Prüfung ausstehend

BGV Badische Versicherungen (Badischer Gemeinde-Versicherungs-Verband, a public-law corporation, together with its subsidiary BGV-Versicherung Aktiengesellschaft)

BGV

BGV is a Reiseversicherung for the Germany market with online purchase and 24/7 assistance.

Zuletzt verifiziert am 28.08.2026Gepruft von: Boleron EUVersicherungsbedingungen: 2026-07-01Risikoträger: Union Krankenversicherung AG
Online-Abschluss24/7 Assistance

Direktzahlung

Versicherte zahlen im Ausland entstandene Behandlungskosten in der Regel zunächst selbst und reichen anschließend die Originalrechnungen zur Erstattung ein; der 24-Stunden-Notrufservice des Versicherers kann in geeigneten Fällen direkte Kostenübernahmezusagen mit Krankenhäusern vereinbaren, sodass bei stationärer Behandlung oder Rücktransport kein Geld vorgestreckt werden muss.

Geografischer Geltungsbereich

Weltweit (außerhalb Deutschlands)

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf das Ausland; die Bundesrepublik Deutschland gilt nicht als Ausland und ist daher nicht versichert.

Startpreis

12 €

Richtwert — Preisannahmen nicht angegeben

Alleinstellungsmerkmale

  • 100% Kostenerstattung für Heilbehandlungen im Ausland ohne Selbstbehalt, inklusive ambulanter und stationärer Behandlung, Ärzten, Zahnärzten und Heilpraktikern.
  • Wahlmöglichkeit zwischen einem Jahrestarif für mehrere Reisen (AKD-16, bis 56 Tage pro Reise) und einem Einmaltarif für eine durchgehende Reise (AKE-16, bis 365 Tage), passend zum individuellen Reiseverhalten.
  • Inklusive 'Medical Protect plus'-Paket mit fünf zusätzlichen Assistance-Services (Reiseinfo-Hotline, digitale ärztliche Videosprechstunde, bargeldlose ambulante Behandlung bei Partnerärzten, stationäre Notfallhotline, Rücktransport-Assistent) ohne Mehrkosten.
  • Niedriger Einstiegsbeitrag von nur 11,50 Euro pro Person und Jahr für ganzjährigen Schutz bei mehreren Reisen.
  • Nahezu weltweit rund um die Uhr erreichbarer Notrufservice, der Krankenhausaufnahmen, Kostenübernahmezusagen und medizinisch notwendige Rücktransporte organisiert.

Leistungsgrenzen

Heilbehandlungskosten

Gedeckt

100%ige Erstattung der nachgewiesenen Kosten für medizinisch notwendige ambulante und stationäre Heilbehandlung im Ausland wegen Krankheit oder Unfall, einschließlich Arzt-/Zahnarztbehandlungen, Operationen und verordneter Arzneimittel; der Tarif sieht eine vollständige (100%) Kostenerstattung ohne festgelegte Höchstsumme vor.

Quelle

Notfallbehandlung

Gedeckt

Notfallbedingte ärztliche Beratungen und Behandlungen im Ausland, einschließlich Rettungsdiensten zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus oder Notfallarzt, werden zu 100% der nachgewiesenen Kosten erstattet.

Quelle

Stationäre Heilbehandlung

Gedeckt

100%ige Erstattung der Kosten für medizinisch notwendige stationäre Heilbehandlung im Ausland, einschließlich Unterkunft und Verpflegung; übernimmt ein anderer Kostenträger die Krankenhauskosten teilweise, kann alternativ ein Krankenhaustagegeld von bis zu 30 Euro pro Tag anstelle der vollen Kostenerstattung gewählt werden.

Quelle

Ambulante Heilbehandlung

Gedeckt

100%ige Erstattung der Kosten für ambulante Beratungen und Behandlungen durch Ärzte, Zahnärzte, Heilpraktiker, Osteopathen und Chiropraktiker im Ausland sowie für verordnete Arznei-, Heil- und Hilfsmittel, die erstmals während der Reise erforderlich werden.

Quelle

Zahnärztliche Notfallbehandlung

Gedeckt

Umfasst schmerzstillende Zahnbehandlungen, einfache Zahnfüllungen, provisorischen Zahnersatz und Reparaturen von Prothesen; ausgeschlossen sind Neuanfertigungen von Zahnersatz, Kronen und Inlays.

Quelle

Medizinisch notwendiger Transport

Gedeckt

Umfasst den medizinisch notwendigen Transport (Kranken-, Rettungswagen, Rettungshubschrauber) zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus oder Notfallarzt nach einem Unfall oder Notfall; erfolgt die Fahrt nicht durch einen Rettungsdienst (z. B. Taxi), ist die Leistung auf insgesamt 30 Euro je Versicherungsfall begrenzt.

Quelle

Medizinisch notwendiger Krankenrücktransport

Gedeckt

Umfasst einen medizinisch sinnvollen und vertretbaren Krankenrücktransport nach Deutschland, etwa wenn eine stationäre Behandlung im Ausland voraussichtlich länger als 14 Tage dauert oder die Behandlungskosten im Ausland die Rücktransportkosten übersteigen würden; die Kosten einer medizinisch notwendigen Begleitperson werden ebenfalls übernommen.

Quelle

Überführung / Bestattung im Ausland

Gedeckt

Beim Tode der versicherten Person werden die Kosten der Bestattung am Sterbeort oder der Überführung an den letzten ständigen Wohnsitz erstattet.

Quelle

Such-, Rettungs- und Bergungskosten

2.500 € – 10.000 €

Deckt Such-, Rettungs- oder Bergungskosten öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich organisierter Rettungsdienste nach einem Unfall, sofern unmittelbar danach eine stationäre Behandlung erfolgt. Die Grenze liegt bei 2.500 Euro je versicherte Person und Versicherungsfall im Jahrestarif (AKD-16) sowie bei 10.000 Euro je versicherte Person und Versicherungsfall im Einmaltarif (AKE-16).

Quelle

COVID-19-Behandlung

Keine Grenze angegeben

Es wurde keine spezifische Erwähnung einer COVID-19-Behandlung im Tarif oder in den Bedingungen gefunden; Krankheitsbehandlungen im Ausland fallen grundsätzlich unter die allgemeine Heilbehandlungsdeckung, eine eigene COVID-19-Klausel ist jedoch nicht angegeben.

Quelle

Vorerkrankungen

Bedingt

Behandlungen sind ausgeschlossen, wenn bei Reiseantritt aufgrund einer bereits diagnostizierten Erkrankung feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise stattfinden mussten (außer bei Reisen wegen des Todes des Ehe-/Lebenspartners oder eines Verwandten ersten Grades). Unerwartete Verschlechterungen des Gesundheitszustandes bei chronischen Erkrankungen sind hingegen versichert.

Quelle

Wintersportdeckung

Keine Grenze angegeben

Es ist keine spezifische Wintersport-Klausel, kein Einschluss und kein Ausschluss in den vorliegenden Tarif- und Vertragsunterlagen angegeben.

Quelle

Deckung für Extremsport

Keine Grenze angegeben

Es ist keine spezifische Klausel zu Extrem- oder Abenteuersport in den vorliegenden Tarif- und Vertragsunterlagen angegeben.

Quelle

Schwangerschaftskomplikationen

Gedeckt

Die medizinisch notwendige Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen, einschließlich Frühgeburten, notfallbedingten Schwangerschaftsabbrüchen und Fehlgeburten, gilt als Versicherungsfall; normale Schwangerschaft und Entbindung selbst sowie Wochenbetterkrankungen sind ausgeschlossen.

Quelle

Privathaftpflicht

Keine Grenze angegeben

Eine Privathaftpflichtdeckung ist nicht Bestandteil dieses Auslandsreise-Krankenversicherungstarifs und wird in den vorliegenden Bedingungen bzw. Tarifunterlagen nicht erwähnt.

Quelle

Rechtsschutz/Rechtsberatung

Keine Grenze angegeben

Eine Rechtsschutzleistung ist nicht Bestandteil dieses Auslandsreise-Krankenversicherungstarifs und wird in den vorliegenden Bedingungen bzw. Tarifunterlagen nicht erwähnt.

Quelle

24-Stunden-Notrufservice

Gedeckt

Ein nahezu weltweit rund um die Uhr, sieben Tage die Woche erreichbarer Notrufservice benennt Ärzte und Krankenhäuser, organisiert den medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport, berät medizinisch vor und während der Reise und kümmert sich um die Kostenübernahme bei Krankenhausbehandlung oder Rücktransport.

Quelle

Wichtige Bedingungen

Frist fur Assistance-Anruf

Falls eine Krankenhausbehandlung oder ein Rücktransport erforderlich wird, sollte vorher der 24-Stunden-Notrufservice kontaktiert werden, damit die Kostenübernahme organisiert werden kann; die Notrufnummer ist nahezu weltweit, sieben Tage die Woche erreichbar.

Nicht autorisierte Behandlung

Wird ein Rücktransport ohne Beauftragung des Versicherers oder seines Notruf-Services organisiert, ist die Leistung auf die Kosten begrenzt, die bei einer Organisation durch den Versicherer oder den Notruf-Service angefallen wären.

Abschluss im Ausland

Der Versicherungsvertrag muss vor Antritt der Reise abgeschlossen werden. Bei Vertragsabschlüssen, die erst nach Beginn einer Auslandsreise erfolgen, besteht Versicherungsschutz erst mit Antritt einer neuen Reise.

Chronische Erkrankungen

Unerwartete Verschlechterungen des Gesundheitszustandes bei chronischen Erkrankungen sind versichert; Behandlungen, die aufgrund einer bereits diagnostizierten Erkrankung vor Reiseantritt bereits absehbar und planbar waren, sind hingegen ausgeschlossen.

Schwangerschaft

Die medizinisch notwendige Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen (einschließlich Frühgeburt, notfallbedingtem Schwangerschaftsabbruch, Fehlgeburt) ist versichert; normale Schwangerschaft, Entbindung und Wochenbetterkrankungen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Vorerkrankungsausschluesse

Behandlungen sind nicht versichert, wenn aufgrund einer bereits vor Reiseantritt diagnostizierten Erkrankung feststand, dass eine Behandlung während der geplanten Reise erforderlich sein würde, außer die Reise wurde wegen des Todes des Ehe-/Lebenspartners oder eines Verwandten ersten Grades unternommen.

Begrenzung der Deckungsdauer

Im Jahrestarif (AKD-16) besteht Versicherungsschutz pro Auslandsreise für maximal 56 Tage; im Einmaltarif (AKE-16) wird ein einzelner Auslandsaufenthalt für maximal 365 Tage versichert.

Wo kaufen

Dokumente

Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Auslandsreise-Krankenversicherung (AVB/AK-16)

Versicherungsbedingungen

Öffnen

Produktbroschüre mit Leistungsübersicht (AKD-16 Jahrespolice / AKE-16 Einmalpolice)

Leistungsübersicht

Öffnen

Tarifblatt AKD-16 (Jahrespolice)

Sonstiges Dokument

Öffnen

Policendetails

Heilbehandlung

Vollständige Kostenerstattung für ambulante und stationäre Heilbehandlungen bei Krankheit oder Unfall im Ausland

Quelle

Medizinischer Rücktransport

Übernahme der Kosten für medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport in die Heimat

Quelle

24-Stunden Notfallservice

24-Stunden Notruf-Service und Unterstützung bei persönlichen medizinischen Notfällen während der Reise

Quelle

Arzneimittelversorgung

Arzneimittel und Verbandmittel nach Verordnung eines Arztes oder Zahnarztes

Quelle

Zahnbehandlung

Schmerzstillende Zahnbehandlungen, notwendige Füllungen in einfacher Ausführung und Reparaturen von Prothesen

Quelle

Maximale Reisedauer (Jahrespolice)

Jahrespolice (AKD-16) versichert jeden einzelnen Auslandsaufenthalt bis maximal 56 Tage Dauer

Quelle

Maximale Reisedauer (Einzelpolice)

Einzelpolice (AKE-16) versichert einen einzelnen Auslandsaufenthalt bis maximal 365 Tage Dauer

Quelle

Abschluss des Versicherungsvertrages

Versicherungsvertrag muss vor Antritt der Reise abgeschlossen werden

Quelle

Geografischer Geltungsbereich

Versicherungsschutz erstreckt sich auf das Ausland; nicht als Ausland gilt die Bundesrepublik Deutschland

Quelle

Leistungsabrechnung

Versicherte Person zahlt Kosten vor und reicht Belege zur Erstattung ein; Direktzahlung in Ausnahmefällen möglich

Quelle

Altersabhängige Prämien

Prämien sind altersabhängig; unterschiedliche Tarife für Personen bis 64 Jahre und ab 65 Jahren

Quelle

Keine Wartezeiten

Versicherungsschutz beginnt sofort nach Vertragsabschluss ohne Wartezeiten

Quelle

Quellen