Prüfung ausstehend

DKV Reiseversicherung (Reisemed)

Versichert durch DKV Deutsche Krankenversicherung AG · Deutschland

Reiseversicherung von DKV für den Germany-Markt, mit Online-Abschluss und 24/7-Hilfe.

Geprüft am 28.08.2026 · Bedingungen vom 2016-01Quellen

Online-Abschluss24/7 Assistance

Alleinstellungsmerkmale

Rund um die Uhr erreichbarer Notruf-Service für medizinische Beratung, Krankenhaussuche und Unterstützung bei der Leistungsabwicklung im Ausland.

Keine Selbstbeteiligung bei den Jahres-Auslandskrankenversicherungen.

Beim Tarif RD/FamilyMed RDN sind Such-, Rettungs- und Bergungskosten bis zu 20.000 Euro versichert, deutlich über den Mindeststandards vieler Wettbewerber.

Der Versicherungsschutz bleibt auch bestehen, wenn das Auswärtige Amt während des Aufenthalts eine Reisewarnung für das Reiseland ausspricht, bis eine gefahrlose Ausreise möglich ist.

Leistungsgrenzen

Gedeckt

Heilbehandlungskosten im Ausland

Gedeckt

Medizinisch notwendige ambulante und stationäre Heilbehandlungskosten wegen Krankheit oder Unfall im Ausland werden zu 100% erstattet; eine feste Höchstversicherungssumme wird in keinem der beiden Tarife genannt.

Klausel Nr. 12.1Seite 3/9

Abschnitt: 12. Unsere Tarifleistungen > 12.1 Ambulante Heilbehandlung

ersetzen wir zu 100 %.

Gedeckt

Medizinische Notfallbehandlung

Gedeckt

Die Notfallbehandlung nach einem Unfall oder einer akuten Erkrankung im Ausland, einschließlich des Transports zum nächsterreichbaren Arzt oder Krankenhaus, wird zu 100% erstattet.

Klausel Nr. 12.1 eSeite 3/9

Abschnitt: 12. Unsere Tarifleistungen > 12.1 Ambulante Heilbehandlung

Transport zum nächsterreichbaren Arzt oder Krankenhaus durch anerkannte Rettungsdienste zur Erstversorgung nach einem Unfall oder Notfall ersetzen wir zu 100 %.

Gedeckt

Stationäre Heilbehandlung

Gedeckt

Stationäre Heilbehandlungskosten einschließlich Krankenpflege, Unterkunft und Verpflegung werden zu 100% erstattet; beim Tarif ARE kann alternativ ein Krankenhaustagegeld von 25 EUR pro Tag gewählt werden.

Klausel Nr. 12.4 cSeite 4/9

Abschnitt: 12. Unsere Tarifleistungen > 12.4 Sonstige Leistungen > c) Krankenhaustagegeld

Bei stationärer Heilbehandlung im Ausland können Sie zwischen dem Ersatz der erstattungsfähigen Aufwendungen und einem Krankenhaustagegeld von 25 EUR pro Tag des Krankenhausaufenthaltes wählen.

Gedeckt

Ambulante Heilbehandlung

Gedeckt

Kosten für ambulante ärztliche Leistungen, verordnete Arznei- und Verbandmittel, Hilfsmittel und Heilmittel, die erstmals wegen eines Unfalls oder einer Erkrankung im Ausland erforderlich werden, werden zu 100% erstattet.

Klausel Nr. 12.1Seite 3/9

Abschnitt: 12. Unsere Tarifleistungen > 12.1 Ambulante Heilbehandlung

die erstmals aufgrund eines während des Auslandsaufenthaltes eingetretenen Unfalls erforderlich werden ... ersetzen wir zu 100 %.

Gedeckt

Zahnärztliche Notfallbehandlung

250 €

Beim Tarif ARE werden schmerzstillende zahnärztliche Behandlung und Füllungen mit plastischem Material zu 100% erstattet; provisorische Kronen/Zahnersatz infolge eines Unfalls sowie Reparaturen an vorhandenem Zahnersatz werden zu 50%, insgesamt maximal bis 250 EUR, erstattet. Alle sonstigen zahnmedizinischen Leistungen sind ausgeschlossen. Beim Tarif RD/RDN ist nur die provisorische Zahnbehandlung versichert; die Neuanfertigung von Zahnersatz ist ausgeschlossen.

Klausel Nr. 12.3Seite 4/9

Abschnitt: 12. Unsere Tarifleistungen > 12.3 Zahnärztliche Heilbehandlung

zu 50 % des Rechnungsbetrages, maximal jedoch insgesamt 250 EUR.

Gedeckt

Krankentransport im Ausland

Gedeckt

Der Transport durch anerkannte Rettungsdienste zum nächsterreichbaren geeigneten Arzt oder Krankenhaus zur Erstversorgung nach einem Unfall oder Notfall wird zu 100% erstattet.

Klausel Nr. 12.1 eSeite 3/9

Abschnitt: 12. Unsere Tarifleistungen > 12.1 Ambulante Heilbehandlung

Transport zum nächsterreichbaren Arzt oder Krankenhaus durch anerkannte Rettungsdienste zur Erstversorgung nach einem Unfall oder Notfall ersetzen wir zu 100 %.

Gedeckt

Krankenrücktransport

Gedeckt

Ein medizinisch notwendiger und ärztlich angeordneter Rücktransport an den ständigen Wohnsitz der versicherten Person (oder in ein dortiges Krankenhaus) ist versichert. Beim Tarif ARE werden die Mehrkosten nur bei vorheriger Leistungszusage des DKV-Notruf-Service zu 100%, ansonsten zu 80% erstattet; ohne Nachweis der medizinischen Notwendigkeit werden die Mehrkosten auch erstattet, wenn ein stationärer Aufenthalt voraussichtlich länger als 14 Tage dauert. Beim Tarif RD/RDN ist der 'medizinisch sinnvolle und vertretbare' Rücktransport ohne eine genannte prozentuale Zusage-Staffelung versichert.

Klausel Nr. 12.4 aSeite 4/9

Abschnitt: 12. Unsere Tarifleistungen > 12.4 Sonstige Leistungen > a) Rückführung

Sofern vor Durchführung des Rücktransportes keine Leistungszusage eingeholt wird, ersetzen wir die nachgewiesenen Mehrkosten des Rücktransportes zu 80 %.

Gedeckt

Überführung des Verstorbenen / Bestattung im Ausland

10.000 €

Stirbt die versicherte Person im Ausland, erstattet die DKV die unmittelbaren Kosten der Überführung an den letzten ständigen Wohnsitz. Beim Tarif ARE werden die Bestattungskosten im Ausland (anstelle der Überführung) bis maximal 10.000 EUR erstattet. Beim Tarif RD/RDN wird die Bestattung im Ausland bis zur Höhe der Überführungskosten erstattet, ohne gesonderten festen EUR-Höchstbetrag.

Klausel Nr. 12.4 bSeite 4/9

Abschnitt: 12. Unsere Tarifleistungen > 12.4 Sonstige Leistungen > b) Todesfall im Ausland

Stirbt die versicherte Person während des Auslandsaufenthaltes, erstatten wir die unmittelbaren Kosten einer Überführung des Verstorbenen an seinen letzten ständigen Wohnsitz oder die im Falle einer Beisetzung im Ausland entstandenen Bestattungskosten bis zu 10.000 EUR.

Bedingt

Such-, Rettungs- und Bergungskosten

20.000 €

Beim Tarif RD/FamilyMed RDN sind Such-, Rettungs- und Bergungskosten bis maximal 20.000 Euro versichert. Diese Leistung wird in den Bedingungen des Tarifs ARE nicht genannt.

Seite 1

Abschnitt: Was ist versichert?

Such-, Rettungs- und Bergungskosten bis maximal 20.000 Euro.

COVID-19-Behandlung

Keine Grenze angegeben

Die Behandlung von COVID-19 und anderen Pandemie-bedingten Erkrankungen ist weltweit wie jede andere Krankheit versichert.

Ausgeschlossen

Vorerkrankungen

Ausgeschlossen

Krankheiten, bei denen bei Reiseantritt erkennbar feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise behandelt werden müssen, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, ebenso Heilbehandlungen, die der alleinige oder einer der Gründe für den Reiseantritt waren.

Klausel Nr. 13 a-bSeite 5/9

Abschnitt: 13. Wann zahlen wir nicht?

Behandlungen im Ausland, die der alleinige Grund oder einer der Gründe für den Antritt der Reise waren; Krankheiten, von denen für die versicherte Person erkennbar bei Reiseantritt feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise behandelt werden müssen

Wintersport-Deckung

Keine Grenze angegeben

Wird in den geprüften Versicherungsunterlagen nicht behandelt.

Abenteuersport-Deckung

Keine Grenze angegeben

Wird in den geprüften Versicherungsunterlagen nicht behandelt.

Bedingt

Schwangerschaftskomplikationen

Bedingt

Versichert sind nur nicht vorhersehbare, akut eingetretene Schwangerschaftskomplikationen. Beim Tarif ARE gilt dies für Frühgeburten vor Ende der 32. Schwangerschaftswoche und Fehlgeburten; beim Tarif RD/FamilyMed RDN erstreckt sich dies auf Frühgeburten bis zum Ende der 36. Schwangerschaftswoche sowie Fehlgeburten und medizinisch notwendige Schwangerschaftsabbrüche. Bereits bei Reiseantritt bekannte Schwangerschaften, gewollter Abbruch, normale Entbindung und Wochenbetterkrankungen sind ausgeschlossen.

Seite 1

Abschnitt: Was ist versichert?

Frühgeburten bis zum Ende der 36. Schwangerschafts woche.

Auslandshaftpflicht

Keine Grenze angegeben

Wird in den geprüften Versicherungsunterlagen nicht behandelt.

Rechtsschutz im Ausland

Keine Grenze angegeben

Wird in den geprüften Versicherungsunterlagen nicht behandelt.

Gedeckt

24-Stunden-Notruf-Service

Gedeckt

Die DKV bietet einen rund um die Uhr erreichbaren Notruf-Service zur Beratung und Unterstützung bei der Leistungsabwicklung, unter anderem bei der Suche eines geeigneten Krankenhauses und der Organisation eines Rücktransports.

Abschnitt: Wie lange vor der Reise muss ich eine Auslandskrankenversicherung spätestens abschließen?

Im Falle eines Krankenhausaufenthalts sollten Sie sofort den 24-Stunden-Notruf der Auslandskrankenversicherung der DKV anrufen. Auch bei einem Rücktransport aus dem Ausland ist dies ratsam.

Wichtige Bedingungen

Frist fur Assistance-Anruf

Bei einer stationären Krankenhausbehandlung ist der Notruf-Service der DKV unverzüglich vor oder bei der Aufnahme einzuschalten; auch vor einem Rücktransport ist der Notruf-Service zu kontaktieren, um Leistungskürzungen zu vermeiden.

Nicht autorisierte Behandlung

Beim Tarif ARE werden die Mehrkosten eines Rücktransports nur bei vorheriger Leistungszusage des DKV-Notruf-Service zu 100% erstattet; ohne vorherige Zusage werden nur 80% der nachgewiesenen Mehrkosten erstattet.

Abschluss im Ausland

Der Versicherungsvertrag muss vor der Ausreise aus Deutschland abgeschlossen werden, während sich der Antragsteller noch im Inland befindet; ein Abschluss nach Antritt der Auslandsreise ist nicht möglich.

Chronische Erkrankungen

Krankheiten, bei denen bei Reiseantritt bereits erkennbar war, dass eine Behandlung während der Reise erforderlich sein würde, sind bei beiden Tarifen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Schwangerschaft

Versichert sind nur nicht vorhersehbare, akute Schwangerschaftskomplikationen; die Wochengrenze für Frühgeburten unterscheidet sich je nach Tarif (32. Woche beim Tarif ARE, 36. Woche beim Tarif RD/RDN). Bereits bekannte Schwangerschaften, gewollter Abbruch und normale Entbindung sind ausgeschlossen.

Vorerkrankungsausschluesse

Heilbehandlungen, die der alleinige oder einer der Gründe für den Reiseantritt waren, oder die bei Reiseantritt bereits als notwendig erkennbar waren, sind nicht versichert.

Begrenzung der Deckungsdauer

Der Versicherungsschutz pro Reise ist beim Tarif ARE auf sechs Wochen und beim Tarif RD/FamilyMed RDN auf zehn Wochen begrenzt; er endet spätestens mit Ablauf dieser Frist, es sei denn, die versicherte Person ist nicht transportfähig – dann besteht Versicherungsschutz bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit.

Direktzahlung

Wird der Notruf-Service der DKV vor der Krankenhausaufnahme eingeschaltet, rechnet die DKV direkt mit dem Krankenhaus ab, sodass keine Vorleistung der Kosten nötig ist; andernfalls sind Originalrechnungen zur Erstattung bei der DKV in Köln einzureichen.

Räumlicher Geltungsbereich

Der Versicherungsschutz gilt nur für vorübergehende Auslandsaufenthalte; Deutschland und Länder mit ständigem Wohnsitz der versicherten Person gelten nicht als Ausland. Beim Tarif RD/RDN gelten einzelne Leistungen auch für die ersten 10 Wochen einer Reise innerhalb Deutschlands.

Dokumente

Policendetails

Medizinische Notfallbehandlung im Ausland

Versicherungsschutz für medizinisch notwendige Heilbehandlung im Ausland bei Krankheit oder Unfall

QuelleSeite 1

Abschnitt: Was ist versichert?

Versichert sind während einer Reise im Ausland Kosten einer medizinisch notwendigen Heilbehandlung wegen: Erkrankung und Unfallfolgen.

Krankenrücktransport

Übernahme der Kosten für medizinisch notwendigen Rücktransport

QuelleKlausel Nr. 12.4 aSeite 4/9

Abschnitt: 12. Unsere Tarifleistungen > 12.4 Sonstige Leistungen > a) Rückführung

Bei einer medizinisch notwendigen und ärztlich angeordneten Rückführung aus dem Ausland erstatten wir die Mehrkosten des Rücktransportes der versicherten Person

Maximale Reisedauer pro Reise

Je nach Tarif 6, 8 oder 10 Wochen Versicherungsschutz pro Reise pro Jahr

Quelle

Abschnitt: FAQ > Für wen lohnt sich eine Auslandskrankenversicherung?

Wenn Sie sich nur für einige Tage absichern möchten, gibt es die Möglichkeit einer Auslandskrankenversicherung für eine einzelne Reise ab 1,60 Euro pro Tag innerhalb Europas.

Geografischer Geltungsbereich

Der Versicherungsschutz erstreckt sich grundsätzlich weltweit auf das Ausland

QuelleKlausel Nr. 4Seite 1/9

Abschnitt: 4. Wo gilt der Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf das Ausland.

Ausschluss geplanter Heilbehandlung

Keine Leistung für Heilbehandlungen, die der Grund oder einer der Gründe für den Reiseantritt waren

QuelleKlausel Nr. 13 aSeite 5/9

Abschnitt: 13. Wann zahlen wir nicht?

Behandlungen im Ausland, die der alleinige Grund oder einer der Gründe für den Antritt der Reise waren;

Jahresvertrag mit automatischer Verlängerung

Alle Reiseversicherungen der DKV sind Jahresversicherungen mit automatischer Verlängerung

Quelle

Abschnitt: Ihre Fragen zur Reisekrankenversicherung

Die Tarife der DKV sind sogenannte Jahresversicherungen – sie gelten also nicht nur für eine Reise, sondern für beliebig viele Reisen (mit der vertraglich festgelegten maximalen Reisedauer) innerhalb eines Jahres. Ihr Vertrag verlängert sich automatisch jährlich, wenn Sie ihn nicht kündigen.

Leistungszusage erforderlich für Rücktransport

Bei Rücktransport: mit vorheriger Zusage durch DKV-Notrufservice höhere Kostenerstattung

QuelleKlausel Nr. 12.4 aSeite 4/9

Abschnitt: 12. Unsere Tarifleistungen > 12.4 Sonstige Leistungen > a) Rückführung

Die Aufwendungen ersetzen wir zu 100 %, wenn vor Durchführung des Rücktransportes bei uns bzw. bei unserem Notrufservice eine Leistungszusage (siehe Nr. 12.4 e) und Nr. 14) eingeholt wird. Sofern vor Durchführung des Rücktransportes keine Leistungszusage eingeholt wird, ersetzen wir die nachgewiesenen Mehrkosten des Rücktransportes zu 80 %.

Versicherte müssen in Deutschland wohnhaft sein

Versichern können sich Personen, deren gewöhnlicher Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland liegt

QuelleKlausel Nr. 1Seite Seite 1

Abschnitt: 1. Wer kann sich versichern?

Versichern können sich Personen, – deren gewöhnlicher Aufenthalt (Lebensmittelpunkt) in der Bundesrepublik Deutschland liegt und – die nur vorübergehend ins Ausland reisen.

Quellen

DKV Reiseversicherung