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East Frisian Regional Fire Insurance Fund (Ostfriesische Landschaftliche Brandkasse)

Ostfriesische Landschaftliche Brandkasse

Ostfriesische Landschaftliche Brandkasse is a Reiseversicherung for the Germany market with no online purchase and 24/7 assistance.

Zuletzt verifiziert am 28.08.2026Gepruft von: Boleron EUVersicherungsbedingungen: 2018-01-01Risikoträger: Union Krankenversicherung Aktiengesellschaft
24/7 Assistance

Direktzahlung

In der Regel streckt der Versicherte die Behandlungskosten vor und wird nachträglich vom Versicherer erstattet; in Ausnahmefällen kann die Rechnung direkt vom Versicherer übernommen werden, wobei die 24-Stunden-Hotline über Direktzahlungsoptionen berät.

Geografischer Geltungsbereich

Weltweit, außer Bundesrepublik Deutschland und dem Wohnstaat des Versicherten

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf das Ausland. Nicht als Ausland gilt die Bundesrepublik Deutschland

Alleinstellungsmerkmale

  • Deckt mehrere Reisen von jeweils bis zu 56 Tagen innerhalb eines Jahres über eine Jahrespolice ab, ohne Selbstbehalt.
  • Freie Wahl unter im Aufenthaltsland zugelassenen Ärzten, Zahnärzten, Heilpraktikern oder Physiotherapeuten.
  • Ein weltweit erreichbarer 24-Stunden-Notruf-Service organisiert Rücktransporte, Krankenbesuche und bietet medizinische Dolmetscherleistungen während der Reise.
  • Bis zu fünf versicherte Personen können online in einem einzigen Vertrag für Familien- oder Gruppenreisen abgesichert werden.

Leistungsgrenzen

Medizinische Kosten im Ausland

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Erstattung der Kosten für medizinisch notwendige Heilbehandlung im Ausland wegen Krankheit oder Unfall, einschließlich Arzt-/Zahnarztbehandlung, Arzneimittel, Heil- und Hilfsmittel, ohne genannte Gesamthöchstgrenze.

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Medizinisch notwendige Heilbehandlung

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Versicherungsfall ist die medizinisch notwendige Heilbehandlung einer versicherten Person wegen Krankheit oder Unfallfolgen während einer vorübergehenden Auslandsreise.

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Stationäre Heilbehandlung

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Übernimmt Unterkunft und Verpflegung bei stationärer Heilbehandlung im Ausland (zzgl. Kosten der Mitaufnahme einer Begleitperson bei einem minderjährigen Kind). Übernimmt ein anderer Kostenträger einen Teil der Kosten, wird ein Krankenhaustagegeld von höchstens 30 Euro täglich gezahlt; alternativ kann anstelle der Kostenerstattung ein Krankenhaustagegeld von 30 Euro pro Tag gewählt werden.

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Ambulante Heilbehandlung

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Übernimmt Beratungen und Behandlungen durch Ärzte, Zahnärzte, Heilpraktiker, Osteopathen und Chiropraktiker sowie verordnete Arznei- und Verbandmittel; freie Arztwahl im Ausland.

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Schmerzstillende Zahnbehandlung

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Übernimmt schmerzstillende Zahnbehandlung, einfache Zahnfüllungen, provisorischen Zahnersatz und Reparaturen von Prothesen; Neuanfertigung von Zahnersatz, Kronen und Inlays sind ausgeschlossen.

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Rettungsdienste / Krankentransport

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Übernimmt Rettungsdienste (Kranken-, Unfall-, Rettungswagen oder Rettungshubschrauber) zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus oder Notfallarzt sowie medizinisch notwendige Verlegungen. Erfolgt die Fahrt nicht durch einen Rettungsdienst (z. B. Taxi), ist die Leistung auf insgesamt 30 Euro je Versicherungsfall begrenzt.

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Medizinischer Krankenrücktransport

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Übernimmt die Kosten eines medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransports an den ständigen Wohnsitz (z. B. wenn die stationäre Behandlung voraussichtlich länger als 14 Tage dauert oder die Behandlungskosten die Rücktransportkosten übersteigen würden), zzgl. einer medizinisch sinnvollen Begleitperson, sofern der Transport durch den Versicherer oder den Notruf-Service organisiert wird.

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Überführung im Todesfall

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Beim Tode der versicherten Person werden die Kosten der Bestattung am Sterbeort oder der Überführung an deren letzten ständigen Wohnsitz erstattet.

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Such-, Rettungs- und Bergungskosten

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Such-, Rettungs- oder Bergungskosten von öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich organisierten Rettungsdiensten nach einem Unfall, wenn im unmittelbaren Anschluss eine stationäre Behandlung stattfindet, sind begrenzt auf maximal 2.500 Euro je versicherte Person und Versicherungsfall.

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

COVID-19-Behandlung

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

In den geprüften Tarif-/AVB-Dokumenten nicht erwähnt.

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Vorerkrankungen / chronische Erkrankungen

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Kein Versicherungsschutz besteht für Behandlungen, von denen bei Reiseantritt aufgrund einer bereits diagnostizierten Erkrankung feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise stattfinden mussten; unerwartete Verschlechterungen des Gesundheitszustandes bei chronischen Erkrankungen sind hingegen versichert.

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Wintersport-Deckung

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

In den geprüften Tarif-/AVB-Dokumenten nicht erwähnt.

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Abenteuersport-Deckung

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

In den geprüften Tarif-/AVB-Dokumenten nicht erwähnt.

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Schwangerschaftskomplikationen

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Versicherungsfall ist u. a. die medizinisch notwendige Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen einschließlich Frühgeburten, notfallbedingten Schwangerschaftsabbrüchen und Fehlgeburten. Aufwendungen für normale Schwangerschaften, Schwangerschaftsabbrüche, Entbindungen und Wochenbetterkrankungen sind ausgeschlossen, außer den genannten Komplikationsfällen.

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Privathaftpflicht

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

In den geprüften Tarif-/AVB-Dokumenten nicht erwähnt.

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Rechtsschutz-Hilfe

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

In den geprüften Tarif-/AVB-Dokumenten nicht erwähnt.

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

24-Stunden-Notruf-Service

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Ein 24-Stunden-Notruf-Service, nahezu weltweit sieben Tage die Woche erreichbar, bietet medizinische Reisezielberatung vor der Reise, Arzt- und Krankenhaus-Navi, Organisation von Rücktransport oder Krankenbesuchen sowie medizinische Dolmetscherleistungen während der Reise.

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Wichtige Bedingungen

Frist fur Assistance-Anruf

Der Tarif sieht vor, dass sich Versicherte bei erforderlicher Krankenhausbehandlung oder Rücktransport umgehend an den 24-Stunden-Notrufservice wenden sollen; eine konkrete stundenbezogene Frist wird nicht genannt.

Nicht autorisierte Behandlung

Wird der Rücktransport ohne Einbindung des Versicherers oder des Notruf-Services organisiert, ist die Leistung auf die Kosten begrenzt, die bei Organisation durch den Versicherer oder Notruf-Service angefallen wären. Übersteigt eine Heilbehandlung das medizinisch notwendige Maß oder ist die Vergütung für das Reiseland unangemessen, kann der Versicherer seine Leistungen auf einen angemessenen Betrag herabsetzen.

Abschluss im Ausland

Bei Versicherungsverträgen, die erst nach Beginn einer Auslandsreise abgeschlossen werden, besteht Versicherungsschutz erst mit Antritt einer neuen Reise.

Chronische Erkrankungen

Unerwartete Verschlechterungen des Gesundheitszustandes bei chronischen Erkrankungen sind versichert; Behandlungen, die aufgrund einer bereits diagnostizierten Erkrankung bei Reiseantritt bereits absehbar notwendig waren, sind hingegen ausgeschlossen.

Schwangerschaft

Aufwendungen für normale Schwangerschaften, Schwangerschaftsabbrüche, Entbindungen und Wochenbetterkrankungen sind ausgeschlossen, außer bei medizinisch notwendiger Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen, Frühgeburten, notfallbedingten Schwangerschaftsabbrüchen und Fehlgeburten, die als Versicherungsfälle gelten.

Vorerkrankungsausschluesse

Kein Versicherungsschutz besteht für Behandlungen, von denen bei Reiseantritt aufgrund einer bereits diagnostizierten Erkrankung feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise stattfinden mussten, es sei denn, die Reise wurde wegen des Todes des Ehegatten/Lebenspartners oder eines Verwandten ersten Grades unternommen.

Begrenzung der Deckungsdauer

Im Tarif AKD-16 besteht der Versicherungsschutz pro Auslandsreise für jeweils maximal 56 Tage ab Reisebeginn im Rahmen einer sich jährlich verlängernden Dauerpolice; für längere Reisen bis zu 365 Tagen steht der separate Einzelreisetarif AKE-16 zur Verfügung.

Dokumente

Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Auslandsreise-Krankenversicherung (AVB/AK-16)

Versicherungsbedingungen

Öffnen

Tarif AKD-16 Auslandsreise-Krankenversicherung

Versicherungsbedingungen

Öffnen

Policendetails

Medizinische Kosten im Ausland

Übernahme von Kosten für medizinisch notwendige Heilbehandlungen und medizinische Versorgung im Ausland

Quelle

Medizinisch sinnvoller Rücktransport

Übernahme der Kosten für medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport in die Heimat

Quelle

Ambulante und stationäre Behandlung

Versicherungsschutz für ambulante Arztbesuche und stationäre Krankenhausbehandlungen im Ausland

Quelle

Arzneimittel und Verbandsmaterial

Übernahme von Kosten für Arzneimittel und Verbandsmaterial nach ärztlicher Verordnung

Quelle

24-Stunden-Notruf-Service

24-Stunden-Notruf-Service der UKV erreichbar nahezu weltweit sieben Tage die Woche

Quelle

Maximale Reisedauer pro Reise

Standardpolicen decken einzelne Reisen bis maximal 56 Tage ab

Quelle

Versicherungslaufzeittypen

Zwei Tarifoptionen verfügbar: AKD-Dauerpolice (deckt alle Reisen im Jahr ab, max. 56 Tage pro Reise) und AKE-Einzelpolice

Quelle

Abrechnungs- und Erstattungsmodell

In der Regel streckt der Versicherte die Kosten vor und wird nachträglich vom Versicherer erstattet

Quelle

Geografischer Versicherungsumfang

Versicherungsschutz gilt weltweit außer Deutschland und dem Wohnstaat des Versicherten

Quelle

Versicherbare Personen

Nur Personen mit ständigem Wohnsitz in Deutschland können versichert werden

Quelle

Abschlussfrist der Versicherung

Versicherung kann jederzeit, auch am Abreisetag, abgeschlossen werden (Last-Minute-Buchung möglich)

Quelle

Quellen