DEVK Deutsche Eisenbahn Versicherung Sach- und HUK-Versicherungsverein a.G. (DEVK Insurance Group)
DEVK
DEVK is a Reiseversicherung for the Germany market with online purchase and 24/7 assistance.
Direktzahlung
Grundsätzlich Kostenerstattungsprinzip: Versicherte zahlen im Ausland und reichen Originalrechnungen zur Erstattung ein; DEVK kann jedoch auch eine Kostenübernahmeerklärung gegenüber dem Krankenhaus abgeben, um hohe Vorauszahlungen zu vermeiden – koordiniert über das Team 'Auslandsreise' und den Malteser Hilfsdienst.
Geografischer Geltungsbereich
Weltweit (außerhalb Deutschlands)
Gilt für vorübergehende Auslandsaufenthalte; als Ausland gilt das Gebiet außerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
Startpreis
13 €
Richtwert — Preisannahmen nicht angegeben
Alleinstellungsmerkmale
- Im Rahmen der Auslandsreisekrankenversicherung besteht keine Selbstbeteiligung, im Gegensatz zu einer möglichen Selbstbeteiligung in der Vollversicherung.
- Der Versicherungsschutz beginnt ohne Wartezeit und gilt weltweit mit Privatpatient-Status beim Arzt und im Krankenhaus.
- Rund-um-die-Uhr-Notfallkoordination und Kostenübernahmezusagen gegenüber Krankenhäusern werden über die Einsatzzentrale des Malteser Hilfsdienstes organisiert.
- Der Vertrag verlängert sich automatisch jährlich und bietet dadurch dauerhaften, ganzjährigen Reisekrankenschutz ohne erneuten Abschluss vor jeder Reise.
- Für Auslandsaufenthalte über 2 Monate hinaus kann über den Partner-Langzeit-Reiseschutz eine Verlängerung auf bis zu 2 Jahre für Reisende bis 55 Jahre abgeschlossen werden.
Leistungsgrenzen
Krankheitskosten
unlimited
Erstattung der im Ausland entstandenen Kosten für ärztliche Behandlung, Arznei- und Heilmittel, Röntgen-/Strahlendiagnostik u.a. zu 100 % (Tarif R2) bzw. bis zu 100 % (Tarif R2H) ohne feste Summenbegrenzung.
Ärztliche Behandlung
unlimited
Kosten für medizinisch notwendige ambulante/ärztliche Notfallbehandlung im Ausland werden ohne feste Höchstgrenze erstattet.
Stationäre Heilbehandlung
unlimited
Stationäre Heilbehandlung einschließlich Operationen und Operationsnebenkosten wird bei freier Krankenhauswahl ohne feste Summenbegrenzung erstattet.
Ambulante Behandlung
unlimited
Ambulante ärztliche Behandlung sowie im Ausland verordnete Arznei- und Heilmittel werden ohne feste Höchstgrenze erstattet.
Zahnbehandlung
2.000 €
Schmerzstillende Zahnbehandlung, einfache Zahnfüllungen und Reparaturen von Zahnersatz sind in beiden Tarifen versichert; Tarif R2H übernimmt zusätzlich vorläufigen Zahnersatz (Provisorien) bis 2.000 Euro pro Versicherungsfall. Neuanfertigung von Zahnersatz, Kronen, Implantaten und Kieferorthopädie sind ausgeschlossen.
Transport zur Heilbehandlung
unlimited
Deckt den Transport zum nächsterreichbaren geeigneten Krankenhaus oder Notfallarzt am Aufenthaltsort; Tarif R2H erstattet zusätzlich den medizinisch sinnvollen Transport von der Erstbehandlung zur Unterkunft sowie Kontrollfahrten bis 250 Euro.
Krankenrücktransport
unlimited
Übernahme der Kosten für den Rücktransport des Versicherten an den ständigen Wohnsitz oder ins nächstgelegene geeignete Krankenhaus, sofern medizinisch notwendig (R2) bzw. medizinisch sinnvoll und vertretbar (R2H, erweitert seit Februar 2025), einschließlich Kosten einer medizinisch erforderlichen Begleitperson, ohne genannte Höchstgrenze.
Überführung / Bestattung im Ausland
unlimited
Die Überführung des Verstorbenen an den ständigen Wohnsitz in Deutschland ist ohne Summenbegrenzung versichert. Alternativ wird die Bestattung im Ausland bis 10.000 Euro (Tod im europäischen Ausland) bzw. bis 15.000 Euro (Tod im außereuropäischen Ausland) übernommen.
Rettungs-, Bergungs- und Suchkosten
2.500 € – 15.000 €
Rettungs-, Bergungs- und Suchkosten, die aufgrund von Erkrankung, Unfall oder Tod im Ausland anfallen, sind bis 2.500 Euro (Tarif R2) bzw. bis 15.000 Euro (Tarif R2H) versichert.
COVID-19-/Pandemiebehandlung
Bedingt
Nur in Tarif R2H
Tarif R2H stellt ausdrücklich klar, dass Leistungspflicht auch bei Versicherungsfällen besteht, die durch Pandemie, Epidemie oder Kernenergie auftreten; die ältere AVB zu Tarif R2 erwähnt dies nicht ausdrücklich.
Vorerkrankungen
Bedingt
Nur in Tarif R2H
Tarif R2H erstattet Mehraufwendungen für Heilbehandlungen, die aufgrund einer während der Auslandsreise eingetretenen Verschlechterung einer bereits bestehenden Erkrankung/Unfallfolge erforderlich werden; Tarif R2 enthält keine entsprechende Regelung.
Wintersport-Schutz
Keine Grenze angegeben
In den geprüften AVB-Dokumenten weder als eigene Leistung noch als Ausschluss erwähnt.
Schutz für Abenteuer-/Extremsport
Keine Grenze angegeben
Nicht als eigene Leistung oder Ausschluss erwähnt; laut Website bleibt der Schutz auch bei Sportreisen grundsätzlich bestehen.
Schwangerschaftskomplikationen
Bedingt
Die ärztliche Behandlung nicht vorhersehbarer, akut auftretender Schwangerschaftskomplikationen ist versichert, einschließlich Frühgeburten vor Vollendung der 32. (Tarif R2) bzw. 36. Schwangerschaftswoche (Tarif R2H) sowie Fehlgeburten; eine bei Reiseantritt bekannte Schwangerschaft, Schwangerschaftsabbruch und reguläre Entbindung sind ausgeschlossen.
Privathaftpflicht
Keine Grenze angegeben
Nicht Bestandteil dieses Auslandsreisekrankenprodukts; eine Haftpflichtkomponente wird nur im Rahmen des separaten Partnerprodukts Langzeit-Reiseschutz/Komfortschutz erwähnt.
Rechtsschutz
Keine Grenze angegeben
In den geprüften AVB/Verbraucherinformationen zum Auslandsreisekrankenprodukt nicht enthalten.
24-Stunden-Notfallhilfe
Gedeckt
Der Kooperationspartner Malteser Hilfsdienst betreibt für DEVK-Kunden eine rund um die Uhr erreichbare Einsatzzentrale für dringend erforderliche Rettungs-/Ambulanzflüge oder Rücktransporte.
Wichtige Bedingungen
Frist fur Assistance-Anruf
Es ist keine feste Frist für einen vorherigen Anruf genannt; die Erstattung von Rücktransportkosten setzt jedoch eine ärztliche Stellungnahme des behandelnden Arztes zur medizinischen Notwendigkeit und Transportart voraus (§6 Abs. 3).
Nicht autorisierte Behandlung
Übersteigt eine Heilbehandlung das medizinisch notwendige Maß oder stehen die Kosten in einem auffälligen Missverhältnis zu den erbrachten Leistungen, kann der Versicherer seine Leistung auf einen angemessenen Betrag herabsetzen (§5 Abs. 2).
Abschluss im Ausland
Der Versicherungsvertrag muss vor Antritt der Auslandsreise geschlossen werden; ein Abschluss während des Auslandsaufenthalts ist nicht möglich (§3 Abs. 3).
Chronische Erkrankungen
Chronische Erkrankungen werden nicht gesondert geregelt; nach Tarif R2H werden Mehraufwendungen erstattet, die durch eine während der Reise eingetretene Verschlechterung einer bereits bestehenden Erkrankung/Unfallfolge entstehen, während Tarif R2 keine entsprechende Regelung enthält.
Schwangerschaft
Versichert sind nur nicht vorhersehbare, akut auftretende Schwangerschaftskomplikationen einschließlich Frühgeburt (vor der 32. Woche bei R2 / 36. Woche bei R2H) und Fehlgeburt; Behandlungen bei vor Reiseantritt bekannter Schwangerschaft, Schwangerschaftsabbruch und reguläre Entbindung sind ausgeschlossen.
Vorerkrankungsausschluesse
Tarif R2 enthält keine Regelung zu Vorerkrankungen; Tarif R2H erstattet Mehraufwendungen, wenn eine Heilbehandlung aufgrund einer während der Reise eingetretenen Verschlechterung einer bereits bestehenden Erkrankung/Unfallfolge erforderlich wird.
Begrenzung der Deckungsdauer
Der Versicherungsschutz gilt für vorübergehende Auslandsaufenthalte bis zu 42 Tagen (Tarif R2) bzw. bis zu 2 Monaten/60 Tagen (Tarif R2H); bei längeren Aufenthalten besteht Leistungspflicht nur für die ersten 42 Tage bzw. 2 Monate.
Dokumente
Verbraucherinformationen & AVB Tarif R2 2015 (Druck 05/2024)
IPID
Verbraucherinformationen & AVB Tarif R2H (Druck 10/2024)
IPID
Wertvolle Tipps für den Versicherungsfall und Antrag auf Kostenerstattung (90006-005)
Sonstiges Dokument
Dienstleisterliste zur Auslandsreise-Krankenversicherung
Sonstiges Dokument
Policendetails
Medizinischer Rücktransport
Übernahme der Kosten für medizinisch sinnvollen und vertretbaren Krankenrücktransport nach Deutschland
QuelleVersicherungsschutz pro Reise
Tarif R2: bis zu 42 Tagen pro Reise; Tarif R2H: bis zu 60 Tagen (zwei Monaten) pro Reise
QuelleRooming-in bei minderjährigen Kindern
Unterkunftskosten der Eltern während stationärer Behandlung eines minderjährigen Kindes
QuelleKinderrückholung
Rückholung versicherter minderjähriger Kinder bei Erkrankung oder Tod des Begleiters
QuelleZahnbehandlung Leistungsgrenze
Schmerzstillende Zahnbehandlung, einfache Füllungen, Reparaturen von Zahnersatz bis 2.000 EUR
QuelleÜberführung im Todesfall
Überführung ins Heimatland ohne Summenbegrenzung oder Bestattung Europa bis 10.000 EUR, außereuropäisch bis 15.000 EUR
QuelleKostenerstattungsprinzip
Der Versicherer erstattet Kosten für im Ausland durchgeführte Heilbehandlung, entweder direkt an Ort oder per Antrag auf Kostenerstattung
QuellePrivatpatient-Status
Versicherte Personen werden im Ausland als Privatpatient beim Arzt und im Krankenhaus behandelt
QuelleNotfallkoordination
Zusammenarbeit mit Malteser Hilfsdienst für 24/7 Notfallkoordination und Kostenübernahmezusagen
QuelleAusschluss: Reisen zu Heilbehandlung
Kein Versicherungsschutz für Auslandsreisen zum Zwecke einer Heilbehandlung
QuelleEinschränkungen in bestimmten Ländern
Besondere Einschränkungen bei Reisen nach Russland, Belarus, Ukraine, Kuba, Ecuador; kein Schutz bei Kriegsereignissen
Quelle