Prüfung ausstehend

Münchener Verein Versicherungsgruppe (comprising Münchener Verein Krankenversicherung a.G., Münchener Verein Lebensversicherung AG and Münchener Verein Allgemeine Versicherungs-AG)

Münchener Verein

Münchener Verein is a Reiseversicherung for the Germany market with online purchase and 24/7 assistance.

Zuletzt verifiziert am 28.08.2026Gepruft von: Boleron EUVersicherungsbedingungen: 2025-05Risikoträger: Münchener Verein Krankenversicherung a.G.
Online-Abschluss24/7 Assistance

Direktzahlung

Kostenerstattungsprinzip: Die versicherte Person zahlt zunächst selbst und reicht nach der Reise Originalrechnungen ein; der Versicherer erstattet anschließend 100% der erstattungsfähigen Kosten. Eine direkte Abrechnung mit ausländischen Leistungserbringern ist in den Bedingungen nicht vorgesehen.

Geografischer Geltungsbereich

Weltweit, ausgenommen Deutschland und das Land des ständigen Wohnsitzes der versicherten Person

Der Versicherungsschutz gilt für alle vorübergehenden Auslandsreisen; kein Versicherungsschutz besteht in Ländern, in denen die versicherte Person einen ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort hat. Deutschland gilt nicht als Ausland.

Startpreis

16 €

Richtwert — Preisannahmen nicht angegeben

Alleinstellungsmerkmale

  • Von Finanztest in einem umfangreichen Test von 88 Auslandsreise-Tarifen mit „sehr gut“ bewertet und von Focus-Money mit dem Prädikat „Bester Auslandsreisekrankenschutz für Singles“ ausgezeichnet.
  • Online abschließbar ohne Gesundheitsprüfung und ohne Altersgrenze, bis zum Tag der Abreise, mit Leistungen ab dem ersten Tag.
  • 13 Jahre in Folge 1. Platz „Versicherer des Jahres“ in der DISQ-Kundenbefragung (September 2024, 33 befragte Versicherer).
  • Deckt Arznei- und Heilmittel ab, die nicht nur von Ärzten, sondern auch von Heilpraktikern, Chiropraktikern und Osteopathen verordnet wurden – ein Umfang, den viele Wettbewerber ausschließen.
  • Beinhaltet einen kostenlosen 24-Stunden-Reise-Notruf sowie eine kostenfreie Gesundheits-Hotline und ein Gesundheitsportal ohne Aufpreis.

Leistungsgrenzen

Kosten für ambulante/allgemeine Heilbehandlung

unlimited

100%ige Erstattung der erstattungsfähigen Kosten für medizinisch notwendige ambulante Heilbehandlung, ärztlich (auch von Heilpraktikern, Chiropraktikern, Osteopathen) verordnete Arznei- und Verbandmittel; eine feste Versicherungssumme ist nicht angegeben.

Quelle

Notfallbehandlung bei Krankheit oder Unfall

unlimited

Deckt die medizinisch notwendige Heilbehandlung im Ausland wegen unvorhergesehener Krankheit oder Unfall, einschließlich ärztlicher und Krankenhausbehandlung, zu 100% der erstattungsfähigen Kosten.

Quelle

Stationäre Krankenhausbehandlung

unlimited

Stationäre Behandlung einschließlich Operationen, Verpflegung und Unterkunft im Krankenhaus werden zu 100% erstattet; Unterkunft und Verpflegung einer Begleitperson sind mitversichert, wenn die stationär behandelte Person minderjährig ist.

Quelle

Ambulante Heilbehandlung

unlimited

Ambulante medizinisch notwendige Heilbehandlung im Ausland wird zu 100% der erstattungsfähigen Kosten übernommen; freie Arztwahl unter zugelassenen Ärzten, Zahnärzten, Heilpraktikern, Chiropraktikern und Osteopathen im Aufenthaltsland.

Quelle

Schmerzstillende Zahnbehandlung

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Schmerzstillende konservierende Zahnbehandlung, Zahnfüllungen sowie provisorischer Zahnersatz in einfacher Ausführung werden zu 100% übernommen, ebenso Reparaturen an vorhandenem Zahnersatz; kein vollständiger Zahnersatz.

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Medizinisch notwendiger Transport zur Erstversorgung/zum Krankenhaus

unlimited

Deckt den medizinisch notwendigen Transport zur nächst erreichbaren, geeigneten Erstversorgungseinrichtung bzw. zum Krankenhaus, einen ggf. erforderlichen Verlegungstransport sowie den Transport zurück in die Unterkunft, jeweils zu 100%.

Quelle

Medizinisch sinnvoller Rücktransport nach Deutschland

unlimited

Die Kosten eines medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransports der versicherten Person an den ständigen Wohnsitz in Deutschland bzw. in das nächst erreichbare geeignete Krankenhaus werden zu 100% übernommen, einschließlich Kosten für eine Begleitperson, sofern für diese ebenfalls Versicherungsschutz besteht; soweit medizinisch vertretbar, ist das kostengünstigste Transportmittel zu wählen.

Quelle

Überführungskosten / Bestattung im Ausland

unlimited

Verstirbt die versicherte Person im Ausland, werden die Kosten der Rücküberführung an den ständigen Wohnsitz in Deutschland zu 100% erstattet; alternativ wird eine Beisetzung im Ausland bis zu der Höhe übernommen, die bei einer Überführung nach Deutschland angefallen wäre. Für Tarif 501/502 ist keine feste Eurogrenze angegeben.

Quelle

Such-, Rettungs- und Bergungskosten

10.000 €

Such-, Rettungs- und Bergungskosten wegen eines medizinischen Notfalls oder Tod sind nach den aktuellen Bedingungen (Stand 05/2025) bis 10.000 Euro versichert; frühere AVB-Fassungen (z. B. 2016/2022) sahen für diese Leistung eine Grenze von 5.000 Euro vor.

Quelle

COVID-19-Behandlung

Keine Grenze angegeben

In den geprüften Quellen nicht als eigene Leistung gesondert geregelt.

Quelle

Vorbestehende/bereits diagnostizierte Erkrankungen

Ausgeschlossen

Ausgeschlossen sind Heilbehandlungen, von denen bei Reiseantritt durch eine bereits ärztlich diagnostizierte Erkrankung feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise stattfinden müssen; eine Ausnahme gilt für Kosten zur Abwendung akuter Lebensgefahr, jedoch entfällt dann die Übernahme von Rücktransport-, Überführungs- und Bestattungskosten.

Quelle

Wintersport-Deckung

Keine Grenze angegeben

In den geprüften Quellen nicht erwähnt.

Quelle

Abenteuersport-Deckung

Keine Grenze angegeben

In den geprüften Quellen nicht erwähnt.

Quelle

Schwangerschaftskomplikationen, Frühgeburt, Fehlgeburt

unlimited

Medizinisch notwendige Heilbehandlung wegen Schwangerschaftskomplikationen, Frühgeburten bis zum Ende der 36. Schwangerschaftswoche, Fehlgeburten und medizinisch notwendiger Schwangerschaftsabbruch sind zu 100% versichert; reguläre Vorsorge und normale Entbindung sind nicht mitversichert.

Quelle

Privathaftpflicht im Ausland

Keine Grenze angegeben

In den geprüften Quellen nicht als Bestandteil dieses Reisekrankenschutzes genannt.

Quelle

Rechtsschutz im Ausland

Keine Grenze angegeben

In den geprüften Quellen nicht als Bestandteil dieses Reisekrankenschutzes genannt.

Quelle

24-Stunden-Reise-Notruf

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Ein kostenloser 24-Stunden-Reise-Notruf steht ganzjährig zur Verfügung; Telefonkosten, die durch die Kontaktaufnahme mit dem Versicherer oder dem Notfalldienst entstehen, werden übernommen; zusätzlich stehen eine kostenfreie Gesundheits-Hotline und ein Gesundheitsportal zur Verfügung.

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Wichtige Bedingungen

Frist fur Assistance-Anruf

Die Versicherungsbedingungen nennen keine feste Frist (z. B. Stundenangabe), innerhalb derer der 24-Stunden-Reise-Notruf kontaktiert werden muss; bei Krankenhausaufenthalt oder schwerer Erkrankung sollte der Notruf so schnell wie möglich informiert werden.

Nicht autorisierte Behandlung

Für eine unterlassene vorherige Meldung ist keine feste Vertragsstrafe vorgesehen; die Verletzung der Auskunfts- und Mitwirkungspflichten (§§ 10, 11 AVB) kann jedoch zur teilweisen oder vollständigen Leistungsfreiheit führen.

Abschluss im Ausland

Der Vertrag kann nur vor Beginn der Auslandsreise abgeschlossen werden; eine Rückdatierung oder ein Abschluss während des bereits laufenden Auslandsaufenthalts ist nicht zulässig.

Chronische Erkrankungen

Chronische bzw. bereits bestehende Erkrankungen sind nur versichert, wenn während der Reise eine akute, unvorhersehbare Verschlechterung eintritt, die eine sofortige Behandlung erfordert; bereits vor Reiseantritt absehbare oder geplante Behandlungen sind ausgeschlossen.

Schwangerschaft

Medizinisch notwendige Behandlungen wegen Schwangerschaftskomplikationen, Frühgeburten bis zum Ende der 36. Schwangerschaftswoche, Fehlgeburten und ein medizinisch notwendiger Schwangerschaftsabbruch sind versichert; reguläre Schwangerschaftsvorsorge und normale Entbindung sind nicht mitversichert.

Vorerkrankungsausschluesse

Behandlungen sind ausgeschlossen, wenn bei Reiseantritt aufgrund einer bereits ärztlich diagnostizierten Erkrankung feststand, dass eine Behandlung während der geplanten Reise erforderlich sein würde; eine Ausnahme gilt für Kosten zur Abwendung akuter Lebensgefahr.

Begrenzung der Deckungsdauer

Der Versicherungsschutz gilt für die ersten 70 Tage jedes Auslandsaufenthaltes im Versicherungsjahr; er endet mit Ende der Reise, Ablauf des 70. Tages oder Vertragsende, je nachdem was zuerst eintritt, und verlängert sich nur, wenn die Rückreise aus medizinischen Gründen nicht möglich ist.

Wo kaufen

Dokumente

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) – ReisekrankenVersicherung Tarif 501/502

Versicherungsbedingungen

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Informationsblatt zu Versicherungsprodukten (IPID)

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Produktinformationsblatt

Leistungsübersicht

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Policendetails

Medizinisch notwendiger Krankenrücktransport

Kosten für medizinisch notwendigen und vertretbaren Krankenrücktransport aus dem Ausland nach Deutschland werden übernommen

Quelle

Schwangerschafts- und Geburtsabdeckung

Medizinisch notwendige Heilbehandlung wegen Schwangerschaftskomplikationen, Frühgeburten bis zum Ende der 36. Schwangerschaftswoche, Fehlgeburten und medizinisch notwendiger Schwangerschaftsabbruch sind versichert

Quelle

Zahnärztliche Leistungen

Zahnärztliche Leistungen einschließlich provisorischem Zahnersatz sind mitversichert

Quelle

Von Heilpraktikern verordnete Arzneimittel

Von Heilpraktikern, Chiropraktikern und Osteopathen verordnete Arznei-, Hilfs- und Heilmittel sind im tariflichen Umfang mitversichert

Quelle

Physikalische Heilmittel

Ärztlich verordnete Heilmittel wie Strahlen-, Wärme-, Licht- und sonstige physikalische Behandlungen im Ausland sind abgedeckt

Quelle

Maximale Deckungsdauer pro Reise

Versicherungsschutz gilt für die ersten 70 Tage des Auslandsaufenthaltes

Quelle

Weltweite Abdeckung

Versicherungsschutz gilt weltweit in allen Ländern, die für den Versicherten Ausland sind; einschließlich USA und Kanada

Quelle

Keine Gesundheitsprüfung erforderlich

Abschluss ohne Gesundheitsprüfung möglich

Quelle

Keine Selbstbeteiligung

Versicherte trägt keine Selbstbeteiligung für Leistungen

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24-Stunden-Reise-Notruf

24-Stunden-Reise-Notruf an 365 Tagen im Jahr erreichbar unter +49 89 51 52-1522

Quelle

Kostenerstattungsmethode

Kostenerstattung nach Einreichung von Originalbelegen nach Beendigung des Auslandsaufenthalts

Quelle

Jährliche automatische Verlängerung

Jahrespolice verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn nicht einen Monat vor Ablauf schriftlich gekündigt

Quelle

Ausschluss bei Behandlungszweck

Für Auslandsreisen, die zum Zweck einer Heilbehandlung unternommen werden, besteht kein Versicherungsschutz

Quelle

Versicherungsfähigkeit

Versicherungsfähig sind nur Personen mit ständigem Wohnsitz in Deutschland, die bereits über eine gesetzliche (GKV) oder private (PKV) Krankheitskostenvollversicherung verfügen

Quelle

Quellen