Prüfung ausstehend

HUK-COBURG Reiseversicherung (Auslandsreise Krankenversicherung Langzeit)

Versichert durch HUK-COBURG-Krankenversicherung AG · Deutschland

Reiseversicherung von HUK-COBURG für den Germany-Markt, mit Online-Abschluss und 24/7-Hilfe.

Geprüft am 27.08.2026 · Bedingungen vom 2022-01Quellen

Online-Abschluss24/7 Assistance

Alleinstellungsmerkmale

Weltweiter Reisekrankenschutz ganz ohne Selbstbeteiligung.

Langzeitschutz für eine einzelne Reise von bis zu 365 Tagen am Stück, ideal für Auslandsjahre, Au-Pairs und Auslandssemester.

Telefonischer 24h-Kontakt an 365 Tagen im Jahr für Assistance, Kostenübernahme-Garantien gegenüber Krankenhäusern und Organisation des Rücktransports.

Unverheiratete Kinder können bis zum 21. Lebensjahr mitversichert werden – großzügiger als bei vielen Wettbewerbern.

Schneller und unbürokratischer Online-Abschluss, der auch kurzfristig vor Reiseantritt möglich ist.

Leistungsgrenzen

Gedeckt

Krankheitskosten

Gedeckt

Deckt die Kosten medizinisch notwendiger Heilbehandlungen wegen Krankheit oder Unfall im Ausland ohne festgelegte Höchstsumme und ohne Selbstbehalt.

Klausel 1.1Seite 6

Abschnitt: 1. Versicherungsschutz > 1.1 Was ist versichert?

Versicherungsfall ist die medizinisch notwendige Heilbehandlung eines Versicherten wegen Krankheit oder Unfallfolgen,

Gedeckt

Notfallbehandlung

Gedeckt

Freie Wahl unter allen im Aufenthaltsland zugelassenen Ärzten und Therapeuten für Notfall- und Akutbehandlungen im Ausland, einschließlich akuter psychischer Betreuung nach traumatischen Ereignissen.

Klausel 3.3Seite 7

Abschnitt: 3. Leistungen > 3.3 Was erstatten wir bei einer ambulanten Heilbehandlung?

Wir erstatten die Kosten für medizinisch notwendige Heilbehandlungen. Wir übernehmen auch die Kosten für eine akute psychische Betreuung nach traumatischen Ereignissen.

Gedeckt

Stationäre Heilbehandlung

Gedeckt

Deckt ärztliche Leistungen und Krankenhausleistungen einschließlich Krankenpflege, Unterkunft und Verpflegung bei stationärer Behandlung; Versicherte werden als Privatpatient behandelt; bei vollständigem Verzicht auf Erstattung ist ein Krankenhaus-Tagegeld von 30 Euro pro Tag wählbar.

Klausel 3.7Seite 7

Abschnitt: 3. Leistungen > 3.7 Was erstatten wir bei einer stationären Heilbehandlung?

Wenn Sie vollständig auf eine Erstattung der stationären Heilbehandlung verzichten, können Sie ein Krankenhaus-Tagegeld wählen. Dann zahlen wir 30 Euro für jeden vollen Tag der Krankenhausbehandlung.

Gedeckt

Ambulante Heilbehandlung

Gedeckt

Deckt die Kosten medizinisch notwendiger ambulanter Heilbehandlungen, einschließlich Arznei- und Verbandmittel, physikalisch-medizinischer Leistungen (z. B. Krankengymnastik, Inhalationen) und einfacher Hilfsmittel, die erstmals auf der Reise notwendig werden.

Klausel 3.4Seite 7

Abschnitt: 3. Leistungen > 3.4 Was erstatten wir für Verbandmaterialien und Arzneimittel?

Wir erstatten die Kosten für medizinisch notwendige Verbandmaterialien und Arzneimittel.

Gedeckt

Zahnärztliche Heilbehandlung

Gedeckt

Deckt schmerzstillende Zahnbehandlungen, medizinisch notwendige einfache Füllungen, provisorischen Zahnersatz und Reparaturen von vorhandenem Zahnersatz; ausgeschlossen sind Neuanfertigungen von Inlays, definitiver Zahnersatz, Kronen, Implantate und kieferorthopädische Behandlungen.

Klausel 3.8Seite 7

Abschnitt: 3. Leistungen > 3.8 Was erstatten wir bei einer zahnärztlichen Heilbehandlung?

Wir erstatten die Kosten für schmerzstillende Zahnbehandlungen, medizinisch notwendige Füllungen und vorläufgen Zahnersatz (Provisorien) in einfacher Ausführung, medizinisch notwendige Reparaturen von vorhandenem Zahnersatz.

Gedeckt

Transporte

Gedeckt

Deckt den medizinisch notwendigen Transport zur Erstversorgung beim nächsterreichbaren geeigneten Arzt oder Krankenhaus, den Transport zur Weiterversorgung sowie den Rücktransport zur letzten Unterkunft bzw. zum letzten Liegeplatz nach der Behandlung.

Klausel 3.10Seite 7

Abschnitt: 3. Leistungen > 3.10 Was erstatten wir bei Transporten?

Wir erstatten die Kosten für den medizinisch notwendigen Transport zur Erstversorgung beim nächsterreichbaren und aus medizinischer Sicht geeigneten Arzt oder Krankenhaus.

Bedingt

Krankenrücktransport

Bedingt

Die HUK-COBURG organisiert und bezahlt den Rücktransport an den ständigen Wohnsitz (oder ins nächsterreichbare geeignete Krankenhaus), wenn er medizinisch sinnvoll und vertretbar ist und entweder die Behandlungskosten im Ausland die Transportkosten übersteigen oder die stationäre Behandlung voraussichtlich länger als 14 Tage dauert; bei Minderjährigen oder Mobilitätseingeschränkten werden auch Begleitpersonenkosten übernommen.

Klausel 3.11Seite 7

Abschnitt: 3. Leistungen > 3.11 Welche Leistungen erbringen wir bei Rücktransporten?

Wir organisieren und zahlen den Rücktransport des Versicherten, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist: der Rücktransport ist medizinisch sinnvoll und vertretbar,

Gedeckt

Überführung oder Bestattung

Gedeckt

Deckt die Kosten einer Überführung des Verstorbenen an den ständigen Wohnsitz; erfolgt stattdessen eine Bestattung im Ausland, werden die Bestattungskosten bis zur Höhe der sonst entstandenen Überführungskosten erstattet.

Klausel 3.13Seite 7

Abschnitt: 3. Leistungen > 3.13 Was erstatten wir bei Überführung oder Bestattung?

Wir erstatten die Kosten einer Überführung des Verstorbenen an den ständigen, vor Beginn der Auslandsreise vorhandenen Wohnsitz.

Gedeckt

Suche, Rettung oder Bergung

10.000 €

Erstattet die Kosten für Suche, Rettung oder Bergung im Ausland wegen Erkrankung, Unfallfolge oder Tod bis höchstens 10.000 Euro.

Klausel 3.12Seite 7

Abschnitt: 3. Leistungen > 3.12 Was erstatten wir für Suche, Rettung oder Bergung?

Wir erstatten die Kosten für Suche, Rettung oder Bergung bis höchstens 10.000 Euro.

COVID-19-Behandlung

Keine Grenze angegeben

Die AVB erwähnen COVID-19 bzw. Pandemiebehandlung nicht gesondert; die allgemeinen Regelungen zur Krankenbehandlung würden gelten, eine ausdrückliche Aussage wurde jedoch nicht gefunden.

Ausgeschlossen

Vorerkrankungen

Ausgeschlossen

Es werden keine Leistungen erbracht für Behandlungen, deren Notwendigkeit bereits vor Reiseantritt aufgrund einer ärztlichen Diagnose feststand, es sei denn, die Reise erfolgte wegen des Todes des Ehegatten/Lebenspartners oder eines Verwandten ersten Grades.

Klausel 4.1Seite 8

Abschnitt: 4. Leistungsausschlüsse und -einschränkungen > 4.1 In welchen Fällen leisten wir nicht?

bei Behandlungen, deren Notwendigkeit bei Reiseantritt feststand und die aufgrund einer bereits bei Reiseantritt ärztlich diagnostizierten Erkrankung erfolgten.

Wintersportabsicherung

Keine Grenze angegeben

In den AVB wurde keine gesonderte Erwähnung einer Wintersportabsicherung gefunden.

Absicherung für Extremsportarten

Keine Grenze angegeben

In den AVB wurde keine gesonderte Erwähnung einer Absicherung für Extrem- oder Abenteuersportarten gefunden.

Bedingt

Schwangerschaftskomplikationen

Bedingt

Deckt notwendige Behandlungen wegen Schwangerschaftskomplikationen, Entbindungen bis zum Ende der 36. Schwangerschaftswoche (Frühgeburt), Fehlgeburten und notfallbedingte Schwangerschaftsabbrüche; trat die Schwangerschaft erst nach Versicherungsbeginn ein, sind zusätzlich Vorsorgeuntersuchungen und die Entbindung nach der 36. Woche versichert; ausgeschlossen, wenn die Versicherte bereits vor Versicherungsbeginn schwanger war.

Klausel 3.9Seite 7

Abschnitt: 3. Leistungen > 3.9 Was erstatten wir bei Schwangerschaften?

Wir erstatten die Kosten für medizinisch notwendige Untersuchungen und Behandlungen wegen Schwangerschaftskomplikationen, Entbindungen bis zum Ende der 36. Schwangerschaftswoche (Frühgeburt), Fehlgeburten, notfallbedingte Schwangerschaftsabbrüche.

Privathaftpflicht

Keine Grenze angegeben

In den AVB dieses Auslandsreise-Krankenversicherungsprodukts wird keine Privathaftpflichtdeckung erwähnt.

Rechtsschutz

Keine Grenze angegeben

In den AVB dieses Auslandsreise-Krankenversicherungsprodukts wird keine Rechtsschutzdeckung erwähnt.

Gedeckt

24-Stunden-Assistance

Gedeckt

Ein telefonischer 24h-Kontakt steht an 365 Tagen im Jahr zur Verfügung für Leistungsauskünfte, Vermittlung von Ärzten/Kliniken, Dolmetscher-Service, Koordination von Kostenübernahme-Garantien mit Krankenhäusern und Organisation des Rücktransports.

Klausel 3.16Seite 8

Abschnitt: 3. Leistungen > 3.16 Welche Serviceleistungen erbringen wir?

Telefonischer 24h-Kontakt an 365 Tagen: über den 24h-Kontakt erhalten Versicherte Auskunft zu unseren Leistungen.

Wichtige Bedingungen

Frist fur Assistance-Anruf

In den AVB ist keine feste Meldefrist genannt; der Krankenrücktransport wird jedoch nur organisiert und bezahlt, wenn er mit dem 24h-Notrufkontakt der HUK-COBURG abgestimmt wird.

Nicht autorisierte Behandlung

Die HUK-COBURG kann ihre Leistungen auf einen angemessenen Betrag herabsetzen, wenn eine Behandlung das medizinisch notwendige Maß übersteigt oder die Kosten in einem auffälligen Missverhältnis zu den erbrachten Leistungen stehen.

Abschluss im Ausland

Der Vertrag kann nicht aus dem Ausland abgeschlossen werden; der Antrag muss vor Reiseantritt von Deutschland aus gestellt werden, maßgeblich ist der Antragseingang bei der HUK-COBURG.

Chronische Erkrankungen

Die Verschlechterung einer bestehenden (auch chronischen) Erkrankung gilt als Versicherungsfall; Behandlungen, deren Notwendigkeit bereits vor Reiseantritt ärztlich feststand, sind jedoch von der Leistung ausgeschlossen.

Schwangerschaft

Schwangerschaftskomplikationen, Frühgeburten bis zur 36. Woche, Fehlgeburten und notfallbedingte Schwangerschaftsabbrüche sind versichert; trat die Schwangerschaft erst nach Versicherungsbeginn ein, sind zusätzlich Vorsorgeuntersuchungen und die Entbindung nach der 36. Woche mitversichert.

Vorerkrankungsausschluesse

Es werden keine Leistungen erbracht, wenn die Notwendigkeit einer Behandlung bereits vor Reiseantritt ärztlich diagnostiziert und festgestellt war, außer die Reise erfolgte wegen des Todes eines nahen Angehörigen.

Begrenzung der Deckungsdauer

Der Vertrag läuft für die vereinbarte Dauer einer einzelnen Reise, maximal 365 Tage; eine Verlängerung während der Reise vor dem ursprünglich vereinbarten Reiseende ist möglich, die Gesamtreisedauer darf jedoch ein Jahr nicht überschreiten.

Direktzahlung

Bei stationärer Krankenhausbehandlung gibt die HUK-COBURG gegenüber dem Krankenhaus eine Kostenübernahme-Garantie ab und übernimmt die Abrechnung im Auftrag des Kunden; bei anderen Behandlungen zahlt der Kunde zunächst selbst und reicht Originalrechnungen und Zahlungsnachweise zur Erstattung ein.

Räumlicher Geltungsbereich

Der Versicherungsschutz gilt nur außerhalb Deutschlands und außerhalb der Länder, in denen der Versicherte einen ständigen Wohnsitz hat. Die Tarife RVL20/RBL20 schließen die USA und Kanada aus, außer bei Transitaufenthalten mit derselben Flugnummer oder einem Zwischenstopp von unter 24 Stunden mit Anschlussflug.

Dokumente

Policendetails

Medizinisch sinnvoller und vertretbarer Krankenrücktransport

Übernahme der Kosten für medizinisch notwendigen Rücktransport nach Deutschland, wenn medizinisch sinnvoll und vertretbar, unter bestimmten Bedingungen

Quelle

Abschnitt: In diesen Fällen ist Ihre Reisekranken­versicherung für Sie da > Wir übernehmen die Kosten für:

Gleiches gilt für den Rücktransport nach Deutschland – z. B. wenn die Behandlung vor Ort zu lange dauern würde oder der Rücktransport medizinisch sinnvoll ist.

Schmerzstillende Zahnbehandlung

Abdeckung von schmerzstillenden Zahnbehandlungen durch Zahnärzte und damit verbundene notwendige Zahnfüllungen

Quelle

Abschnitt: In diesen Fällen ist Ihre Reisekranken­versicherung für Sie da > Wir übernehmen die Kosten für:

Wenn Sie im Urlaub plötzlich Zahnschmerzen bekommen, übernimmt unsere Reisekrankenversicherung die Kosten für schmerzstillende Behandlungen. Auch medizinisch notwendige Füllungen und vorläufiger Zahnersatz (sogenannte Provisorien) in einfacher Ausführung sind mitversichert – ebenso wie Reparaturen an vorhandenem Zahnersatz.

Arznei-, Heil- und Verbandmittel

Übernahme von ärztlich verordneten Arznei-, Heil- und Verbandmitteln sowie Hilfsmitteln

Quelle

Abschnitt: In diesen Fällen ist Ihre Reisekranken­versicherung für Sie da > Wir übernehmen die Kosten für:

Wenn Ihnen im Ausland Medikamente oder Verbandsmaterial verschrieben werden, übernimmt die Versicherung die Kosten. Voraussetzung ist, die Mittel wurden ärztlich verordnet und stammen aus einer offiziellen Apotheke oder zugelassenen Abgabestelle​.

Behandlung als Privatpatient im Krankenhaus

Versicherte werden im Krankenhaus als Privatpatienten untergebracht und alle Kosten werden von der Versicherung übernommen

Quelle

Abschnitt: In diesen Fällen ist Ihre Reisekranken­versicherung für Sie da > Wir übernehmen die Kosten für:

In vielen Ländern werden Reisende direkt in privaten Kliniken behandelt. Mit unserer Auslandskrankenversicherung sind Sie auch als Privatpatient abgesichert und müssen diese Leistungen nicht selbst zahlen.

Freie Arztwahl

Versicherte haben freie Arztwahl im Ausland ohne Netzwerkbeschränkungen

Quelle

Abschnitt: In diesen Fällen ist Ihre Reisekranken­versicherung für Sie da > Wir übernehmen die Kosten für:

Sie können sich im Reiseland von allen zugelassenen Ärztinnen und Ärzten behandeln lassen – auch als Privatpatient.

Begleitperson bei Krankenhausbehandlung minderjähriger Kinder

Bei Krankenhausbehandlung von minderjährigen Kindern werden die Kosten für eine medizinisch erforderliche Begleitperson erstattet

Quelle

Abschnitt: In diesen Fällen ist Ihre Reisekranken­versicherung für Sie da > Wir übernehmen die Kosten für:

Muss ein mitversichertes Kind unterwegs behandelt werden, übernehmen wir auch die Kosten für eine Begleitperson im Krankenhaus.

Reisedauer begrenzt auf 56 Tage

Standardvertrag mit Geltungsdauer 12 Monate deckt maximal 56 Tage pro Reise ab; mehrere Reisen pro Jahr möglich, jede Reise wird neu mit 56 Tagen berechnet

Quelle

Abschnitt: Unsere Auslandskranken­versicherungen im Vergleich

Unsere günstige Reisekrankenversicherung gilt für die ersten 56 Tage jeder Auslandsreise – ganz gleich, wie oft Sie während eines Jahres verreisen und unabhängig davon, ob Sie beruflich oder privat unterwegs sind.

Ausschluss von Vorerkrankungen

Keine Übernahme von Behandlungen, bei denen vor Reiseantritt aufgrund ärztlicher Diagnose feststand, dass sie durchgeführt werden müssen

QuelleKlausel 4.1Seite 8

Abschnitt: 4. Leistungsausschlüsse und -einschränkungen > 4.1 In welchen Fällen leisten wir nicht?

bei Behandlungen, deren Notwendigkeit bei Reiseantritt feststand und die aufgrund einer bereits bei Reiseantritt ärztlich diagnostizierten Erkrankung erfolgten.

Medizinische Begründungspflicht für Rücktransportkosten

Krankenrücktransportkosten erstattet, wenn medizinisch sinnvoll und vertretbar und entweder die Behandlungskosten die Transportkosten übersteigen oder stationäre Behandlung länger als 14 Tage erwartet wird

QuelleKlausel 3.11Seite 7

Abschnitt: 3. Leistungen > 3.11 Welche Leistungen erbringen wir bei Rücktransporten?

die voraussichtlichen Kosten der Heilbehandlung im Ausland übersteigen die Kosten für den Rücktransport oder nach der Prognose des behandelnden Arztes übersteigt die Dauer der Behandlung im Krankenhaus im Ausland voraussichtlich 14 Tage.

USA/Kanada Ausschluss (365-Tage-Variante)

Langzeitvarianten (Tarife RVL20 und RBL20) schließen USA und Kanada aus, mit Ausnahme von Transitaufenthalten

QuelleKlausel 1.2Seite 6

Abschnitt: 1. Versicherungsschutz > 1.2 Wo gilt der Versicherungsschutz?

Für die Tarife RVL20 und RBL20 gilt: Versicherungsschutz besteht weltweit bei Reisen im Ausland mit Ausnahme der USA und Kanada.

Antragstellung vor Reiseantritt erforderlich

Antragsstellung muss von Deutschland aus vor Reiseantritt erfolgen; Antragsstellung vom Ausland nicht möglich

Quelle

Abschnitt: Häufige Fragen zur Auslandskranken­versicherung

Bitte beachten Sie jedoch, dass die Antragsstellung immer vor Reiseantritt von Deutschland aus erfolgen muss. Als Zeitpunkt der Antragsstellung gilt der Antragseingang bei der HUK-COBURG. Die Antragsstellung vom Ausland aus ist nicht möglich.

Dauerhafte Wohnstätte in Deutschland erforderlich

Versichert werden nur Personen, die einen ständigen Wohnsitz in Deutschland haben; Personen mit Wohnort im Ausland werden nicht versichert

Quelle

Abschnitt: Häufige Fragen zur Auslandskranken­versicherung

Personen mit einem Wohnsitz im Ausland versichern wir in diesem Bereich nicht.

Reisedauerbegrenzung bei der Langzeitvariante

Dieser Langzeittarif deckt eine einzelne Reise von bis zu 365 Tagen; der Vertrag wird für die vereinbarte Reisedauer geschlossen und kann vor dem ursprünglichen Reiseende verlängert werden, die Gesamtreisedauer darf jedoch ein Jahr nicht überschreiten. Der Mindestbeitrag entspricht einer Reisedauer von 57 Tagen.

QuelleKlausel 2.2Seite 6

Abschnitt: 2. Vertragsbeginn und Vertragsdauer > 2.2 Wie lange dauert der Vertrag?

Der Vertrag wird für die vereinbarte Reisedauer (Vertragsdauer) geschlossen. Die maximale Reisedauer beträgt ein Jahr.

Quellen

HUK-COBURG Reiseversicherung