VGH Versicherungen (Landschaftliche Brandkasse Hannover / Provinzial Lebensversicherung Hannover)
VGH
VGH is a Reiseversicherung for the Germany market with online purchase and 24/7 assistance.
Direktzahlung
Der Versicherer arbeitet grundsätzlich nach dem Kostenerstattungsprinzip: Originalbelege müssen eingereicht werden und sind Voraussetzung für die Leistung. Wird jedoch vor einem stationären Aufenthalt der Notrufservice eingeschaltet, kann dieser ein geeignetes Krankenhaus organisieren, sodass keine Vorleistung der Krankenhauskosten erforderlich ist.
Geografischer Geltungsbereich
Weltweit (Ausland)
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf das Ausland; als Ausland gelten Länder, in denen die versicherte Person keinen ständigen Wohnsitz unterhält. Die Bundesrepublik Deutschland gilt nicht als Ausland.
Startpreis
11 €
Richtwert — Preisannahmen nicht angegeben
Alleinstellungsmerkmale
- Sehr niedriger Einstiegspreis: Der Jahresbeitrag beginnt bereits bei 11,40 EUR für Einzelversicherte unter 60 Jahren.
- Enthält einen eigenen Notruf-Service für Beratung, Krankenhaussuche und die Koordination des Rücktransports.
- Der Familientarif (AK-F) schließt Ehe-/Lebenspartner und minderjährige Kinder, auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder, zu einem einheitlichen Familienbeitrag ein.
- Such-, Rettungs- und Bergungskosten im Ausland sind standardmäßig bis 5.000 EUR eingeschlossen – eine Leistung, die manche Anbieter nur gegen Aufpreis anbieten.
- Der Vertragsabschluss ist neben dem klassischen Papierantrag auch online möglich.
Leistungsgrenzen
Heilbehandlungskosten im Ausland
Gedeckt
Es werden die Kosten für medizinisch notwendige ambulante, stationäre und zahnärztliche Heilbehandlung infolge eines im Ausland eingetretenen Versicherungsfalls (Krankheit oder Unfall) erstattet. Für diese Behandlungskosten ist in den Bedingungen keine betragsmäßige Obergrenze genannt.
Ambulante Notfallbehandlung
Gedeckt
Ärztliche Leistungen, Leistungen von Heilpraktikern, Chiropraktikern und Osteopathen, Arznei- und Verbandmittel, Hilfsmittel sowie Heilmittel während der Reise sind versichert, einschließlich Transport zum nächsterreichbaren Arzt oder Krankenhaus durch anerkannte Rettungsdienste zur Erstversorgung; eine Obergrenze ist nicht genannt.
Stationäre Heilbehandlung
Gedeckt
Bei medizinisch notwendiger stationärer Heilbehandlung im Ausland werden ärztliche Leistungen, Krankenhausleistungen einschließlich Krankenpflege, Unterkunft und Verpflegung sowie der Transport zum nächsterreichbaren geeigneten Krankenhaus erstattet; eine betragsmäßige Obergrenze ist nicht genannt. Alternativ kann statt der Kostenerstattung ein Krankenhaustagegeld von 25,- EUR pro Tag gewählt werden. Der Notrufservice ist unverzüglich vor oder bei Aufnahme in das Krankenhaus einzuschalten.
Ambulante Heilbehandlung
Gedeckt
Umfasst ärztliche Leistungen, Leistungen von Heilpraktikern, Chiropraktikern und Osteopathen, verordnete Arznei- und Verbandmittel, Hilfsmittel (Mietgebühr, bei Nichtmöglichkeit der Leihe der Kaufpreis; ausgenommen Sehhilfen und Hörgeräte) sowie Heilmittel durch niedergelassene Physiotherapeuten. Eine Gesamtobergrenze ist nicht genannt.
Zahnärztliche Heilbehandlung
Gedeckt
Erstattet werden schmerzstillende Zahnbehandlung einschließlich Zahnfüllung in einfacher Ausführung, provisorischer Zahnersatz in einfacher Ausführung sowie Reparatur und Wiederherstellung der Funktion des bei Reiseantritt vorhandenen Zahnersatzes. Nicht geleistet wird für Einlagefüllungen, Neuanfertigungen von Zahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen, Implantate) sowie kieferorthopädische Maßnahmen; zahntechnische Laborarbeiten für provisorischen Zahnersatz werden ebenfalls nicht erstattet. Für die versicherten Leistungen ist keine Obergrenze genannt.
Transport zum Arzt/Krankenhaus
Gedeckt
Erstattet wird der Transport zum nächsterreichbaren Arzt oder Krankenhaus durch anerkannte Rettungsdienste zur Erstversorgung nach einem Unfall oder Notfall sowie der Transport zum nächsterreichbaren geeigneten Krankenhaus bei stationärer Behandlung. Eine Obergrenze ist nicht genannt.
Medizinischer Rücktransport
Bedingt
Der Versicherer organisiert einen Rücktransport und ersetzt die dadurch entstehenden Mehrkosten, wenn die Rückführung medizinisch sinnvoll ist, eine stationäre Behandlung voraussichtlich länger als 14 Tage dauern würde oder die voraussichtlichen Heilbehandlungskosten im Ausland die Rücktransportkosten übersteigen würden; auch die Mehrkosten für eine medizinisch sinnvolle Begleitperson werden erstattet. Vor dem Rücktransport ist über den Notrufservice eine Leistungszusage einzuholen; ohne diese werden maximal die Kosten erstattet, die bei ordnungsgemäßer Einschaltung angefallen wären.
Todesfall im Ausland / Überführung
Gedeckt
Stirbt die versicherte Person im Ausland, organisiert der Versicherer die Überführung des Verstorbenen an den letzten ständigen Wohnsitz und erstattet die unmittelbaren Überführungskosten. Bei Beisetzung im Ausland werden die entstandenen Bestattungskosten erstattet, höchstens jedoch in Höhe der Kosten, die bei einer Überführung entstanden wären. Eine konkrete betragsmäßige Obergrenze ist nicht genannt.
Such-, Rettungs- und Bergungskosten
5.000 €
Muss die versicherte Person aufgrund einer im Ausland eingetretenen Erkrankung, eines Unfalles oder wegen Tod gesucht, gerettet oder geborgen werden, erstattet der Versicherer die hierfür anfallenden Kosten bis zu 5.000,- EUR.
COVID-19-Behandlung
Keine Grenze angegeben
Die Versicherungsbedingungen erwähnen COVID-19-Behandlung nicht gesondert; medizinisch notwendige Behandlungen infolge einer Erkrankung im Ausland würden allgemein unter die Heilbehandlungskosten fallen, eine ausdrückliche Regelung wurde jedoch nicht gefunden.
Vorbestehende / absehbare Erkrankungen
Ausgeschlossen
Keine Leistungen werden erbracht für Behandlungen im Ausland, die der alleinige Grund oder einer der Gründe für den Antritt der Reise waren, sowie für Krankheiten, bei denen bei Reiseantritt feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise behandelt werden müssen, es sei denn, die Reise wurde wegen des Todes des Ehegatten/Lebenspartners oder eines Verwandten ersten Grades unternommen.
Wintersportdeckung
Keine Grenze angegeben
Eine spezifische Regelung zu Wintersportaktivitäten wurde in den Versicherungsbedingungen des Tarifs AK nicht gefunden.
Deckung für Abenteuersport
Keine Grenze angegeben
Eine spezifische Regelung zu Abenteuer- bzw. Extremsportarten wurde in den Versicherungsbedingungen des Tarifs AK nicht gefunden.
Schwangerschaftskomplikationen
Bedingt
Für die Versicherte gelten nicht vorhersehbare, akut eingetretene Schwangerschaftskomplikationen (einschließlich Fehlgeburt, Frühgeburt oder notfallbedingter Schwangerschaftsabbruch) als Versicherungsfall; es wird jedoch nicht geleistet, wenn diese nach Beendigung der 32. Schwangerschaftswoche eintreten, es sei denn, der darüber hinausgehende Auslandsaufenthalt wurde durch einen vorherigen Versicherungsfall notwendig. Auch die medizinisch notwendige Heilbehandlung des Frühgeborenen ist insoweit versichert.
Privathaftpflicht
Keine Grenze angegeben
Eine private Haftpflichtdeckung ist nicht Bestandteil dieses Auslandsreisekrankenversicherungsprodukts; die Police ist ein Krankenversicherungsprodukt und behandelt keine Haftpflichtansprüche gegenüber Dritten.
Rechtsschutz
Keine Grenze angegeben
Eine Rechtsschutzdeckung ist nicht Bestandteil dieses Auslandsreisekrankenversicherungsprodukts und wird in den Versicherungsbedingungen nicht erwähnt.
Notruf-Service
Gedeckt
Ein Notruf-Service ist im Versicherungsschutz enthalten, erreichbar unter +49 4441 905-4441, zur Beratung und Unterstützung bei Eintritt des Versicherungsfalls; seine Einschaltung ist vor einer stationären Krankenhausaufnahme, vor einem Rücktransport und vor der Organisation von Kinderbetreuungsleistungen zur Vermeidung von Leistungseinschränkungen zwingend erforderlich.
Wichtige Bedingungen
Frist fur Assistance-Anruf
Der Notrufservice ist unverzüglich vor oder bei Aufnahme in das Krankenhaus einzuschalten; bei Rücktransport aus dem Ausland und bei Reisebetreuung für Kinder muss der Notrufservice zur Vermeidung von Leistungseinschränkungen in jedem Fall eingeschaltet werden.
Nicht autorisierte Behandlung
Bei Rücktransport und Kinderbetreuungsleistungen ist vor Durchführung über den Notrufservice eine Leistungszusage einzuholen; ohne vorherige Leistungszusage werden maximal die Kosten erstattet, die bei ordnungsgemäßer Einschaltung des Notrufservice angefallen wären.
Abschluss im Ausland
Der Versicherungsantrag inkl. Einzugsermächtigung muss dem Versicherer vor der Ausreise aus Deutschland zugehen; der Versicherungsschutz beginnt nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrages und nicht vor Beginn des Auslandsaufenthaltes, und für Reisen, die vor Vertragsabschluss angetreten werden, wird nicht geleistet.
Chronische Erkrankungen
Die Bedingungen enthalten keine gesonderte Klausel zu chronischen Erkrankungen als solchen; der allgemeine Ausschluss für Krankheiten, die bei Reiseantritt erkennbar behandlungsbedürftig waren (Nr. 13b), schränkt die Deckung für bekannte chronische Erkrankungen, die im Ausland absehbar behandelt werden müssen, faktisch ein.
Schwangerschaft
Nur nicht vorhersehbare, akut eingetretene Schwangerschaftskomplikationen, die vor Beendigung der 32. Schwangerschaftswoche eintreten, gelten als Versicherungsfall; geplante oder absehbare schwangerschaftsbedingte Behandlungen sind nicht versichert.
Vorerkrankungsausschluesse
Es besteht keine Leistungspflicht für Krankheiten, bei denen bei Reiseantritt feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise behandelt werden müssen, sowie für Behandlungen im Ausland, die der alleinige Grund oder einer der Gründe für den Antritt der Reise waren.
Begrenzung der Deckungsdauer
Der Versicherungsschutz gilt für Auslandsreisen bis zu 8 Wochen je Versicherungsjahr; dauert eine Reise länger als 8 Wochen, besteht die Leistungspflicht nur für die ersten 8 Wochen dieser Reise.
Policendetails
Reisedauerbegrenzung
Der Versicherungsschutz ist auf die ersten 8 Wochen pro Reise je Versicherungsjahr für Urlaubs- und Geschäftsreisen begrenzt
QuelleMedizinischer Rücktransport
Kosten für medizinisch notwendigen Rücktransport aus dem Ausland werden übernommen, wenn im Aufenthaltsland ausreichende medizinische Versorgung nicht gewährleistet ist
QuelleNotrufdienstverpflichtung
Bei Rücktransport und Kinderbetreuungsleistungen muss der Notrufservice zur Vermeidung von Leistungseinschränkungen kontaktiert werden
QuelleKeine Deckung für Heilbehandlungsreisen
Auslandsreisen zum Zwecke einer Heilbehandlung sind nicht versichert
QuelleStändiger Wohnsitz Deutschland
Versichert können sich Personen, deren ständiger Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland liegt und die nur vorübergehend ins Ausland reisen
QuelleHaushaltszusammenhang für Familientarif
In der Variante AK-F müssen Familienangehörige mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben
QuelleSchadenmeldungsverfahren
Im Schadenfall müssen Originalunterlagen an ALTE OLDENBURGER eingereicht werden; nur gegen Vorlage der Originale erfolgt die Leistung
QuelleWartezeiten für bestimmte Leistungen
Wartezeiten für Entbindungen (acht Monate) und nicht unfallbedingten Zahnersatz (sechs Monate) in Studententarifen
QuelleQuellen
- https://www.sparkasse-hannover.de/de/home/privatkunden/versicherung/gesundheit/auslandsreise-krankenversicherung-vgh.html
- https://www.vgh.de/de/reiseversicherung/reisekrankenversicherung
- https://www.vgh.de/vgh/export/sites/vgh/_resources/downloads/pdf/privat_versicherungen/reiseundurlaub/vgh_vertragsinformationen_versicherungsbedingungen_tarif_ark_schueler_studenten.pdf