Prüfung ausstehend

UKV – Union Krankenversicherung Aktiengesellschaft

UKV

UKV is a Reiseversicherung for the Germany market with online purchase and 24/7 assistance.

Zuletzt verifiziert am 28.08.2026Gepruft von: Boleron EUVersicherungsbedingungen: 2022-06-01Risikoträger: Union Krankenversicherung Aktiengesellschaft
Online-Abschluss24/7 Assistance

Direktzahlung

In der Regel streckt der Versicherte die Kosten vor und wir erstatten sie ihm nachträglich; in Ausnahmefällen bezahlt der Versicherer Rechnungen auch direkt, und über das Servicepartner-Netzwerk „UKV Urlaubs-Retter“ ist eine bargeldlose Behandlung ohne Vorleistung möglich.

Geografischer Geltungsbereich

Weltweit, außer Deutschland

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf das Ausland während eines vorübergehenden Aufenthalts; die Bundesrepublik Deutschland gilt nicht als Ausland.

Startpreis

12 €

Richtwert — Preisannahmen nicht angegeben

Alleinstellungsmerkmale

  • Kein Selbstbehalt bei Behandlungskosten im Ausland.
  • 100 % Kostenerstattung für ambulante und stationäre Behandlung, auch durch Heilpraktiker, Osteopathen und Chiropraktiker – Leistungen, die viele Wettbewerber einschränken oder ausschließen.
  • Fünf „Medical Protect plus“-Services kostenlos inklusive, darunter eine digitale Sprechstunde per Video und das bargeldlose Behandlungsnetzwerk „UKV Urlaubs-Retter“.
  • Der Jahrestarif AKD-16 deckt beliebig viele Reisen pro Jahr (je bis zu 56 Tage) ab, bereits ab einem Jahresbeitrag von 11,50 Euro.
  • Nahezu weltweit erreichbarer 24-Stunden-Notruf-Service, der die Kostenübernahme direkt mit Krankenhäusern organisiert, sodass Reisende nicht in Vorleistung treten müssen.

Leistungsgrenzen

Heilbehandlungskosten

Gedeckt

100 % Kostenerstattung für medizinisch notwendige ambulante und stationäre Heilbehandlung, Arznei-, Heil- und Hilfsmittel im Ausland, ohne festgelegte Versicherungssumme. Gilt für die Tarife AKD-16 (Dauerschutz) und AKE-16 (Einmalschutz).

Quelle

Notfallbehandlung

Gedeckt

Notfallberatungen und -behandlungen durch Ärzte im Ausland werden im Rahmen der allgemeinen Heilbehandlung zu 100 % erstattet; eine gesonderte Versicherungssumme ist nicht angegeben.

Quelle

Stationäre Heilbehandlung

Gedeckt

100 % Kostenerstattung für stationäre Heilbehandlung, Unterkunft und Verpflegung im Krankenhaus der Wahl; übernimmt ein anderer Kostenträger Teile der Kosten, wird zusätzlich ein Krankenhaustagegeld von bis zu 30 Euro pro Tag gezahlt; alternativ kann anstelle der Kostenerstattung ein pauschales Krankenhaustagegeld von 30 Euro pro Tag gewählt werden.

Quelle

Ambulante Heilbehandlung

Gedeckt

100 % Kostenerstattung für ambulante Beratungen/Behandlungen durch Ärzte, Zahnärzte, Heilpraktiker, Osteopathen und Chiropraktiker sowie verordnete Arznei-, Heil- und Hilfsmittel, die erstmals während des Auslandsaufenthaltes erforderlich werden.

Quelle

Schmerzstillende Zahnbehandlung

Gedeckt

Umfasst schmerzstillende Zahnbehandlung, einfache Zahnfüllungen, provisorischen Zahnersatz sowie Reparaturen von Prothesen; Neuanfertigung von Zahnersatz, Kronen und Inlays sind ausgeschlossen. Ein Euro-Höchstbetrag ist nicht angegeben, die Begrenzung erfolgt über den Leistungsumfang.

Quelle

Rettungsdienste / Transport zum Arzt oder Krankenhaus

Gedeckt

Deckt Rettungsdienste (Kranken-, Unfall-, Rettungswagen oder Rettungshubschrauber) für den Transport zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus oder Notfallarzt nach einem Unfall oder im Notfall, einschließlich medizinisch notwendiger Verlegungen. Erfolgt die Fahrt nicht durch einen Rettungsdienst (z. B. Taxi), ist die Leistung auf insgesamt 30 Euro je Versicherungsfall begrenzt.

Quelle

Medizinisch sinnvoller Krankenrücktransport

Gedeckt

Deckt einen medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport an den ständigen Wohnsitz (oder das nächsterreichbare geeignete Krankenhaus), inklusive Kosten für eine Begleitperson, wenn medizinisch sinnvoll. Typische Voraussetzung: stationäre Behandlung voraussichtlich länger als 14 Tage oder Kosten der Heilbehandlung übersteigen die Rücktransportkosten. Wird der Transport ohne Versicherer/Notruf-Service organisiert, ist die Leistung auf die sonst angefallenen Kosten begrenzt.

Quelle

Bestattung im Ausland oder Überführung

Gedeckt

Beim Tode der versicherten Person werden die Kosten der Bestattung am Sterbeort oder der Überführung an deren letzten ständigen Wohnsitz erstattet; ein Höchstbetrag ist nicht angegeben.

Quelle

Such-, Rettungs- oder Bergungskosten

2.500 € – 10.000 €

Deckt Such-, Rettungs- oder Bergungskosten von öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich organisierten Rettungsdiensten nach einem Unfall, sofern im unmittelbaren Anschluss eine stationäre Behandlung stattfindet. Im Tarif AKD-16 (Dauerschutz) ist diese Leistung auf 2.500 Euro je versicherte Person und Versicherungsfall begrenzt, im aktuellen Tarif AKE-16 (Einmalschutz) auf 10.000 Euro je versicherte Person und Versicherungsfall.

Quelle

COVID-19-Behandlung

Keine Grenze angegeben

Keine der geprüften Quellen trifft eine spezifische Aussage zur COVID-19-Behandlung; vermutlich würde eine solche Erkrankung unter die allgemeine Heilbehandlungsleistung fallen, dies wird jedoch nicht ausdrücklich bestätigt.

Quelle

Vorerkrankungen

Ausgeschlossen

Behandlungen sind ausgeschlossen, von denen bei Reiseantritt aufgrund einer bereits diagnostizierten Erkrankung feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise stattfinden mussten, es sei denn, die Reise wurde wegen des Todes des Ehegatten/Lebenspartners oder eines Verwandten ersten Grades unternommen. Unerwartete Verschlechterungen des Gesundheitszustandes bei chronischen Erkrankungen sind hingegen versichert.

Quelle

Wintersport-Deckung

Keine Grenze angegeben

Keine der geprüften Quellen trifft eine spezifische Aussage zu Wintersport; die Police deckt allgemein Unfälle/Erkrankungen bei typischen Urlaubsaktivitäten ab, Wintersport wird aber nicht gesondert erwähnt.

Quelle

Abdeckung von Risikoaktivitäten (z. B. Tauchen)

Gedeckt

Umfasst ausdrücklich die Druckkammerbehandlung bei Tauchunfällen; ein allgemeiner Ausschluss für typische Risikosportarten im Urlaub ist nicht vorgesehen.

Quelle

Schwangerschaftskomplikationen

Gedeckt

Die medizinisch notwendige Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen einschließlich Frühgeburten, notfallbedingten Schwangerschaftsabbrüchen und Fehlgeburten gilt als Versicherungsfall und wird zu 100 % erstattet.

Quelle

Auslands-Haftpflicht

Ausgeschlossen

Es handelt sich ausschließlich um eine Auslandsreise-Krankenversicherung; eine Haftpflichtdeckung ist in keiner der geprüften Quellen als Leistung enthalten.

Quelle

Rechtsschutz im Ausland

Ausgeschlossen

In keiner der geprüften Quellen wird eine Rechtsschutzleistung beschrieben; das Produkt deckt ausschließlich Heilbehandlungskosten, Transporte und Assistance-Leistungen ab.

Quelle

24-Stunden-Notruf-Service

Gedeckt

Ein 24-Stunden-Notruf-Service, nahezu weltweit sieben Tage die Woche erreichbar, benennt Ärzte/Krankenhäuser, organisiert den Rücktransport, berät medizinisch vor und während der Reise und kümmert sich um Kostenübernahmezusagen. Die inkludierten „Medical Protect plus“-Services umfassen zusätzlich Travel-Info-Reisezielberatung, eine digitale Sprechstunde per Video, ein bargeldloses Behandlungsnetzwerk („UKV Urlaubs-Retter“), den Notfall-stationär-Assistenten und den Rücktransport-Assistenten.

Quelle

Wichtige Bedingungen

Frist fur Assistance-Anruf

Falls eine Krankenhausbehandlung oder ein Rücktransport erforderlich wird, muss umgehend vorher der 24-Stunden-Notrufservice der UKV kontaktiert werden, damit sich dieser um die Kostenübernahme kümmern kann.

Nicht autorisierte Behandlung

Wird weder der Versicherer noch der Notruf-Service mit der Organisation des Rücktransports beauftragt, ist die Leistung auf die Kosten begrenzt, die auch bei der Organisation durch den Versicherer oder den Notruf-Service angefallen wären.

Abschluss im Ausland

Der Versicherungsvertrag muss vor Antritt der Reise abgeschlossen werden. Bei Verträgen im Tarif AKD-16, die erst nach Beginn einer Auslandsreise abgeschlossen werden, besteht Versicherungsschutz erst mit Antritt einer neuen Reise; im Tarif AKE-16 ist eine Heilbehandlung auf Reisen, die bereits vor Versicherungsbeginn angetreten wurden, generell ausgeschlossen.

Chronische Erkrankungen

Eine unerwartete Verschlechterung des Gesundheitszustandes bei chronischen Erkrankungen ist als normaler Versicherungsfall abgedeckt; Behandlungen, die bei Reiseantritt aufgrund einer bereits diagnostizierten Erkrankung absehbar waren, sind hingegen ausgeschlossen.

Schwangerschaft

Aufwendungen für Schwangerschaften, Entbindungen sowie Wochenbetterkrankungen und deren Folgen sind ausgeschlossen; versichert ist ausschließlich die medizinisch notwendige Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen einschließlich Frühgeburten, notfallbedingten Schwangerschaftsabbrüchen und Fehlgeburten.

Vorerkrankungsausschluesse

Ausgeschlossen sind Behandlungen, von denen bei Reiseantritt aufgrund einer bereits diagnostizierten Erkrankung feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise stattfinden mussten, es sei denn, die Reise wurde wegen des Todes des Ehegatten/Lebenspartners oder eines Verwandten ersten Grades unternommen.

Begrenzung der Deckungsdauer

Der Jahrestarif AKD-16 (Dauerschutz) deckt jede einzelne Auslandsreise für maximal 56 Tage ab und verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn er nicht einen Monat vor Ablauf gekündigt wird. Der Einmaltarif AKE-16 deckt eine konkret terminierte Reise für maximal 365 Tage insgesamt ab.

Wo kaufen

Dokumente

Produktinformationsseite Urlaubsreisen (AKD-16/AKE-16)

Sonstiges Dokument

Öffnen

Online-Abschlussseite

Sonstiges Dokument

Öffnen

Informationsseite Tarif AKE-16 (Einmalschutz)

Sonstiges Dokument

Öffnen

Produktbroschüre Tarif AKD-16 (PDF)

Sonstiges Dokument

Öffnen

Policendetails

Krankenrücktransport

Inklusive Krankenrücktransport wenn medizinisch sinnvoll und vertretbar, auch für Begleitperson

Quelle

Kostenerstattung oder Kostenvorschuss

In der Regel strecken Sie die Kosten vor und wir erstatten sie Ihnen nachträglich. In Ausnahmefällen bezahlen wir Rechnungen auch direkt

Quelle

Reisedauergrenze nach Tarif

AKD: bis zu 56 Tage pro Reise innerhalb eines Jahres; AKE: bis zu 365 Tagen für Einzelreise

Quelle

Ohne Selbstbehalt

Versicherungsschutz ohne Selbstbehalt

Quelle

Schutz bei Reisewarnung begrenzt

Versicherungsschutz erlischt nach Ende des siebten Tages nach Bekanntgabe der Reisewarnung (bei Krieg oder Unruhen)

Quelle

Such-/Rettungskostenlimit nach Tarif unterschiedlich

AKD-16 begrenzt Such-, Rettungs- oder Bergungskosten auf 2.500 Euro je Person und Versicherungsfall; der aktuelle Tarif AKE-16 begrenzt dieselbe Leistung auf 10.000 Euro je Person und Versicherungsfall.

QuelleQuelle nicht mehr erreichbar

Freie Arztwahl

Versicherte können Ärzte, Zahnärzte und Heilpraktiker im Ausland frei wählen

Quelle

Vertrag vor Reiseantritt abschließen

Versicherungsvertrag muss vor Antritt der Reise abgeschlossen werden

Quelle

Abdeckung von Aktivurlaub

Deckt Unfälle und Erkrankungen während Aktivurlaub ab, inklusive normaler Sportaktivitäten und Tauchen

Quelle

Automatische jährliche Verlängerung (nur AKD)

AKD-Jahrespolice verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn nicht spätestens einen Monat vor Ablauf gekündigt wird

Quelle

Quellen