Prüfung ausstehend

Versicherer im Raum der Kirchen (VRK) - group comprising VRK Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit im Raum der Kirchen, VRK Sachversicherung AG, VRK Krankenversicherung AG and VRK Lebensversicherung AG

VRK

VRK is a Reiseversicherung for the Germany market with online purchase and 24/7 assistance.

Zuletzt verifiziert am 28.08.2026Gepruft von: Boleron EUVersicherungsbedingungen: 2020-07Risikoträger: Versicherer im Raum der Kirchen Krankenversicherung AG
Online-Abschluss24/7 Assistance

Direktzahlung

Versicherte werden im Ausland grundsätzlich als Privatpatienten behandelt und erhalten nach Einreichung der Belege eine Kostenerstattung, nachdem sie in Vorleistung getreten sind; einen medizinisch notwendigen Krankenrücktransport organisiert und bezahlt die Notrufzentrale des Versicherers jedoch direkt.

Geografischer Geltungsbereich

Weltweit

Beim Kurzzeittarif (RPE20/RPF20, bis 56 Tage je Reise) gilt der Versicherungsschutz weltweit – außer in Deutschland. Beim Langzeittarif für eine einzelne Reise (RPL20/RPU20, 56–365 Tage) gilt der Versicherungsschutz im vertraglich vereinbarten Geltungsbereich.

Alleinstellungsmerkmale

  • Die VRK-Auslandskrankenversicherung wurde von der Zeitschrift Finanztest (Ausgabe 05/2025) mit "sehr gut" bewertet.
  • Medizinische Kosten werden vollständig ohne Selbstbeteiligung erstattet.
  • Such-, Rettungs- und Bergungskosten im Ausland (z. B. Bergrettung oder Hubschraubereinsatz) sind bis zu 10.000 Euro versichert.
  • Der Versicherungsschutz gilt weltweit und nicht nur in Europa, für Kurzreisen ebenso wie für längere Auslandsaufenthalte.
  • Patchworkfamilien und unverheiratete Lebenspartner mit Kindern können gemeinsam über einen Familienvertrag versichert werden.

Leistungsgrenzen

Krankheitskosten

Gedeckt

Deckt im Ausland notwendige ambulante und stationäre Behandlungen sowie Arznei-, Heil- und Hilfsmittel ab; im Produktinformationsblatt wird kein konkreter Höchstbetrag genannt.

Quelle

Notfallbehandlung

Gedeckt

Notwendige ambulante und stationäre Notfallbehandlungen im Ausland sind versichert; Versicherte werden als Privatpatienten behandelt.

Quelle

Stationäre Behandlung

Gedeckt

Kosten für im Ausland notwendige stationäre Behandlungen werden übernommen; im Produktinformationsblatt ist kein Höchstbetrag angegeben.

Quelle

Ambulante Behandlung

Gedeckt

Kosten für im Ausland notwendige ambulante Behandlungen einschließlich Arznei-, Heil- und Hilfsmittel werden übernommen.

Quelle

Zahnbehandlung im Notfall

Bedingt

Schmerzstillende Zahnbehandlungen im Ausland sind versichert; Neuanfertigungen von Zahnersatz, Kronen, Teilkronen, Implantaten und Inlays sind ausdrücklich ausgeschlossen, ebenso wie Seh- und Hörhilfen.

Quelle

Krankenrücktransport

Gedeckt

Ein medizinisch notwendiger Krankenrücktransport nach Deutschland wird übernommen; die Notrufzentrale des Versicherers organisiert und bezahlt diesen direkt.

Quelle

Medizinischer Rettungstransport

Gedeckt

Rettung und Bergung im Ausland einschließlich der Organisation des Rücktransports sind im Rahmen von 'Rettung und Bergung' und 'Krankenrücktransport' versichert.

Quelle

Überführung im Todesfall

Keine Grenze angegeben

In den geprüften Quellen nicht behandelt; weder ausdrücklich eingeschlossen noch ausgeschlossen.

Quelle

Suche, Rettung und Bergung

10.000 €

Im Falle eines Unfalls oder einer plötzlichen Erkrankung im Ausland werden die Kosten für Suche, Rettung und Bergung (z. B. Bergrettung, Hubschraubereinsatz) bis zu 10.000 Euro übernommen.

Quelle

COVID-19-Behandlung

Keine Grenze angegeben

In den geprüften Quellen nicht speziell behandelt.

Quelle

Vorerkrankungen

Keine Grenze angegeben

In den geprüften Quellen nicht ausdrücklich als allgemeiner Ausschluss behandelt; zu beachten ist der gesonderte Ausschluss für Behandlungen im Ausland, die ein Grund der Reise waren (siehe Vertragsbedingungen).

Quelle

Wintersport-Deckung

Keine Grenze angegeben

In den geprüften Quellen nicht ausdrücklich geregelt, obwohl ein Skiunfall-Beispiel auf der Produktseite illustrativ verwendet wird.

Quelle

Abenteuersport-Deckung

Keine Grenze angegeben

In den geprüften Quellen nicht behandelt.

Quelle

Schwangerschafts- und Entbindungskosten

Gedeckt

Schwangerschafts- und Entbindungskosten im Ausland sind weltweit abgedeckt, ebenso wie schmerzstillende Zahnbehandlungen.

Quelle

Privathaftpflicht

Keine Grenze angegeben

In den geprüften Quellen nicht behandelt.

Quelle

Rechtsschutz

Keine Grenze angegeben

In den geprüften Quellen zu diesem Produkt nicht behandelt.

Quelle

24-Stunden-Notrufservice

Gedeckt

Ein rund um die Uhr erreichbarer Notrufservice hilft, einen Arzt in der Nähe zu finden, und organisiert und bezahlt bei Bedarf den Krankenrücktransport.

Quelle

Wichtige Bedingungen

Frist fur Assistance-Anruf

In den geprüften Quellen nicht angegeben.

Nicht autorisierte Behandlung

In den geprüften Quellen nicht angegeben.

Abschluss im Ausland

Der Versicherungsvertrag muss vor Antritt der Auslandsreise abgeschlossen werden und kann nur in Deutschland abgeschlossen werden; der Antrag muss vor Reisebeginn beim Versicherer eingegangen sein.

Chronische Erkrankungen

In den geprüften Quellen nicht angegeben.

Schwangerschaft

Schwangerschafts- und Entbindungskosten im Ausland sind weltweit im Rahmen der Standardleistungen mitversichert.

Vorerkrankungsausschluesse

Behandlungen im Ausland, die ein Grund der Reise waren, sind ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen; dies ist von einem allgemeinen Vorerkrankungsausschluss zu unterscheiden.

Begrenzung der Deckungsdauer

Kurzzeittarif RPE20/RPF20: Der Versicherungsschutz gilt für die ersten 56 Tage jeder Auslandsreise im Rahmen eines sich jährlich verlängernden Vertrags. Langzeittarif für eine einzelne Reise RPL20/RPU20: Der Versicherungsschutz gilt für eine einzelne Reise mit einer Dauer von über 56 bis maximal 365 Tagen für die vereinbarte Vertragsdauer.

Wo kaufen

Dokumente

Produktinformationsblatt – bis 56 Tage (Tarif RPE20/RPF20)

IPID

Öffnen

Produktinformationsblatt – 56 bis 365 Tage (Tarif RPL20/RPU20)

IPID

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VRK Auslandskrankenversicherung Produktseite

Sonstiges Dokument

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Policendetails

Übernahme von Besuchskosten für Eltern

Wenn ein allein reisierendes Kind länger als 5 Tage im Krankenhaus bleiben muss, werden die An- und Abreisekosten für einen Besuch der Eltern übernommen

Quelle

Schmerzstillende Zahnbehandlung

Übernahme von schmerzstillenden Zahnbehandlungen sowie Schwangerschafts- und Entbindungskosten weltweit

Quelle

Keine Selbstbeteiligung

Alle medizinischen Ausgaben werden vollständig übernommen, ohne Selbstbeteiligung

Quelle

Ambulante und stationäre Behandlung

Die Versicherung deckt sowohl ambulante Arztbesuche und Operationen als auch Krankenhausaufenthalte ab

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Medikamentenversorgung

Übernahme von ärztlich verordneten Medikamenten im Ausland

Quelle

Weltweiter Versicherungsschutz

Die Versicherung gilt weltweit für Auslandsreisen in jedes Land

Quelle

Erstattungsmodell

Versicherte erhalten schnelle und unkomplizierte Rückerstattung ihrer Auslagen nach Einreichung erforderlicher Belege

Quelle

24-Stunden-Notrufservice

Rund um die Uhr erreichbarer Notrufservice mit medizinischer Beratung und Arztvermittlung

Quelle

Abschluss nur in Deutschland, vor Reisebeginn

Der Versicherungsvertrag muss vor Antritt der Auslandsreise abgeschlossen werden und der Abschluss ist nur in Deutschland möglich.

Quelle

Quellen