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INTER Versicherungsverein aG (INTER Insurance Group)

INTER

INTER is a Reiseversicherung for the Germany market with online purchase and 24/7 assistance.

Zuletzt verifiziert am 27.08.2026Gepruft von: Boleron EUVersicherungsbedingungen: 2022-01-01Risikoträger: INTER Krankenversicherung AG
Online-Abschluss24/7 Assistance

Direktzahlung

Ambulante Kosten werden in der Regel zunächst vom Reisenden verauslagt und anschließend erstattet; bei stationärer Behandlung ist eine Direktabrechnung mit dem Krankenhaus möglich, sofern dies vor Ort machbar ist. Wird die Behandlung bzw. der Rücktransport vom medizinischen Dienst der INTER organisiert, erfolgt die Abrechnung direkt und in voller Höhe.

Geografischer Geltungsbereich

Weltweit, außer in Deutschland und im Land des gewöhnlichen Aufenthalts der versicherten Person

Der Versicherungsschutz gilt für einzelne Auslandsreisen bis zu maximal 56 Tagen; unbegrenzte Anzahl an Reisen pro Jahr im Rahmen des Jahresvertrags

Alleinstellungsmerkmale

  • Keine Selbstbeteiligung in allen Leistungsbereichen (ambulant, stationär, zahnärztlich, Rücktransport).
  • Unbegrenzte Erstattung der Rücktransportkosten, wenn dieser durch den medizinischen Dienst der INTER organisiert wird.
  • Unfälle bei Extremsportarten, einschließlich Tauchen, sind ohne Ausschluss mitversichert - im Gegensatz zu vielen Konkurrenzprodukten.
  • 24/7-Telemedizin mit deutschsprachigen Ärzten sowie ein rund-um-die-Uhr erreichbarer ärztlicher Notfalldienst.
  • Der Abschluss ist online bis kurz vor Reiseantritt möglich, bereits ab 9 EUR pro Jahr.

Leistungsgrenzen

Heilbehandlungskosten

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Die INTER erstattet medizinisch notwendige und angemessene Heilbehandlungskosten bei im Ausland akut auftretender Krankheit oder Unfall zu 100 %, ohne Selbstbeteiligung.

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Ärztliche Notfallbehandlung

unlimited

Ärztliche Leistungen bei im Ausland akut auftretender Krankheit oder Unfall werden zu 100 % übernommen, einschließlich der freien Arztwahl unter Ärzten, Zahnärzten, Heilpraktikern, Chirotherapeuten und Osteopathen.

Quelle

Stationäre Heilbehandlung

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Stationäre Krankenhausbehandlung (ärztliche Leistungen, Krankenpflege, Unterkunft, Verpflegung) wird zu 100 % erstattet; alternativ kann bei Verzicht auf Krankenhausleistungen ein Krankenhaustagegeld von 30 EUR pro Tag gewählt werden.

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Ambulante Heilbehandlung

unlimited

Ambulante ärztliche Leistungen, verordnete Arznei- und Verbandmittel sowie Heilmittel (Strahlen-, Wärme-, Lichttherapie) und Psychotherapie nach traumatisierenden Ereignissen werden zu 100 % erstattet; Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen sind ausgeschlossen.

Quelle

Zahnärztliche Behandlung

unlimited

Schmerzstillende Zahnbehandlung und Zahnfüllungen in einfacher Ausführung sowie akut notwendige Reparaturen von Zahnersatz/kieferorthopädischen Apparaturen werden zu 100 % erstattet; die Neuanfertigung von Zahnersatz, Kronen oder kieferorthopädischen Apparaturen ist ausgeschlossen.

Quelle

Transport zum Arzt/Krankenhaus

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Notwendiger Transport zum nächsterreichbaren Arzt oder Krankenhaus zur ambulanten Erstversorgung nach einem Unfall sowie Transport zum nächsterreichbaren geeigneten Krankenhaus, auch bei medizinisch notwendiger Verlegung, wird in voller Höhe übernommen.

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Krankenrücktransport

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Der Rücktransport wird übernommen, wenn er medizinisch notwendig oder sinnvoll/wirtschaftlich vertretbar ist (z. B. unzureichender Behandlungsstandard, voraussichtlich über 14 Tage Krankenhausaufenthalt oder günstigerer Rücktransport als Weiterbehandlung). Wird der Rücktransport vom medizinischen Dienst der INTER organisiert, erfolgt die Erstattung unbegrenzt; ansonsten ist die Erstattung auf 5.000 EUR (Europa) bzw. 10.000 EUR (außereuropäisch) begrenzt.

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Überführung oder Bestattung

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Stirbt die versicherte Person im Ausland, werden die Kosten der Überführung nach Deutschland, in die Schweiz oder den EWR-Staat des letzten gewöhnlichen Aufenthalts zu 100 % erstattet; ohne Überführung werden Bestattungskosten vor Ort bis zur Höhe der Überführungskosten sowie die An- und Rückreisekosten (Economy-Class) eines Angehörigen zur Trauerfeier übernommen.

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Personenbergung

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Erkrankt oder verletzt sich eine versicherte Person im Ausland und muss deshalb von einem Rettungsdienst gesucht, gerettet oder geborgen werden, sind die Kosten bis 10.000 EUR erstattungsfähig.

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

COVID-19 Behandlung

unlimited

INTER's ReiseAV terms (AVB) do not list pandemics as a general exclusion, so COVID-19 illness is treated like any other acute illness abroad: 100% of medically necessary treatment and return transport costs are covered without deductible. A pandemic-related travel warning is explicitly not an exclusion ground, unlike war-event warnings.

Quelle

Vorerkrankungen

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Der Versicherungsschutz gilt nur für im Ausland akut auftretende Krankheiten und Unfälle; Behandlungen, die bei Reiseantritt bereits absehbar oder geplant waren oder der Grund für die Reise waren, sind ausgeschlossen.

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Wintersport-Schutz

unlimited

Unfälle bei Wintersportaktivitäten (z. B. Skifahren) sind im Rahmen der regulären 100%igen Kostenerstattung mitversichert; die Bedingungen enthalten keinen sportbezogenen Ausschluss.

Quelle

Extremsport-Schutz

unlimited

Im Gegensatz zu vielen Wettbewerbern schließt die INTER Unfälle bei Extremsportarten nicht aus, ausdrücklich einschließlich Tauchunfällen, im Rahmen des regulären Versicherungsschutzes.

Quelle

Schwangerschaftskomplikationen

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Schwangerschaftskomplikationen einschließlich Frühgeburt vor Beendigung der 36. Schwangerschaftswoche sowie Fehlgeburt gelten als Versicherungsfälle und sind mitversichert; reguläre Schwangerschaftsvorsorge und normale Entbindung sind ausgeschlossen.

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Privathaftpflicht

Ausgeschlossen

The INTER Auslandsreisekrankenversicherung (ReiseAV) is a pure travel-medical product; its listed benefits cover doctor/dental/hospital treatment, rescue costs (up to €10,000), and medical repatriation only. Personal liability protection is not part of this product's benefit list and must be obtained via a separate personal/travel liability policy.

Quelle

Rechtsbeistand

Ausgeschlossen

The INTER Auslandsreisekrankenversicherung (ReiseAV) benefit schedule is limited to medical treatment, rescue/recovery costs (up to €10,000), and medically necessary repatriation abroad. Legal assistance/legal protection is not among the covered benefits of this travel-medical product.

Quelle

24-Stunden-Notfallservice

Gedeckt

Ein ärztliches Team ist rund um die Uhr für Notfälle erreichbar und bietet medizinische Beratung, Klinikempfehlungen sowie die Organisation von Krankenhausbehandlung, Rücktransport und Rettungsmaßnahmen.

Quelle

Wichtige Bedingungen

Frist fur Assistance-Anruf

Jede Krankenhausbehandlung ist binnen zehn Tagen nach ihrem Beginn der INTER anzuzeigen.

Nicht autorisierte Behandlung

Verletzt die versicherte Person vertragliche Obliegenheiten (z. B. die Anzeigepflicht bei Krankenhausbehandlung), kann die INTER unter den Voraussetzungen des § 28 VVG ganz oder teilweise von der Leistungspflicht befreit sein.

Abschluss im Ausland

Der Vertrag muss vor Beginn des Auslandsaufenthalts abgeschlossen werden; ein nachträglicher Abschluss während der Reise ist nicht möglich, ein Online-Abschluss ist aber noch kurz vor Reiseantritt möglich.

Chronische Erkrankungen

Der Versicherungsschutz beschränkt sich auf im Ausland akut auftretende Krankheiten und Unfälle; chronische oder bereits bekannte Vorerkrankungen sowie vor Reiseantritt geplante Behandlungen sind nicht versichert.

Schwangerschaft

Nur Schwangerschaftskomplikationen, Fehlgeburt und Frühgeburt vor der 36. Schwangerschaftswoche gelten als Versicherungsfälle; reguläre Schwangerschaftsvorsorge und normale Entbindung sind ausgeschlossen.

Vorerkrankungsausschluesse

Behandlungen, die bei Reiseantritt aufgrund ärztlicher Diagnose bereits absehbar oder geplant waren, sind ausgeschlossen, es sei denn, die Reise erfolgte wegen des Todes des Ehegatten/Lebenspartners oder eines Verwandten ersten Grades.

Begrenzung der Deckungsdauer

Der Versicherungsschutz gilt für bis zu 56 Tage je einzelner Auslandsreise; der Jahresvertrag deckt eine unbegrenzte Anzahl solcher Reisen pro Jahr ab.

Wo kaufen

Dokumente

Leistungskurzbeschreibung - Tarif ReiseAV S

Leistungsübersicht

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Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) - Tarif ReiseAV S (Stand 01.01.2018)

Versicherungsbedingungen

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Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) - Tarif ReiseAV S (Stand 01.01.2022)

Versicherungsbedingungen

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Produktinformationsblatt (§4 VVG-InfoV) - Tarif ReiseAV S

IPID

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Offizielle Produktseite

Sonstiges Dokument

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Policendetails

Notfallevakuierung und Rücktransport

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Deckt Kosten für medizinisch notwendigen Rücktransport nach Deutschland

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Versicherungsschutz für akut auftretende Krankheiten und Unfälle

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Versicherungsschutz gilt nur für im Ausland akut auftretende Krankheiten und Unfälle, nicht für Vorerkrankungen

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Geografischer Geltungsbereich und Dauer

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Weltweiter Schutz außerhalb des Landes des ständigen Wohnsitzes, für einzelne Reisen bis 56 Tage

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Abdeckung von Extremsportarten

Versicherungsschutz deckt Unfälle bei Extremsportarten ab

Quelle

24/7 ärztlicher Notfalldienst

Rund um die Uhr erreichbares ärztliches Team für Notfälle, Organisation von Behandlung und Rücktransport

Quelle

Einreichungsfrist für Leistungsanträge

Kostenbelege müssen im Original innerhalb von 3 Monaten nach Behandlungsende oder Rückkehr nach Deutschland eingereicht werden

Quelle

Zahlungsart (Erstattung vs. Direktabrechnung)

Bei ambulanter Behandlung: Patient bezahlt zuerst, dann Erstattung. Bei stationär: Direktabrechnung mit Krankenhaus möglich

Quelle

Mindestvertragsdauer

Jahresvertrag mit Mindestdauer vom Versicherungsbeginn bis 31.12. des Folgejahres

Quelle

Quellen