Aus Quelldokumenten geprüft

Zürich Beteiligungs-Aktiengesellschaft (Deutschland) / Zurich Insurance Europe AG

Zurich

Zurich is a Reiseversicherung for the Germany market with online purchase and 24/7 assistance.

Zuletzt verifiziert am 27.08.2026Gepruft von: Boleron EUVersicherungsbedingungen: 2016-01Risikoträger: Zurich Insurance Europe AG (medical cover underwritten via DKV Deutsche Krankenversicherung AG)
Online-Abschluss24/7 Assistance

Direktzahlung

Versicherte werden gebeten, vor einem Krankenhausaufenthalt den Notruf-Service zu kontaktieren, damit ein geeignetes Krankenhaus gesucht werden kann und der Kunde nicht in Vorleistung der Krankenhauskosten treten muss.

Geografischer Geltungsbereich

Weltweit, außerhalb Deutschlands

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf das Ausland; als Ausland gelten Länder, in denen die versicherte Person keinen ständigen Wohnsitz hat, die Bundesrepublik Deutschland gilt nicht als Ausland.

Startpreis

9 €

Richtwert — Preisannahmen nicht angegeben

Alleinstellungsmerkmale

  • Die Familienabsicherung im Rahmen der DKV-Kooperation umfasst weltweit einen medizinisch notwendigen Rücktransport als zentrale Leistung.
  • Der Abschluss ist schnell und einfach online möglich, sogar noch am Tag vor der Reise, für Kurzentschlossene.
  • Ein 24-Stunden-Notruf-Service organisiert weltweit medizinische Hilfe und Krankenhausvermittlung und erteilt eine Kostenzusage, um Vorleistungen bei Krankenhauskosten zu vermeiden.
  • Die Auslandskrankenversicherung lässt sich mit der Zurich Reisegepäckversicherung im MobilSchutz-Baustein innerhalb des modularen PrivatSchutz-Pakets kombinieren.

Leistungsgrenzen

Heilbehandlungskosten im Ausland

Gedeckt

Ärztliche Leistungen, verordnete Arznei- und Verbandmittel, Hilfsmittel und Heilmittel, die wegen Krankheit oder Unfall im Ausland erforderlich werden, werden zu 100 % erstattet; eine Gesamtversicherungssumme wird in den Bedingungen nicht genannt.

Quelle

Akute ärztliche Behandlung im Ausland

Gedeckt

Deckung für medizinisch notwendige Behandlungen wegen Krankheit oder Unfall während des Auslandsaufenthaltes, einschließlich Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte und schmerzstillende Zahnbehandlungen; Erstattung zu 100 % ohne genannte Obergrenze.

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Stationäre Heilbehandlung

Gedeckt

Ärztliche Leistungen, Krankenhausleistungen einschließlich Krankenpflege, Unterkunft und Verpflegung sowie der Transport zum nächsterreichbaren geeigneten Krankenhaus durch anerkannte Rettungsdienste werden zu 100 % erstattet; freie Krankenhauswahl im Aufenthaltsland.

Quelle

Ambulante Heilbehandlung

Gedeckt

Ärztliche Leistungen, Arznei- und Verbandmittel, Hilfsmittel infolge eines Unfalls im Ausland, Heilmittel eines niedergelassenen Physiotherapeuten sowie der Transport zum nächsterreichbaren Arzt durch anerkannte Rettungsdienste werden zu 100 % erstattet.

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Zahnärztliche Heilbehandlung

250 €

Schmerzstillende Behandlung im Mund- und Zahnbereich sowie Zahnfüllungen mit plastischem Material werden zu 100 % ohne Obergrenze erstattet; provisorische Zahnkronen bzw. Zahnersatz infolge eines Unfalls im Ausland sowie Reparaturen an vorhandenem Zahnersatz werden zu 50 % des Rechnungsbetrages, insgesamt maximal 250 EUR, erstattet. Alle sonstigen zahnmedizinischen Leistungen sind ausgeschlossen.

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Transport zum nächsterreichbaren Arzt oder Krankenhaus

Gedeckt

Der Transport zum nächsterreichbaren Arzt oder Krankenhaus durch anerkannte Rettungsdienste zur Erstversorgung nach einem Unfall oder Notfall wird zu 100 % erstattet.

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Medizinisch notwendige Rückführung

Gedeckt

Die Mehrkosten einer medizinisch notwendigen und ärztlich angeordneten Rückführung an den ständigen Wohnsitz oder in ein Krankenhaus in Deutschland werden zu 100 % erstattet, wenn vorher eine Leistungszusage beim Notruf-Service eingeholt wird, andernfalls zu 80 % der nachgewiesenen Mehrkosten. Ohne Nachweis der medizinischen Notwendigkeit erfolgt Erstattung, wenn eine stationäre Behandlung voraussichtlich länger als 14 Tage dauern würde.

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Überführung des Verstorbenen / Bestattung im Ausland

10.000 €

Stirbt die versicherte Person im Ausland, werden die unmittelbaren Kosten einer Überführung an den letzten ständigen Wohnsitz oder die im Falle einer Beisetzung im Ausland entstandenen Bestattungskosten bis zu 10.000 EUR erstattet.

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Such- und Rettungskosten

Keine Grenze angegeben

Such- und Rettungskosten werden in den geprüften Bedingungen bzw. der Produktübersicht nicht erwähnt.

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COVID-19-Behandlung

Keine Grenze angegeben

Eine gesonderte Regelung zu COVID-19 wird in den geprüften Bedingungen bzw. der Produktübersicht nicht erwähnt.

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Vorbestehende / chronische Erkrankungen

Ausgeschlossen

Keine Leistungen werden erbracht für Krankheiten, von denen erkennbar bei Reiseantritt feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise behandelt werden müssen, es sei denn, die Reise wurde wegen des Todes des Ehegatten/Lebenspartners oder eines Verwandten ersten Grades unternommen.

Quelle

Wintersport-Deckung

Keine Grenze angegeben

Eine gesonderte Regelung zu Wintersport wird in den geprüften Bedingungen bzw. der Produktübersicht nicht erwähnt.

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Abenteuersport-Deckung

Keine Grenze angegeben

Eine gesonderte Regelung zu Abenteuer- bzw. Extremsport wird in den geprüften Bedingungen bzw. der Produktübersicht nicht erwähnt.

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Schwangerschaftskomplikationen

Bedingt

Aufwendungen für eine vor Reiseantritt bekannte Schwangerschaft, Schwangerschaftsabbruch, Entbindung und Wochenbetterkrankungen sind ausgeschlossen; versichert sind jedoch nicht vorhersehbare, akut eingetretene Schwangerschaftskomplikationen einschließlich Frühgeburten vor Ende der 32. Schwangerschaftswoche und Fehlgeburten; auch die Behandlung des Frühgeborenen ist mitversichert.

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Privathaftpflicht

Keine Grenze angegeben

Eine Privathaftpflicht-Deckung ist in diesem Auslandsreise-Krankenversicherungsprodukt nicht enthalten; Haftpflichtschutz im Ausland wird separat über die Zurich Privathaftpflicht angeboten.

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Rechtsschutz/-beistand

Keine Grenze angegeben

Eine Rechtsschutz-/Rechtsbeistandsleistung wird in den geprüften Bedingungen bzw. der Produktübersicht nicht erwähnt.

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24-Stunden-Notruf-Service

Gedeckt

Ein 24-Stunden-Notruf-Service (+49 221 57 89 40 05) organisiert weltweit medizinische Hilfe, vermittelt geeignete Krankenhäuser und erteilt vor Krankenhausaufnahme oder Rückführung eine Leistungszusage.

Quelle

Wichtige Bedingungen

Frist fur Assistance-Anruf

Der 24-Stunden-Notruf-Service muss unverzüglich vor oder bei Krankenhausaufnahme eingeschaltet werden, und er muss vor einer Rückführung in jedem Fall eingeschaltet werden, um Leistungseinschränkungen zu vermeiden.

Nicht autorisierte Behandlung

Wird ein Rücktransport durchgeführt, ohne vorher eine Leistungszusage des Notruf-Service einzuholen, werden nur 80 % statt 100 % der nachgewiesenen Mehrkosten erstattet.

Abschluss im Ausland

Der Versicherungsvertrag muss vor der Ausreise aus Deutschland abgeschlossen werden; ein nachträglicher Abschluss nach Reisebeginn oder während des Auslandsaufenthalts ist nicht möglich.

Chronische Erkrankungen

Krankheiten, die bei planmäßiger Durchführung der Reise erkennbar behandelt werden müssen, sind ausgeschlossen, es sei denn, die Reise wurde wegen des Todes des Ehegatten/Lebenspartners oder eines Verwandten ersten Grades angetreten.

Schwangerschaft

Aufwendungen für eine vor Reiseantritt bekannte Schwangerschaft, Schwangerschaftsabbruch, Entbindung und Wochenbetterkrankungen sind ausgeschlossen; nicht vorhersehbare, akut eingetretene Schwangerschaftskomplikationen einschließlich Frühgeburten vor Ende der 32. Schwangerschaftswoche und Fehlgeburten bleiben versichert.

Vorerkrankungsausschluesse

Chronische oder vorbestehende Erkrankungen, deren Behandlungsbedürftigkeit während der Reise bei Reiseantritt vorhersehbar war, sind nach diesem Tarif nicht versichert.

Begrenzung der Deckungsdauer

Der Versicherungsschutz gilt für private Auslandsreisen bis zu sechs Wochen (42 Tage) je Reise innerhalb des Versicherungsjahres; Geschäftsreisen sind im Rahmen der Jahresversicherung auf 7 Tage begrenzt.

Wo kaufen

Dokumente

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) ReiseMed Tarif ARE

Versicherungsbedingungen

Öffnen

MobilSchutz - Einfache Übersicht (Reisegepäck- und Auslandskrankenversicherung)

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Policendetails

Krankenrücktransport

Übernahme der Kosten für medizinisch notwendigen Rücktransport nach Deutschland oder in das Heimatland bei ernstafter Erkrankung oder schwerem Unfall im Ausland

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Deckungsdauer Urlaubsreisen

Urlaubsreisen bis 42 Tage Dauer; weltweiter Versicherungsschutz für beliebig viele Reisen pro Versicherungsjahr

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Deckungsdauer Geschäftsreisen

Geschäftsreisen bis 7 Tage Dauer mit weltweitem Versicherungsschutz

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Keine Wartezeiten

Versicherungsschutz beginnt sofort nach Vertragsabschluss ohne Wartezeiten

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Ausschluss vorhersehbarer chronischer Erkrankungen

Behandlung chronischer Krankheiten wird häufig als 'vorhersehbar' eingestuft und ist somit nicht abgedeckt

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24-Stunden-Notruf-Service

Kostenloser 24-Stunden-Notruf-Service organisiert weltweit Hilfe und vermittelt Ärzte im Ausland

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Leistungseinschränkungen bei Reisewarnungen

Bei Reisewarnung des Auswärtigen Amtes können Leistungen gemäß Versicherungsbedingungen eingeschränkt oder ausgeschlossen werden

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Flexibler Abschluss bis zum Vortag der Reise

Die Versicherung kann online schnell und einfach abgeschlossen werden, noch am Tag vor der Reise, muss aber stets vor Reisebeginn abgeschlossen sein.

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Wahlweises Krankenhaustagegeld

Bei stationärer Heilbehandlung im Ausland kann zwischen dem Ersatz der erstattungsfähigen Aufwendungen und einem Krankenhaustagegeld von 25 EUR pro Tag gewählt werden.

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Kooperationsmodell mit DKV

Die Auslandskrankenversicherung wird durch die DKV Deutsche Krankenversicherung AG als Kooperationspartner erbracht; Zurich fungiert als Vertriebspartner in Deutschland

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Risikogruppen-Einschränkungen und Sonderregelungen

Bestimmte Risikogruppen (chronisch Kranke, Schwangere, Sportler) unterliegen speziellen Bedingungen und Einschränkungen

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MobilSchutz-Modul-Struktur

Auslandskrankenversicherung als eigenständige Police oder als MobilSchutz-Baustein im PrivatSchutz-Paket; MobilSchutz ist ab 3 PrivatSchutz-Bausteinen wählbar

Quelle

Abschluss vor Reiseantritt erforderlich

Versicherung muss vor Reiseantritt abgeschlossen werden; nachträglicher Abschluss während des Auslandsaufenthalts ist nicht möglich

Quelle

Mitteilungspflichten des Versicherungsnehmers

Versicherungsfall muss unverzüglich der Versicherung gemeldet werden; bei Erkrankung, Verletzung oder Krankenhausaufenthalt must die Notfall-Hotline angerufen werden

Quelle

Quellen