Öffentliche Versicherung Braunschweig (comprising Öffentliche Sachversicherung Braunschweig and Öffentliche Lebensversicherung Braunschweig)
Öffentliche
Öffentliche is a Reiseversicherung for the Germany market with online purchase and 24/7 assistance.
Direktzahlung
Der Versicherer gibt gegenüber dem behandelnden Krankenhaus im Ausland eine Kostenübernahmegarantie bis zu 12.500 Euro ab und übernimmt die Abrechnung direkt mit dem Krankenhaus über den 24-Stunden-Notruf-Service.
Geografischer Geltungsbereich
Weltweit
Der Versicherungsschutz der Auslandsreise-Krankenversicherung besteht im Ausland, also nicht in der Bundesrepublik Deutschland und nicht im Wohnsitzstaat; er beginnt mit Grenzübertritt ins Ausland und endet mit der Rückkehr, längstens jedoch nach 56 aufeinanderfolgenden Tagen.
Startpreis
16 €
Richtwert — Preisannahmen nicht angegeben
Alleinstellungsmerkmale
- Für den Abschluss der Versicherung müssen keine Gesundheitsfragen beantwortet werden – anders als bei vielen Standard-Reisekrankenversicherungen.
- Kunden können zwischen einer Variante mit Selbstbehalt und einer Variante ganz ohne Selbstbehalt für dasselbe Paket wählen.
- Der Premium-Tarif enthält eine eigene Familienpolice, mit der die gesamte Familie in einem Tarif versichert werden kann.
- Ein einziger Vertrag bündelt Rücktritt, Abbruch, Auslandskrankenversicherung und 24-Stunden-Notfall-Service statt mehrerer Einzelverträge.
- Eine eigene Stornoberatungs-Hotline (Stornokompass) unterstützt bei der Einschätzung, ob und wann eine Reise storniert werden sollte.
Leistungsgrenzen
Kosten der ärztlichen Heilbehandlung im Ausland
Gedeckt
Deckt medizinisch notwendige Heilbehandlung im Ausland nach Krankheit, Unfall oder Schwangerschaftskomplikation, einschließlich Ärzte, Zahnärzte, Heilpraktiker, Krankenhausbehandlung, verordnete Arznei- und Heilmittel; in den Bedingungen ist keine Höchstsumme genannt.
Notfallmedizinische Behandlung
Gedeckt
Der 24-Stunden-Notruf-Service stellt den Kontakt zu behandelnden Ärzten/Krankenhäusern im Ausland her und koordiniert die medizinische Notfallversorgung; für die zugrunde liegenden Behandlungskosten selbst ist keine Höchstgrenze genannt.
Stationäre Krankenhausbehandlung
Gedeckt
Stationäre Behandlung, Operationen sowie Unterkunft und Verpflegung sind versichert; der Versicherer gibt eine Kostenübernahmegarantie gegenüber dem Krankenhaus bis 12.500 Euro ab (bei Bedarf Erhöhung) und zahlt ein Krankenhaustagegeld bis 30 Euro/Tag, wenn ein anderer Kostenträger die Kosten übernimmt oder auf Erstattung verzichtet wird.
Ambulante Heilbehandlung
Gedeckt
Ambulante Beratungen und Behandlungen durch Ärzte, Zahnärzte, Heilpraktiker, Physiotherapeuten, Chiropraktiker und Osteopathen im Ausland sind versichert, ohne genannte Höchstgrenze.
Schmerzstillende Zahnbehandlung
Gedeckt
Schmerzstillende Zahnbehandlungen und einfache Zahnfüllungen sowie provisorischer Zahnersatz und Reparaturen von Zahnersatz/-prothesen sind versichert; Neuanfertigung von Zahnersatz, Kronen und Inlays ist ausgeschlossen.
Krankentransport im Ausland
30 €
Der Transport durch Rettungsdienste (Kranken-, Rettungswagen, Rettungshubschrauber) zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus bzw. Notfallarzt sowie der Verlegungstransport in ein anderes Krankenhaus im Ausland sind ohne genannte Höchstgrenze versichert; erfolgt der Transport nicht durch einen Rettungsdienst (z. B. Taxi), ist die Leistung auf 30 Euro je Versicherungsfall begrenzt.
Medizinisch sinnvoller und vertretbarer Krankenrücktransport
Gedeckt
Deckt den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport nach Deutschland (bzw. in den Wohnsitzstaat), z. B. wenn eine stationäre Behandlung voraussichtlich länger als 14 Tage dauert oder die Behandlungskosten im Ausland die Rücktransportkosten übersteigen würden, einschließlich Kosten für eine medizinisch sinnvolle Begleitperson; keine Höchstgrenze genannt. Wird der Rücktransport nicht durch den Versicherer/Notruf-Service organisiert, ist die Leistung auf die sonst angefallenen Kosten begrenzt.
Überführung / Bestattung im Ausland
Gedeckt
Im Todesfall im Ausland übernimmt der Versicherer entweder die Kosten einer Bestattung im Ausland oder die Kosten der Überführung an den vor Grenzübertritt letzten ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland; keine Höchstgrenze genannt.
Such-, Rettungs- und Bergungskosten
2.500 € – 5.000 €
Es gelten zwei Bausteine: Im Rahmen der Notfall-Service-Versicherung werden Such-, Rettungs- und Bergungskosten nach einem Unfall bis 5.000 Euro erstattet; im Rahmen der Auslandsreise-Krankenversicherung werden Kosten öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich organisierter Rettungsdienste bis 2.500 Euro je versicherte Person und Versicherungsfall erstattet, sofern sich unmittelbar eine stationäre Behandlung anschließt.
COVID-19-Behandlung
Keine Grenze angegeben
Die Bedingungen adressieren COVID-19-Behandlung nicht gesondert; der allgemeine Pandemie-Ausschluss in den Allgemeinen Bestimmungen gilt nur für Rücktritt, Abbruch und Notfall-Service (Abschnitte A-C), nicht für die Auslandsreise-Krankenversicherung (Abschnitt D); eine explizite Aussage zur COVID-19-Behandlung selbst wurde nicht gefunden.
Vorerkrankungen
Bedingt
Heilbehandlungen von Erkrankungen, die bereits vor Reiseantritt diagnostiziert waren und bei denen eine erhebliche Wahrscheinlichkeit der Verschlechterung während der Reise bekannt war, sind ausgeschlossen, außer die Reise wird wegen des Todes des Ehe-/Lebenspartners oder eines Verwandten ersten Grades angetreten; unerwartete Verschlechterungen chronischer Erkrankungen bleiben versichert.
Wintersport-Deckung
Keine Grenze angegeben
In den geprüften Bedingungen wurde keine spezifische Regelung (Einschluss oder Ausschluss) zu Wintersport gefunden.
Extremsport-Deckung
Keine Grenze angegeben
In den geprüften Bedingungen wurde keine spezifische Regelung zu Extremsport gefunden.
Schwangerschaftskomplikationen
Gedeckt
Medizinisch notwendige Behandlung wegen Schwangerschaftskomplikationen im Ausland ist versichert, dazu zählen Frühgeburten, notfallbedingte Schwangerschaftsabbrüche und Fehlgeburten; reguläre Aufwendungen für Schwangerschaft, Entbindung und Wochenbetterkrankungen sind im Übrigen ausgeschlossen.
Privathaftpflicht im Ausland
Keine Grenze angegeben
In den geprüften Travel-Paket-Bedingungen wurde kein Bestandteil zur privaten Haftpflichtversicherung gefunden.
Rechtliche Unterstützung im Ausland
2.500 € – 12.500 €
Bei Verhaftung oder Haftdrohung ist der Versicherer bei der Beschaffung von Anwalt und Dolmetscher behilflich und legt bis zu 2.500 Euro für Gerichts-, Anwalts- und/oder Dolmetscherkosten sowie bis zu 12.500 Euro für Strafkautionen aus; ausgelegte Beträge sind spätestens 3 Monate nach Erstattung durch Behörde/Gericht zurückzuzahlen.
24-Stunden-Notruf-Service
Gedeckt
Ein weltweiter 24-Stunden-Notruf-Service (nahezu weltweit erreichbar, 7 Tage die Woche, gebührenpflichtig) ist enthalten und benennt Ärzte/Krankenhäuser, organisiert den Rücktransport, die Notfallbetreuung von Kindern sowie medizinische Auskünfte und Ratschläge.
Wichtige Bedingungen
Frist fur Assistance-Anruf
Sie bzw. ein Beauftragter müssen sich bei stationärer Behandlung, medizinisch sinnvollem Rücktransport oder im Todesfall unverzüglich an den weltweiten 24-Stunden-Notruf-Service wenden, um die vollen Service- und Kostenübernahmeleistungen zu erhalten.
Nicht autorisierte Behandlung
Entstehen durch eine unterbliebene Benachrichtigung oder Abstimmung mit dem Notruf-Service Mehrkosten, kann der Versicherer diese abziehen; wird ein Rücktransport nicht durch den Versicherer/Notruf-Service organisiert, ist die Leistung auf die Kosten begrenzt, die bei einer Organisation durch diese angefallen wären.
Abschluss im Ausland
Die Versicherung kann nur vor Antritt der Reise und bei Reisebuchung, spätestens jedoch 30 Tage vor dem planmäßigen Reise-Antritt, abgeschlossen werden; wurde die Reise innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn gebucht, ist der Abschluss nur am Buchungstag selbst oder innerhalb der nächsten 7 Tage möglich — ein Abschluss während des Auslandsaufenthalts ist nicht möglich.
Chronische Erkrankungen
Die unerwartete Verschlechterung einer chronischen Erkrankung ist versichert, sofern in den letzten 6 Monaten vor Versicherungsabschluss bzw. bei bestehendem Vertrag vor Buchung der Reise keine Behandlung für diese Erkrankung durchgeführt wurde.
Schwangerschaft
Nach Versicherungsbeginn festgestellte Schwangerschaftskomplikationen (Frühgeburt, notfallbedingter Schwangerschaftsabbruch, Fehlgeburt) sind versichert; gewöhnliche Kosten für Schwangerschaft, Entbindung und Wochenbetterkrankungen sind ausgeschlossen.
Vorerkrankungsausschluesse
Die Behandlung von vor Reiseantritt diagnostizierten Erkrankungen ist ausgeschlossen, wenn bekannt war, dass eine erhebliche Wahrscheinlichkeit der Verschlechterung während der Reise bestand; Ausnahmen gelten bei Reisen wegen des Todes eines nahen Angehörigen sowie bei unerwarteter Verschlechterung chronischer Erkrankungen.
Begrenzung der Deckungsdauer
Die Auslandsreise-Krankenversicherung, der Reise-Abbruch-Schutz und die Notfall-Service-Versicherung enden spätestens 56 Tage nach Reisebeginn; der Reise-Rücktrittskosten-Schutz läuft vom Vertragsabschluss bis zur planmäßigen Rückkehr.
Policendetails
Auslandsreisekrankenversicherung
Deckung für Kosten der ärztlichen Behandlung im Ausland während Reisen bis max. 56 Tage
QuelleReiseabbruchschutz
Deckung für vorzeitiges Beenden der Reise mit Erstattung der nicht genutzten Reiseleistungen
Quelle24-Stunden-Notfall-Service
Rund-um-die-Uhr Notfalldienst einschließlich Bergungskosten, Dolmetscher-Beschaffung und medizinische Notfallkoordination
QuelleMaximale Reisedauer
Das Travel Insurance Package deckt Einzelreisen bis maximal 56 aufeinanderfolgende Tage
QuelleQuelle nicht mehr erreichbarAbschlussfrist
Versicherung muss spätestens 30 Tage vor geplanter Abreise abgeschlossen sein; bei kurzfristigen Buchungen innerhalb von 30 Tagen Abschluss am Buchungstag oder spätestens 7 Tage danach
QuelleKeine Gesundheitsfragen bei Vertragsabschluss
Versicherte müssen vor Vertragsabschluss keine Gesundheitsfragen beantworten
QuelleVersicherungsschutz-Beginn (Storno vs. medizinisch)
Reiserücktrittsschutz vom Abschluss bis geplante Rückkehr; Auslandsreisekrankenversicherung mit Grenzüberschreitung ins Ausland bis Rückkehr (max. 56 Tage)
QuelleAusschluss bekannter Vorerkrankungen
Keine Leistungen für zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses bekannte oder in den letzten 6 Monaten behandelte Erkrankungen
QuelleAusschluss von Kriegs- und Terrorismusrisiken
Keine Leistungen bei Schäden durch Streik, innere Unruhen, Krieg und kriegsähnliche Ereignisse, Terror, Kernenergie oder höhere Gewalt
Quelle