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HUK-COBURG Haftpflicht-Unterstützungs-Kasse kraftfahrender Beamter Deutschlands a. G.

HUK-COBURG

HUK-COBURG is a Reiseversicherung for the Germany market with online purchase and 24/7 assistance.

Zuletzt verifiziert am 27.08.2026Gepruft von: Boleron EUVersicherungsbedingungen: 2022-01Risikoträger: HUK-COBURG-Krankenversicherung AG
Online-Abschluss24/7 Assistance

Direktzahlung

Bei stationärer Krankenhausbehandlung gibt die HUK-COBURG gegenüber dem Krankenhaus eine Kostenübernahme-Garantie ab und übernimmt die Abrechnung im Auftrag des Kunden; bei anderen Behandlungen zahlt der Kunde zunächst selbst und reicht Originalrechnungen und Zahlungsnachweise zur Erstattung ein.

Geografischer Geltungsbereich

Weltweit für die Tarife RVU20/RBU20; weltweit mit Ausnahme der USA und Kanadas für die Tarife RVL20/RBL20 (außer bei Transitaufenthalten), stets ausgenommen Deutschland und Länder, in denen der Versicherte einen ständigen Wohnsitz hat.

Der Versicherungsschutz gilt nur außerhalb Deutschlands und außerhalb der Länder, in denen der Versicherte einen ständigen Wohnsitz hat. Die Tarife RVL20/RBL20 schließen die USA und Kanada aus, außer bei Transitaufenthalten mit derselben Flugnummer oder einem Zwischenstopp von unter 24 Stunden mit Anschlussflug.

Startpreis

120 €

Richtwert — Preisannahmen nicht angegeben

Alleinstellungsmerkmale

  • Weltweiter Reisekrankenschutz ganz ohne Selbstbeteiligung.
  • Langzeitschutz für eine einzelne Reise von bis zu 365 Tagen am Stück, ideal für Auslandsjahre, Au-Pairs und Auslandssemester.
  • Telefonischer 24h-Kontakt an 365 Tagen im Jahr für Assistance, Kostenübernahme-Garantien gegenüber Krankenhäusern und Organisation des Rücktransports.
  • Unverheiratete Kinder können bis zum 21. Lebensjahr mitversichert werden – großzügiger als bei vielen Wettbewerbern.
  • Schneller und unbürokratischer Online-Abschluss, der auch kurzfristig vor Reiseantritt möglich ist.

Leistungsgrenzen

Krankheitskosten

Gedeckt

Deckt die Kosten medizinisch notwendiger Heilbehandlungen wegen Krankheit oder Unfall im Ausland ohne festgelegte Höchstsumme und ohne Selbstbehalt.

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Notfallbehandlung

Gedeckt

Freie Wahl unter allen im Aufenthaltsland zugelassenen Ärzten und Therapeuten für Notfall- und Akutbehandlungen im Ausland, einschließlich akuter psychischer Betreuung nach traumatischen Ereignissen.

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Stationäre Heilbehandlung

Gedeckt

Deckt ärztliche Leistungen und Krankenhausleistungen einschließlich Krankenpflege, Unterkunft und Verpflegung bei stationärer Behandlung; Versicherte werden als Privatpatient behandelt; bei vollständigem Verzicht auf Erstattung ist ein Krankenhaus-Tagegeld von 30 Euro pro Tag wählbar.

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Ambulante Heilbehandlung

Gedeckt

Deckt die Kosten medizinisch notwendiger ambulanter Heilbehandlungen, einschließlich Arznei- und Verbandmittel, physikalisch-medizinischer Leistungen (z. B. Krankengymnastik, Inhalationen) und einfacher Hilfsmittel, die erstmals auf der Reise notwendig werden.

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Zahnärztliche Heilbehandlung

Gedeckt

Deckt schmerzstillende Zahnbehandlungen, medizinisch notwendige einfache Füllungen, provisorischen Zahnersatz und Reparaturen von vorhandenem Zahnersatz; ausgeschlossen sind Neuanfertigungen von Inlays, definitiver Zahnersatz, Kronen, Implantate und kieferorthopädische Behandlungen.

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Transporte

Gedeckt

Deckt den medizinisch notwendigen Transport zur Erstversorgung beim nächsterreichbaren geeigneten Arzt oder Krankenhaus, den Transport zur Weiterversorgung sowie den Rücktransport zur letzten Unterkunft bzw. zum letzten Liegeplatz nach der Behandlung.

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Krankenrücktransport

Bedingt

Die HUK-COBURG organisiert und bezahlt den Rücktransport an den ständigen Wohnsitz (oder ins nächsterreichbare geeignete Krankenhaus), wenn er medizinisch sinnvoll und vertretbar ist und entweder die Behandlungskosten im Ausland die Transportkosten übersteigen oder die stationäre Behandlung voraussichtlich länger als 14 Tage dauert; bei Minderjährigen oder Mobilitätseingeschränkten werden auch Begleitpersonenkosten übernommen.

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Überführung oder Bestattung

Gedeckt

Deckt die Kosten einer Überführung des Verstorbenen an den ständigen Wohnsitz; erfolgt stattdessen eine Bestattung im Ausland, werden die Bestattungskosten bis zur Höhe der sonst entstandenen Überführungskosten erstattet.

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Suche, Rettung oder Bergung

10.000 €

Erstattet die Kosten für Suche, Rettung oder Bergung im Ausland wegen Erkrankung, Unfallfolge oder Tod bis höchstens 10.000 Euro.

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COVID-19-Behandlung

Keine Grenze angegeben

Die AVB erwähnen COVID-19 bzw. Pandemiebehandlung nicht gesondert; die allgemeinen Regelungen zur Krankenbehandlung würden gelten, eine ausdrückliche Aussage wurde jedoch nicht gefunden.

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Vorerkrankungen

Ausgeschlossen

Es werden keine Leistungen erbracht für Behandlungen, deren Notwendigkeit bereits vor Reiseantritt aufgrund einer ärztlichen Diagnose feststand, es sei denn, die Reise erfolgte wegen des Todes des Ehegatten/Lebenspartners oder eines Verwandten ersten Grades.

Quelle

Wintersportabsicherung

Keine Grenze angegeben

In den AVB wurde keine gesonderte Erwähnung einer Wintersportabsicherung gefunden.

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Absicherung für Extremsportarten

Keine Grenze angegeben

In den AVB wurde keine gesonderte Erwähnung einer Absicherung für Extrem- oder Abenteuersportarten gefunden.

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Schwangerschaftskomplikationen

Bedingt

Deckt notwendige Behandlungen wegen Schwangerschaftskomplikationen, Entbindungen bis zum Ende der 36. Schwangerschaftswoche (Frühgeburt), Fehlgeburten und notfallbedingte Schwangerschaftsabbrüche; trat die Schwangerschaft erst nach Versicherungsbeginn ein, sind zusätzlich Vorsorgeuntersuchungen und die Entbindung nach der 36. Woche versichert; ausgeschlossen, wenn die Versicherte bereits vor Versicherungsbeginn schwanger war.

Quelle

Privathaftpflicht

Keine Grenze angegeben

In den AVB dieses Auslandsreise-Krankenversicherungsprodukts wird keine Privathaftpflichtdeckung erwähnt.

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Rechtsschutz

Keine Grenze angegeben

In den AVB dieses Auslandsreise-Krankenversicherungsprodukts wird keine Rechtsschutzdeckung erwähnt.

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24-Stunden-Assistance

Gedeckt

Ein telefonischer 24h-Kontakt steht an 365 Tagen im Jahr zur Verfügung für Leistungsauskünfte, Vermittlung von Ärzten/Kliniken, Dolmetscher-Service, Koordination von Kostenübernahme-Garantien mit Krankenhäusern und Organisation des Rücktransports.

Quelle

Wichtige Bedingungen

Frist fur Assistance-Anruf

In den AVB ist keine feste Meldefrist genannt; der Krankenrücktransport wird jedoch nur organisiert und bezahlt, wenn er mit dem 24h-Notrufkontakt der HUK-COBURG abgestimmt wird.

Nicht autorisierte Behandlung

Die HUK-COBURG kann ihre Leistungen auf einen angemessenen Betrag herabsetzen, wenn eine Behandlung das medizinisch notwendige Maß übersteigt oder die Kosten in einem auffälligen Missverhältnis zu den erbrachten Leistungen stehen.

Abschluss im Ausland

Der Vertrag kann nicht aus dem Ausland abgeschlossen werden; der Antrag muss vor Reiseantritt von Deutschland aus gestellt werden, maßgeblich ist der Antragseingang bei der HUK-COBURG.

Chronische Erkrankungen

Die Verschlechterung einer bestehenden (auch chronischen) Erkrankung gilt als Versicherungsfall; Behandlungen, deren Notwendigkeit bereits vor Reiseantritt ärztlich feststand, sind jedoch von der Leistung ausgeschlossen.

Schwangerschaft

Schwangerschaftskomplikationen, Frühgeburten bis zur 36. Woche, Fehlgeburten und notfallbedingte Schwangerschaftsabbrüche sind versichert; trat die Schwangerschaft erst nach Versicherungsbeginn ein, sind zusätzlich Vorsorgeuntersuchungen und die Entbindung nach der 36. Woche mitversichert.

Vorerkrankungsausschluesse

Es werden keine Leistungen erbracht, wenn die Notwendigkeit einer Behandlung bereits vor Reiseantritt ärztlich diagnostiziert und festgestellt war, außer die Reise erfolgte wegen des Todes eines nahen Angehörigen.

Begrenzung der Deckungsdauer

Der Vertrag läuft für die vereinbarte Dauer einer einzelnen Reise, maximal 365 Tage; eine Verlängerung während der Reise vor dem ursprünglich vereinbarten Reiseende ist möglich, die Gesamtreisedauer darf jedoch ein Jahr nicht überschreiten.

Wo kaufen

Dokumente

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) für die Auslandsreise-Krankenversicherung, Langzeit (APTBR20L)

Versicherungsbedingungen

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Policendetails

Medizinisch sinnvoller und vertretbarer Krankenrücktransport

Übernahme der Kosten für medizinisch notwendigen Rücktransport nach Deutschland, wenn medizinisch sinnvoll und vertretbar, unter bestimmten Bedingungen

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Schmerzstillende Zahnbehandlung

Abdeckung von schmerzstillenden Zahnbehandlungen durch Zahnärzte und damit verbundene notwendige Zahnfüllungen

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Arznei-, Heil- und Verbandmittel

Übernahme von ärztlich verordneten Arznei-, Heil- und Verbandmitteln sowie Hilfsmitteln

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Behandlung als Privatpatient im Krankenhaus

Versicherte werden im Krankenhaus als Privatpatienten untergebracht und alle Kosten werden von der Versicherung übernommen

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Freie Arztwahl

Versicherte haben freie Arztwahl im Ausland ohne Netzwerkbeschränkungen

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Begleitperson bei Krankenhausbehandlung minderjähriger Kinder

Bei Krankenhausbehandlung von minderjährigen Kindern werden die Kosten für eine medizinisch erforderliche Begleitperson erstattet

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Reisedauer begrenzt auf 56 Tage

Standardvertrag mit Geltungsdauer 12 Monate deckt maximal 56 Tage pro Reise ab; mehrere Reisen pro Jahr möglich, jede Reise wird neu mit 56 Tagen berechnet

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Ausschluss von Vorerkrankungen

Keine Übernahme von Behandlungen, bei denen vor Reiseantritt aufgrund ärztlicher Diagnose feststand, dass sie durchgeführt werden müssen

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Medizinische Begründungspflicht für Rücktransportkosten

Krankenrücktransportkosten erstattet, wenn medizinisch sinnvoll und vertretbar und entweder die Behandlungskosten die Transportkosten übersteigen oder stationäre Behandlung länger als 14 Tage erwartet wird

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USA/Kanada Ausschluss (365-Tage-Variante)

Langzeitvarianten (Tarife RVL20 und RBL20) schließen USA und Kanada aus, mit Ausnahme von Transitaufenthalten

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Antragstellung vor Reiseantritt erforderlich

Antragsstellung muss von Deutschland aus vor Reiseantritt erfolgen; Antragsstellung vom Ausland nicht möglich

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Dauerhafte Wohnstätte in Deutschland erforderlich

Versichert werden nur Personen, die einen ständigen Wohnsitz in Deutschland haben; Personen mit Wohnort im Ausland werden nicht versichert

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Reisedauerbegrenzung bei der Langzeitvariante

Dieser Langzeittarif deckt eine einzelne Reise von bis zu 365 Tagen; der Vertrag wird für die vereinbarte Reisedauer geschlossen und kann vor dem ursprünglichen Reiseende verlängert werden, die Gesamtreisedauer darf jedoch ein Jahr nicht überschreiten. Der Mindestbeitrag entspricht einer Reisedauer von 57 Tagen.

Quelle

Quellen