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Feuersozietät Berlin Brandenburg Versicherung Aktiengesellschaft

Feuersozietät

Feuersozietät is a Reiseversicherung for the Germany market with no online purchase and 24/7 assistance.

Zuletzt verifiziert am 28.08.2026Gepruft von: Boleron EUVersicherungsbedingungen: 2017-04-01Risikoträger: Union Krankenversicherung AG
24/7 Assistance

Direktzahlung

Bei Kontaktaufnahme mit dem 24-Stunden-Notrufservice organisiert der Versicherer die Krankenhausbehandlung bzw. den medizinisch notwendigen Rücktransport und übernimmt die Kosten direkt; sonstige erstattungsfähige Aufwendungen werden grundsätzlich gegen Vorlage von Rechnungen erstattet.

Geografischer Geltungsbereich

Weltweit, während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts

Weltweiter Versicherungsschutz während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts; bei Aufenthalten in Hochpreisländern (China, Hongkong, Schweiz, Singapur, USA, England) erfolgt eine Einstufung in eine höhere Tarifstufe (B bzw. D) mit höherem Beitrag, die dem Versicherer unverzüglich zu melden ist.

Alleinstellungsmerkmale

  • Kein Selbstbehalt: Versicherte zahlen keinen Eigenanteil für versicherte Leistungen.
  • Versicherungsschutz für Aufenthalte bis zu fünf Jahre (Optimal/Premium), weit über klassische Kurzzeit-Reiseversicherungen hinaus.
  • Der Premium-Tarif bietet ein umfassendes Versorgungspaket, das als vollversicherungsgleicher Schutz beschrieben wird, inklusive Zahnersatz, Kieferorthopädie und Psychotherapie.
  • Bis zu sechs Wochen fortlaufender Versicherungsschutz bei vorübergehender Rückkehr nach Deutschland, pro Kalenderjahr (Optimal) bzw. pro Reiseunterbrechung (Premium).
  • Weltweiter 24-Stunden-Notrufservice inklusive medizinischem Dolmetscher und weltweitem Arzt- und Krankenhaus-Navi.

Leistungsgrenzen

Heilbehandlungskosten im Ausland

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Aufwendungen für medizinisch notwendige Heilbehandlung wegen Krankheit oder Unfall im Ausland (Ärzte, Zahnärzte, Arznei- und Verbandmittel, Hilfsmittel, Hebamme) werden in allen Tarifen (Kompakt, Optimal, Premium) zu 100 % erstattet; eine einheitliche Gesamtversicherungssumme ist nicht ausgewiesen, einzelne Leistungsarten unterliegen jedoch eigenen Erstattungsgrenzen, die in diesem Datensatz gesondert aufgeführt sind.

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Notfall-/unaufschiebbare Operationen

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

In allen Tarifen zu 100 % erstattet. In Kompakt und Optimal ist die Leistung auf Beratungen, Behandlungen und unaufschiebbare Operationen begrenzt; aufschiebbare Operationen sind ausgeschlossen. Im Tarif Premium besteht diese Einschränkung nicht.

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Stationäre Krankenhausbehandlung

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Die vom Krankenhaus berechneten Kosten (Unterkunft, Verpflegung, Heilmittel, ärztliche Leistungen) werden bei stationären Aufenthalten in allen drei Tarifen zu 100 % erstattet. Anstelle der Kostenerstattung kann bei teilweiser Kostenübernahme durch einen anderen Kostenträger ein Krankenhaustagegeld von 30 € pro Tag gewählt werden.

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Ambulante ärztliche Behandlung

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Ambulante Beratungen und Behandlungen durch Ärzte und Zahnärzte werden in allen Tarifen zu 100 % erstattet; im Tarif Premium sind zusätzlich Heilpraktiker, Osteopathen und Chiropraktiker zu 100 % eingeschlossen, was in Kompakt und Optimal ausgeschlossen ist.

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Schmerzstillende Zahnbehandlung

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Erstattung zu 100 % mit tarifabhängigen Jahresgrenzen: Kompakt bis 300 €/Kalenderjahr, Optimal bis 500 €/Kalenderjahr, Premium ohne Kalenderjahresbegrenzung.

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Krankentransport zum Krankenhaus/Notfallarzt

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Medizinisch notwendiger Krankentransport sowie Flugrettungstransport zum Krankenhaus oder zum nächstgelegenen geeigneten Notfallarzt werden in allen drei Tarifen zu 100 % erstattet, ohne im Tarif genannte Höchstgrenze.

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Medizinisch sinnvoller Krankenrücktransport nach Deutschland

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Alle Aufwendungen für einen medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport (auch per Ambulanzflugzeug) an den Wohnsitz vor Reisebeginn oder in ein geeignetes Krankenhaus in Deutschland werden in allen Tarifen zu 100 % ohne im Tarif genannte Höchstgrenze erstattet. Bei medizinisch notwendiger, behördlich angeordneter oder vom Transportunternehmen vorgeschriebener Begleitung werden auch die Kosten für eine Begleitperson übernommen, unabhängig von deren eigenem Versicherungsschutz zum Zeitpunkt des Rücktransports.

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Überführung/Bestattung im Ausland

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Verstirbt die versicherte Person im Ausland, werden die Kosten der Bestattung am Sterbeort oder der Überführung an den Wohnsitz vor Reisebeginn erstattet, ohne im Tarif genannte Höchstgrenze. Bestätigt für die geprüften Tarife Kompakt und Premium; der Tariftext Optimal selbst lag nicht vor, das Informationsblatt Optimal bestätigt jedoch eine vergleichbare Rücktransport-/Überführungsleistung innerhalb der Produktfamilie.

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Kosten für Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze sind ausdrücklich ausgeschlossen, bestätigt in den Tariftexten Kompakt und Premium. Für Optimal wird der gleiche Ausschluss aufgrund der einheitlichen Produktstruktur angenommen, ist jedoch im Informationsblatt Optimal nicht eigenständig bestätigt.

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

COVID-19-Behandlung

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Wird in keinem der geprüften Tariftexte, Informationsblätter oder der Produktbroschüre als eigenständige Leistung behandelt.

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Vorerkrankungen

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Standardmäßig ausgeschlossen in Kompakt, Optimal und den Tarifstufen Premium A/B (ohne Risikoprüfung). Nur in den Tarifstufen Premium C/D, die mit Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden, können Vorerkrankungen eingeschlossen werden, ggf. mit individuellen Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen.

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Wintersport-Deckung

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Wird in keinem der geprüften Tariftexte, Informationsblätter oder der Produktbroschüre als eigenständige Leistung behandelt.

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Extremsport-Deckung

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Wird in keinem der geprüften Tariftexte, Informationsblätter oder der Produktbroschüre als eigenständige Leistung behandelt.

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Schwangerschaftskomplikationen und Frühgeburt

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Wird in allen drei Tarifen zu 100 % erstattet. Auch Schwangerschaftsvorsorge und Entbindung werden in allen Tarifen zu 100 % erstattet, unterliegen jedoch einer Wartezeit von acht Monaten und sind im Tarif Kompakt vollständig ausgeschlossen, wenn die Schwangerschaft bereits bei Vertragsbeginn bzw. Verlängerungsantrag bestand.

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Privathaftpflicht

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Wird als eigenständige Leistung nicht behandelt; es handelt sich um einen Kranken-/Medizintarif ohne Privathaftpflichtdeckung.

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Rechtsschutz/Rechtsbeistand

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Wird in keinem der geprüften Tariftexte, Informationsblätter oder der Produktbroschüre als eigenständige Leistung behandelt.

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

24-Stunden-Assistance-Service

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Alle Tarife beinhalten medizinische Beratung vor und während der Reise (Reisezielberatung, Impfhinweise, Infektionsrisikoauskunft), ein weltweites Arzt- und Krankenhaus-Navi, die Organisation von Rücktransport oder Krankenbesuchen sowie einen medizinischen Dolmetscher, erreichbar über einen nahezu weltweiten 24-Stunden-Notrufservice, sieben Tage die Woche.

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Wichtige Bedingungen

Frist fur Assistance-Anruf

Ist eine Krankenhausbehandlung oder ein Rücktransport erforderlich, muss sich die versicherte Person umgehend an den 24-Stunden-Notrufservice wenden, um die Kostenübernahme zu klären; eine konkrete Stundenfrist wird im Tarif nicht genannt.

Nicht autorisierte Behandlung

Der Versicherer kann bestimmte Ärzte, Zahnärzte, sonstige Leistungserbringer oder Krankenanstalten aus wichtigem Grund von der Erstattung ausschließen; nach dieser Benachrichtigung besteht keine Leistungspflicht für danach entstehende Aufwendungen, wobei für zum Zeitpunkt der Benachrichtigung bereits eingetretene Versicherungsfälle eine Übergangsfrist von drei Monaten gilt.

Abschluss im Ausland

Versicherungsfähig sind nur Personen mit ständigem Wohnsitz in Deutschland, die sich nur vorübergehend im Ausland aufhalten; ein Vertragsabschluss während eines bereits laufenden Auslandsaufenthalts wird in den geprüften Quellen nicht behandelt.

Chronische Erkrankungen

Unerwartete Verschlechterungen des Gesundheitszustandes bei chronischen Erkrankungen sind versichert, auch wenn bereits vor Reisebeginn feststehende notwendige Behandlungen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind.

Schwangerschaft

Für Entbindungsleistungen gilt in allen Tarifen eine Wartezeit von acht Monaten; im Tarif Kompakt sind Behandlung, Schwangerschaftsvorsorge und Entbindung vollständig ausgeschlossen, wenn die Schwangerschaft bereits bei Vertragsbeginn bzw. bei Beantragung einer Verlängerung bestand.

Vorerkrankungsausschluesse

Vorerkrankungen sind in Kompakt, Optimal und den Premium-Tarifstufen A/B ausgeschlossen; nur in den mit Gesundheitsprüfung abgeschlossenen Premium-Tarifstufen C/D können Vorerkrankungen eingeschlossen werden, ggf. mit individuellen Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen.

Begrenzung der Deckungsdauer

Maximale Versicherungsdauer: Kompakt 2 Jahre, Optimal 5 Jahre. Für Premium nennen der Tariftext (Stand 2017) und das Informationsblatt (Stand 2018) übereinstimmend maximal 10 Jahre, während die Produktbroschüre (Stand 2026) 5 Jahre angibt - beide Werte werden aufgrund dieses Widerspruchs in den Quellen dokumentiert.

Dokumente

Tarif GesundheitGLOBAL Kompakt

Versicherungsbedingungen

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Tarif GesundheitGLOBAL Premium

Versicherungsbedingungen

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Informationsblatt GesundheitGLOBAL Kompakt

IPID

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Informationsblatt GesundheitGLOBAL Optimal

IPID

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Informationsblatt GesundheitGLOBAL Premium

IPID

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GesundheitGLOBAL Broschüre, Leistungsvergleichstabelle und Antragsformular

Leistungsübersicht

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Policendetails

Hochpreisland-Abdeckung

Zusätzlicher Beitrag erforderlich für Aufenthalte in Singapur, China, England, Schweiz, Hongkong und USA aufgrund höherer Behandlungskosten

Quelle

Kein Selbstbehalt

Versicherte Person zahlt keinen Eigenanteil für beanspruchte Leistungen

Quelle

Vorerkrankungen-Ausschluss

Vorerkrankungen sind grundsätzlich nicht im Versicherungsschutz eingeschlossen; nur im Tarif Premium mit Gesundheitsprüfung möglich

Quelle

Ausschluss vorgesehener Behandlungen

Behandlungen, von denen bei Grenzüberschreitung feststand, dass sie erfolgen müssen, sind von der Leistung ausgeschlossen

Quelle

Versicherungsdauer-Beschränkungen

Kompakt: max 2 Jahre; Optimal: max 5 Jahre; Reisedauer mind. 2 Monate erforderlich

Quelle

Versicherungsschutz bei vorübergehender Rückkehr nach Deutschland

Optimal: 6 Wochen pro Kalenderjahr; Premium: 6 Wochen bei jeder Reiseunterbrechung

Quelle

Quellen