R+V Versicherung AG (Raiffeisen- und Volksbanken Versicherung)
R+V
R+V is a Reiseversicherung for the Germany market with online purchase and 24/7 assistance.
Direktzahlung
R+V arbeitet grundsätzlich nach dem Kostenerstattungsprinzip: Versicherte zahlen die Behandlung zunächst selbst und reichen Originalbelege zur Erstattung ein. Besteht eine nachrangige Leistungspflicht eines anderen Versicherers, tritt R+V bei Vorlage der Originalbelege in Vorleistung. Eine 24-Stunden-Hotline koordiniert die medizinische Versorgung im Ausland und kann bei der Abrechnung mit Behandlungseinrichtungen unterstützen.
Geografischer Geltungsbereich
Weltweit (außer Deutschland)
Der Versicherungsschutz gilt weltweit mit Ausnahme der Bundesrepublik Deutschland für vorübergehende Auslandsaufenthalte von Personen mit ständigem Wohnsitz in Deutschland.
Startpreis
15 €
Richtwert — Preisannahmen nicht angegeben
Alleinstellungsmerkmale
- Keine Wartezeiten – der Versicherungsschutz beginnt sofort nach Vertragsabschluss.
- Keine Gesundheitsfragen oder Risikoprüfung beim Vertragsabschluss erforderlich.
- Verlängerung des Schutzes von den Standard-45-Tagen auf bis zu insgesamt 730 Tage je Reise möglich.
- Die gesamte Familie (Versicherungsnehmer, Ehe-/Lebenspartner und Kinder) ist für einen einzigen Jahresbeitrag von 34,50 EUR abgesichert.
- Rund-um-die-Uhr-Notrufhotline, deren anfallende Telefonkosten dem Versicherten zusätzlich erstattet werden.
Leistungsgrenzen
Krankheitskosten im Ausland
Gedeckt
R+V erstattet 100 % der medizinisch notwendigen ambulanten und stationären Heilbehandlungskosten im Ausland wegen Krankheit oder Unfallfolgen; eine Höchstsumme wird in den Bedingungen nicht genannt.
Ärztliche Notfallbehandlung
Gedeckt
Ambulante ärztliche Notfallbehandlung im Ausland wegen Krankheit oder Unfallfolgen wird zu 100 % der medizinisch notwendigen Kosten erstattet; eine Obergrenze wird nicht genannt.
Stationäre Behandlung
Gedeckt
Stationäre Behandlung (auch bei akuten Schwangerschaftskomplikationen) wird zu 100 % der notwendigen Kosten erstattet; alternativ kann ein Ersatzkrankenhaustagegeld von 40 EUR/Tag anstelle der Kostenerstattung gewählt werden. Für die Kostenerstattung wird keine Gesamtobergrenze genannt.
Ambulante Behandlung
Gedeckt
Ambulante Behandlung im Ausland, auch bei Schwangerschaftskomplikationen, Fehl- und Frühgeburten, wird zu 100 % der medizinisch notwendigen Kosten erstattet, einschließlich ärztlich verordneter Arzneimittel, Heilmittel (z. B. Chiropraktik, Osteopathie) und erstmals während der Reise benötigter Hilfsmittel in einfacher Ausführung.
Zahnärztliche Notbehandlung
Gedeckt
100 % Erstattung für schmerzstillende Zahnbehandlung, Zahnfüllungen in einfacher Ausführung, konfektionierte Kurzzeitprovisorien und Reparaturen von Zahnersatz; Neuanfertigung von Zahnersatz (Kronen, Brücken, Implantate) und Kieferorthopädie sind ausgeschlossen.
Transport im Ausland
Gedeckt
100 % Kostenübernahme für den ersten medizinisch notwendigen Transport durch Rettungsdienste zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus oder Notfallarzt, einschließlich eines etwaigen Verlegungstransports; der Rücktransport vom Krankenhaus/Arzt zur Unterkunft wird bis maximal 100 EUR je Versicherungsfall erstattet.
Krankenrücktransport
Gedeckt
100 % Kostenübernahme für einen medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport in ein geeignetes Krankenhaus in Deutschland, wenn dies medizinisch angezeigt ist, die Weiterbehandlungskosten im Ausland die Rücktransportkosten übersteigen oder die voraussichtliche Behandlungsdauer im Ausland 14 Tage übersteigt. Notwendige Kosten für eine medizinisch erforderliche Begleitperson werden ebenfalls übernommen, begrenzt auf einen Business-Class-Flug bis maximal 1.300 EUR.
Bestattungs- oder Überführungskosten
Gedeckt
100 % Erstattung, im notwendigen Umfang, der unvermeidbaren Transport- und unmittelbaren Kosten zur Überführung des Verstorbenen an den Wohnsitz in Deutschland oder für die Bestattung am Sterbeort.
Such- und Rettungskosten
Ausgeschlossen
Die abschließende Leistungsaufzählung des Krankentarifs (AVB/JR § 4 Abs. 4) enthält keine Sucheinsätze; nicht im Tarif genannte Leistungen sind über diese Versicherung nicht versichert.
COVID-19-Behandlung
Keine Grenze angegeben
In den geprüften Versicherungsunterlagen nicht als eigenständige Leistung aufgeführt.
Vorbestehende/planbare Erkrankungen
Ausgeschlossen
Kein Versicherungsschutz für medizinische Behandlungen, die der alleinige Grund oder einer der Gründe für den Reiseantritt waren, oder von denen bei Reiseantritt bereits feststand, dass sie erforderlich sein würden; auch für Dauerbehandlung und -medikation chronischer Erkrankungen besteht kein Leistungsanspruch.
Wintersport-Deckung
Keine Grenze angegeben
In den geprüften Versicherungsunterlagen nicht als eigenständige Leistung oder Ausschluss genannt.
Abenteuersport-Deckung
Keine Grenze angegeben
In den geprüften Versicherungsunterlagen nicht als eigenständige Leistung oder Ausschluss genannt.
Schwangerschaftskomplikationen
Bedingt
Ein 100%iger Versicherungsschutz besteht nur für unvorhergesehen auftretende akute Schwangerschaftskomplikationen, medizinisch notwendigen Schwangerschaftsabbruch, Fehl- und Frühgeburten (vor der 37. Schwangerschaftswoche), einschließlich der Behandlungskosten bis zur Transportfähigkeit von Mutter und Neugeborenem; reguläre Schwangerschaftsvorsorge oder eine geplante Entbindung sind nicht versichert.
Auslands-Haftpflicht
Keine Grenze angegeben
In den geprüften Unterlagen nicht Bestandteil der Leistungen dieses Auslandsreise-Krankentarifs.
Rechtsschutz im Ausland
Keine Grenze angegeben
In den geprüften Unterlagen nicht Bestandteil der Leistungen dieses Auslandsreise-Krankentarifs.
24-Stunden-Notruf-Hotline
Gedeckt
Eine 24-Stunden-Hotline (+49 611 533-6290) informiert über Möglichkeiten der medizinischen Versorgung, nennt Ärzte im Aufenthaltsland und benachrichtigt Angehörige; die Telefonkosten für die Kontaktaufnahme im Versicherungsfall werden erstattet.
Wichtige Bedingungen
Frist fur Assistance-Anruf
Die Bedingungen nennen keine feste Frist für die Kontaktaufnahme nach einem Versicherungsfall, es wird jedoch empfohlen, so früh wie möglich die 24-Stunden-Hotline (+49 611 533-6290) zu nutzen; die dabei entstehenden Telefonkosten werden erstattet.
Nicht autorisierte Behandlung
Eine vorherige Genehmigungspflicht für Behandlungen ist nicht ausdrücklich vorgesehen, jedoch muss der Versicherte den Schaden nach Möglichkeit abwenden und gering halten sowie bei der Schadenfeststellung mitwirken; eine Verletzung dieser Obliegenheiten kann nach §§ 9-10 AVB/JR zum teilweisen oder vollständigen Leistungsausschluss führen.
Abschluss im Ausland
Der Vertrag kann nur vor oder mit dem Grenzübertritt ins Ausland abgeschlossen werden; befindet sich die Person bereits im Ausland, kann der Beitrag noch bis zu einer Woche nach Grenzübertritt eingezahlt werden, Versicherungsschutz besteht dann aber nur für nach der Zahlung eintretende Versicherungsfälle.
Chronische Erkrankungen
Für Dauerbehandlung und -medikation chronischer Erkrankungen werden keine Leistungen erbracht; bei chronischen Erkrankungen sollte vor Reiseantritt die gesetzliche Krankenkasse zur Kostenübernahme im Ausland befragt werden.
Schwangerschaft
Versichert sind ausschließlich unvorhergesehen auftretende akute Schwangerschaftskomplikationen, Fehl- und Frühgeburten (vor der 37. Schwangerschaftswoche) zu 100 %, einschließlich der Behandlung bis zur Transportfähigkeit von Mutter und Kind; reguläre Schwangerschaftsvorsorge oder eine geplante Entbindung sind nicht versichert.
Vorerkrankungsausschluesse
Kein Versicherungsschutz besteht für medizinische Behandlungen, die der alleinige Grund oder einer der Gründe für den Reiseantritt waren, oder von denen bei Reiseantritt bereits feststand, dass sie erforderlich sein würden.
Begrenzung der Deckungsdauer
Der Versicherungsschutz gilt standardmäßig für die ersten 45 Tage jedes im Versicherungsjahr begonnenen Auslandsaufenthalts; gegen Beitragszuschlag kann der Schutz auf insgesamt bis zu 730 Tage je Aufenthalt verlängert werden.
Dokumente
Allgemeine Versicherungsbedingungen – Auslandsreise-Krankenversicherung (AVB/JR)
Versicherungsbedingungen
Informationsblatt zu Versicherungsprodukten – R+V-Auslandsreise-Versicherung
IPID
Leistungsübersicht – Tarif FernWeh
Leistungsübersicht
Fragen und Antworten – Tarife FernWeh und FernWeh Familie
Sonstiges Dokument
Mitteilungskarte im Versicherungsfall und Kundenbroschüre
Sonstiges Dokument
Policendetails
Maximale Dauer pro Reise
Versicherungsschutz für die ersten 45 Tage eines Auslandsaufenthalts, Verlängerung auf bis zu 730 Tage möglich
QuelleMedizinisch notwendiger Rücktransport
Kostenübernahme für medizinisch notwendigen Rücktransport nach Deutschland
QuelleZahnbehandlung im Notfall
100% Kostenübernahme für schmerzstillende Zahnbehandlung, Zahnfüllungen und Reparaturen von Zahnersatz
QuelleVorbehandlung Ausschluss
Erkrankungen oder Beschwerden, die vor Reisebeginn behandelt wurden und weiterbehandlungsbedürftig sind
QuellePlanbare Behandlungen Ausschluss
Behandlungen, von denen bei Reiseantritt feststand, dass sie stattfinden mussten
QuelleWeltweiter Versicherungsschutz
Versicherungsschutz im Ausland weltweit für vorübergehende Aufenthalte außerhalb Deutschlands
QuelleStändiger Wohnsitz Voraussetzung
Versicherungsfähig sind Personen mit ständigem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland
QuelleVersicherungsjahr Bindung
JR-Tarif gilt nur für Kalenderjahr, endet 31.12.; ARED erneuert sich automatisch jährlich
QuelleDirekte Kostenübernahme
R+V organisiert medizinische Versorgung und koordiniert Kostenübernahme; 24-Stunden-Notrufhotline
QuelleSofortige Versicherungsbestätigung
Versicherungsbestätigung als PDF-Dokument unmittelbar nach Abschluss, druckbar oder digital
Quelle