Verifiziertes Angebot

Zurich

Zurich is a Reiseversicherung for the DE market with online purchase and 24/7 assistance.

Zuletzt verifiziert am 12.05.2026Zürich Beteiligungs-Aktiengesellschaft (Deutschland) / Zurich Insurance Europe AG
Online purchase24/7 helpline

Direktzahlung

Bei ambulanten Behandlungen muss der Versicherte in der Regel die Rechnung direkt vor Ort bezahlen und die Belege anschließend bei der DKV zur Erstattung einreichen. Bei stationären Aufenthalten wird dringend empfohlen, vorher den 24-Stunden-Notruf (+49 221 57894005) zu kontaktieren; wird eine Leistungszusage für den Rücktransport eingeholt, werden 100 % der Mehrkosten erstattet. Ohne vorherige Leistungszusage werden nur 80 % der Mehrkosten des Rücktransports erstattet. Transport durch anerkannte Rettungsdienste ist versichert; Taxifahrten sind nicht versichert.

Geographic scope

DE

Worldwide; holiday trips up to 42 days per trip, business trips up to 7 days per trip. Coverage does not apply in Germany (the insured's country of residence). Travel warnings by the German Foreign Office (Auswärtiges Amt) may result in coverage restrictions.

Alleinstellungsmerkmale

  • Der Krankenrücktransport wird nicht nur bei medizinischer Notwendigkeit, sondern auch bei medizinischer Sinnhaftigkeit organisiert und übernommen – ein breiterer Schutz als bei vielen Mitbewerbern.
  • Beim Abschluss sind keine Gesundheitsfragen zu beantworten und es findet keine Risikoprüfung statt, sodass sofort und bedingungslos alle Kunden unabhängig von ihrer Vorgeschichte versichert sind.
  • Der Versicherungsschutz beginnt sofort nach Vertragsabschluss ohne Wartezeit, auch noch am Tag der Abreise.
  • Kostenloser internationaler 24-Stunden-Notrufservice (+49 221 57894005) vermittelt weltweit Ärzte, koordiniert Hilfsleistungen und organisiert Rücktransporte ohne zusätzliche Kosten.
  • Das Produkt wird durch die DKV, Deutschlands größten privaten Krankenversicherer, unterstützt und bietet erstklassige Schadenbearbeitung und medizinisches Netzwerk-Know-how hinter der Marke Zurich.

Leistungsgrenzen

Heilbehandlungskosten im Ausland

Gedeckt

100 % Erstattung der medizinisch notwendigen ambulanten und stationären Heilbehandlungskosten im Ausland bei akuter Erkrankung oder Unfallfolgen, einschließlich Medikamente, Heil- und Hilfsmittel. Behandlung muss durch einen im Aufenthaltsland zugelassenen Arzt erfolgen. Keine individuelle Versicherungssumme in den Quellen angegeben.

Quelle

Notfallmedizinische Behandlung im Ausland

Gedeckt

Abdeckung notfallmedizinischer Behandlungen bei akuter Erkrankung oder Verletzung auf Reisen, einschließlich Arzt- und Krankenhauskosten zu Privatpatienten-Sätzen. Zurich kooperiert mit der DKV zur Übernahme von Kosten, die die gesetzliche oder private deutsche Krankenversicherung im Ausland nicht trägt.

Quelle

Stationäre Krankenhausbehandlung im Ausland

Gedeckt

Übernahme der Kosten für medizinisch notwendige stationäre Krankenhausbehandlung im Ausland bei akuter Erkrankung oder Unfall. Freie Wahl unter den im Aufenthaltsland zur Heilbehandlung zugelassenen Krankenhäusern. Vorherige Benachrichtigung des 24-Stunden-Notrufs bei oder vor stationärer Aufnahme wird empfohlen.

Quelle

Ambulante Behandlung im Ausland

Gedeckt

Übernahme der Kosten für medizinisch notwendige ambulante Arztbesuche im Ausland bei akuter Erkrankung oder Unfall. Der Versicherte bezahlt die Rechnung in der Regel direkt vor Ort und reicht die Belege zur Erstattung ein.

Quelle

Notfallzahnbehandlung im Ausland

Gedeckt

Übernahme der Kosten für schmerzlindernde zahnärztliche Behandlungen im Ausland. Alle sonstigen zahnmedizinischen Leistungen sowie zahntechnische Laborarbeiten und Materialien sind nicht versichert.

Quelle

Transport zum nächsten Arzt oder Krankenhaus

Gedeckt

Übernahme der Kosten für den Transport zum nächsten Arzt oder Krankenhaus durch anerkannte Rettungsdienste. Taxifahrten sind nicht versichert.

Quelle

Medizinischer Krankenrücktransport nach Deutschland

Gedeckt

Übernahme der medizinisch notwendigen und medizinisch sinnvollen Rückführung aus dem Ausland an den ständigen Wohnsitz oder in ein Krankenhaus in Deutschland. Organisation durch Zurich/DKV. Bei vorheriger Leistungszusage durch den Notrufservice werden 100 % der Mehrkosten erstattet; ohne Leistungszusage nur 80 % der Mehrkosten. Rücktransport mitversicherter Begleitpersonen ebenfalls abgedeckt.

Quelle

Überführung des Leichnams / Bestattung im Ausland

Gedeckt

Im Todesfall im Ausland übernimmt die Versicherung entweder die Überführung des Verstorbenen nach Deutschland oder die Bestattungskosten im Ausland, bis zu einem Höchstbetrag von 10.000 EUR.

Quelle

Such- und Rettungskosten

Nicht angeboten

Such- und Rettungskosten werden in den verifizierten Zurich/DKV-Quellen zur Auslandsreisekrankenversicherung nicht als eigenständige versicherte Leistung erwähnt.

Quelle

COVID-19-Behandlung im Ausland

Gedeckt

Eine akut während der Reise auftretende COVID-19-Erkrankung wird wie jede andere akute Erkrankung behandelt und ist als medizinisch notwendige Heilbehandlung versichert. Die Zurich Reiserücktrittsversicherung nennt ausdrücklich Leistungen bei schweren Erkrankungen im Rahmen von Pandemien wie COVID-19; die Auslandskrankenversicherung deckt die akute Behandlung von Erkrankungen einschließlich Infektionskrankheiten im Ausland ab.

Quelle

Vorerkrankungen / chronische Erkrankungen

Bedingt

Akute, unvorhergesehene Verschlechterungen von Vorerkrankungen, die während der Reise eintreten, sind versichert. Behandlungen, von denen bei Reiseantritt feststand, dass sie notwendig sein würden (vorhersehbare/geplante Behandlungen), sind ausgeschlossen. Die Routinebehandlung chronischer Erkrankungen gilt in der Regel als vorhersehbar und ist daher nicht versichert. Beim Abschluss sind keine Gesundheitsfragen zu beantworten und keine Risikoprüfung wird durchgeführt.

Quelle

Wintersportunfälle

Bedingt

Verletzungen aus Wintersportarten (z. B. Skifahren, Snowboarden), die als akuter Unfall während der Reise eintreten, sind grundsätzlich als akute Unfallfolgen im Rahmen der Auslandskrankenversicherung mitversichert. Wintersportler werden ausdrücklich als Risikogruppe genannt, für die besondere Regeln gelten können. Ein spezieller Wintersport-Zusatz ist für das Reisekrankenversicherungsprodukt in den Quellen nicht erwähnt.

Quelle

Abenteuer-/Extremsportarten

Bedingt

Sport- und Abenteueraktivitäten, die zu akuten Verletzungen führen, sind grundsätzlich als akute Unfallfolgen mitversichert. Spezifische Ausschlüsse für Risikosportarten werden in den vorliegenden Quellen nicht aufgeführt; die Produktseite weist darauf hin, dass Sportler eine Risikogruppe darstellen können, für die besondere Regeln gelten. Zur Bestätigung spezifischer Ausschlüsse sind die vollständigen DKV-Versicherungsbedingungen heranzuziehen.

Quelle

Schwangerschaftskomplikationen

Bedingt

Nicht vorhersehbare, akut eintretende Komplikationen einer Schwangerschaft sind mitversichert, einschließlich Frühgeburten vor Beendigung der 36. Schwangerschaftswoche und Fehlgeburten. Routinemäßige Schwangerschaftsversorgung, planmäßige Entbindung, Schwangerschaftsabbruch und Wochenbetterkrankungen bei einer vor Reiseantritt bekannten Schwangerschaft sind ausdrücklich ausgeschlossen.

Quelle

Privathaftpflicht im Ausland

Ausgeschlossen

Privathaftpflicht ist kein Bestandteil der Zurich Auslandskrankenversicherung. Zurich bietet ein separates Haftpflichtprodukt (Privathaftpflicht) an, das auch für Auslandsaufenthalte gilt, solange der Versicherte seinen Erstwohnsitz in Deutschland hat.

Quelle

Rechtsschutz im Ausland

Nicht angeboten

Rechtsschutz wird im Rahmen der Zurich Auslandskrankenversicherung nicht als Leistung erwähnt.

Quelle

24-Stunden-Internationaler Notrufservice

Gedeckt

Kostenloser internationaler 24-Stunden-Notrufservice (+49 221 57894005), weltweit erreichbar, der medizinische Hilfe organisiert, Ärzte im Ausland vermittelt, Krankenhausaufnahmen und Rücktransporte koordiniert sowie Hilfe bei der Ersatzbeschaffung verlorener Reisedokumente leistet.

Quelle

Wichtige Bedingungen

Frist fur Assistance-Anruf

Der Versicherte wird dringend gebeten, den 24-Stunden-Notrufservice (+49 221 57894005) unverzüglich bei schwerer Erkrankung, stationärer Aufnahme oder vor einem Rücktransport zu kontaktieren. Ohne vorherige Leistungszusage des Notrufservices werden nur 80 % der Mehrkosten des Rücktransports erstattet. Eine vollständige Erstattung zu 100 % der Rücktransportmehrkosten setzt eine vorherige Genehmigung durch den Notrufservice voraus.

Nicht autorisierte Behandlung

Bei einem Rücktransport ohne vorherige Leistungszusage durch die DKV/Zurich-Hotline werden nur 80 % der Mehrkosten erstattet. Für alle anderen medizinisch notwendigen Behandlungen (ambulant und stationär) ist keine spezifische Kürzung für das Nicht-Kontaktieren der Hotline vorgesehen, jedoch müssen Originalbelege eingereicht werden, und der Versicherer kann die Erstattung kürzen, wenn die Kosten in einem auffälligen Missverhältnis zu den erbrachten Leistungen stehen.

Abschluss im Ausland

Der Versicherungsvertrag muss vor Abreise aus Deutschland abgeschlossen werden. Ein nachträglicher Abschluss aus dem Ausland ist nicht möglich. Ein Abschluss ist noch am Tag der Abreise möglich, solange der Versicherte Deutschland noch nicht verlassen hat.

Chronische Erkrankungen

Die Routinebehandlung chronischer Erkrankungen im Ausland gilt in der Regel als vorhersehbar und ist daher nicht versichert. Erleidet ein chronisch Kranker jedoch eine akute, nicht vorhersehbare Verschlechterung seines Zustands im Ausland (z. B. Herzinfarkt bei Bluthochdruck), sind die Kosten der akuten Behandlung versichert.

Schwangerschaft

Nicht vorhersehbare, akut eintretende Schwangerschaftskomplikationen, einschließlich Frühgeburten vor Beendigung der 36. Schwangerschaftswoche und Fehlgeburten, sind versichert. Routinemäßige Schwangerschaftsversorgung, planmäßige Entbindung, Schwangerschaftsabbruch und Wochenbetterkrankungen bei einer vor Reiseantritt bekannten Schwangerschaft sind ausdrücklich ausgeschlossen.

pre_existing_conditions

Beim Abschluss sind keine Gesundheitsfragen zu beantworten und es wird keine Risikoprüfung durchgeführt. Behandlungen, von denen bei Reiseantritt aufgrund einer bereits ärztlich diagnostizierten Erkrankung feststand, dass sie während der Reise notwendig sein würden, sind ausgeschlossen. Akute, nicht vorhersehbare Verschlechterungen von Vorerkrankungen, die während der Reise eintreten, sind versichert.

coverage_duration_limit

Der Versicherungsschutz gilt für Urlaubsreisen mit einer Dauer von bis zu 42 aufeinanderfolgenden Tagen und für Geschäftsreisen mit einer Dauer von bis zu 7 aufeinanderfolgenden Tagen je Reise. Der Vertrag ist eine Jahresversicherung, die eine unbegrenzte Anzahl von Reisen innerhalb eines Versicherungsjahres abdeckt, sofern jede einzelne Reise die angegebene Höchstdauer nicht überschreitet. Besteht bei Ablauf der 42- bzw. 7-Tage-Frist noch ein laufender Versicherungsfall und ist der Versicherte nachweislich transportunfähig, wird geleistet, bis die Transportfähigkeit wiederhergestellt ist.

Where to buy

Documents

Zurich Allgemeine Bedingungen Reiserücktrittskosten-Versicherung 216430122 (2401)

terms_and_conditions

Open

DKV Auslandsreisekrankenversicherung AVB (AS12 / B 580) – Allgemeine Versicherungsbedingungen

terms_and_conditions

Open

Policy specifics

Ärztlicher Rücktransport

Übernahme der Kosten für medizinisch notwendigen Rücktransport nach Deutschland bei Krankheit und Unfällen

Keine Wartezeit bei Reisekrankenversicherung

Reisekrankenversicherung bietet sofortigen Schutz nach Versicherungsabschluss ohne Wartezeit

24-Stunden-Notfall-Medizinische Hilfe

Internationaler 24-Stunden-Notruf mit Vermittlung von Ärzten und Koordination medizinischer Hilfe im Ausland

Reiserücktrittsschutz

Ersatz von Stornokosten bei Nichtantritt der Reise aufgrund von Krankheit, Unfall oder Todesfall des Versicherten oder von Familienangehörigen

Offenlegung von Vorerkrankungen

Versicherte müssen alle bestehenden medizinischen Bedingungen bei Versicherungsabschluss offenlegen

Erfordernis der vorherigen Benachrichtigung von Ärzten

Versicherte müssen den Zurich Assist-Schalter unverzüglich kontaktieren bei Krankheit oder Verletzung während der Reise

Reisefähigkeit erforderlich

Versicherte müssen reisefähig sein und dürfen nicht gegen ärztliche Empfehlung verreisen

Maximale Reisedauer

Einzelreise-Policen haben maximale Dauerlimits; längere Reisen erfordern möglicherweise alternative Deckung