Prüfung ausstehend

Barmenia Reiseversicherung (Travel Day Travel Plus)

Versichert durch Barmenia Krankenversicherung AG · Deutschland

Reiseversicherung von Barmenia für den Germany-Markt, mit Online-Abschluss.

Geprüft am 27.08.2026 · Bedingungen vom 2026-01-01Quellen

Online-Abschluss

Alleinstellungsmerkmale

Medizinische Kosten im Ausland werden ohne Selbstbehalt voll erstattet, unabhängig davon, ob die Behandlung ambulant oder stationär erfolgt.

Pandemiebedingte Erkrankungen (z. B. COVID-19) sind ausdrücklich in den regulären medizinischen Versicherungsschutz eingeschlossen, ohne gesonderten Ausschluss.

Versicherte können anstelle der Kostenerstattung ein Krankenhaustagegeld von 30 EUR/Tag wählen und erhalten zusätzlich stets ein Krankenhaustagegeld von 15 EUR/Tag ohne Kostennachweis.

Ein günstiger Familientarif (Travel day family) versichert die gesamte Familie zu einem gemeinsamen Tagesbeitrag ab 3,90 EUR.

Zusätzlich zur vollen Kostenerstattung für den Transport wird bei jedem medizinisch notwendigen Rücktransport eine Pauschale von 500 EUR gezahlt.

Leistungsgrenzen

Gedeckt

Medizinische Kosten im Ausland

unlimited

Aufwendungen für ambulante und stationäre Heilbehandlung im Ausland (ärztliche Leistungen, verordnete Arznei-, Heil- und Hilfsmittel, Röntgen-/Isotopenleistungen, Unterkunft/Verpflegung bei stationärer Behandlung, Zahnbehandlung) werden ohne Selbstbehalt voll ersetzt.

Klausel § 4 Abs. 1Seite 2

Abschnitt: § 4 Was ist versichert? > Im Ausland

Diese Aufwendungen werden voll ersetzt.

Gedeckt

Medizinische Notfallbehandlung

unlimited

Die notwendige ambulante Erstversorgung nach einem Notfall sowie der Transport zum Arzt oder Krankenhaus hierfür sind im Rahmen der medizinischen Kostendeckung vollständig versichert.

Klausel § 4 Abs. 1 h)Seite 2

Abschnitt: § 4 Was ist versichert? > Im Ausland

notwendigen Transport zum Arzt oder Krankenhaus zur ambulanten Erstversorgung nach einem Notfall;

Gedeckt

Stationäre Heilbehandlung

unlimited

Volle Kostenerstattung für medizinisch notwendige stationäre Heilbehandlung im Ausland (Ein- oder Zweibettzimmer und Verpflegung). Anstelle des Kostenersatzes kann ein Krankenhaustagegeld von 30,00 EUR pro Tag gewählt werden. Zusätzlich zahlt Barmenia in jedem Fall ein Krankenhaustagegeld von 15,00 EUR pro Tag ohne Kostennachweis.

Klausel § 4 Abs. 2Seite 3

Abschnitt: § 4 Was ist versichert? > Im Ausland

Wir zahlen für jeden Tag einer medizinisch notwendigen stationären Heilbehandlung zusätzlich ein Krankenhaustagegeld von 15,00 EUR ohne Kostennachweis.

Gedeckt

Ambulante Heilbehandlung

unlimited

Medizinisch notwendige ambulante Heilbehandlung im Ausland, einschließlich ärztlicher Beratungen sowie verordneter Arznei- und Heilmittel, wird voll ersetzt.

Klausel § 4 Abs. 1 a)Seite 2

Abschnitt: § 4 Was ist versichert? > Im Ausland

ärztliche Beratungen, Besuche und Verrichtungen einschließlich Operationen und Operationsnebenkosten;

Gedeckt

Zahnbehandlung im Notfall

unlimited

Zahnbehandlung einschließlich notwendiger einfacher Zahnfüllungen und Reparaturen am vorhandenen Zahnersatz sowie provisorischer Zahnersatz ist voll versichert. Neuer Zahnersatz, Kronen und kieferorthopädische Behandlungen sind ausgeschlossen.

Klausel § 4 Abs. 1 i)Seite 2

Abschnitt: § 4 Was ist versichert? > Im Ausland

Zahnbehandlung einschließlich notwendige einfache Zahnfüllungen und Reparaturen am vorhandenen Zahnersatz sowie provisorischer Zahnersatz.

Gedeckt

Krankentransport (Transport zum Krankenhaus/Arzt)

unlimited

Notwendiger Transport zu einem anerkannten, medizinisch geeigneten Krankenhaus für stationäre Behandlung sowie zum Arzt/Krankenhaus zur ambulanten Erstversorgung nach einem Notfall wird voll ersetzt.

Klausel § 4 Abs. 1 g)Seite 2

Abschnitt: § 4 Was ist versichert? > Im Ausland

notwendigen Transport zur stationären Heilbehandlung in ein nach Abs. 8 anerkanntes und aus medizinischer Sicht geeignetes Krankenhaus;

Gedeckt

Medizinisch notwendiger Rücktransport

unlimited

Volle Erstattung der notwendigen Kosten für einen medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport nach Deutschland wegen Krankheit oder Unfall, einschließlich medizinisch geschultem Begleitpersonal und Rettungsflügen, sofern medizinisch erforderlich. Zusätzlich wird auf Antrag eine Pauschale von 500,00 EUR gezahlt (dies ist eine zusätzliche Leistung, keine Obergrenze der Transportkostendeckung).

Klausel § 4 Abs. 4Seite 3

Abschnitt: § 4 Was ist versichert? > Im Ausland

Zusätzlich wird bei einem medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport wegen Krankheit oder Unfallfolge auf Antrag des Versicherten eine Pauschale in Höhe von 500,00 EUR gezahlt.

Gedeckt

Überführung im Todesfall

10.000 €

Stirbt die versicherte Person im Ausland, werden die Kosten der Überführung des Verstorbenen an seinen Wohnsitz bis zu 10.000,00 EUR ersetzt, oder es werden bis zur entsprechenden Höhe Bestattungskosten am Sterbeort übernommen.

Klausel § 4 Abs. 5Seite 3

Abschnitt: § 4 Was ist versichert? > Im Ausland

Stirbt die versicherte Person im Ausland, so werden die Kosten der Überführung des Verstorbenen an seinen Wohnsitz bis zu einem Höchstbetrag von 10.000,00 EUR ersetzt, oder es werden bis zur entsprechenden Höhe Bestattungskosten am Sterbeort übernommen.

Gedeckt

Such-, Rettungs- und Bergungskosten

5000 €

Muss die versicherte Person auf Grund eines Unfalls gesucht, gerettet oder geborgen werden, erstattet der Versicherer hierfür die Kosten bis zu einem Betrag von 5.000,00 EUR.

Klausel § 4 Abs. 3Seite 3

Abschnitt: § 4 Was ist versichert? > Im Ausland

Muss die versicherte Person auf Grund eines Unfalls gesucht, gerettet oder geborgen werden, erstattet der Versicherer hierfür die Kosten bis zu einem Betrag von 5.000,00 EUR.

Gedeckt

COVID-19-/Pandemiebedingte Behandlung

unlimited

Eine medizinisch notwendige ambulante oder stationäre Heilbehandlung ist auch dann versichert, wenn diese durch eine Pandemie verursacht wird, und wird wie andere Heilbehandlungskosten voll erstattet.

Klausel § 4 Abs. 1Seite 2

Abschnitt: § 4 Was ist versichert? > Im Ausland

Bei einer medizinisch notwendigen ambulanten oder stationären Heilbehandlung (auch wenn diese durch eine Pandemie verursacht wird)...

Bedingt

Vorerkrankungen

Bedingt

Keine Leistungspflicht besteht für in den letzten drei Monaten vor Reiseantritt behandelte Krankheiten, wenn Behandlungen im Ausland der alleinige oder einer der Gründe für den Antritt der Reise waren oder bei Reisebeginn feststand, dass Behandlungen stattfinden mussten. Werden auf Grund einer Vorerkrankung Behandlungen notwendig, die vor Reisebeginn nicht feststanden, sind diese im tariflichen Umfang mitversichert.

Klausel § 5 Abs. 1Seite 3

Abschnitt: § 5 Welche Leistungen sind ausgeschlossen?

Werden auf Grund einer Vorerkrankung Behandlungen notwendig, die vor Reisebeginn nicht feststanden, sind diese im tariflichen Umfang mitversichert.

Wintersport-Deckung

Keine Grenze angegeben

In den vorliegenden Bedingungen zu Travel day/Travel+ (Krankenversicherung) nicht als eigenständige Leistung genannt.

Abenteuersport-Deckung

Keine Grenze angegeben

In den vorliegenden Bedingungen zu Travel day/Travel+ (Krankenversicherung) nicht als eigenständige Leistung genannt.

Gedeckt

Schwangerschaftskomplikationen

unlimited

Notwendige ärztliche Untersuchungen und Behandlungen wegen Schwangerschaft, Früh- oder Fehlgeburt sowie ein unvorhersehbarer medizinisch notwendiger Schwangerschaftsabbruch gelten als Versicherungsfall und werden wie andere medizinische Kosten voll erstattet.

Klausel § 4 Abs. 1Seite 2

Abschnitt: § 4 Was ist versichert? > Im Ausland

ärztlichen Untersuchung und Behandlung wegen Schwangerschaft, bei Früh- oder Fehlgeburt oder bei einem unvorhersehbaren medizinisch notwendigen Schwangerschaftsabbruch während eines Auslandsaufenthalts fallen unter den Versicherungsschutz die Aufwendungen

Ausgeschlossen

Privathaftpflicht

Ausgeschlossen

Der reine Reisekrankentarif (Travel day/Travel+, Barmenia Krankenversicherung AG) enthält keine Privathaftpflichtdeckung; ein Haftpflichtschutz ist nur im Rahmen eines separaten Reisepakets der Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG erhältlich.

Ausgeschlossen

Rechtsschutz/-beistand

Ausgeschlossen

Eine Rechtsschutz-/Rechtsbeistandsleistung ist in diesem reinen Reisekrankentarif nicht enthalten.

24/7-Notrufservice

Keine Grenze angegeben

Die Bedingungen beschreiben ein Kostenzusage-Verfahren, jedoch keinen ausdrücklichen eigenen 24/7-Notrufservice für dieses Produkt.

Klausel § 6Seite 3

Abschnitt: § 6 Unter welchen Voraussetzungen erteilen wir Kostenzusagen an Dritte?

Eine Kostenzusage kann nur erteilt werden, wenn der Nachweis des Versicherungsschutzes (Versicherungsnummer, Name und Anschrift des Versicherungsnehmers) bei der Beantragung von Kostenzusagen erbracht wird

Wichtige Bedingungen

Frist fur Assistance-Anruf

Eine konkrete Frist zur Kontaktaufnahme vor Behandlungsbeginn ist nicht genannt. Für eine Kostenzusage ist der Nachweis des Versicherungsschutzes erforderlich; wird der Versicherungsfall zuerst Barmenia gemeldet, tritt sie in Vorleistung und rechnet anschließend direkt mit anderen leistungspflichtigen Stellen ab.

Nicht autorisierte Behandlung

Übersteigt eine Heilbehandlung oder sonstige Maßnahme das medizinisch notwendige Maß oder stehen die Aufwendungen in einem auffälligen Missverhältnis zu den erbrachten Leistungen, kann der Versicherer seine Leistung auf einen angemessenen Betrag herabsetzen bzw. insoweit die Leistung verweigern.

Abschluss im Ausland

Der Versicherungsvertrag muss vor Antritt der Reise in Deutschland abgeschlossen werden; ein Abschluss ist nicht möglich, wenn sich der Versicherungsnehmer bereits im Ausland befindet.

Chronische Erkrankungen

Keine Leistungspflicht besteht für chronische, in den letzten drei Monaten vor Reisebeginn behandelte Erkrankungen, wenn Behandlungen im Ausland ein Grund für die Reise waren oder bei Reisebeginn feststand, dass Behandlungen stattfinden mussten; unvorhersehbare Verschlimmerungen sind im tariflichen Umfang mitversichert.

Schwangerschaft

Notwendige ärztliche Untersuchungen und Behandlungen wegen Schwangerschaft, Früh- oder Fehlgeburt sowie ein unvorhersehbarer medizinisch notwendiger Schwangerschaftsabbruch gelten als Versicherungsfall und sind mitversichert.

Vorerkrankungsausschluesse

Die Behandlung einer in den letzten drei Monaten vor Reiseantritt behandelten Krankheit ist ausgeschlossen, wenn eine Behandlung im Ausland der alleinige oder einer der Gründe für die Reise war oder bei Reisebeginn feststand (Ausnahme: Reise wegen Todes des Ehe-/Lebenspartners oder eines Verwandten ersten Grades); ansonsten sind unvorhersehbare Folgebehandlungen im tariflichen Umfang mitversichert.

Begrenzung der Deckungsdauer

Travel day: Einzelreiseschutz für 3 bis 365 Tage. Travel+: Jahresvertrag mit unbegrenzter Anzahl von Reisen pro Jahr, wobei sich der Versicherungsschutz je Einzelreise auf die ersten 8 Wochen im Ausland beschränkt.

Direktzahlung

Barmenia kann bei Nachweis des Versicherungsschutzes direkte Kostenzusagen an Krankenhäuser/Leistungserbringer erteilen; wird der Versicherungsfall zuerst Barmenia gemeldet, tritt sie in Vorleistung und rechnet anschließend direkt mit anderen leistungspflichtigen Versicherern ab. Andernfalls zahlt der Versicherte zunächst selbst und erhält die Kosten gegen Vorlage der Originalrechnungen erstattet.

Räumlicher Geltungsbereich

Der Schutz gilt im Ausland für medizinisch notwendige Behandlungen (Deutschland gilt nicht als Ausland); ein begrenztes Krankenhaustagegeld und Verlegungskosten gelten auch bei stationärer Behandlung innerhalb Deutschlands, sofern das Krankenhaus mindestens 100 km vom Wohn- oder Arbeitsort entfernt liegt.

Dokumente

Policendetails

Medizinische Leistungen im Ausland

Deckung für Behandlungskosten, die während einer Auslandsreise entstehen, einschließlich ambulanter und stationärer Behandlung

QuelleKlausel § 4 Abs. 1Seite 2

Abschnitt: § 4 Was ist versichert? > Im Ausland

Bei einer medizinisch notwendigen ambulanten oder stationären Heilbehandlung ... während eines Auslandsaufenthalts fallen unter den Versicherungsschutz die Aufwendungen für

Krankenhaustagegeld

Tägliche Zulage während stationärer Heilbehandlung

QuelleKlausel § 4 Abs. 2Seite 3

Abschnitt: § 4 Was ist versichert? > Im Ausland

Wir zahlen für jeden Tag einer medizinisch notwendigen stationären Heilbehandlung zusätzlich ein Krankenhaustagegeld von 15,00 EUR ohne Kostennachweis.

Rücktransport nach Deutschland

Deckung für medizinisch notwendigen Transport nach Deutschland nach einer Behandlung im Ausland

QuelleKlausel § 4 Abs. 4Seite 3

Abschnitt: § 4 Was ist versichert? > Im Ausland

Bei einem medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport wegen Krankheit oder Unfallfolge aus dem Ausland an den ständigen Wohnsitz oder in ein geeignetes Krankenhaus in Deutschland werden die notwendigen Aufwendungen für den Krankentransport einer versicherten Person ... in voller Höhe ersetzt.

Versicherungsdauer

Travel day: 3-365 Tage pro Reise; Travel+: Jahresversicherung mit bis zu 8 Wochen pro einzelner Reise, unbegrenzte Reisen im Jahr

QuelleKlausel § 2 Abs. 3Seite 2

Abschnitt: § 2 Wie sind Abschluss, Dauer und Art des Versicherungsvertrages geregelt?

Der Versicherungsvertrag gilt für die im Versicherungsschein vermerkte Versicherungsdauer, mindestens jedoch für drei Tage und höchstens für 365 Tage.

Geografischer Geltungsbereich

Weltweiter Versicherungsschutz für Reisen aus Deutschland; schließt Reisen innerhalb Deutschlands aus

Quelle

Altersgrenzen

Keine Altersgrenze für den Kauf; Familiendeckung begrenzt: Hauptversicherter bis 66 Jahre, Kinder bis 25 Jahre

QuelleKlausel § 2 Abs. 1 b)Seite 2

Abschnitt: § 2 Wie sind Abschluss, Dauer und Art des Versicherungsvertrages geregelt?

Weitere Voraussetzung ist, dass das älteste Familienmitglied das 66. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Art der Schadensabwicklung

Kostenzusage bei Nachweis des Versicherungsschutzes; Leistungen sind nachrangig, Barmenia tritt jedoch in Vorleistung, wenn der Versicherungsfall zuerst ihr gemeldet wird.

QuelleKlausel § 11 Abs. 5Seite 4

Abschnitt: § 11 Welche Obliegenheiten und Folgen bei Obliegenheitsverletzungen gelten bei Ansprüchen gegen Dritte?

Wird der Versicherungsfall zuerst uns gemeldet, werden wir in Vorleistung treten und den Schadensfall bedingungsgemäß regulieren.

Wohnsitzanforderung

Antragsteller müssen einen Hauptwohnsitz in Deutschland haben (mindestens 6 Monate pro Jahr), um berechtigt zu sein

QuelleKlausel § 2 Abs. 1 a)Seite 2

Abschnitt: § 2 Wie sind Abschluss, Dauer und Art des Versicherungsvertrages geregelt?

Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind und ihren ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, d. h., Personen, die sich überwiegend in Deutschland aufhalten;

Quellen