · Gelesen am
  15. [207] Adventure sports cover: Details ansehen ↩

    Es ist keine spezifische Klausel zu Extrem- oder Abenteuersport in den vorliegenden Tarif- und Vertragsunterlagen angegeben.

    mein-premiumservice.vkb.de · Gelesen am
  16. [208] Pregnancy complications: Abgedeckt ↩

    Die medizinisch notwendige Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen, einschließlich Frühgeburten, notfallbedingten Schwangerschaftsabbrüchen und Fehlgeburten, gilt als Versicherungsfall; normale Schwangerschaft und Entbindung selbst sowie Wochenbetterkrankungen sind ausgeschlossen.

    mein-premiumservice.vkb.de · Gelesen am
East Frisian Regional Fire Insurance Fund (Ostfriesische Landschaftliche Brandkasse) 16 belegte Angaben
  1. [209] Heilkosten: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩

    Erstattung der Kosten für medizinisch notwendige Heilbehandlung im Ausland wegen Krankheit oder Unfall, einschließlich Arzt-/Zahnarztbehandlung, Arzneimittel, Heil- und Hilfsmittel, ohne genannte Gesamthöchstgrenze.

    Erstattet werden die Aufwendungen für: a) Beratungen und Behandlungen durch Ärzte und Zahnärzte, einschließlich Operationen und Operationsnebenkosten
    reiseversicherung-vergleich.info · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Seite 1 · Klausel 7.1 · Abschnitt: 7. Welche Versicherungsleistungen werden erbracht ? · Gelesen am
  2. [210] Medizinischer Transport: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩

    Übernimmt Rettungsdienste (Kranken-, Unfall-, Rettungswagen oder Rettungshubschrauber) zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus oder Notfallarzt sowie medizinisch notwendige Verlegungen. Erfolgt die Fahrt nicht durch einen Rettungsdienst (z. B. Taxi), ist die Leistung auf insgesamt 30 Euro je Versicherungsfall begrenzt.

    Erfolgt die Fahrt nicht durch einen Rettungsdienst (z.B. Taxi), ist die Leistung auf einen Rechnungsbetrag von insgesamt 30 Euro je Versicherungsfall begrenzt
    reiseversicherung-vergleich.info · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Seite 1 · Klausel 7.1.h · Abschnitt: 7. Welche Versicherungsleistungen werden erbracht ? · Gelesen am
  3. [211] COVID-19 Behandlung: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩

    In den geprüften Tarif-/AVB-Dokumenten nicht erwähnt.

    reiseversicherung-vergleich.info · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Gelesen am
  4. [212] Privathaftpflicht: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩

    In den geprüften Tarif-/AVB-Dokumenten nicht erwähnt.

    reiseversicherung-vergleich.info · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Gelesen am
  5. [213] Zahnbehandlung Notfall: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩

    Übernimmt schmerzstillende Zahnbehandlung, einfache Zahnfüllungen, provisorischen Zahnersatz und Reparaturen von Prothesen; Neuanfertigung von Zahnersatz, Kronen und Inlays sind ausgeschlossen.

    schmerzstillende Zahnbehandlung durch Zahnärzte und die damit in Verbindung stehenden notwendigen Zahnfüllungen in einfacher Ausführung, die Anfertigung von provisorischem Zahnersatz, sowie Reparaturen von Prothesen (nicht jedoch Neuanfertigung von Zahnersatz, Kronen und Inlays)
    reiseversicherung-vergleich.info · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Seite 1 · Klausel 7.1.j · Abschnitt: 7. Welche Versicherungsleistungen werden erbracht ? · Gelesen am
  6. [214] Suche und Rettung: 10.000 € ↩

    Such-, Rettungs- oder Bergungskosten von öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich organisierten Rettungsdiensten nach einem Unfall, wenn im unmittelbaren Anschluss eine stationäre Behandlung stattfindet, sind begrenzt auf maximal 10.000 Euro je versicherte Person und Versicherungsfall.

    Diese Leistungen sind begrenzt auf maximal 10.000 Euro je versicherte Person und Versicherungsfall.
    mein-premiumservice.vkb.de · Seite 1 · Klausel 7.1.i · Abschnitt: 7. Welche Versicherungsleistungen werden erbracht? · Gelesen am
  7. [215] Rechtsbeistand: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩

    In den geprüften Tarif-/AVB-Dokumenten nicht erwähnt.

    reiseversicherung-vergleich.info · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Gelesen am
  8. [216] Emergency medical treatment: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩

    Versicherungsfall ist die medizinisch notwendige Heilbehandlung einer versicherten Person wegen Krankheit oder Unfallfolgen während einer vorübergehenden Auslandsreise.

    Versicherungsfall ist a) die medizinisch notwendige Heilbehandlung einer versicherten Person wegen Krankheit oder Unfallfolgen
    reiseversicherung-vergleich.info · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Seite 1 · Klausel 6 · Abschnitt: 6. Was ist ein Versicherungsfall ? · Gelesen am
  9. [217] Hospitalization: Abgedeckt ↩

    Übernimmt Unterkunft und Verpflegung bei stationärer Heilbehandlung im Ausland (zzgl. Kosten der Mitaufnahme einer Begleitperson bei einem minderjährigen Kind). Übernimmt ein anderer Kostenträger einen Teil der Kosten, wird ein Krankenhaustagegeld von höchstens 30 Euro täglich gezahlt; alternativ kann anstelle der Kostenerstattung ein Krankenhaustagegeld von 30 Euro pro Tag gewählt werden.

    zahlt der Versicherer neben den verbleibenden erstattungsfähigen Restkosten ein Krankenhaustagegeld.
    mein-premiumservice.vkb.de · Seite 2 · Klausel 7.5 · Abschnitt: 7. Welche Versicherungsleistungen werden erbracht? · Gelesen am
  10. [218] Outpatient treatment: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩

    Übernimmt Beratungen und Behandlungen durch Ärzte, Zahnärzte, Heilpraktiker, Osteopathen und Chiropraktiker sowie verordnete Arznei- und Verbandmittel; freie Arztwahl im Ausland.

    Der versicherten Person steht die Wahl unter den im Ausland zur Heilbehandlung zugelassenen Ärzten, Zahnärzten, Heilpraktikern, Physiotherapeuten, Chiropraktikern, Psychotherapeuten, psychologischen Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten frei.
    reiseversicherung-vergleich.info · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Seite 2 · Klausel 7.4 · Abschnitt: 7. Welche Versicherungsleistungen werden erbracht ? · Gelesen am
  11. [219] Medical evacuation: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩

    Übernimmt die Kosten eines medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransports an den ständigen Wohnsitz (z. B. wenn die stationäre Behandlung voraussichtlich länger als 14 Tage dauert oder die Behandlungskosten die Rücktransportkosten übersteigen würden), zzgl. einer medizinisch sinnvollen Begleitperson, sofern der Transport durch den Versicherer oder den Notruf-Service organisiert wird.

    der Rücktransport medizinisch sinnvoll und vertretbar ist. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn eine stationäre Behandlung voraussichtlich länger als 14 Tage dauert oder die voraussichtlichen Kosten der Heilbehandlung im Ausland die Kosten des Rücktransports übersteigen würden
    reiseversicherung-vergleich.info · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Seite 2 · Klausel 7.2 · Abschnitt: 7. Welche Versicherungsleistungen werden erbracht ? · Gelesen am
  12. [220] Repatriation of remains: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩

    Beim Tode der versicherten Person werden die Kosten der Bestattung am Sterbeort oder der Überführung an deren letzten ständigen Wohnsitz erstattet.

    Beim Tode der versicherten Person werden die Kosten der Bestattung am Sterbeort oder der Überführung an deren letzten ständigen Wohnsitz erstattet.
    reiseversicherung-vergleich.info · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Seite 2 · Klausel 7.3 · Abschnitt: 7. Welche Versicherungsleistungen werden erbracht ? · Gelesen am
  13. [221] Pre existing conditions: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩

    Kein Versicherungsschutz besteht für Behandlungen, von denen bei Reiseantritt aufgrund einer bereits diagnostizierten Erkrankung feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise stattfinden mussten; unerwartete Verschlechterungen des Gesundheitszustandes bei chronischen Erkrankungen sind hingegen versichert.

    Behandlungen, von denen bei Reiseantritt aufgrund einer bereits diagnostizierten Erkrankung feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise stattfinden mussten... Unerwartete Verschlechterungen des Gesundheitszustandes bei chronischen Erkrankungen sind hingegen versichert
    reiseversicherung-vergleich.info · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Seite 2 · Klausel 8.1.a · Abschnitt: 8. In welchen Fällen besteht kein Versicherungsschutz ? · Gelesen am
  14. [222] Winter sports cover: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩

    In den geprüften Tarif-/AVB-Dokumenten nicht erwähnt.

    reiseversicherung-vergleich.info · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Gelesen am
  15. [223] Adventure sports cover: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩

    In den geprüften Tarif-/AVB-Dokumenten nicht erwähnt.

    reiseversicherung-vergleich.info · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Gelesen am
  16. [224] Pregnancy complications: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩

    Versicherungsfall ist u. a. die medizinisch notwendige Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen einschließlich Frühgeburten, notfallbedingten Schwangerschaftsabbrüchen und Fehlgeburten. Aufwendungen für normale Schwangerschaften, Schwangerschaftsabbrüche, Entbindungen und Wochenbetterkrankungen sind ausgeschlossen, außer den genannten Komplikationsfällen.

    die medizinisch notwendige Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen einschließlich Frühgeburten, notfallbedingten Schwangerschaftsabbrüchen und Fehlgeburten
    reiseversicherung-vergleich.info · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Seite 1 · Klausel 6.b · Abschnitt: 6. Was ist ein Versicherungsfall ? · Gelesen am
Concordia Versicherungs-Gesellschaft auf Gegenseitigkeit 16 belegte Angaben
  1. [225] Heilkosten: Abgedeckt ↩

    Erstattung medizinisch notwendiger ambulanter, stationärer und zahnärztlicher Heilbehandlungskosten im Ausland; die AVB nennen keine übergreifende Höchstgrenze.

    Wir erstatten die Kosten für die medizinisch notwendige ärztliche Heilbehandlung einschließlich Röntgendiagnostik
    concordia.de · Seite 5/9 · Klausel § 3 · Abschnitt: § 3 Welche Leistungen erbringen wir im Versicherungsfall? · Gelesen am
  2. [226] Medizinischer Transport: Abgedeckt ↩

    Umfasst den notwendigen Transport im Notfall zum nächsterreichbaren geeigneten Arzt oder Krankenhaus sowie den ggf. notwendigen Verlegungstransport im Reiseland.

    den gegebenenfalls notwendigen Verlegungstransport zum nächsterreichbaren geeigneten Arzt
    concordia.de · Seite 5/9 · Klausel § 3 (3) · Abschnitt: § 3 (3) Was erstatten wir, wenn die versicherte Person ambulant behandelt werden muss? · Gelesen am
  3. [227] COVID-19 Behandlung: Details ansehen ↩

    Wird wie jede andere Krankheit nach den allgemeinen Behandlungsbestimmungen behandelt; es gibt keine gesonderte COVID-19-Klausel.

    concordia.de · Gelesen am
  4. [228] Privathaftpflicht: Details ansehen ↩

    Es handelt sich um ein reines Auslandsreise-Krankenversicherungsprodukt; eine Privathaftpflichtdeckung ist kein Bestandteil der AVB/AKE bzw. AVB/AKF.

    concordia.de · Gelesen am
  5. [229] Zahnbehandlung Notfall: Abgedeckt ↩

    Umfasst schmerzstillende Zahnbehandlungen, einfache Zahnfüllungen, Provisorien und Reparaturen von Inlays/Zahnersatz zur Wiederherstellung der Kaufähigkeit; Neuanfertigungen von Zahnersatz und kieferorthopädische Behandlungen sind ausdrücklich ausgeschlossen.

    Für Neuanfertigungen von Zahnersatz sowie kieferorthopädische Behandlungen leisten wir nicht.
    concordia.de · Seite 5/9 · Klausel § 3 (5) · Abschnitt: § 3 (5) Was erstatten wir, wenn die versicherte Person zahnärztlich behandelt werden muss? · Gelesen am
  6. [230] Suche und Rettung: 5.000 € ↩

    Erstattet die Kosten insgesamt bis zu 5.000 €, wenn die versicherte Person aufgrund einer Erkrankung, eines Unfalls oder Tod gesucht, gerettet oder geborgen werden muss.

    Wir erstatten die Kosten insgesamt bis zu 5.000 €, wenn die versicherte Person aufgrund einer Erkrankung, eines Unfalls oder Tod gesucht, gerettet oder geborgen werden muss.
    concordia.de · Seite 6/9 · Klausel § 3 (13) · Abschnitt: § 3 (13) Was erstatten wir, wenn die versicherte Person gesucht, gerettet oder geborgen werden muss? · Gelesen am
  7. [231] Rechtsbeistand: Details ansehen ↩

    Rechtsschutzleistungen sind kein Bestandteil dieses Auslandsreise-Krankenversicherungsprodukts.

    concordia.de · Gelesen am
  8. [232] Emergency medical treatment: Abgedeckt ↩

    Kosten der medizinisch notwendigen Heilbehandlung wegen Krankheit oder Unfallfolgen werden erstattet, einschließlich des notwendigen Transports im Notfall zum nächsterreichbaren geeigneten Arzt.

    den medizinisch notwendigen Transport im Notfall zum nächsterreichbaren geeigneten Arzt
    concordia.de · Seite 5/9 · Klausel § 3 (3) · Abschnitt: § 3 (3) Was erstatten wir, wenn die versicherte Person ambulant behandelt werden muss? · Gelesen am
  9. [233] Hospitalization: Abgedeckt ↩

    Umfasst die medizinisch notwendige ärztliche Heilbehandlung, Operationen, Krankenpflege, Unterkunft und Verpflegung im Krankenhaus sowie den Transport in das nächsterreichbare geeignete Krankenhaus; über die Assistance-Hotline wird eine Kostenübernahmeerklärung direkt gegenüber dem Krankenhaus abgegeben.

    Krankenpflege, Unterkunft und Verpflegung im Krankenhaus
    concordia.de · Seite 5/9 · Klausel § 3 (4) · Abschnitt: § 3 (4) Was erstatten wir, wenn die versicherte Person stationär behandelt werden muss? · Gelesen am
  10. [234] Outpatient treatment: Abgedeckt ↩

    Erstattet die medizinisch notwendige ambulante Heilbehandlung einschließlich Röntgendiagnostik sowie notwendige Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel auf Verordnung.

    die medizinisch notwendige ärztliche Heilbehandlung einschließlich Röntgendiagnostik
    concordia.de · Seite 5/9 · Klausel § 3 (3) · Abschnitt: § 3 (3) Was erstatten wir, wenn die versicherte Person ambulant behandelt werden muss? · Gelesen am
  11. [235] Medical evacuation: Abgedeckt ↩

    Umfasst die notwendigen Kosten für einen Rücktransport der versicherten Person an ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland oder in das nächsterreichbare geeignete Krankenhaus in Deutschland, wenn dieser medizinisch sinnvoll und vertretbar ist, eine stationäre Behandlung im Ausland länger als zwei Wochen dauern würde oder der Rücktransport günstiger ist als die weitere Heilbehandlung.

    die versicherte Person so schwer erkrankt ist, dass sie länger als zwei Wochen im Ausland stationär behandelt werden müsste
    concordia.de · Seite 6/9 · Klausel § 3 (10) · Abschnitt: § 3 (10) Was erstatten wir, wenn die versicherte Person zurücktransportiert werden muss? · Gelesen am
  12. [236] Repatriation of remains: Abgedeckt ↩

    Verstirbt die versicherte Person, erstattet Concordia die notwendigen Kosten für die Überführung an den ständigen Wohnsitz in Deutschland oder alternativ die Kosten für eine Bestattung im Reiseland, höchstens bis zur Höhe der Überführungskosten.

    Wir erstatten die notwendigen Kosten, um den Verstorbenen an den ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland zu überführen.
    concordia.de · Seite 6/9 · Klausel § 3 (11) · Abschnitt: § 3 (11) Was erstatten wir, wenn die versicherte Person stirbt? · Gelesen am
  13. [237] Pre existing conditions: Bedingt ↩

    Kein Versicherungsschutz für Behandlungen, von denen schon vor Reiseantritt feststand, dass sie während der Reise erforderlich sind; verschlechtert sich jedoch eine bereits bestehende Erkrankung während der Reise, wird die dadurch zusätzlich erforderliche Heilbehandlung erstattet.

    Ist der Versicherungsfall eingetreten, bevor die versicherte Person die Reise antritt, erstatten wir die Kosten, die entstehen, weil sich die Erkrankung, die vor Reiseantritt bereits bestand, während der Reise verschlechtert und deshalb eine darüber hinausgehende Heilbehandlung erforderlich ist.
    concordia.de · Seite 6/9 · Klausel § 4 (1) · Abschnitt: § 4 (1) In welchen Fällen leisten wir nicht? · Gelesen am
  14. [238] Winter sports cover: Abgedeckt ↩

    Es gibt keine gesonderte Wintersport-Klausel; Freizeitsportunfälle (z.B. Skifahren) fallen unter den allgemeinen Unfall-/Krankheitsschutz. Ausgeschlossen ist die Leistung nur, wenn die versicherte Person Berufssportler ist und sich während eines Wettkampfs verletzt.

    wenn die versicherte Person Berufssportler ist und sich verletzt, während sie an einem Wettkampf aktiv teilnimmt
    concordia.de · Seite 6/9 · Klausel § 4 (1) · Abschnitt: § 4 (1) In welchen Fällen leisten wir nicht? · Gelesen am
  15. [239] Adventure sports cover: Abgedeckt ↩

    Es gibt keine gesonderte Abenteuersport-Klausel; Freizeitsportunfälle fallen unter den allgemeinen Unfallschutz. Ausgeschlossen ist die Leistung nur, wenn die versicherte Person Berufssportler ist und sich während eines Wettkampfs verletzt.

    wenn die versicherte Person Berufssportler ist und sich verletzt, während sie an einem Wettkampf aktiv teilnimmt
    concordia.de · Seite 6/9 · Klausel § 4 (1) · Abschnitt: § 4 (1) In welchen Fällen leisten wir nicht? · Gelesen am
  16. [240] Pregnancy complications: Abgedeckt ↩

    Erstattet die Kosten, wenn die versicherte Person wegen Schwangerschaftskomplikationen untersucht/behandelt werden muss, eine Fehlgeburt erleidet, vor Vollendung der 37. Schwangerschaftswoche entbindet oder die Schwangerschaft aus medizinischen Gründen abbrechen muss.

    wegen Schwangerschaftskomplikationen von einem Arzt untersucht und/oder behandelt werden muss
    concordia.de · Seite 5/9 · Klausel § 3 (9) · Abschnitt: § 3 (9) Was erstatten wir, wenn die versicherte Person schwanger ist? · Gelesen am
Continentale Krankenversicherung a.G. (Continentale Insurance Group) 16 belegte Angaben
  1. [241] Heilkosten: Abgedeckt ↩

    100%ige Erstattung der Kosten für medizinisch notwendige ambulante Heilbehandlung im Ausland, einschließlich ärztlicher Leistungen sowie ärztlich verordneter Arznei- und Heilmittel; im Bedingungswerk ist keine betragliche Obergrenze genannt.

    continentale.de · Gelesen am
  2. [242] Medizinischer Transport: Abgedeckt ↩

    Erstattet werden bei einem medizinischen Notfall die Kosten für den Transport in einem ortsüblichen und angemessenen Transportmittel zum nächsterreichbaren und geeigneten Arzt oder Krankenhaus zur Erstversorgung sowie für einen anschließenden medizinisch notwendigen Verlegungstransport; eine betragliche Obergrenze ist nicht genannt.

    continentale.de · Gelesen am
  3. [243] COVID-19 Behandlung: Details ansehen ↩

    Keine COVID-19-spezifische Regelung; COVID-19 wird wie jede andere während der Auslandsreise akut auftretende Krankheit behandelt.

    continentale.de · Gelesen am
  4. [244] Privathaftpflicht: Details ansehen ↩

    Es handelt sich um einen reinen Krankenversicherungstarif; die AVB gewähren keine Haftpflichtleistung und schließen sie auch nicht ausdrücklich aus.

    continentale.de · Gelesen am
  5. [245] Zahnbehandlung Notfall: Abgedeckt ↩

    Erstattet werden zu 100% (in einfacher Ausführung) schmerzstillende Zahnbehandlungen einschließlich notwendiger Füllungen, provisorischer Zahnersatz sowie Reparaturen von bestehendem Zahnersatz; Kieferorthopädie und die Neuanfertigung von bleibendem Zahnersatz sind ausgeschlossen.

    continentale.de · Gelesen am
  6. [246] Suche und Rettung: 5.000 € ↩

    Erstattet werden die Kosten für die Rettung oder Bergung einer versicherten Person im Ausland wegen Krankheit, Unfall oder Tod bis zu 5.000 Euro.

    continentale.de · Gelesen am
  7. [247] Rechtsbeistand: Details ansehen ↩

    Es handelt sich um einen reinen Krankenversicherungstarif; die AVB gewähren keine Rechtsschutzleistung und schließen sie auch nicht ausdrücklich aus.

    continentale.de · Gelesen am
  8. [248] Emergency medical treatment: Abgedeckt ↩

    Die Kosten der medizinisch notwendigen Heilbehandlung wegen einer während der Auslandsreise akut auftretenden Krankheit oder eines Unfalls werden zu 100% erstattet; Psychotherapie ist ausgeschlossen, psychiatrische Behandlung wird nur bei akuten Erkrankungen übernommen.

    continentale.de · Gelesen am
  9. [249] Hospitalization: Abgedeckt ↩

    Erstattet werden die Kosten für stationäre Heilbehandlung einschließlich Operationen und Operationsnebenkosten zu 100%; eine betragliche Obergrenze ist nicht genannt. Anstelle des Kostenersatzes kann ein Ersatz-Krankenhaustagegeld von 25 Euro je Tag des vollstationären Aufenthalts gewählt werden.

    continentale.de · Gelesen am
  10. [250] Outpatient treatment: Abgedeckt ↩

    Erstattet werden zu 100% die Kosten für ärztlich verordnete Arzneimittel, Heilmittel (z. B. Anwendungen durch staatlich geprüfte Heilhilfsberufe) sowie die Miete einfacher, ärztlich verordneter Hilfsmittel, wenn diese erstmals während der Reise erforderlich werden; Massagen, Bäder und medizinische Packungen sind ausgeschlossen.

    continentale.de · Gelesen am
  11. [251] Medical evacuation: Bedingt ↩

    Erstattet werden die Kosten für den Rücktransport einer akut erkrankten oder verunglückten versicherten Person in die Bundesrepublik Deutschland zu 100%, wenn der Rücktransport medizinisch sinnvoll ist und vom Versicherer organisiert oder vorab zugesagt wird oder die Krankenhausbehandlung voraussichtlich 14 Tage übersteigt; die Kosten für medizinisch notwendige Begleitung durch Fachpersonal werden ebenfalls übernommen.

    continentale.de · Gelesen am
  12. [252] Repatriation of remains: 30.000 € ↩

    Erstattet werden bis zu 30.000 Euro für die Überführung der verstorbenen versicherten Person in die Bundesrepublik Deutschland oder die Bestattung am Sterbeort; alternativ kann ein Sterbegeld von 1.500 Euro je Versicherungsfall gewählt werden, wodurch eine Kostenübernahme für Überführung/Bestattung entfällt.

    continentale.de · Gelesen am
  13. [253] Pre existing conditions: Bedingt ↩

    Medizinisch notwendige Behandlungen wegen akut eingetretener Verschlechterung chronischer Vorerkrankungen gelten als Versicherungsfall; ausgeschlossen sind jedoch Behandlungen, die bei Reiseantritt bereits bekanntermaßen erforderlich waren (außer die Reise wurde wegen des Todes des Ehegatten/Lebenspartners oder eines Verwandten ersten Grades zwingend erforderlich) sowie Krankheiten, zu deren Behandlung die Reise angetreten wird.

    continentale.de · Gelesen am
  14. [254] Winter sports cover: Details ansehen ↩

    Es gibt keine gesonderte Wintersport-Leistung; die AVB schließen lediglich Kosten aus, die durch die aktive Teilnahme von Berufssportlern an Wettkämpfen und deren Vorbereitung entstehen.

    continentale.de · Gelesen am
  15. [255] Adventure sports cover: Details ansehen ↩

    Es gibt keine gesonderte Extremsport-Leistung; die AVB schließen lediglich Kosten aus, die durch die aktive Teilnahme von Berufssportlern an Wettkämpfen und deren Vorbereitung entstehen.

    continentale.de · Gelesen am
  16. [256] Pregnancy complications: Bedingt ↩

    Medizinisch notwendige Behandlungen wegen Schwangerschaftskomplikationen einschließlich Frühgeburten bis vor der vollendeten 36. Schwangerschaftswoche sowie wegen Fehlgeburten gelten als Versicherungsfall; routinemäßige Schwangerschaftsuntersuchungen, normale Entbindungen und Schwangerschaftsabbrüche sind ausgeschlossen.

    continentale.de · Gelesen am
CosmosDirekt (Cosmos Lebensversicherungs-AG and Cosmos Versicherung AG) 16 belegte Angaben
  1. [257] Heilkosten: Abgedeckt ↩

    Deckt medizinisch notwendige ambulante und stationäre Behandlungen, Arzneimittel sowie Heil- und Hilfsmittel während einer Auslandsreise ab. Für medizinisch notwendige Behandlungen ist in den Bedingungen keine betragsmäßige Gesamtobergrenze genannt.

    Auf Ihrer Auslandsreise übernehmen wir die Kosten für eine medizinisch notwendige Versorgung, wenn Sie erkranken oder einen Unfall erleiden.
    cosmosdirekt.de · Seite 9 · Klausel 1.1 · Abschnitt: II. Umfang des Versicherungsschutzes > C. Auslandskrankenversicherung > 1. Was ist versichert? · Gelesen am
  2. [258] Medizinischer Transport: Abgedeckt ↩

    Deckt den Transport zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus oder Arzt, den Verlegungstransport zur Weiterbehandlung und den Transport zurück zur Unterkunft sowie Kosten einer Begleitperson ab. Sonstige Beförderungen (z. B. Taxi) werden bis maximal 50 € pro Schadensfall erstattet.

    Für sonstige Beförderungen (z.B. Taxi) erstatten wir maximal 50 € pro Schadensfall. Zusätzliche Kosten für eine Begleitperson.
    cosmosdirekt.de · Seite 10 · Klausel 2.11 · Abschnitt: II. Umfang des Versicherungsschutzes > C. Auslandskrankenversicherung > 2. Welche Leistungen und Kosten übernehmen wir? · Gelesen am
  3. [259] COVID-19 Behandlung: Abgedeckt ↩

    Epidemische und pandemische Infektionen wie COVID-19 gelten als gewöhnliche Erkrankung und sind im Krankenversicherungsbaustein mitversichert; auch die Verweigerung von Boarding/Einreise oder eine persönlich angeordnete Quarantäne wegen Verdachts einer solchen Infektion sind im Reiserücktritts-Baustein versichert.

    Ihnen oder einer mitreisenden Person wird das Boarding oder die Einreise wegen des Verdachts einer epidemischen oder pandemischen Infektion (z.B. COVID-19) persönlich verweigert.
    cosmosdirekt.de · Seite 6 · Klausel 2.2.2.12 · Abschnitt: II. Umfang des Versicherungsschutzes > A. Reiserücktrittsversicherung > 2. Wann liegt der Versicherungsfall vor? · Gelesen am
  4. [260] Privathaftpflicht: Details ansehen ↩

    Ein Haftpflichtversicherungsbaustein ist in diesem Produkt nicht enthalten.

    cosmosdirekt.de · Gelesen am
  5. [261] Zahnbehandlung Notfall: Abgedeckt ↩

    Deckt schmerzstillende Zahnbehandlungen, einfache Füllungen, Reparaturen von Einlagefüllungen, Zahnersatz/-prothesen und festen Zahnspangen sowie provisorischen Zahnersatz ab; eine Obergrenze ist nicht genannt.

    Zahnärztliche Behandlungen Wir übernehmen die Kosten für: schmerzstillende Zahnbehandlungen, Zahnfüllungen in einfacher Ausführung, Reparaturen von Einlagefüllungen, Reparaturen von Zahnersatz und Zahnprothesen, Reparaturen von festen Zahnspangen, provisorischen Zahnersatz
    cosmosdirekt.de · Seite 10 · Klausel 2.6 · Abschnitt: II. Umfang des Versicherungsschutzes > C. Auslandskrankenversicherung > 2. Welche Leistungen und Kosten übernehmen wir? · Gelesen am
  6. [262] Suche und Rettung: 15.000 € ↩

    Deckt Kosten bis maximal 15.000 € für Suche, Rettung oder Bergung infolge einer Erkrankung, Verletzung oder eines Todesfalls, sowohl im Ausland als auch bei Reisen innerhalb Deutschlands.

    Ist im Versicherungsfall Ihre Suche, Rettung oder Bergung erforderlich, übernehmen wir die Kosten bis insgesamt maximal 15.000 € pro Versicherungsfall.
    cosmosdirekt.de · Seite 18 · Klausel 2.6 · Abschnitt: VI. Besonderer Teil – Auslandskranken-Schutz > 2. Welche Leistungen erbringen wir? > 2.6 Suche, Rettung oder Bergung · Gelesen am
  7. [263] Rechtsbeistand: Abgedeckt ↩

    Bei drohender Haft oder Verhaftung im Ausland vermittelt der Versicherer einen Anwalt und Dolmetscher und stellt bis zu 2.500 € für Gerichts-, Anwalts- und Dolmetscherkosten sowie bis zu 12.500 € für eine Strafkaution zur Verfügung. Diese Beträge sind zinslose Vorauszahlungen, die innerhalb von drei Monaten zurückzuzahlen sind, keine Entschädigungsleistung.

    Bis zu 2.500 € für Gerichts-, Anwalts- und Dolmetscherkosten. Bis zu 12.500 € für eine Strafkaution. Diese Beträge müssen Sie drei Monate nach Auszahlung an uns zurückzahlen.
    cosmosdirekt.de · Seite 7 · Klausel 3.5.4 · Abschnitt: II. Umfang des Versicherungsschutzes > A. Reiserücktrittsversicherung > 3.5 zusätzliche Service- und Notfall-Leistungen · Gelesen am
  8. [264] Emergency medical treatment: Abgedeckt ↩

    Deckt Teleconsultation sowie ambulante Behandlungen/Operationen durch Ärzte oder medizinisches Fachpersonal im Ausland ab; eine Obergrenze ist nicht genannt.

    Ambulante Behandlungen Wir übernehmen die Kosten für Behandlungen und Operationen durch einen Arzt und durch medizinisches Fachpersonal.
    cosmosdirekt.de · Seite 10 · Klausel 2.2 · Abschnitt: II. Umfang des Versicherungsschutzes > C. Auslandskrankenversicherung > 2. Welche Leistungen und Kosten übernehmen wir? · Gelesen am
  9. [265] Hospitalization: Abgedeckt ↩

    Deckt Behandlungen/Operationen im Krankenhaus, Unterkunft und Verpflegung sowie die An- und Abreise einer nahestehenden Person bei einem Aufenthalt von mehr als fünf Tagen ab. Alternativ zur Kostenerstattung kann ein Tagegeld von 50 € pro Tag stationärer Behandlung gewählt werden.

    Alternativ zu unserer Erstattung der Kosten einer stationären Behandlung können Sie sich für ein Tagegeld entscheiden. Wir zahlen 50 € für jeden Tag, an dem Sie stationär behandelt werden.
    cosmosdirekt.de · Seite 10 · Klausel 2.3 · Abschnitt: II. Umfang des Versicherungsschutzes > C. Auslandskrankenversicherung > 2. Welche Leistungen und Kosten übernehmen wir? · Gelesen am
  10. [266] Outpatient treatment: Abgedeckt ↩

    Deckt ambulante Behandlungen und Operationen durch Ärzte und medizinisches Fachpersonal sowie alternative Behandlungsmethoden und Arzneimittel, sofern gleichwertig erfolgversprechend und keine schulmedizinische Versorgung verfügbar ist, begrenzt auf die Kosten einer schulmedizinischen Versorgung.

    Wir leisten auch für alternative Behandlungsmethoden und Arzneimittel, wenn sich diese in der Praxis als ebenso erfolgversprechend wie die Schulmedizin bewährt haben. Oder wenn keine schulmedizinische Versorgung zur Verfügung steht. Wir erstatten jedoch nicht mehr als die Kosten, die für eine schulmedizinische Versorgung angefallen wären.
    cosmosdirekt.de · Seite 10 · Klausel 2 · Abschnitt: II. Umfang des Versicherungsschutzes > C. Auslandskrankenversicherung > 2. Welche Leistungen und Kosten übernehmen wir? · Gelesen am
  11. [267] Medical evacuation: Abgedeckt ↩

    Deckt den Rücktransport zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus am Wohnort in Deutschland, wenn keine angemessene medizinische Versorgung vor Ort möglich ist, ein medizinisch sinnvoller Rücktransport vorliegt oder ein stationärer Aufenthalt voraussichtlich länger als 14 Tage dauert; umfasst eine medizinisch notwendige oder nicht notwendige Begleitperson sowie den Transport des Reisegepäcks. Eine Obergrenze ist nicht genannt.

    Wir transportieren Sie zurück, wenn: Sie vor Ort nicht angemessen medizinisch versorgt werden können (Krankenrücktransport bei medizinischer Unterversorgung).
    cosmosdirekt.de · Seite 11 · Klausel 2.12 · Abschnitt: II. Umfang des Versicherungsschutzes > C. Auslandskrankenversicherung > 2. Welche Leistungen und Kosten übernehmen wir? · Gelesen am
  12. [268] Repatriation of remains: Abgedeckt ↩

    Im Todesfall im Ausland werden die Überführung des Leichnams zum Bestattungsort in Deutschland, die Einäscherung vor Ort und der Transport der Urne nach Deutschland oder eine Bestattung im Ausland bis zur Höhe der Überführungskosten sowie der Transport des Reisegepäcks nach Deutschland übernommen.

    Es kommt während der Reise zu einem Todesfall. Wir übernehmen die Kosten für: die Überführung des Leichnams zum Bestattungsort in Deutschland in einem Sarg.
    cosmosdirekt.de · Seite 11 · Klausel 2.14 · Abschnitt: II. Umfang des Versicherungsschutzes > C. Auslandskrankenversicherung > 2. Welche Leistungen und Kosten übernehmen wir? · Gelesen am
  13. [269] Pre existing conditions: Ausgeschlossen ↩

    Kein Krankenversicherungsschutz besteht, wenn ein Arzt vor Reiseantritt festgestellt hat, dass die versicherte Person während der Reise behandelt werden muss oder Medikamente benötigt. Ausnahmen gelten bei unerwarteter Verschlechterung während der Reise, bei einer Reise wegen des Todes der Eltern, Kinder oder des Partners sowie bei Schwangerschaftskomplikationen trotz Reise gegen ärztlichen Rat.

    Ihr Arzt hat vor Reiseantritt festgestellt, dass Sie während der Dauer der Reise wegen einer Erkrankung behandelt werden müssen oder Arzneimittel benötigen.
    cosmosdirekt.de · Seite 11 · Klausel 3.2 · Abschnitt: II. Umfang des Versicherungsschutzes > C. Auslandskrankenversicherung > 3. Was ist nicht versichert, was ist ausgeschlossen? · Gelesen am
  14. [270] Winter sports cover: Abgedeckt ↩

    Ein spezieller Wintersport-Schutz oder -Ausschluss wird in den Versicherungsbedingungen nicht erwähnt.

    cosmosdirekt.de · Gelesen am
  15. [271] Adventure sports cover: Bedingt ↩

    Ein spezieller Abenteuer- oder Extremsport-Baustein wird nicht erwähnt. Berufssportler sind bei Verletzungen im Wettkampf ausgeschlossen, die Teilnahme an Vereinswettkämpfen und dazugehörigem Training ist im Krankenversicherungsbaustein jedoch mitversichert.

    Sie sind Berufssportler und verletzen sich bei einem Wettkampf. Ausgenommen ist die Teilnahme an Vereinswettkämpfen und dazugehörigem Training.
    cosmosdirekt.de · Seite 11 · Klausel 3.2.4 · Abschnitt: II. Umfang des Versicherungsschutzes > C. Auslandskrankenversicherung > 3. Was ist nicht versichert, was ist ausgeschlossen? · Gelesen am
  16. [272] Pregnancy complications: Abgedeckt ↩

    Deckt die medizinische Versorgung bei Schwangerschaftskomplikationen, einem medizinisch notwendigen Schwangerschaftsabbruch, einer Fehl- oder Totgeburt sowie einer Frühgeburt vor der 37. Schwangerschaftswoche (einschließlich des Neugeborenen) ab. Eine reguläre Entbindung nach der 36. Schwangerschaftswoche ohne Komplikationen ist nicht versichert, es sei denn, die Rückreise war aus einem anderen versicherten Grund nicht möglich.

    Sie vor der 37. Schwangerschaftswoche entbinden (Frühgeburt). In diesem Fall leisten wir auch für das neugeborene Kind.
    cosmosdirekt.de · Seite 10 · Klausel 2.8 · Abschnitt: II. Umfang des Versicherungsschutzes > C. Auslandskrankenversicherung > 2. Welche Leistungen und Kosten übernehmen wir? · Gelesen am
DBV Deutsche Beamtenversicherung (branches of AXA Versicherung AG, AXA Lebensversicherung AG and AXA Krankenversicherung AG) 16 belegte Angaben
  1. [273] Heilkosten: Abgedeckt ↩

    100%ige Erstattung der Aufwendungen für medizinisch notwendige ambulante und stationäre Heilbehandlung im Ausland wegen Krankheit oder Unfall; in den Bedingungen ist keine Höchstgrenze genannt.

    Erstattet werden die Aufwendungen für ambulante ärztliche Behandlung und, soweit am Aufenthaltsort der versicherten Person kein geeigneter Arzt praktiziert, entweder
    acio.de · Quelle nicht mehr erreichbar · Seite Seite 2 von 5 · Klausel 1.2.1 · Abschnitt: 1.2 Leistungsumfang > 1.2.1 · Gelesen am
  2. [274] Medizinischer Transport: Abgedeckt ↩

    Deckt Transportkosten zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus bei medizinisch notwendiger stationärer Behandlung ab.

    Erstattet werden die Aufwendungen für Behandlungen im Krankenhaus und Transportkosten zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus.
    acio.de · Quelle nicht mehr erreichbar · Seite Seite 2 von 5 · Klausel 1.2.1 · Abschnitt: 1.2.1 · Gelesen am
  3. [275] COVID-19 Behandlung: Details ansehen ↩

    Keine COVID-19-spezifische Regelung genannt; eine solche Erkrankung ist wie jede andere Krankheit im Rahmen der allgemeinen Heilbehandlungsleistungen versichert.

    acio.de · Quelle nicht mehr erreichbar · Gelesen am
  4. [276] Privathaftpflicht: Details ansehen ↩

    Nicht Bestandteil dieses Reisekranken-Tarifs.

    acio.de · Quelle nicht mehr erreichbar · Gelesen am
  5. [277] Zahnbehandlung Notfall: Abgedeckt ↩

    Deckt schmerzstillende Zahnbehandlung und Zahnfüllungen in einfacher Ausführung (Amalgamfüllungen) sowie die Instandsetzung von Zahnersatz, provisorischem Zahnersatz und Kronen zur Wiederherstellung der Kaufähigkeit; eine Höchstgrenze ist in den Bedingungen nicht genannt.

    Erstattet werden die Aufwendungen für schmerzstillende Zahnbehandlung und Zahnfüllungen in einfacher Ausfertigung (Amalgamfüllungen). Erstattet werden auch die Aufwendungen für die Instandsetzung von Zahnersatz, provisorischem Zahnersatz und Kronen zur Wiederherstellung der Kaufähigkeit.
    acio.de · Quelle nicht mehr erreichbar · Seite Seite 2 von 5 · Klausel 1.2.1 · Abschnitt: 1.2.1 · Gelesen am
  6. [278] Suche und Rettung: Details ansehen ↩

    Keine gesonderte Leistung für Such- und Rettungskosten in diesem Tarif enthalten.

    acio.de · Quelle nicht mehr erreichbar · Gelesen am
  7. [279] Rechtsbeistand: Details ansehen ↩

    Nicht Bestandteil dieses Reisekranken-Tarifs.

    acio.de · Quelle nicht mehr erreichbar · Gelesen am
  8. [280] Emergency medical treatment: Abgedeckt ↩

    Erstattet die ambulante ärztliche Behandlung als Privatpatient inklusive verordneter Medikamente sowie Wegegeld des Arztes oder Taxikosten zum nächstgelegenen geeigneten Arzt, falls am Aufenthaltsort kein geeigneter Arzt praktiziert.

    a) das vom Arzt für einen Arztbesuch berechnete Wegegeld, oder b) die Vergütung für eine Taxifahrt zum nächstgelegenen geeigneten Arzt.
    acio.de · Quelle nicht mehr erreichbar · Seite Seite 2 von 5 · Klausel 1.2.1 · Abschnitt: 1.2.1 · Gelesen am
  9. [281] Hospitalization: Abgedeckt ↩

    Deckt Krankenhausbehandlungen (inkl. Operationen) als Privatpatient sowie Transportkosten zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus; eine Höchstgrenze ist nicht genannt.

    Erstattet werden die Aufwendungen für Behandlungen im Krankenhaus und Transportkosten zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus.
    acio.de · Quelle nicht mehr erreichbar · Seite Seite 2 von 5 · Klausel 1.2.1 · Abschnitt: 1.2.1 · Gelesen am
  10. [282] Outpatient treatment: Abgedeckt ↩

    Erstattet ambulante ärztliche Behandlung, verordnete Arznei- und Verbandsmittel sowie Heilmittel (Bäder, Massagen, Krankengymnastik, Bestrahlungen) und erstmals erforderliche Hilfsmittel in einfacher Ausführung während des Auslandsaufenthaltes.

    Erstattet werden die Aufwendungen für im Folgenden genannte Heilmittel: - Bäder - Massagen - medizinische Packungen - Inhalationen - Heil-/ Krankengymnastik - Bestrahlungen und andere Anwendungen elektrischen Stroms
    acio.de · Quelle nicht mehr erreichbar · Seite Seite 2 von 5 · Klausel 1.2.1 · Abschnitt: 1.2.1 · Gelesen am
  11. [283] Medical evacuation: Abgedeckt ↩

    Erstattet die Aufwendungen für einen medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport der versicherten Person an den Wohnsitz oder in das nächstgelegene geeignete Krankenhaus, unter Nutzung des kostengünstigsten Transportmittels; AXA organisiert den Rücktransport auf Wunsch.

    Erstattet werden die Aufwendungen für einen medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport der versicherten Person entweder, a) an den Wohnsitz der versicherten Person, oder b) in das dem Wohnsitz der versicherten Person nächstgelegene geeignete Krankenhaus.
    acio.de · Quelle nicht mehr erreichbar · Seite Seite 3 von 5 · Klausel 1.2.2 · Abschnitt: 1.2.2 · Gelesen am
  12. [284] Repatriation of remains: 10.000 € ↩

    Erstattet die Aufwendungen für die Überführung der verstorbenen versicherten Person an deren letzten Wohnsitz ohne genannte Höchstgrenze, oder alternativ die Bestattung am Sterbeort im Ausland bis maximal 10.000 Euro.

    die Bestattung einer versicherten Person an deren Aufenthaltsort im Ausland bis maximal 10.000 Euro.
    acio.de · Quelle nicht mehr erreichbar · Seite Seite 3 von 5 · Klausel 1.2.3 · Abschnitt: 1.2.3 · Gelesen am
  13. [285] Pre existing conditions: Bedingt ↩

    Keine Leistungspflicht besteht für Krankheiten und Unfallfolgen, zu deren Behandlung die Auslandsreise erfolgt ist, oder für Behandlungen, die bei Reiseantritt bei planmäßiger Durchführung der Reise bekanntermaßen erforderlich waren (außer bei Reisen wegen des Todes des Ehegatten oder eines Verwandten ersten Grades). Neu auftretende oder sich akut verschlechternde Erkrankungen während der Reise sind versichert.

    Krankheiten und Unfallfolgen, zu deren Behandlung die Auslandsreise erfolgt ist. Keine Leistungspflicht besteht ebenfalls für Behandlungen, bei denen bei Reiseantritt der versicherten Person bekannt war, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise stattfinden mussten. Dies gilt nicht, wenn die Reise wegen des Todes des Ehegatten oder eines Verwandten ersten Grades unternommen wurde;
    acio.de · Quelle nicht mehr erreichbar · Seite Seite 3 von 5 · Klausel 1.2.6 · Abschnitt: 1.2.6 · Gelesen am
  14. [286] Winter sports cover: Details ansehen ↩

    Kein sportartspezifischer Ausschluss für Wintersport; entsprechende Unfälle sind wie jeder andere Unfall versichert.

    acio.de · Quelle nicht mehr erreichbar · Gelesen am
  15. [287] Adventure sports cover: Details ansehen ↩

    Kein sportartspezifischer Ausschluss für Abenteuersport; entsprechende Unfälle sind wie jeder andere Unfall versichert.

    acio.de · Quelle nicht mehr erreichbar · Gelesen am
  16. [288] Pregnancy complications: Abgedeckt ↩

    Als Krankheiten gelten ausdrücklich auch Schwangerschaftsbeschwerden und -komplikationen, Früh- oder Fehlgeburten sowie medizinisch notwendige Schwangerschaftsabbrüche; Untersuchungen und Behandlungen wegen Schwangerschaft und Entbindung sowie Vorsorgeuntersuchungen sind ausgeschlossen.

    Krankheiten sind auch Schwangerschaftsbeschwerden und -komplikationen, Früh- oder Fehlgeburten sowie medizinisch notwendige Abbrüche einer Schwangerschaft.
    acio.de · Quelle nicht mehr erreichbar · Seite Seite 1 von 5 · Klausel 1.1.1 · Abschnitt: 1.1.1 · Gelesen am
Debeka Krankenversicherungsverein a. G. / Debeka Versicherungsgruppe 16 belegte Angaben
  1. [289] Heilkosten: Abgedeckt ↩

    100%ige Erstattung der medizinisch notwendigen ambulanten und stationären Behandlungskosten während einer Auslandsreise; eine allgemeine Höchstgrenze wird in den Bedingungen nicht genannt.

    Wir erstatten zu 100 Prozent die während einer Auslandsreise entstandenen Kosten für:
    debeka.de · Seite 1 · Klausel § 4 Nr. 1 · Abschnitt: § 4 Umfang der Leistungspflicht · Gelesen am
  2. [290] Medizinischer Transport: Abgedeckt ↩

    Übernahme der Kosten für den medizinisch notwendigen Krankentransport zur Erstversorgung zum nächsterreichbaren geeigneten Krankenhaus oder Arzt sowie den Weitertransport in das nächstgeeignete Krankenhaus.

    Wir erstatten die Kosten für den medizinisch notwendigen Krankentransport zur Erstversorgung – also – zum nächsterreichbaren geeigneten Krankenhaus oder – zu einem Arzt.
    debeka.de · Seite 2 · Klausel § 4 Buchstabe b · Abschnitt: § 4 Umfang der Leistungspflicht > b) Medizinisch notwendiger Krankentransport · Gelesen am
  3. [291] COVID-19 Behandlung: Details ansehen ↩

    Keine COVID-19-spezifische Regelung; COVID-19 wird wie jede andere Krankheit im Rahmen der allgemeinen Krankheitskostendeckung behandelt.

    debeka.de · Gelesen am
  4. [292] Privathaftpflicht: Details ansehen ↩

    Nicht Bestandteil dieses Auslandsreise-Krankenversicherungstarifs.

    debeka.de · Gelesen am
  5. [293] Zahnbehandlung Notfall: Abgedeckt ↩

    Übernahme schmerzstillender Zahnbehandlungen, notwendiger Füllungen und provisorischen Zahnersatzes in einfacher Ausführung sowie Prothesenreparaturen; Neuanfertigung von Zahnersatz einschließlich Kronen und Kieferorthopädie ist ausgeschlossen.

    ambulante schmerzstillende zahnärztliche Behandlungen, notwendige Füllungen und provisorischen Zahnersatz, jeweils in einfacher Ausführung, Reparatur von Prothesen
    debeka.de · Seite 2 · Klausel § 4 Buchstabe a · Abschnitt: § 4 Umfang der Leistungspflicht > a) · Gelesen am
  6. [294] Suche und Rettung: 5.000 € ↩

    Erstattung der Such-, Rettungs- und Bergungskosten bis 5.000 Euro, sofern diese aufgrund von Erkrankung, Unfall oder Tod der versicherten Person im Ausland anfallen.

    Wir erstatten die Such-, Rettungs- und Bergungskosten bis 5.000 Euro, sofern diese aufgrund von – Erkrankung, – Unfall oder – Tod der versicherten Person im Ausland anfallen.
    debeka.de · Seite 2 · Klausel § 4 Buchstabe h · Abschnitt: § 4 Umfang der Leistungspflicht > h) Such-, Rettungs- und Bergungskosten · Gelesen am
  7. [295] Rechtsbeistand: Details ansehen ↩

    Nicht Bestandteil dieses Auslandsreise-Krankenversicherungstarifs.

    debeka.de · Gelesen am
  8. [296] Emergency medical treatment: Abgedeckt ↩

    100%ige Erstattung der Kosten für ambulante ärztliche Behandlungen während der Auslandsreise.

    ambulante ärztliche Behandlungen
    debeka.de · Seite 2 · Klausel § 4 Buchstabe a · Abschnitt: § 4 Umfang der Leistungspflicht > a) · Gelesen am
  9. [297] Hospitalization: Abgedeckt ↩

    100%ige Erstattung stationärer Krankenhausbehandlungen einschließlich Operationen im Ausland; freie Krankenhauswahl bei Erfüllung bestimmter Qualitätskriterien.

    stationäre Krankenhausbehandlungen einschließlich Operationen
    debeka.de · Seite 2 · Klausel § 4 Buchstabe a · Abschnitt: § 4 Umfang der Leistungspflicht > a) · Gelesen am
  10. [298] Outpatient treatment: Abgedeckt ↩

    Umfasst ambulante Behandlungen durch Ärzte, Zahnärzte, Heilpraktiker, Chirotherapeuten und Osteopathen sowie Arznei-, Verbandmittel und Strahlendiagnostik.

    ambulante ärztliche Behandlungen – ambulante schmerzstillende zahnärztliche Behandlungen, notwendige Füllungen und provisorischen Zahnersatz, jeweils in einfacher Ausführung, Reparatur von Prothesen – Arznei-, Verband- und Heilmittel – Strahlendiagnostik
    debeka.de · Seite 2 · Klausel § 4 Buchstabe a · Abschnitt: § 4 Umfang der Leistungspflicht > a) · Gelesen am
  11. [299] Medical evacuation: Bedingt ↩

    Übernahme der Kosten für den Rücktransport zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus am Wohnort, wenn der Rücktransport medizinisch sinnvoll und vertretbar ist, die Heilbehandlung im Ausland voraussichtlich teurer ist oder die stationäre Behandlung voraussichtlich länger als 14 Tage dauert.

    Wir erstatten die Kosten für den Rücktransport zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus am Wohnort der versicherten Person.
    debeka.de · Seite 2 · Klausel § 4 Buchstabe d · Abschnitt: § 4 Umfang der Leistungspflicht > d) Rücktransport · Gelesen am
  12. [300] Repatriation of remains: Abgedeckt ↩

    Übernahme der Kosten für die Überführung einer verstorbenen versicherten Person oder deren Bestattung im Ausland, höchstens bis zu den Kosten einer Überführung.

    Wir erstatten die Kosten für – die Überführung einer verstorbenen versicherten Person oder – deren Bestattung im Ausland. Wird die Person im Ausland bestattet, zahlen wir höchstens so viel, wie eine Überführung gekostet hätte.
    debeka.de · Seite 2 · Klausel § 4 Buchstabe e · Abschnitt: § 4 Umfang der Leistungspflicht > e) Überführung und Bestattung · Gelesen am
  13. [301] Pre existing conditions: Bedingt ↩

    Tritt der Versicherungsfall schon vor Antritt der Reise ins Ausland ein, werden die notwendigen Behandlungskosten nur erstattet, wenn sich eine bestehende Erkrankung während der Auslandsreise verschlechtert.

    Tritt der Versicherungsfall schon vor Antritt der Reise ins Ausland ein, erstatten wir die notwendigen Behandlungskosten nur für den Fall, dass sich eine bestehende Erkrankung während der Auslandsreise verschlechtert.
    debeka.de · Seite 1 · Klausel § 1 Nr. 1 · Abschnitt: § 1 Gegenstand, Umfang und Geltungsbereich · Gelesen am
  14. [302] Winter sports cover: Details ansehen ↩

    Kein sportartspezifischer Ausschluss; Unfälle beim Wintersport sind wie jeder andere Unfall im Ausland versichert.

    debeka.de · Gelesen am
  15. [303] Adventure sports cover: Details ansehen ↩

    Kein sportartspezifischer Ausschluss; Unfälle bei Abenteuer- oder Extremsportarten sind wie jeder andere Unfall im Ausland versichert.

    debeka.de · Gelesen am
  16. [304] Pregnancy complications: Abgedeckt ↩

    Übernahme der Kosten für eine Entbindung und Schwangerschaftskomplikationen (einschließlich Fehlgeburt, Frühgeburt oder notfallmäßigem Schwangerschaftsabbruch) bis zur 36. Schwangerschaftswoche, mit Ausnahmen bei medizinisch notwendigem längerem Auslandsaufenthalt; auch die notwendige Heilbehandlung des Neugeborenen wird bis zur Transportfähigkeit von Mutter und Kind übernommen.

    Wir erstatten Kosten für eine Entbindung und für Komplikationen während der Schwangerschaft (dazu zählen Fehlgeburten, Frühgeburten oder notfallmäßige Schwangerschaftsabbrüche) bis zur 36. Schwangerschaftswoche.
    debeka.de · Seite 2 · Klausel § 4 Buchstabe j · Abschnitt: § 4 Umfang der Leistungspflicht > j) Schwangerschaft und Entbindung · Gelesen am
DFV Deutsche Familienversicherung AG 16 belegte Angaben
  1. [305] Heilkosten: Abgedeckt ↩

    Die DFV erstattet 100% der medizinisch notwendigen Behandlungskosten im Ausland (ambulante Behandlung, Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel, Krankenhausaufenthalte) ohne Selbstbeteiligung; die genaue Versicherungssumme ergibt sich nur aus Antrag bzw. Versicherungsschein, eine feste Obergrenze wird in den Produktunterlagen nicht genannt.

    Im Versicherungsfall ersetzen wir unter Anrechnung einer Vorleistung der GKV oder PKV die erstattungsfähigen Aufwendungen für: ambulante ärztliche Behandlungen, Arznei- und Verbandmittel, Heilmittel, Hilfsmittel, Krankenhausaufenthalte,
    content.morgenundmorgen.com · Seite 1 · Abschnitt: Was ist versichert? · Gelesen am
  2. [306] Medizinischer Transport: Abgedeckt ↩

    Übernommen werden der notwendige Transport in das nächst erreichbare, medizinisch geeignete Krankenhaus bzw. zum nächsten Arzt zur Erstversorgung, der Verlegungstransport sowie der Transport zurück in die Unterkunft; keine feste Obergrenze genannt.

    den notwendigen Transport in das nächst erreichbare, medizinisch geeignete Krankenhaus oder zum nächst erreichbaren Arzt zur erforderlichen Erstversorgung und den medizinisch erforderlichen Verlegungstransport von der Erstversorgungseinrichtung zum nächst erreichbaren, medizinisch geeigneten Krankenhaus oder zum nächst erreichbaren Arzt sowie den Transport zurück in die Unterkunft.
    dfv.ag · Quelle nicht mehr erreichbar · Seite 1 · Klausel 4.8 · Abschnitt: 4. Erstattungsfähige Aufwendungen · Gelesen am
  3. [307] COVID-19 Behandlung: Abgedeckt ↩

    Eine Covid-19-Erkrankung im Ausland wird wie jede andere Krankheit behandelt und zu 100% der medizinisch notwendigen Behandlungskosten erstattet.

    Covid-19 Auslandsabdeckung: Leistung auch bei Corona-Erkrankung im Ausland. versichert
    deutsche-familienversicherung.de · Abschnitt: Leistungsübersicht > weitere Vorteile > Covid-19 Auslandsabdeckung · Gelesen am
  4. [308] Privathaftpflicht: Für dieses Produkt nicht anwendbar ↩

    Nicht Bestandteil dieses Auslandskranken-Tarifs; der DFV-AuslandsreiseSchutz ist eine private Krankenzusatzversicherung, die nur die unter „Was ist versichert?“ genannten Leistungen (Heilbehandlung, Transporte usw.) abdeckt, nicht jedoch eine Privathaftpflicht.

    DFV-AuslandsreiseSchutz ist eine private Krankenzusatzversicherung. Der Versicherungsschutz ergänzt die Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder einer Privaten Krankenversicherung (PKV).
    content.morgenundmorgen.com · Seite 1 · Abschnitt: Um welche Versicherung handelt es sich? · Gelesen am
  5. [309] Zahnbehandlung Notfall: Abgedeckt ↩

    Übernommen werden schmerzstillende konservierende Zahnbehandlungen und die damit verbundenen einfachen Zahnfüllungen, Reparaturen von vorhandenem Zahnersatz sowie unfallbedingte provisorische Zahnkronen und herausnehmbarer Zahnersatz; Neuanfertigung von Zahnersatz, Kronen und Inlays ist ausgeschlossen.

    schmerzstillende konservierende Zahnbehandlungen und die damit in Verbindung stehenden notwendigen Zahnfüllungen in einfacher Ausführung, Reparaturen von vorhandenem Zahnersatz (nicht jedoch Neuanfertigung von Zahnersatz, Kronen und Inlays) sowie aufgrund eines während des Auslandsaufenthaltes eingetretenen Unfalles notwendige provisorische Zahnkronen und provisorisch herausnehmbaren Zahnersatz;
    dfv.ag · Quelle nicht mehr erreichbar · Seite 1 · Klausel 4.9 · Abschnitt: 4. Erstattungsfähige Aufwendungen · Gelesen am
  6. [310] Suche und Rettung: 20.000 € ↩

    Such-, Rettungs- und Bergungskosten im Ausland, die durch Erkrankung, Unfall oder Tod der versicherten Person verursacht wurden, sind bis maximal 20.000 € je Versicherungsfall versichert.

    Such-, Rettungs- und Bergungskosten, sofern diese durch Erkrankung, Unfall oder Tod der versicherten Person verursacht wurden (max. 20.000 € je Versicherungsfall).
    deutsche-familienversicherung.de · Abschnitt: Leistungsübersicht > Such-, Rettungs- und Bergungskosten · Gelesen am
  7. [311] Rechtsbeistand: Für dieses Produkt nicht anwendbar ↩

    Nicht Bestandteil dieses Auslandskranken-Tarifs; der DFV-AuslandsreiseSchutz ist eine private Krankenzusatzversicherung, die nur die unter „Was ist versichert?“ genannten Leistungen (Heilbehandlung, Transporte usw.) abdeckt, nicht jedoch einen Rechtsschutz.

    DFV-AuslandsreiseSchutz ist eine private Krankenzusatzversicherung. Der Versicherungsschutz ergänzt die Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder einer Privaten Krankenversicherung (PKV).
    content.morgenundmorgen.com · Seite 1 · Abschnitt: Um welche Versicherung handelt es sich? · Gelesen am
  8. [312] Emergency medical treatment: Abgedeckt ↩

    Medizinisch notwendige Heilbehandlung im Ausland wegen Krankheit oder Unfall (einschließlich Schwangerschaftskomplikationen, Früh- und Fehlgeburten, medizinisch notwendiger Schwangerschaftsabbrüche) wird zu 100% im Rahmen der Krankheitskosten übernommen.

    Versicherungsfall ist die medizinisch notwendige Heilbehandlung wegen Krankheit oder Unfall, Schwangerschaftskomplikationen, Früh- und Fehlgeburten, medizinisch notwendigen Schwangerschaftsabbrüchen im Ausland während der ersten zwei Monate einer jeden Auslandsreise
    content.morgenundmorgen.com · Seite 1 · Abschnitt: Was ist versichert? · Gelesen am
  9. [313] Hospitalization: Abgedeckt ↩

    Übernommen werden Unterkunft, Verpflegung sowie ärztliche und sonstige medizinisch notwendige Leistungen im Krankenhaus, zudem Unterkunft und Verpflegung einer Begleitperson, wenn ein versichertes minderjähriges Kind stationär behandelt werden muss; keine feste Obergrenze genannt.

    Unterkunft und Verpflegung, ärztliche und sonstige medizinisch notwendige Leistungen in einem Krankenhaus, das im Aufenthaltsland allgemein als Krankenhaus anerkannt ist, soweit es erkennbar unter ständiger ärztlicher Leitung steht, über ausreichende diagnostische und therapeutische Möglichkeiten verfügt und Krankengeschichten führt, wobei ein am Aufenthaltsort befindliches bzw. das nächst erreichbare Krankenhaus in Anspruch zu nehmen ist; […] Unterkunft und Verpflegung einer Begleitperson im Krankenhaus, wenn ein versichertes minderjähriges Kind stationär behandelt werden muss,
    dfv.ag · Quelle nicht mehr erreichbar · Seite 1 · Klausel 4.5 · Abschnitt: 4. Erstattungsfähige Aufwendungen · Gelesen am
  10. [314] Outpatient treatment: Abgedeckt ↩

    Übernommen werden ambulante ärztliche Behandlungen mit freier Arztwahl, ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel, Heilmittel (z. B. Krankengymnastik) sowie erstmals auf der Reise erforderliche Hilfsmittel; keine feste Obergrenze genannt.

    Leistungen der Ärzte für ambulante Behandlungen, wobei der versicherten Person die Wahl unter den Ärzten frei steht, die nach dem im Aufenthaltsland geltenden Recht zur Heilbehandlung zugelassen sind; […] Arznei- und Verbandsmittel, die aufgrund ärztlicher Verordnung aus einer offiziell zugelassenen Abgabestelle bezogen werden […] ärztlich verordnete Heilmittel: Strahlen-, Licht- und sonstige physikalische Behandlungen, Massagen, medizinische Packungen, Inhalationen und Krankengymnastik;
    dfv.ag · Quelle nicht mehr erreichbar · Seite 1 · Klausel 4.1 · Abschnitt: 4. Erstattungsfähige Aufwendungen · Gelesen am
  11. [315] Medical evacuation: Abgedeckt ↩

    Übernommen wird der medizinisch sinnvolle und vertretbare Rücktransport zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus am Wohnort, je nach Erforderlichkeit boden-, luft- oder wassergebunden, auf Wunsch mit mitversicherter Begleitperson und/oder ärztlicher Begleitung; die 24-Stunden-Assistance organisiert dies mit Direktabrechnung.

    die Kosten für einen Rücktransport zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus am Wohnort der versicherten Person, sofern der Rücktransport medizinisch sinnvoll und vertretbar ist. […] einen Rücktransport einer mitversicherten Begleitperson, soweit die Begleitung medizinisch erforderlich, behördlich angeordnet oder seitens des ausführenden Transportunternehmens vorgeschrieben ist
    dfv.ag · Quelle nicht mehr erreichbar · Seite 1 · Klausel 4.10 · Abschnitt: 4. Erstattungsfähige Aufwendungen · Gelesen am
  12. [316] Repatriation of remains: 10.000 € ↩

    Stirbt die versicherte Person im Ausland, übernimmt die DFV die Kosten der Überführung des Leichnams an den ständigen Wohnsitz bis maximal 10.000 €, oder die Kosten einer Bestattung vor Ort bis zur Höhe der Aufwendungen, die bei einer Überführung entstanden wären, ebenfalls höchstens bis zu 10.000 €; Kosten für Grabstelle, Grabstein und Trauerfeiern sind ausgeschlossen.

    und, falls die versicherte Person im Ausland stirbt, die Kosten der Überführung des Leichnams an den ständigen Wohnsitz des Verstorbenen bis maximal 10.000 € oder die Kosten einer Bestattung vor Ort bis zur Höhe der Aufwendungen, die bei einer Überführung entstanden wären, höchstens ebenfalls bis zu 10.000 €. Hierzu gehören nicht die Kosten für den Kauf einer Grabstelle, eines Grabsteines, die Ausrichtung von Trauerfeiern und dergleichen.
    dfv.ag · Quelle nicht mehr erreichbar · Seite 1 · Klausel 4.12 · Abschnitt: 4. Erstattungsfähige Aufwendungen · Gelesen am
  13. [317] Pre existing conditions: Ausgeschlossen ↩

    Kein Versicherungsschutz besteht für bereits vor Versicherungsbeginn eingetretene Versicherungsfälle, für Heilbehandlungen, die der alleinige Grund oder einer der Gründe für den Antritt der Reise waren, sowie für Heilbehandlungen, von denen bei Reiseantritt aufgrund ärztlicher Diagnose feststand, dass sie während der Reise stattfinden müssen; eine unvorhergesehene akute Verschlechterung einer stabilen chronischen Erkrankung ist nicht automatisch ausgeschlossen.

    bereits vor Versicherungsbeginn eingetretene Versicherungsfälle; […] Heilbehandlungen, die der alleinige Grund oder einer der Gründe für den Antritt der Reise waren; […] Heilbehandlungen, von denen bei Reiseantritt aufgrund einer bereits ärztlich diagnostizierten Erkrankung oder Behandlung feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise stattfinden müssen
    dfv.ag · Quelle nicht mehr erreichbar · Seite 1 · Klausel 5.1 · Abschnitt: 5. Ausschluss der Leistungspflicht · Gelesen am
  14. [318] Winter sports cover: Abgedeckt ↩

    Es besteht kein sportartspezifischer Ausschluss, außer für Berufssportler, die sich bei einem Wettkampf verletzen; Unfälle beim Wintersport sind wie jeder andere Unfall versichert.

    wenn die versicherte Person Berufssportler ist und sich bei einem Wettkampf verletzt,
    content.morgenundmorgen.com · Seite 1 · Abschnitt: Was ist nicht versichert? · Gelesen am
  15. [319] Adventure sports cover: Abgedeckt ↩

    Es besteht kein sportartspezifischer Ausschluss, außer für Berufssportler, die sich bei einem Wettkampf verletzen; Unfälle beim Abenteuersport sind wie jeder andere Unfall versichert.

    wenn die versicherte Person Berufssportler ist und sich bei einem Wettkampf verletzt,
    content.morgenundmorgen.com · Seite 1 · Abschnitt: Was ist nicht versichert? · Gelesen am
  16. [320] Pregnancy complications: Abgedeckt ↩

    Medizinisch notwendige Behandlungen bei Schwangerschaftskomplikationen, Frühgeburten, Fehlgeburten und medizinisch notwendigen Schwangerschaftsabbrüchen sind versichert; Untersuchung und Behandlung wegen Schwangerschaft, Entbindung und Schwangerschaftsvorsorge sind ausgeschlossen.

    Untersuchung und Behandlung wegen Schwangerschaft, Entbindung und Schwangerschaftsvorsorge,
    content.morgenundmorgen.com · Seite 1 · Abschnitt: Was ist nicht versichert? · Gelesen am
DEVK Deutsche Eisenbahn Versicherung Sach- und HUK-Versicherungsverein a.G. (DEVK Insurance Group) 16 belegte Angaben
  1. [321] Heilkosten: Unbegrenzt ↩

    Erstattung der im Ausland entstandenen Kosten für ärztliche Behandlung, Arznei- und Heilmittel, Röntgen-/Strahlendiagnostik u.a. zu 100 % (Tarif R2) bzw. bis zu 100 % (Tarif R2H) ohne feste Summenbegrenzung.

    Ersatz der im Ausland entstandenen Aufwendungen zu 100 Prozent für
    devk.de · Seite 2 · Klausel § 4 Abs. 1 · Abschnitt: § 4 Umfang der Leistungspflicht · Gelesen am
  2. [322] Medizinischer Transport: Unbegrenzt ↩

    Deckt den Transport zum nächsterreichbaren geeigneten Krankenhaus oder Notfallarzt am Aufenthaltsort; Tarif R2H erstattet zusätzlich den medizinisch sinnvollen Transport von der Erstbehandlung zur Unterkunft sowie Kontrollfahrten bis 250 Euro.

    Erforderliche Krankenfahrten zu Kontroll-/Nachuntersuchungen werden insgesamt bis maximal 250 Euro erstattet
    medien.devk.de · Seite 2 · Klausel § 4 Abs. 1 Punkt 10 · Abschnitt: § 4 Umfang der Leistungspflicht · Gelesen am
  3. [323] COVID-19 Behandlung: Bedingt ↩

    Tarif R2H stellt ausdrücklich klar, dass Leistungspflicht auch bei Versicherungsfällen besteht, die durch Pandemie, Epidemie oder Kernenergie auftreten; die ältere AVB zu Tarif R2 erwähnt dies nicht ausdrücklich.

    Leistungspflicht besteht auch bei Versicherungsfällen, die durch Pandemie, Epidemie oder Kernenergie auftreten.
    medien.devk.de · Seite 3 · Klausel § 4 Abs. 10 · Abschnitt: § 4 Umfang der Leistungspflicht · Gelesen am
  4. [324] Privathaftpflicht: Details ansehen ↩

    Nicht Bestandteil dieses Auslandsreisekrankenprodukts; eine Haftpflichtkomponente wird nur im Rahmen des separaten Partnerprodukts Langzeit-Reiseschutz/Komfortschutz erwähnt.

    Die Versicherung enthält den Komfortschutz (Unfall-, Haftpflicht-​ und Unterbrechungsversicherung) – sowie eine Reiserücktrittsversicherung.
    devk.de · Abschnitt: Auslandsreisekrankenversicherung: Gibt es auch die Möglichkeit, einen Langzeit-Reiseschutz abzuschließen? · Gelesen am
  5. [325] Zahnbehandlung Notfall: 2.000 € ↩

    Schmerzstillende Zahnbehandlung, einfache Zahnfüllungen und Reparaturen von Zahnersatz sind in beiden Tarifen versichert; Tarif R2H übernimmt zusätzlich vorläufigen Zahnersatz (Provisorien) bis 2.000 Euro pro Versicherungsfall. Neuanfertigung von Zahnersatz, Kronen, Implantaten und Kieferorthopädie sind ausgeschlossen.

    Die Kostenerstattung für provisorischen Zahnersatz ist auf 2.000 Euro pro Versicherungsfall begrenzt;
    medien.devk.de · Seite 2 · Klausel § 4 Abs. 1 Punkt 5 · Abschnitt: § 4 Umfang der Leistungspflicht · Gelesen am
  6. [326] Suche und Rettung: 2.500 € – 15.000 € ↩

    Rettungs-, Bergungs- und Suchkosten, die aufgrund von Erkrankung, Unfall oder Tod im Ausland anfallen, sind bis 2.500 Euro (Tarif R2) bzw. bis 15.000 Euro (Tarif R2H) versichert.

    Ersatz von Rettungs-, Bergungs- und Suchkosten bis zu 15.000 Euro, sofern diese aufgrund von Erkrankung, Unfall oder Tod des Versicherten im Ausland anfallen.
    medien.devk.de · Seite 2 · Klausel § 4 Abs. 2 · Abschnitt: § 4 Umfang der Leistungspflicht · Gelesen am
  7. [327] Rechtsbeistand: Details ansehen ↩

    In den geprüften AVB/Verbraucherinformationen zum Auslandsreisekrankenprodukt nicht enthalten.

    devk.de · Gelesen am
  8. [328] Emergency medical treatment: Unbegrenzt ↩

    Kosten für medizinisch notwendige ambulante/ärztliche Notfallbehandlung im Ausland werden ohne feste Höchstgrenze erstattet.

    Ersatz der im Ausland entstandenen Aufwendungen bis zu 100 Prozent für 1. ärztliche Behandlung;
    medien.devk.de · Seite 2 · Klausel § 4 Abs. 1 · Abschnitt: § 4 Umfang der Leistungspflicht · Gelesen am
  9. [329] Hospitalization: Unbegrenzt ↩

    Stationäre Heilbehandlung einschließlich Operationen und Operationsnebenkosten wird bei freier Krankenhauswahl ohne feste Summenbegrenzung erstattet.

    stationäre Heilbehandlung einschließlich Operationen und Operationsnebenkosten;
    devk.de · Seite 2 · Klausel § 4 Abs. 1 Punkt 6 · Abschnitt: § 4 Umfang der Leistungspflicht · Gelesen am
  10. [330] Outpatient treatment: Unbegrenzt ↩

    Ambulante ärztliche Behandlung sowie im Ausland verordnete Arznei- und Heilmittel werden ohne feste Höchstgrenze erstattet.

    Arznei- und Verbandmittel, soweit sie von den in Abs. 7 genannten Behandelnden verordnet worden sind.
    medien.devk.de · Seite 2 · Klausel § 4 Abs. 1 Punkt 2 · Abschnitt: § 4 Umfang der Leistungspflicht · Gelesen am
  11. [331] Medical evacuation: Unbegrenzt ↩

    Übernahme der Kosten für den Rücktransport des Versicherten an den ständigen Wohnsitz oder ins nächstgelegene geeignete Krankenhaus, sofern medizinisch notwendig (R2) bzw. medizinisch sinnvoll und vertretbar (R2H, erweitert seit Februar 2025), einschließlich Kosten einer medizinisch erforderlichen Begleitperson, ohne genannte Höchstgrenze.

    Neu ist, dass ein Krankenrücktransport nicht nur übernommen wird, wenn er medizinisch notwendig ist, sondern bereits dann, wenn er medizinisch sinnvoll und vertretbar ist.
    devk.de · Abschnitt: Sicherheit beim Krankenrücktransport · Gelesen am
  12. [332] Repatriation of remains: Unbegrenzt ↩

    Die Überführung des Verstorbenen an den ständigen Wohnsitz in Deutschland ist ohne Summenbegrenzung versichert. Alternativ wird die Bestattung im Ausland bis 10.000 Euro (Tod im europäischen Ausland) bzw. bis 15.000 Euro (Tod im außereuropäischen Ausland) übernommen.

    Im Falle des Ablebens des Versicherten während des Auslandsaufenthaltes erstatten wir die Kosten der Überführung an den ständigen Wohnsitz des Versicherten.
    medien.devk.de · Seite 3 · Klausel § 4 Abs. 5 · Abschnitt: § 4 Umfang der Leistungspflicht · Gelesen am
  13. [333] Pre existing conditions: Bedingt ↩

    Tarif R2H erstattet Mehraufwendungen für Heilbehandlungen, die aufgrund einer während der Auslandsreise eingetretenen Verschlechterung einer bereits bestehenden Erkrankung/Unfallfolge erforderlich werden; Tarif R2 enthält keine entsprechende Regelung.

    Ist der Versicherungsfall bereits vor Antritt der Reise eingetreten, gilt: Wir erstatten Mehraufwendungen für Heilbehandlungen, die aufgrund einer während der Auslandsreise eingetretenen Verschlechterung der Erkrankung/Unfallfolgen erforderlich werden.
    medien.devk.de · Seite 2 · Klausel § 1 Abs. 1 · Abschnitt: § 1 Gegenstand, Umfang und Geltungsbereich des Versicherungsschutzes · Gelesen am
  14. [334] Winter sports cover: Details ansehen ↩

    Die Bedingungen enthalten keinen Wintersport-Ausschluss; eine Behandlung nach einem Skiunfall ist wie jeder andere Unfall versichert.

    Keine Leistungspflicht besteht für
    medien.devk.de · Seite 3 · Klausel § 5 Abs. 1 · Abschnitt: § 5 Einschränkung der Leistungspflicht · Gelesen am
  15. [335] Adventure sports cover: Details ansehen ↩

    Nicht als eigene Leistung oder Ausschluss erwähnt; laut Website bleibt der Schutz auch bei Sportreisen grundsätzlich bestehen.

    Auch bei Sportreisen leistet die Krankenversicherung im Ausland.
    devk.de · Abschnitt: Gute Gründe für die Auslandsreisekrankenversicherung der DEVK · Gelesen am
  16. [336] Pregnancy complications: Bedingt ↩

    Die ärztliche Behandlung nicht vorhersehbarer, akut auftretender Schwangerschaftskomplikationen ist versichert, einschließlich Frühgeburten vor Vollendung der 32. (Tarif R2) bzw. 36. Schwangerschaftswoche (Tarif R2H) sowie Fehlgeburten; eine bei Reiseantritt bekannte Schwangerschaft, Schwangerschaftsabbruch und reguläre Entbindung sind ausgeschlossen.

    ärztliche Behandlung von nicht vorhersehbaren, akut auftretenden Schwangerschaftskomplikationen einschließlich Frühgeburten vor Beendigung der 32. Schwangerschaftswoche und Fehlgeburten.
    devk.de · Seite 2 · Klausel § 4 Abs. 1 Punkt 7 · Abschnitt: § 4 Umfang der Leistungspflicht · Gelesen am
die Bayerische Insurance Group (formerly Bayerische Beamten Versicherungen / BBV), parent company BY die Bayerische Vorsorge Lebensversicherung a.G. 16 belegte Angaben
  1. [337] Heilkosten: Unbegrenzt ↩

    Ambulante und stationäre Heilbehandlung, Arznei- und Verbandmittel, Heilmittel (z. B. Krankengymnastik nach einem Unfall) sowie Hilfsmittel (außer Sehhilfen und Hörgeräten) werden zu 100 % ohne festgelegte Höchstgrenze erstattet.

    Diese Aufwendungen werden voll ersetzt.
    diebayerische.de · Seite 2 · Klausel §4 Abs. 1 · Abschnitt: §4 Was ist versichert? > Im Ausland · Gelesen am
  2. [338] Medizinischer Transport: Unbegrenzt ↩

    Notwendiger Transport zur stationären Heilbehandlung in ein anerkanntes und geeignetes Krankenhaus sowie der Transport zum Arzt oder Krankenhaus zur ambulanten Erstversorgung nach einem Notfall werden voll ersetzt.

    notwendigen Transport zur stationären Heilbehandlung in ein nach Abs. 8 anerkanntes und aus medizinischer Sicht geeignetes Krankenhaus; notwendigen Transport zum Arzt oder Krankenhaus zur ambulanten Erstversorgung nach einem Notfall;
    diebayerische.de · Seite 2 · Klausel §4 Abs. 1 g), h) · Abschnitt: §4 Was ist versichert? > Im Ausland · Gelesen am
  3. [339] COVID-19 Behandlung: Unbegrenzt ↩

    Eine medizinisch notwendige ambulante oder stationäre Heilbehandlung ist auch dann versichert, wenn diese durch eine Pandemie verursacht wird, zu denselben Bedingungen (100 %) wie andere Erkrankungen.

    Bei einer medizinisch notwendigen ambulanten oder stationären Heilbehandlung (auch wenn diese durch eine Pandemie verursacht wird)...
    diebayerische.de · Seite 2 · Klausel §4 Abs. 1 · Abschnitt: §4 Was ist versichert? > Im Ausland · Gelesen am
  4. [340] Privathaftpflicht: Details ansehen ↩

    Nicht Bestandteil dieser Reisekrankenversicherung; Privathaftpflichtschutz wird ausschließlich im separaten Bündelprodukt Reiseversicherung (Rücktritt/Gepäck/Haftpflicht/Unfall) der Barmenia angeboten.

    diebayerische.de · Gelesen am
  5. [341] Zahnbehandlung Notfall: Unbegrenzt ↩

    Zahnbehandlung einschließlich notwendiger einfacher Zahnfüllungen, Reparaturen am vorhandenen Zahnersatz sowie provisorischer Zahnersatz werden zu 100 % erstattet.

    Zahnbehandlung einschließlich notwendige einfache Zahnfüllungen und Reparaturen am vorhandenen Zahnersatz sowie provisorischer Zahnersatz.
    diebayerische.de · Seite 2 · Klausel §4 Abs. 1 i) · Abschnitt: §4 Was ist versichert? > Im Ausland · Gelesen am
  6. [342] Suche und Rettung: 5.000 € ↩

    Muss die versicherte Person auf Grund eines Unfalls gesucht, gerettet oder geborgen werden, werden die Kosten bis zu einem Betrag von 5.000 € erstattet.

    Muss die versicherte Person auf Grund eines Unfalls gesucht, gerettet oder geborgen werden, erstattet der Versicherer hierfür die Kosten bis zu einem Betrag von 5.000,00 EUR.
    diebayerische.de · Seite 3 · Klausel §4 Abs. 3 · Abschnitt: §4 Was ist versichert? > Im Ausland · Gelesen am
  7. [343] Rechtsbeistand: Details ansehen ↩

    Nicht Bestandteil dieser Reisekrankenversicherung; rechtliche Unterstützung/Dolmetscherhilfe bei Verhaftung wird nur im separaten Bündelprodukt Reiseversicherung der Barmenia angeboten.

    diebayerische.de · Gelesen am
  8. [344] Emergency medical treatment: Unbegrenzt ↩

    Ärztliche Beratungen, Besuche und Verrichtungen einschließlich Operationen und Operationsnebenkosten werden bei medizinisch notwendiger Behandlung im Ausland zu 100 % ersetzt.

    ärztliche Beratungen, Besuche und Verrichtungen einschließlich Operationen und Operationsnebenkosten;
    diebayerische.de · Seite 2 · Klausel §4 Abs. 1 a) · Abschnitt: §4 Was ist versichert? > Im Ausland · Gelesen am
  9. [345] Hospitalization: Unbegrenzt ↩

    Die Kosten der stationären Heilbehandlung (Unterkunft im Ein- oder Zweibettzimmer und Verpflegung) werden zu 100 % erstattet; zusätzlich wird ein Krankenhaustagegeld von 15 € pro Tag ohne Kostennachweis gezahlt.

    Wir zahlen für jeden Tag einer medizinisch notwendigen stationären Heilbehandlung zusätzlich ein Krankenhaustagegeld von 15,00 EUR ohne Kostennachweis.
    diebayerische.de · Seite 3 · Klausel §4 Abs. 2 · Abschnitt: §4 Was ist versichert? > Im Ausland · Gelesen am
  10. [346] Outpatient treatment: Unbegrenzt ↩

    Die ambulante Heilbehandlung im Ausland einschließlich Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln (außer Sehhilfen und Hörgeräten) wird zu 100 % erstattet.

    Bei einer medizinisch notwendigen ambulanten oder stationären Heilbehandlung (auch wenn diese durch eine Pandemie verursacht wird)... fallen unter den Versicherungsschutz die Aufwendungen für
    diebayerische.de · Seite 2 · Klausel §4 Abs. 1 · Abschnitt: §4 Was ist versichert? > Im Ausland · Gelesen am
  11. [347] Medical evacuation: Unbegrenzt ↩

    Ein medizinisch sinnvoller und vertretbarer Rücktransport wegen Krankheit oder Unfallfolge, einschließlich Rettungsflügen, wird ohne Höchstgrenze in voller Höhe ersetzt; zusätzlich wird auf Antrag eine Pauschale von 500 € gezahlt.

    werden die notwendigen Aufwendungen für den Krankentransport einer versicherten Person (einschließlich der Kosten für ggf. erforderliches medizinisch geschultes Begleitpersonal) in voller Höhe ersetzt... Zusätzlich wird bei einem medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport wegen Krankheit oder Unfallfolge auf Antrag des Versicherten eine Pauschale in Höhe von 500,00 EUR gezahlt.
    diebayerische.de · Seite 3 · Klausel §4 Abs. 4 · Abschnitt: §4 Was ist versichert? > Im Ausland · Gelesen am
  12. [348] Repatriation of remains: 10.000 € ↩

    Stirbt die versicherte Person im Ausland, werden die Kosten der Überführung an den Wohnsitz bis zu 10.000 € ersetzt, oder es werden bis zur entsprechenden Höhe Bestattungskosten am Sterbeort übernommen. Bei einem Todesfall innerhalb Deutschlands gilt eine niedrigere Grenze von 600 €.

    Stirbt die versicherte Person im Ausland, so werden die Kosten der Überführung des Verstorbenen an seinen Wohnsitz bis zu einem Höchstbetrag von 10.000,00 EUR ersetzt, oder es werden bis zur entsprechenden Höhe Bestattungskosten am Sterbeort übernommen.
    diebayerische.de · Seite 3 · Klausel §4 Abs. 5 · Abschnitt: §4 Was ist versichert? > Im Ausland · Gelesen am
  13. [349] Pre existing conditions: Bedingt ↩

    Für in den letzten drei Monaten vor Reiseantritt behandelte Krankheiten besteht nur dann keine Leistungspflicht, wenn die Auslandsbehandlung Grund für den Reiseantritt war oder bei Reisebeginn feststand, dass eine Behandlung stattfinden musste; werden aufgrund einer Vorerkrankung Behandlungen notwendig, die vor Reisebeginn nicht feststanden, sind diese im tariflichen Umfang mitversichert.

    Keine Leistungspflicht besteht für die in den letzten drei Monaten behandelten Krankheiten einschließlich ihrer Folgen und für Unfallfolgen, soweit... Werden auf Grund einer Vorerkrankung Behandlungen notwendig, die vor Reisebeginn nicht feststanden, sind diese im tariflichen Umfang mitversichert.
    diebayerische.de · Seite 3 · Klausel §5 Abs. 1 · Abschnitt: §5 Welche Leistungen sind ausgeschlossen? · Gelesen am
  14. [350] Winter sports cover: Details ansehen ↩

    Die Bedingungen enthalten keinen Sportausschluss; die Behandlung nach einem Skiunfall ist wie jeder andere Unfall versichert.

    Keine Leistungspflicht besteht außerdem a) für Krankheiten und deren Folgen sowie für Folgen von Unfällen und für Todesfälle, die durch aktive Teilnahme an Kriegsereignissen oder an inneren Unruhen verursacht worden sind. Terroristische Anschläge und deren Folgen zählen nicht zu den Kriegsereignissen; b) für auf Vorsatz beruhende Krankheiten und Unfälle einschließlich deren Folgen sowie für Entzugs- und Entwöhnungsbehandlungen; c) für psychoanalytische und psychotherapeutische Behandlungen; d) für Zahnersatz (ausgenommen provisorischen Zahnersatz, vgl. § 4 Abs. 1 i) einschließlich Kronen und für Kieferorthopädie sowie damit im Zusammenhang stehende Behandlungen; e) für Kur- und Sanatoriumsbehandlung sowie für Rehabilitationsmaßnahmen; f) für Behandlungen durch Ehegatten, Lebenspartner gemäß § 1 Lebenspartnerschaftsgesetz, Eltern oder Kinder; nachgewiesene Sachkosten werden vertragsgemäß erstattet; g) für eine durch Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung bedingte Unterbringung.
    diebayerische.de · Seite 3 · Klausel §5 Abs. 2 · Abschnitt: §5 Welche Leistungen sind ausgeschlossen? · Gelesen am
  15. [351] Adventure sports cover: Details ansehen ↩

    Die Bedingungen enthalten keinen Sportausschluss; die Behandlung nach einem Abenteuersportunfall ist wie jeder andere Unfall versichert.

    Keine Leistungspflicht besteht außerdem a) für Krankheiten und deren Folgen sowie für Folgen von Unfällen und für Todesfälle, die durch aktive Teilnahme an Kriegsereignissen oder an inneren Unruhen verursacht worden sind. Terroristische Anschläge und deren Folgen zählen nicht zu den Kriegsereignissen; b) für auf Vorsatz beruhende Krankheiten und Unfälle einschließlich deren Folgen sowie für Entzugs- und Entwöhnungsbehandlungen; c) für psychoanalytische und psychotherapeutische Behandlungen; d) für Zahnersatz (ausgenommen provisorischen Zahnersatz, vgl. § 4 Abs. 1 i) einschließlich Kronen und für Kieferorthopädie sowie damit im Zusammenhang stehende Behandlungen; e) für Kur- und Sanatoriumsbehandlung sowie für Rehabilitationsmaßnahmen; f) für Behandlungen durch Ehegatten, Lebenspartner gemäß § 1 Lebenspartnerschaftsgesetz, Eltern oder Kinder; nachgewiesene Sachkosten werden vertragsgemäß erstattet; g) für eine durch Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung bedingte Unterbringung.
    diebayerische.de · Seite 3 · Klausel §5 Abs. 2 · Abschnitt: §5 Welche Leistungen sind ausgeschlossen? · Gelesen am
  16. [352] Pregnancy complications: Unbegrenzt ↩

    Notwendige ärztliche Untersuchungen und Behandlungen wegen Schwangerschaft, Früh- oder Fehlgeburt sowie ein unvorhersehbarer medizinisch notwendiger Schwangerschaftsabbruch gelten als Versicherungsfall und werden zu 100 % erstattet.

    ärztlichen Untersuchung und Behandlung wegen Schwangerschaft, bei Früh- oder Fehlgeburt oder bei einem unvorhersehbaren medizinisch notwendigen Schwangerschaftsabbruch während eines Auslandsaufenthalts fallen unter den Versicherungsschutz die Aufwendungen
    diebayerische.de · Seite 2 · Klausel §4 Abs. 1 · Abschnitt: §4 Was ist versichert? > Im Ausland · Gelesen am
DKV Deutsche Krankenversicherung AG 16 belegte Angaben
  1. [353] Heilkosten: Abgedeckt ↩

    Medizinisch notwendige ambulante und stationäre Heilbehandlungskosten wegen Krankheit oder Unfall im Ausland werden zu 100% erstattet; eine feste Höchstversicherungssumme wird in keinem der beiden Tarife genannt.

    ersetzen wir zu 100 %.
    sites.dkv.com · Seite 3/9 · Klausel Nr. 12.1 · Abschnitt: 12. Unsere Tarifleistungen > 12.1 Ambulante Heilbehandlung · Gelesen am
  2. [354] Medizinischer Transport: Abgedeckt ↩

    Der Transport durch anerkannte Rettungsdienste zum nächsterreichbaren geeigneten Arzt oder Krankenhaus zur Erstversorgung nach einem Unfall oder Notfall wird zu 100% erstattet.

    Transport zum nächsterreichbaren Arzt oder Krankenhaus durch anerkannte Rettungsdienste zur Erstversorgung nach einem Unfall oder Notfall ersetzen wir zu 100 %.
    sites.dkv.com · Seite 3/9 · Klausel Nr. 12.1 e · Abschnitt: 12. Unsere Tarifleistungen > 12.1 Ambulante Heilbehandlung · Gelesen am
  3. [355] COVID-19 Behandlung: Details ansehen ↩

    Die Behandlung von COVID-19 und anderen Pandemie-bedingten Erkrankungen ist weltweit wie jede andere Krankheit versichert.

    sites.dkv.com · Gelesen am
  4. [356] Privathaftpflicht: Details ansehen ↩

    Wird in den geprüften Versicherungsunterlagen nicht behandelt.

    sites.dkv.com · Gelesen am
  5. [357] Zahnbehandlung Notfall: 250 € ↩

    Beim Tarif ARE werden schmerzstillende zahnärztliche Behandlung und Füllungen mit plastischem Material zu 100% erstattet; provisorische Kronen/Zahnersatz infolge eines Unfalls sowie Reparaturen an vorhandenem Zahnersatz werden zu 50%, insgesamt maximal bis 250 EUR, erstattet. Alle sonstigen zahnmedizinischen Leistungen sind ausgeschlossen. Beim Tarif RD/RDN ist nur die provisorische Zahnbehandlung versichert; die Neuanfertigung von Zahnersatz ist ausgeschlossen.

    zu 50 % des Rechnungsbetrages, maximal jedoch insgesamt 250 EUR.
    sites.dkv.com · Seite 4/9 · Klausel Nr. 12.3 · Abschnitt: 12. Unsere Tarifleistungen > 12.3 Zahnärztliche Heilbehandlung · Gelesen am
  6. [358] Suche und Rettung: 20.000 € ↩

    Beim Tarif RD/FamilyMed RDN sind Such-, Rettungs- und Bergungskosten bis maximal 20.000 Euro versichert. Diese Leistung wird in den Bedingungen des Tarifs ARE nicht genannt.

    Such-, Rettungs- und Bergungskosten bis maximal 20.000 Euro.
    dkv.com · Seite 1 · Abschnitt: Was ist versichert? · Gelesen am
  7. [359] Rechtsbeistand: Details ansehen ↩

    Wird in den geprüften Versicherungsunterlagen nicht behandelt.

    sites.dkv.com · Gelesen am
  8. [360] Emergency medical treatment: Abgedeckt ↩

    Die Notfallbehandlung nach einem Unfall oder einer akuten Erkrankung im Ausland, einschließlich des Transports zum nächsterreichbaren Arzt oder Krankenhaus, wird zu 100% erstattet.

    Transport zum nächsterreichbaren Arzt oder Krankenhaus durch anerkannte Rettungsdienste zur Erstversorgung nach einem Unfall oder Notfall ersetzen wir zu 100 %.
    sites.dkv.com · Seite 3/9 · Klausel Nr. 12.1 e · Abschnitt: 12. Unsere Tarifleistungen > 12.1 Ambulante Heilbehandlung · Gelesen am
  9. [361] Hospitalization: Abgedeckt ↩

    Stationäre Heilbehandlungskosten einschließlich Krankenpflege, Unterkunft und Verpflegung werden zu 100% erstattet; beim Tarif ARE kann alternativ ein Krankenhaustagegeld von 25 EUR pro Tag gewählt werden.

    Bei stationärer Heilbehandlung im Ausland können Sie zwischen dem Ersatz der erstattungsfähigen Aufwendungen und einem Krankenhaustagegeld von 25 EUR pro Tag des Krankenhausaufenthaltes wählen.
    sites.dkv.com · Seite 4/9 · Klausel Nr. 12.4 c · Abschnitt: 12. Unsere Tarifleistungen > 12.4 Sonstige Leistungen > c) Krankenhaustagegeld · Gelesen am
  10. [362] Outpatient treatment: Abgedeckt ↩

    Kosten für ambulante ärztliche Leistungen, verordnete Arznei- und Verbandmittel, Hilfsmittel und Heilmittel, die erstmals wegen eines Unfalls oder einer Erkrankung im Ausland erforderlich werden, werden zu 100% erstattet.

    die erstmals aufgrund eines während des Auslandsaufenthaltes eingetretenen Unfalls erforderlich werden ... ersetzen wir zu 100 %.
    sites.dkv.com · Seite 3/9 · Klausel Nr. 12.1 · Abschnitt: 12. Unsere Tarifleistungen > 12.1 Ambulante Heilbehandlung · Gelesen am
  11. [363] Medical evacuation: Abgedeckt ↩

    Ein medizinisch notwendiger und ärztlich angeordneter Rücktransport an den ständigen Wohnsitz der versicherten Person (oder in ein dortiges Krankenhaus) ist versichert. Beim Tarif ARE werden die Mehrkosten nur bei vorheriger Leistungszusage des DKV-Notruf-Service zu 100%, ansonsten zu 80% erstattet; ohne Nachweis der medizinischen Notwendigkeit werden die Mehrkosten auch erstattet, wenn ein stationärer Aufenthalt voraussichtlich länger als 14 Tage dauert. Beim Tarif RD/RDN ist der 'medizinisch sinnvolle und vertretbare' Rücktransport ohne eine genannte prozentuale Zusage-Staffelung versichert.

    Sofern vor Durchführung des Rücktransportes keine Leistungszusage eingeholt wird, ersetzen wir die nachgewiesenen Mehrkosten des Rücktransportes zu 80 %.
    sites.dkv.com · Seite 4/9 · Klausel Nr. 12.4 a · Abschnitt: 12. Unsere Tarifleistungen > 12.4 Sonstige Leistungen > a) Rückführung · Gelesen am
  12. [364] Repatriation of remains: 10.000 € ↩

    Stirbt die versicherte Person im Ausland, erstattet die DKV die unmittelbaren Kosten der Überführung an den letzten ständigen Wohnsitz. Beim Tarif ARE werden die Bestattungskosten im Ausland (anstelle der Überführung) bis maximal 10.000 EUR erstattet. Beim Tarif RD/RDN wird die Bestattung im Ausland bis zur Höhe der Überführungskosten erstattet, ohne gesonderten festen EUR-Höchstbetrag.

    Stirbt die versicherte Person während des Auslandsaufenthaltes, erstatten wir die unmittelbaren Kosten einer Überführung des Verstorbenen an seinen letzten ständigen Wohnsitz oder die im Falle einer Beisetzung im Ausland entstandenen Bestattungskosten bis zu 10.000 EUR.
    sites.dkv.com · Seite 4/9 · Klausel Nr. 12.4 b · Abschnitt: 12. Unsere Tarifleistungen > 12.4 Sonstige Leistungen > b) Todesfall im Ausland · Gelesen am
  13. [365] Pre existing conditions: Ausgeschlossen ↩

    Krankheiten, bei denen bei Reiseantritt erkennbar feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise behandelt werden müssen, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, ebenso Heilbehandlungen, die der alleinige oder einer der Gründe für den Reiseantritt waren.

    Behandlungen im Ausland, die der alleinige Grund oder einer der Gründe für den Antritt der Reise waren; Krankheiten, von denen für die versicherte Person erkennbar bei Reiseantritt feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise behandelt werden müssen
    sites.dkv.com · Seite 5/9 · Klausel Nr. 13 a-b · Abschnitt: 13. Wann zahlen wir nicht? · Gelesen am
  14. [366] Winter sports cover: Details ansehen ↩

    Wird in den geprüften Versicherungsunterlagen nicht behandelt.

    sites.dkv.com · Gelesen am
  15. [367] Adventure sports cover: Details ansehen ↩

    Wird in den geprüften Versicherungsunterlagen nicht behandelt.

    sites.dkv.com · Gelesen am
  16. [368] Pregnancy complications: Bedingt ↩

    Versichert sind nur nicht vorhersehbare, akut eingetretene Schwangerschaftskomplikationen. Beim Tarif ARE gilt dies für Frühgeburten vor Ende der 32. Schwangerschaftswoche und Fehlgeburten; beim Tarif RD/FamilyMed RDN erstreckt sich dies auf Frühgeburten bis zum Ende der 36. Schwangerschaftswoche sowie Fehlgeburten und medizinisch notwendige Schwangerschaftsabbrüche. Bereits bei Reiseantritt bekannte Schwangerschaften, gewollter Abbruch, normale Entbindung und Wochenbetterkrankungen sind ausgeschlossen.

    Frühgeburten bis zum Ende der 36. Schwangerschafts woche.
    dkv.com · Seite 1 · Abschnitt: Was ist versichert? · Gelesen am
ENVIVAS Krankenversicherung Aktiengesellschaft 16 belegte Angaben
  1. [369] Heilkosten: Abgedeckt ↩

    Envivas erstattet die Kosten für medizinisch notwendige Heilbehandlungen wegen Krankheit oder Unfallfolgen im Ausland, einschließlich ambulanter, stationärer, zahnärztlicher, Transport- und weiterer im AVB aufgeführter Leistungen; eine einzelne Gesamtversicherungssumme wird nicht genannt.

    Der Tarif TravelPlus bietet bei Auslandsreisen Versicherungsschutz für Krankheiten, Unfälle und andere in diesen AVB genannte Ereignisse. Im Versicherungsfall übernehmen wir die Kosten für Heilbehandlungen und weitere in diesen AVB vereinbarte Leistungen.
    envivas.de · Seite 7 · Klausel § 1 · Abschnitt: § 1 Welchen Versicherungsschutz bietet der Tarif TravelPlus? > (1) Gegenstand der Versicherung · Gelesen am
  2. [370] Medizinischer Transport: Abgedeckt ↩

    Deckt den medizinisch notwendigen Transport zum nächsterreichbaren geeigneten Krankenhaus oder Notfallarzt sowie den Weitertransport in das nächstgelegene geeignete Krankenhaus nach der Erstversorgung.

    Wir übernehmen die Kosten für den medizinisch notwendigen Krankentransport zur Behandlung in das nächsterreichbare geeignete Krankenhaus bzw. in das Krankenhaus, in dem eine Erstversorgung erfolgen kann oder zum nächsterreichbaren Notfallarzt.
    envivas.de · Seite 9 · Klausel § 5 (6) · Abschnitt: § 5 Welche Leistungen erhalten Sie im Versicherungsfall? > (6) Krankentransport · Gelesen am
  3. [371] COVID-19 Behandlung: Details ansehen ↩

    Die abschließende Ausschlussliste der AVB (§ 6) nennt keinen Pandemie- oder COVID-19-Ausschluss; Erkrankungen wie COVID-19 werden daher nach den allgemeinen Regelungen zur ambulanten/stationären Behandlung von Krankheiten wie jede andere Erkrankung im Ausland behandelt.

    Für folgende Behandlungen und Hilfsmittel übernehmen wir keine Kosten:
    envivas.de · Seite 10 · Klausel § 6 (1) · Abschnitt: § 6 Welche Kosten übernehmen wir nicht oder nur zum Teil? > (1) Vom Versicherungsschutz ausgeschlossene Behandlungen und Hilfsmittel · Gelesen am
  4. [372] Privathaftpflicht: Details ansehen ↩

    Eine Privathaftpflichtversicherung ist nicht Bestandteil dieses Produkts; TravelPlus ist ausschließlich eine Auslandsreise-Krankenversicherung.

    envivas.de · Gelesen am
  5. [373] Zahnbehandlung Notfall: Abgedeckt ↩

    Deckt schmerzstillende Zahnbehandlung einschließlich einfacher Füllungen, einfachen provisorischen Zahnersatzes/Zahnkronen und einfacher Reparaturen ab; ausgeschlossen sind Zahnprophylaxe, Parodontosebehandlung, endgültiger Zahnersatz/Zahnkronen, Inlays/Onlays und Kieferorthopädie.

    Bei zahnärztlicher Behandlung übernehmen wir die Kosten für schmerzstillende Zahnbehandlung einschließlich plastischer Zahnfüllungen.
    envivas.de · Seite 9 · Klausel § 5 (5) · Abschnitt: § 5 Welche Leistungen erhalten Sie im Versicherungsfall? > (5) Zahnärztliche Behandlung · Gelesen am
  6. [374] Suche und Rettung: 2.500 € ↩

    Deckt die Kosten der unfallbedingten Suche, Rettung und Bergung der versicherten Person bis zu 2.500 Euro je Versicherungsfall, sofern die Leistung durch einen öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlich organisierten Rettungsdienst erbracht wird.

    Wir übernehmen höchstens 2.500 Euro je Versicherungsfall.
    envivas.de · Seite 10 · Klausel § 5 (8) · Abschnitt: § 5 Welche Leistungen erhalten Sie im Versicherungsfall? > (8) Suche, Rettung und Bergung · Gelesen am
  7. [375] Rechtsbeistand: Details ansehen ↩

    Es besteht kein Rechtsschutz-Versicherungsschutz; im Rahmen der Notrufzentrale wird lediglich Auskunft über Möglichkeiten anwaltlicher Vertretung im Ausland gegeben.

    11.Auskunft über Möglichkeiten anwaltlicher Vertretung im Ausland
    envivas.de · Seite 10 · Klausel § 5 (13) · Abschnitt: § 5 Welche Leistungen erhalten Sie im Versicherungsfall? > (13) Weitere Hilfen · Gelesen am
  8. [376] Emergency medical treatment: Abgedeckt ↩

    Deckt medizinisch notwendige ambulante und stationäre Notfallbehandlung im Ausland wegen Krankheit oder Unfallfolgen ab, mit freier Arzt- und Krankenhauswahl; eine Höchstgrenze wird für diese Leistungen nicht genannt.

    Die versicherte Person kann unter Ärzten, Zahnärzten und Physiotherapeuten frei wählen.
    envivas.de · Seite 8 · Klausel § 5 · Abschnitt: § 5 Welche Leistungen erhalten Sie im Versicherungsfall? > (1) Allgemeine Regelungen · Gelesen am
  9. [377] Hospitalization: Abgedeckt ↩

    Deckt ärztliche Leistungen, allgemeine Krankenhausleistungen, Operationen und Operationsnebenkosten sowie Verpflegung und Unterkunft bei medizinisch notwendiger stationärer Behandlung im Ausland; für versicherte Kinder unter 18 Jahren werden auch die Kosten einer Begleitperson übernommen.

    Bei stationärer Heilbehandlung übernehmen wir die Kosten für ärztliche Leistungen. allgemeine Krankenhausleistungen. Operationen und Operationsnebenkosten. die Verpflegung und Unterkunft im Krankenhaus. die stationäre Unterbringung und Verpflegung einer Begleitperson des versicherten Kindes unter 18 Jahren.
    envivas.de · Seite 9 · Klausel § 5 (3) · Abschnitt: § 5 Welche Leistungen erhalten Sie im Versicherungsfall? > (3) Behandlung im Krankenhaus · Gelesen am
  10. [378] Outpatient treatment: Abgedeckt ↩

    Deckt ambulante Untersuchungen und Behandlungen durch frei wählbare Ärzte, Zahnärzte und Physiotherapeuten sowie ärztlich verordnete Arznei-, Verband- und Heilmittel.

    Bei ambulanter Heilbehandlung übernehmen wir die Kosten für Untersuchungen und Heilbehandlungen.
    envivas.de · Seite 9 · Klausel § 5 (2) · Abschnitt: § 5 Welche Leistungen erhalten Sie im Versicherungsfall? > (2) Ambulante Behandlung · Gelesen am
  11. [379] Medical evacuation: Bedingt ↩

    Deckt die Mehrkosten des Rücktransports in das Land des gewöhnlichen Aufenthalts, wenn dieser medizinisch sinnvoll und vertretbar ist, der stationäre Aufenthalt voraussichtlich länger als zwei Wochen dauern würde oder die Behandlungskosten im Ausland die Rücktransportkosten übersteigen würden; Voraussetzung ist, dass die Envivas den Transport organisiert.

    Wichtig: Voraussetzung für die Übernahme der Kosten ist, dass wir den Krankenrücktransport organisieren.
    envivas.de · Seite 9 · Klausel § 5 (7) · Abschnitt: § 5 Welche Leistungen erhalten Sie im Versicherungsfall? > (7) Krankenrücktransport · Gelesen am
  12. [380] Repatriation of remains: Abgedeckt ↩

    Im Todesfall übernimmt die Envivas wahlweise die Kosten für die Bestattung im Ausland oder für die Überführung an einen gewünschten Ort im Land des letzten gewöhnlichen Aufenthalts der versicherten Person; die aktuelle AVB (5.2025) nennt für diese Leistung keine feste Höchstgrenze.

    Im Todesfall übernehmen wir die Kosten wahlweise für die Bestattung im Ausland oder für die Überführung an den gewünschten Ort im Land des letzten gewöhnlichen Aufenthalts der versicherten Person.
    envivas.de · Seite 10 · Klausel § 5 (9) · Abschnitt: § 5 Welche Leistungen erhalten Sie im Versicherungsfall? > (9) Bestattung und Überführung · Gelesen am
  13. [381] Pre existing conditions: Bedingt ↩

    Behandlungen, deren Notwendigkeit bereits vor Reiseantritt feststand, sind ausgeschlossen, außer bei Reisebeginn bestand Reisefähigkeit und es tritt während der Reise eine unerwartete akute Verschlechterung ein.

    Versicherungsfälle, die vor Beginn der Auslandsreise eingetreten sind Ausnahme: Wenn bei Reisebeginn aus medizinischer Sicht Reisefähigkeit bestand und erst während der Auslandsreise eine unerwartete akute Verschlechterung des Gesundheitszustandes eintritt.
    envivas.de · Seite 10 · Klausel § 6 (1) · Abschnitt: § 6 Welche Kosten übernehmen wir nicht oder nur zum Teil? > (1) Vom Versicherungsschutz ausgeschlossene Behandlungen und Hilfsmittel · Gelesen am
  14. [382] Winter sports cover: Details ansehen ↩

    Kein Ausschluss für Wintersport; die Behandlung nach einem Skiunfall ist wie jeder andere Unfall versichert.

    Wir übernehmen die Gesamtkosten von 11.500 €.
    envivas.de · Abschnitt: Optimal versichert > Skiunfall in Österreich · Gelesen am
  15. [383] Adventure sports cover: Details ansehen ↩

    In den geprüften Vertragsunterlagen nicht geregelt.

    envivas.de · Gelesen am
  16. [384] Pregnancy complications: Bedingt ↩

    Deckt die medizinisch notwendige ambulante/stationäre Behandlung bei Schwangerschaftskomplikationen, die Entbindung bei Frühgeburt (bis Ende der 36. Woche, einschließlich Versorgung des Neugeborenen bis zur Transportfähigkeit) und Fehlgeburt sowie den nicht rechtswidrigen, medizinisch notwendigen Schwangerschaftsabbruch; Untersuchungen und Behandlungen bei normal verlaufender Schwangerschaft und Entbindung sind ausgeschlossen.

    die medizinisch notwendige ambulante und stationäre Behandlung wegen Schwangerschaftskomplikationen. die Entbindung bei Frühgeburt bis zum Ende der 36. Schwangerschaftswoche.
    envivas.de · Seite 9 · Klausel § 5 (4) · Abschnitt: § 5 Welche Leistungen erhalten Sie im Versicherungsfall? > (4) Behandlung bei Schwangerschaft · Gelesen am
ERGO Group AG 16 belegte Angaben
  1. [385] Heilkosten: Unbegrenzt ↩

    Erstattung der Kosten für medizinisch notwendige stationäre und ambulante Heilbehandlungen im Ausland bei Krankheit oder Unfall während der Reise; die offizielle Produktseite gibt die Versicherungssumme als unbegrenzt an.

    Wir ersetzen Kosten für medizinisch notwendige Heilbehandlungen und Hilfsmittel im Ausland. Versicherungssumme: Unbegrenzt.
    ergo-reiseversicherung.de · Abschnitt: RundumSorglos-Jahresschutz > Was ist versichert? · Gelesen am
  2. [386] Medizinischer Transport: Abgedeckt ↩

    Deckt den medizinisch notwendigen Krankentransport in ein geeignetes Krankenhaus im Ausland sowie zurück in die Unterkunft, sowohl bei stationärem Aufenthalt als auch bei ambulanter Erstversorgung, ohne festgelegte Obergrenze.

    Wir erstatten die Kosten für Ihren gmedizinisch notwendigen Krankentransport in ein aus medizinischer Sicht geeignetes Krankenhaus im gAusland und zurück in die Unterkunft bei: A) Stationärem Aufenthalt. B) Ambulanter Erstversorgung.
    ergo-reiseversicherung.de · Seite 9 · Klausel 5.3 · Abschnitt: Besondere Teile > C Reisekranken-Versicherung > 5. Was leisten wir bei Krankenrücktransport und Krankentransport? · Gelesen am
  3. [387] COVID-19 Behandlung: Abgedeckt ↩

    Eine COVID-19-Erkrankung im Ausland ist wie jede andere unerwartete Erkrankung im Rahmen der Reisekranken-Versicherung mitversichert; der Ausschlusskatalog des Besonderen Teils Reisekranken-Versicherung nennt keine Ausnahme für Pandemien oder COVID-19.

    Bei Erkrankungen oder Tod infolge von gPande-mien. Versichert ist jedoch die unerwartete und schwere Erkrankung an Covid-19 oder ein Todesfall aufgrund von Covid-19, auch wenn Covid-19 von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als gPandemie eingestuft wurde.
    ergo-reiseversicherung.de · Seite 9 · Klausel 11.3 · Abschnitt: Besondere Teile > C Reisekranken-Versicherung > 11. Was ist nicht versichert? · Gelesen am
  4. [388] Privathaftpflicht: Details ansehen ↩

    Nicht Bestandteil der Reisekranken-Versicherung; Haftpflichtschutz ist ein separater Bestandteil (Reisehaftpflicht-Versicherung) und nicht Teil des eigenständigen Reisekranken-Produkts.

    ergo-reiseversicherung.de · Gelesen am
  5. [389] Zahnbehandlung Notfall: 500 € ↩

    Deckt schmerzstillende Zahnbehandlungen einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausfertigung bis insgesamt maximal 500€ pro versicherter Person; die Selbstbeteiligung von 100€ je Fall gilt bei entsprechenden Tarifen auch dann, wenn eine konkrete Maximalerstattung genannt ist.

    ergo-reiseversicherung.de · Gelesen am
  6. [390] Suche und Rettung: 15.000 € ↩

    Erstattung von Such-, Rettungs- und Bergungskosten bis zu 15.000€, die wegen Erkrankung, als Unfallfolge oder wegen Tod anfallen.

    Wir erstatten Such-, Rettungs- und Bergungskosten bis zu 15.000€. Diese müssen wegen Erkrankung, als Unfallfolge oder wegen Tod anfallen.
    partner.ergo-reiseversicherung.de · Seite 11 · Klausel 14 · Abschnitt: Besonderer Teil > C Reisekranken-Versicherung > 14. Sind Such-, Rettungs- und Bergungskosten versichert? · Gelesen am
  7. [391] Rechtsbeistand: Details ansehen ↩

    Nicht Bestandteil dieses Produkts.

    A Stornokosten-Versicherung B Reiseabbruch-Versicherung C Reisekranken-Versicherung D Reisegepäck-Versicherung E Reiseunfall-Versicherung F Reisehaftpflicht-Versicherung G Incoming-Kranken-Versicherung für Gäste aus dem Ausland
    ergo-reiseversicherung.de · Seite 3 · Abschnitt: Die wichtigsten Leistungen im Überblick · Gelesen am
  8. [392] Emergency medical treatment: Unbegrenzt ↩

    Deckt medizinisch notwendige Heilbehandlungen ab, die von Ärzten durchgeführt oder verordnet werden, einschließlich Operationen, Röntgendiagnostik sowie Strahlen-, Licht- und physikalischer Behandlungen, ohne festgelegte Obergrenze.

    Wir erstatten die Kosten für: A) Stationäre Behandlungen im Krankenhaus. B) Ambulante Heilbehandlungen. C) Operationen. D) Röntgendiagnostik. E) Strahlen-, Licht- und sonstige physikalische Behandlungen.
    ergo-reiseversicherung.de · Seite 9 · Klausel 2.3 · Abschnitt: Besondere Teile > C Reisekranken-Versicherung > 2. Was erstatten wir bei Heilbehandlungen im Ausland? · Gelesen am
  9. [393] Hospitalization: Unbegrenzt ↩

    Deckt stationäre Behandlungen im Krankenhaus im Ausland; alternativ kann bei Verzicht auf die Erstattung der stationären Heilbehandlungskosten ein Krankenhaustagegeld von 50€ pro Tag für maximal 30 Tage gewählt werden.

    Sie möchten von uns keine Erstattung der stationären Heilbehandlungskosten? Dann erhalten Sie stattdessen ein Krankenhaustagegeld von €50,– pro Tag. Dieses zahlen wir Ihnen maximal für 30 Tage ab Beginn der stationären Behandlung.
    ergo-reiseversicherung.de · Seite 9 · Klausel 7 · Abschnitt: Besondere Teile > C Reisekranken-Versicherung > 7. Wann zahlen wir Krankenhaustagegeld? · Gelesen am
  10. [394] Outpatient treatment: Unbegrenzt ↩

    Deckt ambulante Heilbehandlungen im Ausland einschließlich Arznei- und Verbandsmittel; bei Tarifen mit Selbstbeteiligung gilt ein Eigenanteil von 100€ je Fall.

    B) Ambulante Heilbehandlungen. ... G) Arznei- und Verbandsmittel.
    ergo-reiseversicherung.de · Seite 9 · Klausel 2.3 · Abschnitt: Besondere Teile > C Reisekranken-Versicherung > 2. Was erstatten wir bei Heilbehandlungen im Ausland? · Gelesen am
  11. [395] Medical evacuation: Unbegrenzt ↩

    Organisation und Kostenübernahme für den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Krankenrücktransport an den Wohnort oder in das nächstgelegene geeignete Krankenhaus, einschließlich der Kosten für eine mitreisende, ebenfalls versicherte Begleitperson.

    Wir organisieren Ihren medizinisch sinnvollen und vertretbaren Krankenrücktransport mit medizinisch adäquaten Transportmitteln. Wir übernehmen hierfür die Kosten. Wir bringen Sie an Ihren Wohnort oder in das Ihrem Wohnort nächstgelegene aus medizinscher Sicht geeignete Krankenhaus.
    ergo-reiseversicherung.de · Seite 9 · Klausel 5.1 · Abschnitt: Besondere Teile > C Reisekranken-Versicherung > 5. Was leisten wir bei Krankenrücktransport und Krankentransport? · Gelesen am
  12. [396] Repatriation of remains: Abgedeckt ↩

    Organisation und Kostenübernahme der Überführung an den letzten Wohnsitz im Todesfall; alternativ Übernahme der Bestattungskosten im Ausland bis zur Höhe, die eine Überführung kosten würde.

    Auf Wunsch Ihrer gAngehörigen organisieren wir Ihre Überführung. Die Überführung erfolgt an den vor gReiseantritt letzten Wohnsitz. Hierfür übernehmen wir die Kosten. Alternativ organisieren wir die Bestattung im gAusland.
    ergo-reiseversicherung.de · Seite 10 · Klausel 12.1 · Abschnitt: Besondere Teile > C Reisekranken-Versicherung > 12. Was erstatten wir im Todesfall? · Gelesen am
  13. [397] Pre existing conditions: Ausgeschlossen ↩

    Ausgeschlossen sind Heilbehandlungen, die ein Grund für die Reise waren, sowie Behandlungen, von denen der Reisende bereits vor Reisebeginn wusste, dass sie während der Reise durchgeführt werden müssen (z. B. Dialysen); eine Ausnahme gilt, wenn die Reise wegen des Todes des Ehe-/Lebenspartners oder eines Verwandten ersten Grades angetreten werden muss.

    B) Heilbehandlungen, von denen Sie schon vor Beginn Ihrer Reise wussten, dass diese während der Reise durchgeführt werden müssen; Beispiel: Dialysen. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn Sie die Reise unternehmen müssen, weil Ihr Ehepartner, Lebenspartner oder ein Verwandter ersten Grades verstorben ist.
    ergo-reiseversicherung.de · Seite 9 · Klausel 17 · Abschnitt: Besondere Teile > C Reisekranken-Versicherung > 17. Was ist nicht versichert? · Gelesen am
  14. [398] Winter sports cover: Details ansehen ↩

    Die Bedingungen der Reisekranken-Versicherung nennen keinen Sport-Ausschluss; Unfälle beim Wintersport sind wie jeder andere Unfall versichert.

    Nicht versichert sind: A) Heilbehandlungen, die ein Grund für die Reise waren. B) Heilbehandlungen, von denen Sie schon vor Beginn Ihrer Reise wussten, dass diese während der Reise durchgeführt werden müssen; Beispiel: Dialysen. C) Anschaffung und Reparatur von Sehhilfen und Hörgeräten. D) Auf Ihrem Vorsatz beruhende Krankheiten und Verletzungen einschließlich deren Folgen. E) Behandlung von Alkohol-, Drogen- und anderen Suchtkrankheiten einschließlich Entzugs- und Entwöhnungsbehandlungen. F) Pflegebedürftigkeit und Verwahrung. G) Psychoanalytische und psychotherapeutische Behandlung sowie Hypnose. H) Behandlungen durch Ehe- bzw. Lebenspartner, Eltern oder Kinder.
    ergo-reiseversicherung.de · Seite 10 · Klausel 17 · Abschnitt: Besondere Teile > C Reisekranken-Versicherung > 17. Was ist nicht versichert? · Gelesen am
  15. [399] Adventure sports cover: Details ansehen ↩

    Die Bedingungen der Reisekranken-Versicherung nennen keinen Sport-Ausschluss; Unfälle beim Abenteuersport sind wie jeder andere Unfall versichert.

    Nicht versichert sind: A) Heilbehandlungen, die ein Grund für die Reise waren. B) Heilbehandlungen, von denen Sie schon vor Beginn Ihrer Reise wussten, dass diese während der Reise durchgeführt werden müssen; Beispiel: Dialysen. C) Anschaffung und Reparatur von Sehhilfen und Hörgeräten. D) Auf Ihrem Vorsatz beruhende Krankheiten und Verletzungen einschließlich deren Folgen. E) Behandlung von Alkohol-, Drogen- und anderen Suchtkrankheiten einschließlich Entzugs- und Entwöhnungsbehandlungen. F) Pflegebedürftigkeit und Verwahrung. G) Psychoanalytische und psychotherapeutische Behandlung sowie Hypnose. H) Behandlungen durch Ehe- bzw. Lebenspartner, Eltern oder Kinder.
    ergo-reiseversicherung.de · Seite 10 · Klausel 17 · Abschnitt: Besondere Teile > C Reisekranken-Versicherung > 17. Was ist nicht versichert? · Gelesen am
  16. [400] Pregnancy complications: Abgedeckt ↩

    Deckt die ärztliche Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen im Ausland, medizinisch bedingte Schwangerschaftsabbrüche, Entbindung, Behandlung von Frühgeburten und Fehlgeburt bis einschließlich der 36. Schwangerschaftswoche.

    Wir erstatten die im gAusland angefallenen Kosten für: A) Ärztliche Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen. ... C) Entbindung bis einschließlich der 36. Schwangerschaftswoche. ... E) Fehlgeburt bis einschließlich der 36. Schwangerschaftswoche.
    ergo-reiseversicherung.de · Seite 9 · Klausel 3.1 · Abschnitt: Besondere Teile > C Reisekranken-Versicherung > 3. Was erstatten wir bei Schwangerschaft im Ausland? · Gelesen am
ERGO Reiseversicherung AG (formerly ERV – Europäische Reiseversicherung AG) 16 belegte Angaben
  1. [401] Heilkosten: Unbegrenzt ↩

    Kostenerstattung für medizinisch notwendige ambulante und stationäre Heilbehandlungen, Arzneimittel und Hilfsmittel im Ausland; die Versicherungssumme ist unbegrenzt.

    Wir ersetzen Kosten für medizinisch notwendige Heilbehandlungen und Hilfsmittel im Ausland.
    ergo-reiseversicherung.de · Seite 1 · Abschnitt: Was ist versichert? · Gelesen am
  2. [402] Medizinischer Transport: Unbegrenzt ↩

    Kosten für den medizinisch notwendigen Krankentransport in ein aus medizinischer Sicht geeignetes Krankenhaus im Ausland und zurück in die Unterkunft werden bei stationärem Aufenthalt und ambulanter Erstversorgung erstattet.

    Wir erstatten die Kosten für Ihren gmedizinisch notwendigen Krankentransport in ein aus medizinischer Sicht geeignetes Krankenhaus im gAusland und zurück in die Unterkunft bei: A) Stationärem Aufenthalt. B) Ambulanter Erstversorgung.
    ergo-reiseversicherung.de · Seite 9 · Klausel 5.3 · Abschnitt: Besondere Teile > C Reisekranken-Versicherung · Gelesen am
  3. [403] COVID-19 Behandlung: Details ansehen ↩

    Wie jede andere Krankheit behandelt: Im Abschnitt Reisekranken-Versicherung besteht kein Pandemie- oder COVID-19-Ausschluss.

    Nicht versichert sind: A) Heilbehandlungen, die ein Grund für die Reise waren. B) Heilbehandlungen, von denen Sie schon vor Beginn Ihrer Reise wussten, dass diese während der Reise durchgeführt werden müssen; Beispiel: Dialysen.
    ergo-reiseversicherung.de · Seite 10 · Klausel 17 · Abschnitt: Besondere Teile > C Reisekranken-Versicherung > 17. Was ist nicht versichert? · Gelesen am
  4. [404] Privathaftpflicht: Details ansehen ↩

    Nicht Bestandteil dieses Reisekranken-Produkts laut geprüften Bedingungen bzw. IPID.

    ergo-reiseversicherung.de · Gelesen am
  5. [405] Zahnbehandlung Notfall: Unbegrenzt ↩

    Schmerzstillende Zahnbehandlungen einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausfertigung sowie Reparaturen vorhandener Zahnprothesen und provisorischer Zahnersatz nach einem Unfall sind ohne gesondert genannte Grenze im Rahmen der unbegrenzten Versicherungssumme für Heilbehandlungen versichert.

    H) Schmerzstillende Zahnbehandlungen einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausfertigung. I) Reparaturen von vorhandenem Zahnersatz und vorhandenen Zahnprothesen. J) Provisorischen Zahnersatz bzw. provisorische Zahnprothesen nach einem Unfall.
    ergo-reiseversicherung.de · Seite 9 · Klausel 2.3 H)-J) · Abschnitt: Besondere Teile > C Reisekranken-Versicherung > 2. Was erstatten wir bei Heilbehandlungen im Ausland? · Gelesen am
  6. [406] Suche und Rettung: 10.000 € ↩

    Such-, Rettungs- und Bergungskosten aufgrund von Krankheit, Unfall oder Tod werden bis zu 10.000€ erstattet.

    Wir erstatten Such-, Rettungs- und Bergungskosten bis zu €10.000,–. Diese müssen wegen Erkrankung, als Unfallfolge oder wegen Tod anfallen.
    ergo-reiseversicherung.de · Seite 9 · Klausel 14 · Abschnitt: Besondere Teile > C Reisekranken-Versicherung · Gelesen am
  7. [407] Rechtsbeistand: Details ansehen ↩

    Nicht Bestandteil dieses Reisekranken-Produkts laut geprüften Bedingungen bzw. IPID.

    ergo-reiseversicherung.de · Gelesen am
  8. [408] Emergency medical treatment: Unbegrenzt ↩

    Die 24-Stunden-Notrufzentrale unterstützt Versicherte bei medizinischen Notfällen im Ausland und kann eine Kostenübernahmegarantie gegenüber dem Krankenhaus abgeben.

    Unsere Notrufzentrale steht Ihnen bei medizinischen Notfällen im 24-Stunden-Service zur Seite.
    ergo-reiseversicherung.de · Seite 3 · Abschnitt: Die wichtigsten Leistungen im Überblick > C Reisekranken-Versicherung · Gelesen am
  9. [409] Hospitalization: Unbegrenzt ↩

    Kosten für stationäre Behandlungen im Krankenhaus im Ausland werden erstattet; alternativ kann statt der Kostenerstattung ein Krankenhaustagegeld von 50€ pro Tag für maximal 30 Tage gewählt werden.

    Wann zahlen wir Krankenhaustagegeld? Sie möchten von uns keine Erstattung der stationären Heilbehandlungskosten? Dann erhalten Sie stattdessen ein Krankenhaustagegeld von €50,– pro Tag. Dieses zahlen wir Ihnen maximal für 30 Tage ab Beginn der stationären Behandlung.
    ergo-reiseversicherung.de · Seite 9 · Klausel 7 · Abschnitt: Besondere Teile > C Reisekranken-Versicherung · Gelesen am
  10. [410] Outpatient treatment: Unbegrenzt ↩

    Kosten für ambulante Heilbehandlungen, Operationen, Röntgendiagnostik und sonstige physikalische Behandlungen im Ausland werden erstattet.

    Wir erstatten die Kosten für: A) Stationäre Behandlungen im Krankenhaus. B) Ambulante Heilbehandlungen. C) Operationen. D) Röntgendiagnostik.
    ergo-reiseversicherung.de · Seite 9 · Klausel 2.3 · Abschnitt: Besondere Teile > C Reisekranken-Versicherung · Gelesen am
  11. [411] Medical evacuation: Unbegrenzt ↩

    ERGO organisiert und übernimmt die Kosten für einen medizinisch sinnvollen und vertretbaren Krankenrücktransport an den Wohnort oder in das nächstgelegene geeignete Krankenhaus, einschließlich der Kosten für eine Begleitperson.

    Wir organisieren Ihren medizinisch sinnvollen und vertretbaren Krankenrücktransport mit medizinisch adäquaten Transportmitteln. Wir übernehmen hierfür die Kosten.
    ergo-reiseversicherung.de · Seite 9 · Klausel 5.1 · Abschnitt: Besondere Teile > C Reisekranken-Versicherung · Gelesen am
  12. [412] Repatriation of remains: Unbegrenzt ↩

    Im Todesfall organisiert ERGO die Überführung an den vor Reiseantritt letzten Wohnsitz und übernimmt die Kosten, oder übernimmt alternativ die Bestattungskosten im Ausland bis zur Höhe, die eine Überführung gekostet hätte.

    Auf Wunsch Ihrer gAngehörigen organisieren wir Ihre Überführung. Die Überführung erfolgt an den vor gReiseantritt letzten Wohnsitz. Hierfür übernehmen wir die Kosten.
    ergo-reiseversicherung.de · Seite 9 · Klausel 12 · Abschnitt: Besondere Teile > C Reisekranken-Versicherung · Gelesen am
  13. [413] Pre existing conditions: Ausgeschlossen ↩

    Nicht versichert sind Heilbehandlungen, die ein Grund für die Reise waren, sowie Heilbehandlungen, von denen die versicherte Person schon vor Reiseantritt wusste, dass diese während der Reise durchgeführt werden müssen (z.B. Dialysen).

    Heilbehandlungen, die ein Grund für die Reise waren. Heilbehandlungen, von denen Sie schon vor Beginn Ihrer Reise wussten, dass diese während der Reise durchgeführt werden müssen; Beispiel: Dialysen.
    ergo-reiseversicherung.de · Seite 10 · Klausel 17 · Abschnitt: Besondere Teile > C Reisekranken-Versicherung > 17. Was ist nicht versichert? · Gelesen am
  14. [414] Winter sports cover: Details ansehen ↩

    In den geprüften Bedingungen bzw. dem IPID nicht erwähnt.

    ergo-reiseversicherung.de · Gelesen am
  15. [415] Adventure sports cover: Details ansehen ↩

    In den geprüften Bedingungen bzw. dem IPID nicht erwähnt.

    ergo-reiseversicherung.de · Gelesen am
  16. [416] Pregnancy complications: Unbegrenzt ↩

    Ärztliche Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen, medizinisch bedingte Schwangerschaftsabbrüche, Entbindung bis einschließlich der 36. Schwangerschaftswoche sowie Heilbehandlungen für Frühgeburten bis zur 36. Woche sind versichert.

    Entbindung bis einschließlich der 36. Schwangerschaftswoche. Heilbehandlungen für Ihr neugeborenes Kind bei Frühgeburten bis einschließlich der 36. Schwangerschaftswoche.
    ergo-reiseversicherung.de · Seite 9 · Klausel 3.1 · Abschnitt: Besondere Teile > C Reisekranken-Versicherung > 3. Was erstatten wir bei Schwangerschaft im Ausland? · Gelesen am
EUROPA Versicherung AG / EUROPA Lebensversicherung AG 16 belegte Angaben
  1. [417] Heilkosten: Unbegrenzt ↩

    Kosten für medizinisch notwendige ambulante und stationäre Behandlung im Ausland werden zu 100 % erstattet; eine Gesamthöchstgrenze ist in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen nicht genannt.

    Ambulante ärztliche Leistungen: 100 % ... Stationäre Heilbehandlung: 100 %
    continentale.de · Seite 1 · Klausel Leistungskurzübersicht · Abschnitt: Leistungskurzübersicht · Gelesen am
  2. [418] Medizinischer Transport: Unbegrenzt ↩

    Bei einem medizinischen Notfall werden die Kosten für den Transport zum nächsterreichbaren und geeigneten Arzt oder Krankenhaus zur Erstversorgung zu 100 % erstattet, ebenso ein medizinisch notwendiger Verlegungstransport im Anschluss an die Erstversorgung.

    Erstattet werden bei einem medizinischen Notfall die Kosten für den Transport in einem für den Krankentransport ortsüblichen und angemessenen Transportmittel zum nächsterreichbaren und nach medizinischen Kriterien geeigneten Arzt oder Krankenhaus zur Erstversorgung.
    continentale.de · Seite 9 · Klausel B IV · Abschnitt: B) Leistungen des Versicherers > IV. Transportkosten · Gelesen am
  3. [419] COVID-19 Behandlung: Details ansehen ↩

    In den geprüften Quellen nicht angegeben.

    europa.de · Gelesen am
  4. [420] Privathaftpflicht: Details ansehen ↩

    In den geprüften Quellen nicht angegeben.

    europa.de · Gelesen am
  5. [421] Zahnbehandlung Notfall: Unbegrenzt ↩

    Schmerzstillende Zahnbehandlungen einschließlich notwendiger Füllungen, provisorischem Zahnersatz sowie Reparaturen von bestehendem Zahnersatz werden zu 100 % in einfacher Ausführung erstattet; kieferorthopädische Leistungen und die Neuanfertigung von bleibendem Zahnersatz sind ausgeschlossen.

    Zahnärztliche Leistungen umfassen schmerzstillende Zahnbehandlungen einschließlich notwendiger Füllungen, provisorischen Zahnersatz sowie Reparaturen von bestehendem Zahnersatz zur Wiederherstellung der Kaufähigkeit. Erstattet werden die Kosten dieser Leistungen in einfacher Ausführung.
    continentale.de · Seite 8 · Klausel B II · Abschnitt: B) Leistungen des Versicherers > II. Kosten zahnärztlicher Leistungen · Gelesen am
  6. [422] Suche und Rettung: 5.000 € ↩

    Erstattung der Kosten für die Rettung oder Bergung einer versicherten Person bis zu 5.000 Euro gemäß den Allgemeinen Vertragsbedingungen des Tarifs ERK-56.

    continentale.de · Gelesen am
  7. [423] Rechtsbeistand: Details ansehen ↩

    In den geprüften Quellen nicht angegeben.

    europa.de · Gelesen am
  8. [424] Emergency medical treatment: Abgedeckt ↩

    Behandlung nach Unfall oder plötzlicher Erkrankung im Ausland ist abgedeckt, veranschaulicht auf der Produktseite durch ein Kundenbeispiel eines im Ausland behandelten Snowboardunfalls.

    Mit seinem Snowboard stürzt er schwer und zieht sich einen Kreuzbandriss zu. Noch vor Ort wird er im nächstgelegenen Krankenhaus operiert.
    europa.de · Gelesen am
  9. [425] Hospitalization: Unbegrenzt ↩

    Kosten für medizinisch notwendige stationäre Heilbehandlung im Ausland einschließlich Operationen und Operationsnebenkosten werden zu 100 % erstattet; eine Gesamthöchstgrenze ist in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen nicht genannt.

    Stationäre Heilbehandlung: 100 %
    continentale.de · Seite 1 · Klausel Leistungskurzübersicht · Abschnitt: Leistungskurzübersicht · Gelesen am
  10. [426] Outpatient treatment: Unbegrenzt ↩

    Kosten für ambulante ärztliche Behandlung im Ausland einschließlich Arztbesuchen und verordneten Arzneimitteln werden zu 100 % erstattet; eine Gesamthöchstgrenze ist in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen nicht genannt.

    Ambulante ärztliche Leistungen: 100 %
    continentale.de · Seite 1 · Klausel Leistungskurzübersicht · Abschnitt: Leistungskurzübersicht · Gelesen am
  11. [427] Medical evacuation: Abgedeckt ↩

    Übernahme der Kosten für medizinisch sinnvollen und vertretbaren Krankenrücktransport ins Heimatland nach Krankheit oder Unfall im Ausland; keine konkrete Höchstgrenze angegeben.

    Organisation eines medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransportes aus dem Ausland
    europa.de · Gelesen am
  12. [428] Repatriation of remains: 30.000 € ↩

    Erstattet werden die Kosten für die Überführung der verstorbenen Person nach Deutschland oder die Bestattung am Sterbeort bis zu 30.000 Euro; alternativ kann ein Sterbegeld von 1.500 Euro je Versicherungsfall gewählt werden, wodurch eine weitere Kostenübernahme für Überführung oder Beisetzung entfällt.

    Erstattet werden die Kosten, die im Todesfall der versicherten Person während des Auslandsaufenthaltes durch Überführung in die Bundesrepublik Deutschland oder Bestattung am Sterbeort entstehen, bis zu 30.000,- Euro.
    continentale.de · Seite 10 · Klausel B VIII · Abschnitt: B) Leistungen des Versicherers > VIII. Überführungs- und Bestattungskosten · Gelesen am
  13. [429] Pre existing conditions: Bedingt ↩

    Medizinisch notwendige Behandlungen wegen akut eingetretener Verschlechterungen von chronischen Vorerkrankungen während der Reise gelten als Versicherungsfall. Nicht versichert sind: Behandlungen, von denen bei Reiseantritt bekannt war, dass sie während der Reise stattfinden mussten (es sei denn, die Reise wurde wegen des Todes des Ehegatten/Lebenspartners oder eines Verwandten ersten Grades zwingend erforderlich), sowie Krankheiten, zu deren Behandlung die Auslandsreise angetreten wird.

    medizinisch notwendige Behandlungen wegen akut eingetretenen Verschlechterungen von chronischen Vorerkrankungen
    continentale.de · Seite 2 · Klausel A I 1 c; A I 6 a · Abschnitt: A) Allgemeine Bestimmungen > I. Der Versicherungsschutz > 1. Gegenstand, Umfang und Geltungsbereich des Versicherungsschutzes · Gelesen am
  14. [430] Winter sports cover: Details ansehen ↩

    In den geprüften Quellen nicht als eigene Leistungskategorie angegeben.

    europa.de · Gelesen am
  15. [431] Adventure sports cover: Details ansehen ↩

    In den geprüften Quellen nicht angegeben.

    europa.de · Gelesen am
  16. [432] Pregnancy complications: Bedingt ↩

    Medizinisch notwendige Behandlungen wegen Schwangerschaftskomplikationen einschließlich Frühgeburten vor der vollendeten 36. Schwangerschaftswoche sowie wegen Fehlgeburten gelten als Versicherungsfall. Andere Untersuchungen und Behandlungen aufgrund von Schwangerschaft, nicht hierunter fallende Entbindungen sowie Schwangerschaftsabbrüche sind ausgeschlossen.

    medizinisch notwendige Behandlungen wegen Schwangerschaftskomplikationen einschließlich Frühgeburten bis vor der vollendeten 36. Schwangerschaftswoche, – medizinisch notwendige Behandlungen wegen Fehlgeburten
    continentale.de · Seite 2 · Klausel A I 1 c · Abschnitt: A) Allgemeine Bestimmungen > I. Der Versicherungsschutz > 1. Gegenstand, Umfang und Geltungsbereich des Versicherungsschutzes · Gelesen am
Redion S.A., Branch for Germany (formerly Europ Assistance SA, Niederlassung für Deutschland) 16 belegte Angaben
  1. [433] Heilkosten: Abgedeckt ↩

    Übernimmt die Kosten einer medizinisch notwendigen Versorgung im Ausland bei Krankheit, Unfall oder Schwangerschaftskomplikationen; in den Bedingungen ist für die Grundleistung keine betragsmäßige Obergrenze genannt, die Erstattung ist jedoch auf die Kosten einer schulmedizinischen Versorgung begrenzt.

    Auf Ihrer Auslandsreise übernehmen wir die Kosten für eine medizinisch notwendige Versorgung, wenn Sie erkranken oder einen Unfall erleiden. Wir leisten auch bei Komplikationen in der Schwangerschaft oder im Todesfall.
    europ-assistance.de · Seite Seite 2 von 6 · Klausel 1.1 · Abschnitt: 3. Welche Leistungen und Kosten übernehmen wir? · Gelesen am
  2. [434] Medizinischer Transport: Abgedeckt ↩

    Übernimmt den Transport zur Erstversorgung zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus/Arzt, den Verlegungstransport zur weiteren Behandlung, sofern medizinisch sinnvoll, sowie den Transport zurück in die Unterkunft; sonstige Beförderungen (z. B. Taxi) werden mit maximal 50 € pro Schadensfall erstattet.

    Für sonstige Beförderungen (z.B. Taxi) erstatten wir maximal 50 € pro Schadensfall.
    europ-assistance.de · Seite Seite 3 von 6 · Klausel 3.11 · Abschnitt: 3. Welche Leistungen und Kosten übernehmen wir? > 3.11 Krankentransporte vor Ort · Gelesen am
  3. [435] COVID-19 Behandlung: Abgedeckt ↩

    Versichert wie jede andere unerwartete Erkrankung; die Bedingungen schließen ausdrücklich epidemische und pandemische Erkrankungen ein.

    Eine „Erkrankung“ (einschließlich epidemischer und pandemischer Erkrankung) ist ein Zustand, der eine Störung körperlicher oder geistiger Funktionen mit sich bringt.
    europ-assistance.de · Seite Seite 3 von 9 · Klausel I.4.1.1 · Abschnitt: I Allgemeiner Teil > 4 Was ist versichert? > 4.1.1 · Gelesen am
  4. [436] Privathaftpflicht: Details ansehen ↩

    Wird in den Bedingungen bzw. dem Produktinformationsblatt nicht behandelt.

    europ-assistance.de · Gelesen am
  5. [437] Zahnbehandlung Notfall: Abgedeckt ↩

    Übernimmt schmerzstillende Zahnbehandlungen, einfache Zahnfüllungen, Reparaturen von Einlagefüllungen, Zahnersatz/-prothesen und festen Zahnspangen sowie provisorischen Zahnersatz; keine betragsmäßige Obergrenze genannt, dauerhafter Zahnersatz, Stiftzähne und Einlagefüllungen sind jedoch ausgeschlossen.

    Wir übernehmen die Kosten für: schmerzstillende Zahnbehandlungen, Zahnfüllungen in einfacher Ausführung, Reparaturen von Einlagefüllungen, Reparaturen von Zahnersatz und Zahnprothesen, Reparaturen von festen Zahnspangen, provisorischen Zahnersatz.
    europ-assistance.de · Seite Seite 3 von 6 · Klausel 3.6 · Abschnitt: 3. Welche Leistungen und Kosten übernehmen wir? > 3.6 Zahnärztliche Behandlungen · Gelesen am
  6. [438] Suche und Rettung: 10.000 € ↩

    Übernimmt die Kosten bis maximal 10.000 € für Suche, Rettung oder Bergung als Folge einer Erkrankung, Verletzung oder eines Todesfalls.

    Wir übernehmen die Kosten bis maximal 10.000 € für Ihre Suche, Rettung oder Bergung.
    europ-assistance.de · Seite Seite 3 von 6 · Klausel 3.13 · Abschnitt: 3. Welche Leistungen und Kosten übernehmen wir? > 3.13 Suche, Rettung oder Bergung · Gelesen am
  7. [439] Rechtsbeistand: Details ansehen ↩

    Wird in den Bedingungen bzw. dem Produktinformationsblatt nicht behandelt.

    europ-assistance.de · Gelesen am
  8. [440] Emergency medical treatment: Abgedeckt ↩

    Übernimmt die Kosten für Behandlungen und Operationen durch einen Arzt und durch medizinisches Fachpersonal; keine Obergrenze in den Bedingungen genannt.

    Wir übernehmen die Kosten für Behandlungen und Operationen durch einen Arzt und durch medizinisches Fachpersonal.
    europ-assistance.de · Seite Seite 2 von 6 · Klausel 3.2 · Abschnitt: 3. Welche Leistungen und Kosten übernehmen wir? > 3.2 Ambulante Behandlungen · Gelesen am
  9. [441] Hospitalization: Abgedeckt ↩

    Übernimmt Behandlungen und Operationen im Krankenhaus, Unterkunft und Verpflegung sowie die An- und Abreise einer nahestehenden Person bei mehr als fünf Tagen stationärer Behandlung; alternativ kann statt der Kostenerstattung ein Tagegeld von 50 € pro Tag gewählt werden.

    Alternativ zu unserer Erstattung der Kosten einer stationären Behandlung können Sie sich für ein Tagegeld entscheiden. Wir zahlen 50 € für jeden Tag, an dem Sie stationär behandelt werden.
    europ-assistance.de · Seite Seite 2 von 6 · Klausel 3.3 · Abschnitt: 3. Welche Leistungen und Kosten übernehmen wir? > 3.3 Stationäre Behandlungen · Gelesen am
  10. [442] Outpatient treatment: Abgedeckt ↩

    Übernimmt die Kosten für ambulante Behandlungen und Operationen durch einen Arzt und medizinisches Fachpersonal; keine Obergrenze genannt.

    Wir übernehmen die Kosten für Behandlungen und Operationen durch einen Arzt und durch medizinisches Fachpersonal.
    europ-assistance.de · Seite Seite 2 von 6 · Klausel 3.2 · Abschnitt: 3. Welche Leistungen und Kosten übernehmen wir? > 3.2 Ambulante Behandlungen · Gelesen am
  11. [443] Medical evacuation: Abgedeckt ↩

    Übernimmt den medizinisch notwendigen Rücktransport nach Deutschland bei medizinischer Unterversorgung vor Ort, wenn eine Fortsetzung der Behandlung in Deutschland medizinisch sinnvoll ist, oder bei einem stationären Aufenthalt von mehr als 14 Tagen, einschließlich der Kosten für eine medizinisch notwendige oder nicht notwendige Begleitperson sowie den Transport des Reisegepäcks.

    Wir übernehmen die Kosten für: den Rücktransport in das nächstgelegene, geeignete Krankenhaus an Ihrem Wohnort oder auf Wunsch in ein anderes Krankenhaus in Deutschland, eine medizinisch notwendige Begleitperson, eine nicht medizinisch notwendige Begleitperson, den Transport Ihres Reisegepäcks nach Deutschland.
    europ-assistance.de · Seite Seite 3 von 6 · Klausel 3.12 · Abschnitt: 3. Welche Leistungen und Kosten übernehmen wir? > 3.12 Krankenrücktransport aus dem Ausland · Gelesen am
  12. [444] Repatriation of remains: Abgedeckt ↩

    Übernimmt die Überführung des Leichnams zum Bestattungsort in Deutschland im Sarg oder die Einäscherung vor Ort und den Transport der Urne nach Deutschland; eine Bestattung im Ausland wird bis zur Höhe der Kosten einer Überführung übernommen.

    die Überführung des Leichnams zum Bestattungsort in Deutschland in einem Sarg. die Einäscherung vor Ort und den Transport der Urne nach Deutschland.
    europ-assistance.de · Seite Seite 3 von 6 · Klausel 3.14 · Abschnitt: 3. Welche Leistungen und Kosten übernehmen wir? > 3.14 Leistungen im Todesfall · Gelesen am
  13. [445] Pre existing conditions: Bedingt ↩

    Ausgeschlossen, wenn ein Arzt vor Reiseantritt festgestellt hat, dass während der Reise eine Behandlung oder Medikamente wegen einer bestehenden Erkrankung nötig sein werden; dennoch besteht Versicherungsschutz, wenn sich die Erkrankung während der Reise verschlechtert oder die Reise wegen des Todes der Eltern, Kinder oder des Partners angetreten wird.

    Ihr Arzt hat vor Reiseantritt festgestellt, dass Sie während der Dauer der Reise wegen einer Erkrankung behandelt werden müssen oder Arzneimittel benötigen. Wir leisten aber dennoch, wenn: sich diese Erkrankung während der Reise verschlechtert.
    europ-assistance.de · Seite Seite 4 von 6 · Klausel 4.2 · Abschnitt: 4. Was ist nicht versichert, was ist ausgeschlossen? · Gelesen am
  14. [446] Winter sports cover: Details ansehen ↩

    Wird in den Bedingungen bzw. dem Produktinformationsblatt nicht behandelt; ausgeschlossen sind gemäß Ziffer 4.6 lediglich Berufssportler, die sich bei einem Wettkampf verletzen (ausgenommen Vereinswettkämpfe und dazugehöriges Training).

    europ-assistance.de · Gelesen am
  15. [447] Adventure sports cover: Details ansehen ↩

    Wird in den Bedingungen bzw. dem Produktinformationsblatt nicht behandelt; explizit ausgeschlossen sind lediglich Berufssportler, die sich bei einem Wettkampf verletzen.

    europ-assistance.de · Gelesen am
  16. [448] Pregnancy complications: Abgedeckt ↩

    Übernimmt die Kosten der medizinischen Versorgung bei Schwangerschaftskomplikationen, einem medizinisch notwendigen Schwangerschaftsabbruch, Fehl- oder Totgeburt sowie einer Frühgeburt vor der 37. Schwangerschaftswoche (einschließlich des Neugeborenen); eine reguläre Entbindung wird nur übernommen, wenn die Heimreise aus den in Ziffer 1.4 genannten Gründen nicht angetreten werden konnte.

    Wir übernehmen die Kosten der medizinischen Versorgung, wenn: es zu Komplikationen in Ihrer Schwangerschaft kommt.
    europ-assistance.de · Seite Seite 3 von 6 · Klausel 3.8 · Abschnitt: 3. Welche Leistungen und Kosten übernehmen wir? > 3.8 Leistungen bei Schwangerschaft · Gelesen am
Feuersozietät Berlin Brandenburg Versicherung Aktiengesellschaft 16 belegte Angaben
  1. [449] Heilkosten: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩

    Aufwendungen für medizinisch notwendige Heilbehandlung wegen Krankheit oder Unfall im Ausland (Ärzte, Zahnärzte, Arznei- und Verbandmittel, Hilfsmittel, Hebamme) werden in allen Tarifen (Kompakt, Optimal, Premium) zu 100 % erstattet; eine einheitliche Gesamtversicherungssumme ist nicht ausgewiesen, einzelne Leistungsarten unterliegen jedoch eigenen Erstattungsgrenzen, die in diesem Datensatz gesondert aufgeführt sind.

    4.1 Erstattet werden die Aufwendungen für: a) Beratungen und Behandlungen durch Ärzte und Zahnärzte, einschließlich unaufschiebbarer Operationen und Operationsnebenkosten
    reisepolice.com · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Seite 1 · Klausel 4.1 · Abschnitt: 4. Welche Versicherungsleistungen werden erbracht? > 4.1 · Gelesen am
  2. [450] Medizinischer Transport: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩

    Medizinisch notwendiger Krankentransport sowie Flugrettungstransport zum Krankenhaus oder zum nächstgelegenen geeigneten Notfallarzt werden in allen drei Tarifen zu 100 % erstattet, ohne im Tarif genannte Höchstgrenze.

    Krankentransport zum Krankenhaus/Notfallarzt 100 % 100 % 100 % Flugrettungstransport zum Krankenhaus/Notfallarzt 100 % 100 % 100 %
    reisepolice.com · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Seite 1 · Abschnitt: Ihr Versicherungsschutz · Gelesen am
  3. [451] COVID-19 Behandlung: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩

    Wird in keinem der geprüften Tariftexte, Informationsblätter oder der Produktbroschüre als eigenständige Leistung behandelt.

    reisepolice.com · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Gelesen am
  4. [452] Privathaftpflicht: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩

    Wird als eigenständige Leistung nicht behandelt; es handelt sich um einen Kranken-/Medizintarif ohne Privathaftpflichtdeckung.

    reisepolice.com · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Gelesen am
  5. [453] Zahnbehandlung Notfall: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩

    Erstattung zu 100 % mit tarifabhängigen Jahresgrenzen: Kompakt bis 300 €/Kalenderjahr, Optimal bis 500 €/Kalenderjahr, Premium ohne Kalenderjahresbegrenzung.

    Schmerzstillende Zahnbehandlung 100 % Bis 300 € im Kalenderjahr 100 % Bis 500 € im Kalenderjahr 100 %
    reisepolice.com · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Seite 1 · Abschnitt: Ihr Versicherungsschutz · Gelesen am
  6. [454] Suche und Rettung: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩

    Kosten für Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze sind nicht versichert.

    i) Kosten für Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze
    reisepolice.com · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Seite Seite 2 von 5 · Klausel 5 i) · Abschnitt: 5. In welchen Fällen besteht kein Versicherungsschutz? · Gelesen am
  7. [455] Rechtsbeistand: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩

    Wird in keinem der geprüften Tariftexte, Informationsblätter oder der Produktbroschüre als eigenständige Leistung behandelt.

    reisepolice.com · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Gelesen am
  8. [456] Emergency medical treatment: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩

    In allen Tarifen zu 100 % erstattet. In Kompakt und Optimal ist die Leistung auf Beratungen, Behandlungen und unaufschiebbare Operationen begrenzt; aufschiebbare Operationen sind ausgeschlossen. Im Tarif Premium besteht diese Einschränkung nicht.

    a) Beratungen und Behandlungen durch Ärzte und Zahnärzte, einschließlich unaufschiebbarer Operationen und Operationsnebenkosten ... f) während der Vertragsdauer aufschiebbare Operationen
    reisepolice.com · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Seite 1 · Klausel 4.1 a); 5 f) · Abschnitt: 4. Welche Versicherungsleistungen werden erbracht? > 4.1 / 5. In welchen Fällen besteht kein Versicherungsschutz? · Gelesen am
  9. [457] Hospitalization: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩

    Die vom Krankenhaus berechneten Kosten (Unterkunft, Verpflegung, Heilmittel, ärztliche Leistungen) werden bei stationären Aufenthalten in allen drei Tarifen zu 100 % erstattet. Anstelle der Kostenerstattung kann bei teilweiser Kostenübernahme durch einen anderen Kostenträger ein Krankenhaustagegeld von 30 € pro Tag gewählt werden.

    Kosten für stationäre Behandlung (z. B. Unterkunft, Verpflegung, Heilmittel, ärztliche Leistungen) 100 %** 100 %** 100 %
    reisepolice.com · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Seite 1 · Abschnitt: Ihr Versicherungsschutz · Gelesen am
  10. [458] Outpatient treatment: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩

    Ambulante Beratungen und Behandlungen durch Ärzte und Zahnärzte werden in allen Tarifen zu 100 % erstattet; im Tarif Premium sind zusätzlich Heilpraktiker, Osteopathen und Chiropraktiker zu 100 % eingeschlossen, was in Kompakt und Optimal ausgeschlossen ist.

    Ambulante ärztliche Behandlung ... Behandlung durch Heilpraktiker, Osteopathen und Chiropraktiker H H 100 %
    reisepolice.com · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Seite 1 · Abschnitt: Ihr Versicherungsschutz · Gelesen am
  11. [459] Medical evacuation: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩

    Alle Aufwendungen für einen medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport (auch per Ambulanzflugzeug) an den Wohnsitz vor Reisebeginn oder in ein geeignetes Krankenhaus in Deutschland werden in allen Tarifen zu 100 % ohne im Tarif genannte Höchstgrenze erstattet. Bei medizinisch notwendiger, behördlich angeordneter oder vom Transportunternehmen vorgeschriebener Begleitung werden auch die Kosten für eine Begleitperson übernommen, unabhängig von deren eigenem Versicherungsschutz zum Zeitpunkt des Rücktransports.

    4.2 Erstattungsfähig sind alle Aufwendungen für einen medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport (auch Ambulanzflugzeug) a) an den vor Beginn der Auslandsreise vorhandenen Wohnsitz oder b) in ein von der versicherten Person benanntes und aus medizinischer Sicht geeignetes Krankenhaus in Deutschland.
    reisepolice.com · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Seite 1 · Klausel 4.2 · Abschnitt: 4. Welche Versicherungsleistungen werden erbracht? > 4.2 · Gelesen am
  12. [460] Repatriation of remains: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩

    Verstirbt die versicherte Person im Ausland, werden die Kosten der Bestattung am Sterbeort oder der Überführung an den Wohnsitz vor Reisebeginn erstattet, ohne im Tarif genannte Höchstgrenze.

    4.3 Beim Tode der versicherten Person im Ausland werden die Kosten der Bestattung am Sterbeort oder der Überführung an den vor Beginn der Auslandsreise vorhandenen Wohnsitz erstattet.
    reisepolice.com · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Seite 1 · Klausel 4.3 · Abschnitt: 4. Welche Versicherungsleistungen werden erbracht? > 4.3 · Gelesen am
  13. [461] Pre existing conditions: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩

    Standardmäßig ausgeschlossen in Kompakt, Optimal und den Tarifstufen Premium A/B (ohne Risikoprüfung). Nur in den Tarifstufen Premium C/D, die mit Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden, können Vorerkrankungen eingeschlossen werden, ggf. mit individuellen Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen.

    Tarife ohne Risikoprüfung und mit Ausschluss von Vorerkrankungen: - GesundheitGLOBAL Premium A: Normalpreisländer - GesundheitGLOBAL Premium B: Hochpreisländer Tarife mit Risikoprüfung und mit Einschluss von Vorerkrankungen: - GesundheitGLOBAL Premium C: Normalpreisländer - GesundheitGLOBAL Premium D: Hochpreisländer
    reisepolice.com · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Seite 1 · Klausel 1 · Abschnitt: 1. Welche Tarifstufen werden angeboten? · Gelesen am
  14. [462] Winter sports cover: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩

    Wird in keinem der geprüften Tariftexte, Informationsblätter oder der Produktbroschüre als eigenständige Leistung behandelt.

    reisepolice.com · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Gelesen am
  15. [463] Adventure sports cover: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩

    Wird in keinem der geprüften Tariftexte, Informationsblätter oder der Produktbroschüre als eigenständige Leistung behandelt.

    reisepolice.com · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Gelesen am
  16. [464] Pregnancy complications: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩

    Wird in allen drei Tarifen zu 100 % erstattet. Auch Schwangerschaftsvorsorge und Entbindung werden in allen Tarifen zu 100 % erstattet, unterliegen jedoch einer Wartezeit von acht Monaten und sind im Tarif Kompakt vollständig ausgeschlossen, wenn die Schwangerschaft bereits bei Vertragsbeginn bzw. Verlängerungsantrag bestand.

    Schwangerschaftskomplikationen und Frühgeburt 100 % 100 % 100 % Schwangerschaftsvorsorge und Entbindung 100 % 100 % 100 %
    reisepolice.com · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Seite 1 · Abschnitt: Ihr Versicherungsschutz · Gelesen am
Generali Deutschland AG 16 belegte Angaben
  1. [465] Heilkosten: Abgedeckt ↩

    Generali erstattet Aufwendungen für medizinisch notwendige Heilbehandlung wegen Krankheit oder Unfallfolgen im Ausland; für ambulante/stationäre Behandlung ist im Bedingungstext keine summenmäßige Gesamtobergrenze genannt.

    Bei einem im Ausland eintretenden Versicherungsfall erstattet die Generali dort entstehende Aufwendungen für Heilbehandlung und erbringt weitere in diesen AVB vereinbarte Leistungen.
    generali.de · Seite 8 · Klausel § 1 (1) · Abschnitt: § 1 Welchen Versicherungsschutz bietet der Tarif Reise? > (1) Gegenstand der Versicherung · Gelesen am
  2. [466] Medizinischer Transport: Abgedeckt ↩

    Deckt den medizinisch notwendigen Transport zum nächsterreichbaren Krankenhaus oder Notfallarzt, den Transport in ein geeigneteres Krankenhaus sowie den Rücktransport zur Unterkunft nach Krankenhausbehandlung, einschließlich einer Begleitperson.

    Erstattungsfähig sind Aufwendungen für den medizinisch notwendigen Krankentransport 1. in das nächsterreichbare Krankenhaus... 3. nach einer Behandlung im Krankenhaus zurück zur Unterkunft. Erstattungsfähig sind auch Aufwendungen für eine Begleitperson.
    generali.de · Seite 10 · Klausel § 4 (6) · Abschnitt: § 4 Welche Leistungen erbringt die Generali im Versicherungsfall? > (6) Krankentransport · Gelesen am
  3. [467] COVID-19 Behandlung: Details ansehen ↩

    Kein COVID-19- oder Pandemie-Ausschluss; wird wie jede andere Krankheit behandelt.

    Versicherungsfall ist die medizinisch notwendige Heilbehandlung einer versicherten Person wegen Krankheit oder Unfallfolgen.
    generali.de · Seite 8 · Klausel § 1 (2) · Abschnitt: § 1 Welchen Versicherungsschutz bietet der Tarif Reise? > (2) Versicherungsfall · Gelesen am
  4. [468] Privathaftpflicht: Ausgeschlossen ↩

    Eine Privathaftpflichtdeckung ist nicht Bestandteil dieses Reisekrankenversicherungsprodukts; der abschließende Leistungskatalog der AVB enthält keinen Haftpflichtschutz.

    generali.de · Gelesen am
  5. [469] Zahnbehandlung Notfall: Abgedeckt ↩

    Deckt schmerzstillende Zahnbehandlung einschließlich plastischer Füllungen, provisorischen Zahnersatz/-kronen in einfacher Ausführung sowie einfache Reparaturen; Neuanfertigungen, Inlays/Onlays, Zahnprophylaxe und Kieferorthopädie sind ausgeschlossen.

    schmerzstillende Zahnbehandlung einschließlich plastischer Zahnfüllungen 2. provisorischen Zahnersatz und provisorische Zahnkronen jeweils in einfacher Ausführung 3. einfache Reparaturen von Zahnersatz und Zahnkronen
    generali.de · Seite 9 · Klausel § 4 (5) · Abschnitt: § 4 Welche Leistungen erbringt die Generali im Versicherungsfall? > (5) Zahnärztliche Leistungen · Gelesen am
  6. [470] Suche und Rettung: 2.500 € ↩

    Deckt die unfallbedingte Suche, Rettung und Bergung der versicherten Person durch einen öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich organisierten Rettungsdienst bis zu 2.500,00 EUR je Versicherungsfall.

    Erstattungsfähig sind Aufwendungen für die unfallbedingte Suche, Rettung und Bergung der versicherten Person durch einen öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich organisierten Rettungsdienst bis zu 2.500,00 EUR je Versicherungsfall.
    generali.de · Seite 10 · Klausel § 4 (8) · Abschnitt: § 4 Welche Leistungen erbringt die Generali im Versicherungsfall? > (8) Suche, Rettung und Bergung · Gelesen am
  7. [471] Rechtsbeistand: Abgedeckt ↩

    Als Assistanceleistung gibt Generali Auskunft über Möglichkeiten anwaltlicher Vertretung im Ausland; dies ist ein reiner Informationsservice, keine Kostenübernahme für Rechtsberatung.

    13. Auskunft über Möglichkeiten anwaltlicher Vertretung im Ausland
    generali.de · Seite 11 · Klausel § 4 (16) Nr. 13 · Abschnitt: § 4 Welche Leistungen erbringt die Generali im Versicherungsfall? > (16) Weitere Assistanceleistungen · Gelesen am
  8. [472] Emergency medical treatment: Abgedeckt ↩

    Deckt medizinisch notwendige Notfallbehandlung wegen Krankheit oder Unfall im Ausland ab, einschließlich freier Arzt- und Krankenhauswahl im Reiseland.

    Der versicherten Person steht die Wahl unter den im Reiseland zur Heilbehandlung zugelassenen Ärzten, Zahnärzten und Physiotherapeuten frei.
    generali.de · Seite 9 · Klausel § 4 (1) · Abschnitt: § 4 Welche Leistungen erbringt die Generali im Versicherungsfall? > (1) Allgemeine Regelungen · Gelesen am
  9. [473] Hospitalization: Abgedeckt ↩

    Deckt Behandlung, Verpflegung und Unterkunft bei Krankenhausaufenthalten im Ausland sowie die Unterbringung einer Begleitperson für versicherte Kinder bis 17 Jahre. Statt der Sachleistung kann ein Krankenhaustagegeld von 50 EUR/Tag gewählt werden, maximal 1.500 EUR je Versicherungsfall, sofern Generali vor Behandlungsbeginn informiert wird.

    In diesem Fall wird für jeden Tag des stationären Aufenthalts ein Krankenhaustagegeld von 50,00 EUR gezahlt. Bei Wahl des Krankenhaustagegeldes beträgt die Höchstleistung 1.500,00 EUR je Versicherungsfall.
    generali.de · Seite 9 · Klausel § 4 (3) · Abschnitt: § 4 Welche Leistungen erbringt die Generali im Versicherungsfall? > (3) Leistungen im Krankenhaus · Gelesen am
  10. [474] Outpatient treatment: Abgedeckt ↩

    Deckt Behandlungen durch frei gewählte Ärzte, Zahnärzte und Physiotherapeuten, ärztlich verordnete Arznei-, Heil- und Verbandmittel sowie erstmals erforderliche Hilfsmittel in einfacher Ausführung; keine genannte Gesamtobergrenze.

    Erstattungsfähig sind bei ambulanter Heilbehandlung Aufwendungen für 1. Untersuchung und Heilbehandlung... 2. Arznei-, Verband- und Heilmittel 3. Hilfsmittel in einfacher Ausführung, sofern sie erstmals erforderlich werden
    generali.de · Seite 9 · Klausel § 4 (2) · Abschnitt: § 4 Welche Leistungen erbringt die Generali im Versicherungsfall? > (2) Ambulante Leistungen · Gelesen am
  11. [475] Medical evacuation: Bedingt ↩

    Deckt den Rücktransport aus dem Ausland an einen Ort nach Wahl im Land des letzten gewöhnlichen Aufenthalts, wenn dieser medizinisch sinnvoll und vertretbar ist, ein Krankenhausaufenthalt voraussichtlich zwei Wochen übersteigen würde oder die Behandlungskosten im Ausland die Rücktransportkosten übersteigen würden. Voraussetzung ist Transportfähigkeit und Organisation durch Generali.

    Leistungsvoraussetzung ist, dass die versicherte Person transportfähig ist und die Generali den Krankenrücktransport organisiert.
    generali.de · Seite 10 · Klausel § 4 (7) · Abschnitt: § 4 Welche Leistungen erbringt die Generali im Versicherungsfall? > (7) Krankenrücktransport · Gelesen am
  12. [476] Repatriation of remains: Abgedeckt ↩

    Im Todesfall werden wahlweise die Kosten für die Bestattung im Ausland oder die Überführung an einen Ort nach Wahl im Land des letzten gewöhnlichen Aufenthalts übernommen, vorausgesetzt eine amtliche oder ärztliche Bescheinigung über die Todesursache wird vorgelegt.

    Erstattungsfähig sind im Todesfall die Kosten wahlweise für die Bestattung im Ausland oder die Überführung an einen Ort nach Wahl im Land des letzten gewöhnlichen Aufenthalts der versicherten Person.
    generali.de · Seite 10 · Klausel § 4 (9) · Abschnitt: § 4 Welche Leistungen erbringt die Generali im Versicherungsfall? > (9) Bestattung und Überführung · Gelesen am
  13. [477] Pre existing conditions: Ausgeschlossen ↩

    Die Generali leistet nicht für Behandlungen, deren Notwendigkeit aufgrund ärztlicher Diagnose bereits vor Reiseantritt feststand, es sei denn, der Tod des Ehegatten oder eines Verwandten ersten Grades war alleiniger Grund für den Antritt der Reise; eine unerwartete akute Verschlechterung während der Reise bleibt versichert, sofern bei Reisebeginn Reisefähigkeit bestand.

    Die Generali leistet nicht für Behandlungen, deren Notwendigkeit aufgrund ärztlicher Diagnose bereits vor Reiseantritt feststand. Dies gilt nicht, wenn der Tod des Ehegatten oder eines Verwandten ersten Grades alleiniger Grund für den Antritt der Reise war.
    generali.de · Seite 11 · Klausel § 5 (2) Nr. 2,3 · Abschnitt: § 5 Wann leistet die Generali nicht oder eingeschränkt? > (2) Keine bzw. eingeschränkte Leistungspflicht · Gelesen am
  14. [478] Winter sports cover: Details ansehen ↩

    In den geprüften Vertragsunterlagen nicht erwähnt.

    generali.de · Gelesen am
  15. [479] Adventure sports cover: Details ansehen ↩

    In den geprüften Vertragsunterlagen nicht erwähnt.

    generali.de · Gelesen am
  16. [480] Pregnancy complications: Abgedeckt ↩

    Deckt die medizinisch notwendige ambulante und stationäre Behandlung wegen Schwangerschaftskomplikationen, die Entbindung bei Frühgeburt (bis Ende der 36. Schwangerschaftswoche) einschließlich Versorgung von Mutter und Neugeborenem, die Behandlung wegen Fehlgeburt sowie den nicht rechtswidrigen, medizinisch notwendigen Schwangerschaftsabbruch. Eine regelrecht verlaufende Schwangerschaft und Vorsorgemaßnahmen sind ausgeschlossen; ebenso entfällt der Schutz, wenn die Reise entgegen ärztlicher Empfehlung angetreten wurde.

    1. die medizinisch notwendige ambulante und stationäre Behandlung wegen Schwangerschaftskomplikationen 2. die Entbindung bei Frühgeburt (bis zum Ende der 36. Schwangerschaftswoche)... 4. den nicht rechtswidrigen, medizinisch notwendigen Schwangerschaftsabbruch
    generali.de · Seite 9 · Klausel § 4 (4) · Abschnitt: § 4 Welche Leistungen erbringt die Generali im Versicherungsfall? > (4) Leistungen bei Schwangerschaft · Gelesen am
Hallesche Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit (mutual insurance association) 16 belegte Angaben
  1. [481] Heilkosten: Abgedeckt ↩

    100%ige Kostenerstattung für medizinisch notwendige ambulante, stationäre und zahnärztliche Heilbehandlung im Ausland infolge Krankheit oder Unfall; ein genereller Höchstbetrag ist in den Bedingungen nicht genannt.

    Wir erstatten die Kosten für medizinisch notwendige Heilbehandlung und den medizinisch notwendigen Transport im Notfall zum nächsterreichbaren geeigneten Arzt.
    hallesche.de · Seite 4 · Klausel § 3 · Abschnitt: § 3 Welche Leistungen erbringen wir im Versicherungsfall? > (3)/(4) · Gelesen am
  2. [482] Medizinischer Transport: Abgedeckt ↩

    Erstattet den medizinisch notwendigen Transport zum nächsterreichbaren geeigneten Arzt (ambulanter Notfall) bzw. zum nächsterreichbaren geeigneten Krankenhaus (stationäre Behandlung) im Reiseland.

    den medizinisch notwendigen Transport im Notfall zum nächsterreichbaren geeigneten Arzt.
    hallesche.de · Seite 4 · Klausel § 3 · Abschnitt: § 3 (3)/(4) · Gelesen am
  3. [483] COVID-19 Behandlung: Details ansehen ↩

    Die Bedingungen enthalten keine gesonderte COVID-19-Regelung; die Erkrankung wird wie jede andere Krankheit im Ausland behandelt.

    hallesche.de · Gelesen am
  4. [484] Privathaftpflicht: Details ansehen ↩

    Nicht enthalten – Hallesche.Kolumbus ist eine reine Auslandsreise-Krankenversicherung.

    Insbesondere, wenn der Versicherte während einer Reise im Ausland krank wird oder einen Unfall erleidet, leisten wir für die Ihnen entstehenden Kosten für medizinisch notwendige ambulante, stationäre und zahnärztliche Heilbehandlung, medizinisch notwendige Arznei-, Heil- und Hilfsmittel, einen medizinisch sinnvollen Rücktransport.
    hallesche.de · Seite 1 · Abschnitt: Krankenversicherungsschutz für Reisen im Ausland nach Tarif Hallesche.Kolumbus · Gelesen am
  5. [485] Zahnbehandlung Notfall: Abgedeckt ↩

    Erstattet schmerzstillende Zahnbehandlung, einfache Zahnfüllungen sowie Reparaturen von Zahnersatz und Provisorien zur Wiederherstellung der Kaufähigkeit; neuer dauerhafter Zahnersatz, Kronen, Inlays und Kieferorthopädie sind ausgeschlossen.

    Wir erstatten die Kosten für schmerzstillende Zahnbehandlung, medizinisch notwendige Füllungen in einfacher Ausführung sowie medizinisch notwendige Reparaturen von Zahnersatz und Provisorien, die dazu dienen, die Kaufähigkeit des Versicherten wieder herzustellen.
    hallesche.de · Seite 5 · Klausel § 3 (5) · Abschnitt: § 3 (5) Was erstatten wir, wenn der Versicherte zahnärztlich behandelt werden muss? · Gelesen am
  6. [486] Suche und Rettung: 2.500 € ↩

    Erstattet insgesamt bis zu 2.500 € für Such-, Rettungs- oder Bergungskosten, wenn der Versicherte aufgrund eines medizinischen Notfalls gesucht, gerettet oder geborgen werden muss.

    Wir erstatten die Kosten insgesamt bis zu 2.500 €, wenn der Versicherte aufgrund eines medizinischen Notfalls gesucht, gerettet oder geborgen werden muss.
    hallesche.de · Seite 6 · Klausel § 3 (13) · Abschnitt: § 3 (13) Was erstatten wir, wenn der Versicherte gesucht, gerettet oder geborgen werden muss? · Gelesen am
  7. [487] Rechtsbeistand: Details ansehen ↩

    Nicht enthalten – Hallesche.Kolumbus ist eine reine Auslandsreise-Krankenversicherung.

    Insbesondere, wenn der Versicherte während einer Reise im Ausland krank wird oder einen Unfall erleidet, leisten wir für die Ihnen entstehenden Kosten für medizinisch notwendige ambulante, stationäre und zahnärztliche Heilbehandlung, medizinisch notwendige Arznei-, Heil- und Hilfsmittel, einen medizinisch sinnvollen Rücktransport.
    hallesche.de · Seite 1 · Abschnitt: Krankenversicherungsschutz für Reisen im Ausland nach Tarif Hallesche.Kolumbus · Gelesen am
  8. [488] Emergency medical treatment: Abgedeckt ↩

    Erstattet die Kosten für medizinisch notwendige ambulante Heilbehandlung im Ausland sowie den medizinisch notwendigen Notfalltransport zum nächsterreichbaren geeigneten Arzt.

    Wir erstatten die Kosten für medizinisch notwendige Heilbehandlung und den medizinisch notwendigen Transport im Notfall zum nächsterreichbaren geeigneten Arzt.
    hallesche.de · Seite 4 · Klausel § 3 (3) · Abschnitt: § 3 (3) Was erstatten wir, wenn der Versicherte ambulant behandelt werden muss? · Gelesen am
  9. [489] Hospitalization: Abgedeckt ↩

    Erstattet medizinisch notwendige ärztliche Behandlung, Unterkunft, Verpflegung und Pflege im Krankenhaus, den Transport zum nächsterreichbaren geeigneten Krankenhaus sowie die Unterkunft einer Begleitperson, wenn medizinisch notwendig oder der Versicherte unter 16 Jahre alt ist.

    Wir erstatten die Kosten für medizinisch notwendige ärztliche Heilbehandlung, Unterkunft, Verpflegung und Pflege im Krankenhaus, den medizinisch notwendigen Transport zur stationären Behandlung in das nächsterreichbare geeignete Krankenhaus und die Unterkunft einer weiteren Person im Krankenhaus, wenn die Begleitung medizinisch notwendig ist oder der Versicherte jünger als 16 Jahre alt ist.
    hallesche.de · Seite 4 · Klausel § 3 (4) · Abschnitt: § 3 (4) Was erstatten wir, wenn der Versicherte stationär behandelt werden muss? · Gelesen am
  10. [490] Outpatient treatment: Abgedeckt ↩

    Erstattet ärztlich verordnete, medizinisch notwendige ambulante Behandlung sowie Arznei-, Verband- und Heilmittel (z. B. Bestrahlungen, Inhalationen, elektrophysikalische Maßnahmen) im Ausland.

    Wir erstatten die Kosten für medizinisch notwendige Arznei- und Verbandmittel, wenn diese von einem Arzt verordnet sind.
    hallesche.de · Seite 4 · Klausel § 3 (6)/(7) · Abschnitt: § 3 (6)/(7) Was erstatten wir für Arznei- und Verbandmittel? / Heilmittel? · Gelesen am
  11. [491] Medical evacuation: Abgedeckt ↩

    Erstattet die notwendigen Kosten für den Rücktransport des Versicherten an seinen ständigen Wohnsitz in Deutschland (oder das nächsterreichbare geeignete Krankenhaus), wenn dies medizinisch sinnvoll ist, ein Krankenhausaufenthalt im Ausland länger als 2 Wochen dauern würde, sich der Schutz wegen Reise-/Transportunfähigkeit verlängert oder der Rücktransport günstiger ist als die Fortsetzung der Behandlung im Ausland; die Kosten einer Begleitperson werden übernommen, wenn medizinisch notwendig oder der Versicherte unter 16 Jahre alt ist.

    Wir erstatten die notwendigen Kosten für einen Rücktransport, wenn dieser medizinisch sinnvoll ist oder ... der Versicherte so schwer erkrankt ist, dass er länger als 2 Wochen im Ausland stationär behandelt werden müsste oder die Kosten des Rücktransportes günstiger sind als die erstattungsfähigen Kosten der weiteren Heilbehandlung.
    hallesche.de · Seite 5 · Klausel § 3 (10) · Abschnitt: § 3 (10) Was erstatten wir, wenn der Versicherte zurücktransportiert werden muss? · Gelesen am
  12. [492] Repatriation of remains: Unbegrenzt ↩

    Erstattet die notwendigen Kosten für die Überführung des verstorbenen Versicherten an seinen ständigen Wohnsitz in Deutschland ohne Betragsbegrenzung; alternativ werden die Bestattungskosten im Ausland bis zur Höhe der Überführungskosten übernommen.

    Kolumbus erstattet die Kosten für eine Überführung im Todesfall an den Wohnsitz in Deutschland ohne Begrenzung. Alternativ werden die Bestattungskosten bis zur Höhe der Überführungskosten übernommen.
    hallesche.de · Seite 2 · Abschnitt: Überführungs-/Bestattungskosten · Gelesen am
  13. [493] Pre existing conditions: Bedingt ↩

    Verschlechtert sich eine bereits vor Reiseantritt bestehende Erkrankung während der Auslandsreise, werden die Behandlungskosten im Ausland erstattet, sofern die Behandlung vor der geplanten Rückreise erforderlich ist; ausgeschlossen sind Reisen, die gezielt zur Behandlung angetreten werden, sowie Erkrankungen, bei denen bereits vor Reiseantritt ärztlich festgestellt wurde, dass eine Behandlung während der Reise nötig sein wird.

    Ist der Versicherungsfall bereits im Inland eingetreten, erstatten wir die versicherten Kosten für eine medizinisch notwendige Heilbehandlung im Ausland, wenn sich die Erkrankung während der Reise im Ausland verschlechtert hat und die Heilbehandlung vor Beginn der planmäßigen Rückreise erforderlich ist.
    hallesche.de · Seite 3 · Klausel § 1 (2) · Abschnitt: § 1 (2) Was ist versichert? · Gelesen am
  14. [494] Winter sports cover: Details ansehen ↩

    Die Bedingungen enthalten keine gesonderte Wintersport-Regelung; lediglich Verletzungen von Berufssportlern während aktiver Wettkampfteilnahme sind ausgeschlossen.

    hallesche.de · Gelesen am
  15. [495] Adventure sports cover: Details ansehen ↩

    Die Bedingungen enthalten keine gesonderte Abenteuersport-Regelung; lediglich Verletzungen von Berufssportlern während aktiver Wettkampfteilnahme sind ausgeschlossen.

    hallesche.de · Gelesen am
  16. [496] Pregnancy complications: Abgedeckt ↩

    Erstattet die Kosten, wenn die Versicherte wegen Schwangerschaftskomplikationen untersucht/behandelt werden muss, eine Fehlgeburt erleidet oder vor Vollendung der 37. Schwangerschaftswoche entbindet.

    Wir erstatten die Kosten, wenn die Versicherte wegen Schwangerschaftskomplikationen von einem Arzt untersucht und/oder behandelt werden muss, eine Fehlgeburt erleidet, vor Vollendung der 37. Schwangerschaftswoche entbindet.
    hallesche.de · Seite 5 · Klausel § 3 (9) · Abschnitt: § 3 (9) Was erstatten wir, wenn die Versicherte schwanger ist? · Gelesen am
HanseMerkur Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit (HanseMerkur Insurance Group) 16 belegte Angaben
  1. [497] Heilkosten: 100 % der Versicherungssumme ↩

    Ambulante und stationäre Heilbehandlungen, Medikamente und Operationen im Ausland werden zu 100% der Kosten erstattet, ohne Selbstbeteiligung.

    Unsere Auslandskrankenversicherungen schützen Sie komplett. In diesem Tarif fällt kein Eigenanteil an. Sie haben keine Selbstbeteiligung.
    hmrv.de · Abschnitt: Fragen und Antworten Reisekrankenversicherung > Muss ich mit einer Selbstbeteiligung rechnen? · Gelesen am
  2. [498] Medizinischer Transport: 100 % der Versicherungssumme ↩

    Krankentransporte zur Behandlung in das nächsterreichbare Krankenhaus werden zu 100% der Kosten übernommen.

    secure-pro.hmrv.de · Gelesen am
  3. [499] COVID-19 Behandlung: Abgedeckt ↩

    Medizinisch notwendige Behandlungskosten bei COVID-19-Infektionen sind versichert, auch Kosten über 100.000 EUR.

    Es werden auch Behandlungskosten über 100.000 € übernommen. Die Behandlungen von Erkrankungen, die durch COVID 19 ausgelöst wurden, sind ebenfalls mitversichert.
    hmrv.de · Abschnitt: Fragen und Antworten Reisekrankenversicherung > Coronavirus: Was leistet die Reisekrankenversicherung? · Gelesen am
  4. [500] Privathaftpflicht: Details ansehen ↩

    Nicht enthalten – die Reise-Haftpflichtversicherung ist ein eigenständiges Produkt der HanseMerkur.

    secure-pro.hmrv.de · Gelesen am
  5. [501] Zahnbehandlung Notfall: 250 € – 1.000 € ↩

    Schmerzstillende konservierende Zahnbehandlungen sind im Tarif Basic bis 250 EUR und im Tarif Profi bis 1.000 EUR versichert.

    secure-pro.hmrv.de · Gelesen am
  6. [502] Suche und Rettung: 15.000 € ↩

    Such-, Bergungs- und Rettungseinsätze aufgrund eines Unfalles sind bis 15.000 EUR versichert.

    Such, Bergungs- und Rettungseinsätze aufgrund eines Unfalles bis 15.000 €
    hmrv.de · Abschnitt: Die wichtigsten Leistungen – auf einen Blick > Bergungs-/Transport-/Überführungs-/Bestattungskosten · Gelesen am
  7. [503] Rechtsbeistand: Details ansehen ↩

    Nicht enthalten – reine Auslandskrankenversicherung.

    secure-pro.hmrv.de · Gelesen am
  8. [504] Emergency medical treatment: Details ansehen ↩

    Notfallmedizinische Behandlungen im Ausland sind im Rahmen der Heilbehandlungskosten enthalten (100%).

    secure-pro.hmrv.de · Gelesen am
  9. [505] Hospitalization: 100 % der Versicherungssumme ↩

    Stationäre Heilbehandlungen im Ausland werden zu 100% der Kosten erstattet.

    secure-pro.hmrv.de · Gelesen am
  10. [506] Outpatient treatment: 100 % der Versicherungssumme ↩

    Ambulante Heilbehandlungen im Ausland werden zu 100% der Kosten gemäß der jeweiligen Gebührenordnung erstattet.

    secure-pro.hmrv.de · Gelesen am
  11. [507] Medical evacuation: 100 % der Versicherungssumme ↩

    Der Krankenrücktransport zum Krankenhaus im Heimatland wird zu 100% der Kosten übernommen.

    secure-pro.hmrv.de · Gelesen am
  12. [508] Repatriation of remains: 10.000 € ↩

    Überführungs- oder Bestattungskosten im Ausland werden in den Tarifen Basic und Profi bis 10.000 EUR übernommen.

    secure-pro.hmrv.de · Gelesen am
  13. [509] Pre existing conditions: Details ansehen ↩

    secure-pro.hmrv.de · Gelesen am
  14. [510] Winter sports cover: Details ansehen ↩

    secure-pro.hmrv.de · Gelesen am
  15. [511] Adventure sports cover: Details ansehen ↩

    secure-pro.hmrv.de · Gelesen am
  16. [512] Pregnancy complications: 100 % der Versicherungssumme ↩

    Untersuchungen und Behandlungen bei Schwangerschaftskomplikationen, Frühgeburt und Fehlgeburt werden zu 100% der Kosten übernommen.

    secure-pro.hmrv.de · Gelesen am
HUK-COBURG Haftpflicht-Unterstützungs-Kasse kraftfahrender Beamter Deutschlands a. G. 16 belegte Angaben
  1. [513] Heilkosten: Abgedeckt ↩

    Deckt die Kosten medizinisch notwendiger Heilbehandlungen wegen Krankheit oder Unfall im Ausland ohne festgelegte Höchstsumme und ohne Selbstbehalt.

    Versicherungsfall ist die medizinisch notwendige Heilbehandlung eines Versicherten wegen Krankheit oder Unfallfolgen,
    huk.de · Seite 6 · Klausel 1.1 · Abschnitt: 1. Versicherungsschutz > 1.1 Was ist versichert? · Gelesen am
  2. [514] Medizinischer Transport: Abgedeckt ↩

    Deckt den medizinisch notwendigen Transport zur Erstversorgung beim nächsterreichbaren geeigneten Arzt oder Krankenhaus, den Transport zur Weiterversorgung sowie den Rücktransport zur letzten Unterkunft bzw. zum letzten Liegeplatz nach der Behandlung.

    Wir erstatten die Kosten für den medizinisch notwendigen Transport zur Erstversorgung beim nächsterreichbaren und aus medizinischer Sicht geeigneten Arzt oder Krankenhaus.
    huk.de · Seite 7 · Klausel 3.10 · Abschnitt: 3. Leistungen > 3.10 Was erstatten wir bei Transporten? · Gelesen am
  3. [515] COVID-19 Behandlung: Details ansehen ↩

    Keine gesonderte COVID-19-Regelung; sie wird wie jede andere Erkrankung im Ausland behandelt.

    huk.de · Gelesen am
  4. [516] Privathaftpflicht: Details ansehen ↩

    In den AVB dieses Auslandsreise-Krankenversicherungsprodukts wird keine Privathaftpflichtdeckung erwähnt.

    huk.de · Gelesen am
  5. [517] Zahnbehandlung Notfall: Abgedeckt ↩

    Deckt schmerzstillende Zahnbehandlungen, medizinisch notwendige einfache Füllungen, provisorischen Zahnersatz und Reparaturen von vorhandenem Zahnersatz; ausgeschlossen sind Neuanfertigungen von Inlays, definitiver Zahnersatz, Kronen, Implantate und kieferorthopädische Behandlungen.

    Wir erstatten die Kosten für schmerzstillende Zahnbehandlungen, medizinisch notwendige Füllungen und vorläufgen Zahnersatz (Provisorien) in einfacher Ausführung, medizinisch notwendige Reparaturen von vorhandenem Zahnersatz.
    huk.de · Seite 7 · Klausel 3.8 · Abschnitt: 3. Leistungen > 3.8 Was erstatten wir bei einer zahnärztlichen Heilbehandlung? · Gelesen am
  6. [518] Suche und Rettung: 10.000 € ↩

    Erstattet die Kosten für Suche, Rettung oder Bergung im Ausland wegen Erkrankung, Unfallfolge oder Tod bis höchstens 10.000 Euro.

    Wir erstatten die Kosten für Suche, Rettung oder Bergung bis höchstens 10.000 Euro.
    huk.de · Seite 7 · Klausel 3.12 · Abschnitt: 3. Leistungen > 3.12 Was erstatten wir für Suche, Rettung oder Bergung? · Gelesen am
  7. [519] Rechtsbeistand: Details ansehen ↩

    In den AVB dieses Auslandsreise-Krankenversicherungsprodukts wird keine Rechtsschutzdeckung erwähnt.

    huk.de · Gelesen am
  8. [520] Emergency medical treatment: Abgedeckt ↩

    Freie Wahl unter allen im Aufenthaltsland zugelassenen Ärzten und Therapeuten für Notfall- und Akutbehandlungen im Ausland, einschließlich akuter psychischer Betreuung nach traumatischen Ereignissen.

    Wir erstatten die Kosten für medizinisch notwendige Heilbehandlungen. Wir übernehmen auch die Kosten für eine akute psychische Betreuung nach traumatischen Ereignissen.
    huk.de · Seite 7 · Klausel 3.3 · Abschnitt: 3. Leistungen > 3.3 Was erstatten wir bei einer ambulanten Heilbehandlung? · Gelesen am
  9. [521] Hospitalization: Abgedeckt ↩

    Deckt ärztliche Leistungen und Krankenhausleistungen einschließlich Krankenpflege, Unterkunft und Verpflegung bei stationärer Behandlung; Versicherte werden als Privatpatient behandelt; bei vollständigem Verzicht auf Erstattung ist ein Krankenhaus-Tagegeld von 30 Euro pro Tag wählbar.

    Wenn Sie vollständig auf eine Erstattung der stationären Heilbehandlung verzichten, können Sie ein Krankenhaus-Tagegeld wählen. Dann zahlen wir 30 Euro für jeden vollen Tag der Krankenhausbehandlung.
    huk.de · Seite 7 · Klausel 3.7 · Abschnitt: 3. Leistungen > 3.7 Was erstatten wir bei einer stationären Heilbehandlung? · Gelesen am
  10. [522] Outpatient treatment: Abgedeckt ↩

    Deckt die Kosten medizinisch notwendiger ambulanter Heilbehandlungen, einschließlich Arznei- und Verbandmittel, physikalisch-medizinischer Leistungen (z. B. Krankengymnastik, Inhalationen) und einfacher Hilfsmittel, die erstmals auf der Reise notwendig werden.

    Wir erstatten die Kosten für medizinisch notwendige Verbandmaterialien und Arzneimittel.
    huk.de · Seite 7 · Klausel 3.4 · Abschnitt: 3. Leistungen > 3.4 Was erstatten wir für Verbandmaterialien und Arzneimittel? · Gelesen am
  11. [523] Medical evacuation: Bedingt ↩

    Die HUK-COBURG organisiert und bezahlt den Rücktransport an den ständigen Wohnsitz (oder ins nächsterreichbare geeignete Krankenhaus), wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist: der Rücktransport ist medizinisch sinnvoll und vertretbar, die Behandlungskosten im Ausland übersteigen die Kosten für den Rücktransport, oder die Dauer der Behandlung im Krankenhaus im Ausland übersteigt voraussichtlich 14 Tage. Bei Minderjährigen oder Mobilitätseingeschränkten werden Begleitpersonenkosten übernommen, ansonsten wenn die Begleitung medizinisch erforderlich, behördlich angeordnet oder durch das Transportunternehmen vorgeschrieben ist.

    Wir organisieren und zahlen den Rücktransport des Versicherten, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist: der Rücktransport ist medizinisch sinnvoll und vertretbar,
    huk.de · Seite 7 · Klausel 3.11 · Abschnitt: 3. Leistungen > 3.11 Welche Leistungen erbringen wir bei Rücktransporten? · Gelesen am
  12. [524] Repatriation of remains: Abgedeckt ↩

    Deckt die Kosten einer Überführung des Verstorbenen an den ständigen Wohnsitz; erfolgt stattdessen eine Bestattung im Ausland, werden die Bestattungskosten bis zur Höhe der sonst entstandenen Überführungskosten erstattet.

    Wir erstatten die Kosten einer Überführung des Verstorbenen an den ständigen, vor Beginn der Auslandsreise vorhandenen Wohnsitz.
    huk.de · Seite 7 · Klausel 3.13 · Abschnitt: 3. Leistungen > 3.13 Was erstatten wir bei Überführung oder Bestattung? · Gelesen am
  13. [525] Pre existing conditions: Bedingt ↩

    Die Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung während der Reise ist versichert; es werden jedoch keine Leistungen erbracht für Behandlungen, deren Notwendigkeit bereits vor Reiseantritt aufgrund einer ärztlichen Diagnose feststand, es sei denn, die Reise erfolgte wegen des Todes des Ehegatten/Lebenspartners oder eines Verwandten ersten Grades.

    bei Behandlungen, deren Notwendigkeit bei Reiseantritt feststand und die aufgrund einer bereits bei Reiseantritt ärztlich diagnostizierten Erkrankung erfolgten.
    huk.de · Seite 8 · Klausel 4.1 · Abschnitt: 4. Leistungsausschlüsse und -einschränkungen > 4.1 In welchen Fällen leisten wir nicht? · Gelesen am
  14. [526] Winter sports cover: Details ansehen ↩

    Keine gesonderte Wintersport-Regelung; sie wird wie jede andere Aktivität im Rahmen der allgemeinen Versicherungsbedingungen behandelt.

    huk.de · Gelesen am
  15. [527] Adventure sports cover: Details ansehen ↩

    Keine gesonderte Regelung für Extrem- oder Abenteuersportarten; sie wird wie jede andere Aktivität im Rahmen der allgemeinen Versicherungsbedingungen behandelt.

    huk.de · Gelesen am
  16. [528] Pregnancy complications: Bedingt ↩

    Deckt notwendige Behandlungen wegen Schwangerschaftskomplikationen, Entbindungen bis zum Ende der 36. Schwangerschaftswoche (Frühgeburt), Fehlgeburten und notfallbedingte Schwangerschaftsabbrüche; trat die Schwangerschaft erst nach Versicherungsbeginn ein, sind zusätzlich Vorsorgeuntersuchungen und die Entbindung nach der 36. Woche versichert; ausgeschlossen, wenn die Versicherte bereits vor Versicherungsbeginn schwanger war.

    Wir erstatten die Kosten für medizinisch notwendige Untersuchungen und Behandlungen wegen Schwangerschaftskomplikationen, Entbindungen bis zum Ende der 36. Schwangerschaftswoche (Frühgeburt), Fehlgeburten, notfallbedingte Schwangerschaftsabbrüche.
    huk.de · Seite 7 · Klausel 3.9 · Abschnitt: 3. Leistungen > 3.9 Was erstatten wir bei Schwangerschaften? · Gelesen am
HUK24 AG 16 belegte Angaben
  1. [529] Heilkosten: Abgedeckt ↩

    Erstattet medizinisch notwendige Behandlungskosten im Ausland wegen Krankheit, Unfallfolgen, Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung sowie bestimmter Schwangerschaftsereignisse. Es ist keine feste Höchstgrenze genannt; der Versicherer kann die Leistung auf einen angemessenen Betrag herabsetzen, wenn die Behandlung das medizinisch notwendige Maß übersteigt oder die Kosten unverhältnismäßig sind.

    Versicherungsfall ist die medizinisch notwendige Heilbehandlung eines Versicherten wegen • Krankheit oder Unfallfolgen, • der Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung,
    huk.de · Seite 6 · Klausel 1.1 · Abschnitt: 1. Versicherungsschutz > 1.1 Was ist versichert? · Gelesen am
  2. [530] Medizinischer Transport: Abgedeckt ↩

    Deckt den medizinisch notwendigen Transport zur Erstversorgung beim nächsterreichbaren geeigneten Arzt oder Krankenhaus, den Weitertransport zur Weiterversorgung sowie den Transport unmittelbar nach der Behandlung zurück zur letzten Unterkunft bzw. bei Schiffsreisen zum letzten Liegeplatz.

    Wir erstatten die Kosten für den medizinisch notwendigen Transport zur Erstversorgung beim nächsterreichbaren und aus medizinischer Sicht geeigneten Arzt oder Krankenhaus.
    huk.de · Seite 7 · Klausel 3.10 · Abschnitt: 3. Leistungen > 3.10 Was erstatten wir bei Transporten? · Gelesen am
  3. [531] COVID-19 Behandlung: Abgedeckt ↩

    Die Behandlung von COVID-19 im Ausland ist wie jede andere Krankheit versichert (bestätigt in den FAQ der HUK24-Produktseite).

    Ja, die Kosten für die medizinische Behandlung sind im Leistungsumfang der Auslandsreisekrankenversicherung abgesichert.
    huk24.de · Abschnitt: Besondere Hinweise > Wichtige Informationen rund um Corona in der Auslandskranken­versicherung > Besteht der Schutz auch bei einer Corona-Erkrankung? · Gelesen am
  4. [532] Privathaftpflicht: Details ansehen ↩

    Nicht enthalten – reine Auslandsreise-Krankenversicherung.

    Es handelt sich um eine Auslandsreise-Krankenversicherung.
    huk.de · Seite 2 · Abschnitt: Kundeninformationen gemäß § 1 der Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen (VVG-InfoV) > Versicherungsschutz · Gelesen am
  5. [533] Zahnbehandlung Notfall: Abgedeckt ↩

    Deckt schmerzstillende Zahnbehandlungen, medizinisch notwendige einfache Füllungen und Provisorien sowie medizinisch notwendige Reparaturen von vorhandenem Zahnersatz. Neuanfertigungen von Inlays, definitivem Zahnersatz (Kronen, Teilkronen, Implantate), kieferorthopädische Behandlungen und gnathologische Leistungen sind ausgeschlossen.

    medizinisch notwendige Füllungen und vorläufigen Zahnersatz (Provisorien) in einfacher Ausführung, • medizinisch notwendige Reparaturen von vorhandenem Zahnersatz.
    huk.de · Seite 7 · Klausel 3.8 · Abschnitt: 3. Leistungen > 3.8 Was erstatten wir bei einer zahnärztlichen Heilbehandlung? · Gelesen am
  6. [534] Suche und Rettung: 10.000 € ↩

    Erstattet die im Ausland wegen Erkrankung, Unfallfolgen oder Tod anfallenden Kosten für Suche, Rettung oder Bergung bis höchstens 10.000 Euro.

    Wir erstatten die Kosten für Suche, Rettung oder Bergung bis höchstens 10.000 Euro.
    huk.de · Seite 7 · Klausel 3.12 · Abschnitt: 3. Leistungen > 3.12 Was erstatten wir für Suche, Rettung oder Bergung? · Gelesen am
  7. [535] Rechtsbeistand: Details ansehen ↩

    Nicht enthalten – reine Auslandsreise-Krankenversicherung.

    Es handelt sich um eine Auslandsreise-Krankenversicherung.
    huk.de · Seite 2 · Abschnitt: Kundeninformationen gemäß § 1 der Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen (VVG-InfoV) > Versicherungsschutz · Gelesen am
  8. [536] Emergency medical treatment: Abgedeckt ↩

    Deckt medizinisch notwendige Behandlungen, die von der Schulmedizin überwiegend anerkannt sind, sowie Methoden, die sich in der Praxis als ebenso erfolgreich bewährt haben oder angewendet werden, weil keine schulmedizinischen Methoden verfügbar sind; die Leistung kann auf die Kosten der schulmedizinischen Alternative herabgesetzt werden.

    Wir leisten für Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, die von der Schulmedizin überwiegend anerkannt sind.
    huk.de · Seite 6 · Klausel 3.2 · Abschnitt: 3. Leistungen > 3.2 Für welche Untersuchungs- und Behandlungsmethoden leisten wir? · Gelesen am
  9. [537] Hospitalization: Abgedeckt ↩

    Deckt ärztliche Leistungen und Krankenhausleistungen einschließlich Krankenpflege, Unterkunft und Verpflegung, mit freier Krankenhauswahl unter ständiger ärztlicher Leitung und ausreichenden diagnostischen Möglichkeiten. Zusätzliche Kosten für eine Begleitperson und Elternbesuche bei allein reisenden Kindern werden unter bestimmten Voraussetzungen übernommen. Statt der Kostenerstattung kann ein Krankenhaus-Tagegeld von 30 Euro pro vollem Behandlungstag gewählt werden.

    Wir erstatten die Kosten für • ärztliche Leistungen und • Krankenhausleistungen einschließlich Krankenpflege, Unterkunft und Verpflegung.
    huk.de · Seite 7 · Klausel 3.7 · Abschnitt: 3. Leistungen > 3.7 Was erstatten wir bei einer stationären Heilbehandlung? · Gelesen am
  10. [538] Outpatient treatment: Abgedeckt ↩

    Deckt die Kosten für medizinisch notwendige ambulante Heilbehandlungen einschließlich akuter psychischer Betreuung nach traumatischen Ereignissen sowie ärztlich verordnete Verbandmaterialien und Arzneimittel aus einer offiziell zugelassenen Abgabestelle.

    Wir erstatten die Kosten für medizinisch notwendige Heilbehandlungen. Wir übernehmen auch die Kosten für eine akute psychische Betreuung nach traumatischen Ereignissen.
    huk.de · Seite 7 · Klausel 3.3 · Abschnitt: 3. Leistungen > 3.3 Was erstatten wir bei einer ambulanten Heilbehandlung? · Gelesen am
  11. [539] Medical evacuation: Bedingt ↩

    Der Versicherer organisiert und zahlt den Rücktransport an den ständigen Wohnsitz (bzw. das nächstgelegene geeignete Krankenhaus), wenn der Rücktransport medizinisch sinnvoll und vertretbar ist, die voraussichtlichen Behandlungskosten im Ausland die Rücktransportkosten übersteigen oder eine Krankenhausbehandlung von voraussichtlich mehr als 14 Tagen prognostiziert wird. Kosten für eine Begleitperson werden bei Minderjährigen, Mobilitätseinschränkung oder medizinischer, behördlicher bzw. transportbedingter Notwendigkeit übernommen. Die Erstattung erfolgt ohne Abzug ersparter Rückreisekosten.

    der Rücktransport ist medizinisch sinnvoll und vertretbar, • die voraussichtlichen Kosten der Heilbehandlung im Ausland übersteigen die Kosten für den Rücktransport oder
    huk.de · Seite 7 · Klausel 3.11 · Abschnitt: 3. Leistungen > 3.11 Welche Leistungen erbringen wir bei Rücktransporten? · Gelesen am
  12. [540] Repatriation of remains: Abgedeckt ↩

    Deckt die Kosten der Überführung eines verstorbenen Versicherten an den ständigen Wohnsitz in Deutschland. Wird stattdessen im Ausland bestattet, werden die Bestattungskosten bis zu der Höhe erstattet, die eine Überführung gekostet hätte.

    Wir erstatten die Kosten einer Überführung des Verstorbenen an den ständigen, vor Beginn der Auslandsreise vorhandenen Wohnsitz.
    huk.de · Seite 7 · Klausel 3.13 · Abschnitt: 3. Leistungen > 3.13 Was erstatten wir bei Überführung oder Bestattung? · Gelesen am
  13. [541] Pre existing conditions: Bedingt ↩

    Die Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung gilt als Versicherungsfall und ist versichert. Ausgeschlossen sind jedoch Behandlungen im Ausland, deren Notwendigkeit bereits bei Reiseantritt feststand und die auf einer schon vor Reiseantritt ärztlich diagnostizierten Erkrankung beruhen – außer die Reise wurde wegen des Todes des Ehegatten, Lebenspartners oder eines Verwandten ersten Grades angetreten.

    bei Behandlungen, – deren Notwendigkeit bei Reiseantritt feststand und – die aufgrund einer bereits bei Reiseantritt ärztlich diagnostizierten Erkrankung erfolgten.
    huk.de · Seite 8 · Klausel 4.1 · Abschnitt: 4. Leistungsausschlüsse und -einschränkungen > 4.1 In welchen Fällen leisten wir nicht? · Gelesen am
  14. [542] Winter sports cover: Details ansehen ↩

    Wintersport wird in den Versicherungsbedingungen nicht gesondert erwähnt; die Ausschlussliste nennt Wintersport nicht, sodass Unfälle bei solchen Aktivitäten unter die allgemeinen Unfall- und Krankheitsleistungen fallen.

    Wir leisten nicht • bei Reisen in Deutschland sowie in den Ländern, in denen der Versicherte einen ständigen Wohnsitz hat.
    huk.de · Seite 8 · Klausel 4.1 · Abschnitt: 4. Leistungsausschlüsse und -einschränkungen > 4.1 In welchen Fällen leisten wir nicht? · Gelesen am
  15. [543] Adventure sports cover: Details ansehen ↩

    Abenteuersport wird in den Versicherungsbedingungen nicht gesondert erwähnt; die Ausschlussliste nennt Abenteuer- oder Extremsport nicht, sodass Unfälle bei solchen Aktivitäten unter die allgemeinen Unfall- und Krankheitsleistungen fallen.

    Wir leisten nicht • bei Reisen in Deutschland sowie in den Ländern, in denen der Versicherte einen ständigen Wohnsitz hat.
    huk.de · Seite 8 · Klausel 4.1 · Abschnitt: 4. Leistungsausschlüsse und -einschränkungen > 4.1 In welchen Fällen leisten wir nicht? · Gelesen am
  16. [544] Pregnancy complications: Bedingt ↩

    Deckt medizinisch notwendige Untersuchungen und Behandlungen wegen Schwangerschaftskomplikationen, Entbindungen bis zum Ende der 36. Schwangerschaftswoche (Frühgeburt), Fehlgeburten und notfallbedingte Schwangerschaftsabbrüche. Ist die Schwangerschaft erst nach Versicherungsbeginn eingetreten, sind zusätzlich Vorsorgeuntersuchungen und Entbindungen nach der 36. Woche versichert. Ausgeschlossen ist die Behandlung, wenn die Versicherte bereits vor Versicherungsbeginn schwanger war.

    Wir erstatten die Kosten für • medizinisch notwendige Untersuchungen und Behandlungen wegen Schwangerschaftskomplikationen, • Entbindungen bis zum Ende der 36. Schwangerschaftswoche (Frühgeburt),
    huk.de · Seite 7 · Klausel 3.9 · Abschnitt: 3. Leistungen > 3.9 Was erstatten wir bei Schwangerschaften? · Gelesen am
INTER Versicherungsverein aG (INTER Insurance Group) 16 belegte Angaben
  1. [545] Heilkosten: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩

    Die INTER erstattet medizinisch notwendige und angemessene Heilbehandlungskosten bei im Ausland akut auftretender Krankheit oder Unfall zu 100 %, ohne Selbstbeteiligung.

    Die INTER erstattet die Kosten für eine medizinisch notwendige und angemessene Heilbehandlung.
    reiseversicherung-vergleich.info · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Seite Seite 2/6 · Klausel §5(4) · Abschnitt: § 5 Leistungsumfang · Gelesen am
  2. [546] Medizinischer Transport: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩

    Notwendiger Transport zum nächsterreichbaren Arzt oder Krankenhaus zur ambulanten Erstversorgung nach einem Unfall sowie Transport zum nächsterreichbaren geeigneten Krankenhaus, auch bei medizinisch notwendiger Verlegung, wird in voller Höhe übernommen.

    notwendiger Transport zum nächsterreichbaren Arzt oder Krankenhaus zur ambulanten Erstversorgung nach einem Unfall (am Unfalltag)
    reiseversicherung-vergleich.info · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Seite Seite 2/6 · Klausel §5(4) · Abschnitt: § 5 Leistungsumfang · Gelesen am
  3. [547] COVID-19 Behandlung: Unbegrenzt ↩

    Die AVB der ReiseAV enthalten keinen Pandemie-Ausschluss; COVID-19 wird wie jede andere akute Erkrankung im Ausland behandelt: 100 % der medizinisch notwendigen Behandlungs- und Rücktransportkosten ohne Selbstbeteiligung. Eine pandemiebedingte Reisewarnung ist – anders als bei Kriegsereignissen – kein Ausschlussgrund.

    Grundsätzlich: Die INTER Auslandsreisekrankenversicherung übernimmt weltweit 100% der Kosten für akut im Ausland anfallende medizinisch notwendige Behandlungen und Rücktransporte – ohne Selbstbeteiligung und mit flexibler Laufzeit bis zu 56 Tagen.
    inter.de · Abschnitt: Die Vorteile der INTER Reisekrankenversicherung > 100 % Kostenübernahme bei Krankheit oder Unfall · Gelesen am
  4. [548] Privathaftpflicht: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩

    Nicht enthalten – die INTER Auslandsreisekrankenversicherung (ReiseAV) ist eine reine Reisekrankenversicherung; eine Privat- bzw. Reisehaftpflicht muss separat abgeschlossen werden.

    Die INTER Reisekrankenversicherung leistet bei im Ausland eintretenden Krankheiten und dort erlittenen Unfällen für: Behandlung durch Ärzte, Heilpraktiker, Chirotherapeuten und Osteopathen; ... Bergungs- und Rettungskosten (bis 10.000 €); medizinisch sinnvollen und wirtschaftlich vertretbaren Krankenrücktransport aus dem Ausland.
    reiseversicherung.com · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Abschnitt: Versicherungsschutz der INTER · Gelesen am
  5. [549] Zahnbehandlung Notfall: Unbegrenzt ↩

    Schmerzstillende Zahnbehandlung und Zahnfüllungen in einfacher Ausführung sowie akut notwendige Reparaturen von Zahnersatz/kieferorthopädischen Apparaturen werden zu 100 % erstattet; die Neuanfertigung von Zahnersatz, Kronen oder kieferorthopädischen Apparaturen ist ausgeschlossen.

    Zahnbehandlung 100 % für Schmerzstillung und Zahnfüllungen in einfacher Ausführung Nicht versichert sind die Neuanfertigung von Zahnersatz.
    inter.de · Seite Seite 2/2 · Abschnitt: Zahnärztliche Behandlung · Gelesen am
  6. [550] Suche und Rettung: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩

    Erkrankt oder verletzt sich eine versicherte Person im Ausland und muss deshalb von einem Rettungsdienst gesucht, gerettet oder geborgen werden, sind die Kosten bis 10.000 EUR erstattungsfähig.

    Erkrankt eine versicherte Person im Ausland oder verletzt sie sich und muss deshalb von einem Rettungsdienst gesucht, gerettet oder geborgen werden, sind die Kosten der Bergung dieser Person bis 10.000 EUR erstattungsfähig.
    reiseversicherung-vergleich.info · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Seite Seite 3/6 · Klausel §5(4)d · Abschnitt: § 5 Leistungsumfang > Sonstige Leistungen > Personenbergung · Gelesen am
  7. [551] Rechtsbeistand: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩

    Nicht enthalten – die Leistungen der ReiseAV beschränken sich auf Heilbehandlung, Bergungskosten (bis 10.000 €) und Rücktransport; Rechtsschutz ist nicht versichert.

    Die INTER Reisekrankenversicherung leistet bei im Ausland eintretenden Krankheiten und dort erlittenen Unfällen für: Behandlung durch Ärzte, Heilpraktiker, Chirotherapeuten und Osteopathen; ... Bergungs- und Rettungskosten (bis 10.000 €); medizinisch sinnvollen und wirtschaftlich vertretbaren Krankenrücktransport aus dem Ausland.
    reiseversicherung.com · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Abschnitt: Versicherungsschutz der INTER · Gelesen am
  8. [552] Emergency medical treatment: Unbegrenzt ↩

    Ärztliche Leistungen bei im Ausland akut auftretender Krankheit oder Unfall werden zu 100 % übernommen, einschließlich der freien Arztwahl unter Ärzten, Zahnärzten, Heilpraktikern, Chirotherapeuten und Osteopathen.

    Ärztliche Leistungen 100 %
    inter.de · Seite Seite 1/2 · Abschnitt: Ambulante Heilbehandlung · Gelesen am
  9. [553] Hospitalization: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩

    Stationäre Krankenhausbehandlung (ärztliche Leistungen, Krankenpflege, Unterkunft, Verpflegung) wird zu 100 % erstattet; alternativ kann bei Verzicht auf Krankenhausleistungen ein Krankenhaustagegeld von 30 EUR pro Tag gewählt werden.

    Alternativ zur Kostenerstattung für die stationäre Heilbehandlung kann ein Krankenhaustagegeld in Höhe von 30 EUR pro Tag gewählt werden.
    reiseversicherung-vergleich.info · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Seite Seite 2/6 · Klausel §5(4)b · Abschnitt: § 5 Leistungsumfang > Stationäre Heilbehandlung · Gelesen am
  10. [554] Outpatient treatment: Unbegrenzt ↩

    Ambulante ärztliche Leistungen, verordnete Arznei- und Verbandmittel sowie Heilmittel (Strahlen-, Wärme-, Lichttherapie) und Psychotherapie nach traumatisierenden Ereignissen werden zu 100 % erstattet; Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen sind ausgeschlossen.

    Vorsorgeuntersuchungen keine Leistung Schutzimpfungen keine Leistung
    inter.de · Seite Seite 1/2 · Abschnitt: Ambulante Heilbehandlung · Gelesen am
  11. [555] Medical evacuation: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩

    Der Rücktransport wird übernommen, wenn er medizinisch notwendig oder sinnvoll/wirtschaftlich vertretbar ist (z. B. unzureichender Behandlungsstandard, voraussichtlich über 14 Tage Krankenhausaufenthalt oder günstigerer Rücktransport als Weiterbehandlung). Wird der Rücktransport vom medizinischen Dienst der INTER organisiert, erfolgt die Erstattung unbegrenzt; ansonsten ist die Erstattung auf 5.000 EUR (Europa) bzw. 10.000 EUR (außereuropäisch) begrenzt.

    Wird der Rücktransport vom medizinischen Dienst im Auftrag der INTER (Tel. 0621 427 427) organisiert, sind die entstehenden Kosten in voller Höhe erstattungsfähig. Anderenfalls sind die erstattungsfähigen Kosten auf 5.000 EUR bei Rücktransport aus dem europäischen Ausland und 10.000 EUR bei Rücktransport aus dem außereuropäischen Ausland begrenzt.
    reiseversicherung-vergleich.info · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Seite Seite 3/6 · Klausel §5(4)d · Abschnitt: § 5 Leistungsumfang > Sonstige Leistungen > Krankenrücktransport · Gelesen am
  12. [556] Repatriation of remains: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩

    Stirbt die versicherte Person im Ausland, werden die Kosten der Überführung nach Deutschland, in die Schweiz oder den EWR-Staat des letzten gewöhnlichen Aufenthalts zu 100 % erstattet; ohne Überführung werden Bestattungskosten vor Ort bis zur Höhe der Überführungskosten sowie die An- und Rückreisekosten (Economy-Class) eines Angehörigen zur Trauerfeier übernommen.

    Stirbt die versicherte Person während eines Auslandsaufenthaltes, sind die Kosten für ihre Überführung nach Deutschland, die Schweiz oder in den EWR-Vertragsstaat, in dem sie ihren letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte, erstattungsfähig.
    reiseversicherung-vergleich.info · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Seite Seite 3/6 · Klausel §5(4)d · Abschnitt: § 5 Leistungsumfang > Sonstige Leistungen > Todesfall im Ausland · Gelesen am
  13. [557] Pre existing conditions: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩

    Der Versicherungsschutz gilt nur für im Ausland akut auftretende Krankheiten und Unfälle; Behandlungen, die bei Reiseantritt bereits absehbar oder geplant waren oder der Grund für die Reise waren, sind ausgeschlossen.

    für Behandlungen im Ausland, die der alleinige Grund oder einer der Gründe für den Antritt der Reise waren; für Behandlungen, von denen aufgrund ärztlicher Diagnose bei Reiseantritt feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise stattfinden mussten
    reiseversicherung-vergleich.info · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Seite Seite 4/6 · Klausel §6(1)a,b · Abschnitt: § 6 Einschränkung der Leistungspflicht · Gelesen am
  14. [558] Winter sports cover: Unbegrenzt ↩

    Unfälle bei Wintersportaktivitäten (z. B. Skifahren) sind im Rahmen der regulären 100%igen Kostenerstattung mitversichert; die Bedingungen enthalten keinen sportbezogenen Ausschluss.

    Die INTER Auslandskrankenversicherung übernimmt die vollen Kosten für Bergung, Klinikaufenthalt und Behandlung – ohne Selbstbeteiligung . Auch Sportarten wie Klettern, Surfen oder Tauchen sind im Versicherungsschutz enthalten – ideal für Aktivurlauber auf der ganzen Welt.
    inter.de · Abschnitt: Sicher unterwegs – egal, wohin Ihre Reise geht > Abenteuerurlaub abgesichert: Kletterunfall in Spanien · Gelesen am
  15. [559] Adventure sports cover: Unbegrenzt ↩

    Die INTER schließt Unfälle bei Extremsportarten, ausdrücklich einschließlich Tauchunfällen, im Rahmen des regulären Versicherungsschutzes nicht aus.

    Versicherungsschutz bei z. B. Tauch-, Kletter- oder Kitesportunfällen; inkl. Bergungs- und Rettungskosten bis 10.000 €.
    inter.de · Abschnitt: Die Vorteile der INTER Reisekrankenversicherung > Schutz bei Extremsportarten & Bergungskosten · Gelesen am
  16. [560] Pregnancy complications: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩

    Schwangerschaftskomplikationen einschließlich Frühgeburt vor Beendigung der 36. Schwangerschaftswoche sowie Fehlgeburt gelten als Versicherungsfälle und sind mitversichert; reguläre Schwangerschaftsvorsorge und normale Entbindung sind ausgeschlossen.

    Als Versicherungsfälle gelten auch: a) Schwangerschaftskomplikationen einschließlich Frühgeburt vor Beendigung der 36. Schwangerschaftswoche b) Fehlgeburt
    reiseversicherung-vergleich.info · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Seite Seite 1/6 · Klausel §1(2) · Abschnitt: § 1 Gegenstand der Auslandsrreiseversicherung · Gelesen am
Itzehoer Insurance / Brandgilde von 1691 Mutual Insurance Association 16 belegte Angaben
  1. [561] Heilkosten: Abgedeckt ↩

    Ambulante und stationäre medizinisch notwendige Heilbehandlungen werden nach Abzug einer Selbstbeteiligung von 25 EUR je Versicherungsfall bis zu den Schwellenwerten der deutschen Gebührenordnungen (GOÄ/GOZ, in der Regel das 2,3-fache) erstattet; eine absolute Höchstgrenze wird nicht genannt.

    Während Ihres Aufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland ersetzen wir die nachstehenden Kosten bis zu den sogenannten Schwellenwerten der gültigen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) ... für alle anderen Leistungen der GOÄ der 2,3-fache Gebührensatz.
    hansemerkur-vertriebsportal.de · Seite 6 · Klausel 2.2 · Abschnitt: Abschnitt II > 2.2 · Gelesen am
  2. [562] Medizinischer Transport: Abgedeckt ↩

    Der Transport zum nächsterreichbaren geeigneten Krankenhaus und zurück in die Unterkunft wird sowohl im ambulanten als auch im stationären Fall zu 100 % erstattet.

    Transport zum nächsterreichbaren geeigneten Krankenhaus und zurück in die Unterkunft.
    hansemerkur-vertriebsportal.de · Seite 6 · Klausel 2.4.2 · Abschnitt: Abschnitt II > 2.4 Was leisten wir, wenn Sie ambulant behandelt werden müssen? · Gelesen am
  3. [563] COVID-19 Behandlung: Details ansehen ↩

    In den Versicherungsbedingungen (Stand 2023) nicht gesondert geregelt (keine explizite COVID-19-Klausel).

    hansemerkur-vertriebsportal.de · Gelesen am
  4. [564] Privathaftpflicht: Ausgeschlossen ↩

    Nicht Bestandteil dieser Reise-Krankenversicherung; die Reisehaftpflicht wird von Itzehoer/HanseMerkur als separates Haftpflicht-/Unfallpaket für ausländische Gäste angeboten und ist nicht Teil dieser Krankenversicherungsbedingungen.

    itzehoer.de · Gelesen am
  5. [565] Zahnbehandlung Notfall: 1.000 € ↩

    Schmerzstillende konservierende Zahnbehandlungen, Zahnfüllungen in einfacher Ausführung und Reparaturen von vorhandenem Zahnersatz werden bis zu 1.000 EUR pro Versicherungsjahr erstattet. Zahnersatz wird gesondert mit 80 % bis 1.250 EUR pro Versicherungsjahr erstattet, Zahnvorsorgeuntersuchungen bis 200 EUR pro Versicherungsjahr.

    Wir erstatten die Kosten bis zu 1.000,– EUR pro Versicherungsjahr für die Leistungen nach Ziffer 2.6.1–2.6.3.
    hansemerkur-vertriebsportal.de · Seite 6 · Klausel 2.6.4 · Abschnitt: Abschnitt II > 2.6 Was leisten wir, wenn Sie zahnärztlich behandelt werden müssen? · Gelesen am
  6. [566] Suche und Rettung: Details ansehen ↩

    In den Versicherungsbedingungen dieses Tarifs nicht genannt.

    hansemerkur-vertriebsportal.de · Gelesen am
  7. [567] Rechtsbeistand: Details ansehen ↩

    In den Versicherungsbedingungen dieses Tarifs nicht genannt.

    hansemerkur-vertriebsportal.de · Gelesen am
  8. [568] Emergency medical treatment: Abgedeckt ↩

    Unaufschiebbare Heilbehandlungen in der allgemeinen Pflegeklasse (Mehrbettzimmer) ohne Wahlleistungen (privatärztliche Behandlung) inklusive Verpflegung und Pflege werden zu 100 % erstattet.

    unaufschiebbare Heilbehandlungen in der allgemeinen Pflegeklasse (Mehrbettzimmer) ohne Wahlleistungen (privatärztliche Behandlungen) inklusive Verpflegung und Pflege im Krankenhaus.
    hansemerkur-vertriebsportal.de · Seite 6 · Klausel 2.5.1 · Abschnitt: Abschnitt II > 2.5 Was leisten wir, wenn Sie stationär behandelt werden müssen? · Gelesen am
  9. [569] Hospitalization: Abgedeckt ↩

    Stationäre Heilbehandlungskosten werden zu 100 % erstattet. Alternativ kann zu Beginn des Krankenhausaufenthaltes ein Krankenhaustagegeld von 75 EUR pro Tag für bis zu 14 Tage gewählt werden.

    Sie erhalten ab Beginn der stationären Behandlung ein Krankenhaustagegeld bis zu 14 Tage von 75,– EUR pro Tag. Dieses Wahlrecht haben Sie aber nur zu Beginn der stationären Behandlung.
    hansemerkur-vertriebsportal.de · Seite 6 · Klausel 2.5.3 · Abschnitt: Abschnitt II > 2.5 Was leisten wir, wenn Sie stationär behandelt werden müssen? · Gelesen am
  10. [570] Outpatient treatment: Abgedeckt ↩

    Ambulante Heilbehandlungskosten werden zu 100 % erstattet (vorbehaltlich der allgemeinen Selbstbeteiligung von 25 EUR je Versicherungsfall).

    Für folgende Leistungen erstatten wir die Kosten: 2.4.1 Heilbehandlungen.
    hansemerkur-vertriebsportal.de · Seite 6 · Klausel 2.4.1 · Abschnitt: Abschnitt II > 2.4 Was leisten wir, wenn Sie ambulant behandelt werden müssen? · Gelesen am
  11. [571] Medical evacuation: Abgedeckt ↩

    Ist ein Rücktransport medizinisch sinnvoll und vertretbar, übersteigt der voraussichtliche Krankenhausaufenthalt in Deutschland 14 Tage, oder ist die Weiterbehandlung in Deutschland teurer als der Rücktransport, organisiert und übernimmt HanseMerkur die Kosten für den Rücktransport ins Heimatland zu 100 % mit dem jeweils günstigsten geeigneten Transportmittel.

    Wir erstatten die Kosten für das für den Rücktransport jeweils günstigste geeignete Transportmittel.
    hansemerkur-vertriebsportal.de · Seite 7 · Klausel 2.9.1 · Abschnitt: Abschnitt II > 2.9 Was leisten wir bei Rücktransport, Überführung und Bestattung? · Gelesen am
  12. [572] Repatriation of remains: 10.000 € ↩

    Verstirbt die versicherte Person, organisiert HanseMerkur die Überführung an den ständigen Wohnsitz und übernimmt die Kosten hierfür bis zu 10.000 EUR; alternativ werden die Kosten für eine Bestattung im Reiseland erstattet, höchstens jedoch bis zur Höhe der Überführungskosten.

    Wir organisieren die Überführung der verstorbenen Person an den ständigen Wohnsitz und übernehmen die Kosten bis zu 10.000,– EUR hierfür.
    hansemerkur-vertriebsportal.de · Seite 7 · Klausel 2.9.2 · Abschnitt: Abschnitt II > 2.9 Was leisten wir bei Rücktransport, Überführung und Bestattung? · Gelesen am
  13. [573] Pre existing conditions: 30.000 € ↩

    Für Krankheiten, Beschwerden und Unfallfolgen, die in den letzten 6 Monaten vor Beginn des Versicherungsschutzes oder der Verlängerung bekannt waren, trägt die versicherte Person einen Eigenanteil von 5.000 EUR je Versicherungsfall; die Leistungen hierfür sind je versicherter Person auf 30.000 EUR für die gesamte Vertragslaufzeit begrenzt.

    tragen Sie einen Eigenanteil in Höhe von 5.000,– EUR je Versicherungsfall. Unsere Leistungen hierfür sind für jede versicherte Person auf 30.000,– EUR für die gesamte Vertragslaufzeit begrenzt.
    hansemerkur-vertriebsportal.de · Seite 7 · Klausel 3.1.1 · Abschnitt: Abschnitt II > 3.1 In welchen Fällen können wir die Leistung herabsetzen? · Gelesen am
  14. [574] Winter sports cover: Details ansehen ↩

    In den Versicherungsbedingungen dieses Tarifs nicht genannt.

    hansemerkur-vertriebsportal.de · Gelesen am
  15. [575] Adventure sports cover: Details ansehen ↩

    In den Versicherungsbedingungen dieses Tarifs nicht genannt; Berufssportler sind von der Versicherungsfähigkeit ausgeschlossen.

    eine Tätigkeit als Berufssportler ausüben; ... sind nicht versicherungsfähig.
    hansemerkur-vertriebsportal.de · Seite 3 · Klausel 1.1.3 · Abschnitt: Abschnitt I > 1.1 Für wen besteht Versicherungsschutz? · Gelesen am
  16. [576] Pregnancy complications: Bedingt ↩

    Kosten für Untersuchungen und Behandlungen wegen Schwangerschaftskomplikationen, bei einer Fehlgeburt sowie für eine Entbindung vor Vollendung der 36. Schwangerschaftswoche werden zu 100 % erstattet, sofern die Behandlungsnotwendigkeit bei Vertragsbeginn noch nicht feststand.

    Wir erstatten die Kosten für Untersuchungen und Behandlungen wegen Schwangerschaftskomplikationen, bei einer Fehlgeburt sowie für eine Entbindung vor Vollendung der 36. Schwangerschaftswoche.
    hansemerkur-vertriebsportal.de · Seite 7 · Klausel 2.8.1 · Abschnitt: Abschnitt II > 2.8 Was leisten wir bei Schwangerschaft? · Gelesen am
Lippische Landesbrandversicherung AG 16 belegte Angaben
  1. [577] Heilkosten: Abgedeckt ↩

    Deckt die Kosten für ärztliche Behandlung im Ausland; der Arzt kann frei gewählt werden. In den verfügbaren Quellen wird kein konkreter Höchstbetrag genannt.

    lippische.de · Gelesen am
  2. [578] Medizinischer Transport: Abgedeckt ↩

    Erstattet die Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport nach Deutschland, einschließlich einer Begleitperson, wenn medizinisch sinnvoll; in vielen Urlaubsgebieten ist eine direkte Kostenübernahme mit dem Krankenhaus möglich.

    lippische.de · Gelesen am
  3. [579] COVID-19 Behandlung: Details ansehen ↩

    In den verfügbaren Quellen nicht erwähnt.

    lippische.de · Gelesen am
  4. [580] Privathaftpflicht: Details ansehen ↩

    In den verfügbaren Quellen nicht erwähnt.

    lippische.de · Gelesen am
  5. [581] Zahnbehandlung Notfall: Abgedeckt ↩

    Medizinisch notwendige Zahnbehandlung im Ausland ist im Rahmen der notwendigen ärztlichen Behandlung mitversichert. Ein konkreter Höchstbetrag wird nicht genannt.

    lippische.de · Gelesen am
  6. [582] Suche und Rettung: Aus den geprüften Dokumenten nicht feststellbar ↩

    Für dieses eigenständige Produkt (Auslandsreise-Krankenversicherung AKD/AKE) ist diese Leistung in den verfügbaren Quellen nicht bestätigt; der Hinweis stammte ursprünglich von der Travel-Paket-Seite, die diese Leistung selbst nicht beschreibt.

    Bei Krankheit oder Unfall im Ausland sind Sie bestens abgesichert – inklusive ärztlicher Behandlung, Krankenhausaufenthalt und medizinisch notwendigem Rücktransport nach Deutschland.
    lippische.de · Abschnitt: Auslandsreise­kranken­versicherung > Unsere Auslandsreisekrankenversicherung: Ihre Vorteile · Gelesen am
  7. [583] Rechtsbeistand: Details ansehen ↩

    In den verfügbaren Quellen nicht erwähnt.

    lippische.de · Gelesen am
  8. [584] Emergency medical treatment: Abgedeckt ↩

    Deckt medizinisch notwendige Behandlungen, die während der Reise unerwartet erforderlich werden; Behandlungen, von denen bei Grenzüberschreitung feststand, dass sie erfolgen müssen, sind ausgeschlossen. Ein fester Höchstbetrag wird nicht genannt.

    Benötigen Sie auf Ihrer Reise ärzt­liche Behand­lung, können Sie den Arzt frei wählen.
    lippische.de · Abschnitt: Reiseversicherung im Überblick > Sichern Sie Ihre Reise mit unseren Versicherungen ab – bedarfsgerecht und individuell. · Gelesen am
  9. [585] Hospitalization: Abgedeckt ↩

    Übernimmt die Kosten für Aufenthalte im Krankenhaus im Ausland. Ein konkreter Höchstbetrag wird nicht genannt.

    Wir über­nehmen außerdem die Kosten für Aufenthalte im Kranken­haus und für einen Kranken­rück­transport.
    lippische.de · Abschnitt: Reiseversicherung im Überblick > Sichern Sie Ihre Reise mit unseren Versicherungen ab – bedarfsgerecht und individuell. · Gelesen am
  10. [586] Outpatient treatment: Abgedeckt ↩

    Ambulante ärztliche Behandlung ist versichert; der Arzt kann frei gewählt werden. Ein konkreter Höchstbetrag wird nicht genannt.

    lippische.de · Gelesen am
  11. [587] Medical evacuation: Details ansehen ↩

    In den verfügbaren Quellen für dieses Produkt nicht als eigenständige Leistung bestätigt.

    lippische.de · Gelesen am
  12. [588] Repatriation of remains: Details ansehen ↩

    Für dieses Produkt in den verfügbaren Quellen nicht bestätigt (diese Leistung wird für das gebündelte Travel-Paket beschrieben, nicht für die eigenständige Auslandsreise-Krankenversicherung).

    lippische.de · Gelesen am
  13. [589] Pre existing conditions: Ausgeschlossen ↩

    Erkrankungen, die in den letzten sechs Monaten vor Versicherungsabschluss oder vor Buchung der Reise bekannt und behandelt worden sind, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, außer die Reise wurde wegen des Todes eines nahen Angehörigen unternommen.

    lippische.de · Gelesen am
  14. [590] Winter sports cover: Details ansehen ↩

    In den verfügbaren Quellen nicht speziell erwähnt.

    lippische.de · Gelesen am
  15. [591] Adventure sports cover: Abgedeckt ↩

    Jede Urlaubsreise bis 56 Tage ist abgesichert – egal ob Städtereise, Strand- oder Aktivurlaub – selbst der Tauchurlaub.

    Ja, unsere Auslandskrankenversicherung schützt Sie bei jeder Art von Urlaub, egal ob Sie einen Erholungsurlaub am Strand oder einen aktiven Urlaub in den Bergen verbringen.
    lippische.de · Abschnitt: Auslandsreise­kranken­versicherung > Häufig gestellte Fragen & Downloads · Gelesen am
  16. [592] Pregnancy complications: Nicht verfugbar ↩

    In den verfügbaren Quellen nicht erwähnt.

    lippische.de · Gelesen am
LVM Landwirtschaftlicher Versicherungsverein Münster a.G. (LVM Insurance Group) 16 belegte Angaben
  1. [593] Heilkosten: Abgedeckt ↩

    Die LVM erstattet die Kosten für medizinisch notwendige Heilbehandlungen im Ausland wegen Krankheit, Unfallfolgen, Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung oder Schwangerschaftskomplikationen; die AVB nennt keine feste Höchstgrenze, die Leistung richtet sich nach der medizinischen Notwendigkeit.

    Ein Versicherungsfall ist Ihre medizinisch notwendige Heilbehandlung wegen: Krankheit, Folgen eines Unfalls, der Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung sowie Komplikationen während der Schwangerschaft
    lvm.de · Seite Seite 3 · Klausel § 3 · Abschnitt: Teil II - Unsere Leistungen > § 3 Was ist ein Versicherungsfall? · Gelesen am
  2. [594] Medizinischer Transport: Abgedeckt ↩

    Umfasst den medizinisch notwendigen Transport zum nächst erreichbaren, geeigneten Arzt oder Krankenhaus, einschließlich der Verlegung in ein anderes geeignetes Krankenhaus, falls das zunächst aufgesuchte aus medizinischen Gründen nicht geeignet ist.

    Wir erstatten die Aufwendungen für Ihren medizinisch notwendigen Transport zum nächst erreichbaren Arzt oder Krankenhaus.
    lvm.de · Seite Seite 3 · Klausel § 4 Abs. 7 · Abschnitt: Teil II - Unsere Leistungen > § 4 Welche Leistungen erbringen wir im Versicherungsfall? · Gelesen am
  3. [595] COVID-19 Behandlung: Details ansehen ↩

    In den aktuellen Bedingungen KV 169 (04/2026) oder auf der geprüften Produktseite findet sich keine gesonderte Covid-19-Klausel; die allgemeine Krankheitsbehandlung nach §3/§4 würde wie bei jeder anderen Erkrankung gelten.

    lvm.de · Gelesen am
  4. [596] Privathaftpflicht: Details ansehen ↩

    Diese Auslandsreise-Krankenversicherung (ARTop) beinhaltet keinen Haftpflichtschutz; dieser wird in den AVB oder auf der Produktseite nicht erwähnt.

    lvm.de · Gelesen am
  5. [597] Zahnbehandlung Notfall: Abgedeckt ↩

    Umfasst schmerzstillende konservierende Zahnbehandlungen, Zahnfüllungen in einfacher Ausführung, provisorischen Zahnersatz (z. B. Kronen, Brücken) in einfacher Ausführung und Reparaturen von Prothesen; Zahnprophylaxe, Parodontosebehandlung, Neuanfertigung von Zahnersatz/Implantaten, Inlays/Onlays und Kieferorthopädie sind ausgeschlossen.

    p) Für folgende zahnärztliche Behandlungen: Zahnprophylaxe, Parodontosebehandlung, Neuanfertigung von Zahnersatz (Kronen, Brücken, Prothese und Implantate), Inlays und Onlays sowie Kieferorthopädie.
    lvm.de · Seite Seite 4 · Klausel § 5 Abs. 1 p) · Abschnitt: Teil II - Unsere Leistungen > § 5 Wann leisten wir nicht oder eingeschränkt? · Gelesen am
  6. [598] Suche und Rettung: 25.000 € ↩

    Übernommen werden die Kosten, wenn der Versicherte während der Auslandsreise erkrankt, einen Unfall erleidet oder verstirbt und deswegen gesucht, gerettet oder geborgen werden muss; die LVM zahlt bis zu 25.000 Euro je Versicherungsfall.

    übernehmen wir die hierbei anfallenden Kosten. Wir zahlen bis zu 25.000 Euro je Versicherungsfall.
    lvm.de · Seite Seite 4 · Klausel § 4 Abs. 9 · Abschnitt: Teil II - Unsere Leistungen > § 4 Welche Leistungen erbringen wir im Versicherungsfall? · Gelesen am
  7. [599] Rechtsbeistand: Details ansehen ↩

    Diese Auslandsreise-Krankenversicherung (ARTop) beinhaltet keinen Rechtsschutz; dieser wird in den AVB oder auf der Produktseite nicht erwähnt.

    lvm.de · Gelesen am
  8. [600] Emergency medical treatment: Abgedeckt ↩

    Umfasst medizinisch notwendige Untersuchungen und Heilbehandlungen durch einen frei wählbaren Arzt im Ausland; Arzt, Zahnarzt und Krankenhaus können frei gewählt werden.

    Sie können den Arzt, den Zahnarzt oder das Krankenhaus frei wählen. Ärzte und Zahnärzte müssen allerdings im Reiseland zur Heilbehandlung zugelassen sein.
    lvm.de · Seite Seite 3 · Klausel § 4 Abs. 5 · Abschnitt: Teil II - Unsere Leistungen > § 4 Welche Leistungen erbringen wir im Versicherungsfall? · Gelesen am
  9. [601] Hospitalization: Abgedeckt ↩

    Umfasst ärztliche Leistungen, allgemeine Krankenhausleistungen, Operationen einschließlich Nebenkosten, Unterkunft und Verpflegung sowie Rooming-in für eine Begleitperson bei minderjährigen Versicherten; erstattet ein Dritter die Kosten der stationären Behandlung, zahlt die LVM stattdessen ein Krankenhaustagegeld von 30 Euro pro Tag.

    Erstattet ein Dritter die Kosten der stationären Behandlung, zahlen wir Ihnen pro Tag 30 Euro Krankenhaustagegeld.
    lvm.de · Seite Seite 3 · Klausel § 4 Abs. 2 · Abschnitt: Teil II - Unsere Leistungen > § 4 Welche Leistungen erbringen wir im Versicherungsfall? · Gelesen am
  10. [602] Outpatient treatment: Abgedeckt ↩

    Umfasst ärztliche Untersuchungen, medizinisch notwendige ambulante Heilbehandlungen, Arznei-, Verband- und Heilmittel sowie die Miete (bzw. bei fehlender Verleihmöglichkeit den Erwerb) medizinisch notwendiger Hilfsmittel, deren Notwendigkeit erst während der Auslandsreise eintritt.

    Wir erstatten die Aufwendungen für a) ärztliche Untersuchungen und medizinisch notwendige Heilbehandlungen. b) Arznei-, Verband- und Heilmittel.
    lvm.de · Seite Seite 3 · Klausel § 4 Abs. 1 · Abschnitt: Teil II - Unsere Leistungen > § 4 Welche Leistungen erbringen wir im Versicherungsfall? · Gelesen am
  11. [603] Medical evacuation: Abgedeckt ↩

    Übernommen werden die Kosten für den Krankenrücktransport, wenn dieser medizinisch sinnvoll ist, die notwendige stationäre Behandlung voraussichtlich länger als 2 Wochen dauern würde, die Behandlungskosten im Ausland voraussichtlich höher sind als die Rücktransportkosten oder am Aufenthaltsort bzw. in zumutbarer Entfernung keine ausreichende medizinische Behandlung gewährleistet ist; der Rücktransport erfolgt in ein Krankenhaus oder einen anderen Ort im Land des gewöhnlichen Aufenthalts. Mehrkosten für eine ebenfalls bei der LVM versicherte Begleitperson werden ebenfalls übernommen.

    Wir erstatten die Aufwendungen für Ihren Krankenrücktransport, wenn er medizinisch sinnvoll ist oder Ihre medizinisch notwendige stationäre Heilbehandlung voraussichtlich länger als 2 Wochen dauern würde oder die Kosten der Heilbehandlung im Ausland voraussichtlich höher sind als die Ihres Rücktransportes oder am Aufenthaltsort oder in zumutbarer Entfernung keine ausreichende medizinische Behandlung gewährleistet ist.
    lvm.de · Seite Seite 4 · Klausel § 4 Abs. 8 · Abschnitt: Teil II - Unsere Leistungen > § 4 Welche Leistungen erbringen wir im Versicherungsfall? · Gelesen am
  12. [604] Repatriation of remains: Abgedeckt ↩

    Stirbt der Versicherte im Ausland, erstattet die LVM wahlweise die Kosten für die Überführung an einen Ort im Land des letzten gewöhnlichen Aufenthalts oder die Bestattung im Ausland.

    Sollten Sie im Ausland versterben, erstatten wir wahlweise die Kosten für a) die Überführung an einen Ort im Land Ihres letzten gewöhnlichen Aufenthalts oder b) die Bestattung im Ausland.
    lvm.de · Seite Seite 4 · Klausel § 4 Abs. 10 · Abschnitt: Teil II - Unsere Leistungen > § 4 Welche Leistungen erbringen wir im Versicherungsfall? · Gelesen am
  13. [605] Pre existing conditions: Bedingt ↩

    Die unvorhergesehene Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung während der Reise gilt als Versicherungsfall; keine Leistung besteht jedoch für Versicherungsfälle, von denen der Versicherte aufgrund ärztlicher Diagnose vor Reiseantritt bereits wusste, dass sie während der Reise eintreten werden (Ausnahme: Tod des Ehegatten oder eines Verwandten ersten Grades).

    Für Versicherungsfälle, von denen Sie aufgrund ärztlicher Diagnose vor Antritt der Auslandsreise wussten, dass sie während der Reise eintreten werden.
    lvm.de · Seite Seite 4 · Klausel § 5 Abs. 1 b) · Abschnitt: Teil II - Unsere Leistungen > § 5 Wann leisten wir nicht oder eingeschränkt? · Gelesen am
  14. [606] Winter sports cover: Details ansehen ↩

    Wintersport wird in den geprüften AVB (KV 169, 04/2026) oder auf der Produktseite weder ausdrücklich eingeschlossen noch ausgeschlossen; medizinisch notwendige Behandlungen infolge von Unfällen würden allgemein unter den normalen Kranken-/Unfallschutz fallen.

    lvm.de · Gelesen am
  15. [607] Adventure sports cover: Details ansehen ↩

    Abenteuer- bzw. Extremsportarten werden in den geprüften AVB (KV 169, 04/2026) oder auf der Produktseite nicht als eigener Punkt behandelt.

    lvm.de · Gelesen am
  16. [608] Pregnancy complications: Abgedeckt ↩

    Umfasst die medizinisch notwendige Behandlung wegen Komplikationen in der Schwangerschaft, die Entbindung bei Frühgeburten (inkl. Kosten bis zur Transportfähigkeit von Mutter und Kind sowie Versorgung des Neugeborenen), die medizinisch notwendige Heilbehandlung wegen Fehlgeburt und den medizinisch notwendigen Schwangerschaftsabbruch; Untersuchungen und Behandlungen aufgrund regelrecht verlaufender Schwangerschaft, Schwangerschaftsvorsorge und die reguläre Entbindung sind ausgeschlossen.

    Wir erstatten die Aufwendungen für a) die medizinisch notwendige Behandlung wegen Komplikationen in der Schwangerschaft. b) die Entbindung bei Frühgeburten.
    lvm.de · Seite Seite 3 · Klausel § 4 Abs. 4 · Abschnitt: Teil II - Unsere Leistungen > § 4 Welche Leistungen erbringen wir im Versicherungsfall? · Gelesen am
Mecklenburgische Insurance Company on a Mutual Basis (Mecklenburgische Versicherungs-Gesellschaft auf Gegenseitigkeit) 16 belegte Angaben
  1. [609] Heilkosten: Abgedeckt ↩

    100 % der Aufwendungen für ambulante und stationäre Heilbehandlung im Ausland (Arzt, Krankenhaus, Operationen, Arznei-, Verband- und Hilfsmittel nach Unfall) werden erstattet; in den Quellen ist kein Höchstbetrag genannt.

    Wir übernehmen 100 % der Aufwendungen für: a) ärztliche Leistungen, b) Arznei- und Verbandmittel,
    mecklenburgische.de · Seite 4 · Klausel 13.1 · Abschnitt: 13. Welche Leistungen erbringen wir im Versicherungsfall? > 13.1 Was erstatten wir, wenn die versicherte Person ambulant behandelt werden muss? · Gelesen am
  2. [610] Medizinischer Transport: Abgedeckt ↩

    100 % der Kosten für den medizinisch notwendigen Transport oder Verlegungstransport zum nächsterreichbaren Arzt oder Krankenhaus durch anerkannte Rettungsdienste zur Erstversorgung nach einem Unfall oder Notfall werden erstattet; kein Höchstbetrag genannt.

    e) medizinisch notwendigen Transport oder Verlegungstransport zum nächsterreichbaren Arzt oder Kranken haus durch anerkannte Rettungs dienste zur Erstversorgung nach einem Unfall oder Notfall,
    mecklenburgische.de · Seite 4 · Klausel 13.1 · Abschnitt: 13. Welche Leistungen erbringen wir im Versicherungsfall? > 13.1 Was erstatten wir, wenn die versicherte Person ambulant behandelt werden muss? · Gelesen am
  3. [611] COVID-19 Behandlung: Details ansehen ↩

    In keiner der geprüften Quellen als eigenständige Leistung erwähnt.

    mecklenburgische.de · Gelesen am
  4. [612] Privathaftpflicht: Details ansehen ↩

    Nicht im Leistungskatalog (Nr. 13) enthalten und in keiner der geprüften Quellen erwähnt.

    mecklenburgische.de · Gelesen am
  5. [613] Zahnbehandlung Notfall: Abgedeckt ↩

    100 % der Kosten für schmerzstillende Zahnbehandlung einschließlich einfacher Zahnfüllungen, provisorischer Zahnkronen/herausnehmbaren Zahnersatzes sowie Reparaturen an vorhandenem Zahnersatz werden erstattet; begrenzt auf die Wiederherstellung der Kaufähigkeit, keine Neuanfertigungen, Kieferorthopädie oder kosmetische Behandlungen.

    Wir übernehmen 100 % der Aufwendungen für: – schmerzstillende Behandlung im Mund- und Zahn bereich, einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausführung, – provisorische Zahnkronen und provisorischen, heraus nehmbaren Zahnersatz sowie
    mecklenburgische.de · Seite 4 · Klausel 13.3 · Abschnitt: 13. Welche Leistungen erbringen wir im Versicherungsfall? > 13.3 Was erstatten wir, wenn die versicherte Person zahnärztlich behandelt werden muss? · Gelesen am
  6. [614] Suche und Rettung: 20.000 € ↩

    Die Kosten werden insgesamt bis zu 20.000 € erstattet, wenn die versicherte Person aufgrund einer Erkrankung, eines Unfalls oder Tod gesucht, gerettet oder geborgen werden muss.

    Wir erstatten die Kosten insgesamt bis zu 20.000 €, wenn die versicherte Person aufgrund einer Erkrankung, eines Unfalls oder Tod gesucht, gerettet oder geborgen werden muss.
    mecklenburgische.de · Seite 5 · Klausel 13.6 · Abschnitt: 13. Welche Leistungen erbringen wir im Versicherungsfall? > 13.6 Was erstatten wir, wenn die versicherte Person gesucht, gerettet oder geborgen werden muss? · Gelesen am
  7. [615] Rechtsbeistand: Details ansehen ↩

    Nicht im Leistungskatalog (Nr. 13) enthalten und in keiner der geprüften Quellen erwähnt.

    mecklenburgische.de · Gelesen am
  8. [616] Emergency medical treatment: Abgedeckt ↩

    100 % der Kosten für ärztliche Leistungen, Arznei- und Verbandmittel, unfallbedingte Hilfsmittel sowie Heilmittel (Physiotherapie) werden erstattet; kein Höchstbetrag genannt.

    c) Hilfsmittel, die – erstmals aufgrund eines während des Auslandsaufenthaltes eingetretenen Unfalles er forderlich werden und – die der Behandlung der Unfall folgen dienen.
    mecklenburgische.de · Seite 4 · Klausel 13.1 · Abschnitt: 13. Welche Leistungen erbringen wir im Versicherungsfall? > 13.1 Was erstatten wir, wenn die versicherte Person ambulant behandelt werden muss? · Gelesen am
  9. [617] Hospitalization: Abgedeckt ↩

    100 % der Aufwendungen für ärztliche Leistungen und Krankenhausleistungen einschließlich Krankenpflege, Unterkunft und Verpflegung bei medizinisch notwendiger stationärer Behandlung im Ausland werden erstattet; kein Höchstbetrag genannt.

    Wir übernehmen 100 % der Aufwendungen für: a) ärztliche Leistungen, b) Krankenhausleistungen, einschließlich Kranken pflege, Unterkunft und Verpflegung,
    mecklenburgische.de · Seite 4 · Klausel 13.2 · Abschnitt: 13. Welche Leistungen erbringen wir im Versicherungsfall? > 13.2 Was erstatten wir, wenn die versicherte Person stationär behandelt werden muss? · Gelesen am
  10. [618] Outpatient treatment: Abgedeckt ↩

    100 % der Aufwendungen für ambulante ärztliche Behandlung, Arznei- und Verbandmittel sowie unfallbedingte Hilfsmittel werden erstattet; kein Höchstbetrag genannt.

    Wir übernehmen 100 % der Aufwendungen für: a) ärztliche Leistungen, b) Arznei- und Verbandmittel,
    mecklenburgische.de · Seite 4 · Klausel 13.1 · Abschnitt: 13. Welche Leistungen erbringen wir im Versicherungsfall? > 13.1 Was erstatten wir, wenn die versicherte Person ambulant behandelt werden muss? · Gelesen am
  11. [619] Medical evacuation: Abgedeckt ↩

    Die Mecklenburgische organisiert und übernimmt die Kosten für den medizinisch sinnvollen Rücktransport der versicherten Person an den ständigen Wohnsitz in Deutschland oder in das nächsterreichbare geeignete Krankenhaus, einschließlich der Kosten für eine notwendige Begleitperson; wird der Rücktransport nicht durch die Mecklenburgische organisiert, ist die Leistung auf die Kosten begrenzt, die bei eigener Organisation angefallen wären.

    Wird der Rücktransport nicht durch uns organisiert, ist die Leistung auf die Kosten begrenzt, die bei einer Organisation durch uns angefallen wären.
    mecklenburgische.de · Seite 5 · Klausel 13.4 · Abschnitt: 13. Welche Leistungen erbringen wir im Versicherungsfall? > 13.4 Was erstatten wir, wenn die versicherte Person zurücktransportiert werden muss? · Gelesen am
  12. [620] Repatriation of remains: 10.000 € ↩

    Stirbt die versicherte Person im Ausland, erstattet die Mecklenburgische 100 % der unmittelbaren Kosten einer Überführung an den letzten ständigen Wohnsitz oder die Bestattungskosten bei Beisetzung im Ausland bis zu 10.000 €.

    Stirbt die versicherte Person während des Auslands aufenthaltes, erstatten wir 100 % der unmittelbaren Kosten einer Überführung des Verstorbenen an seinen letzten ständigen Wohnsitz oder die im Falle einer Beisetzung im Ausland ent standenen Bestattungskosten bis zu 10.000 €.
    mecklenburgische.de · Seite 5 · Klausel 13.5 · Abschnitt: 13. Welche Leistungen erbringen wir im Versicherungsfall? > 13.5 Was erstatten wir, wenn die versicherte Person im Ausland stirbt? · Gelesen am
  13. [621] Pre existing conditions: Bedingt ↩

    Die medizinisch notwendige Heilbehandlung wegen der Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung gilt als Versicherungsfall; keine Leistungen werden jedoch erbracht für Behandlungen, die alleiniger oder einer der Gründe für die Reise waren, oder für Behandlungen, bei denen bei Reiseantritt bereits feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise stattfinden müssen.

    a) Behandlungen im Ausland, die der alleinige Grund oder einer der Gründe für den Antritt der Reise waren, b) Behandlungen, bei denen bei Reiseantritt aufgrund einer bereits ärztlich diagnostizierten Erkrankung feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise stattfinden müssen.
    mecklenburgische.de · Seite 5 · Klausel 14 · Abschnitt: 14. Wann erhalten Sie keine Leistungen? · Gelesen am
  14. [622] Winter sports cover: Details ansehen ↩

    In keiner der geprüften Quellen als eigenständige Leistung oder Ausschluss erwähnt.

    mecklenburgische.de · Gelesen am
  15. [623] Adventure sports cover: Details ansehen ↩

    In keiner der geprüften Quellen als eigenständige Leistung oder Ausschluss erwähnt.

    mecklenburgische.de · Gelesen am
  16. [624] Pregnancy complications: Abgedeckt ↩

    Die Kosten werden erstattet, wenn die versicherte Person wegen Schwangerschaftskomplikationen von einem Arzt untersucht und/oder behandelt werden muss, eine Fehlgeburt erleidet, vor Vollendung der 37. Schwangerschaftswoche entbindet oder die Schwangerschaft aus medizinischen Gründen abbrechen muss; kein Höchstbetrag genannt.

    Wir erstatten die Kosten, wenn die versicherte Person – wegen Schwangerschaftskomplikationen von einem Arzt untersucht und/oder behandelt werden muss, – eine Fehlgeburt erleidet,
    mecklenburgische.de · Seite 5 · Klausel 13.7 · Abschnitt: 13. Welche Leistungen erbringen wir im Versicherungsfall? > 13.7 Was erstatten wir, wenn die versicherte Person schwanger ist? · Gelesen am
Münchener Verein Versicherungsgruppe (comprising Münchener Verein Krankenversicherung a.G., Münchener Verein Lebensversicherung AG and Münchener Verein Allgemeine Versicherungs-AG) 16 belegte Angaben
  1. [625] Heilkosten: Unbegrenzt ↩

    100%ige Erstattung der erstattungsfähigen Kosten für medizinisch notwendige ambulante Heilbehandlung, ärztlich (auch von Heilpraktikern, Chiropraktikern, Osteopathen) verordnete Arznei- und Verbandmittel; eine feste Versicherungssumme ist nicht angegeben.

    Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für a) ambulante Heilbehandlung, b) ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel,
    muenchener-verein.de · Seite Seite 3 von 9 · Klausel § 5.1 · Abschnitt: § 5 Umfang der Leistungspflicht · Gelesen am
  2. [626] Medizinischer Transport: Unbegrenzt ↩

    Deckt den medizinisch notwendigen Transport zur nächst erreichbaren, geeigneten Erstversorgungseinrichtung bzw. zum Krankenhaus, einen ggf. erforderlichen Verlegungstransport sowie den Transport zurück in die Unterkunft, jeweils zu 100%.

    Kosten des Transports vom und zum nächsten geeigneten Krankenhaus bei stationärer Behandlung,
    muenchener-verein.de · Seite Seite 3 von 9 · Klausel § 5.1 g) · Abschnitt: § 5 Umfang der Leistungspflicht · Gelesen am
  3. [627] COVID-19 Behandlung: Details ansehen ↩

    In den geprüften Quellen nicht als eigene Leistung gesondert geregelt.

    muenchener-verein.de · Gelesen am
  4. [628] Privathaftpflicht: Details ansehen ↩

    In den geprüften Quellen nicht als Bestandteil dieses Reisekrankenschutzes genannt.

    muenchener-verein.de · Gelesen am
  5. [629] Zahnbehandlung Notfall: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩

    Schmerzstillende konservierende Zahnbehandlung, Zahnfüllungen sowie provisorischer Zahnersatz in einfacher Ausführung werden zu 100% übernommen, ebenso Reparaturen an vorhandenem Zahnersatz; kein vollständiger Zahnersatz.

    Schmerzstillende Zahnbehandlung einschließlich Zahnfüllungen sowie provisorischer Zahnersatz – jeweils in einfacher Ausführung – sowie Reparaturen von vorhandenem Zahnersatz
    reisepolice.com · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Seite Seite: 1/2 · Abschnitt: 2. Was ist versichert? · Gelesen am
  6. [630] Suche und Rettung: 10.000 € ↩

    Such-, Rettungs- und Bergungskosten wegen eines medizinischen Notfalls oder Tod sind bis 10.000 Euro versichert.

    Such-, Rettungs- und Bergungskosten wegen eines medizinischen Notfalls oder Tod bis max. 10.000 €.
    muenchener-verein.de · Abschnitt: Unsere Tarife > Weitere Vorteile > Such-, Rettungs- und Bergungskosten · Gelesen am
  7. [631] Rechtsbeistand: Details ansehen ↩

    In den geprüften Quellen nicht als Bestandteil dieses Reisekrankenschutzes genannt.

    muenchener-verein.de · Gelesen am
  8. [632] Emergency medical treatment: Unbegrenzt ↩

    Deckt die medizinisch notwendige Heilbehandlung im Ausland wegen unvorhergesehener Krankheit oder Unfall, einschließlich ärztlicher und Krankenhausbehandlung, zu 100% der erstattungsfähigen Kosten.

    Versichert ist die medizinisch notwendige Heilbehandlung einer versicherten Person wegen Krankheit oder Folgen eines Unfalles.
    muenchener-verein.de · Seite Seite 2 von 9 · Klausel § 1.2 · Abschnitt: § 1 Gegenstand, Umfang und Geltungsbereich des Versicherungsschutzes · Gelesen am
  9. [633] Hospitalization: Unbegrenzt ↩

    Stationäre Behandlung einschließlich Operationen, Verpflegung und Unterkunft im Krankenhaus werden zu 100% erstattet; Unterkunft und Verpflegung einer Begleitperson sind mitversichert, wenn die stationär behandelte Person minderjährig ist.

    stationäre Behandlung (einschließlich Operationen), Verpflegung und Unterkunft im Krankenhaus,
    muenchener-verein.de · Seite Seite 3 von 9 · Klausel § 5.1 e), f) · Abschnitt: § 5 Umfang der Leistungspflicht · Gelesen am
  10. [634] Outpatient treatment: Unbegrenzt ↩

    Ambulante medizinisch notwendige Heilbehandlung im Ausland wird zu 100% der erstattungsfähigen Kosten übernommen; freie Arztwahl unter zugelassenen Ärzten, Zahnärzten, Heilpraktikern, Chiropraktikern und Osteopathen im Aufenthaltsland.

    ambulante Heilbehandlung,
    muenchener-verein.de · Seite Seite 3 von 9 · Klausel § 5.1 a) · Abschnitt: § 5 Umfang der Leistungspflicht · Gelesen am
  11. [635] Medical evacuation: Unbegrenzt ↩

    Die Kosten eines medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransports der versicherten Person an den ständigen Wohnsitz in Deutschland bzw. in das nächst erreichbare geeignete Krankenhaus werden zu 100% übernommen, einschließlich Kosten für eine Begleitperson, sofern für diese ebenfalls Versicherungsschutz besteht; soweit medizinisch vertretbar, ist das kostengünstigste Transportmittel zu wählen.

    die Kosten eines medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransports der versicherten Person wegen Krankheit oder Folgen eines Unfalles aus dem Ausland.
    muenchener-verein.de · Seite Seite 3 von 9 · Klausel § 5.2 a) · Abschnitt: § 5 Umfang der Leistungspflicht · Gelesen am
  12. [636] Repatriation of remains: Unbegrenzt ↩

    Verstirbt die versicherte Person im Ausland, werden die Kosten der Rücküberführung an den ständigen Wohnsitz in Deutschland zu 100% erstattet; alternativ wird eine Beisetzung im Ausland bis zu der Höhe übernommen, die bei einer Überführung nach Deutschland angefallen wäre. Für Tarif 501/502 ist keine feste Eurogrenze angegeben.

    die Kosten einer Beisetzung der versicherten Person im Ausland bis zu der Höhe, die bei einer Überführung nach Deutschland angefallen wären.
    muenchener-verein.de · Seite Seite 4 von 9 · Klausel § 5.2 f) · Abschnitt: § 5 Umfang der Leistungspflicht · Gelesen am
  13. [637] Pre existing conditions: Ausgeschlossen ↩

    Ausgeschlossen sind Heilbehandlungen, von denen bei Reiseantritt durch eine bereits ärztlich diagnostizierte Erkrankung feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise stattfinden müssen; eine Ausnahme gilt für Kosten zur Abwendung akuter Lebensgefahr, jedoch entfällt dann die Übernahme von Rücktransport-, Überführungs- und Bestattungskosten.

    für Heilbehandlungen, von denen bei Reiseantritt durch eine bereits ärztlich diagnostizierte Erkrankung feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise stattfinden müssen.
    muenchener-verein.de · Seite Seite 4 von 9 · Klausel § 6.1 b) · Abschnitt: § 6 Einschränkung der Leistungspflicht · Gelesen am
  14. [638] Winter sports cover: Details ansehen ↩

    In den geprüften Quellen nicht erwähnt.

    muenchener-verein.de · Gelesen am
  15. [639] Adventure sports cover: Details ansehen ↩

    In den geprüften Quellen nicht erwähnt.

    muenchener-verein.de · Gelesen am
  16. [640] Pregnancy complications: Unbegrenzt ↩

    Medizinisch notwendige Heilbehandlung wegen Schwangerschaftskomplikationen, Frühgeburten bis zum Ende der 36. Schwangerschaftswoche, Fehlgeburten und medizinisch notwendiger Schwangerschaftsabbruch sind zu 100% versichert; reguläre Vorsorge und normale Entbindung sind nicht mitversichert.

    Versichert sind auch medizinisch notwendige Heilbehandlungen wegen Schwangerschaftskomplikationen, Frühgeburten bis zum Ende der 36. Schwangerschaftswoche, Fehlgeburten und ein medizinisch notwendiger Schwangerschaftsabbruch.
    muenchener-verein.de · Seite Seite 2 von 9 · Klausel § 1.2 · Abschnitt: § 1 Gegenstand, Umfang und Geltungsbereich des Versicherungsschutzes · Gelesen am
NÜRNBERGER Beteiligungs-Aktiengesellschaft (NÜRNBERGER Versicherungsgruppe) 16 belegte Angaben
  1. [641] Heilkosten: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩

    100% der Aufwendungen für medizinisch notwendige Heilbehandlung aufgrund Krankheit oder Unfallfolgen werden während der ersten 8 Wochen jedes Auslandsaufenthalts erstattet; eine betragsmäßige Obergrenze ist nicht angegeben.

    100% der Aufwendungen für Heilbehandlungen aufgrund Krankheit oder wegen der Folgen eines Unfalls während der ersten 8 Wochen aller vorübergehenden Auslandsaufenthalte.
    reisepolice.com · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Seite 20 · Klausel §4 · Abschnitt: Was ist versichert? · Gelesen am
  2. [642] Medizinischer Transport: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩

    Der Transport zur stationären (Erst-)Behandlung in das nächsterreichbare Krankenhaus oder zum nächsterreichbaren Notfallarzt wird übernommen, ebenso ein weiterer Transport in ein geeignetes Krankenhaus.

    g) den Transport zur stationären (Erst-)Behandlung in das nächsterreichbare Krankenhaus oder zum nächsterreichbaren Notfallarzt. Wird ein weiterer Transport von der Erstversorgung in das nächsterreichbare geeignete Krankenhaus nötig, bezahlen wir diesen auch.
    reisepolice.com · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Seite 27 · Klausel §4 · Abschnitt: §4 Welche Leistungen erbringen wir im Versicherungsfall? · Gelesen am
  3. [643] COVID-19 Behandlung: Aus den geprüften Dokumenten nicht feststellbar ↩

    Keine gesonderte Regelung zu COVID-19; es gilt die allgemeine Deckung für akute Erkrankungen im Ausland.

  4. [644] Privathaftpflicht: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩

    Nicht Bestandteil dieser Auslandskrankenversicherung.

    100% der Aufwendungen für Heilbehandlungen aufgrund Krankheit oder wegen der Folgen eines Unfalls während der ersten 8 Wochen aller vorübergehenden Auslandsaufenthalte.
    reisepolice.com · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Seite 20 · Klausel §4 · Abschnitt: Was ist versichert? · Gelesen am
  5. [645] Zahnbehandlung Notfall: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩

    Schmerzstillende Zahnbehandlungen im Ausland sind mitversichert, einschließlich notwendiger Füllungen, einfachem provisorischem Zahnersatz und Reparaturen; Neuanfertigungen von Zahnersatz, Kronen und Kieferorthopädie sind ausgeschlossen.

    d) schmerzstillende Zahnbehandlungen. Mitversichert sind außerdem notwendige Füllungen und provisorischer Zahnersatz in einfacher Ausführung sowie Reparaturen von vorhandenem Zahnersatz. Nicht erstattungsfähig sind Neuanfertigungen von Zahnersatz und Kronen sowie Kieferorthopädie.
    reisepolice.com · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Seite 27 · Klausel §4 · Abschnitt: §4 Welche Leistungen erbringen wir im Versicherungsfall? · Gelesen am
  6. [646] Suche und Rettung: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩

    Kosten für die Suche, Rettung oder Bergung einer versicherten Person im Ausland wegen Erkrankung, Unfallfolge oder Tod werden bis 10.000 EUR übernommen.

    Kosten bis zu 10.000 EUR für die Suche, Rettung oder Bergung einer versicherten Person, sofern diese wegen einer Erkrankung, als Unfallfolge oder wegen Tod im Ausland anfallen.
    reisepolice.com · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Seite 27 · Klausel §4 · Abschnitt: §4 Welche Leistungen erbringen wir im Versicherungsfall? · Gelesen am
  7. [647] Rechtsbeistand: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩

    Nicht Bestandteil dieser Auslandskrankenversicherung.

    100% der Aufwendungen für Heilbehandlungen aufgrund Krankheit oder wegen der Folgen eines Unfalls während der ersten 8 Wochen aller vorübergehenden Auslandsaufenthalte.
    reisepolice.com · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Seite 20 · Klausel §4 · Abschnitt: Was ist versichert? · Gelesen am
  8. [648] Emergency medical treatment: Unbegrenzt ↩

    Volle Kosten für ambulante und stationäre Behandlung bei akuten Erkrankungen oder Unfallfolgen im Ausland werden als Privatpatient übernommen.

    Übernimmt volle Kosten für ambulante und stationäre Behandlung bei akuten Erkrankungen oder für die medizinische Behandlung von Unfallfolgen
    nuernberger.de · Seite 1 · Abschnitt: Für Singles und Familien · Gelesen am
  9. [649] Hospitalization: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩

    Stationäre Heilbehandlung inklusive Operationen und Operationsnebenkosten sowie Verpflegung und Unterkunft im Krankenhaus wird übernommen; bei stationärer Behandlung eines minderjährigen Kindes werden zusätzlich die Unterbringungskosten einer Begleitperson erstattet.

    stationäre Heilbehandlung einschließlich Operationen und Operationsnebenkosten sowie Verpflegung und Unterkunft im Krankenhaus. Muss ein versichertes minderjähriges Kind stationär behandelt werden, erstatten wir zusätzlich die Kosten für die Unterbringung einer Begleitperson im Krankenhaus.
    reisepolice.com · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Seite 27 · Klausel §4 · Abschnitt: §4 Welche Leistungen erbringen wir im Versicherungsfall? · Gelesen am
  10. [650] Outpatient treatment: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩

    Ambulante ärztliche Untersuchungen und Heilbehandlungen einschließlich Röntgendiagnostik sowie verordnete Arznei-, Heil- und Verbandmittel werden übernommen.

    Erstattungsfähig sind medizinisch notwendige Aufwendungen für a) ambulante ärztliche Untersuchungen und Heilbehandlungen einschließlich Röntgendiagnostik.
    reisepolice.com · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Seite 27 · Klausel §4 · Abschnitt: §4 Welche Leistungen erbringen wir im Versicherungsfall? · Gelesen am
  11. [651] Medical evacuation: Unbegrenzt ↩

    Ein Rücktransport an den ständigen Wohnsitz in Deutschland wird übernommen, wenn er medizinisch sinnvoll ist (nicht nur bei zwingender Notwendigkeit); je nach Entfernung und Beförderungsart kann dies 1.500 EUR bis 120.000 EUR kosten und wird über einen 24-Stunden-Notrufservice von den Maltesern organisiert.

    Rücktransport an den ständigen Wohnsitz in Deutschland – nicht nur, wenn dieser medizinisch notwendig ist. Es reicht schon, wenn der Rücktransport medizinisch sinnvoll ist.
    nuernberger.de · Seite 2 · Abschnitt: Sicher aus dem Ausland wieder in die Heimat · Gelesen am
  12. [652] Repatriation of remains: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩

    Im Todesfall einer versicherten Person werden Kosten bis zu 10.000 EUR für die Überführung nach Deutschland oder die Bestattung am Sterbeort übernommen.

    Bei Tod einer versicherten Person: Kosten bis zu 10.000 EUR, die durch Überführung nach Deutschland oder Bestattung am Sterbeort entstehen.
    reisepolice.com · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Seite 27 · Klausel §4 · Abschnitt: §4 Welche Leistungen erbringen wir im Versicherungsfall? · Gelesen am
  13. [653] Pre existing conditions: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩

    Keine Leistungspflicht besteht, wenn bei Reiseantritt bereits eine ärztlich diagnostizierte Erkrankung feststand, deren Behandlung bei planmäßiger Reisedurchführung stattfinden musste; Ausnahme: die Reise wurde wegen des Todes des Ehe-/Lebenspartners oder eines Verwandten ersten Grades im Ausland angetreten.

    Wenn schon bei Reiseantritt durch eine bereits ärztlich diagnostizierte Erkrankung feststand, dass die Behandlung stattfinden musste, wenn die Reise planmäßig durchgeführt wird. Es sei denn, die Reise musste unternommen werden, weil der Ehepartner, der in häuslicher Gemeinschaft lebende Lebenspartner oder ein Verwandter ersten Grades im Ausland verstorben ist.
    reisepolice.com · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Seite 27 · Klausel §5 · Abschnitt: §5 Wann leisten wir nicht oder nur eingeschränkt? · Gelesen am
  14. [654] Winter sports cover: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩

    Kein Ausschluss für Wintersport; Skiunfälle sind wie andere Unfälle versichert, außer bei Verletzungen von Berufssportlern im Wettkampf.

    Wenn die versicherte Person Berufssportler ist und sich verletzt, während sie an einem Wettkampf aktiv teilnimmt.
    reisepolice.com · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Seite 27 · Klausel §5 · Abschnitt: §5 Wann leisten wir nicht oder nur eingeschränkt? · Gelesen am
  15. [655] Adventure sports cover: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩

    Allgemeine Unfall- und Sportverletzungen auf Reisen (z. B. beim Bergsport) gelten als normale Versicherungsfälle; keine Leistungspflicht besteht jedoch, wenn die versicherte Person Berufssportler ist und sich bei aktiver Teilnahme an einem Wettkampf verletzt.

    Wenn die versicherte Person Berufssportler ist und sich verletzt, während sie an einem Wettkampf aktiv teilnimmt.
    reisepolice.com · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Seite 27 · Klausel §5 · Abschnitt: §5 Wann leisten wir nicht oder nur eingeschränkt? · Gelesen am
  16. [656] Pregnancy complications: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩

    Untersuchung und Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen, Frühgeburten bis zum Ende der 36. Schwangerschaftswoche, Fehlgeburten sowie medizinisch notwendige Schwangerschaftsabbrüche sind versichert, einschließlich der Behandlung des Neugeborenen bei einer Frühgeburt im Ausland.

    f) Untersuchung und Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen, Frühgeburten bis zum Ende der 36. Schwangerschaftswoche, Fehlgeburten oder medizinisch notwendige Schwangerschaftsabbrüche. Zudem erstatten wir die Kosten der Heilbehandlung des neugeborenen Kindes aufgrund einer Frühgeburt im Ausland vor Beendigung der 36. Schwangerschaftswoche.
    reisepolice.com · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Seite 27 · Klausel §4 · Abschnitt: §4 Welche Leistungen erbringen wir im Versicherungsfall? · Gelesen am
Öffentliche Versicherung Braunschweig (comprising Öffentliche Sachversicherung Braunschweig and Öffentliche Lebensversicherung Braunschweig) 16 belegte Angaben
  1. [657] Heilkosten: Abgedeckt ↩

    Deckt medizinisch notwendige Heilbehandlung im Ausland nach Krankheit, Unfall oder Schwangerschaftskomplikation, einschließlich Ärzte, Zahnärzte, Heilpraktiker, Krankenhausbehandlung, verordnete Arznei- und Heilmittel; in den Bedingungen ist keine Höchstsumme genannt.

    mein-premiumservice.vkb.de · Gelesen am
  2. [658] Medizinischer Transport: Abgedeckt ↩

    Der Transport durch Rettungsdienste (Kranken-, Rettungswagen, Rettungshubschrauber) zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus bzw. Notfallarzt sowie der Verlegungstransport in ein anderes Krankenhaus im Ausland sind ohne genannte Höchstgrenze versichert; erfolgt der Transport nicht durch einen Rettungsdienst (z. B. Taxi), ist die Leistung auf 30 Euro je Versicherungsfall begrenzt.

    mein-premiumservice.vkb.de · Gelesen am
  3. [659] COVID-19 Behandlung: Details ansehen ↩

    COVID-19 wird im Rahmen der Auslandsreise-Krankenversicherung wie jede andere Krankheit behandelt; der Pandemie-Ausschluss der Allgemeinen Bestimmungen gilt nur für die Versicherungen A-C und nicht für die Auslandsreise-Krankenversicherung (D).

    mein-premiumservice.vkb.de · Gelesen am
  4. [660] Privathaftpflicht: Details ansehen ↩

    Eine Privathaftpflichtversicherung im Ausland ist in diesem Travel-Paket nicht enthalten; die Besonderen Bestimmungen definieren nur die Abschnitte A-D (Rücktritt, Abbruch, Notfall-Service, Auslandsreise-Krankenversicherung), eine Haftpflichtdeckung fehlt.

    mein-premiumservice.vkb.de · Gelesen am
  5. [661] Zahnbehandlung Notfall: Abgedeckt ↩

    Schmerzstillende Zahnbehandlungen und einfache Zahnfüllungen sowie provisorischer Zahnersatz und Reparaturen von Zahnersatz/-prothesen sind versichert; Neuanfertigung von Zahnersatz, Kronen und Inlays ist ausgeschlossen.

    mein-premiumservice.vkb.de · Gelesen am
  6. [662] Suche und Rettung: 2.500 € – 5.000 € ↩

    Es gelten zwei Bausteine: Im Rahmen der Notfall-Service-Versicherung werden Such-, Rettungs- und Bergungskosten nach einem Unfall bis 5.000 Euro erstattet; im Rahmen der Auslandsreise-Krankenversicherung werden Kosten öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich organisierter Rettungsdienste bis 2.500 Euro je versicherte Person und Versicherungsfall erstattet, sofern sich unmittelbar eine stationäre Behandlung anschließt.

    mein-premiumservice.vkb.de · Gelesen am
  7. [663] Rechtsbeistand: Covered ↩

    Bei Verhaftung oder Haftdrohung ist der Versicherer bei der Beschaffung von Anwalt und Dolmetscher behilflich und legt bis zu 2.500 Euro für Gerichts-, Anwalts- und/oder Dolmetscherkosten sowie bis zu 12.500 Euro für Strafkautionen aus; ausgelegte Beträge sind spätestens 3 Monate nach Erstattung durch Behörde/Gericht zurückzuzahlen.

    mein-premiumservice.vkb.de · Gelesen am
  8. [664] Emergency medical treatment: Abgedeckt ↩

    Der 24-Stunden-Notruf-Service stellt den Kontakt zu behandelnden Ärzten/Krankenhäusern im Ausland her und koordiniert die medizinische Notfallversorgung; für die zugrunde liegenden Behandlungskosten selbst ist keine Höchstgrenze genannt.

    mein-premiumservice.vkb.de · Gelesen am
  9. [665] Hospitalization: Abgedeckt ↩

    Stationäre Behandlung, Operationen sowie Unterkunft und Verpflegung sind versichert; der Versicherer gibt eine Kostenübernahmegarantie gegenüber dem Krankenhaus bis 12.500 Euro ab (bei Bedarf Erhöhung) und zahlt ein Krankenhaustagegeld bis 30 Euro/Tag, wenn ein anderer Kostenträger die Kosten übernimmt oder auf Erstattung verzichtet wird.

    mein-premiumservice.vkb.de · Gelesen am
  10. [666] Outpatient treatment: Abgedeckt ↩

    Ambulante Beratungen und Behandlungen durch Ärzte, Zahnärzte, Heilpraktiker, Physiotherapeuten, Chiropraktiker und Osteopathen im Ausland sind versichert, ohne genannte Höchstgrenze.

    mein-premiumservice.vkb.de · Gelesen am
  11. [667] Medical evacuation: Abgedeckt ↩

    Deckt den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport nach Deutschland (bzw. in den Wohnsitzstaat), z. B. wenn eine stationäre Behandlung voraussichtlich länger als 14 Tage dauert oder die Behandlungskosten im Ausland die Rücktransportkosten übersteigen würden, einschließlich Kosten für eine medizinisch sinnvolle Begleitperson; keine Höchstgrenze genannt. Wird der Rücktransport nicht durch den Versicherer/Notruf-Service organisiert, ist die Leistung auf die sonst angefallenen Kosten begrenzt.

    mein-premiumservice.vkb.de · Gelesen am
  12. [668] Repatriation of remains: Abgedeckt ↩

    Im Todesfall im Ausland übernimmt der Versicherer entweder die Kosten einer Bestattung im Ausland oder die Kosten der Überführung an den vor Grenzübertritt letzten ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland; keine Höchstgrenze genannt.

    mein-premiumservice.vkb.de · Gelesen am
  13. [669] Pre existing conditions: Bedingt ↩

    Heilbehandlungen von Erkrankungen, die bereits vor Reiseantritt diagnostiziert waren und bei denen eine erhebliche Wahrscheinlichkeit der Verschlechterung während der Reise bekannt war, sind ausgeschlossen, außer die Reise wird wegen des Todes des Ehe-/Lebenspartners oder eines Verwandten ersten Grades angetreten; unerwartete Verschlechterungen chronischer Erkrankungen bleiben versichert.

    mein-premiumservice.vkb.de · Gelesen am
  14. [670] Winter sports cover: Details ansehen ↩

    Die Ausschlussliste der Auslandsreise-Krankenversicherung (§8) nennt keinen Wintersport-Ausschluss; Ski- und Snowboardunfälle sind wie andere Unfälle versichert.

    mein-premiumservice.vkb.de · Gelesen am
  15. [671] Adventure sports cover: Details ansehen ↩

    Die Ausschlussliste der Auslandsreise-Krankenversicherung (§8) nennt keinen Ausschluss für Extremsport; entsprechende Unfälle sind wie andere Unfälle versichert.

    mein-premiumservice.vkb.de · Gelesen am
  16. [672] Pregnancy complications: Abgedeckt ↩

    Medizinisch notwendige Behandlung wegen Schwangerschaftskomplikationen im Ausland ist versichert, dazu zählen Frühgeburten, notfallbedingte Schwangerschaftsabbrüche und Fehlgeburten; reguläre Aufwendungen für Schwangerschaft, Entbindung und Wochenbetterkrankungen sind im Übrigen ausgeschlossen.

    mein-premiumservice.vkb.de · Gelesen am
Öffentliche Versicherungen Oldenburg (comprising Oldenburgische Landesbrandkasse and Öffentliche Lebensversicherungsanstalt Oldenburg) 16 belegte Angaben
  1. [673] Heilkosten: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩

    Erstattet Aufwendungen für ambulante, stationäre und zahnärztliche Heilbehandlung im Ausland infolge eines versicherten Krankheits- oder Unfallereignisses; die Bedingungen nennen für diese Leistungen keine betragliche Obergrenze.

    Wir ersetzen bei einem im Ausland eintretenden Versicherungsfall (siehe Nr. 11) dort entstehende Aufwendungen für Heilbehandlung und erbringen sonst vereinbarte Leistungen (z.B. Rücktransport, siehe Nr. 12.4 b)).
    reisepolice.com · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Seite 6 · Klausel Nr. 2 · Abschnitt: Versicherungsbedingungen > 2. Was umfasst der Versicherungsschutz? · Gelesen am
  2. [674] Medizinischer Transport: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩

    Der Versicherer organisiert einen Rücktransport nach Deutschland und ersetzt die dadurch entstehenden Mehrkosten, wenn die Rückführung medizinisch sinnvoll ist, eine stationäre Behandlung voraussichtlich länger als 14 Tage dauern würde oder die Heilbehandlungskosten die Rücktransportkosten übersteigen würden; ebenso werden Mehrkosten für eine begleitende versicherte Person erstattet. Eine betragliche Obergrenze wird nicht genannt, jedoch ist vor Durchführung eine Leistungszusage über den Notrufservice einzuholen.

    Wir organisieren einen Rücktransport und ersetzen die Mehrkosten, die durch den Eintritt des Versicherungsfalls für eine Rückkehr ins Inland zusätzlich entstehen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt wird:
    reisepolice.com · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Seite 7 · Klausel Nr. 12.4 b) · Abschnitt: Versicherungsbedingungen > 12. Unsere Tarifleistungen > 12.4 Sonstige Leistungen > b) Rücktransport · Gelesen am
  3. [675] COVID-19 Behandlung: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩

    Die Bedingungen enthalten keinen COVID-19-Ausschluss; COVID-19 wird wie jede andere im Ausland eingetretene Krankheit oder jeder Unfall behandelt.

    reisepolice.com · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Gelesen am
  4. [676] Privathaftpflicht: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩

    Nicht in diesem Produkt enthalten; die Bedingungen beschränken den Versicherungsschutz auf Krankheiten, Unfälle und andere genannte Ereignisse, eine Privathaftpflichtleistung ist nicht enthalten.

    reisepolice.com · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Gelesen am
  5. [677] Zahnbehandlung Notfall: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩

    Deckt schmerzstillende Zahnbehandlung einschließlich Zahnfüllung in einfacher Ausführung, provisorischen Zahnersatz in einfacher Ausführung sowie Reparatur/Wiederherstellung des bei Reiseantritt vorhandenen Zahnersatzes; ausgeschlossen sind Einlagefüllungen, Neuanfertigungen von Zahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen, Implantate), kieferorthopädische Maßnahmen und zahntechnische Laborarbeiten für Provisorien.

    a) schmerzstillende Zahnbehandlung einschließlich Zahnfüllung in einfacher Ausführung b) provisorischer Zahnersatz in einfacher Ausführung
    reisepolice.com · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Seite 7 · Klausel Nr. 12.3 · Abschnitt: Versicherungsbedingungen > 12. Unsere Tarifleistungen > 12.3 Zahnärztliche Heilbehandlung · Gelesen am
  6. [678] Suche und Rettung: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩

    Muss die versicherte Person aufgrund einer im Ausland eingetretenen Erkrankung, eines Unfalles oder wegen Tod gesucht, gerettet oder geborgen werden, werden die hierfür anfallenden Kosten bis zu 5.000 EUR erstattet.

    Muss die versicherte Person aufgrund einer im Ausland eingetretenen Erkrankung, eines Unfalles oder wegen Tod gesucht, gerettet oder geborgen werden, erstatten wir die hierfür anfallenden Kosten bis zu 5.000,- EUR.
    reisepolice.com · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Seite 8 · Klausel Nr. 12.4 d) · Abschnitt: Versicherungsbedingungen > 12.4 Sonstige Leistungen > d) Suche, Rettung und Bergung · Gelesen am
  7. [679] Rechtsbeistand: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩

    Nicht in diesem Produkt enthalten; die Bedingungen beschränken den Versicherungsschutz auf Krankheiten, Unfälle und andere genannte Ereignisse, eine Rechtsschutzleistung ist nicht enthalten.

    reisepolice.com · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Gelesen am
  8. [680] Emergency medical treatment: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩

    Deckt die medizinisch notwendige Behandlung von im Ausland eingetretenen Krankheiten oder Unfällen, einschließlich Ärzten, Heilpraktikern, Arzneimitteln, Hilfsmitteln und Heilmitteln; eine betragliche Obergrenze wird nicht genannt.

    12.1 Ambulante Heilbehandlung a) ärztliche Leistungen b) Leistungen von Heilpraktikern, Chiropraktikern und Osteopathen c) Arznei- und Verbandmittel d) Hilfsmittel
    reisepolice.com · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Seite 7 · Klausel Nr. 12.1 · Abschnitt: Versicherungsbedingungen > 12. Unsere Tarifleistungen > 12.1 Ambulante Heilbehandlung · Gelesen am
  9. [681] Hospitalization: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩

    Deckt ärztliche Leistungen, Krankenhausleistungen einschließlich Pflege, Unterkunft und Verpflegung sowie den Transport zum nächsterreichbaren geeigneten Krankenhaus; freie Wahl unter den allgemein anerkannten Krankenhäusern; eine betragliche Obergrenze wird nicht genannt. Der Notrufservice ist unverzüglich vor oder bei Aufnahme einzuschalten.

    Bei medizinisch notwendiger stationärer Heilbehandlung hat die versicherte Person freie Wahl unter den im Aufenthaltsland allgemein anerkannten Krankenhäusern, die unter ständiger ärztlicher Leitung stehen, über ausreichende diagnostische sowie therapeutische Möglichkeiten verfügen und Krankengeschichten führen.
    reisepolice.com · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Seite 7 · Klausel Nr. 12.2 · Abschnitt: Versicherungsbedingungen > 12. Unsere Tarifleistungen > 12.2 Stationäre Heilbehandlung · Gelesen am
  10. [682] Outpatient treatment: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩

    Deckt Leistungen von Ärzten, Heilpraktikern, Chiropraktikern und Osteopathen, Arznei- und Verbandmittel, Hilfsmittel in einfacher Ausführung (Miete oder Kauf, ohne Sehhilfen/Hörgeräte), Heilmittel und den Rettungstransport zum nächsterreichbaren Arzt oder Krankenhaus; eine betragliche Obergrenze wird nicht genannt.

    Wir erstatten Hilfsmittel, die erstmals aufgrund eines während des Auslandsaufenthaltes eingetretenen Versicherungsfalles erforderlich werden in einfacher Ausführung zur Gewährleistung einer vorübergehenden Versorgung für die Dauer der versicherten Reise.
    reisepolice.com · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Seite 7 · Klausel Nr. 12.1 · Abschnitt: Versicherungsbedingungen > 12. Unsere Tarifleistungen > 12.1 Ambulante Heilbehandlung · Gelesen am
  11. [683] Medical evacuation: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩

    Die medizinisch notwendige Rückholung nach Deutschland erfolgt im Rahmen derselben Rücktransport-Leistung wie der medizinische Transport; eine betragliche Obergrenze wird nicht genannt, jedoch ist eine vorherige Leistungszusage des Notrufservice erforderlich.

    Bitte beachten Sie: Vor Durchführung des Rücktransportes ist über unseren Notrufservice eine Leistungszusage (siehe Nr. 12.4 h) und Nr. 14) einzuholen.
    reisepolice.com · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Seite 7 · Klausel Nr. 12.4 b) · Abschnitt: Versicherungsbedingungen > 12. Unsere Tarifleistungen > 12.4 Sonstige Leistungen > b) Rücktransport · Gelesen am
  12. [684] Repatriation of remains: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩

    Stirbt die versicherte Person im Ausland, organisiert der Versicherer die Überführung des Verstorbenen an seinen letzten ständigen Wohnsitz und erstattet die unmittelbaren Überführungskosten; bei Beisetzung im Ausland werden die Bestattungskosten höchstens bis zur Höhe der sonst entstandenen Überführungskosten erstattet. Eine separate betragliche Obergrenze wird nicht genannt.

    Stirbt die versicherte Person während des Auslandsaufenthaltes, organisieren wir die Überführung des Verstorbenen an seinen letzten ständigen Wohnsitz und erstatten die unmittelbaren Kosten der Überführung.
    reisepolice.com · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Seite 8 · Klausel Nr. 12.4 c) · Abschnitt: Versicherungsbedingungen > 12.4 Sonstige Leistungen > c) Todesfall im Ausland · Gelesen am
  13. [685] Pre existing conditions: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩

    Es werden keine Leistungen erbracht für Krankheiten, von denen bei Reiseantritt erkennbar feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise behandelt werden müssen, es sei denn, die Reise wurde wegen des Todes des Ehegatten/Lebenspartners oder eines Verwandten ersten Grades unternommen.

    Krankheiten, von denen für die versicherte Person erkennbar bei Reiseantritt feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise behandelt werden müssen, es sei denn, dass die Reise wegen des Todes des Ehegatten bzw. des Lebenspartners gemäß § 1 des Lebenspartnerschaftsgesetzes (LPartG - siehe Anhang) oder eines Verwandten ersten Grades unternommen wurde;
    reisepolice.com · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Seite 8 · Klausel Nr. 13 b) · Abschnitt: Versicherungsbedingungen > 13. Wann zahlen wir nicht? · Gelesen am
  14. [686] Winter sports cover: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩

    Kein Wintersport-Ausschluss in den Bedingungen; Skiunfälle sind wie andere Unfälle versichert.

    reisepolice.com · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Gelesen am
  15. [687] Adventure sports cover: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩

    Kein Abenteuersport-Ausschluss in den Bedingungen; solche Unfälle sind wie jeder andere Unfall versichert.

    reisepolice.com · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Gelesen am
  16. [688] Pregnancy complications: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩

    Nicht vorhersehbare, akut eingetretene Schwangerschaftskomplikationen einschließlich Fehlgeburt, Frühgeburt oder notfallbedingtem Schwangerschaftsabbruch gelten als Versicherungsfall, jedoch nicht nach Beendigung der 32. Schwangerschaftswoche (außer der verlängerte Auslandsaufenthalt wurde durch einen vorherigen Versicherungsfall notwendig); auch die Heilbehandlung eines Frühgeborenen ist versichert. Eine vor Reiseantritt bekannte Schwangerschaft, ein Schwangerschaftsabbruch, die Entbindung und Wochenbetterkrankungen sind ausgeschlossen.

    Als Versicherungsfall nach Nr. 11 gelten auch für die Versicherte nicht vorhersehbare, akut eingetretene Schwangerschaftskomplikationen einschließlich Fehlgeburt, Frühgeburt oder notfallbedingter Schwangerschaftsabbruch.
    reisepolice.com · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Seite 7 · Klausel Nr. 12.4 a) · Abschnitt: Versicherungsbedingungen > 12.4 Sonstige Leistungen > a) Schwangerschaft · Gelesen am
Öffentliche Feuerversicherung Sachsen-Anhalt and Öffentliche Lebensversicherung Sachsen-Anhalt (trading jointly as ÖSA Versicherungen) 16 belegte Angaben
  1. [689] Heilkosten: Abgedeckt ↩

    Wird eine Behandlung am Urlaubsort nötig oder werden Medikamente benötigt, übernimmt der Versicherer die Kosten; die Erstattung erfolgt zu 100 Prozent ohne Selbstbehalt. Eine konkrete Versicherungssumme wird auf den offiziellen Seiten nicht genannt.

    Wird tatsächlich eine Behandlung am Urlaubsort nötig oder sollten Sie Medikamente brauchen, übernehmen wir die Kosten.
    oesa.de · Abschnitt: Auslands­reise­kranken­versicherung – Jetzt berechnen · Gelesen am
  2. [690] Medizinischer Transport: Details ansehen ↩

    Auf den offiziellen ÖSA-/UKV-Seiten nicht separat angegeben; beschrieben wird nur der Rücktransport.

    oesa.de · Gelesen am
  3. [691] COVID-19 Behandlung: Details ansehen ↩

    Für dieses Kurzzeit-Produkt auf den offiziellen ÖSA-/UKV-Seiten nicht angegeben.

    oesa.de · Gelesen am
  4. [692] Privathaftpflicht: Details ansehen ↩

    Für dieses Kurzzeit-Produkt auf den offiziellen ÖSA-/UKV-Seiten nicht angegeben.

    oesa.de · Gelesen am
  5. [693] Zahnbehandlung Notfall: Details ansehen ↩

    Für dieses Kurzzeit-Produkt auf den offiziellen ÖSA-/UKV-Seiten nicht angegeben.

    oesa.de · Gelesen am
  6. [694] Suche und Rettung: Details ansehen ↩

    Für dieses Kurzzeit-Produkt auf den offiziellen ÖSA-/UKV-Seiten nicht angegeben.

    oesa.de · Gelesen am
  7. [695] Rechtsbeistand: Details ansehen ↩

    Für dieses Kurzzeit-Produkt auf den offiziellen ÖSA-/UKV-Seiten nicht angegeben.

    oesa.de · Gelesen am
  8. [696] Emergency medical treatment: Abgedeckt ↩

    Im Notfall im Ausland können Versicherte den 24-Stunden-Notruf-Service anrufen, der auch mitteilt, ob die Kosten vorgestreckt werden müssen oder direkt beglichen werden.

    Rufen Sie im Fall des Falles einfach unseren 24-Stunden-Notruf-Service an. Hier erfahren Sie auch, ob Sie die Kosten vorstrecken müssen oder nicht.
    oesa.de · Abschnitt: Was fragen andere Kunden? Häufige Fragen zum AKD und AKE · Gelesen am
  9. [697] Hospitalization: Abgedeckt ↩

    In Krankenhäusern müssen Versicherte in der Regel nicht in Vorleistung gehen; eine konkrete Höchstgrenze wird nicht genannt.

    In Krankenhäusern brauchen Sie nicht in Vorleistung zu gehen.
    oesa.de · Abschnitt: Auslands­reise­kranken­versicherung – Jetzt berechnen · Gelesen am
  10. [698] Outpatient treatment: Abgedeckt ↩

    Wird eine ambulante Behandlung am Urlaubsort nötig oder werden Medikamente benötigt, werden die Kosten übernommen; eine konkrete Höchstgrenze wird nicht genannt.

    Wird tatsächlich eine Behandlung am Urlaubsort nötig oder sollten Sie Medikamente brauchen, übernehmen wir die Kosten.
    oesa.de · Abschnitt: Auslands­reise­kranken­versicherung – Jetzt berechnen · Gelesen am
  11. [699] Medical evacuation: Abgedeckt ↩

    Der Krankenrücktransport ist inklusive, falls es gar nicht anders geht; der Versicherer übernimmt die Kosten des Rücktransports.

    ukv.de · Gelesen am
  12. [700] Repatriation of remains: Details ansehen ↩

    Für dieses Kurzzeit-Produkt auf den offiziellen ÖSA-/UKV-Seiten nicht angegeben.

    oesa.de · Gelesen am
  13. [701] Pre existing conditions: Details ansehen ↩

    Für dieses Kurzzeit-Produkt auf den offiziellen ÖSA-/UKV-Seiten nicht angegeben.

    oesa.de · Gelesen am
  14. [702] Winter sports cover: Details ansehen ↩

    Nicht speziell angegeben; genannt wird nur allgemein der Aktivurlaub.

    oesa.de · Gelesen am
  15. [703] Adventure sports cover: Abgedeckt ↩

    Jede Urlaubsreise bis 56 Tage ist abgesichert – egal ob Städtereise, Strand- oder Aktivurlaub – selbst der Tauchurlaub.

    Grundsätzlich ja, denn in der Auslandsreise-Krankenversicherung ist jede Urlaubsreise bis 56 Tage abgesichert – egal ob Städtereise, Strand- oder Aktivurlaub – selbst der Tauchurlaub.
    oesa.de · Abschnitt: Was fragen andere Kunden? Häufige Fragen zum AKD und AKE · Gelesen am
  16. [704] Pregnancy complications: Details ansehen ↩

    Für dieses Kurzzeit-Produkt auf den offiziellen ÖSA-/UKV-Seiten nicht angegeben.

    oesa.de · Gelesen am
ÖVB Versicherungen (Landschaftliche Brandkasse Hannover, trading as ÖVB Versicherungen in Bremen) 16 belegte Angaben
  1. [705] Heilkosten: Abgedeckt ↩

    Erstattung der Aufwendungen für ambulante, stationäre und zahnärztliche Heilbehandlung infolge eines im Ausland eingetretenen Versicherungsfalls; die AVB nennen keine betragsmäßige Versicherungssumme oder Obergrenze für diese Leistungen.

    Wir erstatten die Aufwendungen infolge eines während des Auslandsaufenthaltes eingetretenen Versicherungsfalls.
    alte-oldenburger.de · Seite 7 · Klausel Nr. 12 · Abschnitt: Versicherungsbedingungen > 12. Unsere Tarifleistungen · Gelesen am
  2. [706] Medizinischer Transport: Abgedeckt ↩

    Transport zum nächsterreichbaren Arzt oder Krankenhaus durch anerkannte Rettungsdienste zur Erstversorgung nach einem Unfall oder Notfall sowie Transport zum nächsterreichbaren geeigneten Krankenhaus bei stationärer Heilbehandlung; keine betragsmäßige Obergrenze genannt.

    Transport zum nächsterreichbaren Arzt oder Krankenhaus durch anerkannte Rettungsdienste zur Erstversorgung nach einem Unfall oder Notfall
    alte-oldenburger.de · Seite 7 · Klausel Nr. 12.1 f) · Abschnitt: Versicherungsbedingungen > 12.1 Ambulante Heilbehandlung · Gelesen am
  3. [707] COVID-19 Behandlung: Details ansehen ↩

    In den geprüften Versicherungsunterlagen nicht gesondert geregelt.

    alte-oldenburger.de · Gelesen am
  4. [708] Privathaftpflicht: Details ansehen ↩

    Laut den geprüften Unterlagen nicht Bestandteil dieses Auslandsreisekrankenversicherungsprodukts.

    alte-oldenburger.de · Gelesen am
  5. [709] Zahnbehandlung Notfall: Abgedeckt ↩

    Umfasst schmerzstillende Zahnbehandlung einschließlich Zahnfüllung in einfacher Ausführung, provisorischen Zahnersatz in einfacher Ausführung sowie Reparatur und Wiederherstellung des bei Reiseantritt vorhandenen Zahnersatzes. Einlagefüllungen, Neuanfertigungen von Zahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen, Implantate), kieferorthopädische Maßnahmen und zahntechnische Laborarbeiten für provisorischen Zahnersatz sind ausgeschlossen.

    schmerzstillende Zahnbehandlung einschließlich Zahnfüllung in einfacher Ausführung
    alte-oldenburger.de · Seite 7 · Klausel Nr. 12.3 · Abschnitt: Versicherungsbedingungen > 12.3 Zahnärztliche Heilbehandlung · Gelesen am
  6. [710] Suche und Rettung: 5.000 € ↩

    Muss die versicherte Person aufgrund einer im Ausland eingetretenen Erkrankung, eines Unfalles oder wegen Tod gesucht, gerettet oder geborgen werden, werden die hierfür anfallenden Kosten bis zu 5.000,- EUR erstattet.

    Muss die versicherte Person aufgrund einer im Ausland eingetretenen Erkrankung, eines Unfalles oder wegen Tod gesucht, gerettet oder geborgen werden, erstatten wir die hierfür anfallenden Kosten bis zu 5.000,- EUR.
    alte-oldenburger.de · Seite 8 · Klausel Nr. 12.4 d) · Abschnitt: Versicherungsbedingungen > 12.4 Sonstige Leistungen > d) Suche, Rettung und Bergung · Gelesen am
  7. [711] Rechtsbeistand: Details ansehen ↩

    Laut den geprüften Unterlagen nicht Bestandteil dieses Auslandsreisekrankenversicherungsprodukts.

    alte-oldenburger.de · Gelesen am
  8. [712] Emergency medical treatment: Abgedeckt ↩

    Versicherungsfall ist die medizinisch notwendige Heilbehandlung einer versicherten Person wegen Krankheit oder Unfallfolgen; die Behandlungskosten werden ohne genannte betragsmäßige Begrenzung erstattet.

    Versicherungsfall ist die medizinisch notwendige Heilbehandlung einer versicherten Person wegen Krankheit oder Unfallfolgen.
    alte-oldenburger.de · Seite 7 · Klausel Nr. 11 · Abschnitt: Versicherungsbedingungen > 11. Was ist ein Versicherungsfall? · Gelesen am
  9. [713] Hospitalization: Abgedeckt ↩

    Umfasst ärztliche Leistungen, Krankenhausleistungen einschließlich Krankenpflege, Unterkunft und Verpflegung sowie Transport zum nächsterreichbaren geeigneten Krankenhaus durch anerkannte Rettungsdienste; freie Wahl unter den im Aufenthaltsland allgemein anerkannten Krankenhäusern; keine betragsmäßige Obergrenze genannt. Die Einschaltung des Notrufservices ist unverzüglich vor oder bei Aufnahme in das Krankenhaus erforderlich.

    Die Einschaltung des Notrufservices ist unverzüglich vor oder bei Aufnahme in das Krankenhaus erforderlich
    alte-oldenburger.de · Seite 7 · Klausel Nr. 12.2 · Abschnitt: Versicherungsbedingungen > 12.2 Stationäre Heilbehandlung · Gelesen am
  10. [714] Outpatient treatment: Abgedeckt ↩

    Umfasst ärztliche Leistungen, Leistungen von Heilpraktikern, Chiropraktikern und Osteopathen, Arznei- und Verbandmittel, Hilfsmittel (Mietgebühr, bei Nichtverleihbarkeit Kaufpreis; ausgenommen Sehhilfen und Hörgeräte), Heilmittel sowie Transport zum nächsterreichbaren Arzt oder Krankenhaus zur Erstversorgung; keine betragsmäßige Obergrenze genannt.

    Wir erstatten Hilfsmittel, die erstmals aufgrund eines während des Auslandsaufenthaltes eingetretenen Versicherungsfalles erforderlich werden in einfacher Ausführung zur Gewährleistung einer vorübergehenden Versorgung für die Dauer der versicherten Reise.
    alte-oldenburger.de · Seite 7 · Klausel Nr. 12.1 · Abschnitt: Versicherungsbedingungen > 12.1 Ambulante Heilbehandlung · Gelesen am
  11. [715] Medical evacuation: Abgedeckt ↩

    Der Versicherer organisiert einen Rücktransport und ersetzt die Mehrkosten für eine Rückkehr ins Inland, wenn die Rückführung medizinisch sinnvoll und vertretbar ist, eine stationäre Heilbehandlung am Aufenthaltsort voraussichtlich länger als 14 Tage dauern würde oder die voraussichtlichen Heilbehandlungskosten im Ausland die Kosten des Rücktransportes übersteigen würden. Die Rückführung muss an den ständigen Wohnsitz oder in ein Krankenhaus in Deutschland erfolgen. Mehrkosten für eine Begleitperson werden erstattet, sofern medizinisch sinnvoll. Vor Durchführung ist über den Notrufservice eine Leistungszusage einzuholen; ohne diese werden maximal die Kosten erstattet, die bei ordnungsgemäßer Einschaltung angefallen wären.

    Wir organisieren einen Rücktransport und ersetzen die Mehrkosten, die durch den Eintritt des Versicherungsfalls für eine Rückkehr ins Inland zusätzlich entstehen
    alte-oldenburger.de · Seite 8 · Klausel Nr. 12.4 b) · Abschnitt: Versicherungsbedingungen > 12.4 Sonstige Leistungen > b) Rücktransport · Gelesen am
  12. [716] Repatriation of remains: Abgedeckt ↩

    Stirbt die versicherte Person während des Auslandsaufenthaltes, organisiert der Versicherer die Überführung des Verstorbenen an seinen letzten ständigen Wohnsitz und erstattet die unmittelbaren Kosten der Überführung. Im Falle einer Beisetzung im Ausland werden die entstandenen Bestattungskosten übernommen, höchstens jedoch die Kosten, die bei einer Überführung entstanden wären.

    Stirbt die versicherte Person während des Auslandsaufenthaltes, organisieren wir die Überführung des Verstorbenen an seinen letzten ständigen Wohnsitz und erstatten die unmittelbaren Kosten der Überführung.
    alte-oldenburger.de · Seite 7 · Klausel Nr. 12.4 c) · Abschnitt: Versicherungsbedingungen > 12.4 Sonstige Leistungen > c) Todesfall im Ausland · Gelesen am
  13. [717] Pre existing conditions: Ausgeschlossen ↩

    Keine Leistungen werden erbracht für Krankheiten, von denen für die versicherte Person erkennbar bei Reiseantritt feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise behandelt werden müssen, es sei denn, die Reise wurde wegen des Todes des Ehegatten bzw. Lebenspartners oder eines Verwandten ersten Grades unternommen.

    Krankheiten, von denen für die versicherte Person erkennbar bei Reiseantritt feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise behandelt werden müssen, es sei denn, dass die Reise wegen des Todes des Ehegatten bzw. des Lebenspartners gemäß § 1 des Lebenspartnerschaftsgesetzes (LPartG - siehe Anhang) oder eines Verwandten ersten Grades unternommen wurde
    alte-oldenburger.de · Seite 8 · Klausel Nr. 13 b) · Abschnitt: Versicherungsbedingungen > 13. Wann zahlen wir nicht? · Gelesen am
  14. [718] Winter sports cover: Details ansehen ↩

    In den geprüften Versicherungsunterlagen nicht geregelt.

    alte-oldenburger.de · Gelesen am
  15. [719] Adventure sports cover: Details ansehen ↩

    In den geprüften Versicherungsunterlagen nicht geregelt.

    alte-oldenburger.de · Gelesen am
  16. [720] Pregnancy complications: Bedingt ↩

    Nicht vorhersehbare, akut eingetretene Schwangerschaftskomplikationen (einschließlich Fehlgeburt, Frühgeburt oder notfallbedingter Schwangerschaftsabbruch) gelten als Versicherungsfall, jedoch nur, wenn sie vor Beendigung der 32. Schwangerschaftswoche eintreten, es sei denn, der darüber hinausgehende Auslandsaufenthalt wurde durch einen vorherigen Versicherungsfall notwendig. Aufwendungen für eine vor Reiseantritt bekannte Schwangerschaft, für Schwangerschaftsabbruch, Entbindung sowie Wochenbetterkrankungen sind ausgeschlossen.

    Als Versicherungsfall nach Nr. 11 gelten auch für die Versicherte nicht vorhersehbare, akut eingetretene Schwangerschaftskomplikationen einschließlich Fehlgeburt, Frühgeburt oder notfallbedingter Schwangerschaftsabbruch.
    alte-oldenburger.de · Seite 7 · Klausel Nr. 12.4 a) · Abschnitt: Versicherungsbedingungen > 12.4 Sonstige Leistungen > a) Schwangerschaft · Gelesen am
R+V Versicherung AG (Raiffeisen- und Volksbanken Versicherung) 16 belegte Angaben
  1. [721] Heilkosten: Abgedeckt ↩

    R+V erstattet 100 % der medizinisch notwendigen ambulanten und stationären Heilbehandlungskosten im Ausland wegen Krankheit oder Unfallfolgen; eine Höchstsumme wird in den Bedingungen nicht genannt.

    ruv.de · Gelesen am
  2. [722] Medizinischer Transport: Abgedeckt ↩

    100 % Kostenübernahme für den ersten medizinisch notwendigen Transport durch Rettungsdienste zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus oder Notfallarzt, einschließlich eines etwaigen Verlegungstransports; der Rücktransport vom Krankenhaus/Arzt zur Unterkunft wird bis maximal 100 EUR je Versicherungsfall erstattet.

    ruv.de · Gelesen am
  3. [723] COVID-19 Behandlung: Details ansehen ↩

    In den geprüften Versicherungsunterlagen nicht als eigenständige Leistung aufgeführt.

    ruv.de · Gelesen am
  4. [724] Privathaftpflicht: Details ansehen ↩

    In den geprüften Unterlagen nicht Bestandteil der Leistungen dieses Auslandsreise-Krankentarifs.

    ruv.de · Gelesen am
  5. [725] Zahnbehandlung Notfall: Abgedeckt ↩

    100 % Erstattung für schmerzstillende Zahnbehandlung, Zahnfüllungen in einfacher Ausführung, konfektionierte Kurzzeitprovisorien und Reparaturen von Zahnersatz; Neuanfertigung von Zahnersatz (Kronen, Brücken, Implantate) und Kieferorthopädie sind ausgeschlossen.

    ruv.de · Gelesen am
  6. [726] Suche und Rettung: Ausgeschlossen ↩

    Die abschließende Leistungsaufzählung des Krankentarifs (AVB/JR § 4 Abs. 4) enthält keine Sucheinsätze; nicht im Tarif genannte Leistungen sind über diese Versicherung nicht versichert.

    ruv.de · Gelesen am
  7. [727] Rechtsbeistand: Details ansehen ↩

    In den geprüften Unterlagen nicht Bestandteil der Leistungen dieses Auslandsreise-Krankentarifs.

    ruv.de · Gelesen am
  8. [728] Emergency medical treatment: Abgedeckt ↩

    Ambulante ärztliche Notfallbehandlung im Ausland wegen Krankheit oder Unfallfolgen wird zu 100 % der medizinisch notwendigen Kosten erstattet; eine Obergrenze wird nicht genannt.

    ruv.de · Gelesen am
  9. [729] Hospitalization: Abgedeckt ↩

    Stationäre Behandlung (auch bei akuten Schwangerschaftskomplikationen) wird zu 100 % der notwendigen Kosten erstattet; alternativ kann ein Ersatzkrankenhaustagegeld von 40 EUR/Tag anstelle der Kostenerstattung gewählt werden. Für die Kostenerstattung wird keine Gesamtobergrenze genannt.

    ruv.de · Gelesen am
  10. [730] Outpatient treatment: Abgedeckt ↩

    Ambulante Behandlung im Ausland, auch bei Schwangerschaftskomplikationen, Fehl- und Frühgeburten, wird zu 100 % der medizinisch notwendigen Kosten erstattet, einschließlich ärztlich verordneter Arzneimittel, Heilmittel (z. B. Chiropraktik, Osteopathie) und erstmals während der Reise benötigter Hilfsmittel in einfacher Ausführung.

    ruv.de · Gelesen am
  11. [731] Medical evacuation: Abgedeckt ↩

    100 % Kostenübernahme für einen medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport in ein geeignetes Krankenhaus in Deutschland, wenn dies medizinisch angezeigt ist, die Weiterbehandlungskosten im Ausland die Rücktransportkosten übersteigen oder die voraussichtliche Behandlungsdauer im Ausland 14 Tage übersteigt. Notwendige Kosten für eine medizinisch erforderliche Begleitperson werden ebenfalls übernommen, begrenzt auf einen Business-Class-Flug bis maximal 1.300 EUR.

    ruv.de · Gelesen am
  12. [732] Repatriation of remains: Abgedeckt ↩

    100 % Erstattung, im notwendigen Umfang, der unvermeidbaren Transport- und unmittelbaren Kosten zur Überführung des Verstorbenen an den Wohnsitz in Deutschland oder für die Bestattung am Sterbeort.

    ruv.de · Gelesen am
  13. [733] Pre existing conditions: Ausgeschlossen ↩

    Kein Versicherungsschutz für medizinische Behandlungen, die der alleinige Grund oder einer der Gründe für den Reiseantritt waren, oder von denen bei Reiseantritt bereits feststand, dass sie erforderlich sein würden; auch für Dauerbehandlung und -medikation chronischer Erkrankungen besteht kein Leistungsanspruch.

    ruv.de · Gelesen am
  14. [734] Winter sports cover: Details ansehen ↩

    In den geprüften Versicherungsunterlagen nicht als eigenständige Leistung oder Ausschluss genannt.

    ruv.de · Gelesen am
  15. [735] Adventure sports cover: Details ansehen ↩

    In den geprüften Versicherungsunterlagen nicht als eigenständige Leistung oder Ausschluss genannt.

    ruv.de · Gelesen am
  16. [736] Pregnancy complications: Bedingt ↩

    Ein 100%iger Versicherungsschutz besteht nur für unvorhergesehen auftretende akute Schwangerschaftskomplikationen, medizinisch notwendigen Schwangerschaftsabbruch, Fehl- und Frühgeburten (vor der 37. Schwangerschaftswoche), einschließlich der Behandlungskosten bis zur Transportfähigkeit von Mutter und Neugeborenem; reguläre Schwangerschaftsvorsorge oder eine geplante Entbindung sind nicht versichert.

    ruv.de · Gelesen am
SDK - Süddeutsche Krankenversicherung a. G. 16 belegte Angaben
  1. [737] Heilkosten: Abgedeckt ↩

    Erstattet die Kosten medizinisch notwendiger ambulanter und stationärer (auch zahnärztlicher) Heilbehandlung im Ausland; es ist keine Gesamthöchstsumme festgelegt, es gelten lediglich einzelne Unterlimits (z. B. Zahnersatzreparaturen, erstmals auf der Reise notwendige Hilfsmittel, sechs Heilmittel je Versicherungsfall).

    sdk.de · Gelesen am
  2. [738] Medizinischer Transport: Abgedeckt ↩

    Deckt den medizinisch notwendigen Transport zum nächsterreichbaren geeigneten Arzt oder Krankenhaus sowie, falls dieser sich als ungeeignet erweist, die notwendige Verlegung zu einem anderen geeigneten Arzt oder Krankenhaus.

    Die Transportkosten mit einem je nach Lage des Falles angemessenen Transportmittel zum und vom Krankenhaus übernimmt im Rahmen des im Tarif festgelegten Höchstsatzes der Versicherer, wenn die medizinische Notwendigkeit besteht
    sdk.de · Seite 3 · Klausel §4 Abs. 5 · Abschnitt: §4 Umfang der Leistungspflicht · Gelesen am
  3. [739] COVID-19 Behandlung: Bedingt ↩

    Die medizinisch notwendige Behandlung pandemiebedingter Erkrankungen wie COVID-19 im Ausland ist grundsätzlich im Rahmen der regulären Krankheitskostenleistungen versichert; Kosten für Quarantäne oder eine verzögerte Rückreise sind nicht versichert.

    Die Auslands­kranken­versicherung gilt in der Regel auch bei Pandemien , wie beispielsweise einer Covid‑19‑Erkrankung. Übernommen werden die Kosten für die medizinisch notwendige Behandlung im Ausland. Quarantänekosten oder Mehrkosten durch eine verzögerte Rückreise sind jedoch üblicherweise nicht versichert.
    sdk.de · Abschnitt: Deine Fragen - unsere ehrlichen Antworten > Was leistet die Auslands­kranken­versicherung im Fall einer Corona-Erkrankung? · Gelesen am
  4. [740] Privathaftpflicht: Details ansehen ↩

    Wird in den AVB, im IPID oder in den Produktunterlagen nicht erwähnt; dieses Produkt enthält keinen Privathaftpflichtbaustein.

    sdk.de · Gelesen am
  5. [741] Zahnbehandlung Notfall: Abgedeckt ↩

    Deckt schmerzstillende Zahnbehandlungen und einfache Zahnfüllungen (z. B. Amalgam- oder Kunststofffüllungen) sowie notwendige Reparaturen von Zahnersatz zur Wiederherstellung der Kaufähigkeit und Provisorien; die Neuanfertigung von Zahnersatz ist nicht versichert.

    sdk.de · Gelesen am
  6. [742] Suche und Rettung: 5.000 € ↩

    Die eigenständige Unfallversicherung (Tarif ARU, Risikoträger Stuttgarter Versicherung AG), die nicht allein abgeschlossen werden kann und mit der Auslandsreise-Krankenversicherung endet, erstattet bis zu 5.000 Euro für notwendige Such-, Rettungs- oder Bergungskosten infolge eines Unfalls im Ausland; Bergungskosten allein wegen Krankheit sind nicht mitversichert.

    sdk.de · Gelesen am
  7. [743] Rechtsbeistand: Details ansehen ↩

    Wird in den AVB, im IPID oder in den Produktunterlagen nicht erwähnt; dieses Produkt enthält keinen Rechtsschutzbaustein.

    sdk.de · Gelesen am
  8. [744] Emergency medical treatment: Abgedeckt ↩

    Deckt die Kosten ambulanter Behandlung durch frei wählbare Ärzte, Zahnärzte, Heilpraktiker, Chirotherapeuten und Osteopathen, einschließlich Wegegebühren, Operationen, Narkose, Röntgendiagnostik/Strahlentherapie und verordneter Arzneimittel.

    sdk.de · Gelesen am
  9. [745] Hospitalization: Abgedeckt ↩

    Deckt die medizinisch notwendige stationäre Behandlung einschließlich Unterkunft, Pflege und Verpflegung im Krankenhaus; alternativ zur Kostenerstattung kann ein Krankenhaustagegeld von 50 Euro pro Tag für maximal 30 Tage ab Beginn der stationären Behandlung gewählt werden.

    sdk.de · Gelesen am
  10. [746] Outpatient treatment: Abgedeckt ↩

    Erstattet Kosten für ambulante ärztliche Leistungen, verordnete Arznei- und Verbandmittel aus der Apotheke sowie Heilmittel wie Massagen, medizinische Bäder, Heilgymnastik und Inhalationen (bis zu sechs verordnete Sachleistungen je Versicherungsfall).

    für ärztliche Leistungen (Beratungen, Hausbesuche, Verrichtungen und Operationen) einschließlich Wegegelder des Arztes; für Röntgendiagnostik, Laboruntersuchung und Strahlentherapie; für Arzneien, Verbandmittel, Heilmittel; für Leistungen der Hebamme und des Entbindungspflegers
    sdk.de · Seite 8 · Klausel 2 · Abschnitt: Auslandsversicherung > Tarif V09 / Tarif V80 > Versicherungsleistungen · Gelesen am
  11. [747] Medical evacuation: Abgedeckt ↩

    Deckt die Kosten eines medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransports an den unmittelbar vor Reiseantritt bestehenden ständigen Wohnsitz oder in das nächstgelegene geeignete Krankenhaus in Deutschland; die SDK organisiert den Rücktransport und übernimmt auch die Kosten für eine mitversicherte Begleitperson.

    die Kosten eines medizinisch notwendigen Rücktransportes nach Deutschland. Der medizinisch notwendige Rücktransport nach Deutschland wird auch vom Versicherer organisiert.
    sdk.de · Seite 8 · Klausel 6 · Abschnitt: Auslandsversicherung > Tarif V09 / Tarif V80 > Versicherungsleistungen · Gelesen am
  12. [748] Repatriation of remains: 12.000 € ↩

    Erstattet bis zu 12.000 Euro für die notwendigen Kosten einer Bestattung im Ausland oder alternativ für die Überführung an den ständigen, vor Reiseantritt bestehenden Wohnsitz.

    bei Tod die notwendigen Kosten einer Bestattung im Ausland oder einer Überführung des Verstorbenen nach Deutschland bis zu 12.000 EUR.
    sdk.de · Seite 8 · Klausel 7 · Abschnitt: Auslandsversicherung > Tarif V09 / Tarif V80 > Versicherungsleistungen · Gelesen am
  13. [749] Pre existing conditions: Bedingt ↩

    Die medizinisch notwendige Behandlung wegen Verschlechterung einer bereits bestehenden Erkrankung während der Reise gilt als Versicherungsfall; ausgeschlossen sind jedoch Behandlungen, die Grund oder einer der Gründe für den Antritt der Reise waren oder die bei planmäßiger Durchführung der Reise bereits bekanntermaßen stattfinden mussten.

    sdk.de · Gelesen am
  14. [750] Winter sports cover: Details ansehen ↩

    Wird in den AVB/im IPID nicht als eigenständige Leistung oder Ausschluss behandelt; die Bedingungen klären nicht, ob Wintersportaktivitäten mitversichert oder ausgeschlossen sind.

    sdk.de · Gelesen am
  15. [751] Adventure sports cover: Details ansehen ↩

    Wird in den AVB/im IPID nicht als eigenständige Leistung behandelt; genannt werden lediglich einzelne Ausschlüsse in der Unfallversicherung (z. B. Motorsportrennen, Führen von Luftfahrzeugen), ein allgemeiner Risikosport-Baustein wird nicht beschrieben.

    sdk.de · Gelesen am
  16. [752] Pregnancy complications: Abgedeckt ↩

    Die medizinisch notwendige Heilbehandlung wegen Komplikationen in der Schwangerschaft, Frühgeburten bis zum Ende der 36. Schwangerschaftswoche, Fehlgeburten und medizinisch indizierten Schwangerschaftsabbrüchen gilt als Versicherungsfall; reguläre Schwangerschaftsvorsorge, normale Entbindung und ein nicht medizinisch indizierter Abbruch sind nicht versichert.

    sdk.de · Gelesen am
SIGNAL IDUNA Group 16 belegte Angaben
  1. [753] Heilkosten: Abgedeckt ↩

    100%ige Erstattung der im Ausland medizinisch notwendigen ambulanten, stationären und zahnärztlichen Heilbehandlungskosten bei Krankheit oder Unfall; eine feste Versicherungssumme oder ein Höchstbetrag je Schadenfall ist in den Bedingungen nicht genannt.

    Wir erstatten zu 100 Prozent die Kosten der im Ausland medizinisch notwendigen Heilbehandlung und zwar:
    signal-iduna.de · Seite 11 · Abschnitt: Was ist versichert? · Gelesen am
  2. [754] Medizinischer Transport: Abgedeckt ↩

    Übernimmt den medizinisch notwendigen Transport zum nächst erreichbaren geeigneten Arzt oder Krankenhaus zur Erstversorgung sowie den Verlegungstransport zur Weiterversorgung und den Rücktransport in die Unterkunft.

    den medizinisch notwendigen Transport zur Erstversorgung zum nächst erreichbaren und aus medizinischer Sicht geeigneten Arzt oder Krankenhaus;
    signal-iduna.de · Seite 17 · Klausel A.2.2.1 k) · Abschnitt: A.2.2 Was ist in welchem Umfang versichert? · Gelesen am
  3. [755] COVID-19 Behandlung: Abgedeckt ↩

    Eine Covid-19-Erkrankung im Ausland wird wie jede andere Krankheit zu 100% der medizinisch notwendigen Kosten übernommen; der allgemeine Ausschluss für durch Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes verursachte Ereignisse gilt ausdrücklich nicht für Reisewarnungen aufgrund von Covid-19.

    wenn diese durch die Gefahrumstände verursacht werden, die in der Reisewarnung des Auswärtigen Amtes der BRD (AA) zum Zeitpunkt der Einreise benannt sind (dies gilt nicht, wenn die Reisewarnung aufgrund von Covid-19 ausgesprochen wurde);
    signal-iduna.de · Seite 18 · Klausel A.3.1 i) · Abschnitt: A.3 Was ist nicht oder eingeschränkt versichert? · Gelesen am
  4. [756] Privathaftpflicht: Details ansehen ↩

    Wird von dieser Reise-Krankenversicherung nicht abgedeckt; Haftpflichtschutz ist nicht Bestandteil dieses Produkts.

    signal-iduna.de · Gelesen am
  5. [757] Zahnbehandlung Notfall: Abgedeckt ↩

    Umfasst schmerzstillende Zahnbehandlungen, einfache Füllungen und provisorischen Zahnersatz sowie Reparaturen an vorhandenem Zahnersatz; Neuanfertigungen von Zahnersatz, Implantate, Brücken und Kieferorthopädie sind ausgeschlossen.

    schmerzstillende konservierende Zahnbehandlungen. Mitversichert sind: Notwendige Füllungen und provisorischer Zahnersatz in einfacher Ausführung. Reparaturen am vorhandenen Zahnersatz... Wir zahlen nicht für Neuanfertigungen von Zahnersatz.
    signal-iduna.de · Seite 16 · Klausel A.2.2.1 h) · Abschnitt: A.2.2 Was ist in welchem Umfang versichert? · Gelesen am
  6. [758] Suche und Rettung: 15.000 € ↩

    Erstattet Kosten für Suche, Rettung und Bergung im Ausland aufgrund von Krankheit, Unfall oder Tod bis maximal 15.000 EUR.

    Suche, Rettung und Bergung... der versicherten Person im Ausland anfallen. Wir erstatten die Kosten bis maximal 15.000 EUR.
    signal-iduna.de · Seite 17 · Klausel A.2.2.1 p) · Abschnitt: A.2.2 Was ist in welchem Umfang versichert? · Gelesen am
  7. [759] Rechtsbeistand: Details ansehen ↩

    Wird von dieser Reise-Krankenversicherung nicht abgedeckt; Rechtsschutz ist nicht Bestandteil dieses Produkts.

    signal-iduna.de · Gelesen am
  8. [760] Emergency medical treatment: Abgedeckt ↩

    Ambulante Behandlung bei akuter Krankheit oder Unfall im Ausland wird zu 100% erstattet, einschließlich Beratungen, Untersuchungen, Blutentnahmen, Injektionen und kleineren Eingriffen.

    Wir erstatten zu 100 Prozent die Kosten der im Ausland medizinisch notwendigen Heilbehandlungen, und zwar für: a) ambulante Heilbehandlungen.
    signal-iduna.de · Seite 16 · Klausel A.2.2.1 · Abschnitt: A.2.2 Was ist in welchem Umfang versichert? · Gelesen am
  9. [761] Hospitalization: Abgedeckt ↩

    100%ige Kostenerstattung für medizinisch notwendige stationäre Behandlung, Operationen sowie Verpflegung und Unterkunft im geeigneten Krankenhaus; anstelle der Kostenerstattung kann ein Krankenhaus-Tagegeld von 50 EUR pro Tag gewählt werden.

    Verpflegung, Unterkunft und Pflege im Krankenhaus, wenn diese in einem Krankenhaus nach A.2.1.2 erfolgen. Statt des Kostenersatzes können Sie ein Krankenhaus-Tagegeld von 50 EUR pro Tag wählen.
    signal-iduna.de · Seite 17 · Klausel A.2.2.1 i) · Abschnitt: A.2.2 Was ist in welchem Umfang versichert? · Gelesen am
  10. [762] Outpatient treatment: Abgedeckt ↩

    100%ige Erstattung der medizinisch notwendigen ambulanten Heilbehandlung im Ausland einschließlich Arzthonorare, verordneter Arzneimittel, Verbandmittel und Heilmittel.

    Wir erstatten zu 100 Prozent die Kosten der im Ausland medizinisch notwendigen Heilbehandlungen, und zwar für: a) ambulante Heilbehandlungen.
    signal-iduna.de · Seite 16 · Klausel A.2.2.1 a) · Abschnitt: A.2.2 Was ist in welchem Umfang versichert? · Gelesen am
  11. [763] Medical evacuation: Unbegrenzt ↩

    Wird der Rücktransport durch Vermittlung der Notrufzentrale von SIGNAL IDUNA organisiert, werden die Kosten in voller Höhe ohne genannte Obergrenze erstattet; andernfalls wird bis zu dem Betrag geleistet, der bei Vermittlung durch die Notrufzentrale entstanden wäre.

    Erfolgt der Rücktransport durch Vermittlung unserer Notrufzentrale, werden die Kosten in voller Höhe erstattet.
    signal-iduna.de · Seite 17 · Klausel A.2.2.2.1 · Abschnitt: A.2.2.2 Was ist bei einem Rücktransport versichert? · Gelesen am
  12. [764] Repatriation of remains: Abgedeckt ↩

    Übernimmt alle notwendigen Kosten der Bestattung am Sterbeort im Ausland oder der Überführung nach Deutschland; die Kostenerstattung für eine Bestattung im Ausland ist auf die Höhe begrenzt, die bei einer Überführung entstanden wäre.

    Die Kostenerstattung für eine Bestattung im Ausland ist begrenzt auf die Höhe, die bei einer Überführung entstanden wäre. Erstattungen sind alle notwendigen Kosten, die mit der Bestattung am Sterbeort oder mit der Überführung im unmittelbaren Zusammenhang stehen.
    signal-iduna.de · Seite 17 · Klausel A.2.2.4 · Abschnitt: A.2.2.4 Was zahlen wir im Todesfall? · Gelesen am
  13. [765] Pre existing conditions: Bedingt ↩

    Es besteht kein Versicherungsschutz für Behandlungen, die ein Arzt vor Reiseantritt festgestellt hat und bei denen feststand, dass sie während der Reise stattfinden müssen, sowie für Versicherungsfälle, die nach Vertragsabschluss aber vor Versicherungsbeginn eingetreten sind; Leistungen erfolgen nur bei unerwarteter akuter Verschlechterung während der Reise trotz bei Reisebeginn bestehender Reisefähigkeit.

    für Versicherungsfälle, die nach Abschluss des Vertrages, jedoch vor Beginn des Schutzes eingetreten sind. Wir leisten, wenn bei Reisebeginn aus medizinischer Sicht Reisefähigkeit bestand und während der Auslandsreise eine unerwartete akute Verschlechterung der Erkrankung eintritt.
    signal-iduna.de · Seite 18 · Klausel A.3.1 c) · Abschnitt: A.3 Was ist nicht oder eingeschränkt versichert? · Gelesen am
  14. [766] Winter sports cover: Abgedeckt ↩

    Unfälle oder Erkrankungen bei der Ausübung von Wintersport als Amateur sind über die üblichen Krankheits-/Unfallleistungen abgedeckt; ausgeschlossen sind lediglich Berufssportler bei Ausübung ihres Sports sowie nicht vorab vereinbarte Expeditionen.

    signal-iduna.de · Gelesen am
  15. [767] Adventure sports cover: Abgedeckt ↩

    Unfälle bei der Ausübung von Abenteuersport als Amateur sind über die üblichen Krankheits-/Unfallleistungen abgedeckt; Expeditionen bedürfen einer vorherigen Vereinbarung mit der Hauptverwaltung, Berufssportler sind ausgeschlossen.

    der Versicherte an Expeditionen teilnimmt, ohne dass er es mit unserer Hauptverwaltung in Dortmund vereinbart hat.
    signal-iduna.de · Seite 20 · Klausel B.4.1.4 · Abschnitt: B.4 Wann entfällt der Schutz? · Gelesen am
  16. [768] Pregnancy complications: Abgedeckt ↩

    Übernimmt die Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen, medizinisch notwendige Schwangerschaftsabbrüche, Entbindung und Fehlgeburt bis einschließlich der 36. Schwangerschaftswoche sowie die Behandlung des Neugeborenen bei Frühgeburt; ist die Schwangerschaft während der Reise eingetreten, werden zusätzlich bis zu 5 Vorsorgeuntersuchungen und 2 Ultraschalluntersuchungen erstattet.

    Wir erstatten die im Ausland angefallenen Kosten für: Ärztliche Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen. ... Entbindung bis einschließlich der 36. Schwangerschaftswoche.
    signal-iduna.de · Seite 16 · Klausel A.2.2.1 b) c) · Abschnitt: A.2.2 Was ist in welchem Umfang versichert? · Gelesen am
Sparkassen DirektVersicherung AG (S Direktversicherung Aktiengesellschaft) 16 belegte Angaben
  1. [769] Heilkosten: Abgedeckt ↩

    Deckt die Kosten der medizinisch notwendigen Heilbehandlung (Ärzte, Zahnärzte, Krankenhaus inkl. Operationen, verordnete Arzneimittel, Heil-/Hilfsmittel, alternative Heilbehandlungen) bei Krankheit oder Unfall im Ausland. Die Bedingungen nennen keine ausdrückliche Höchstsumme für diese Leistung.

    sparkassen-direkt.de · Gelesen am
  2. [770] Medizinischer Transport: Abgedeckt ↩

    Deckt den Transport durch Rettungsdienste (Kranken-/Rettungswagen, Rettungshubschrauber) in das nächstgelegene geeignete Krankenhaus sowie den medizinisch erforderlichen Verlegungstransport in ein anderes Krankenhaus im Ausland ohne genannte Höchstsumme. Erfolgt der Transport nicht durch einen anerkannten Rettungsdienst (z. B. Taxi), ist die Erstattung auf 30 Euro je Versicherungsfall begrenzt.

    sparkassen-direkt.de · Gelesen am
  3. [771] COVID-19 Behandlung: Abgedeckt ↩

    Die allgemeine Pandemie-Definition/-Einschränkung in den Bedingungen gilt ausdrücklich nicht für SARS-CoV-2 (Covid-19); eine Covid-19-Erkrankung im Ausland wird daher wie jede andere Krankheit im Rahmen der Krankheitskosten-Leistung behandelt und erstattet.

    sparkassen-direkt.de · Gelesen am
  4. [772] Privathaftpflicht: Details ansehen ↩

    In den geprüften Unterlagen zu diesem Produkt wurde keine Auslandshaftpflicht-Leistung gefunden.

    sparkassen-direkt.de · Gelesen am
  5. [773] Zahnbehandlung Notfall: Abgedeckt ↩

    Deckt schmerzstillende Zahnbehandlungen und notwendige Zahnfüllungen in einfacher Ausführung, einschließlich provisorischem Zahnersatz sowie Reparaturen von Zahnersatz/-prothesen. Neuanfertigung von Zahnersatz, Kronen und Inlays ist ausdrücklich ausgeschlossen.

    sparkassen-direkt.de · Gelesen am
  6. [774] Suche und Rettung: 10.000 € ↩

    Such-, Rettungs- und Bergungskosten öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Rettungsdienste werden bis zu insgesamt 10.000 Euro erstattet; die Bedingungen verlangen keine anschließende stationäre Behandlung.

    Erleiden Sie einen Unfall und müssen deshalb gesucht, gerettet oder geborgen werden? Dann erstatten wir hierfür die Kosten bis zu insgesamt 10.000 Euro, sofern es sich um öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Rettungsdienste handelt.
    assets.ctfassets.net · Seite 9 · Klausel § 7 · Abschnitt: C. Notfall-Service-Versicherung > § 7 Sind Such-, Rettungs- und Bergungskosten versichert? · Gelesen am
  7. [775] Rechtsbeistand: 12.500 € ↩

    Im Rahmen des mitversicherten Notfall-Service-Bausteins legt der Versicherer bis zu 2.500 Euro für Gerichts-, Anwalts- und Dolmetscherkosten sowie bis zu 12.500 Euro für Strafkautionen aus, wenn die versicherte Person im Ausland verhaftet wird oder Haft droht. Es handelt sich um rückzahlbare Vorschüsse (Rückzahlung innerhalb von 3 Monaten nach Auszahlung fällig), nicht um Entschädigungsleistungen.

    sparkassen-direkt.de · Gelesen am
  8. [776] Emergency medical treatment: Abgedeckt ↩

    Notfall- und akute Behandlungskosten bei Krankheit oder Unfall im Ausland sind von Beginn an versichert (freie Arzt-, Zahnarzt- und Krankenhauswahl im Ausland); keine ausdrückliche Höchstsumme genannt.

    sparkassen-direkt.de · Gelesen am
  9. [777] Hospitalization: Abgedeckt ↩

    Deckt die stationäre Krankenhausbehandlung im Ausland einschließlich Operationen und Unterkunft/Verpflegung sowie die Mitaufnahme einer Begleitperson bei stationärer Behandlung eines minderjährigen Kindes; keine Höchstsumme für die Behandlungskosten genannt. Übernimmt ein anderer Kostenträger die stationären Kosten bereits (teilweise) oder wird keine Erstattung der Heilbehandlungskosten gewünscht, wird stattdessen ein Krankenhaustagegeld von bis zu 30 Euro pro Tag gezahlt.

    sparkassen-direkt.de · Gelesen am
  10. [778] Outpatient treatment: Abgedeckt ↩

    Deckt Beratungen und Behandlungen durch Ärzte, Zahnärzte, Heilpraktiker, Physiotherapeuten, Chiropraktiker und Osteopathen im Ausland sowie verordnete Arznei- und Heilmittel; keine Höchstsumme genannt.

    sparkassen-direkt.de · Gelesen am
  11. [779] Medical evacuation: Abgedeckt ↩

    Deckt einen medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport nach Deutschland (bzw. in den Wohnsitzstaat), z. B. wenn eine stationäre Behandlung voraussichtlich länger als 14 Tage dauert oder die Heilbehandlungskosten im Ausland die Rücktransportkosten übersteigen würden, einschließlich Kosten für eine medizinisch sinnvolle Begleitperson. Der Rücktransport muss durch die URV/den Notruf-Service organisiert werden; andernfalls ist die Leistung auf die Kosten begrenzt, die bei einer Organisation durch den Versicherer angefallen wären.

    sparkassen-direkt.de · Gelesen am
  12. [780] Repatriation of remains: Abgedeckt ↩

    Verstirbt die versicherte Person im Ausland, übernimmt der Versicherer die Kosten einer Bestattung im Ausland oder alternativ die Kosten der Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland vor Grenzübertritt; keine Höchstsumme genannt.

    sparkassen-direkt.de · Gelesen am
  13. [781] Pre existing conditions: Bedingt ↩

    Die Behandlung von Erkrankungen, die bereits vor Reiseantritt diagnostiziert wurden und bei denen dem Versicherten eine erhebliche Wahrscheinlichkeit der Verschlechterung während der Reise bekannt war, ist ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht, wenn die Reise angetreten wird, weil der Ehe-/Lebenspartner oder ein Verwandter ersten Grades verstorben ist; unerwartete Verschlechterungen des Gesundheitszustands bei chronischen Erkrankungen bleiben versichert.

    sparkassen-direkt.de · Gelesen am
  14. [782] Winter sports cover: Details ansehen ↩

    In den geprüften Unterlagen wurde keine gesonderte Wintersport-Leistung oder ein entsprechender Ausschluss gefunden.

    sparkassen-direkt.de · Gelesen am
  15. [783] Adventure sports cover: Details ansehen ↩

    In den geprüften Unterlagen wurde keine gesonderte Leistung oder ein Ausschluss für Abenteuer-/Risikosport gefunden.

    sparkassen-direkt.de · Gelesen am
  16. [784] Pregnancy complications: Abgedeckt ↩

    Deckt die medizinisch notwendige Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen im Ausland, definiert als Frühgeburten, notfallbedingte Schwangerschaftsabbrüche und Fehlgeburten. Allgemeine Kosten für Schwangerschaft, Entbindung und Wochenbetterkrankungen darüber hinaus sind ausgeschlossen.

    sparkassen-direkt.de · Gelesen am
SV SparkassenVersicherung Holding Aktiengesellschaft 16 belegte Angaben
  1. [785] Heilkosten: Abgedeckt ↩

    Deckt medizinisch notwendige ambulante und stationäre Behandlung sowie erforderliche Arzneimittel bei plötzlicher Erkrankung oder Unfall im Ausland ab; eine konkrete Höchstsumme wird auf den geprüften Seiten nicht genannt.

    Medizinisch notwendige ambulante und stationäre Behandlung sowie erforderliche Arzneimittel.
    sparkasse-fulda.de · Seite 3 · Abschnitt: Auslandsreise-Krankenversicherung · Gelesen am
  2. [786] Medizinischer Transport: Abgedeckt ↩

    Medizinisch sinnvoller und vertretbarer Rücktransport einer erkrankten oder verletzten Person ist versichert, einschließlich einer Begleitperson, sofern medizinisch geboten.

    Medizinisch sinnvoller und vertretbarer Rücktransport.
    sparkasse-fulda.de · Seite 3 · Abschnitt: Auslandsreise-Krankenversicherung · Gelesen am
  3. [787] COVID-19 Behandlung: Abgedeckt ↩

    Die aktuellen Travel-Paket-Bedingungen (Stand 01.06.2024) sehen für die Auslandsreise-Krankenversicherung ausdrücklich vor, dass bei Schäden durch Pandemien geleistet wird; dies ist eine Ausnahme vom allgemeinen Pandemieausschluss der Allgemeinen Bestimmungen.

    Abweichend von § 9 Ziff. 1.3 der Allgemeinen Bestimmungen leisten wir bei Schäden durch Pandemien.
    assets.ctfassets.net · Seite 10 · Klausel § 3 Nr. 4 · Abschnitt: Besondere Bedingungen > D. Auslandsreise-Krankenversicherung > § 3 Welche Ereignisse sind versichert? · Gelesen am
  4. [788] Privathaftpflicht: Details ansehen ↩

    In den geprüften Quellen wird kein Haftpflicht-Baustein als Teil des Travel-Pakets beschrieben.

    sparkassenversicherung.de · Gelesen am
  5. [789] Zahnbehandlung Notfall: Abgedeckt ↩

    Deckt schmerzstillende Zahnbehandlung, notwendige einfache Füllungen sowie Reparaturen von Prothesen während des Auslandsaufenthalts ab.

    Schmerzstillende Zahnbehandlung durch Zahnärzte, notwendige Zahnfüllungen in einfacher Ausführung, die Anfertigung von provisorischem Zahnersatz sowie Reparaturen von Prothesen.
    sparkasse-fulda.de · Seite 12 · Abschnitt: Travel-Paket ohne Selbstbehalt > Auslandsreise-Krankenversicherung · Gelesen am
  6. [790] Suche und Rettung: 10.000 € ↩

    Such-, Rettungs- und Bergungskosten sind nach den aktuellen Travel-Paket-Bedingungen bis zu insgesamt 10.000 Euro versichert, sofern es sich um öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Rettungsdienste handelt.

    Erleiden Sie einen Unfall und müssen deshalb gesucht, gerettet oder geborgen werden? Dann erstatten wir hierfür die Kosten bis zu insgesamt 10.000 Euro, sofern es sich um öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Rettungsdienste handelt.
    assets.ctfassets.net · Seite 9 · Klausel § 7 · Abschnitt: Besondere Bedingungen > C. Notfall-Service-Versicherung > § 7 Sind Such-, Rettungs- und Bergungskosten versichert? · Gelesen am
  7. [791] Rechtsbeistand: Details ansehen ↩

    In den geprüften Quellen wird kein Rechtshilfe-Baustein als Teil der medizinischen Deckung des Travel-Pakets beschrieben.

    sparkassenversicherung.de · Gelesen am
  8. [792] Emergency medical treatment: Abgedeckt ↩

    Notfallmäßige ambulante und stationäre Behandlung im Ausland ist im Rahmen der Auslandsreise-Krankenversicherung des Travel-Pakets versichert.

    Medizinisch notwendige ambulante und stationäre Behandlung sowie erforderliche Arzneimittel.
    sparkasse-fulda.de · Seite 3 · Abschnitt: Auslandsreise-Krankenversicherung · Gelesen am
  9. [793] Hospitalization: Abgedeckt ↩

    Deckt Unterbringung und Behandlung während eines Krankenhausaufenthalts im Ausland ab; freie Arztwahl auch bei stationärer Behandlung; eine konkrete Versicherungssumme wird nicht veröffentlicht.

    Bei einer medizinisch notwendigen stationären Heilbehandlung können Sie unter den im Aufenthaltsland allgemein anerkannten Krankenhäusern frei wählen. […] Behandlungen im Krankenhaus, einschließlich Operationen und Operationsnebenkosten. […] Unterkunft und Verpflegung bei stationärer Heilbehandlung.
    sparkasse-fulda.de · Seite 40 · Klausel § 2 · Abschnitt: Besondere Bestimmungen > D. Auslandsreise-Krankenversicherung der Union Krankenversicherung AG > § 2 Welche Ereignisse sind versichert? · Gelesen am
  10. [794] Outpatient treatment: Abgedeckt ↩

    Ambulante Behandlung beim Arzt der Wahl, einschließlich Beratung, Medikamenten und Verbandsmitteln, ist im Ausland versichert.

    Sie können unter den im Ausland zur Heilbehandlung zugelassenen: 2.1 Ärzten 2.2 Zahnärzten 2.3 Heilpraktikern 2.4 Physiotherapeuten 2.5 Chiropraktikern 2.6 Osteopathen 2.7 Psychotherapeuten oder psychologischen Psychotherapeuten 2.8 Kinder- und Jugendpsychotherapeuten frei wählen. […] Beratungen und Behandlungen durch Ärzte und Zahnärzte. […] Arznei- und Verbandmittel, soweit diese durch einen Arzt, Zahnarzt oder Heilpraktiker verordnet werden.
    sparkasse-fulda.de · Seite 40 · Klausel § 2 · Abschnitt: Besondere Bestimmungen > D. Auslandsreise-Krankenversicherung der Union Krankenversicherung AG > § 2 Welche Ereignisse sind versichert? · Gelesen am
  11. [795] Medical evacuation: Abgedeckt ↩

    Bei medizinischer Notwendigkeit wird ein Transport bzw. eine Evakuierung zur geeigneten Behandlung oder zurück ins Heimatland über den 24-Stunden-Notfall-Service organisiert und übernommen.

    sparkassenversicherung.de · Gelesen am
  12. [796] Repatriation of remains: Abgedeckt ↩

    Verstirbt die versicherte Person während der Reise, werden die Kosten einer Bestattung im Ausland oder alternativ der Überführung zum Bestattungsort am letzten ständigen Wohnsitz in Deutschland übernommen.

    4.1 Versterben Sie während der Reise? Dann übernehmen wir die Kosten einer Bestattung im Ausland. 4.2 Alternativ übernehmen wir die Kosten für die Überführung zum Bestattungsort in der Bundesrepublik Deutschland. Dies gilt für eine Überführung an den vor Grenzübertritt ins Ausland letzten ständigen Wohnsitz.
    sparkasse-fulda.de · Seite 42 · Klausel § 3 Nr. 4 · Abschnitt: Besondere Bestimmungen > D. Auslandsreise-Krankenversicherung der Union Krankenversicherung AG > § 3 Welche Kosten übernehmen wir? · Gelesen am
  13. [797] Pre existing conditions: Bedingt ↩

    Die Behandlung von Erkrankungen, die bereits vor Reiseantritt diagnostiziert wurden, ist nur ausgeschlossen, wenn der versicherten Person bekannt war, dass eine erhebliche Wahrscheinlichkeit einer Verschlechterung während der Reise besteht; unerwartete Verschlechterungen chronischer Erkrankungen sind versichert, ebenso Reisen, die wegen des Todes des Ehe-/Lebenspartners oder eines Verwandten ersten Grades angetreten werden.

    Heilbehandlungen von Erkrankungen, die bereits vor Antritt der Reise diagnostiziert wurden und Ihnen bekannt war, dass eine erhebliche Wahrscheinlichkeit besteht, dass sich Ihr Gesundheitszustand während der Reise verschlechtert. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn Sie die Reise unternehmen, weil Ihr Ehepartner, Lebenspartner gemäß § 1 Lebenspartnerschaftsgesetz oder ein Verwandter ersten Grades verstorben ist. Zudem sind unerwartete Verschlechterungen des Gesundheitszustands bei chronischen Erkrankungen versichert.
    sparkasse-fulda.de · Seite 42 · Klausel § 8 Nr. 2 · Abschnitt: Besondere Bestimmungen > D. Auslandsreise-Krankenversicherung der Union Krankenversicherung AG > § 8 Was ist nicht versichert? · Gelesen am
  14. [798] Winter sports cover: Details ansehen ↩

    In den geprüften Quellen nicht speziell zu Wintersport geregelt.

    sparkassenversicherung.de · Quelle nicht mehr erreichbar · Gelesen am
  15. [799] Adventure sports cover: Abgedeckt ↩

    Jede Urlaubsreise ist versichert, unabhängig von der Aktivität - egal ob Städtereise, Strand- oder Aktivurlaub - selbst der Tauchurlaub wird ausdrücklich als versichert genannt.

    sparkassenversicherung.de · Quelle nicht mehr erreichbar · Gelesen am
  16. [800] Pregnancy complications: Bedingt ↩

    Medizinisch notwendige Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen im Ausland ist versichert: Frühgeburten, notfallbedingte Schwangerschaftsabbrüche und Fehlgeburten. Sonstige Aufwendungen für Schwangerschaft, Entbindung und Wochenbett sind ausgeschlossen.

    wenn Sie in der Schwangerschaft wegen Komplikationen auf medizinisch notwendige Behandlungen angewiesen sind. Zu Komplikationen in der Schwangerschaft zählen: Frühgeburten, notfallbedingte Schwangerschaftsabbrüche, Fehlgeburten.
    sparkasse-fulda.de · Seite 40 · Klausel § 2 Nr. 1.2 · Abschnitt: Besondere Bestimmungen > D. Auslandsreise-Krankenversicherung der Union Krankenversicherung AG > § 2 Welche Ereignisse sind versichert? · Gelesen am
Sparkassen-Versicherung Sachsen (comprising Sparkassen-Versicherung Sachsen Allgemeine Versicherung AG and Sparkassen-Versicherung Sachsen Lebensversicherung AG, under S.V. Holding AG) 16 belegte Angaben
  1. [801] Heilkosten: Abgedeckt ↩

    Weltweite Krankenversicherung für Urlaubsreisen, ohne Selbstbehalt und mit Krankenrücktransport inklusive; die Tarifbedingungen nennen keine pauschale Höchstsumme für die Heilbehandlungskosten.

    Bei Krankheit oder Unfall im Ausland sind Sie bestens abgesichert – inklusive ärztlicher Behandlung, Krankenhausaufenthalt und medizinisch notwendigem Rücktransport nach Deutschland.
    sv-sachsen.de · Abschnitt: Unsere Auslandsreisekrankenversicherung: Ihre Vorteile · Gelesen am
  2. [802] Medizinischer Transport: Abgedeckt ↩

    Der medizinisch notwendige und sinnvolle Rücktransport nach Deutschland bei Erkrankung oder Unfallfolgen ist eine Kernleistung und in beiden Tarifen enthalten; eine Höchstsumme wird nicht genannt.

    Bei Krankheit oder Unfall im Ausland sind Sie bestens abgesichert – inklusive ärztlicher Behandlung, Krankenhausaufenthalt und medizinisch notwendigem Rücktransport nach Deutschland.
    sv-sachsen.de · Abschnitt: Unsere Auslandsreisekrankenversicherung: Ihre Vorteile · Gelesen am
  3. [803] COVID-19 Behandlung: Details ansehen ↩

    Eine COVID-19-Behandlung wird in den Tarifbedingungen AKE-16/AKD-16 nicht gesondert geregelt.

    sv-sachsen.de · Gelesen am
  4. [804] Privathaftpflicht: Details ansehen ↩

    Eine Haftpflichtdeckung wird in den Tarifbedingungen AKE-16/AKD-16 nicht behandelt; es handelt sich um eine Auslandsreisekrankenversicherung.

    sv-sachsen.de · Gelesen am
  5. [805] Zahnbehandlung Notfall: Bedingt ↩

    Schmerzstillende zahnärztliche Behandlung ist versichert, einschließlich einfacher Zahnfüllungen sowie provisorischem Zahnersatz bzw. Reparaturen von Prothesen; Neuanfertigung von Zahnersatz, Kronen oder Inlays ist ausgeschlossen.

    schmerzstillende Zahnbehandlung durch Zahnärzte und die damit in Verbindung stehenden notwendigen Zahnfüllungen in einfacher Ausführung, die Anfertigung von provisorischem Zahnersatz, sowie Reparaturen von Prothesen (nicht jedoch Neuanfertigung von Zahnersatz, Kronen und Inlays)
    mein-premiumservice.vkb.de · Seite 1 · Klausel 6.1 j) · Abschnitt: Tarif AKE-16 Auslandsreise-Krankenversicherung > 6. Welche Versicherungsleistungen werden erbracht? > 6.1 Erstattet werden die Aufwendungen für · Gelesen am
  6. [806] Suche und Rettung: 10.000 € ↩

    Such-, Rettungs- oder Bergungskosten öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich organisierter Rettungsdienste nach einem Unfall sind versichert, sofern im unmittelbaren Anschluss eine stationäre Behandlung erfolgt; die Leistung ist auf maximal 10.000 Euro je versicherte Person und Versicherungsfall begrenzt.

    Such-, Rettungs- oder Bergungskosten von öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich organisierten Rettungsdiensten nach einem Unfall der versicherten Person, wenn im unmittelbaren Anschluss eine stationäre Behandlung stattfindet. Diese Leistungen sind begrenzt auf maximal 10.000 Euro je versicherte Person und Versicherungsfall.
    mein-premiumservice.vkb.de · Seite 1 · Klausel 6.1 i) · Abschnitt: Tarif AKE-16 Auslandsreise-Krankenversicherung > 6. Welche Versicherungsleistungen werden erbracht? > 6.1 Erstattet werden die Aufwendungen für · Gelesen am
  7. [807] Rechtsbeistand: Details ansehen ↩

    Rechtsschutz-Hilfe wird in den Tarifbedingungen AKE-16/AKD-16 nicht behandelt.

    sv-sachsen.de · Gelesen am
  8. [808] Emergency medical treatment: Abgedeckt ↩

    Im Fall der Fälle bekommen Versicherte ärztliche Hilfe; eine Höchstgrenze wird nicht genannt.

    Bei Krankheit oder Unfall im Ausland sind Sie bestens abgesichert – inklusive ärztlicher Behandlung, Krankenhausaufenthalt und medizinisch notwendigem Rücktransport nach Deutschland.
    sv-sachsen.de · Abschnitt: Unsere Auslandsreisekrankenversicherung: Ihre Vorteile · Gelesen am
  9. [809] Hospitalization: Abgedeckt ↩

    Versicherte müssen keine Angst vor Krankenhausrechnungen im Ausland haben; eine Höchstsumme wird nicht genannt.

    Bei Krankheit oder Unfall im Ausland sind Sie bestens abgesichert – inklusive ärztlicher Behandlung, Krankenhausaufenthalt und medizinisch notwendigem Rücktransport nach Deutschland.
    sv-sachsen.de · Abschnitt: Unsere Auslandsreisekrankenversicherung: Ihre Vorteile · Gelesen am
  10. [810] Outpatient treatment: Abgedeckt ↩

    Ambulante Behandlungen, inklusive freier Arztwahl, sind versichert; eine Höchstsumme wird nicht genannt.

    sv-sachsen.de · Gelesen am
  11. [811] Medical evacuation: Bedingt ↩

    Ein medizinischer Rücktransport (medizinische Evakuierung) wird übernommen, wenn er medizinisch sinnvoll und vertretbar ist, zum Beispiel wenn eine stationäre Behandlung voraussichtlich länger als 14 Tage dauert oder die Kosten der Heilbehandlung im Ausland die Rücktransportkosten übersteigen würden; die volle Kostenübernahme setzt voraus, dass der Rücktransport durch den Versicherer oder den Notruf-Service organisiert wird.

    der Rücktransport medizinisch sinnvoll und vertretbar ist. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn eine stationäre Behandlung voraussichtlich länger als 14 Tage dauert oder die voraussichtlichen Kosten der Heilbehandlung im Ausland die Kosten des Rücktransports übersteigen würden
    mein-premiumservice.vkb.de · Seite 2 · Klausel 6.2 a), c) · Abschnitt: Tarif AKE-16 Auslandsreise-Krankenversicherung > 6. Welche Versicherungsleistungen werden erbracht? > 6.2 · Gelesen am
  12. [812] Repatriation of remains: Abgedeckt ↩

    Verstirbt die versicherte Person im Ausland, erstattet der Versicherer die Kosten der Bestattung am Sterbeort oder der Überführung an den letzten ständigen Wohnsitz; eine konkrete Höchstsumme wird nicht genannt.

    Beim Tode der versicherten Person werden die Kosten der Bestattung am Sterbeort oder der Überführung an deren letzten ständigen Wohnsitz erstattet.
    mein-premiumservice.vkb.de · Seite 2 · Klausel 6.3 · Abschnitt: Tarif AKE-16 Auslandsreise-Krankenversicherung > 6. Welche Versicherungsleistungen werden erbracht? > 6.3 · Gelesen am
  13. [813] Pre existing conditions: Ausgeschlossen ↩

    Behandlungen, von denen bei Reiseantritt aufgrund einer bereits diagnostizierten Erkrankung feststand, dass sie stattfinden mussten, sind ausgeschlossen, es sei denn, die Reise wurde wegen des Todes des Ehegatten, Lebenspartners oder eines Verwandten ersten Grades unternommen. Unerwartete Verschlechterungen chronischer Erkrankungen sind versichert.

    es sei denn, dass die Reise wegen des Todes des Ehegatten, Lebenspartners gemäß § 1 Lebenspartnerschaftsgesetz oder eines Verwandten ersten Grades unternommen wurde.
    mein-premiumservice.vkb.de · Seite 2 · Klausel 7.1 a) · Abschnitt: Tarif AKE-16 Auslandsreise-Krankenversicherung > 7. In welchen Fällen besteht kein Versicherungsschutz? > 7.1 a) · Gelesen am
  14. [814] Winter sports cover: Abgedeckt ↩

    Die Versicherung schützt bei jeder Art von Urlaub, egal ob Erholungsurlaub am Strand oder aktiver Urlaub in den Bergen.

    Ja, unsere Auslandskrankenversicherung schützt Sie bei jeder Art von Urlaub, egal ob Sie einen Erholungsurlaub am Strand oder einen aktiven Urlaub in den Bergen verbringen.
    sv-sachsen.de · Abschnitt: Häufig gestellte Fragen & Downloads · Gelesen am
  15. [815] Adventure sports cover: Abgedeckt ↩

    Der Versicherungsschutz gilt unabhängig davon, ob eine Verletzung während eines Erholungsurlaubs oder eines Aktivurlaubs, etwa beim Wandern, eintritt.

    Ja, unsere Auslandskrankenversicherung schützt Sie bei jeder Art von Urlaub, egal ob Sie einen Erholungsurlaub am Strand oder einen aktiven Urlaub in den Bergen verbringen.
    sv-sachsen.de · Abschnitt: Häufig gestellte Fragen & Downloads · Gelesen am
  16. [816] Pregnancy complications: Abgedeckt ↩

    Versicherung für medizinisch notwendige Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen einschließlich Frühgeburten, notfallbedingten Schwangerschaftsabbrüchen und Fehlgeburten.

    sv-sachsen.de · Gelesen am
UKV – Union Krankenversicherung Aktiengesellschaft 16 belegte Angaben
  1. [817] Heilkosten: Abgedeckt ↩

    100 % Kostenerstattung für medizinisch notwendige ambulante und stationäre Heilbehandlung, Arznei-, Heil- und Hilfsmittel im Ausland, ohne festgelegte Versicherungssumme. Gilt für die Tarife AKD-16 (Dauerschutz) und AKE-16 (Einmalschutz).

    ukv.de · Gelesen am
  2. [818] Medizinischer Transport: Abgedeckt ↩

    Deckt Rettungsdienste (Kranken-, Unfall-, Rettungswagen oder Rettungshubschrauber) für den Transport zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus oder Notfallarzt nach einem Unfall oder im Notfall, einschließlich medizinisch notwendiger Verlegungen. Erfolgt die Fahrt nicht durch einen Rettungsdienst (z. B. Taxi), ist die Leistung auf insgesamt 30 Euro je Versicherungsfall begrenzt.

    ukv.de · Gelesen am
  3. [819] COVID-19 Behandlung: Details ansehen ↩

    Keine der geprüften Quellen trifft eine spezifische Aussage zur COVID-19-Behandlung; vermutlich würde eine solche Erkrankung unter die allgemeine Heilbehandlungsleistung fallen, dies wird jedoch nicht ausdrücklich bestätigt.

    ukv.de · Gelesen am
  4. [820] Privathaftpflicht: Ausgeschlossen ↩

    Es handelt sich ausschließlich um eine Auslandsreise-Krankenversicherung; eine Haftpflichtdeckung ist in keiner der geprüften Quellen als Leistung enthalten.

    ukv.de · Gelesen am
  5. [821] Zahnbehandlung Notfall: Abgedeckt ↩

    Umfasst schmerzstillende Zahnbehandlung, einfache Zahnfüllungen, provisorischen Zahnersatz sowie Reparaturen von Prothesen; Neuanfertigung von Zahnersatz, Kronen und Inlays sind ausgeschlossen. Ein Euro-Höchstbetrag ist nicht angegeben, die Begrenzung erfolgt über den Leistungsumfang.

    ukv.de · Gelesen am
  6. [822] Suche und Rettung: 2.500 € – 10.000 € ↩

    Deckt Such-, Rettungs- oder Bergungskosten von öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich organisierten Rettungsdiensten nach einem Unfall, sofern im unmittelbaren Anschluss eine stationäre Behandlung stattfindet. Im Tarif AKD-16 (Dauerschutz) ist diese Leistung auf 2.500 Euro je versicherte Person und Versicherungsfall begrenzt, im aktuellen Tarif AKE-16 (Einmalschutz) auf 10.000 Euro je versicherte Person und Versicherungsfall.

    ukv.de · Gelesen am
  7. [823] Rechtsbeistand: Ausgeschlossen ↩

    In keiner der geprüften Quellen wird eine Rechtsschutzleistung beschrieben; das Produkt deckt ausschließlich Heilbehandlungskosten, Transporte und Assistance-Leistungen ab.

    ukv.de · Gelesen am
  8. [824] Emergency medical treatment: Abgedeckt ↩

    Notfallberatungen und -behandlungen durch Ärzte im Ausland werden im Rahmen der allgemeinen Heilbehandlung zu 100 % erstattet; eine gesonderte Versicherungssumme ist nicht angegeben.

    ukv.de · Gelesen am
  9. [825] Hospitalization: Abgedeckt ↩

    100 % Kostenerstattung für stationäre Heilbehandlung, Unterkunft und Verpflegung im Krankenhaus der Wahl; übernimmt ein anderer Kostenträger Teile der Kosten, wird zusätzlich ein Krankenhaustagegeld von bis zu 30 Euro pro Tag gezahlt; alternativ kann anstelle der Kostenerstattung ein pauschales Krankenhaustagegeld von 30 Euro pro Tag gewählt werden.

    ukv.de · Gelesen am
  10. [826] Outpatient treatment: Abgedeckt ↩

    100 % Kostenerstattung für ambulante Beratungen/Behandlungen durch Ärzte, Zahnärzte, Heilpraktiker, Osteopathen und Chiropraktiker sowie verordnete Arznei-, Heil- und Hilfsmittel, die erstmals während des Auslandsaufenthaltes erforderlich werden.

    ukv.de · Gelesen am
  11. [827] Medical evacuation: Abgedeckt ↩

    Deckt einen medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport an den ständigen Wohnsitz (oder das nächsterreichbare geeignete Krankenhaus), inklusive Kosten für eine Begleitperson, wenn medizinisch sinnvoll. Typische Voraussetzung: stationäre Behandlung voraussichtlich länger als 14 Tage oder Kosten der Heilbehandlung übersteigen die Rücktransportkosten. Wird der Transport ohne Versicherer/Notruf-Service organisiert, ist die Leistung auf die sonst angefallenen Kosten begrenzt.

    ukv.de · Gelesen am
  12. [828] Repatriation of remains: Abgedeckt ↩

    Beim Tode der versicherten Person werden die Kosten der Bestattung am Sterbeort oder der Überführung an deren letzten ständigen Wohnsitz erstattet; ein Höchstbetrag ist nicht angegeben.

    ukv.de · Gelesen am
  13. [829] Pre existing conditions: Ausgeschlossen ↩

    Behandlungen sind ausgeschlossen, von denen bei Reiseantritt aufgrund einer bereits diagnostizierten Erkrankung feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise stattfinden mussten, es sei denn, die Reise wurde wegen des Todes des Ehegatten/Lebenspartners oder eines Verwandten ersten Grades unternommen. Unerwartete Verschlechterungen des Gesundheitszustandes bei chronischen Erkrankungen sind hingegen versichert.

    ukv.de · Gelesen am
  14. [830] Winter sports cover: Details ansehen ↩

    Keine der geprüften Quellen trifft eine spezifische Aussage zu Wintersport; die Police deckt allgemein Unfälle/Erkrankungen bei typischen Urlaubsaktivitäten ab, Wintersport wird aber nicht gesondert erwähnt.

    ukv.de · Gelesen am
  15. [831] Adventure sports cover: Abgedeckt ↩

    Umfasst ausdrücklich die Druckkammerbehandlung bei Tauchunfällen; ein allgemeiner Ausschluss für typische Risikosportarten im Urlaub ist nicht vorgesehen.

    ukv.de · Gelesen am
  16. [832] Pregnancy complications: Abgedeckt ↩

    Die medizinisch notwendige Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen einschließlich Frühgeburten, notfallbedingten Schwangerschaftsabbrüchen und Fehlgeburten gilt als Versicherungsfall und wird zu 100 % erstattet.

    ukv.de · Gelesen am
uniVersa Versicherungen (uniVersa Krankenversicherung a.G., uniVersa Lebensversicherung a.G. and uniVersa Allgemeine Versicherung AG) 16 belegte Angaben
  1. [833] Heilkosten: Unbegrenzt ↩

    Erstattet im Ausland entstandene Aufwendungen für medizinisch notwendige Heilbehandlung akut eingetretener Krankheiten und Unfälle, einschließlich Ärzte, Röntgendiagnostik/Strahlentherapie, verordnete Arzneimittel und physikalische Heilbehandlung; alle Kosten außer Überführungs- und Bestattungskosten im Ausland (begrenzt auf 10.300 EUR) werden zu 100 % ohne Begrenzung erstattet.

    Die Kostenerstattung gemäß § 4 Abs. 2 b) und § 4 Abs. 2 c) ist auf 10.300 EUR begrenzt. Alle übrigen Kosten werden mit 100 % ohne Begrenzung erstattet.
    universa.de · Seite 161 · Klausel § 4 Abs. 2 · Abschnitt: § 4 Umfang der Leistungspflicht · Gelesen am
  2. [834] Medizinischer Transport: Unbegrenzt ↩

    Deckt Transporte zum nächsterreichbaren und für die Heilbehandlung geeigneten Krankenhaus bzw. Arzt und zurück sowie das Wegegeld des Arztes bei einem erforderlichen Hausbesuch ab.

    Transporte zum nächsterreichbaren und für die Heilbehandlung geeigneten Krankenhaus bzw. Arzt und zurück;
    universa.de · Seite 160 · Klausel § 4 Abs. 1 h) · Abschnitt: § 4 Umfang der Leistungspflicht · Gelesen am
  3. [835] COVID-19 Behandlung: Details ansehen ↩

    Wird in den vorliegenden Vertragsdokumenten nicht gesondert erwähnt; die allgemeine Deckung akuter Krankheiten nach § 1 Abs. 1/§ 4 würde grundsätzlich für jede akute Erkrankung gelten, COVID-19 wird jedoch nicht namentlich genannt.

    universa.de · Gelesen am
  4. [836] Privathaftpflicht: Ausgeschlossen ↩

    Nicht enthalten – uni-RD ist ausschließlich eine Auslandsreisekrankenversicherung.

    Der Versicherer bietet Versicherungsschutz bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten bis zu zwei Monaten ab Beginn einer Reise für akut eingetretene Krankheiten und Unfälle.
    universa.de · Seite 160 · Klausel § 1 Abs. 1 · Abschnitt: § 1 Gegenstand, Umfang und Geltungsbereich des Versicherungsschutzes sowie Versicherungsfähigkeit · Gelesen am
  5. [837] Zahnbehandlung Notfall: Unbegrenzt ↩

    Deckt schmerzstillende, konservierende und chirurgische Zahnbehandlung einschließlich Nachbehandlung sowie akut notwendig werdende Instandsetzung von Zahnersatz und Provisorien zur Wiederherstellung der Kaufähigkeit ab; Neuanfertigung von Zahnersatz, Erneuerung von Zahnersatz, kieferorthopädische Behandlung und Neuanfertigung von Einlagefüllungen sind ausgeschlossen.

    akut notwendig werdende Instandsetzung von Zahnersatz zur Wiederherstellung der Kaufähigkeit sowie Provisorien.
    universa.de · Seite 160 · Klausel § 4 Abs. 1 j) · Abschnitt: § 4 Umfang der Leistungspflicht · Gelesen am
  6. [838] Suche und Rettung: Details ansehen ↩

    Wird in keinem der vorliegenden Vertragsdokumente als versicherte oder ausgeschlossene Leistung erwähnt.

    universa.de · Gelesen am
  7. [839] Rechtsbeistand: Details ansehen ↩

    Wird in keinem der vorliegenden Vertragsdokumente als versicherte oder ausgeschlossene Leistung erwähnt.

    universa.de · Gelesen am
  8. [840] Emergency medical treatment: Unbegrenzt ↩

    Deckt die Behandlung und Untersuchung durch Ärzte und Fachärzte einschließlich Operationen, Assistenz und Narkose bei akut eingetretenen Krankheiten und Unfällen im Ausland ab.

    Der Versicherer erstattet die im Ausland entstandenen Aufwendungen für a) Heilbehandlung durch Ärzte und Fachärzte einschließlich Operationen, Assistenz und Narkose;
    universa.de · Seite 160 · Klausel § 4 Abs. 1 a) · Abschnitt: § 4 Umfang der Leistungspflicht · Gelesen am
  9. [841] Hospitalization: Unbegrenzt ↩

    Deckt Unterbringung, Verpflegung, ärztliche Heilbehandlung, Visiten und Sonderleistungen in öffentlichen und privaten Krankenhäusern unter ständiger ärztlicher Leitung ab, einschließlich Privatstationen und Wahlleistungen; zusätzlich wird ein Krankenhaustagegeld von 25 EUR/Tag gezahlt, wenn eine gesetzliche Krankenkasse oder ein anderer Kostenträger mindestens 25 EUR/Tag übernimmt, bzw. 50 EUR/Tag bei Verzicht auf die Krankenhauskostenerstattung.

    Unterbringung und Verpflegung, ärztliche Heilbehandlung, Visiten, Sonderleistungen und dergleichen in öffentlichen und privaten Krankenhäusern, die unter ständiger ärztlicher Leitung stehen;
    universa.de · Seite 160 · Klausel § 4 Abs. 1 e) · Abschnitt: § 4 Umfang der Leistungspflicht · Gelesen am
  10. [842] Outpatient treatment: Unbegrenzt ↩

    Deckt die ambulante Untersuchung und Behandlung durch Ärzte und Fachärzte sowie ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel ab.

    Ambulante Behandlung Untersuchung durch (Fach-)Ärzte
    universa.de · Seite 2 · Abschnitt: Unser Tarif uni-RD im Überblick · Gelesen am
  11. [843] Medical evacuation: Unbegrenzt ↩

    Deckt einen medizinisch sinnvollen und wirtschaftlich vertretbaren Rücktransport an den ständigen Wohnsitz der versicherten Person in Deutschland (oder das von dort nächsterreichbare geeignete Krankenhaus) ab, einschließlich der Kosten für eine mitversicherte Begleitperson, die selbst bei der uniVersa reisekrankenversichert ist; die Kosten werden unter Anrechnung der Aufwendungen einer planmäßigen Rückreise zu 100 % ohne Begrenzung erstattet.

    Kosten für einen Krankenrücktransport einschließlich der Aufwendungen für eine Begleitperson.
    universa.de · Seite 161 · Klausel § 4 Abs. 2 a) · Abschnitt: § 4 Umfang der Leistungspflicht · Gelesen am
  12. [844] Repatriation of remains: 10.300 € ↩

    Deckt die Kosten der Überführung eines im Ausland verstorbenen Versicherten bzw. die Bestattungskosten im Ausland bis zur Höhe der Aufwendungen, die bei einer Überführung entstanden wären; die Erstattung dieser beiden Positionen ist zusammen auf 10.300 EUR begrenzt.

    Kosten der Überführung eines Verstorbenen aus dem Ausland; c) Bestattungskosten im Ausland bis zur Höhe der Aufwendungen, die bei einer Überführung entstanden wären.
    universa.de · Seite 161 · Klausel § 4 Abs. 2 b), c) · Abschnitt: § 4 Umfang der Leistungspflicht · Gelesen am
  13. [845] Pre existing conditions: Bedingt ↩

    Für chronische Erkrankungen und für bei Beginn des Auslandsaufenthaltes behandlungsbedürftige oder in Heilbehandlung stehende Krankheiten besteht Versicherungsschutz nur insoweit, als im Ausland akut und unvorhersehbar eine erhebliche Verschlimmerung eintritt.

    Für chronische Erkrankungen und für bei Beginn des Auslandsaufenthaltes behandlungsbedürftige oder in Heilbehandlung stehende Krankheiten besteht Versicherungsschutz insoweit, als im Ausland akut und unvorhersehbar eine erhebliche Verschlimmerung eintritt.
    universa.de · Seite 160 · Klausel § 1 Abs. 1 · Abschnitt: § 1 Gegenstand, Umfang und Geltungsbereich des Versicherungsschutzes sowie Versicherungsfähigkeit · Gelesen am
  14. [846] Winter sports cover: Details ansehen ↩

    Wird in keinem der vorliegenden Vertragsdokumente als versicherte oder ausgeschlossene Leistung erwähnt.

    universa.de · Gelesen am
  15. [847] Adventure sports cover: Details ansehen ↩

    Wird in keinem der vorliegenden Vertragsdokumente als versicherte oder ausgeschlossene Leistung erwähnt.

    universa.de · Gelesen am
  16. [848] Pregnancy complications: Unbegrenzt ↩

    Die medizinisch notwendige Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen, einschließlich Frühgeburt vor Beendigung der 36. Schwangerschaftswoche, Fehlgeburt und notfallbedingtem Schwangerschaftsabbruch, gilt als Versicherungsfall; Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen und reguläre Entbindung sind ausgeschlossen.

    Als Versicherungsfall gilt auch die medizinisch notwendige Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen einschließlich Frühgeburt vor Beendigung der 36. Schwangerschaftswoche, Fehlgeburt und notfallbedingtem Schwangerschaftsabbruch.
    universa.de · Seite 160 · Klausel § 1 Abs. 5 · Abschnitt: § 1 Gegenstand, Umfang und Geltungsbereich des Versicherungsschutzes sowie Versicherungsfähigkeit · Gelesen am
URV – Union Reiseversicherung Aktiengesellschaft 16 belegte Angaben
  1. [849] Heilkosten: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩

    Übernimmt die medizinisch notwendige Heilbehandlung im Ausland bei Krankheit, Unfall oder Schwangerschaftskomplikationen, einschließlich Arzt-/Zahnarztbehandlungen, Krankenhausbehandlung, verordneter Arzneimittel, Heil- und Hilfsmittel. Eine konkrete Versicherungssummen-Obergrenze wird in den Bedingungen nicht genannt.

    Übernommen werden die Kosten für die Wiederherstellung Ihrer Gesundheit nach Krankheit, Unfall oder einer Schwangerschaftskomplikation.
    reiseversicherung-vergleich.info · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Seite 10 · Klausel § 4 · Abschnitt: D. Auslandsreise-Krankenversicherung > § 4 Welche Kosten übernehmen wir? · Gelesen am
  2. [850] Medizinischer Transport: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩

    Der Krankentransport durch Rettungsdienste (Kranken-, Rettungswagen, Rettungshubschrauber) zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus sowie ein medizinisch erforderlicher Verlegungstransport im Ausland werden ohne genannte Obergrenze übernommen. Erfolgt der Transport nicht durch einen Rettungsdienst (z. B. Taxi), ist die Erstattung auf 30 Euro je Versicherungsfall begrenzt.

    Erfolgt der Transport nicht durch einen Rettungsdienst (z. B. Taxi), ist die Leistung auf einen Rechnungsbetrag von insgesamt 30 Euro je Versicherungsfall begrenzt.
    reiseversicherung-vergleich.info · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Seite 10 · Klausel § 4.2 · Abschnitt: D. Auslandsreise-Krankenversicherung > § 4 Welche Kosten übernehmen wir? · Gelesen am
  3. [851] COVID-19 Behandlung: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩

    Der allgemeine Ausschluss für Pandemieschäden gilt nicht für die Auslandsreise-Krankenversicherung: Die URV leistet ausdrücklich abweichend von den Allgemeinen Bestimmungen bei Schäden durch Pandemien, sodass Behandlungskosten infolge einer Pandemie (z. B. COVID-19) wie jede andere Erkrankung im Ausland übernommen werden.

    Abweichend von § 9 Ziff. 1.3 der Allgemeinen Bestimmungen leisten wir bei Schäden durch Pandemien.
    reiseversicherung-vergleich.info · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Seite 10 · Klausel § 3.4 · Abschnitt: D. Auslandsreise-Krankenversicherung > § 3 Welche Ereignisse sind versichert? · Gelesen am
  4. [852] Privathaftpflicht: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩

    Der Baustein Auslandsreise-Krankenversicherung dieses Produkts enthält keine Privathaftpflichtdeckung.

    reiseversicherung-vergleich.info · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Gelesen am
  5. [853] Zahnbehandlung Notfall: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩

    Schmerzstillende Zahnbehandlungen und einfache Zahnfüllungen sind versichert, einschließlich provisorischem Zahnersatz und Reparaturen an bestehendem Zahnersatz/Prothesen. Neuanfertigung von Zahnersatz, Kronen und Inlays ist ausgeschlossen. Eine Obergrenze wird nicht genannt.

    Schmerzstillende Zahnbehandlungen durch Zahnärzte und die damit verbundenen notwendigen Zahnfüllungen in einfacher Ausfertigung. Umfasst ist auch die Anfertigung von provisorischem Zahnersatz sowie Reparaturen von Zahnersatz und -prothesen. Nicht jedoch Neuanfertigung von Zahnersatz, Kronen und Inlays.
    reiseversicherung-vergleich.info · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Seite 10 · Klausel § 4.1.10 · Abschnitt: D. Auslandsreise-Krankenversicherung > § 4 Welche Kosten übernehmen wir? · Gelesen am
  6. [854] Suche und Rettung: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩

    Erleidet die versicherte Person einen Unfall und muss deshalb durch einen öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Rettungsdienst gesucht, gerettet oder geborgen werden, werden die Kosten bis zu insgesamt 10.000 Euro erstattet.

    Dann erstatten wir hierfür die Kosten bis zu insgesamt 10.000 EUR, sofern es sich um öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Rettungsdienste handelt.
    reiseversicherung-vergleich.info · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Seite 11 · Klausel § 7 · Abschnitt: D. Auslandsreise-Krankenversicherung > § 7 · Gelesen am
  7. [855] Rechtsbeistand: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩

    Rechtliche Unterstützung bzw. Kautionsvorschüsse (Anwalt, Dolmetscher, Kaution) sind eine Leistung des separaten Bausteins Notfall-Service-Versicherung, nicht der Auslandsreise-Krankenversicherung.

    Werden Sie verhaftet oder mit Haft bedroht? Dann sind wir bei der Beschaffung eines Anwaltes und eines Dolmetschers behilflich.
    reiseversicherung-vergleich.info · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Seite 10 · Klausel § 9 · Abschnitt: C. Notfall-Service-Versicherung > § 9 Was ist bei Strafverfolgungsmaßnahmen oder erforderlicher Kontaktaufnahme mit einer Behörde versichert? · Gelesen am
  8. [856] Emergency medical treatment: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩

    Erkrankt oder verunfallt die versicherte Person im Ausland, wird die medizinisch notwendige Notfallbehandlung übernommen; der Versicherungsfall beginnt mit der Heilbehandlung und endet, wenn laut medizinischem Befund keine Behandlungsbedürftigkeit mehr besteht.

    Alle vorgenannten Versicherungsfälle beginnen mit der Heilbehandlung und enden, wenn nach medizinischem Befund keine Behandlungsbedürftigkeit mehr besteht.
    reiseversicherung-vergleich.info · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Seite 10 · Klausel § 3 · Abschnitt: D. Auslandsreise-Krankenversicherung > § 3 Welche Ereignisse sind versichert? · Gelesen am
  9. [857] Hospitalization: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩

    Die stationäre Krankenhausbehandlung im Ausland wird übernommen, einschließlich Operationen und Operationsnebenkosten sowie Unterkunft und Verpflegung (bei Minderjährigen zzgl. Begleitperson). Für die stationäre Leistung selbst ist keine Obergrenze genannt; alternativ wird bei Verzicht auf Kostenerstattung ein Krankenhaustagegeld von 30 Euro pro Tag gezahlt.

    Unterkunft und Verpflegung bei stationärer Heilbehandlung. Bei stationärer Heilbehandlung eines minderjährigen Kindes werden zusätzlich die Kosten der Mitaufnahme einer Begleitperson erstattet.
    reiseversicherung-vergleich.info · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Seite 10 · Klausel § 4 · Abschnitt: D. Auslandsreise-Krankenversicherung > § 4 Welche Kosten übernehmen wir? · Gelesen am
  10. [858] Outpatient treatment: Die geprüften Dokumente widersprechen sich ↩

    Umfasst ambulante Beratungen und Behandlungen durch Ärzte, Zahnärzte, Physiotherapeuten, Chiropraktiker und Osteopathen sowie verordnete Arzneimittel, Heilmittel (z. B. Krankengymnastik, Inhalationen) und erstmals auf der Reise benötigte Hilfsmittel. Die Quellen widersprechen sich bei Heilpraktikern: Die AVB (§4) nennt Heilpraktiker als versichert, während die Produktseite des Jahres-Travel-Pakets 'Leistungen des Heilpraktikers/der Heilpraktikerin' unter 'Was zahlt das Jahres-Travel-Paket nicht?' aufführt.

    Leistungen des Heilpraktikers/der Heilpraktikerin
    urv.de · Abschnitt: Was zahlt das Jahres-Travel-Paket nicht? · Gelesen am
  11. [859] Medical evacuation: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩

    Die URV organisiert und übernimmt die Kosten für einen medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport nach Deutschland (bzw. in das Wohnsitzland), etwa wenn eine stationäre Behandlung voraussichtlich länger als 14 Tage dauert oder die Behandlungskosten die Rücktransportkosten übersteigen würden; Kosten für eine notwendige Begleitperson und den Gepäckrücktransport sind eingeschlossen.

    Ein medizinisch sinnvoller und vertretbarer Rücktransport liegt beispielsweise dann vor, wenn: eine stationäre Behandlung voraussichtlich länger als 14 Tage dauert oder die Kosten der Heilbehandlung im Ausland voraussichtlich die Kosten des Rücktransportes übersteigen würden.
    reiseversicherung-vergleich.info · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Seite 10 · Klausel § 4.3 · Abschnitt: D. Auslandsreise-Krankenversicherung > § 4 Welche Kosten übernehmen wir? · Gelesen am
  12. [860] Repatriation of remains: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩

    Verstirbt die versicherte Person im Ausland, übernimmt die URV die Kosten einer Bestattung im Ausland oder alternativ die Kosten für die Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland vor Grenzübertritt.

    Versterben Sie während der Reise? Dann übernehmen wir die Kosten einer Bestattung im Ausland.
    reiseversicherung-vergleich.info · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Seite 11 · Klausel § 4.1 · Abschnitt: D. Auslandsreise-Krankenversicherung > § 4 Welche Kosten übernehmen wir? > 4. Im Todesfall · Gelesen am
  13. [861] Pre existing conditions: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩

    Die Behandlung einer bereits vor Reiseantritt diagnostizierten Erkrankung, bei der eine erhebliche Wahrscheinlichkeit einer Verschlechterung während der Reise bekannt war, ist ausgeschlossen. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn die Reise wegen des Todes eines Ehe-/Lebenspartners oder Verwandten ersten Grades angetreten wird, sowie bei unerwarteten Verschlechterungen des Gesundheitszustands bei chronischen Erkrankungen.

    Heilbehandlungen von Erkrankungen, die bereits vor Antritt der Reise diagnostiziert wurden und Ihnen bekannt war, dass eine erhebliche Wahrscheinlichkeit besteht, dass sich Ihr Gesundheitszustand während der Reise verschlechtert.
    reiseversicherung-vergleich.info · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Seite 11 · Klausel § 11.2 · Abschnitt: D. Auslandsreise-Krankenversicherung > § 11 Was ist nicht versichert? · Gelesen am
  14. [862] Winter sports cover: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩

    Die Bedingungen enthalten keinen speziellen Ausschluss für Wintersport; Unfälle sind über die allgemeine Heilbehandlungsleistung versichert, und Such-, Rettungs- und Bergungskosten nach einem Unfall sind bis zu 10.000 Euro versichert.

    Dann erstatten wir hierfür die Kosten bis zu insgesamt 10.000 EUR, sofern es sich um öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Rettungsdienste handelt.
    reiseversicherung-vergleich.info · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Seite 11 · Klausel § 7 · Abschnitt: D. Auslandsreise-Krankenversicherung > § 7 · Gelesen am
  15. [863] Adventure sports cover: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩

    Die geprüften Versicherungsbedingungen enthalten keine spezifischen Regelungen oder Ausschlüsse zu Abenteuersportarten.

    reiseversicherung-vergleich.info · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Gelesen am
  16. [864] Pregnancy complications: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩

    Die medizinisch notwendige Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen ist versichert, konkret Frühgeburten, notfallbedingte Schwangerschaftsabbrüche und Fehlgeburten. Normale Schwangerschaft, Entbindungen und Wochenbetterkrankungen sind ausgeschlossen.

    wenn Sie in der Schwangerschaft wegen Komplikationen auf medizinisch notwendige Behandlungen angewiesen sind. Zu Komplikationen in der Schwangerschaft zählen: Frühgeburten, notfallbedingte Schwangerschaftsabbrüche, Fehlgeburten.
    reiseversicherung-vergleich.info · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Seite 10 · Klausel § 3.1.2 · Abschnitt: D. Auslandsreise-Krankenversicherung > § 3 Welche Ereignisse sind versichert? · Gelesen am
VGH Versicherungen (Landschaftliche Brandkasse Hannover / Provinzial Lebensversicherung Hannover) 16 belegte Angaben
  1. [865] Heilkosten: Abgedeckt ↩

    Es werden die Kosten für medizinisch notwendige ambulante, stationäre und zahnärztliche Heilbehandlung infolge eines im Ausland eingetretenen Versicherungsfalls (Krankheit oder Unfall) erstattet. Für diese Behandlungskosten ist in den Bedingungen keine betragsmäßige Obergrenze genannt.

    Wir erstatten die Aufwendungen infolge eines während des Auslandsaufenthaltes eingetretenen Versicherungsfalls.
    alte-oldenburger.de · Seite Seite 7 von 21 · Klausel 12 · Abschnitt: Versicherungsbedingungen > 12. Unsere Tarifleistungen · Gelesen am
  2. [866] Medizinischer Transport: Abgedeckt ↩

    Erstattet wird der Transport zum nächsterreichbaren Arzt oder Krankenhaus durch anerkannte Rettungsdienste zur Erstversorgung nach einem Unfall oder Notfall sowie der Transport zum nächsterreichbaren geeigneten Krankenhaus bei stationärer Behandlung. Eine Obergrenze ist nicht genannt.

    f) Transport zum nächsterreichbaren Arzt oder Krankenhaus durch anerkannte Rettungsdienste zur Erstversorgung nach einem Unfall oder Notfall
    alte-oldenburger.de · Seite Seite 7 von 21 · Klausel 12.1 f) · Abschnitt: Versicherungsbedingungen > 12.1/12.2 · Gelesen am
  3. [867] COVID-19 Behandlung: Details ansehen ↩

    Wird wie jede andere Krankheit im Ausland behandelt; die Ausschlussliste des Tarifs AK (Nr. 13 „Wann zahlen wir nicht?“) enthält keinen Pandemie- oder COVID-19-Ausschluss.

    Keine Leistungen erhalten Sie für: a) Behandlungen im Ausland, die der alleinige Grund oder einer der Gründe für den Antritt der Reise waren;
    alte-oldenburger.de · Seite Seite 8 von 21 · Klausel 13 · Abschnitt: Versicherungsbedingungen > 13. Wann zahlen wir nicht? · Gelesen am
  4. [868] Privathaftpflicht: Details ansehen ↩

    Eine private Haftpflichtdeckung ist nicht Bestandteil dieses Auslandsreisekrankenversicherungsprodukts; die Police ist ein Krankenversicherungsprodukt und behandelt keine Haftpflichtansprüche gegenüber Dritten.

    alte-oldenburger.de · Gelesen am
  5. [869] Zahnbehandlung Notfall: Abgedeckt ↩

    Erstattet werden schmerzstillende Zahnbehandlung einschließlich Zahnfüllung in einfacher Ausführung, provisorischer Zahnersatz in einfacher Ausführung sowie Reparatur und Wiederherstellung der Funktion des bei Reiseantritt vorhandenen Zahnersatzes. Nicht geleistet wird für Einlagefüllungen, Neuanfertigungen von Zahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen, Implantate) sowie kieferorthopädische Maßnahmen; zahntechnische Laborarbeiten für provisorischen Zahnersatz werden ebenfalls nicht erstattet. Für die versicherten Leistungen ist keine Obergrenze genannt.

    a) schmerzstillende Zahnbehandlung einschließlich Zahnfüllung in einfacher Ausführung b) provisorischer Zahnersatz in einfacher Ausführung
    alte-oldenburger.de · Seite Seite 7 von 21 · Klausel 12.3 · Abschnitt: Versicherungsbedingungen > 12.3 Zahnärztliche Heilbehandlung · Gelesen am
  6. [870] Suche und Rettung: 5.000 € ↩

    Muss die versicherte Person aufgrund einer im Ausland eingetretenen Erkrankung, eines Unfalles oder wegen Tod gesucht, gerettet oder geborgen werden, erstattet der Versicherer die hierfür anfallenden Kosten bis zu 5.000,- EUR.

    erstatten wir die hierfür anfallenden Kosten bis zu 5.000,- EUR.
    alte-oldenburger.de · Seite Seite 8 von 21 · Klausel 12.4 d) · Abschnitt: Versicherungsbedingungen > 12.4 Sonstige Leistungen > d) Suche, Rettung und Bergung · Gelesen am
  7. [871] Rechtsbeistand: Details ansehen ↩

    Eine Rechtsschutzdeckung ist nicht Bestandteil dieses Auslandsreisekrankenversicherungsprodukts und wird in den Versicherungsbedingungen nicht erwähnt.

    alte-oldenburger.de · Gelesen am
  8. [872] Emergency medical treatment: Abgedeckt ↩

    Ärztliche Leistungen, Leistungen von Heilpraktikern, Chiropraktikern und Osteopathen, Arznei- und Verbandmittel, Hilfsmittel sowie Heilmittel während der Reise sind versichert, einschließlich Transport zum nächsterreichbaren Arzt oder Krankenhaus durch anerkannte Rettungsdienste zur Erstversorgung; eine Obergrenze ist nicht genannt.

    f) Transport zum nächsterreichbaren Arzt oder Krankenhaus durch anerkannte Rettungsdienste zur Erstversorgung nach einem Unfall oder Notfall
    alte-oldenburger.de · Seite Seite 7 von 21 · Klausel 12.1 · Abschnitt: Versicherungsbedingungen > 12.1 Ambulante Heilbehandlung · Gelesen am
  9. [873] Hospitalization: Abgedeckt ↩

    Bei medizinisch notwendiger stationärer Heilbehandlung im Ausland werden ärztliche Leistungen, Krankenhausleistungen einschließlich Krankenpflege, Unterkunft und Verpflegung sowie der Transport zum nächsterreichbaren geeigneten Krankenhaus erstattet; eine betragsmäßige Obergrenze ist nicht genannt. Alternativ kann statt der Kostenerstattung ein Krankenhaustagegeld von 25,- EUR pro Tag gewählt werden. Der Notrufservice ist unverzüglich vor oder bei Aufnahme in das Krankenhaus einzuschalten.

    b) Krankenhausleistungen einschließlich Krankenpflege, Unterkunft und Verpflegung
    alte-oldenburger.de · Seite Seite 7 von 21 · Klausel 12.2 · Abschnitt: Versicherungsbedingungen > 12.2 Stationäre Heilbehandlung · Gelesen am
  10. [874] Outpatient treatment: Abgedeckt ↩

    Umfasst ärztliche Leistungen, Leistungen von Heilpraktikern, Chiropraktikern und Osteopathen, verordnete Arznei- und Verbandmittel, Hilfsmittel (Mietgebühr, bei Nichtmöglichkeit der Leihe der Kaufpreis; ausgenommen Sehhilfen und Hörgeräte) sowie Heilmittel durch niedergelassene Physiotherapeuten. Eine Gesamtobergrenze ist nicht genannt.

    a) ärztliche Leistungen b) Leistungen von Heilpraktikern, Chiropraktikern und Osteopathen c) Arznei- und Verbandmittel d) Hilfsmittel
    alte-oldenburger.de · Seite Seite 7 von 21 · Klausel 12.1 · Abschnitt: Versicherungsbedingungen > 12.1 Ambulante Heilbehandlung · Gelesen am
  11. [875] Medical evacuation: Bedingt ↩

    Der Versicherer organisiert einen Rücktransport und ersetzt die dadurch entstehenden Mehrkosten, wenn die Rückführung medizinisch sinnvoll ist, eine stationäre Behandlung voraussichtlich länger als 14 Tage dauern würde oder die voraussichtlichen Heilbehandlungskosten im Ausland die Rücktransportkosten übersteigen würden; auch die Mehrkosten für eine medizinisch sinnvolle Begleitperson werden erstattet. Vor dem Rücktransport ist über den Notrufservice eine Leistungszusage einzuholen; ohne diese werden maximal die Kosten erstattet, die bei ordnungsgemäßer Einschaltung angefallen wären.

    Wir organisieren einen Rücktransport und ersetzen die Mehrkosten, die durch den Eintritt des Versicherungsfalls für eine Rückkehr ins Inland zusätzlich entstehen
    alte-oldenburger.de · Seite Seite 7 von 21 · Klausel 12.4 b) · Abschnitt: Versicherungsbedingungen > 12.4 Sonstige Leistungen > b) Rücktransport · Gelesen am
  12. [876] Repatriation of remains: Abgedeckt ↩

    Stirbt die versicherte Person im Ausland, organisiert der Versicherer die Überführung des Verstorbenen an den letzten ständigen Wohnsitz und erstattet die unmittelbaren Überführungskosten. Bei Beisetzung im Ausland werden die entstandenen Bestattungskosten erstattet, höchstens jedoch in Höhe der Kosten, die bei einer Überführung entstanden wären. Eine konkrete betragsmäßige Obergrenze ist nicht genannt.

    Stirbt die versicherte Person während des Auslandsaufenthaltes, organisieren wir die Überführung des Verstorbenen an seinen letzten ständigen Wohnsitz und erstatten die unmittelbaren Kosten der Überführung.
    alte-oldenburger.de · Seite Seite 7 von 21 · Klausel 12.4 c) · Abschnitt: Versicherungsbedingungen > 12.4 Sonstige Leistungen > c) Todesfall im Ausland · Gelesen am
  13. [877] Pre existing conditions: Ausgeschlossen ↩

    Keine Leistungen werden erbracht für Behandlungen im Ausland, die der alleinige Grund oder einer der Gründe für den Antritt der Reise waren, sowie für Krankheiten, bei denen bei Reiseantritt feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise behandelt werden müssen, es sei denn, die Reise wurde wegen des Todes des Ehegatten/Lebenspartners oder eines Verwandten ersten Grades unternommen.

    a) Behandlungen im Ausland, die der alleinige Grund oder einer der Gründe für den Antritt der Reise waren; b) Krankheiten, von denen für die versicherte Person erkennbar bei Reiseantritt feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise behandelt werden müssen
    alte-oldenburger.de · Seite Seite 8 von 21 · Klausel 13 · Abschnitt: Versicherungsbedingungen > 13. Wann zahlen wir nicht? · Gelesen am
  14. [878] Winter sports cover: Details ansehen ↩

    Die Ausschlussliste des Tarifs AK (Nr. 13) enthält keinen Wintersportausschluss; Unfälle sind über die allgemeine Heilbehandlungsleistung versichert, Such-, Rettungs- und Bergungskosten sind bis zu 5.000 EUR versichert.

    Keine Leistungen erhalten Sie für: a) Behandlungen im Ausland, die der alleinige Grund oder einer der Gründe für den Antritt der Reise waren;
    alte-oldenburger.de · Seite Seite 8 von 21 · Klausel 13 · Abschnitt: Versicherungsbedingungen > 13. Wann zahlen wir nicht? · Gelesen am
  15. [879] Adventure sports cover: Details ansehen ↩

    Die Ausschlussliste des Tarifs AK (Nr. 13) enthält keinen Ausschluss für Abenteuer- oder Extremsportarten; Unfälle sind über die allgemeine Heilbehandlungsleistung versichert, Such-, Rettungs- und Bergungskosten sind bis zu 5.000 EUR versichert.

    Keine Leistungen erhalten Sie für: a) Behandlungen im Ausland, die der alleinige Grund oder einer der Gründe für den Antritt der Reise waren;
    alte-oldenburger.de · Seite Seite 8 von 21 · Klausel 13 · Abschnitt: Versicherungsbedingungen > 13. Wann zahlen wir nicht? · Gelesen am
  16. [880] Pregnancy complications: Bedingt ↩

    Für die Versicherte gelten nicht vorhersehbare, akut eingetretene Schwangerschaftskomplikationen (einschließlich Fehlgeburt, Frühgeburt oder notfallbedingter Schwangerschaftsabbruch) als Versicherungsfall; es wird jedoch nicht geleistet, wenn diese nach Beendigung der 32. Schwangerschaftswoche eintreten, es sei denn, der darüber hinausgehende Auslandsaufenthalt wurde durch einen vorherigen Versicherungsfall notwendig. Auch die medizinisch notwendige Heilbehandlung des Frühgeborenen ist insoweit versichert.

    Als Versicherungsfall nach Nr. 11 gelten auch für die Versicherte nicht vorhersehbare, akut eingetretene Schwangerschaftskomplikationen einschließlich Fehlgeburt, Frühgeburt oder notfallbedingter Schwangerschaftsabbruch.
    alte-oldenburger.de · Seite Seite 7 von 21 · Klausel 12.4 a) · Abschnitt: Versicherungsbedingungen > 12.4 Sonstige Leistungen > a) Schwangerschaft · Gelesen am
vigo Krankenversicherung VVaG 16 belegte Angaben
  1. [881] Heilkosten: Abgedeckt ↩

    Erstattet 100% der Aufwendungen für medizinisch notwendige ambulante und stationäre Heilbehandlung bei im Ausland eintretenden Krankheiten, Unfällen (inkl. Tauchunfällen/-erkrankungen), Schwangerschaftskomplikationen, Fehlgeburt und Tod; eine feste Versicherungssumme wird nicht genannt.

    Erkrankung oder Unfallfolgen (inkl. Tauchunfälle und -erkrankungen), […] Wir erstatten 100% der Aufwendungen. Dazu zählen auch Beratungen und Operationen. […] Wir erstatten 100% der Aufwendungen für - ärztliche Leistungen (auch Beratungen und Operationen), - Krankenhausleistungen, - Krankenpflege sowie - Unterkunft und Verpflegung.
    vigo-select.de · Seite 3 · Klausel § 1 Abs. 1 · Abschnitt: Teil A) Ihr Versicherungsschutz > § 1: Leistungsvoraussetzungen > (1) Wann liegt ein Versicherungsfall vor? · Gelesen am
  2. [882] Medizinischer Transport: Abgedeckt ↩

    Erstattet 100% der Kosten für den medizinisch notwendigen Transport zum nächsterreichbaren geeigneten Behandler oder Krankenhaus, Verlegungstransport sowie den Transport zurück in die Unterkunft.

    Wir erstatten 100% der Aufwendungen für den medizinisch notwendigen - Transport zur Versorgung beim nächsterreichbaren und aus medizinischer Sicht geeigneten Behandler oder Krankenhaus, - Verlegungstransport vom Behandler oder Krankenhaus zur Weiterversorgung beim nächsterreichbaren und aus medizinischer Sicht geeigneten Behandler oder Krankenhaus sowie - Transport zurück in die Unterkunft.
    vigo-select.de · Seite 5 · Klausel § 2 Abs. 3 e) · Abschnitt: § 2: Leistungsumfang > (3) Welche Aufwendungen erstatten wir bei einer ambulanten Heilbehandlung? > e) Aufwendungen für Krankentransporte · Gelesen am
  3. [883] COVID-19 Behandlung: Bedingt ↩

    Es besteht keine eigenständige COVID-19-Klausel; eine Erkrankung wird wie jede andere im Ausland eintretende Krankheit behandelt. Zusätzlich verlängert sich der Versicherungsschutz über die reguläre 8-Wochen-Grenze hinaus, wenn eine von der WHO ausgerufene gesundheitliche Notlage internationaler Tragweite (z.B. eine Pandemie) die Rückreise verhindert, bis die Rückreise wieder möglich ist.

    Der verlängerte Versicherungsschutz gilt auch, falls eine durch die WHO (World Health Organisation) ausgerufene gesundheitliche Notlage internationaler Tragweite (Artikel 12 der internationalen Gesundheitsvorschriften) ausgerufen wird (z.B. eine Pandemie) und dadurch die Rückreise aus dem Ausland nicht möglich ist. […] Es wurde eine Infektionserkrankung diagnostiziert. Die Rückreise ist behördlich angeordnet noch nicht möglich.
    vigo-select.de · Seite 4 · Klausel § 1 Abs. 4 · Abschnitt: § 1: Leistungsvoraussetzungen > (4) Wie lange besteht Versicherungsschutz? · Gelesen am
  4. [884] Privathaftpflicht: Details ansehen ↩

    Nicht erwähnt; es handelt sich um eine Auslandsreisekrankenversicherung, eine Haftpflichtleistung wird nicht beschrieben.

    vigo-krankenversicherung.de · Quelle nicht mehr erreichbar · Gelesen am
  5. [885] Zahnbehandlung Notfall: Abgedeckt ↩

    Erstattet 100% der Kosten für schmerzstillende Zahnbehandlungen, notwendige Füllungen in einfacher Ausführung, provisorischen Zahnersatz sowie Reparatur an bestehendem Zahnersatz; Neuanfertigungen von Zahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen, Implantate) und kieferorthopädische Maßnahmen sind ausgeschlossen.

    Wir erstatten 100% der Aufwendungen für - schmerzstillende Zahnbehandlungen, - notwendige Füllungen in einfacher Ausführung, - provisorischen Zahnersatz sowie - Reparatur an bestehendem Zahnersatz. […] Wir leisten nicht für Neuanfertigungen von Zahnersatz. Hierzu zählen z.B.: - Kronen, - Brücken, - Prothesen und - Implantate. […] Wir leisten nicht für kieferorthopädische Maßnahmen.
    vigo-select.de · Seite 5 · Klausel § 2 Abs. 5 · Abschnitt: § 2: Leistungsumfang > (5) Welche Aufwendungen erstatten wir bei einer zahnärztlichen Heilbehandlung? · Gelesen am
  6. [886] Suche und Rettung: 10.000 € ↩

    Erstattet 100% der Aufwendungen für Suche, Rettung und Bergung einer versicherten Person bei Unfall, Erkrankung oder Tod im Reiseland, maximal jedoch 10.000 €.

    Wir erstatten 100% der Aufwendungen für Suche, Rettung und Bergung einer versicherten Person im Falle eines Unfalls, bei einer Erkrankung oder bei Tod im Reiseland. Die maximale Erstattung beträgt 10.000 €.
    vigo-select.de · Seite 6 · Klausel § 2 Abs. 9 · Abschnitt: § 2: Leistungsumfang > (9) Aufwendungen für Suche, Rettung und Bergung · Gelesen am
  7. [887] Rechtsbeistand: Details ansehen ↩

    Nicht enthalten; es handelt sich um eine Auslandsreisekrankenversicherung.

    Es handelt sich um eine Auslandsreisekrankenversicherung für Reisen bis zu einer Dauer von jeweils maximal 56 Tagen.
    vigo-select.de · Seite 1 · Abschnitt: Auslandsreisekrankenversicherung > Um welche Art von Versicherung handelt es sich? · Gelesen am
  8. [888] Emergency medical treatment: Abgedeckt ↩

    Der Tarif definiert kein gesondertes Notfall-Sublimit; akute Erkrankung oder Unfall im Ausland begründet den Versicherungsfall und wird zu 100% erstattet, unterstützt durch eine 24-Stunden-mehrsprachige Ärztehotline zur Abklärung und für Arzt-Arzt-Gespräche.

    Erkrankung oder Unfallfolgen (inkl. Tauchunfälle und -erkrankungen), […] Wir erstatten 100% der Aufwendungen. Dazu zählen auch Beratungen und Operationen. […] → 24-Stunden-Notrufservice – es stehen Ihnen erfahrene mehrsprachige Ärzte zur Verfügung,
    vigo-select.de · Seite 3 · Klausel § 1 Abs. 1 · Abschnitt: Teil A) Ihr Versicherungsschutz > § 1: Leistungsvoraussetzungen > (1) Wann liegt ein Versicherungsfall vor? · Gelesen am
  9. [889] Hospitalization: Abgedeckt ↩

    Erstattet 100% der Kosten für ärztliche Leistungen, Krankenhausleistungen, Krankenpflege, Unterkunft, Verpflegung und bildgebende Verfahren bei stationärer Behandlung; alternativ kann anstelle des Aufwendungsersatzes ein Krankenhaustagegeld von 50 € für jeden Tag einer nachgewiesenen medizinisch notwendigen vollstationären Behandlung gezahlt werden.

    Wir erstatten 100% der Aufwendungen für - ärztliche Leistungen (auch Beratungen und Operationen), - Krankenhausleistungen, - Krankenpflege sowie - Unterkunft und Verpflegung. […] Wir erstatten 100% der Aufwendungen für bildgebende Verfahren (z.B. Röntgen, Ultraschalluntersuchungen, MRT). […] Anstelle des Aufwendungsersatzes nach § 2 Absatz 4 a) zahlen wir ersatzweise ein Krankenhaustagegeld von 50 € für jeden Tag einer nachgewiesenen medizinisch notwendigen, vollstationären Heilbehandlung.
    vigo-select.de · Seite 5 · Klausel § 2 Abs. 4 · Abschnitt: § 2: Leistungsumfang > (4) Welche Aufwendungen erstatten wir bei einer stationären Heilbehandlung? · Gelesen am
  10. [890] Outpatient treatment: Abgedeckt ↩

    Erstattet 100% der Kosten für Ärzte, Zahnärzte, Heilpraktiker, Chirotherapeuten, Osteopathen, Verbandmaterialien, verordnete Arzneimittel, Heilmittel (Bäder, Massagen, Heilgymnastik u.a.), bildgebende Verfahren sowie im Ausland erstmals benötigte Hilfsmittel (ausgenommen Sehhilfen und Hörgeräte).

    Wählen Sie frei unter folgenden im Aufenthaltsland zur Heilbehandlung zugelassenen - Ärzten, - Zahnärzten, - Heilpraktikern, - Chirotherapeuten, - Osteopathen und - Krankenhäusern. […] Wir erstatten 100% der Aufwendungen für Verbandmaterialien und Arzneimittel. […] Wir erstatten 100% der Aufwendungen für Hilfsmittel, wenn diese beim Auslandsaufenthalt erstmalig erforderlich werden.
    vigo-select.de · Seite 4 · Klausel § 2 Abs. 1 · Abschnitt: § 2: Leistungsumfang > (1) Freie Auswahl von Ärzten und anderen Behandlern, Zahnärzten sowie Krankenhäusern · Gelesen am
  11. [891] Medical evacuation: Abgedeckt ↩

    Erstattet 100% der Kosten für einen medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport an den ständigen Wohnsitz oder in das nächsterreichbare geeignete Krankenhaus in Wohnortnähe, auch für eine Begleitperson; ebenfalls gedeckt bei mindestens 14-tägigem stationärem Aufenthalt oder wenn die voraussichtlichen Behandlungskosten vor Ort die Rücktransportkosten übersteigen würden; die CO2-Emissionen eines versicherten Krankenrücktransportes werden durch Klimaschutzprojekte kompensiert.

    Wir erstatten 100% der Aufwendungen für einen medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport der versicherten Person - an den ständigen Wohnsitz oder - in das nächsterreichbare und aus medizinischer Sicht geeignete Krankenhaus in Wohnortnähe. […] Die Kosten für einen Rücktransport werden auch dann übernommen, wenn ein stationärer Aufenthalt von mindestens 14 Tagen notwendig wird oder die voraussichtlichen Kosten für die Behandlung vor Ort die Rücktransportkosten übersteigen würden. Die Kosten für eine Begleitperson sind auch erstattungsfähig. […] Wir kompensieren die verursachten CO2-Emissionen eines versicherten Krankenrücktransportes. Dies erfolgt durch die Finanzierung von Klimaschutzprojekten.
    vigo-select.de · Seite 5 · Klausel § 2 Abs. 6 · Abschnitt: § 2: Leistungsumfang > (6) Welche Aufwendungen erstatten wir für Rücktransporte? · Gelesen am
  12. [892] Repatriation of remains: Abgedeckt ↩

    Erstattet 100% der Kosten für die Überführung der verstorbenen Person an den ständigen Wohnsitz oder alternativ 100% der Kosten für eine Bestattung im Reiseland.

    Wir erstatten 100% der Aufwendungen einer Überführung der verstorbenen Person an den ständigen Wohnsitz. […] Wir erstatten 100% der Kosten, um Verstorbene im Reiseland zu bestatten.
    vigo-select.de · Seite 6 · Klausel § 2 Abs. 8 · Abschnitt: § 2: Leistungsumfang > (8) Aufwendungen für Überführung oder Bestattung: · Gelesen am
  13. [893] Pre existing conditions: Bedingt ↩

    Kein Versicherungsschutz für Heilbehandlungen, von denen bei Reiseantritt durch eine bereits ärztlich diagnostizierte Erkrankung feststand, dass sie während der Reise stattfinden müssen (Ausnahme: Reise ausschließlich wegen des Todes des Ehegatten/Lebenspartners oder eines Verwandten ersten Grades). Aufwendungen für Heilbehandlungen, die durch die Verschlimmerung einer bestehenden Krankheit während der Reise verursacht werden, werden jedoch erstattet.

    Heilbehandlungen, von denen bei Reiseantritt durch eine bereits ärztlich diagnostizierte Erkrankung feststand, dass sie während der Reise stattfinden müssen. Es sei denn, dass die Reise ausschließlich wegen des Todes - des Ehegatten oder in häuslicher Gemeinschaft lebenden Lebenspartners oder - eines Verwandten ersten Grades der versicherten Person unternommen wurde. […] Wir erstatten jedoch Aufwendungen für Heilbehandlungen, die durch die Verschlimmerung einer bestehenden Krankheit während der Reise verursacht werden.
    vigo-select.de · Seite 7 · Klausel § 3 j) · Abschnitt: § 3: Leistungseinschränkungen · Gelesen am
  14. [894] Winter sports cover: Details ansehen ↩

    Keine gesonderte Wintersportklausel; Wintersportunfälle sind wie jeder andere Unfall im Ausland versichert (kein Sportausschluss in den Bedingungen).

    In welchen Fällen ist unsere Leistungspflicht ausgeschlossen oder eingeschränkt? Keine Leistungspflicht besteht für a) Heilbehandlungen, die der alleinige Grund oder einer der b) Gründe für den Antritt der Reise waren, c) Untersuchungen und Behandlungen wegen Schwangerschaft und Entbindung bei regelgerechtem Verlauf, d) Vorsorgeuntersuchungen, e) Kur- und Sanatoriumsbehandlungen sowie Rehabilitationsmaßnahmen, f) Behandlungen durch Ehegatten und Eltern oder Kinder; nachgewiesene Sachkosten werden tarifgemäß erstattet, g) psychoanalytische und psychotherapeutische Behandlungen mit Ausnahme der psychologischen Betreuung bei Terror oder Todesfall gemäß § 2 Absatz 14, h) durch Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung bedingte Behandlungen oder Unterbringungen sowie i) bei Krankheiten und Unfällen, die die versicherte Person bei sich selbst vorsätzlich herbeigeführt hat, einschließlich deren Folgen. j) Heilbehandlungen, von denen bei Reiseantritt durch eine bereits ärztlich diagnostizierte Erkrankung feststand, dass sie während der Reise stattfinden müssen.
    vigo-select.de · Seite 7 · Klausel § 3 · Abschnitt: § 3: Leistungseinschränkungen · Gelesen am
  15. [895] Adventure sports cover: Details ansehen ↩

    Es gibt keine allgemeine Abenteuersport-Klausel; lediglich Tauchunfälle und -erkrankungen werden ausdrücklich als Versicherungsfall genannt.

    Erkrankung oder Unfallfolgen (inkl. Tauchunfälle und -erkrankungen),
    vigo-select.de · Seite 3 · Klausel § 1 Abs. 1 · Abschnitt: Teil A) Ihr Versicherungsschutz > § 1: Leistungsvoraussetzungen > (1) Wann liegt ein Versicherungsfall vor? · Gelesen am
  16. [896] Pregnancy complications: Abgedeckt ↩

    Erstattet 100% der Aufwendungen für medizinisch notwendige Untersuchungen/Behandlungen bei Schwangerschaftskomplikationen, Fehlgeburt, medizinisch notwendigem Schwangerschaftsabbruch sowie Entbindung/Frühgeburt bis zum Ende der 36. Schwangerschaftswoche, einschließlich Rücktransport von Mutter und Neugeborenem; Untersuchungen und Behandlungen wegen Schwangerschaft und Entbindung bei regelgerechtem Verlauf sind ausgeschlossen.

    Schwangerschaftskomplikationen, - Frühgeburten bis zum Ende der 36. Schwangerschaftswoche, - Fehlgeburten und medizinisch notwendige Schwangerschaftsabbrüche und […] Wir erstatten 100 % der Aufwendungen für einen medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport der Frühgeborenen sowie der Mutter. […] Untersuchungen und Behandlungen wegen Schwangerschaft und Entbindung bei regelgerechtem Verlauf,
    vigo-select.de · Seite 3 · Klausel § 1 Abs. 1 · Abschnitt: Teil A) Ihr Versicherungsschutz > § 1: Leistungsvoraussetzungen > (1) Wann liegt ein Versicherungsfall vor? · Gelesen am
Versicherungskammer Bayern, Institution under Public Law 16 belegte Angaben
  1. [897] Heilkosten: Abgedeckt ↩

    100% Kostenerstattung für medizinisch notwendige ambulante und stationäre Heilbehandlungen, Arznei- und Heilmittel während eines vorübergehenden Auslandsaufenthaltes; eine feste Versicherungssumme ist nicht angegeben, der Versicherer kann die Leistung jedoch auf einen für das Reiseland angemessenen Betrag kürzen.

    mein-premiumservice.vkb.de · Gelesen am
  2. [898] Medizinischer Transport: Abgedeckt ↩

    Umfasst den Transport durch Rettungsdienste (Kranken-, Unfall-, Rettungswagen oder Rettungshubschrauber) zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus oder Notfallarzt. Erfolgt der Transport nicht durch einen Rettungsdienst (z. B. Taxi), ist die Leistung auf insgesamt 30 Euro je Versicherungsfall begrenzt.

    mein-premiumservice.vkb.de · Gelesen am
  3. [899] COVID-19 Behandlung: Details ansehen ↩

    Keine gesonderte COVID-19-Klausel; COVID-19 ist wie jede andere im Ausland auftretende Erkrankung versichert.

    mein-premiumservice.vkb.de · Gelesen am
  4. [900] Privathaftpflicht: Details ansehen ↩

    Ist nicht Bestandteil dieses Auslandsreise-Krankenversicherungsprodukts; wird in keiner geprüften Unterlage erwähnt.

    mein-premiumservice.vkb.de · Gelesen am
  5. [901] Zahnbehandlung Notfall: Abgedeckt ↩

    Schmerzstillende Zahnbehandlung, notwendige Zahnfüllungen in einfacher Ausführung, provisorischer Zahnersatz sowie Reparaturen von Zahnersatz/Prothesen sind versichert; Neuanfertigung von Zahnersatz, Kronen und Inlays sind ausgeschlossen.

    mein-premiumservice.vkb.de · Gelesen am
  6. [902] Suche und Rettung: 10.000 € ↩

    Übernimmt Such-, Rettungs- oder Bergungskosten nach einem Unfall der versicherten Person bis maximal 10.000 Euro je versicherte Person und Versicherungsfall, sofern im unmittelbaren Anschluss eine stationäre Behandlung erfolgt.

    Such-, Rettungs- oder Bergungskosten von öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich organisierten Rettungsdiensten nach einem Unfall der versicherten Person, wenn im unmittelbaren Anschluss eine stationäre Behandlung stattfindet. Diese Leistungen sind begrenzt auf maximal 10.000 Euro je versicherte Person und Versicherungsfall,
    mein-premiumservice.vkb.de · Seite 19 · Klausel 6.1 i) · Abschnitt: Tarif AKE-16 > 6. Welche Versicherungsleistungen werden erbracht? > 6.1 Erstattet werden die Aufwendungen für: > i) · Gelesen am
  7. [903] Rechtsbeistand: Details ansehen ↩

    Ist nicht Bestandteil dieses Auslandsreise-Krankenversicherungsprodukts; wird in keiner geprüften Unterlage erwähnt.

    mein-premiumservice.vkb.de · Gelesen am
  8. [904] Emergency medical treatment: Abgedeckt ↩

    Die Behandlung als Privatpatient bei Arzt, Zahnarzt, Heilpraktiker, Osteopath oder Chiropraktiker der Wahl im Ausland nach Krankheit oder Unfall wird zu 100% erstattet.

    mein-premiumservice.vkb.de · Gelesen am
  9. [905] Hospitalization: Abgedeckt ↩

    Umfasst Behandlung, Unterkunft und Verpflegung im Krankenhaus der Wahl im Ausland einschließlich Operationen; eine ausdrückliche Obergrenze ist nicht genannt. Übernimmt ein anderer Kostenträger (z. B. die GKV) die stationären Kosten ganz oder teilweise, zahlt die UKV zusätzlich ein Krankenhaustagegeld von bis zu 30 Euro/Tag (alternativ zur Kostenerstattung pauschal 30 Euro/Tag).

    mein-premiumservice.vkb.de · Gelesen am
  10. [906] Outpatient treatment: Abgedeckt ↩

    100% Erstattung für ambulante Beratungen/Behandlungen, verordnete Arzneimittel, Heilmittel (u. a. Druckkammerbehandlung bei Tauchunfällen) und erstmals im Ausland benötigte Hilfsmittel (ohne Sehhilfen/Hörgeräte).

    mein-premiumservice.vkb.de · Gelesen am
  11. [907] Medical evacuation: Bedingt ↩

    Übernimmt einen medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport nach Deutschland (bzw. Wohnsitzland), z. B. wenn die stationäre Behandlung voraussichtlich länger als 14 Tage dauert oder die Behandlungskosten die Rücktransportkosten übersteigen; Kosten einer Begleitperson werden übernommen, wenn medizinisch sinnvoll. Organisiert weder die UKV noch der Notruf-Service den Transport, ist die Erstattung auf den Betrag begrenzt, der bei deren Organisation angefallen wäre.

    mein-premiumservice.vkb.de · Gelesen am
  12. [908] Repatriation of remains: Abgedeckt ↩

    Im Todesfall im Ausland werden entweder die Kosten der Bestattung am Sterbeort oder die Kosten der Überführung an den letzten ständigen Wohnsitz übernommen.

    mein-premiumservice.vkb.de · Gelesen am
  13. [909] Pre existing conditions: Bedingt ↩

    Behandlungen sind ausgeschlossen, wenn bei Reiseantritt aufgrund einer bereits diagnostizierten Erkrankung feststand, dass eine Behandlung während der Reise erforderlich werden würde – außer die Reise wurde wegen des Todes des Ehe-/eingetragenen Lebenspartners oder eines Verwandten ersten Grades unternommen. Unerwartete Verschlechterungen einer chronischen Erkrankung während der Reise bleiben versichert.

    mein-premiumservice.vkb.de · Gelesen am
  14. [910] Winter sports cover: Details ansehen ↩

    Keine gesonderte Wintersportklausel; Wintersportunfälle sind wie jeder andere Unfall im Ausland versichert.

    mein-premiumservice.vkb.de · Gelesen am
  15. [911] Adventure sports cover: Abgedeckt ↩

    Deckt ausdrücklich die Druckkammerbehandlung nach Tauchunfällen im Rahmen der ambulanten Heilbehandlung ab; eine gesonderte Deckung für andere Extrem-/Abenteuersportarten wird nicht beschrieben.

    mein-premiumservice.vkb.de · Gelesen am
  16. [912] Pregnancy complications: Abgedeckt ↩

    Übernimmt medizinisch notwendige Behandlungen von Schwangerschaftskomplikationen einschließlich Frühgeburten, notfallbedingten Schwangerschaftsabbrüchen und Fehlgeburten. Kosten für normale Schwangerschaft/Entbindung sind ausgeschlossen.

    mein-premiumservice.vkb.de · Gelesen am
Versicherer im Raum der Kirchen (VRK) - group comprising VRK Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit im Raum der Kirchen, VRK Sachversicherung AG, VRK Krankenversicherung AG and VRK Lebensversicherung AG 16 belegte Angaben
  1. [913] Heilkosten: Abgedeckt ↩

    Deckt im Ausland notwendige ambulante und stationäre Behandlungen sowie Arznei-, Heil- und Hilfsmittel ab; im Produktinformationsblatt wird kein konkreter Höchstbetrag genannt.

    Versichert sind unter anderem die Kosten für im Ausland notwendige – Ambulante und stationäre Behandlungen – Arznei-, Heil- und Hilfsmittel.
    vrk.de · Seite 1 · Abschnitt: Was ist versichert? · Gelesen am
  2. [914] Medizinischer Transport: Abgedeckt ↩

    Ein medizinisch notwendiger Krankenrücktransport nach Deutschland wird übernommen; die Notrufzentrale des Versicherers organisiert und bezahlt diesen direkt.

    Krankenrücktransport.
    vrk.de · Seite 1 · Abschnitt: Was ist versichert? · Gelesen am
  3. [915] COVID-19 Behandlung: Details ansehen ↩

    In den geprüften Quellen nicht speziell behandelt.

    vrk.de · Gelesen am
  4. [916] Privathaftpflicht: Details ansehen ↩

    In den geprüften Quellen nicht behandelt.

    vrk.de · Gelesen am
  5. [917] Zahnbehandlung Notfall: Bedingt ↩

    Schmerzstillende Zahnbehandlungen im Ausland sind versichert; Neuanfertigungen von Zahnersatz, Kronen, Teilkronen, Implantaten und Inlays sind ausdrücklich ausgeschlossen, ebenso wie Seh- und Hörhilfen.

    Wir übernehmen keine Kosten für Neuanfertigungen von Inlays (Einlagefüllungen), Zahnersatz einschließlich Kronen, Teilkronen und Implantaten.
    vrk.de · Seite 1 · Abschnitt: Gibt es Deckungsbeschränkungen? · Gelesen am
  6. [918] Suche und Rettung: 10.000 € ↩

    Im Falle eines Unfalls oder einer plötzlichen Erkrankung im Ausland werden die Kosten für Suche, Rettung und Bergung (z. B. Bergrettung, Hubschraubereinsatz) bis zu 10.000 Euro übernommen.

    Im Falle eines Unfalls oder einer plötzlichen Erkrankung im Ausland übernehmen wir die Kosten für Suche, Rettung und Bergung bis zu 10.000 Euro.
    vrk.de · Abschnitt: Die Leistungen unserer Auslandskrankenversicherung im Detail · Gelesen am
  7. [919] Rechtsbeistand: Details ansehen ↩

    In den geprüften Quellen zu diesem Produkt nicht behandelt.

    vrk.de · Gelesen am
  8. [920] Emergency medical treatment: Abgedeckt ↩

    Notwendige ambulante und stationäre Notfallbehandlungen im Ausland sind versichert; Versicherte werden als Privatpatienten behandelt.

    Versichert sind unter anderem die Kosten für im Ausland notwendige – Ambulante und stationäre Behandlungen
    vrk.de · Seite 1 · Abschnitt: Was ist versichert? · Gelesen am
  9. [921] Hospitalization: Abgedeckt ↩

    Kosten für im Ausland notwendige stationäre Behandlungen werden übernommen; im Produktinformationsblatt ist kein Höchstbetrag angegeben.

    Versichert sind unter anderem die Kosten für im Ausland notwendige – Ambulante und stationäre Behandlungen
    vrk.de · Seite 1 · Abschnitt: Was ist versichert? · Gelesen am
  10. [922] Outpatient treatment: Abgedeckt ↩

    Kosten für im Ausland notwendige ambulante Behandlungen einschließlich Arznei-, Heil- und Hilfsmittel werden übernommen.

    Versichert sind unter anderem die Kosten für im Ausland notwendige – Ambulante und stationäre Behandlungen – Arznei-, Heil- und Hilfsmittel.
    vrk.de · Seite 1 · Abschnitt: Was ist versichert? · Gelesen am
  11. [923] Medical evacuation: Abgedeckt ↩

    Rettung und Bergung im Ausland einschließlich der Organisation des Rücktransports sind im Rahmen von 'Rettung und Bergung' und 'Krankenrücktransport' versichert.

    Rettung und Bergung. Krankenrücktransport.
    vrk.de · Seite 1 · Abschnitt: Was ist versichert? · Gelesen am
  12. [924] Repatriation of remains: Details ansehen ↩

    In den geprüften Quellen nicht behandelt; weder ausdrücklich eingeschlossen noch ausgeschlossen.

    vrk.de · Gelesen am
  13. [925] Pre existing conditions: Details ansehen ↩

    In den geprüften Quellen nicht ausdrücklich als allgemeiner Ausschluss behandelt; zu beachten ist der gesonderte Ausschluss für Behandlungen im Ausland, die ein Grund der Reise waren (siehe Vertragsbedingungen).

    Behandlungen im Ausland, die ein Grund der Reise sind.
    vrk.de · Seite 1 · Abschnitt: Was ist nicht versichert? · Gelesen am
  14. [926] Winter sports cover: Details ansehen ↩

    In den geprüften Quellen nicht ausdrücklich geregelt, obwohl ein Skiunfall-Beispiel auf der Produktseite illustrativ verwendet wird.

    Während Ihres Skiurlaubs erleiden Sie einen Unfall. Mit unserer Reisekranken-Versicherung müssen Sie sich keine Sorgen um zusätzliche Kosten machen, da alle medizinischen Ausgaben vollständig übernommen werden.
    vrk.de · Abschnitt: Die Leistungen unserer Auslandskrankenversicherung im Detail · Gelesen am
  15. [927] Adventure sports cover: Details ansehen ↩

    In den geprüften Quellen nicht behandelt.

    vrk.de · Gelesen am
  16. [928] Pregnancy complications: Abgedeckt ↩

    Schwangerschafts- und Entbindungskosten im Ausland sind weltweit abgedeckt, ebenso wie schmerzstillende Zahnbehandlungen.

    Darüber hinaus sind auch schmerzstillende Zahnbehandlungen sowie Schwangerschafts- und Entbindungskosten weltweit abgedeckt.
    vrk.de · Abschnitt: Die Leistungen unserer Auslandskrankenversicherung im Detail · Gelesen am
Württembergische Gemeinde-Versicherung a. G. (WGV Group) 16 belegte Angaben
  1. [929] Heilkosten: Abgedeckt ↩

    Deckt die Kosten einer medizinisch notwendigen Behandlung bei Krankheit oder Unfall im Ausland; eine Gesamtversicherungssumme wird in den Bedingungen nicht genannt, jedoch sind Behandlungen durch Chiropraktiker, Osteopathen und Heilpraktiker ohne ärztliche Verordnung auf 500 EUR begrenzt (mit Verordnung unbegrenzt).

    Ohne ärztliche Verordnung übernehmen wir Behandlungs- und Sachkosten bis maximal 500 €. Wenn Sie eine ärztliche Verordnung haben, ist die Summe unbegrenzt.
    europ-assistance.de · Seite 10 · Klausel 2.7 · Abschnitt: II. Umfang des Versicherungsschutzes > C. Auslandskrankenversicherung > 2. Welche Leistungen und Kosten übernehmen wir? > 2.7 Behandlungen durch Chiropraktiker, Osteopathen und Heilpraktiker · Gelesen am
  2. [930] Medizinischer Transport: Abgedeckt ↩

    Deckt den Transport zur Erstversorgung zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus oder Arzt, den Verlegungstransport zur weiteren Behandlung, sofern medizinisch sinnvoll, sowie den Rücktransport zur Unterkunft; sonstige Beförderungen wie Taxifahrten sind auf 50 EUR pro Schadensfall begrenzt.

    Wir übernehmen die Kosten für Kranken- oder Rettungstransporte in den nachstehenden Fällen: 2.11.1 Transport zur Erstversorgung zum nächstgelegenen, geeigneten Krankenhaus oder Arzt.
    europ-assistance.de · Seite 11 · Klausel 2.11 · Abschnitt: II. Umfang des Versicherungsschutzes > C. Auslandskrankenversicherung > 2.11 Krankentransporte vor Ort · Gelesen am
  3. [931] COVID-19 Behandlung: Details ansehen ↩

    Der Abschnitt zur Auslandskrankenversicherung erwähnt COVID-19-Behandlungen nicht gesondert; epidemische/pandemische Infektionen werden nur im Reiserücktritts-Baustein des Pakets behandelt.

    europ-assistance.de · Gelesen am
  4. [932] Privathaftpflicht: Details ansehen ↩

    Kein Bestandteil des in diesen Unterlagen behandelten Auslandskrankenversicherungs-Bausteins.

    europ-assistance.de · Gelesen am
  5. [933] Zahnbehandlung Notfall: Abgedeckt ↩

    Deckt schmerzstillende Zahnbehandlungen, einfache Zahnfüllungen, Reparaturen von Einlagefüllungen, Zahnersatz und festen Zahnspangen sowie provisorischen Zahnersatz; kieferorthopädische Behandlungen, dauerhafter Zahnersatz, Kronen und Stiftzähne sind ausgeschlossen.

    Wir übernehmen die Kosten für: schmerzstillende Zahnbehandlungen, Zahnfüllungen in einfacher Ausführung, Reparaturen von Einlagefüllungen, Reparaturen von Zahnersatz und Zahnprothesen, Reparaturen von festen Zahnspangen, provisorischen Zahnersatz
    europ-assistance.de · Seite 10 · Klausel 2.6 · Abschnitt: II. Umfang des Versicherungsschutzes > C. Auslandskrankenversicherung > 2. Welche Leistungen und Kosten übernehmen wir? > 2.6 Zahnärztliche Behandlungen · Gelesen am
  6. [934] Suche und Rettung: 10.000 € ↩

    Deckt die Kosten für Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze infolge einer Erkrankung, Verletzung oder eines Todesfalls bis maximal 10.000 EUR.

    Wir übernehmen die Kosten bis maximal 10.000 € für Ihre Suche, Rettung oder Bergung.
    europ-assistance.de · Seite 11 · Klausel 2.13 · Abschnitt: II. Umfang des Versicherungsschutzes > C. Auslandskrankenversicherung > 2.13 Suche, Rettung oder Bergung · Gelesen am
  7. [935] Rechtsbeistand: Details ansehen ↩

    Kein Bestandteil des Auslandskrankenversicherungs-Bausteins; Vorschüsse für Anwalts-/Dolmetscherkosten bei Haft bestehen nur im Reiserücktritts-Baustein des Pakets.

    europ-assistance.de · Gelesen am
  8. [936] Emergency medical treatment: Abgedeckt ↩

    Deckt die Kosten für ambulante Behandlungen und Operationen durch einen Arzt und medizinisches Fachpersonal bei Krankheit oder Unfall während der Reise.

    Wir übernehmen die Kosten für Behandlungen und Operationen durch einen Arzt und durch medizinisches Fachpersonal.
    europ-assistance.de · Seite 10 · Klausel 2.2 · Abschnitt: II. Umfang des Versicherungsschutzes > C. Auslandskrankenversicherung > 2. Welche Leistungen und Kosten übernehmen wir? > 2.2 Ambulante Behandlungen · Gelesen am
  9. [937] Hospitalization: Abgedeckt ↩

    Deckt Behandlungen und Operationen im Krankenhaus, Unterkunft und Verpflegung sowie die Reisekosten einer nahestehenden Person, wenn ein stationärer Aufenthalt länger als fünf Tage dauert; alternativ kann statt der Kostenerstattung ein Tagegeld von 50 EUR pro Tag der stationären Behandlung gewählt werden.

    Alternativ zu unserer Erstattung der Kosten einer stationären Behandlung können Sie sich für ein Tagegeld entscheiden. Wir zahlen 50 € für jeden Tag, an dem Sie stationär behandelt werden.
    europ-assistance.de · Seite 10 · Klausel 2.3 · Abschnitt: II. Umfang des Versicherungsschutzes > C. Auslandskrankenversicherung > 2. Welche Leistungen und Kosten übernehmen wir? > 2.3 Stationäre Behandlungen · Gelesen am
  10. [938] Outpatient treatment: Abgedeckt ↩

    Deckt die Kosten für ambulante ärztliche Behandlungen und Operationen im Ausland durch einen Arzt oder medizinisches Fachpersonal.

    Wir übernehmen die Kosten für Behandlungen und Operationen durch einen Arzt und durch medizinisches Fachpersonal.
    europ-assistance.de · Seite 10 · Klausel 2.2 · Abschnitt: II. Umfang des Versicherungsschutzes > C. Auslandskrankenversicherung > 2. Welche Leistungen und Kosten übernehmen wir? > 2.2 Ambulante Behandlungen · Gelesen am
  11. [939] Medical evacuation: Abgedeckt ↩

    Organisiert und übernimmt die Kosten für den Rücktransport nach Deutschland, wenn vor Ort keine angemessene medizinische Versorgung möglich ist, wenn eine Fortsetzung der Behandlung in Deutschland medizinisch sinnvoll ist oder wenn ein stationärer Aufenthalt voraussichtlich länger als 14 Tage dauert; die Kosten einer Begleitperson (medizinisch notwendig oder nicht) sowie der Transport des Reisegepäcks nach Deutschland werden ebenfalls übernommen.

    Wir transportieren Sie zurück, wenn: Sie vor Ort nicht angemessen medizinisch versorgt werden können (Krankenrücktransport bei medizinischer Unterversorgung).
    europ-assistance.de · Seite 11 · Klausel 2.12 · Abschnitt: II. Umfang des Versicherungsschutzes > C. Auslandskrankenversicherung > 2.12 Krankenrücktransport aus dem Ausland · Gelesen am
  12. [940] Repatriation of remains: Abgedeckt ↩

    Im Todesfall im Ausland werden die Kosten für die Überführung des Leichnams in einem Sarg zum Bestattungsort in Deutschland, alternativ die Einäscherung vor Ort und der Transport der Urne nach Deutschland, oder eine Bestattung im Ausland bis zur Höhe der Kosten einer Überführung übernommen; der Transport des Reisegepäcks nach Deutschland wird ebenfalls übernommen.

    Es kommt während der Reise zu einem Todesfall. Wir übernehmen die Kosten für: 2.14.1 die Überführung des Leichnams zum Bestattungsort in Deutschland in einem Sarg.
    europ-assistance.de · Seite 11 · Klausel 2.14 · Abschnitt: II. Umfang des Versicherungsschutzes > C. Auslandskrankenversicherung > 2.14 Leistungen im Todesfall · Gelesen am
  13. [941] Pre existing conditions: Ausgeschlossen ↩

    Ausgeschlossen, wenn ein Arzt vor Reiseantritt festgestellt hat, dass die versicherte Person während der Reise wegen einer bestehenden Erkrankung behandelt werden muss oder Medikamente benötigt; geleistet wird dennoch, wenn sich die Erkrankung während der Reise unerwartet verschlechtert oder die Reise wegen des Todes der Eltern, Kinder oder des Partners angetreten wird.

    Ihr Arzt hat vor Reiseantritt festgestellt, dass Sie während der Dauer der Reise wegen einer Erkrankung behandelt werden müssen oder Arzneimittel benötigen. Wir leisten aber dennoch, wenn: 3.2.1 sich diese Erkrankung während der Reise verschlechtert.
    europ-assistance.de · Seite 11 · Klausel 3.2 · Abschnitt: II. Umfang des Versicherungsschutzes > C. Auslandskrankenversicherung > 3. Was ist nicht versichert, was ist ausgeschlossen? · Gelesen am
  14. [942] Winter sports cover: Details ansehen ↩

    Keine gesonderte Wintersport-Klausel; Wintersportunfälle im Ausland sind wie jeder andere Unfall im Rahmen der Auslandskrankenversicherung mitversichert.

    europ-assistance.de · Gelesen am
  15. [943] Adventure sports cover: Details ansehen ↩

    Keine gesonderte Abenteuersport-Klausel; Abenteuersportunfälle im Ausland sind wie jeder andere Unfall im Rahmen der Auslandskrankenversicherung mitversichert.

    europ-assistance.de · Gelesen am
  16. [944] Pregnancy complications: Abgedeckt ↩

    Deckt die medizinische Versorgung bei Schwangerschaftskomplikationen, medizinisch notwendigem Abbruch, Fehl- oder Totgeburt sowie einer Entbindung vor der 37. Schwangerschaftswoche (Frühgeburt, einschließlich Versorgung des Neugeborenen); eine reguläre Entbindung wird nur übernommen, wenn die Heimreise aus in der Police genannten Gründen nicht angetreten werden konnte.

    Wir übernehmen die Kosten der medizinischen Versorgung, wenn: 2.8.1 es zu Komplikationen in Ihrer Schwangerschaft kommt.
    europ-assistance.de · Seite 10 · Klausel 2.8 · Abschnitt: II. Umfang des Versicherungsschutzes > C. Auslandskrankenversicherung > 2.8 Leistungen bei Schwangerschaft · Gelesen am
Württembergische Versicherung AG 16 belegte Angaben
  1. [945] Heilkosten: Abgedeckt ↩

    Erstattet medizinisch notwendige ambulante und stationäre ärztliche und zahnärztliche Heilbehandlung, verordnete Arznei-, Verband- und Heilmittel sowie Hilfsmittel im Ausland bei unerwartet eintretender Krankheit oder Unfall; die AVB nennt hierfür keine pauschale Versicherungssumme. Gilt gleichermaßen für den Einzeltarif (RK) und den Familientarif (RKF).

    Der Versicherer erstattet die Kosten für eine medizinisch notwendige ärztliche und zahnärztliche Heilbehandlung.
    wuerttembergische.de · Seite K179H 1.2025 · Klausel § 5 Abs. 4 · Abschnitt: § 5 Umfang der Leistungspflicht · Gelesen am
  2. [946] Medizinischer Transport: Abgedeckt ↩

    Umfasst medizinisch notwendige Transporte zum nächst erreichbaren Arzt oder Krankenhaus zur ambulanten Erstversorgung im Notfall sowie Transporte zur stationären Heilbehandlung in das nächst erreichbare geeignete Krankenhaus.

    medizinisch notwendige Transporte zum nächst erreichbaren Arzt oder Krankenhaus zur ambulanten Erstversorgung, sofern ein Notfall vorliegt; medizinisch notwendige Transporte zur stationären Heilbehandlung in das nächst erreichbare geeignete Krankenhaus;
    wuerttembergische.de · Seite K179H 1.2025 · Klausel § 5 Abs. 4 e), f) · Abschnitt: § 5 Umfang der Leistungspflicht · Gelesen am
  3. [947] COVID-19 Behandlung: Abgedeckt ↩

    Versicherungsfälle (Krankheit, Unfallfolgen, Schwangerschaftsbeschwerden, Tod), die auf einer Epidemie, Pandemie oder einem Atomunfall beruhen, gelten ausdrücklich ebenfalls als Versicherungsfall zu den gleichen Bedingungen wie andere Erkrankungen.

    Dies gilt auch dann, wenn diese Versicherungsfälle auf einer Epidemie, Pandemie oder einem Atomunfall beruhen.
    wuerttembergische.de · Seite K179H 1.2025 · Klausel § 2 Abs. 2 · Abschnitt: § 2 Gegenstand, Umfang und Geltungsbereich des Versicherungsschutzes · Gelesen am
  4. [948] Privathaftpflicht: Details ansehen ↩

    Eine Auslandshaftpflichtversicherung ist in den AVB RK/RKF dieses Auslandsreisekrankenversicherungsprodukts nicht erwähnt.

    wuerttembergische.de · Gelesen am
  5. [949] Zahnbehandlung Notfall: Abgedeckt ↩

    Umfasst schmerzstillende konservierende Zahnbehandlung und einfache Zahnfüllungen sowie vorläufigen Zahnersatz (Provisorium) und Reparaturen von vorhandenem Zahnersatz/Prothesen; die Neuanfertigung von dauerhaftem Zahnersatz (Kronen, Brücken, Implantate usw.) über die einfache Ausführung des Provisoriums hinaus ist ausgeschlossen.

    schmerzstillende konservierende Zahnbehandlung und damit in Verbindung stehende notwendige Zahnfüllungen in einfacher Ausführung; vorläufiger Zahnersatz (Provisorium) sowie Reparaturen von vorhandenem Zahnersatz und von vorhandenen Prothesen;
    wuerttembergische.de · Seite K179H 1.2025 · Klausel § 5 Abs. 4 h), i) · Abschnitt: § 5 Umfang der Leistungspflicht · Gelesen am
  6. [950] Suche und Rettung: 10.000 € ↩

    Übernimmt Such-, Rettungs- und Bergungskosten im Ausland wegen Erkrankung, Unfallfolge oder Tod bis höchstens 10.000 Euro pro Versicherungsfall.

    Suche, Rettung und Bergung wegen Erkrankung, Unfallfolge oder Tod im Ausland bis höchstens 10 000 Euro pro Versicherungsfall;
    wuerttembergische.de · Seite K179H 1.2025 · Klausel § 5 Abs. 4 k) · Abschnitt: § 5 Umfang der Leistungspflicht · Gelesen am
  7. [951] Rechtsbeistand: Details ansehen ↩

    Ein Rechtsschutz ist in den AVB RK/RKF dieses Auslandsreisekrankenversicherungsprodukts nicht erwähnt.

    wuerttembergische.de · Gelesen am
  8. [952] Emergency medical treatment: Abgedeckt ↩

    Umfasst die ambulante Notfallbehandlung im Ausland, einschließlich ambulanter Operationen, Assistenz, Narkose und bildgebender Diagnostik, sowie medizinisch notwendige Transporte zum nächst erreichbaren Arzt oder Krankenhaus zur ambulanten Erstversorgung im Notfall.

    ambulante Heilbehandlung (auch ambulante Operationen, Assistenz und Narkose sowie Röntgen- und andere bildgebende Diagnostik); ... medizinisch notwendige Transporte zum nächst erreichbaren Arzt oder Krankenhaus zur ambulanten Erstversorgung, sofern ein Notfall vorliegt;
    wuerttembergische.de · Seite K179H 1.2025 · Klausel § 5 Abs. 4 a), e) · Abschnitt: § 5 Umfang der Leistungspflicht · Gelesen am
  9. [953] Hospitalization: Abgedeckt ↩

    Umfasst die medizinisch notwendige stationäre Behandlung einschließlich Operationen, Operationsnebenkosten, bildgebender Diagnostik sowie Verpflegung und Unterkunft im Krankenhaus; die Behandlung ist dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen.

    stationäre Behandlung einschließlich Operationen, Operationsnebenkosten, Röntgen- und anderer bildgebender Diagnostik sowie Verpflegung und Unterkunft in einem Krankenhaus (die Behandlung ist dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen, siehe auch § 11 Abs. 6);
    wuerttembergische.de · Seite K179H 1.2025 · Klausel § 5 Abs. 4 d) · Abschnitt: § 5 Umfang der Leistungspflicht · Gelesen am
  10. [954] Outpatient treatment: Abgedeckt ↩

    Umfasst ambulante Heilbehandlung im Ausland einschließlich ärztlich verordneter Arznei-, Verband- und Heilmittel, die von einer im Aufenthaltsland offiziell zugelassenen Abgabestelle bezogen werden.

    ärztlich verordnete Arznei-, Verband- und Heilmittel. Arzneimittel müssen von einer im Land des Aufenthalts offiziell zugelassenen Abgabestelle bezogen werden.
    wuerttembergische.de · Seite K179H 1.2025 · Klausel § 5 Abs. 4 b) · Abschnitt: § 5 Umfang der Leistungspflicht · Gelesen am
  11. [955] Medical evacuation: Abgedeckt ↩

    Übernimmt einen medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport an den Wohnsitz der versicherten Person oder das nächstgelegene geeignete Krankenhaus, z. B. wenn die voraussichtlichen Behandlungskosten die Rücktransportkosten übersteigen würden, die Krankenhausbehandlung voraussichtlich länger als 14 Tage dauert oder keine angemessene medizinische Versorgung vor Ort besteht; ist vor Durchführung mit dem Versicherer abzustimmen.

    wenn nach der Prognose des behandelnden Arztes die Dauer der Krankenhausbehandlung im Aufenthaltsland voraussichtlich 14 Tage übersteigen würde oder vor Ort keine angemessene medizinische Versorgung besteht.
    wuerttembergische.de · Seite K179H 1.2025 · Klausel § 5 Abs. 4 j) · Abschnitt: § 5 Umfang der Leistungspflicht · Gelesen am
  12. [956] Repatriation of remains: Abgedeckt ↩

    Übernimmt die Überführungskosten beim Tod einer versicherten Person vom Sterbeort im Ausland an deren letzten ständigen Wohnort; erfolgt die Bestattung am Sterbeort, werden die Kosten bis zur Höhe erstattet, die bei einer Überführung angefallen wäre.

    Überführungskosten beim Tod einer versicherten Person während des Auslandsaufenthalts vom Sterbeort an deren letzten ständigen Wohnort. Die Kosten einer Bestattung einer versicherten Person am Sterbeort werden bis zu der Höhe erstattet, die bei einer Überführung angefallen wäre.
    wuerttembergische.de · Seite K179H 1.2025 · Klausel § 5 Abs. 4 l) · Abschnitt: § 5 Umfang der Leistungspflicht · Gelesen am
  13. [957] Pre existing conditions: Bedingt ↩

    Versicherungsfälle, deren Eintritt während der Reise aufgrund ärztlicher Diagnose bereits vor Reiseantritt feststand, sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt während des Auslandsaufenthalts eine unerwartete Verschlechterung der bestehenden Erkrankung vor (im Jahr vor Reisebeginn keine Behandlung außer Routineuntersuchungen, Reisefähigkeit bei Antritt) oder die Reise wurde wegen des Todes des Ehe-/Lebenspartners oder eines Verwandten ersten Grades unternommen.

    während des Auslandsaufenthalts eine unerwartete Verschlechterung der bestehenden Erkrankung oder Unfallfolge eine darüberhinausgehende Behandlung erforderlich macht. Als unerwartet gilt eine Verschlechterung der Erkrankung, wenn im Jahr vor dem Zeitpunkt des Reisebeginns – abgesehen von Routineuntersuchungen – keine Behandlung stattfand.
    wuerttembergische.de · Seite K179H 1.2025 · Klausel § 6 Abs. 1 b) · Abschnitt: § 6 Einschränkung der Leistungspflicht · Gelesen am
  14. [958] Winter sports cover: Abgedeckt ↩

    Krankheiten und Unfälle beim Freizeit-Wintersport sind regulär mitversichert; die AVB schließt lediglich Krankheiten und Unfälle von Berufssportlern bei aktiver Wettkampfteilnahme (einschließlich Vorbereitung) aus, nicht den Freizeitsport.

    Krankheiten und Unfälle, die Berufssportler im Rahmen aktiver Wettkampfteilnahme einschließlich Vorbereitung bei der Ausübung ihres Sports erleiden;
    wuerttembergische.de · Seite K179H 1.2025 · Klausel § 6 Abs. 1 e) · Abschnitt: § 6 Einschränkung der Leistungspflicht · Gelesen am
  15. [959] Adventure sports cover: Abgedeckt ↩

    Krankheiten und Unfälle bei Freizeit-Abenteuersport sind regulär mitversichert; ausgeschlossen sind lediglich Krankheiten und Unfälle von Berufssportlern bei aktiver Wettkampfteilnahme (einschließlich Vorbereitung).

    Krankheiten und Unfälle, die Berufssportler im Rahmen aktiver Wettkampfteilnahme einschließlich Vorbereitung bei der Ausübung ihres Sports erleiden;
    wuerttembergische.de · Seite K179H 1.2025 · Klausel § 6 Abs. 1 e) · Abschnitt: § 6 Einschränkung der Leistungspflicht · Gelesen am
  16. [960] Pregnancy complications: Bedingt ↩

    Routineuntersuchungen, ein Schwangerschaftsabbruch und eine normale Entbindung sind ausgeschlossen, doch Schwangerschaftsbeschwerden, Früh- (vor der 36. Schwangerschaftswoche) oder Fehlgeburten sowie notfallbedingte Schwangerschaftsabbrüche gelten als Versicherungsfall und sind versichert.

    Diese Einschränkung gilt nicht für Schwangerschaftsbeschwerden, insbesondere Schwangerschaftskomplikationen sowie für Früh- oder Fehlgeburten und notfallbedingte Schwangerschaftsabbrüche (vgl. § 2 Abs. 2). Eine Frühgeburt liegt vor, wenn das Kind vor der 36. Schwangerschaftswoche geboren wird;
    wuerttembergische.de · Seite K179H 1.2025 · Klausel § 6 Abs. 1 c) · Abschnitt: § 6 Einschränkung der Leistungspflicht · Gelesen am
Würzburger Versicherungs-AG 16 belegte Angaben
  1. [961] Heilkosten: Abgedeckt ↩

    Deckt medizinisch notwendige Heilbehandlung wegen einer während der Reise auftretenden Erkrankung oder Unfallfolgen ab, einschließlich ambulanter und stationärer Behandlung sowie Arznei- und Heilmitteln; die Bedingungen nennen hierfür keine Gesamthöchstsumme.

    Wir erstatten die Kosten für: – medizinisch notwendige ambulante ärztliche Heilbehandlungen.
    travelsecure.de · Seite 4 · Klausel 2.2.1 · Abschnitt: 2.2 Was leisten wir im Versicherungsfall? > 2.2.1 Was leisten wir, wenn Sie ambulant behandelt werden müssen? · Gelesen am
  2. [962] Medizinischer Transport: Abgedeckt ↩

    Deckt den notwendigen Transport zum nächsterreichbaren geeigneten Krankenhaus bzw. Arzt zur Erstversorgung oder Verlegung in stationäre Behandlung sowie den Transport zurück in die Unterkunft.

    den notwendigen Transport zur Verlegung von der Einrichtung der Erstversorgung zu einem Krankenhaus bzw. Arzt.
    travelsecure.de · Seite 4 · Klausel 2.2.1 · Abschnitt: 2.2 Was leisten wir im Versicherungsfall? > 2.2.1 Was leisten wir, wenn Sie ambulant behandelt werden müssen? · Gelesen am
  3. [963] COVID-19 Behandlung: Abgedeckt ↩

    Die aktuellen Bedingungen enthalten keinen pandemiespezifischen Ausschluss; medizinisch notwendige Behandlung wegen Krankheit (einschließlich COVID-19) ist daher im Rahmen der allgemeinen Regelungen für Krankheiten/Unfälle versichert, vorbehaltlich der allgemeinen Einschränkungen und Ausschlüsse in Ziffer 2.3.

    travelsecure.de · Gelesen am
  4. [964] Privathaftpflicht: Ausgeschlossen ↩

    Eine Privathaftpflichtdeckung im Ausland ist in den Bedingungen dieser Auslandsreisekrankenversicherung nicht vorgesehen; dies ist kein Bestandteil dieses Produkts.

    travelsecure.de · Gelesen am
  5. [965] Zahnbehandlung Notfall: Abgedeckt ↩

    Deckt schmerzstillende Zahnbehandlungen, notwendige Zahnfüllungen in einfacher Ausführung, provisorischen Zahnersatz sowie Reparaturen notwendiger Inlays und vorhandenen Zahnersatzes; ausgeschlossen sind Kronen, Neuanfertigung von Zahnersatz, kieferorthopädische, implantologische und prophylaktische Leistungen.

    Wir erstatten die Kosten für: – schmerzstillende Zahnbehandlungen; – notwendige Zahnfüllungen in einfacher Ausführung; – provisorischen Zahnersatz; – Reparaturen von notwendigen Inlays und vorhandenem Zahnersatz.
    travelsecure.de · Seite 4 · Klausel 2.2.4 · Abschnitt: 2.2 Was leisten wir im Versicherungsfall? > 2.2.4 Was leisten wir, wenn Sie zahnärztlich behandelt werden müssen? · Gelesen am
  6. [966] Suche und Rettung: 15.000 € ↩

    Erstattet Kosten für Such-, Bergungs- und Rettungseinsätze von Rettungsdiensten im Ausland aufgrund eines Unfalls oder Todesfalls bis zu einem Betrag von 15.000 EUR.

    Wir erstatten hierfür die Kosten bis zu einem Betrag von 15.000 EUR.
    travelsecure.de · Seite 5 · Klausel 2.2.9 · Abschnitt: 2.2 Was leisten wir im Versicherungsfall? > 2.2.9 Was leisten wir bei einer Bergung? · Gelesen am
  7. [967] Rechtsbeistand: Ausgeschlossen ↩

    Ein Rechtsschutz im Ausland ist in den Bedingungen dieser Auslandsreisekrankenversicherung nicht vorgesehen; dies ist kein Bestandteil dieses Produkts.

    travelsecure.de · Gelesen am
  8. [968] Emergency medical treatment: Abgedeckt ↩

    Ein Versicherungsfall ist die medizinisch notwendige Heilbehandlung wegen einer auf der Reise auftretenden Erkrankung oder Unfallfolgen; der Versicherungsfall beginnt mit der Heilbehandlung und endet, wenn keine Behandlungsbedürftigkeit mehr besteht.

    Ein Versicherungsfall ist die medizinisch notwendige Heilbehandlung wegen: – einer Erkrankung; – den Folgen eines Unfalls. Dieser beginnt mit der Heilbehandlung. Er endet, wenn nach medizinischem Befund keine Behandlung mehr notwendig ist.
    travelsecure.de · Seite 4 · Klausel 2.1.2 · Abschnitt: 2.1 Welche allgemeinen Regelungen gelten zur Auslandsreisekrankenversicherung? > 2.1.2 Was ist ein Versicherungsfall? · Gelesen am
  9. [969] Hospitalization: Abgedeckt ↩

    Deckt die stationäre Heilbehandlung einschließlich Unterkunft, Verpflegung und Pflege, den Transport in das nächsterreichbare geeignete Krankenhaus sowie notwendige Operationen und deren Nebenkosten; die Unterkunft einer Begleitperson wird übernommen, wenn die versicherte Person jünger als 18 Jahre ist. Alternativ zur Kostenerstattung kann ein Krankenhaustagegeld von 30 EUR pro Tag der vollstationären Behandlung gewählt werden.

    Wir erstatten die Kosten für 2.2.2.1 die Heilbehandlung im Krankenhaus. Hierzu zählen auch: – Unterkunft; – Verpflegung; – Pflege im Krankenhaus.
    travelsecure.de · Seite 4 · Klausel 2.2.2 · Abschnitt: 2.2 Was leisten wir im Versicherungsfall? > 2.2.2 Was leisten wir, wenn Sie stationär behandelt werden müssen? · Gelesen am
  10. [970] Outpatient treatment: Abgedeckt ↩

    Deckt die Kosten für medizinisch notwendige ambulante ärztliche Heilbehandlungen sowie den notwendigen Transport zum nächsterreichbaren geeigneten Krankenhaus bzw. Arzt zur Erstversorgung, einschließlich des Rücktransports zur Unterkunft.

    den notwendigen Transport zum nächst erreichbaren und aus medizinischer Sicht geeigneten Krankenhaus bzw. Arzt. Sofern es sich um eine erforderliche Erstversorgung handelt. Der Transport zurück in die Unterkunft ist ebenfalls mitversichert.
    travelsecure.de · Seite 4 · Klausel 2.2.1 · Abschnitt: 2.2 Was leisten wir im Versicherungsfall? > 2.2.1 Was leisten wir, wenn Sie ambulant behandelt werden müssen? · Gelesen am
  11. [971] Medical evacuation: Abgedeckt ↩

    Organisiert und übernimmt die Kosten für den Rücktransport zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus am Wohnort, wenn dieser medizinisch sinnvoll und vertretbar ist, wenn der behandelnde Arzt eine voraussichtliche Behandlungsdauer von mehr als 14 Tagen im Ausland erwartet, oder wenn die weitere Heilbehandlung im Ausland voraussichtlich teurer wäre als der Rücktransport; die Transportkosten einer mitversicherten Begleitperson werden ebenfalls übernommen.

    Der Rücktransport ist medizinisch sinnvoll und vertretbar. – Nach der Prognose des behandelnden Arztes übersteigt die Dauer der Behandlung im Krankenhaus im Ausland voraussichtlich 14 Tage. – Die weitere Heilbehandlung im Ausland kostet voraussichtlich mehr als der Rücktransport.
    travelsecure.de · Seite 5 · Klausel 2.2.8 · Abschnitt: 2.2 Was leisten wir im Versicherungsfall? > 2.2.8 Was leisten wir bei einem Rücktransport? · Gelesen am
  12. [972] Repatriation of remains: Abgedeckt ↩

    Organisiert die Überführung einer verstorbenen versicherten Person an ihren ständigen Wohnsitz und übernimmt die dadurch entstehenden Mehrkosten; alternativ werden die Kosten einer Bestattung am Sterbeort bis zur Höhe der sonst entstandenen Überführungskosten übernommen. Für die Überführung selbst wird kein konkreter Höchstbetrag genannt.

    Wir organisieren die Überführung des Verstorbenen an seinen ständigen Wohnsitz und übernehmen die zusätzlichen Kosten dafür. Alternativ erstatten wir die Kosten, um den Verstorbenen im Reiseland zu bestatten. Höchstens die Kosten, die bei einer Überführung entstanden wären.
    travelsecure.de · Seite 5 · Klausel 2.2.10 · Abschnitt: 2.2 Was leisten wir im Versicherungsfall? > 2.2.10 Was leisten wir, wenn der Versicherte stirbt? · Gelesen am
  13. [973] Pre existing conditions: Bedingt ↩

    Keine Leistungspflicht besteht für Behandlungen, deren Notwendigkeit bereits vor Reiseantritt feststand und die wegen einer vor Reiseantritt bereits ärztlich diagnostizierten Erkrankung erfolgten, es sei denn, die Reise wurde wegen des Todes des Ehepartners/Lebensgefährten oder eines Verwandten ersten Grades unternommen; eine medizinisch notwendige Behandlung wegen unerwarteter Verschlechterung während der Reise ist im Übrigen versichert.

    Für Behandlungen, – deren Notwendigkeit bei Reiseantritt feststand und – die wegen einer bereits vor Reiseantritt ärztlich diagnostizierten Erkrankung erfolgten.
    travelsecure.de · Seite 6 · Klausel 2.3.2.2 · Abschnitt: 2.3 Wann leisten wir nicht oder eingeschränkt? > 2.3.2 In welchen Fällen leisten wir nicht? · Gelesen am
  14. [974] Winter sports cover: Abgedeckt ↩

    Die Bedingungen enthalten keinen speziellen Ausschluss oder gesonderten Höchstbetrag für Wintersport als Freizeitaktivität; nicht versicherbar sind lediglich Personen, die während der Reise beruflich als Sportler tätig sind.

    travelsecure.de · Gelesen am
  15. [975] Adventure sports cover: Abgedeckt ↩

    Für Abenteuersport in der Freizeit ist in den Bedingungen kein spezieller Ausschluss vorgesehen; unfallbedingte Rettungs- und Behandlungskosten bleiben im Rahmen der allgemeinen Regelungen versichert, während Berufssportler und bestimmte andere körperlich tätige Berufe von der Versicherbarkeit ausgeschlossen sind.

    travelsecure.de · Gelesen am
  16. [976] Pregnancy complications: Abgedeckt ↩

    Deckt medizinisch notwendige Untersuchungen/Behandlungen wegen Schwangerschaftskomplikationen, Heilbehandlung bei Fehlgeburt, medizinisch notwendigen Schwangerschaftsabbruch sowie Entbindung bis zum Ende der 36. Schwangerschaftswoche; bei einer Frühgeburt vor Ende der 36. Woche ist die Behandlung des Neugeborenen (sofern bei der Würzburger mitversichert) bis 50.000 EUR gedeckt.

    Bei einer Frühgeburt vor Ende der 36. Schwangerschaftswoche ersetzen wir auch die Kosten für die notwendige Heilbehandlung des neugeborenen Kindes. Sofern das Neugeborene über uns versichert wird. Die Kostenerstattung ist auf einen Betrag von 50.000 EUR begrenzt.
    travelsecure.de · Seite 5 · Klausel 2.2.7 · Abschnitt: 2.2 Was leisten wir im Versicherungsfall? > 2.2.7 Was leisten wir bei einer Frühgeburt? · Gelesen am
WWK Lebensversicherung a.G. 16 belegte Angaben
  1. [977] Heilkosten: Details ansehen ↩

    Der Versicherer nennt keinen konkreten Deckungsbetrag.

    wwk.de · Gelesen am
  2. [978] Medizinischer Transport: Details ansehen ↩

    Der Versicherer nennt keinen konkreten Deckungsbetrag.

    wwk.de · Gelesen am
  3. [979] COVID-19 Behandlung: Details ansehen ↩

    Vom Versicherer nicht erwähnt.

    wwk.de · Gelesen am
  4. [980] Privathaftpflicht: Details ansehen ↩

    Privathaftpflicht im Ausland wird von der WWK nur als eigenständiges Produkt angeboten, nicht als Teil dieses Auslandsreise-Krankenversicherungsprodukts.

    wwk.de · Gelesen am
  5. [981] Zahnbehandlung Notfall: Details ansehen ↩

    Der Versicherer nennt keinen konkreten Deckungsbetrag.

    wwk.de · Gelesen am
  6. [982] Suche und Rettung: Details ansehen ↩

    Für dieses Auslandsreise-Krankenversicherungsprodukt nennt der Versicherer keinen konkreten Deckungsbetrag.

    wwk.de · Gelesen am
  7. [983] Rechtsbeistand: Details ansehen ↩

    Vom Versicherer nicht erwähnt.

    wwk.de · Gelesen am
  8. [984] Emergency medical treatment: Details ansehen ↩

    Der Versicherer nennt keinen konkreten Deckungsbetrag.

    wwk.de · Gelesen am
  9. [985] Hospitalization: Details ansehen ↩

    Der Versicherer nennt keinen konkreten Deckungsbetrag.

    wwk.de · Gelesen am
  10. [986] Outpatient treatment: Details ansehen ↩

    Der Versicherer nennt keinen konkreten Deckungsbetrag.

    wwk.de · Gelesen am
  11. [987] Medical evacuation: Details ansehen ↩

    Der Versicherer nennt keinen konkreten Deckungsbetrag.

    wwk.de · Gelesen am
  12. [988] Repatriation of remains: Details ansehen ↩

    Der Versicherer nennt keinen konkreten Deckungsbetrag.

    wwk.de · Gelesen am
  13. [989] Pre existing conditions: Details ansehen ↩

    Vom Versicherer nicht erwähnt.

    wwk.de · Gelesen am
  14. [990] Winter sports cover: Details ansehen ↩

    Vom Versicherer nicht erwähnt.

    wwk.de · Gelesen am
  15. [991] Adventure sports cover: Details ansehen ↩

    Vom Versicherer nicht erwähnt.

    wwk.de · Gelesen am
  16. [992] Pregnancy complications: Details ansehen ↩

    Vom Versicherer nicht erwähnt.

    wwk.de · Gelesen am
Zürich Beteiligungs-Aktiengesellschaft (Deutschland) / Zurich Insurance Europe AG 16 belegte Angaben
  1. [993] Heilkosten: Abgedeckt ↩

    Ärztliche Leistungen, verordnete Arznei- und Verbandmittel, Hilfsmittel und Heilmittel, die wegen Krankheit oder Unfall im Ausland erforderlich werden, werden zu 100 % erstattet; eine Gesamtversicherungssumme wird in den Bedingungen nicht genannt.

    ärztliche Leistungen, Arznei- und Verbandmittel, Hilfsmittel ... ersetzen wir zu 100 %.
    zusatzversicherungen.dkv.com · Seite 3/9 · Klausel 12.1 · Abschnitt: 12. Unsere Tarifleistungen > 12.1. Ambulante Heilbehandlung · Gelesen am
  2. [994] Medizinischer Transport: Abgedeckt ↩

    Der Transport zum nächsterreichbaren Arzt oder Krankenhaus durch anerkannte Rettungsdienste zur Erstversorgung nach einem Unfall oder Notfall wird zu 100 % erstattet.

    Transport zum nächsterreichbaren Arzt oder Krankenhaus durch anerkannte Rettungsdienste zur Erstversorgung nach einem Unfall oder Notfall
    zusatzversicherungen.dkv.com · Seite 3/9 · Klausel 12.1 · Abschnitt: 12. Unsere Tarifleistungen > 12.1. Ambulante Heilbehandlung · Gelesen am
  3. [995] COVID-19 Behandlung: Details ansehen ↩

    Eine gesonderte Regelung zu COVID-19 wird in den geprüften Bedingungen bzw. der Produktübersicht nicht erwähnt.

    zusatzversicherungen.dkv.com · Gelesen am
  4. [996] Privathaftpflicht: Ausgeschlossen ↩

    Eine Privathaftpflicht-Deckung ist in diesem Auslandsreise-Krankenversicherungsprodukt nicht enthalten; Haftpflichtschutz im Ausland wird separat über die Zurich Privathaftpflicht angeboten.

    zusatzversicherungen.dkv.com · Gelesen am
  5. [997] Zahnbehandlung Notfall: 250 € ↩

    Schmerzstillende Behandlung im Mund- und Zahnbereich sowie Zahnfüllungen mit plastischem Material werden zu 100 % ohne Obergrenze erstattet; provisorische Zahnkronen bzw. Zahnersatz infolge eines Unfalls im Ausland sowie Reparaturen an vorhandenem Zahnersatz werden zu 50 % des Rechnungsbetrages, insgesamt maximal 250 EUR, erstattet. Alle sonstigen zahnmedizinischen Leistungen sind ausgeschlossen.

    provisorische Zahnkronen und für provisorischen, herausnehmbaren Zahnersatz infolge eines während des Auslandsaufenthaltes eingetretenen Unfalles sowie Reparaturen an vorhandenem Zahnersatz zu 50 % des Rechnungsbetrages, maximal jedoch insgesamt 250 EUR.
    zusatzversicherungen.dkv.com · Seite 4/9 · Klausel 12.3 · Abschnitt: 12. Unsere Tarifleistungen > 12.3. Zahnärztliche Heilbehandlung · Gelesen am
  6. [998] Suche und Rettung: Ausgeschlossen ↩

    Such- und Rettungskosten sind in diesem Tarif nicht versichert.

    Sonstige Leistungen: a) Rückführung b) Todesfall im Ausland c) Krankenhaustagegeld d) Transport von Blutkonserven und Arzneimitteln e) Telefonkosten
    zusatzversicherungen.dkv.com · Seite 4/9 · Klausel 12.4 · Abschnitt: 12. Unsere Tarifleistungen > 12.4.Sonstige Leistungen · Gelesen am
  7. [999] Rechtsbeistand: Details ansehen ↩

    Eine Rechtsschutz-/Rechtsbeistandsleistung wird in den geprüften Bedingungen bzw. der Produktübersicht nicht erwähnt.

    zusatzversicherungen.dkv.com · Gelesen am
  8. [1000] Emergency medical treatment: Abgedeckt ↩

    Deckung für medizinisch notwendige Behandlungen wegen Krankheit oder Unfall während des Auslandsaufenthaltes, einschließlich Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte und schmerzstillende Zahnbehandlungen; Erstattung zu 100 % ohne genannte Obergrenze.

    Versicherungsfall ist die medizinisch notwendige Heilbehandlung einer versicherten Person wegen Krankheit oder Unfallfolgen.
    zusatzversicherungen.dkv.com · Seite 3/9 · Klausel 11 · Abschnitt: 11. Was ist ein Versicherungsfall? · Gelesen am
  9. [1001] Hospitalization: Abgedeckt ↩

    Ärztliche Leistungen, Krankenhausleistungen einschließlich Krankenpflege, Unterkunft und Verpflegung sowie der Transport zum nächsterreichbaren geeigneten Krankenhaus durch anerkannte Rettungsdienste werden zu 100 % erstattet; freie Krankenhauswahl im Aufenthaltsland.

    ärztliche Leistungen, Krankenhausleistungen einschließlich Krankenpflege, Unterkunft und Verpflegung ... ersetzten wir zu 100 %.
    zusatzversicherungen.dkv.com · Seite 4/9 · Klausel 12.2 · Abschnitt: 12. Unsere Tarifleistungen > 12.2.Stationäre Heilbehandlung · Gelesen am
  10. [1002] Outpatient treatment: Abgedeckt ↩

    Ärztliche Leistungen, Arznei- und Verbandmittel, Hilfsmittel infolge eines Unfalls im Ausland, Heilmittel eines niedergelassenen Physiotherapeuten sowie der Transport zum nächsterreichbaren Arzt durch anerkannte Rettungsdienste werden zu 100 % erstattet.

    Transport zum nächsterreichbaren Arzt oder Krankenhaus durch anerkannte Rettungsdienste zur Erstversorgung nach einem Unfall oder Notfall ersetzen wir zu 100 %.
    zusatzversicherungen.dkv.com · Seite 3/9 · Klausel 12.1 · Abschnitt: 12. Unsere Tarifleistungen > 12.1. Ambulante Heilbehandlung · Gelesen am
  11. [1003] Medical evacuation: Abgedeckt ↩

    Die Mehrkosten einer medizinisch notwendigen und ärztlich angeordneten Rückführung an den ständigen Wohnsitz oder in ein Krankenhaus in Deutschland werden zu 100 % erstattet, wenn vorher eine Leistungszusage beim Notruf-Service eingeholt wird, andernfalls zu 80 % der nachgewiesenen Mehrkosten. Ohne Nachweis der medizinischen Notwendigkeit erfolgt Erstattung, wenn eine stationäre Behandlung voraussichtlich länger als 14 Tage dauern würde.

    Die Aufwendungen ersetzen wir zu 100 %, wenn vor Durchführung des Rücktransportes bei uns bzw. bei unserem Notruf-Service eine Leistungszusage ... eingeholt wird. Sofern vor Durchführung des Rücktransportes keine Leistungszusage eingeholt wird, ersetzen wir die nachgewiesenen Mehrkosten des Rücktransportes zu 80 %.
    zusatzversicherungen.dkv.com · Seite 4/9 · Klausel 12.4 a · Abschnitt: 12. Unsere Tarifleistungen > 12.4.Sonstige Leistungen > a) Rückführung · Gelesen am
  12. [1004] Repatriation of remains: 10.000 € ↩

    Stirbt die versicherte Person im Ausland, werden die unmittelbaren Kosten einer Überführung an den letzten ständigen Wohnsitz oder die im Falle einer Beisetzung im Ausland entstandenen Bestattungskosten bis zu 10.000 EUR erstattet.

    Stirbt die versicherte Person während des Auslandsaufenthaltes, erstatten wir die unmittelbaren Kosten einer Überführung des Verstorbenen an seinen letzten ständigen Wohnsitz oder die im Falle einer Beisetzung im Ausland entstandenen Bestattungskosten bis zu 10.000 EUR.
    zusatzversicherungen.dkv.com · Seite 4/9 · Klausel 12.4 b · Abschnitt: 12. Unsere Tarifleistungen > 12.4.Sonstige Leistungen > b) Todesfall im Ausland · Gelesen am
  13. [1005] Pre existing conditions: Ausgeschlossen ↩

    Keine Leistungen werden erbracht für Krankheiten, von denen erkennbar bei Reiseantritt feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise behandelt werden müssen, es sei denn, die Reise wurde wegen des Todes des Ehegatten/Lebenspartners oder eines Verwandten ersten Grades unternommen.

    Krankheiten, von denen für die versicherte Person erkennbar bei Reiseantritt feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise behandelt werden müssen, es sei denn, dass die Reise wegen des Todes des Ehegatten bzw. des Lebenspartners ... oder eines Verwandten ersten Grades unternommen wurde
    zusatzversicherungen.dkv.com · Seite 5/9 · Klausel 13 b · Abschnitt: 13. Wann zahlen wir nicht? · Gelesen am
  14. [1006] Winter sports cover: Details ansehen ↩

    Eine gesonderte Regelung zu Wintersport wird in den geprüften Bedingungen bzw. der Produktübersicht nicht erwähnt.

    zusatzversicherungen.dkv.com · Gelesen am
  15. [1007] Adventure sports cover: Details ansehen ↩

    Eine gesonderte Regelung zu Abenteuer- bzw. Extremsport wird in den geprüften Bedingungen bzw. der Produktübersicht nicht erwähnt.

    zusatzversicherungen.dkv.com · Gelesen am
  16. [1008] Pregnancy complications: Bedingt ↩

    Aufwendungen für eine vor Reiseantritt bekannte Schwangerschaft, Schwangerschaftsabbruch, Entbindung und Wochenbetterkrankungen sind ausgeschlossen; versichert sind jedoch nicht vorhersehbare, akut eingetretene Schwangerschaftskomplikationen einschließlich Frühgeburten vor Ende der 32. Schwangerschaftswoche und Fehlgeburten; auch die Behandlung des Frühgeborenen ist mitversichert.

    Versichert ist jedoch die Behandlung von für die Versicherte nicht vorhersehbaren, akut eingetretenen Schwangerschaftskomplikationen einschließlich Frühgeburten vor Beendigung der 32. Schwangerschaftswoche und Fehlgeburten.
    zusatzversicherungen.dkv.com · Seite 5/9 · Klausel 13 f · Abschnitt: 13. Wann zahlen wir nicht? · Gelesen am

AI share of voiceNeu

Reiseversicherung – Deutschland: Welche Marken nennen KI-Assistenten?

Wie oft Versicherer, Makler und Banken genannt werden, wenn Menschen ChatGPT, Gemini und Claude Fragen zur Reiseversicherung ohne Markennennung stellen, auf Deutsch.

Durchlauf 24. Sept. 2026 · 33 AntwortenMethodik
Share-of-Voice-Spitzenreiter · 9,3 %
HanseMerkur
Erkannte Marken
30
Gültige KI-Antworten
33
Antworten mit Live-Websuche
88%

Top 10 Marken

Anteil aller Markennennungen in KI-Antworten, gleichgewichtet über die drei Assistenten gemittelt.

Assistent:
  1. 1HanseMerkurVersichererIn 63% der Antworten genannt · erste Wahl in 27%9,3 %
  2. 2TravelSecureVersichererIn 51% der Antworten genannt · erste Wahl in 25%7,5 %
  3. 3ERGOVersichererIn 46% der Antworten genannt6,3 %
  4. 4Würzburger VersicherungVersichererIn 43% der Antworten genannt6,0 %
  5. 5HUK24VersichererIn 36% der Antworten genannt5,7 %
  6. 6DebekaVersichererIn 33% der Antworten genannt · erste Wahl in 11%5,3 %
  7. 7ADACSonstigeIn 38% der Antworten genannt5,3 %
  8. 8CHECK24MaklerIn 32% der Antworten genannt · erste Wahl in 22%5,3 %
  9. 9ConcordiaVersichererIn 28% der Antworten genannt4,7 %
  10. 10Europ AssistanceSonstigeIn 31% der Antworten genannt4,7 %

Wem gehört die Antwort

  • Versicherer77,3 %
  • Makler12,8 %
  • Sonstige9,9 %
Gestellte Fragen (6, auf Deutsch)
  1. Welche ist die beste Reiseversicherung für Menschen aus Deutschland, die ins Ausland reisen?
  2. Wo kann ich in Deutschland Reiseversicherungen online vergleichen und abschließen?
  3. Welche Unternehmen bieten die besten Reiseversicherungen in Deutschland an?
  4. Welche Reiseversicherung hat in Deutschland das beste Preis-Leistungs-Verhältnis?
  5. Welche Reiseversicherung empfiehlst du für einen einwöchigen Urlaub in Europa?
  6. Welche Reiseversicherer in Deutschland sind am vertrauenswürdigsten?

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6 Fragen ohne Markennennung auf Deutsch, jeweils 2× gestellt an OpenAI (gpt-5.6), Gemini (gemini-3.6-flash) und Claude (claude-sonnet-5) mit Live-Websuche. Bei 2 Wiederholungen liegen Unterschiede von wenigen Punkten zwischen benachbarten Marken im Rauschen zwischen den Durchläufen. Share of Voice ist kein Boleron-Ranking und beeinflusst den Leistungsvergleich unten nicht.

Marktnotizen

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