Aus Quelldokumenten geprüft

Württembergische Versicherung AG

Württembergische

Württembergische is a Reiseversicherung for the Germany market with online purchase and 24/7 assistance.

Zuletzt verifiziert am 28.08.2026Gepruft von: Boleron EUVersicherungsbedingungen: 2025-07-01Risikoträger: Württembergische Krankenversicherung AG
Online-Abschluss24/7 Assistance

Direktzahlung

Die Versicherung arbeitet nach dem Kostenerstattungsprinzip: Die versicherte Person begleicht Rechnungen im Ausland zunächst selbst, reicht die Belege (bei Bedarf mit beglaubigter Übersetzung) über das Kundenportal oder postalisch ein, und der Versicherer überweist die Erstattung kostenfrei auf ein Bankkonto in der Bundesrepublik Deutschland; ein Krankenhausaufenthalt ist dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen, ein Rücktransport ist vorab mit ihm abzusprechen.

Geografischer Geltungsbereich

Weltweit

Der Versicherungsschutz gilt weltweit, mit Ausnahme des Landes, in dem die versicherte Person ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, sowie der Bundesrepublik Deutschland.

Startpreis

17 €

Richtwert — Preisannahmen nicht angegeben

Alleinstellungsmerkmale

  • 58 Tage Versicherungsschutz pro Auslandsreise – eine vom Versicherer besonders hervorgehobene, überdurchschnittliche Reisedauer.
  • Unbegrenzte Anzahl an Auslandsaufenthalten pro Jahr im Rahmen derselben Jahrespolice, jeweils bis zur 58-Tage-Grenze.
  • Kein Selbstbehalt bei Heilbehandlungskosten im Ausland, bestätigt durch einen unabhängigen Marktvergleich (Stiftung Warentest).
  • Such-, Rettungs- und Bergungskosten bis zu 10.000 Euro pro Versicherungsfall versichert.
  • Der Familientarif (RKF) berechnet einen einheitlichen Beitrag unabhängig von der Anzahl der mitversicherten Familienangehörigen.

Leistungsgrenzen

Kosten der Heilbehandlung im Ausland

Gedeckt

Erstattet medizinisch notwendige ambulante und stationäre ärztliche und zahnärztliche Heilbehandlung, verordnete Arznei-, Verband- und Heilmittel sowie Hilfsmittel im Ausland bei unerwartet eintretender Krankheit oder Unfall; die AVB nennt hierfür keine pauschale Versicherungssumme. Gilt gleichermaßen für den Einzeltarif (RK) und den Familientarif (RKF).

Quelle

Notfallmedizinische Behandlung

Gedeckt

Umfasst die ambulante Notfallbehandlung im Ausland, einschließlich ambulanter Operationen, Assistenz, Narkose und bildgebender Diagnostik, sowie medizinisch notwendige Transporte zum nächst erreichbaren Arzt oder Krankenhaus zur ambulanten Erstversorgung im Notfall.

Quelle

Stationäre Behandlung

Gedeckt

Umfasst die medizinisch notwendige stationäre Behandlung einschließlich Operationen, Operationsnebenkosten, bildgebender Diagnostik sowie Verpflegung und Unterkunft im Krankenhaus; die Behandlung ist dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen.

Quelle

Ambulante Heilbehandlung

Gedeckt

Umfasst ambulante Heilbehandlung im Ausland einschließlich ärztlich verordneter Arznei-, Verband- und Heilmittel, die von einer im Aufenthaltsland offiziell zugelassenen Abgabestelle bezogen werden.

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Zahnnotfälle und provisorischer Zahnersatz

Gedeckt

Umfasst schmerzstillende konservierende Zahnbehandlung und einfache Zahnfüllungen sowie vorläufigen Zahnersatz (Provisorium) und Reparaturen von vorhandenem Zahnersatz/Prothesen; die Neuanfertigung von dauerhaftem Zahnersatz (Kronen, Brücken, Implantate usw.) über die einfache Ausführung des Provisoriums hinaus ist ausgeschlossen.

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Krankentransport im Aufenthaltsland

Gedeckt

Umfasst medizinisch notwendige Transporte zum nächst erreichbaren Arzt oder Krankenhaus zur ambulanten Erstversorgung im Notfall sowie Transporte zur stationären Heilbehandlung in das nächst erreichbare geeignete Krankenhaus.

Quelle

Medizinisch sinnvoller Rücktransport nach Deutschland

Gedeckt

Übernimmt einen medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport an den Wohnsitz der versicherten Person oder das nächstgelegene geeignete Krankenhaus, z. B. wenn die voraussichtlichen Behandlungskosten die Rücktransportkosten übersteigen würden, die Krankenhausbehandlung voraussichtlich länger als 14 Tage dauert oder keine angemessene medizinische Versorgung vor Ort besteht; ist vor Durchführung mit dem Versicherer abzustimmen.

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Überführungskosten im Todesfall

Gedeckt

Übernimmt die Überführungskosten beim Tod einer versicherten Person vom Sterbeort im Ausland an deren letzten ständigen Wohnort; erfolgt die Bestattung am Sterbeort, werden die Kosten bis zur Höhe erstattet, die bei einer Überführung angefallen wäre.

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Such-, Rettungs- und Bergungskosten

10.000 €

Übernimmt Such-, Rettungs- und Bergungskosten im Ausland wegen Erkrankung, Unfallfolge oder Tod bis höchstens 10.000 Euro pro Versicherungsfall.

Quelle

Behandlung bei Pandemie/Epidemie (z. B. COVID-19)

Gedeckt

Versicherungsfälle (Krankheit, Unfallfolgen, Schwangerschaftsbeschwerden, Tod), die auf einer Epidemie, Pandemie oder einem Atomunfall beruhen, gelten ausdrücklich ebenfalls als Versicherungsfall zu den gleichen Bedingungen wie andere Erkrankungen.

Quelle

Vorerkrankungen

Bedingt

Versicherungsfälle, deren Eintritt während der Reise aufgrund ärztlicher Diagnose bereits vor Reiseantritt feststand, sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt während des Auslandsaufenthalts eine unerwartete Verschlechterung der bestehenden Erkrankung vor (im Jahr vor Reisebeginn keine Behandlung außer Routineuntersuchungen, Reisefähigkeit bei Antritt) oder die Reise wurde wegen des Todes des Ehe-/Lebenspartners oder eines Verwandten ersten Grades unternommen.

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Wintersport-Schutz

Gedeckt

Krankheiten und Unfälle beim Freizeit-Wintersport sind regulär mitversichert; die AVB schließt lediglich Krankheiten und Unfälle von Berufssportlern bei aktiver Wettkampfteilnahme (einschließlich Vorbereitung) aus, nicht den Freizeitsport.

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Schutz bei Abenteuer- und Aktivsport

Gedeckt

Krankheiten und Unfälle bei Freizeit-Abenteuersport sind regulär mitversichert; ausgeschlossen sind lediglich Krankheiten und Unfälle von Berufssportlern bei aktiver Wettkampfteilnahme (einschließlich Vorbereitung).

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Schwangerschaftskomplikationen

Bedingt

Routineuntersuchungen, ein Schwangerschaftsabbruch und eine normale Entbindung sind ausgeschlossen, doch Schwangerschaftsbeschwerden, Früh- (vor der 36. Schwangerschaftswoche) oder Fehlgeburten sowie notfallbedingte Schwangerschaftsabbrüche gelten als Versicherungsfall und sind versichert.

Quelle

Auslandshaftpflicht

Keine Grenze angegeben

Eine Auslandshaftpflichtversicherung ist in den AVB RK/RKF dieses Auslandsreisekrankenversicherungsprodukts nicht erwähnt.

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Rechtsschutz im Ausland

Keine Grenze angegeben

Ein Rechtsschutz ist in den AVB RK/RKF dieses Auslandsreisekrankenversicherungsprodukts nicht erwähnt.

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Medizinischer Reise-Assistenzdienst rund um die Uhr

Gedeckt

Bei Auftreten einer Krankheit oder eines Unfalls steht dem Versicherungsnehmer bzw. der versicherten Person der medizinische Reise-Assistenzdienst zur Verfügung; laut der Schadenseite des Versicherers ist der Reise-Assistenzdienst rund um die Uhr erreichbar, die Telefonnummer sollte auf Reisen mitgeführt werden.

Quelle

Wichtige Bedingungen

Frist fur Assistance-Anruf

Ein Krankenhausaufenthalt ist dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen, und ein anstehender Rücktransport ist vor seiner Durchführung mit dem Versicherer abzusprechen; hierfür steht der rund um die Uhr erreichbare Reise-Assistenzdienst zur Verfügung.

Nicht autorisierte Behandlung

Wird eine der Anzeige- bzw. Abstimmungspflichten verletzt (z. B. keine Meldung eines Krankenhausaufenthalts oder eigenmächtiger Rücktransport ohne vorherige Abstimmung), kann der Versicherer nach § 28 VVG ganz oder teilweise leistungsfrei sein: bei Vorsatz vollständig, bei grober Fahrlässigkeit anteilig gekürzt.

Abschluss im Ausland

Der Versicherungsschutz beginnt erst nach Abschluss des Vertrags und Zahlung des ersten Beitrags und gilt nie rückwirkend für Versicherungsfälle, die vor dem vereinbarten Versicherungsbeginn eingetreten sind; aufnahmefähig sind nur Personen mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland.

Chronische Erkrankungen

Eine unerwartete akute Verschlechterung einer bestehenden chronischen Erkrankung während der Reise ist versichert, sofern im Jahr vor Reisebeginn – abgesehen von Routineuntersuchungen – keine Behandlung stattfand und bei Reiseantritt Reisefähigkeit vorlag; geplante oder absehbare Behandlungen der Vorerkrankung bleiben ausgeschlossen.

Schwangerschaft

Routineuntersuchungen, ein Schwangerschaftsabbruch und eine normale Entbindung sind ausgeschlossen, doch Schwangerschaftsbeschwerden, Frühgeburten (vor der 36. Schwangerschaftswoche) oder Fehlgeburten sowie notfallbedingte Schwangerschaftsabbrüche gelten als Versicherungsfall.

Vorerkrankungsausschluesse

Versicherungsfälle, deren Eintritt während der Reise aufgrund ärztlicher Diagnose bereits vor Reiseantritt feststand, sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt eine unerwartete Verschlechterung der bestehenden Erkrankung vor (siehe Vorerkrankungen) oder die Reise wurde wegen des Todes des Ehe-/Lebenspartners oder eines Verwandten ersten Grades unternommen.

Begrenzung der Deckungsdauer

Der Versicherungsschutz besteht für die ersten 58 Tage jeder vorübergehenden Auslandsreise innerhalb eines Versicherungsjahres; dauert der Aufenthalt länger, endet der Schutz nach dem 58. Tag, außer bei Transportunfähigkeit oder unverschuldeter Verzögerung der Rückreise – dann verlängert sich der Schutz bis zur gefahrlosen Rückreise; die Anzahl der Auslandsaufenthalte pro Jahr ist unbegrenzt.

Wo kaufen

Dokumente

Allgemeine Versicherungsbedingungen Tarif RK/RKF (AVB RK/RKF)

Versicherungsbedingungen

Öffnen

Policendetails

Medizinisch sinnvoller Rücktransport nach Deutschland

Übernahme der Kosten für medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport nach Deutschland bei Krankheit oder Unfall im Ausland

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Zahnnotfälle und provisorischer Zahnersatz

Übernahme von Kosten für schmerzstillende Zahnbehandlungen und provisorischen Zahnersatz im Ausland

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Bergungs- und Rettungskosten

Übernahme von Bergungs-, Such- und Rettungskosten bei Unfällen oder Notfällen im Ausland

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Schwangerschaftsbedingungen

Routineuntersuchungen und normale Entbindung ausgeschlossen; Komplikationen und Schwangerschaftsabbrüche bis Woche 36 versichert

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Krankheit muss während der Reise auftreten

Die Krankheit oder der Unfall darf erst im Ausland eintreten; beginnt die Reise bereits mit einer Krankheit, gibt es keine Erstattung

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Maximale Reisedauer

Versicherungsschutz für Einzelpersonen bis zu 58 Tage pro Reise; Jahrespolice ermöglicht unbegrenzte Reisen pro Jahr

Quelle

Kein Selbstbehalt

Vollständige Kostenübernahme ohne Selbstbehalt

Quelle

Weltweiter Versicherungsschutz

Versicherungsschutz gilt weltweit, einschließlich USA und Kanada

Quelle

Quellen