ENVIVAS Krankenversicherung Aktiengesellschaft
Envivas
Envivas is a Reiseversicherung for the Germany market with online purchase and 24/7 assistance.
Direktzahlung
Envivas erstattet Kosten grundsätzlich im Erstattungsverfahren: Versicherte zahlen die Leistungserbringer zunächst selbst und reichen Rechnungen zur Erstattung ein. Ausnahme ist der stationäre Krankenhausaufenthalt, bei dem die Envivas eine garantierte Kostenübernahme gegenüber Ärzten und Krankenhäusern zusichert.
Geografischer Geltungsbereich
Weltweit, außer in Deutschland und dem Land des gewöhnlichen Aufenthalts der versicherten Person
Der Versicherungsschutz gilt nur im Ausland; Deutschland gilt nie als Ausland im Sinne dieses Vertrags.
Startpreis
19 €
Richtwert — Preisannahmen nicht angegeben
Alleinstellungsmerkmale
- Rund-um-die-Uhr-Notrufzentrale mit sofortiger, unbürokratischer Hilfe und garantierter Kostenübernahme gegenüber Ärzten und Krankenhäusern bei stationärem Aufenthalt.
- Beim Abschluss sind keine Gesundheitsfragen erforderlich, sodass der Vertrag auch spontan bis kurz vor der Abreise aus Deutschland abgeschlossen werden kann.
- Von der Stiftung Warentest im Mai 2025 mit „sehr gut" (1,5) für den Einzeltarif und „gut" (1,6) für den Familientarif bewertet.
- Der TÜV SÜD hat der Envivas 2025 zum elften Mal in Folge das Zertifikat „ServiceExcellence" verliehen.
- Deckt eine unbegrenzte Anzahl von Reisen pro Jahr mit je bis zu 60 Tagen über eine einzige Jahrespolice ab, die exklusiv in einer 20-jährigen Partnerschaft mit der Techniker Krankenkasse entwickelt wurde.
Leistungsgrenzen
Medizinische Kosten (allgemein)
Gedeckt
Envivas erstattet die Kosten für medizinisch notwendige Heilbehandlungen wegen Krankheit oder Unfallfolgen im Ausland, einschließlich ambulanter, stationärer, zahnärztlicher, Transport- und weiterer im AVB aufgeführter Leistungen; eine einzelne Gesamtversicherungssumme wird nicht genannt.
Medizinische Notfallbehandlung
Gedeckt
Deckt medizinisch notwendige ambulante und stationäre Notfallbehandlung im Ausland wegen Krankheit oder Unfallfolgen ab, mit freier Arzt- und Krankenhauswahl; eine Höchstgrenze wird für diese Leistungen nicht genannt.
Krankenhausaufenthalt
Gedeckt
Deckt ärztliche Leistungen, allgemeine Krankenhausleistungen, Operationen und Operationsnebenkosten sowie Verpflegung und Unterkunft bei medizinisch notwendiger stationärer Behandlung im Ausland; für versicherte Kinder unter 18 Jahren werden auch die Kosten einer Begleitperson übernommen.
Ambulante Behandlung
Gedeckt
Deckt ambulante Untersuchungen und Behandlungen durch frei wählbare Ärzte, Zahnärzte und Physiotherapeuten sowie ärztlich verordnete Arznei-, Verband- und Heilmittel.
Zahnärztliche Notfallbehandlung
Gedeckt
Deckt schmerzstillende Zahnbehandlung einschließlich einfacher Füllungen, einfachen provisorischen Zahnersatzes/Zahnkronen und einfacher Reparaturen ab; ausgeschlossen sind Zahnprophylaxe, Parodontosebehandlung, endgültiger Zahnersatz/Zahnkronen, Inlays/Onlays und Kieferorthopädie.
Krankentransport
Gedeckt
Deckt den medizinisch notwendigen Transport zum nächsterreichbaren geeigneten Krankenhaus oder Notfallarzt sowie den Weitertransport in das nächstgelegene geeignete Krankenhaus nach der Erstversorgung.
Krankenrücktransport
Bedingt
Deckt die Mehrkosten des Rücktransports in das Land des gewöhnlichen Aufenthalts, wenn dieser medizinisch sinnvoll und vertretbar ist, der stationäre Aufenthalt voraussichtlich länger als zwei Wochen dauern würde oder die Behandlungskosten im Ausland die Rücktransportkosten übersteigen würden; Voraussetzung ist, dass die Envivas den Transport organisiert.
Überführung / Bestattung im Ausland
Gedeckt
Im Todesfall übernimmt die Envivas wahlweise die Kosten für die Bestattung im Ausland oder für die Überführung an einen gewünschten Ort im Land des letzten gewöhnlichen Aufenthalts der versicherten Person; die aktuelle AVB (5.2025) nennt für diese Leistung keine feste Höchstgrenze.
Suche, Rettung und Bergung
2.500 €
Deckt die Kosten der unfallbedingten Suche, Rettung und Bergung der versicherten Person bis zu 2.500 Euro je Versicherungsfall, sofern die Leistung durch einen öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlich organisierten Rettungsdienst erbracht wird.
COVID-19-Behandlung
-19 €
In den geprüften Vertragsunterlagen nicht gesondert geregelt; allgemeine Regelungen zur Behandlung von Krankheiten könnten greifen, dies ist jedoch nicht ausdrücklich bestätigt.
Vorerkrankungen
Bedingt
Behandlungen, deren Notwendigkeit bereits vor Reiseantritt feststand, sind ausgeschlossen, außer bei Reisebeginn bestand Reisefähigkeit und es tritt während der Reise eine unerwartete akute Verschlechterung ein.
Abenteuersport-Deckung
Keine Grenze angegeben
In den geprüften Vertragsunterlagen nicht geregelt.
Schwangerschaftskomplikationen
Bedingt
Deckt die medizinisch notwendige ambulante/stationäre Behandlung bei Schwangerschaftskomplikationen, die Entbindung bei Frühgeburt (bis Ende der 36. Woche, einschließlich Versorgung des Neugeborenen bis zur Transportfähigkeit) und Fehlgeburt sowie den nicht rechtswidrigen, medizinisch notwendigen Schwangerschaftsabbruch; Untersuchungen und Behandlungen bei normal verlaufender Schwangerschaft und Entbindung sind ausgeschlossen.
Rechtsschutz-Assistance
Keine Grenze angegeben
Es besteht kein Rechtsschutz-Versicherungsschutz; im Rahmen der Notrufzentrale wird lediglich Auskunft über Möglichkeiten anwaltlicher Vertretung im Ausland gegeben.
24-Stunden-Notrufzentrale
Gedeckt
Bietet einen ganzjährigen telefonischen 24-Stunden-Service, u. a. Kontaktaufnahme zum Hausarzt, Auskünfte zu Arzneimitteln und ärztlicher Versorgung, garantierte Kostenübernahme bei stationärem Aufenthalt, Organisation von Transporten, Vermittlung von Dolmetschern sowie Organisation von Rücktransport, Überführung oder Bestattung.
Wichtige Bedingungen
Frist fur Assistance-Anruf
Die AVB nennen keine feste Meldefrist für den Versicherungsfall; die Kostenübernahme für Leistungen, die eine Organisation durch die Envivas voraussetzen (z. B. Krankenrücktransport, Kinderbetreuung, Krankenbesuchsreise), ist jedoch davon abhängig, dass die Envivas diese Leistungen vorab organisiert.
Nicht autorisierte Behandlung
Verletzen der Versicherungsnehmer oder die versicherte Person ihre vertraglichen Obliegenheiten (z. B. Erteilung notwendiger Auskünfte, ärztliche Untersuchung auf Verlangen, Schadenminderung), kann die Envivas ihre Leistung mit den Einschränkungen des § 28 Abs. 2 bis 4 VVG ganz oder teilweise verweigern.
Abschluss im Ausland
Der Vertrag kann nur abgeschlossen werden, während sich die versicherte Person noch in Deutschland befindet, vor Reisebeginn. Wird der Antrag erst nach dem Grenzübertritt gestellt, besteht Versicherungsschutz erst ab Beginn einer neuen Auslandsreise.
Chronische Erkrankungen
Es gibt keine eigenständige Leistung für chronische Erkrankungen; es gelten die allgemeinen Regelungen zu Vorerkrankungen. Behandlungen, deren Notwendigkeit bereits vor Reiseantritt feststand, sind ausgeschlossen, außer es tritt während der Reise eine unerwartete akute Verschlechterung ein.
Schwangerschaft
Versichert sind die medizinisch notwendige Behandlung bei Schwangerschaftskomplikationen, die Entbindung bei Frühgeburt (bis zum Ende der 36. Schwangerschaftswoche, einschließlich Versorgung des Neugeborenen bis zur Transportfähigkeit) und Fehlgeburt sowie der nicht rechtswidrige, medizinisch notwendige Schwangerschaftsabbruch. Nicht versichert sind Untersuchungen und Behandlungen bei einer normal verlaufenden Schwangerschaft und Entbindung.
Vorerkrankungsausschluesse
Behandlungen, deren Notwendigkeit bereits vor Reiseantritt aus medizinischer Sicht feststand, sind ausgeschlossen – außer die versicherte Person war bei Reisebeginn reisefähig und es tritt während der Auslandsreise eine unerwartete akute Verschlechterung des Gesundheitszustandes ein.
Begrenzung der Deckungsdauer
Der Versicherungsschutz gilt für die ersten 60 Tage jeder privaten oder geschäftlichen Auslandsreise; kann die Rückreise aus medizinischen Gründen nicht ohne Gesundheitsgefährdung angetreten werden, verlängert sich der Schutz entsprechend.
Dokumente
Wichtige Vertragsunterlagen – Tarif TravelPlus (Stand 7.2026, AVB 5.2025)
Versicherungsbedingungen
Informationsblatt zu Versicherungsprodukten – TravelPlus
IPID
Wichtige Vertragsunterlagen – Tarif TravelPlus (Stand Mai 2025)
Versicherungsbedingungen
Archivierte Vertragsunterlagen – Tarif TravelPlus (ältere Fassung, AVB 8.2021)
Sonstiges Dokument
Policendetails
Ärztlich notwendiger Krankenrücktransport
Übernahme der Kosten für medizinisch notwendigen und ärztlich verordneten Krankenrücktransport
QuelleStationäre Krankenhaus- und Klinikbehandlung
Übernahme von Aufwendungen für medizinisch notwendige stationäre Behandlung in Krankenhäusern und Kliniken
QuelleKinderbetreuungskosten
Übernahme der Kosten einer Kinderbetreuung und notwendigen früheren Rückreise bei Erkrankung der Eltern
QuelleNotfallbehandlung bei Schwangerschaft
Untersuchung und medizinisch notwendige Behandlung bei akutem regelwidrigem Schwangerschaftsverlauf
QuelleÄrztlich verordnete Arznei- und Hilfsmittel
Aufwendungen für ärztlich verordnete Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel (Ausnahme: Sehhilfen und Hörgeräte)
QuellePsychologische und psychotherapeutische Erstbehandlung
Psychologische und psychotherapeutische Erstbehandlung nach Unfällen, Gewaltverbrechen und Naturkatastrophen
QuelleSuche, Rettung, Bestattung und Überführung
Maßnahmen für die Suche, Rettung und Bergung von Personen sowie Bestattungen und Überführungen
QuelleVersicherungsschutz nach Reisedauer
TravelXN/TravelXF bietet Versicherungsschutz für alle privaten Auslandsreisen bis zu einer Dauer von acht Wochen und für alle geschäftlichen Auslandsreisen bis zu einer Dauer von zehn Tagen
QuelleAbrechnung und Leistung
Die Envivas erstattet im vereinbarten Umfang die Aufwendungen für Heilbehandlungen. Versicherte zahlen den Arzt und reichen Rechnungen zur Erstattung ein
QuelleVertragslaufzeit und Kündigung
TravelXN/TravelXF läuft auf unbestimmte Zeit, verzichtet auf ordentliches Kündigungsrecht, Kündigung nur mit 3 Monaten Frist zum Ende eines Versicherungsjahres möglich
QuelleAusschluss geplanter Behandlungen
Keine Leistungspflicht für geplante oder gezielte Heilbehandlungen im Ausland
QuelleGeografischer Geltungsbereich
Der Versicherungsschutz gilt im Ausland. Versicherungsschutz für Auslandsreisen mit ständigem Wohnsitz in Deutschland
Quelle