East Frisian Regional Fire Insurance Fund (Ostfriesische Landschaftliche Brandkasse)
Ostfriesische Landschaftliche Brandkasse
Ostfriesische Landschaftliche Brandkasse is a Reiseversicherung for the Germany market with no online purchase and 24/7 assistance.
Direktzahlung
In der Regel streckt der Versicherte die Behandlungskosten vor und wird nachträglich vom Versicherer erstattet; in Ausnahmefällen kann die Rechnung direkt vom Versicherer übernommen werden, wobei die 24-Stunden-Hotline über Direktzahlungsoptionen berät.
Geografischer Geltungsbereich
Weltweit, außer Bundesrepublik Deutschland und dem Wohnstaat des Versicherten
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf das Ausland. Nicht als Ausland gilt die Bundesrepublik Deutschland
Alleinstellungsmerkmale
- Deckt mehrere Reisen von jeweils bis zu 56 Tagen innerhalb eines Jahres über eine Jahrespolice ab, ohne Selbstbehalt.
- Freie Wahl unter im Aufenthaltsland zugelassenen Ärzten, Zahnärzten, Heilpraktikern oder Physiotherapeuten.
- Ein weltweit erreichbarer 24-Stunden-Notruf-Service organisiert Rücktransporte, Krankenbesuche und bietet medizinische Dolmetscherleistungen während der Reise.
- Bis zu fünf versicherte Personen können online in einem einzigen Vertrag für Familien- oder Gruppenreisen abgesichert werden.
Leistungsgrenzen
Medizinische Kosten im Ausland
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
Erstattung der Kosten für medizinisch notwendige Heilbehandlung im Ausland wegen Krankheit oder Unfall, einschließlich Arzt-/Zahnarztbehandlung, Arzneimittel, Heil- und Hilfsmittel, ohne genannte Gesamthöchstgrenze.
Medizinisch notwendige Heilbehandlung
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
Versicherungsfall ist die medizinisch notwendige Heilbehandlung einer versicherten Person wegen Krankheit oder Unfallfolgen während einer vorübergehenden Auslandsreise.
Stationäre Heilbehandlung
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
Übernimmt Unterkunft und Verpflegung bei stationärer Heilbehandlung im Ausland (zzgl. Kosten der Mitaufnahme einer Begleitperson bei einem minderjährigen Kind). Übernimmt ein anderer Kostenträger einen Teil der Kosten, wird ein Krankenhaustagegeld von höchstens 30 Euro täglich gezahlt; alternativ kann anstelle der Kostenerstattung ein Krankenhaustagegeld von 30 Euro pro Tag gewählt werden.
Ambulante Heilbehandlung
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
Übernimmt Beratungen und Behandlungen durch Ärzte, Zahnärzte, Heilpraktiker, Osteopathen und Chiropraktiker sowie verordnete Arznei- und Verbandmittel; freie Arztwahl im Ausland.
Schmerzstillende Zahnbehandlung
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
Übernimmt schmerzstillende Zahnbehandlung, einfache Zahnfüllungen, provisorischen Zahnersatz und Reparaturen von Prothesen; Neuanfertigung von Zahnersatz, Kronen und Inlays sind ausgeschlossen.
Rettungsdienste / Krankentransport
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
Übernimmt Rettungsdienste (Kranken-, Unfall-, Rettungswagen oder Rettungshubschrauber) zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus oder Notfallarzt sowie medizinisch notwendige Verlegungen. Erfolgt die Fahrt nicht durch einen Rettungsdienst (z. B. Taxi), ist die Leistung auf insgesamt 30 Euro je Versicherungsfall begrenzt.
Medizinischer Krankenrücktransport
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
Übernimmt die Kosten eines medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransports an den ständigen Wohnsitz (z. B. wenn die stationäre Behandlung voraussichtlich länger als 14 Tage dauert oder die Behandlungskosten die Rücktransportkosten übersteigen würden), zzgl. einer medizinisch sinnvollen Begleitperson, sofern der Transport durch den Versicherer oder den Notruf-Service organisiert wird.
Überführung im Todesfall
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
Beim Tode der versicherten Person werden die Kosten der Bestattung am Sterbeort oder der Überführung an deren letzten ständigen Wohnsitz erstattet.
Such-, Rettungs- und Bergungskosten
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
Such-, Rettungs- oder Bergungskosten von öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich organisierten Rettungsdiensten nach einem Unfall, wenn im unmittelbaren Anschluss eine stationäre Behandlung stattfindet, sind begrenzt auf maximal 2.500 Euro je versicherte Person und Versicherungsfall.
COVID-19-Behandlung
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
In den geprüften Tarif-/AVB-Dokumenten nicht erwähnt.
Vorerkrankungen / chronische Erkrankungen
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
Kein Versicherungsschutz besteht für Behandlungen, von denen bei Reiseantritt aufgrund einer bereits diagnostizierten Erkrankung feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise stattfinden mussten; unerwartete Verschlechterungen des Gesundheitszustandes bei chronischen Erkrankungen sind hingegen versichert.
Wintersport-Deckung
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
In den geprüften Tarif-/AVB-Dokumenten nicht erwähnt.
Abenteuersport-Deckung
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
In den geprüften Tarif-/AVB-Dokumenten nicht erwähnt.
Schwangerschaftskomplikationen
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
Versicherungsfall ist u. a. die medizinisch notwendige Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen einschließlich Frühgeburten, notfallbedingten Schwangerschaftsabbrüchen und Fehlgeburten. Aufwendungen für normale Schwangerschaften, Schwangerschaftsabbrüche, Entbindungen und Wochenbetterkrankungen sind ausgeschlossen, außer den genannten Komplikationsfällen.
Privathaftpflicht
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
In den geprüften Tarif-/AVB-Dokumenten nicht erwähnt.
Rechtsschutz-Hilfe
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
In den geprüften Tarif-/AVB-Dokumenten nicht erwähnt.
24-Stunden-Notruf-Service
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
Ein 24-Stunden-Notruf-Service, nahezu weltweit sieben Tage die Woche erreichbar, bietet medizinische Reisezielberatung vor der Reise, Arzt- und Krankenhaus-Navi, Organisation von Rücktransport oder Krankenbesuchen sowie medizinische Dolmetscherleistungen während der Reise.
Wichtige Bedingungen
Frist fur Assistance-Anruf
Der Tarif sieht vor, dass sich Versicherte bei erforderlicher Krankenhausbehandlung oder Rücktransport umgehend an den 24-Stunden-Notrufservice wenden sollen; eine konkrete stundenbezogene Frist wird nicht genannt.
Nicht autorisierte Behandlung
Wird der Rücktransport ohne Einbindung des Versicherers oder des Notruf-Services organisiert, ist die Leistung auf die Kosten begrenzt, die bei Organisation durch den Versicherer oder Notruf-Service angefallen wären. Übersteigt eine Heilbehandlung das medizinisch notwendige Maß oder ist die Vergütung für das Reiseland unangemessen, kann der Versicherer seine Leistungen auf einen angemessenen Betrag herabsetzen.
Abschluss im Ausland
Bei Versicherungsverträgen, die erst nach Beginn einer Auslandsreise abgeschlossen werden, besteht Versicherungsschutz erst mit Antritt einer neuen Reise.
Chronische Erkrankungen
Unerwartete Verschlechterungen des Gesundheitszustandes bei chronischen Erkrankungen sind versichert; Behandlungen, die aufgrund einer bereits diagnostizierten Erkrankung bei Reiseantritt bereits absehbar notwendig waren, sind hingegen ausgeschlossen.
Schwangerschaft
Aufwendungen für normale Schwangerschaften, Schwangerschaftsabbrüche, Entbindungen und Wochenbetterkrankungen sind ausgeschlossen, außer bei medizinisch notwendiger Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen, Frühgeburten, notfallbedingten Schwangerschaftsabbrüchen und Fehlgeburten, die als Versicherungsfälle gelten.
Vorerkrankungsausschluesse
Kein Versicherungsschutz besteht für Behandlungen, von denen bei Reiseantritt aufgrund einer bereits diagnostizierten Erkrankung feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise stattfinden mussten, es sei denn, die Reise wurde wegen des Todes des Ehegatten/Lebenspartners oder eines Verwandten ersten Grades unternommen.
Begrenzung der Deckungsdauer
Im Tarif AKD-16 besteht der Versicherungsschutz pro Auslandsreise für jeweils maximal 56 Tage ab Reisebeginn im Rahmen einer sich jährlich verlängernden Dauerpolice; für längere Reisen bis zu 365 Tagen steht der separate Einzelreisetarif AKE-16 zur Verfügung.
Policendetails
Medizinische Kosten im Ausland
Übernahme von Kosten für medizinisch notwendige Heilbehandlungen und medizinische Versorgung im Ausland
QuelleMedizinisch sinnvoller Rücktransport
Übernahme der Kosten für medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport in die Heimat
QuelleAmbulante und stationäre Behandlung
Versicherungsschutz für ambulante Arztbesuche und stationäre Krankenhausbehandlungen im Ausland
QuelleArzneimittel und Verbandsmaterial
Übernahme von Kosten für Arzneimittel und Verbandsmaterial nach ärztlicher Verordnung
Quelle24-Stunden-Notruf-Service
24-Stunden-Notruf-Service der UKV erreichbar nahezu weltweit sieben Tage die Woche
QuelleVersicherungslaufzeittypen
Zwei Tarifoptionen verfügbar: AKD-Dauerpolice (deckt alle Reisen im Jahr ab, max. 56 Tage pro Reise) und AKE-Einzelpolice
QuelleAbrechnungs- und Erstattungsmodell
In der Regel streckt der Versicherte die Kosten vor und wird nachträglich vom Versicherer erstattet
QuelleGeografischer Versicherungsumfang
Versicherungsschutz gilt weltweit außer Deutschland und dem Wohnstaat des Versicherten
QuelleVersicherbare Personen
Nur Personen mit ständigem Wohnsitz in Deutschland können versichert werden
QuelleAbschlussfrist der Versicherung
Versicherung kann jederzeit, auch am Abreisetag, abgeschlossen werden (Last-Minute-Buchung möglich)
QuelleQuellen
- https://micro.ukv.de/content/_micro/aoksan/aoksan-ausland-einzel/
- https://micro.ukv.de/content/_micro/aoksan/aoksan-ausland-familie/
- https://www.ostfriesische-brandkasse.de/versicherungen/privat/auslands-reisekrankenversicherung
- https://www.ukv.de/content/reiseversicherungen/auslandsreisekranken/urlaubsreisen/
- https://www.urv.de/content/privatkunden/reiseversicherungen/auslandskrankenversicherung/