Zürich Beteiligungs-Aktiengesellschaft (Deutschland) / Zurich Insurance Europe AG
Zurich
Zurich is a Reiseversicherung for the Germany market with online purchase and 24/7 assistance.
Direktzahlung
Versicherte werden gebeten, vor einem Krankenhausaufenthalt den Notruf-Service zu kontaktieren, damit ein geeignetes Krankenhaus gesucht werden kann und der Kunde nicht in Vorleistung der Krankenhauskosten treten muss.
Geografischer Geltungsbereich
Weltweit, außerhalb Deutschlands
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf das Ausland; als Ausland gelten Länder, in denen die versicherte Person keinen ständigen Wohnsitz hat, die Bundesrepublik Deutschland gilt nicht als Ausland.
Startpreis
9 €
Richtwert — Preisannahmen nicht angegeben
Alleinstellungsmerkmale
- Die Familienabsicherung im Rahmen der DKV-Kooperation umfasst weltweit einen medizinisch notwendigen Rücktransport als zentrale Leistung.
- Der Abschluss ist schnell und einfach online möglich, sogar noch am Tag vor der Reise, für Kurzentschlossene.
- Ein 24-Stunden-Notruf-Service organisiert weltweit medizinische Hilfe und Krankenhausvermittlung und erteilt eine Kostenzusage, um Vorleistungen bei Krankenhauskosten zu vermeiden.
- Die Auslandskrankenversicherung lässt sich mit der Zurich Reisegepäckversicherung im MobilSchutz-Baustein innerhalb des modularen PrivatSchutz-Pakets kombinieren.
Leistungsgrenzen
Heilbehandlungskosten im Ausland
Gedeckt
Ärztliche Leistungen, verordnete Arznei- und Verbandmittel, Hilfsmittel und Heilmittel, die wegen Krankheit oder Unfall im Ausland erforderlich werden, werden zu 100 % erstattet; eine Gesamtversicherungssumme wird in den Bedingungen nicht genannt.
Akute ärztliche Behandlung im Ausland
Gedeckt
Deckung für medizinisch notwendige Behandlungen wegen Krankheit oder Unfall während des Auslandsaufenthaltes, einschließlich Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte und schmerzstillende Zahnbehandlungen; Erstattung zu 100 % ohne genannte Obergrenze.
Stationäre Heilbehandlung
Gedeckt
Ärztliche Leistungen, Krankenhausleistungen einschließlich Krankenpflege, Unterkunft und Verpflegung sowie der Transport zum nächsterreichbaren geeigneten Krankenhaus durch anerkannte Rettungsdienste werden zu 100 % erstattet; freie Krankenhauswahl im Aufenthaltsland.
Ambulante Heilbehandlung
Gedeckt
Ärztliche Leistungen, Arznei- und Verbandmittel, Hilfsmittel infolge eines Unfalls im Ausland, Heilmittel eines niedergelassenen Physiotherapeuten sowie der Transport zum nächsterreichbaren Arzt durch anerkannte Rettungsdienste werden zu 100 % erstattet.
Zahnärztliche Heilbehandlung
250 €
Schmerzstillende Behandlung im Mund- und Zahnbereich sowie Zahnfüllungen mit plastischem Material werden zu 100 % ohne Obergrenze erstattet; provisorische Zahnkronen bzw. Zahnersatz infolge eines Unfalls im Ausland sowie Reparaturen an vorhandenem Zahnersatz werden zu 50 % des Rechnungsbetrages, insgesamt maximal 250 EUR, erstattet. Alle sonstigen zahnmedizinischen Leistungen sind ausgeschlossen.
Transport zum nächsterreichbaren Arzt oder Krankenhaus
Gedeckt
Der Transport zum nächsterreichbaren Arzt oder Krankenhaus durch anerkannte Rettungsdienste zur Erstversorgung nach einem Unfall oder Notfall wird zu 100 % erstattet.
Medizinisch notwendige Rückführung
Gedeckt
Die Mehrkosten einer medizinisch notwendigen und ärztlich angeordneten Rückführung an den ständigen Wohnsitz oder in ein Krankenhaus in Deutschland werden zu 100 % erstattet, wenn vorher eine Leistungszusage beim Notruf-Service eingeholt wird, andernfalls zu 80 % der nachgewiesenen Mehrkosten. Ohne Nachweis der medizinischen Notwendigkeit erfolgt Erstattung, wenn eine stationäre Behandlung voraussichtlich länger als 14 Tage dauern würde.
Überführung des Verstorbenen / Bestattung im Ausland
10.000 €
Stirbt die versicherte Person im Ausland, werden die unmittelbaren Kosten einer Überführung an den letzten ständigen Wohnsitz oder die im Falle einer Beisetzung im Ausland entstandenen Bestattungskosten bis zu 10.000 EUR erstattet.
Such- und Rettungskosten
Keine Grenze angegeben
Such- und Rettungskosten werden in den geprüften Bedingungen bzw. der Produktübersicht nicht erwähnt.
COVID-19-Behandlung
Keine Grenze angegeben
Eine gesonderte Regelung zu COVID-19 wird in den geprüften Bedingungen bzw. der Produktübersicht nicht erwähnt.
Vorbestehende / chronische Erkrankungen
Ausgeschlossen
Keine Leistungen werden erbracht für Krankheiten, von denen erkennbar bei Reiseantritt feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise behandelt werden müssen, es sei denn, die Reise wurde wegen des Todes des Ehegatten/Lebenspartners oder eines Verwandten ersten Grades unternommen.
Wintersport-Deckung
Keine Grenze angegeben
Eine gesonderte Regelung zu Wintersport wird in den geprüften Bedingungen bzw. der Produktübersicht nicht erwähnt.
Abenteuersport-Deckung
Keine Grenze angegeben
Eine gesonderte Regelung zu Abenteuer- bzw. Extremsport wird in den geprüften Bedingungen bzw. der Produktübersicht nicht erwähnt.
Schwangerschaftskomplikationen
Bedingt
Aufwendungen für eine vor Reiseantritt bekannte Schwangerschaft, Schwangerschaftsabbruch, Entbindung und Wochenbetterkrankungen sind ausgeschlossen; versichert sind jedoch nicht vorhersehbare, akut eingetretene Schwangerschaftskomplikationen einschließlich Frühgeburten vor Ende der 32. Schwangerschaftswoche und Fehlgeburten; auch die Behandlung des Frühgeborenen ist mitversichert.
Privathaftpflicht
Keine Grenze angegeben
Eine Privathaftpflicht-Deckung ist in diesem Auslandsreise-Krankenversicherungsprodukt nicht enthalten; Haftpflichtschutz im Ausland wird separat über die Zurich Privathaftpflicht angeboten.
Rechtsschutz/-beistand
Keine Grenze angegeben
Eine Rechtsschutz-/Rechtsbeistandsleistung wird in den geprüften Bedingungen bzw. der Produktübersicht nicht erwähnt.
24-Stunden-Notruf-Service
Gedeckt
Ein 24-Stunden-Notruf-Service (+49 221 57 89 40 05) organisiert weltweit medizinische Hilfe, vermittelt geeignete Krankenhäuser und erteilt vor Krankenhausaufnahme oder Rückführung eine Leistungszusage.
Wichtige Bedingungen
Frist fur Assistance-Anruf
Der 24-Stunden-Notruf-Service muss unverzüglich vor oder bei Krankenhausaufnahme eingeschaltet werden, und er muss vor einer Rückführung in jedem Fall eingeschaltet werden, um Leistungseinschränkungen zu vermeiden.
Nicht autorisierte Behandlung
Wird ein Rücktransport durchgeführt, ohne vorher eine Leistungszusage des Notruf-Service einzuholen, werden nur 80 % statt 100 % der nachgewiesenen Mehrkosten erstattet.
Abschluss im Ausland
Der Versicherungsvertrag muss vor der Ausreise aus Deutschland abgeschlossen werden; ein nachträglicher Abschluss nach Reisebeginn oder während des Auslandsaufenthalts ist nicht möglich.
Chronische Erkrankungen
Krankheiten, die bei planmäßiger Durchführung der Reise erkennbar behandelt werden müssen, sind ausgeschlossen, es sei denn, die Reise wurde wegen des Todes des Ehegatten/Lebenspartners oder eines Verwandten ersten Grades angetreten.
Schwangerschaft
Aufwendungen für eine vor Reiseantritt bekannte Schwangerschaft, Schwangerschaftsabbruch, Entbindung und Wochenbetterkrankungen sind ausgeschlossen; nicht vorhersehbare, akut eingetretene Schwangerschaftskomplikationen einschließlich Frühgeburten vor Ende der 32. Schwangerschaftswoche und Fehlgeburten bleiben versichert.
Vorerkrankungsausschluesse
Chronische oder vorbestehende Erkrankungen, deren Behandlungsbedürftigkeit während der Reise bei Reiseantritt vorhersehbar war, sind nach diesem Tarif nicht versichert.
Begrenzung der Deckungsdauer
Der Versicherungsschutz gilt für private Auslandsreisen bis zu sechs Wochen (42 Tage) je Reise innerhalb des Versicherungsjahres; Geschäftsreisen sind im Rahmen der Jahresversicherung auf 7 Tage begrenzt.
Policendetails
Krankenrücktransport
Übernahme der Kosten für medizinisch notwendigen Rücktransport nach Deutschland oder in das Heimatland bei ernstafter Erkrankung oder schwerem Unfall im Ausland
QuelleDeckungsdauer Urlaubsreisen
Urlaubsreisen bis 42 Tage Dauer; weltweiter Versicherungsschutz für beliebig viele Reisen pro Versicherungsjahr
QuelleDeckungsdauer Geschäftsreisen
Geschäftsreisen bis 7 Tage Dauer mit weltweitem Versicherungsschutz
QuelleAusschluss vorhersehbarer chronischer Erkrankungen
Behandlung chronischer Krankheiten wird häufig als 'vorhersehbar' eingestuft und ist somit nicht abgedeckt
Quelle24-Stunden-Notruf-Service
Kostenloser 24-Stunden-Notruf-Service organisiert weltweit Hilfe und vermittelt Ärzte im Ausland
QuelleLeistungseinschränkungen bei Reisewarnungen
Bei Reisewarnung des Auswärtigen Amtes können Leistungen gemäß Versicherungsbedingungen eingeschränkt oder ausgeschlossen werden
QuelleFlexibler Abschluss bis zum Vortag der Reise
Die Versicherung kann online schnell und einfach abgeschlossen werden, noch am Tag vor der Reise, muss aber stets vor Reisebeginn abgeschlossen sein.
QuelleWahlweises Krankenhaustagegeld
Bei stationärer Heilbehandlung im Ausland kann zwischen dem Ersatz der erstattungsfähigen Aufwendungen und einem Krankenhaustagegeld von 25 EUR pro Tag gewählt werden.
QuelleKooperationsmodell mit DKV
Die Auslandskrankenversicherung wird durch die DKV Deutsche Krankenversicherung AG als Kooperationspartner erbracht; Zurich fungiert als Vertriebspartner in Deutschland
QuelleRisikogruppen-Einschränkungen und Sonderregelungen
Bestimmte Risikogruppen (chronisch Kranke, Schwangere, Sportler) unterliegen speziellen Bedingungen und Einschränkungen
QuelleMobilSchutz-Modul-Struktur
Auslandskrankenversicherung als eigenständige Police oder als MobilSchutz-Baustein im PrivatSchutz-Paket; MobilSchutz ist ab 3 PrivatSchutz-Bausteinen wählbar
QuelleAbschluss vor Reiseantritt erforderlich
Versicherung muss vor Reiseantritt abgeschlossen werden; nachträglicher Abschluss während des Auslandsaufenthalts ist nicht möglich
QuelleMitteilungspflichten des Versicherungsnehmers
Versicherungsfall muss unverzüglich der Versicherung gemeldet werden; bei Erkrankung, Verletzung oder Krankenhausaufenthalt must die Notfall-Hotline angerufen werden
Quelle