Prüfung ausstehend

SV SparkassenVersicherung Reiseversicherung (Travel Paket)

Versichert durch Union Reiseversicherung AG (URV) · Deutschland

Reiseversicherung von SV SparkassenVersicherung für den Germany-Markt, mit Online-Abschluss und 24/7-Hilfe.

Geprüft am 28.08.2026 · Bedingungen vom 2024-06Quellen

Online-Abschluss24/7 Assistance

Alleinstellungsmerkmale

Das Travel-Paket wird in der Standardkonfiguration ganz ohne Selbstbehalt angeboten.

Weltweiter Schutz für alle Kontinente sowie Meere und Kreuzfahrten, nicht nur klassische Urlaubsziele.

Der 24-Stunden-Notfall-Service übernimmt Bergungskosten, Medikamentenversand und die Organisation eines Dolmetschers vor Ort, nicht nur die Krankenhauskoordination.

Last-Minute-Reisende können das Travel-Paket noch bis zu 7 Tage nach der Buchung abschließen, wenn die Reise innerhalb von 30 Tagen nach Buchung antritt.

Gezeichnet von der URV, einem seit 2001 spezialisierten Reiseversicherer innerhalb der Gruppe der öffentlichen Versicherer und Sparkassen mit Millionen Versicherten.

Leistungsgrenzen

Gedeckt

Kosten für Behandlung im Krankheitsfall im Ausland

Gedeckt

Deckt medizinisch notwendige ambulante und stationäre Behandlung sowie erforderliche Arzneimittel bei plötzlicher Erkrankung oder Unfall im Ausland ab; eine konkrete Höchstsumme wird auf den geprüften Seiten nicht genannt.

Seite 3

Abschnitt: Auslandsreise-Krankenversicherung

Medizinisch notwendige ambulante und stationäre Behandlung sowie erforderliche Arzneimittel.

Gedeckt

Notfallmedizinische Behandlung

Gedeckt

Notfallmäßige ambulante und stationäre Behandlung im Ausland ist im Rahmen der Auslandsreise-Krankenversicherung des Travel-Pakets versichert.

Seite 3

Abschnitt: Auslandsreise-Krankenversicherung

Medizinisch notwendige ambulante und stationäre Behandlung sowie erforderliche Arzneimittel.

Gedeckt

Krankenhausaufenthaltskosten

Gedeckt

Deckt Unterbringung und Behandlung während eines Krankenhausaufenthalts im Ausland ab; freie Arztwahl auch bei stationärer Behandlung; eine konkrete Versicherungssumme wird nicht veröffentlicht.

Klausel § 2Seite 40

Abschnitt: Besondere Bestimmungen > D. Auslandsreise-Krankenversicherung der Union Krankenversicherung AG > § 2 Welche Ereignisse sind versichert?

Bei einer medizinisch notwendigen stationären Heilbehandlung können Sie unter den im Aufenthaltsland allgemein anerkannten Krankenhäusern frei wählen. […] Behandlungen im Krankenhaus, einschließlich Operationen und Operationsnebenkosten. […] Unterkunft und Verpflegung bei stationärer Heilbehandlung.

Gedeckt

Ambulante Behandlung

Gedeckt

Ambulante Behandlung beim Arzt der Wahl, einschließlich Beratung, Medikamenten und Verbandsmitteln, ist im Ausland versichert.

Klausel § 2Seite 40

Abschnitt: Besondere Bestimmungen > D. Auslandsreise-Krankenversicherung der Union Krankenversicherung AG > § 2 Welche Ereignisse sind versichert?

Sie können unter den im Ausland zur Heilbehandlung zugelassenen: 2.1 Ärzten 2.2 Zahnärzten 2.3 Heilpraktikern 2.4 Physiotherapeuten 2.5 Chiropraktikern 2.6 Osteopathen 2.7 Psychotherapeuten oder psychologischen Psychotherapeuten 2.8 Kinder- und Jugendpsychotherapeuten frei wählen. […] Beratungen und Behandlungen durch Ärzte und Zahnärzte. […] Arznei- und Verbandmittel, soweit diese durch einen Arzt, Zahnarzt oder Heilpraktiker verordnet werden.

Gedeckt

Schmerzstillende Zahnbehandlung

Gedeckt

Deckt schmerzstillende Zahnbehandlung, notwendige einfache Füllungen sowie Reparaturen von Prothesen während des Auslandsaufenthalts ab.

Seite 12

Abschnitt: Travel-Paket ohne Selbstbehalt > Auslandsreise-Krankenversicherung

Schmerzstillende Zahnbehandlung durch Zahnärzte, notwendige Zahnfüllungen in einfacher Ausführung, die Anfertigung von provisorischem Zahnersatz sowie Reparaturen von Prothesen.

Gedeckt

Krankentransport

Gedeckt

Medizinisch sinnvoller und vertretbarer Rücktransport einer erkrankten oder verletzten Person ist versichert, einschließlich einer Begleitperson, sofern medizinisch geboten.

Seite 3

Abschnitt: Auslandsreise-Krankenversicherung

Medizinisch sinnvoller und vertretbarer Rücktransport.

Gedeckt

Medizinische Evakuierung

Gedeckt

Bei medizinischer Notwendigkeit wird ein Transport bzw. eine Evakuierung zur geeigneten Behandlung oder zurück ins Heimatland über den 24-Stunden-Notfall-Service organisiert und übernommen.

Gedeckt

Überführung im Todesfall

Gedeckt

Keine Grenze angegeben

Verstirbt die versicherte Person während der Reise, werden die Kosten einer Bestattung im Ausland oder alternativ der Überführung zum Bestattungsort am letzten ständigen Wohnsitz in Deutschland übernommen.

Klausel § 3 Nr. 4Seite 42

Abschnitt: Besondere Bestimmungen > D. Auslandsreise-Krankenversicherung der Union Krankenversicherung AG > § 3 Welche Kosten übernehmen wir?

4.1 Versterben Sie während der Reise? Dann übernehmen wir die Kosten einer Bestattung im Ausland. 4.2 Alternativ übernehmen wir die Kosten für die Überführung zum Bestattungsort in der Bundesrepublik Deutschland. Dies gilt für eine Überführung an den vor Grenzübertritt ins Ausland letzten ständigen Wohnsitz.

Gedeckt

Such-, Rettungs- und Bergungskosten

10.000 €

Such-, Rettungs- und Bergungskosten sind nach den aktuellen Travel-Paket-Bedingungen bis zu insgesamt 10.000 Euro versichert, sofern es sich um öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Rettungsdienste handelt.

Klausel § 7Seite 9

Abschnitt: Besondere Bedingungen > C. Notfall-Service-Versicherung > § 7 Sind Such-, Rettungs- und Bergungskosten versichert?

Erleiden Sie einen Unfall und müssen deshalb gesucht, gerettet oder geborgen werden? Dann erstatten wir hierfür die Kosten bis zu insgesamt 10.000 Euro, sofern es sich um öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Rettungsdienste handelt.

Gedeckt

COVID-19- / Pandemiebehandlung

Gedeckt

Keine Grenze angegeben

Die aktuellen Travel-Paket-Bedingungen (Stand 01.06.2024) sehen für die Auslandsreise-Krankenversicherung ausdrücklich vor, dass bei Schäden durch Pandemien geleistet wird; dies ist eine Ausnahme vom allgemeinen Pandemieausschluss der Allgemeinen Bestimmungen.

Klausel § 3 Nr. 4Seite 10

Abschnitt: Besondere Bedingungen > D. Auslandsreise-Krankenversicherung > § 3 Welche Ereignisse sind versichert?

Abweichend von § 9 Ziff. 1.3 der Allgemeinen Bestimmungen leisten wir bei Schäden durch Pandemien.

Bedingt

Vorerkrankungen

Bedingt

Die Behandlung von Erkrankungen, die bereits vor Reiseantritt diagnostiziert wurden, ist nur ausgeschlossen, wenn der versicherten Person bekannt war, dass eine erhebliche Wahrscheinlichkeit einer Verschlechterung während der Reise besteht; unerwartete Verschlechterungen chronischer Erkrankungen sind versichert, ebenso Reisen, die wegen des Todes des Ehe-/Lebenspartners oder eines Verwandten ersten Grades angetreten werden.

Klausel § 8 Nr. 2Seite 42

Abschnitt: Besondere Bestimmungen > D. Auslandsreise-Krankenversicherung der Union Krankenversicherung AG > § 8 Was ist nicht versichert?

Heilbehandlungen von Erkrankungen, die bereits vor Antritt der Reise diagnostiziert wurden und Ihnen bekannt war, dass eine erhebliche Wahrscheinlichkeit besteht, dass sich Ihr Gesundheitszustand während der Reise verschlechtert. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn Sie die Reise unternehmen, weil Ihr Ehepartner, Lebenspartner gemäß § 1 Lebenspartnerschaftsgesetz oder ein Verwandter ersten Grades verstorben ist. Zudem sind unerwartete Verschlechterungen des Gesundheitszustands bei chronischen Erkrankungen versichert.

Wintersport-Deckung

Keine Grenze angegeben

In den geprüften Quellen nicht speziell zu Wintersport geregelt.

Quelle nicht mehr erreichbar
Gedeckt

Aktivsport-Deckung

Gedeckt

Jede Urlaubsreise ist versichert, unabhängig von der Aktivität - egal ob Städtereise, Strand- oder Aktivurlaub - selbst der Tauchurlaub wird ausdrücklich als versichert genannt.

Quelle nicht mehr erreichbar
Bedingt

Schwangerschaftskomplikationen

Bedingt

Keine Grenze angegeben

Medizinisch notwendige Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen im Ausland ist versichert: Frühgeburten, notfallbedingte Schwangerschaftsabbrüche und Fehlgeburten. Sonstige Aufwendungen für Schwangerschaft, Entbindung und Wochenbett sind ausgeschlossen.

Klausel § 2 Nr. 1.2Seite 40

Abschnitt: Besondere Bestimmungen > D. Auslandsreise-Krankenversicherung der Union Krankenversicherung AG > § 2 Welche Ereignisse sind versichert?

wenn Sie in der Schwangerschaft wegen Komplikationen auf medizinisch notwendige Behandlungen angewiesen sind. Zu Komplikationen in der Schwangerschaft zählen: Frühgeburten, notfallbedingte Schwangerschaftsabbrüche, Fehlgeburten.

Privathaftpflicht

Keine Grenze angegeben

In den geprüften Quellen wird kein Haftpflicht-Baustein als Teil des Travel-Pakets beschrieben.

Rechtshilfe

Keine Grenze angegeben

In den geprüften Quellen wird kein Rechtshilfe-Baustein als Teil der medizinischen Deckung des Travel-Pakets beschrieben.

Gedeckt

24-Stunden-Notfall-Service

Gedeckt

Ein rund-um-die-Uhr erreichbarer Notfall-Service steht an 365 Tagen im Jahr über eine eigene Servicetelefonnummer für medizinische Hilfe, Transportorganisation und Arztvermittlung zur Verfügung.

Wichtige Bedingungen

Frist fur Assistance-Anruf

Eine Kontaktaufnahme mit dem Notfall-Service vor der Behandlung ist nicht zwingend, wird aber empfohlen; bei einem Krankenhausaufenthalt wird gebeten, den Notfall-Stationär-Assistenten anzurufen, damit Kosten möglichst direkt abgerechnet und nicht vorgestreckt werden müssen.

Nicht autorisierte Behandlung

In den geprüften Quellen wird keine konkrete finanzielle Sanktion für eine Behandlung ohne vorherige Kontaktaufnahme genannt; die vorherige Kontaktaufnahme wird lediglich empfohlen, um eine direkte Abrechnung zu ermöglichen.

Abschluss im Ausland

Das Travel-Paket muss grundsätzlich bei Reisebuchung oder spätestens 30 Tage vor Reiseantritt abgeschlossen werden; bei Last-Minute-Buchungen innerhalb von 30 Tagen vor Reiseantritt ist der Abschluss am Buchungstag selbst oder binnen 7 Tagen nach Buchung möglich, was einen Abschluss während eines bereits laufenden Auslandsaufenthalts ausschließt.

Chronische Erkrankungen

Eine unerwartete Verschlechterung einer chronischen Erkrankung während der Reise ist im Rahmen der Auslandsreise-Krankenversicherung versichert; ausgeschlossen ist die Behandlung nur bei Erkrankungen, die bereits vor Reiseantritt diagnostiziert wurden und bei denen der versicherten Person eine erhebliche Wahrscheinlichkeit einer Verschlechterung während der Reise bekannt war.

QuelleKlausel § 8 Nr. 2Seite 42

Abschnitt: Besondere Bestimmungen > D. Auslandsreise-Krankenversicherung der Union Krankenversicherung AG > § 8 Was ist nicht versichert?

Heilbehandlungen von Erkrankungen, die bereits vor Antritt der Reise diagnostiziert wurden und Ihnen bekannt war, dass eine erhebliche Wahrscheinlichkeit besteht, dass sich Ihr Gesundheitszustand während der Reise verschlechtert. ... Zudem sind unerwartete Verschlechterungen des Gesundheitszustands bei chronischen Erkrankungen versichert.

Schwangerschaft

Medizinisch notwendige Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen im Ausland (Frühgeburten, notfallbedingte Schwangerschaftsabbrüche, Fehlgeburten) ist versichert; sonstige Aufwendungen für Schwangerschaft, Entbindung und Wochenbett sind ausgeschlossen.

QuelleKlausel § 2 Nr. 1.2Seite 40

Abschnitt: Besondere Bestimmungen > D. Auslandsreise-Krankenversicherung der Union Krankenversicherung AG > § 2 Welche Ereignisse sind versichert?

wenn Sie in der Schwangerschaft wegen Komplikationen auf medizinisch notwendige Behandlungen angewiesen sind. Zu Komplikationen in der Schwangerschaft zählen: Frühgeburten, notfallbedingte Schwangerschaftsabbrüche, Fehlgeburten.

Vorerkrankungsausschluesse

Vorerkrankungen, die bereits vor Reiseantritt diagnostiziert wurden, sind in der Auslandsreise-Krankenversicherung nur ausgeschlossen, wenn der versicherten Person eine erhebliche Wahrscheinlichkeit einer Verschlechterung während der Reise bekannt war; unerwartete Verschlechterungen chronischer Erkrankungen sind versichert, und der Ausschluss gilt nicht für Reisen, die wegen des Todes des Ehe-/Lebenspartners oder eines Verwandten ersten Grades angetreten werden.

QuelleKlausel § 8 Nr. 2Seite 42

Abschnitt: Besondere Bestimmungen > D. Auslandsreise-Krankenversicherung der Union Krankenversicherung AG > § 8 Was ist nicht versichert?

Heilbehandlungen von Erkrankungen, die bereits vor Antritt der Reise diagnostiziert wurden und Ihnen bekannt war, dass eine erhebliche Wahrscheinlichkeit besteht, dass sich Ihr Gesundheitszustand während der Reise verschlechtert. ... Zudem sind unerwartete Verschlechterungen des Gesundheitszustands bei chronischen Erkrankungen versichert.

Begrenzung der Deckungsdauer

Der Versicherungsschutz der Auslandsreise-Krankenversicherung im Travel-Paket beginnt mit Grenzüberschreitung ins Ausland und endet mit der Rückkehr, spätestens jedoch nach 56 Tagen; für längere Aufenthalte ist ein anderes Produkt (GesundheitGLOBAL Kompakt) erforderlich.

Direktzahlung

Eine vorherige Kontaktaufnahme mit dem 24-Stunden-Notfall-Service ist nicht zwingend, wird aber empfohlen, damit Kosten möglichst direkt mit den Leistungserbringern abgewickelt werden können; bei einem Krankenhausaufenthalt wird gebeten, den Notfall-Stationär-Assistenten anzurufen, wodurch im Idealfall eine Kostenvorstreckung vermieden werden kann.

Räumlicher Geltungsbereich

Der Versicherungsschutz der Auslandsreise-Krankenversicherung erstreckt sich auf das Ausland; nicht als Ausland gilt die Bundesrepublik Deutschland sowie das Staatsgebiet, in dem die versicherte Person ihren Wohnsitz hat.

Dokumente

Policendetails

Medizinische Behandlung im Ausland

Versicherungsschutz für Beratung und Behandlung beim Arzt der Wahl, Medikamente und Verbandsmittel bei plötzlicher Erkrankung oder Unfallfolgen im Ausland

QuelleKlausel § 2Seite 40

Abschnitt: Besondere Bestimmungen > D. Auslandsreise-Krankenversicherung der Union Krankenversicherung AG > § 2 Welche Ereignisse sind versichert?

wenn Sie im Ausland erkranken oder einen Unfall erleiden. Geleistet wird für die medizinisch notwendige Heilbehandlung. […] Beratungen und Behandlungen durch Ärzte und Zahnärzte. […] Arznei- und Verbandmittel, soweit diese durch einen Arzt, Zahnarzt oder Heilpraktiker verordnet werden.

Krankenrücktransport

Kostenübernahme für medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport auch für eine Begleitperson, sowie Such-, Rettungs- und Bergungskosten

QuelleKlausel § 3Seite 42

Abschnitt: Besondere Bestimmungen > D. Auslandsreise-Krankenversicherung der Union Krankenversicherung AG > § 3 Welche Kosten übernehmen wir?

Der medizinisch sinnvolle und vertretbare Krankenrücktransport. […] Kosten für eine Begleitperson. Dies gilt, wenn für den Krankenrücktransport eine Begleitung medizinisch sinnvoll ist. […] Erleiden Sie einen Unfall? Und müssen deshalb gesucht, gerettet oder geborgen werden? Dann erstatten wir Ihnen die hierfür entstandenen Kosten. Maximal 2.500 Euro je versicherte Person und Versicherungsfall.

Krankenhausaufenthaltskosten

Kostenübernahme für Unterbringung und Verpflegung im Krankenhaus; freie Arztwahl auch bei stationärer Behandlung

QuelleKlausel § 3Seite 41

Abschnitt: Besondere Bestimmungen > D. Auslandsreise-Krankenversicherung der Union Krankenversicherung AG > § 3 Welche Kosten übernehmen wir?

Unterkunft und Verpflegung bei stationärer Heilbehandlung. Bei stationärer Heilbehandlung eines minderjährigen Kindes werden zusätzlich die Kosten der Mitaufnahme einer Begleitperson erstattet. […] Bei einer medizinisch notwendigen stationären Heilbehandlung können Sie unter den im Aufenthaltsland allgemein anerkannten Krankenhäusern frei wählen.

Reiserücktritt

Ersatz der Stornokosten wenn die Reise aus versichertem Grund nicht angetreten werden kann

Quelle

Reiseabbruch

Erstattung der Mehrkosten für Rückreise nach Art und Qualität der ursprünglichen Reise bei Abbruch aus versichertem Grund

Quelle

Maximale Reisedauer pro Reise

Travel-Paket deckt Reisen mit einer Dauer von maximal 56 Tagen ab; endet mit Grenzüberschreitung ins Inland oder spätestens nach 56 Tagen

Quelle

Pandemieausschluss

Keine Leistung bei Pandemien (länder- und kontinent­über­greifende Ausbreitung einer Infektions­krankheit)

Quelle

Ausschluss für Streik, Krieg und höhere Gewalt

Keine Leistung bei Schäden durch Streik, innere Unruhen, Kriegs- und kriegsähnliche Ereignisse, Unfälle durch Kernenergie sowie Eingriffe durch höhere Gewalt

Quelle

Keine Gesundheitsfragen

Keine Beantwortung von Gesundheitsfragen erforderlich

Quelle

Höchstgrenze Such-, Rettungs- und Bergungskosten

Such-, Rettungs- und Bergungskosten sind im Rahmen des Notfall-Services des Travel-Pakets bis zu 5.000 Euro versichert

QuelleSeite 3

Abschnitt: Notfall-Service-Versicherung

Such-, Rettungs- und Bergungskosten bis 5.000 Euro.

Versicherungsgeber

Travel-Paket wird von der URV (Union Reiseversicherung AG) gezeichnet; URV ist der Versicherungsgeber und verantwortlich für Leistungserbringung

Quelle

Deckungszeitraum

Reiserücktritt: vom Abschluss bis geplante Rückkehr. Auslandsreise-Krankenversicherung: ab Grenzüberschreitung ins Ausland bis Rückkehr (maximal 56 Tage)

Quelle

Abschlussfrist

Bei normalen Buchungen: spätestens 30 Tage vor Reiseantritt. Bei Last-Minute-Buchungen (innerhalb 30 Tage vor Antritt): am Buchungstag selbst oder spätestens 7 Tage nach Buchung

Quelle

24-Stunden-Notfall-Service

Travel-Paket beinhaltet rund-um-die-Uhr erreichbarer Notfall-Service mit mehrsprachigen Spezialisten für ärztliche Versorgung, Transportorganisation und Notfallhilfe vor Ort

Quelle

Kein Selbstbehalt

Travel-Paket ohne Selbstbehalt; Versicherer trägt 100% der versicherten Kosten

Quelle

Quellen

SV SparkassenVersicherung Reiseversicherung