Aus Quelldokumenten geprüft

SIGNAL IDUNA Group

SIGNAL IDUNA

SIGNAL IDUNA is a Reiseversicherung for the Germany market with online purchase and 24/7 assistance.

Zuletzt verifiziert am 27.08.2026Gepruft von: Boleron EUVersicherungsbedingungen: 2025-04Risikoträger: SIGNAL IDUNA Allgemeine Versicherung AG
Online-Abschluss24/7 Assistance

Direktzahlung

SIGNAL IDUNA kann gegenüber dem behandelnden Krankenhaus eine Kostenübernahme-Garantie für erstattungsfähige Kosten bis zu 15.000 EUR erklären und rechnet in diesem Fall direkt mit dem Krankenhaus ab; ohne vorherige Abstimmung mit der 24-Stunden-Notfallzentrale zahlt der Versicherte zunächst selbst und erhält bis zu 100% der nachgewiesenen berechtigten Kosten erstattet.

Geografischer Geltungsbereich

Weltweit, rund um die Uhr, während der Wirksamkeit des Vertrages

Kein Versicherungsschutz besteht in Deutschland sowie in Ländern, in denen die versicherte Person einen ständigen Wohnsitz hat oder sich regelmäßig länger als drei Monate im Jahr aufhält

Alleinstellungsmerkmale

  • Kein Selbstbehalt und keine Wartezeit - volle Kostenübernahme ab Wirksamkeit des Vertrages.
  • Kinder können im Familientarif bis zum 25. Lebensjahr mitversichert werden, deutlich über dem marktüblichen Limit.
  • Mehrsprachiges 24-Stunden-Notfalltelefon, das Behandlung, Klinikwechsel und Rücktransport im Namen des Kunden organisiert.
  • Direkte Kostenübernahme-Garantie gegenüber Krankenhäusern bis zu 15.000 EUR, sodass Kunden Behandlungskosten oft nicht selbst vorstrecken müssen.
  • Der Versicherungsschutz für Covid-19 bleibt auch nach einer offiziellen Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für das Reiseziel bestehen.

Leistungsgrenzen

Heilbehandlungskosten im Ausland

Gedeckt

100%ige Erstattung der im Ausland medizinisch notwendigen ambulanten, stationären und zahnärztlichen Heilbehandlungskosten bei Krankheit oder Unfall; eine feste Versicherungssumme oder ein Höchstbetrag je Schadenfall ist in den Bedingungen nicht genannt.

Quelle

Notfallbehandlung

Gedeckt

Ambulante Behandlung bei akuter Krankheit oder Unfall im Ausland wird zu 100% erstattet, einschließlich Beratungen, Untersuchungen, Blutentnahmen, Injektionen und kleineren Eingriffen.

Quelle

Stationäre Heilbehandlung

Gedeckt

100%ige Kostenerstattung für medizinisch notwendige stationäre Behandlung, Operationen sowie Verpflegung und Unterkunft im geeigneten Krankenhaus; anstelle der Kostenerstattung kann ein Krankenhaus-Tagegeld von 50 EUR pro Tag gewählt werden.

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Ambulante Heilbehandlung

Gedeckt

100%ige Erstattung der medizinisch notwendigen ambulanten Heilbehandlung im Ausland einschließlich Arzthonorare, verordneter Arzneimittel, Verbandmittel und Heilmittel.

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Zahnärztliche Notfallbehandlung

Gedeckt

Umfasst schmerzstillende Zahnbehandlungen, einfache Füllungen und provisorischen Zahnersatz sowie Reparaturen an vorhandenem Zahnersatz; Neuanfertigungen von Zahnersatz, Implantate, Brücken und Kieferorthopädie sind ausgeschlossen.

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Medizinisch notwendiger Transport zur Erst-/Weiterversorgung

Gedeckt

Übernimmt den medizinisch notwendigen Transport zum nächst erreichbaren geeigneten Arzt oder Krankenhaus zur Erstversorgung sowie den Verlegungstransport zur Weiterversorgung und den Rücktransport in die Unterkunft.

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Medizinischer Rücktransport ins Heimatland

unlimited

Wird der Rücktransport durch Vermittlung der Notrufzentrale von SIGNAL IDUNA organisiert, werden die Kosten in voller Höhe ohne genannte Obergrenze erstattet; andernfalls wird bis zu dem Betrag geleistet, der bei Vermittlung durch die Notrufzentrale entstanden wäre.

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Überführung / Bestattung im Ausland

Gedeckt

Übernimmt alle notwendigen Kosten der Bestattung am Sterbeort im Ausland oder der Überführung nach Deutschland; die Kostenerstattung für eine Bestattung im Ausland ist auf die Höhe begrenzt, die bei einer Überführung entstanden wäre.

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Suche, Rettung und Bergung

15.000 €

Erstattet Kosten für Suche, Rettung und Bergung im Ausland aufgrund von Krankheit, Unfall oder Tod bis maximal 15.000 EUR.

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Covid-19-Behandlung

Gedeckt

Eine Covid-19-Erkrankung im Ausland wird wie jede andere Krankheit zu 100% der medizinisch notwendigen Kosten übernommen; der allgemeine Ausschluss für durch Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes verursachte Ereignisse gilt ausdrücklich nicht für Reisewarnungen aufgrund von Covid-19.

Quelle

Vorerkrankungen

Ausgeschlossen

Es besteht kein Versicherungsschutz für Behandlungen, die ein Arzt vor Reiseantritt festgestellt hat und bei denen feststand, dass sie während der Reise stattfinden müssen, sowie für Versicherungsfälle, die nach Vertragsabschluss aber vor Versicherungsbeginn eingetreten sind; Leistungen erfolgen nur bei unerwarteter akuter Verschlechterung während der Reise trotz bei Reisebeginn bestehender Reisefähigkeit.

Quelle

Wintersportunfälle/-erkrankungen

Gedeckt

Unfälle oder Erkrankungen bei der Ausübung von Wintersport als Amateur sind über die üblichen Krankheits-/Unfallleistungen abgedeckt; ausgeschlossen sind lediglich Berufssportler bei Ausübung ihres Sports sowie nicht vorab vereinbarte Expeditionen.

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Unfälle/Erkrankungen bei Abenteuersport

Gedeckt

Unfälle bei der Ausübung von Abenteuersport als Amateur sind über die üblichen Krankheits-/Unfallleistungen abgedeckt; Expeditionen bedürfen einer vorherigen Vereinbarung mit der Hauptverwaltung, Berufssportler sind ausgeschlossen.

Quelle

Schwangerschaftskomplikationen und Entbindung

Gedeckt

Übernimmt die Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen, medizinisch notwendige Schwangerschaftsabbrüche, Entbindung und Fehlgeburt bis einschließlich der 36. Schwangerschaftswoche sowie die Behandlung des Neugeborenen bei Frühgeburt; ist die Schwangerschaft während der Reise eingetreten, werden zusätzlich bis zu 5 Vorsorgeuntersuchungen und 2 Ultraschalluntersuchungen erstattet.

Quelle

Auslandshaftpflicht

Keine Grenze angegeben

Wird von dieser Reise-Krankenversicherung nicht abgedeckt; Haftpflichtschutz ist nicht Bestandteil dieses Produkts.

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Rechtsschutz im Ausland

Keine Grenze angegeben

Wird von dieser Reise-Krankenversicherung nicht abgedeckt; Rechtsschutz ist nicht Bestandteil dieses Produkts.

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24-Stunden-Notfall-Telefon

Gedeckt

Ein 24-Stunden-Notfall-Telefon (+49 (0)221-8277557) bietet medizinische Informationen, Arztvermittlung, einen medizinischen Dolmetscher-Service, Unterstützung beim Krankenhausaufenthalt sowie die Organisation von Rücktransport, Kinderbetreuung und Bestattung/Überführung im Todesfall.

Quelle

Wichtige Bedingungen

Frist fur Assistance-Anruf

Der Versicherte muss bei stationärer Heilbehandlung sowie vor Beginn umfänglicher diagnostischer oder therapeutischer Maßnahmen unverzüglich Kontakt mit der Notrufzentrale aufnehmen.

Nicht autorisierte Behandlung

Eine vorsätzliche Verletzung der Obliegenheiten (z. B. unterlassene Meldung an die Notrufzentrale, unvollständige Nachweise) führt zum Verlust des Versicherungsschutzes; bei grob fahrlässiger Verletzung kann der Versicherer die Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen, sofern zuvor gesondert auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurde.

Abschluss im Ausland

Der Vertrag muss vor Reiseantritt abgeschlossen werden; wird er während einer bereits laufenden Auslandsreise abgeschlossen, besteht Versicherungsschutz erst mit Antritt einer neuen Reise, nicht für die laufende Reise.

Chronische Erkrankungen

Chronische Erkrankungen gelten grundsätzlich als Vorerkrankungen und sind ausgeschlossen, wenn vor Reiseantritt ärztlicherseits feststand, dass eine Behandlung während der Reise erforderlich sein würde; Leistungen werden nur bei einer unerwarteten akuten Verschlechterung trotz bei Reisebeginn bestehender Reisefähigkeit erbracht.

Schwangerschaft

Komplikationen, medizinisch notwendige Schwangerschaftsabbrüche, Entbindung und Fehlgeburt bis zur 36. Schwangerschaftswoche sind versichert; ist die Schwangerschaft während der Reise eingetreten, werden zusätzlich bis zu fünf Vorsorgeuntersuchungen und zwei Ultraschalluntersuchungen erstattet.

Vorerkrankungsausschluesse

Behandlungen, die bereits vor Reiseantritt absehbar oder geplant waren, bzw. Erkrankungen, bei denen ärztlicherseits feststand, dass sie während der Reise behandelt werden müssen, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Begrenzung der Deckungsdauer

Innerhalb eines Versicherungsjahres besteht Schutz für beliebig viele Reisen bis zu maximal 65 Tagen je Urlaubsreise bzw. 10 Tagen je Dienstreise; bei längeren Reisen besteht Schutz nur für die ersten 65 bzw. 10 Tage.

Wo kaufen

Dokumente

Informationsblatt zu Versicherungsprodukten - Jahres-Reise-Krankenversicherung ohne Selbstbehalt

IPID

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Allgemeine Bedingungen für die Jahres-Reise-Krankenversicherung (SIGNAL IDUNA AB-JRK 2023), Stand April 2025

Versicherungsbedingungen

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Kundeninformation nach § 4 VVG-InfoV (inkl. Widerrufsbelehrung)

Sonstiges Dokument

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Policendetails

Medizinisch notwendiger Rücktransport

Vollständige Kostenübernahme für medizinisch begründeten Rücktransport aus dem Ausland nach Deutschland oder zur nächstgelegenen Fachklinik

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Zahnbehandlung

Übernahme von schmerzstillenden Zahnbehandlungen einschließlich einfacher Füllungen und Reparatur vorhandener Zahnprothesen; ohne Kieferorthopädie

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Ambulante und stationäre Heilbehandlung

100%ige Kostenübernahme für medizinisch notwendige Heilbehandlung im Ausland bei Krankheiten, Unfällen und anderen vertraglich genannten Ereignissen

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Arzneimittel und Verbandmittel

Übernahme von ärztlich verordneten Arzneimitteln, Verbandmitteln und Hilfsmitteln; ohne Sehhilfen und Hörgeräte

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Notfalltransport zum nächstgelegenen Krankenhaus

Übernahme von notwendigen Transporten zur nächstgelegenen Fachklinik durch anerkannte Rettungsdienste bei Notfällen

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Betreuung/Rückholung von versicherten Kindern

Bei Krankenhausaufenthalt aller Betreuer werden Kosten für Betreuung oder Rückholung von Kindern bis 17 Jahren übernommen

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Maximale Reisedauer (Jahrestarif)

Jahrestarif: maximal 65 Tage je Urlaubsreise oder 10 Tage je Dienstreise innerhalb des Versicherungsjahres

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Versicherte Personen

Versichert sind Personen mit ständigem Wohnsitz in Deutschland, die dort überwiegend wohnhaft und gemeldet sind; ausgenommen Personen mit Zweitwohnsitz oder regelmäßiger Aufenthalt >3 Monate/Jahr im Reiseland

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Kein Selbstbehalt

Vollständige Kostenübernahme ohne Selbstbeteiligung oder Eigenanteil des Versicherten

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Automatische jährliche Verlängerung

Jahrestarif verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht schriftlich mindestens einen Monat vor Ablauf gekündigt wird

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Geltungsbereich - Weltweit

Weltweiter Versicherungsschutz, ausgenommen Länder mit ständigem oder Zweitwohnsitz des Versicherten

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Familien-Tarifgruppe

Familie: zwei Erwachsene (Versicherungsnehmer + Ehepartner/Lebensgefährte) + bis zu 7 unverheiratete Kinder (auch Adoptiv-/Stief-/Pflegekinder) bis 25 Jahre im gleichen Haushalt

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24-Stunden-Notfalltelefon

24 Stunden täglich erreichbares Notfalltelefon zur Organisation von Behandlungen, Klinikwechsel und Rücktransport

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Vorerkrankungen

Krankheiten, die vor der Reise diagnostiziert wurden und deren Behandlung während der Reise feststand, sind nicht versichert

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Ausschluss Krieg und innere Unruhen

Nicht versichert sind unvorhersehbar durch Krieg, Bürgerkrieg, innere Unruhen oder durch Reisewarnung des Auswärtigen Amtes verursachte Krankheiten/Unfälle; Schutz endet 14 Tage nach Reisewarnung

Quelle

Schadensmeldung Pflicht

Versicherte müssen Versicherer oder Notfallzentrale schnellstmöglich benachrichtigen, insbesondere bei stationärem Aufenthalt vor Entlassung

Quelle

Leistungszahlungsmethode

Versicherer arrangiert direkte Zahlung an Gesundheitsanbieter wenn möglich; ansonsten: Versicherte zahlt zunächst und reicht Rechnungen zur Erstattung ein; Erstattung bis 100% nachgewiesener berechtigter Kosten

Quelle

Quellen