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DEVK Deutsche Eisenbahn Versicherung Sach- und HUK-Versicherungsverein a.G. (DEVK Insurance Group)

DEVK

DEVK is a Reiseversicherung for the Germany market with online purchase and 24/7 assistance.

Zuletzt verifiziert am 27.08.2026Gepruft von: Boleron EUVersicherungsbedingungen: 2024-10Risikoträger: DEVK Krankenversicherungs-AG
Online-Abschluss24/7 Assistance

Direktzahlung

Grundsätzlich Kostenerstattungsprinzip: Versicherte zahlen im Ausland und reichen Originalrechnungen zur Erstattung ein; DEVK kann jedoch auch eine Kostenübernahmeerklärung gegenüber dem Krankenhaus abgeben, um hohe Vorauszahlungen zu vermeiden – koordiniert über das Team 'Auslandsreise' und den Malteser Hilfsdienst.

Geografischer Geltungsbereich

Weltweit (außerhalb Deutschlands)

Gilt für vorübergehende Auslandsaufenthalte; als Ausland gilt das Gebiet außerhalb der Bundesrepublik Deutschland.

Startpreis

13 €

Richtwert — Preisannahmen nicht angegeben

Alleinstellungsmerkmale

  • Im Rahmen der Auslandsreisekrankenversicherung besteht keine Selbstbeteiligung, im Gegensatz zu einer möglichen Selbstbeteiligung in der Vollversicherung.
  • Der Versicherungsschutz beginnt ohne Wartezeit und gilt weltweit mit Privatpatient-Status beim Arzt und im Krankenhaus.
  • Rund-um-die-Uhr-Notfallkoordination und Kostenübernahmezusagen gegenüber Krankenhäusern werden über die Einsatzzentrale des Malteser Hilfsdienstes organisiert.
  • Der Vertrag verlängert sich automatisch jährlich und bietet dadurch dauerhaften, ganzjährigen Reisekrankenschutz ohne erneuten Abschluss vor jeder Reise.
  • Für Auslandsaufenthalte über 2 Monate hinaus kann über den Partner-Langzeit-Reiseschutz eine Verlängerung auf bis zu 2 Jahre für Reisende bis 55 Jahre abgeschlossen werden.

Leistungsgrenzen

Krankheitskosten

unlimited

Erstattung der im Ausland entstandenen Kosten für ärztliche Behandlung, Arznei- und Heilmittel, Röntgen-/Strahlendiagnostik u.a. zu 100 % (Tarif R2) bzw. bis zu 100 % (Tarif R2H) ohne feste Summenbegrenzung.

Quelle

Ärztliche Behandlung

unlimited

Kosten für medizinisch notwendige ambulante/ärztliche Notfallbehandlung im Ausland werden ohne feste Höchstgrenze erstattet.

Quelle

Stationäre Heilbehandlung

unlimited

Stationäre Heilbehandlung einschließlich Operationen und Operationsnebenkosten wird bei freier Krankenhauswahl ohne feste Summenbegrenzung erstattet.

Quelle

Ambulante Behandlung

unlimited

Ambulante ärztliche Behandlung sowie im Ausland verordnete Arznei- und Heilmittel werden ohne feste Höchstgrenze erstattet.

Quelle

Zahnbehandlung

2.000 €

Schmerzstillende Zahnbehandlung, einfache Zahnfüllungen und Reparaturen von Zahnersatz sind in beiden Tarifen versichert; Tarif R2H übernimmt zusätzlich vorläufigen Zahnersatz (Provisorien) bis 2.000 Euro pro Versicherungsfall. Neuanfertigung von Zahnersatz, Kronen, Implantaten und Kieferorthopädie sind ausgeschlossen.

Quelle

Transport zur Heilbehandlung

unlimited

Deckt den Transport zum nächsterreichbaren geeigneten Krankenhaus oder Notfallarzt am Aufenthaltsort; Tarif R2H erstattet zusätzlich den medizinisch sinnvollen Transport von der Erstbehandlung zur Unterkunft sowie Kontrollfahrten bis 250 Euro.

Quelle

Krankenrücktransport

unlimited

Übernahme der Kosten für den Rücktransport des Versicherten an den ständigen Wohnsitz oder ins nächstgelegene geeignete Krankenhaus, sofern medizinisch notwendig (R2) bzw. medizinisch sinnvoll und vertretbar (R2H, erweitert seit Februar 2025), einschließlich Kosten einer medizinisch erforderlichen Begleitperson, ohne genannte Höchstgrenze.

Quelle

Überführung / Bestattung im Ausland

unlimited

Die Überführung des Verstorbenen an den ständigen Wohnsitz in Deutschland ist ohne Summenbegrenzung versichert. Alternativ wird die Bestattung im Ausland bis 10.000 Euro (Tod im europäischen Ausland) bzw. bis 15.000 Euro (Tod im außereuropäischen Ausland) übernommen.

Quelle

Rettungs-, Bergungs- und Suchkosten

2.500 € – 15.000 €

Rettungs-, Bergungs- und Suchkosten, die aufgrund von Erkrankung, Unfall oder Tod im Ausland anfallen, sind bis 2.500 Euro (Tarif R2) bzw. bis 15.000 Euro (Tarif R2H) versichert.

Quelle

COVID-19-/Pandemiebehandlung

Bedingt

Nur in Tarif R2H

Tarif R2H stellt ausdrücklich klar, dass Leistungspflicht auch bei Versicherungsfällen besteht, die durch Pandemie, Epidemie oder Kernenergie auftreten; die ältere AVB zu Tarif R2 erwähnt dies nicht ausdrücklich.

Quelle

Vorerkrankungen

Bedingt

Nur in Tarif R2H

Tarif R2H erstattet Mehraufwendungen für Heilbehandlungen, die aufgrund einer während der Auslandsreise eingetretenen Verschlechterung einer bereits bestehenden Erkrankung/Unfallfolge erforderlich werden; Tarif R2 enthält keine entsprechende Regelung.

Quelle

Wintersport-Schutz

Keine Grenze angegeben

In den geprüften AVB-Dokumenten weder als eigene Leistung noch als Ausschluss erwähnt.

Quelle

Schutz für Abenteuer-/Extremsport

Keine Grenze angegeben

Nicht als eigene Leistung oder Ausschluss erwähnt; laut Website bleibt der Schutz auch bei Sportreisen grundsätzlich bestehen.

Quelle

Schwangerschaftskomplikationen

Bedingt

Die ärztliche Behandlung nicht vorhersehbarer, akut auftretender Schwangerschaftskomplikationen ist versichert, einschließlich Frühgeburten vor Vollendung der 32. (Tarif R2) bzw. 36. Schwangerschaftswoche (Tarif R2H) sowie Fehlgeburten; eine bei Reiseantritt bekannte Schwangerschaft, Schwangerschaftsabbruch und reguläre Entbindung sind ausgeschlossen.

Quelle

Privathaftpflicht

Keine Grenze angegeben

Nicht Bestandteil dieses Auslandsreisekrankenprodukts; eine Haftpflichtkomponente wird nur im Rahmen des separaten Partnerprodukts Langzeit-Reiseschutz/Komfortschutz erwähnt.

Quelle

Rechtsschutz

Keine Grenze angegeben

In den geprüften AVB/Verbraucherinformationen zum Auslandsreisekrankenprodukt nicht enthalten.

Quelle

24-Stunden-Notfallhilfe

Gedeckt

Der Kooperationspartner Malteser Hilfsdienst betreibt für DEVK-Kunden eine rund um die Uhr erreichbare Einsatzzentrale für dringend erforderliche Rettungs-/Ambulanzflüge oder Rücktransporte.

QuelleQuelle nicht mehr erreichbar

Wichtige Bedingungen

Frist fur Assistance-Anruf

Es ist keine feste Frist für einen vorherigen Anruf genannt; die Erstattung von Rücktransportkosten setzt jedoch eine ärztliche Stellungnahme des behandelnden Arztes zur medizinischen Notwendigkeit und Transportart voraus (§6 Abs. 3).

Nicht autorisierte Behandlung

Übersteigt eine Heilbehandlung das medizinisch notwendige Maß oder stehen die Kosten in einem auffälligen Missverhältnis zu den erbrachten Leistungen, kann der Versicherer seine Leistung auf einen angemessenen Betrag herabsetzen (§5 Abs. 2).

Abschluss im Ausland

Der Versicherungsvertrag muss vor Antritt der Auslandsreise geschlossen werden; ein Abschluss während des Auslandsaufenthalts ist nicht möglich (§3 Abs. 3).

Chronische Erkrankungen

Chronische Erkrankungen werden nicht gesondert geregelt; nach Tarif R2H werden Mehraufwendungen erstattet, die durch eine während der Reise eingetretene Verschlechterung einer bereits bestehenden Erkrankung/Unfallfolge entstehen, während Tarif R2 keine entsprechende Regelung enthält.

Schwangerschaft

Versichert sind nur nicht vorhersehbare, akut auftretende Schwangerschaftskomplikationen einschließlich Frühgeburt (vor der 32. Woche bei R2 / 36. Woche bei R2H) und Fehlgeburt; Behandlungen bei vor Reiseantritt bekannter Schwangerschaft, Schwangerschaftsabbruch und reguläre Entbindung sind ausgeschlossen.

Vorerkrankungsausschluesse

Tarif R2 enthält keine Regelung zu Vorerkrankungen; Tarif R2H erstattet Mehraufwendungen, wenn eine Heilbehandlung aufgrund einer während der Reise eingetretenen Verschlechterung einer bereits bestehenden Erkrankung/Unfallfolge erforderlich wird.

Begrenzung der Deckungsdauer

Der Versicherungsschutz gilt für vorübergehende Auslandsaufenthalte bis zu 42 Tagen (Tarif R2) bzw. bis zu 2 Monaten/60 Tagen (Tarif R2H); bei längeren Aufenthalten besteht Leistungspflicht nur für die ersten 42 Tage bzw. 2 Monate.

Wo kaufen

Dokumente

Verbraucherinformationen & AVB Tarif R2 2015 (Druck 05/2024)

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Verbraucherinformationen & AVB Tarif R2H (Druck 10/2024)

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Wertvolle Tipps für den Versicherungsfall und Antrag auf Kostenerstattung (90006-005)

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Dienstleisterliste zur Auslandsreise-Krankenversicherung

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Policendetails

Medizinischer Rücktransport

Übernahme der Kosten für medizinisch sinnvollen und vertretbaren Krankenrücktransport nach Deutschland

Quelle

Versicherungsschutz pro Reise

Tarif R2: bis zu 42 Tagen pro Reise; Tarif R2H: bis zu 60 Tagen (zwei Monaten) pro Reise

Quelle

Rooming-in bei minderjährigen Kindern

Unterkunftskosten der Eltern während stationärer Behandlung eines minderjährigen Kindes

Quelle

Kinderrückholung

Rückholung versicherter minderjähriger Kinder bei Erkrankung oder Tod des Begleiters

Quelle

Zahnbehandlung Leistungsgrenze

Schmerzstillende Zahnbehandlung, einfache Füllungen, Reparaturen von Zahnersatz bis 2.000 EUR

Quelle

Überführung im Todesfall

Überführung ins Heimatland ohne Summenbegrenzung oder Bestattung Europa bis 10.000 EUR, außereuropäisch bis 15.000 EUR

Quelle

Kostenerstattungsprinzip

Der Versicherer erstattet Kosten für im Ausland durchgeführte Heilbehandlung, entweder direkt an Ort oder per Antrag auf Kostenerstattung

Quelle

Privatpatient-Status

Versicherte Personen werden im Ausland als Privatpatient beim Arzt und im Krankenhaus behandelt

Quelle

Notfallkoordination

Zusammenarbeit mit Malteser Hilfsdienst für 24/7 Notfallkoordination und Kostenübernahmezusagen

Quelle

Ausschluss: Reisen zu Heilbehandlung

Kein Versicherungsschutz für Auslandsreisen zum Zwecke einer Heilbehandlung

Quelle

Einschränkungen in bestimmten Ländern

Besondere Einschränkungen bei Reisen nach Russland, Belarus, Ukraine, Kuba, Ecuador; kein Schutz bei Kriegsereignissen

Quelle

Quellen