Aus Quelldokumenten geprüft

uniVersa Versicherungen (uniVersa Krankenversicherung a.G., uniVersa Lebensversicherung a.G. and uniVersa Allgemeine Versicherung AG)

uniVersa

uniVersa is a Reiseversicherung for the Germany market with no online purchase and 24/7 assistance.

Zuletzt verifiziert am 28.08.2026Gepruft von: Boleron EUVersicherungsbedingungen: 2023-05Risikoträger: uniVersa Krankenversicherung a.G.
24/7 Assistance

Direktzahlung

Rechnungen im Ausland begleichen Sie grundsätzlich selbst direkt vor Ort und erhalten den Betrag anschließend auf das bekannte Konto erstattet; bei stationären Krankenhausaufenthalten klärt die 24-Stunden-Notrufzentrale der uniVersa jedoch Kostenzusagen und rechnet direkt mit dem ausländischen Krankenhaus ab. Wird der Versicherungsfall zuerst dem Versicherer gemeldet, tritt dieser im tariflichen Umfang in Vorleistung.

Geografischer Geltungsbereich

Weltweit (außer Deutschland)

Der Versicherungsschutz gilt weltweit; als Ausland gelten alle Staaten mit Ausnahme der Bundesrepublik Deutschland, und der Schutz gilt nur für vorübergehende Auslandsaufenthalte bis zu zwei Monaten ab Beginn der Reise.

Startpreis

24 €

Richtwert — Preisannahmen nicht angegeben

Alleinstellungsmerkmale

  • Der Abschluss ist ohne Gesundheitsfragen oder ärztliche Untersuchung möglich, unabhängig vom Alter, für gesetzlich und privat Krankenversicherte.
  • Weltweiter, sofortiger Versicherungsschutz für alle Reisen bis zu zwei Monaten, ausdrücklich auch für Geschäftsreisen.
  • Ein 24-Stunden-Auslandsnotruf klärt Kostenzusagen und rechnet direkt mit ausländischen Krankenhäusern ab und organisiert medizinisch sinnvolle Rücktransporte.
  • Der Versicherungsschutz umfasst Privatstationen und Wahlleistungen im Ausland ohne Mehrkosten.
  • Abgesichert durch die uniVersa, laut eigenen Angaben Deutschlands älteste private Krankenversicherung.

Leistungsgrenzen

Kosten für Heilbehandlung

unlimited

Erstattet im Ausland entstandene Aufwendungen für medizinisch notwendige Heilbehandlung akut eingetretener Krankheiten und Unfälle, einschließlich Ärzte, Röntgendiagnostik/Strahlentherapie, verordnete Arzneimittel und physikalische Heilbehandlung; alle Kosten außer Überführung/Bestattung werden zu 100 % ohne Begrenzung erstattet.

Quelle

Ambulante Notfallbehandlung

unlimited

Deckt die Behandlung und Untersuchung durch Ärzte und Fachärzte einschließlich Operationen, Assistenz und Narkose bei akut eingetretenen Krankheiten und Unfällen im Ausland ab.

Quelle

Stationäre Behandlung

unlimited

Deckt Unterbringung, Verpflegung, ärztliche Heilbehandlung, Visiten und Sonderleistungen in öffentlichen und privaten Krankenhäusern unter ständiger ärztlicher Leitung ab, einschließlich Privatstationen und Wahlleistungen; zusätzlich wird ein Krankenhaustagegeld von 25 EUR/Tag gezahlt, wenn eine gesetzliche Krankenkasse oder ein anderer Kostenträger mindestens 25 EUR/Tag übernimmt, bzw. 50 EUR/Tag bei Verzicht auf die Krankenhauskostenerstattung.

Quelle

Ambulante Behandlung

unlimited

Deckt die ambulante Untersuchung und Behandlung durch Ärzte und Fachärzte sowie ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel ab.

Quelle

Zahnärztliche Notfallbehandlung

unlimited

Deckt schmerzstillende, konservierende und chirurgische Zahnbehandlung einschließlich Nachbehandlung sowie akut notwendig werdende Instandsetzung von Zahnersatz und Provisorien zur Wiederherstellung der Kaufähigkeit ab; Neuanfertigung von Zahnersatz, Erneuerung von Zahnersatz, kieferorthopädische Behandlung und Neuanfertigung von Einlagefüllungen sind ausgeschlossen.

Quelle

Transporte zum Arzt/Krankenhaus

unlimited

Deckt Transporte zum nächsterreichbaren und für die Heilbehandlung geeigneten Krankenhaus bzw. Arzt und zurück sowie das Wegegeld des Arztes bei einem erforderlichen Hausbesuch ab.

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Medizinischer Krankenrücktransport

unlimited

Deckt einen medizinisch sinnvollen und wirtschaftlich vertretbaren Rücktransport an den ständigen Wohnsitz der versicherten Person in Deutschland (oder das von dort nächsterreichbare geeignete Krankenhaus) ab, einschließlich der Kosten für eine mitversicherte Begleitperson, die selbst bei der uniVersa reisekrankenversichert ist; die Kosten werden unter Anrechnung der Aufwendungen einer planmäßigen Rückreise zu 100 % ohne Begrenzung erstattet.

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Überführungs- bzw. Bestattungskosten im Ausland

10.300 €

Deckt die Kosten der Überführung eines im Ausland verstorbenen Versicherten bzw. die Bestattungskosten im Ausland bis zur Höhe der Aufwendungen, die bei einer Überführung entstanden wären; die Erstattung dieser beiden Positionen ist zusammen auf 10.300 EUR begrenzt.

Quelle

Such- und Rettungskosten

Keine Grenze angegeben

Wird in keinem der vorliegenden Vertragsdokumente als versicherte oder ausgeschlossene Leistung erwähnt.

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COVID-19-Behandlung

Keine Grenze angegeben

Wird in den vorliegenden Vertragsdokumenten nicht gesondert erwähnt; die allgemeine Deckung akuter Krankheiten nach § 1 Abs. 1/§ 4 würde grundsätzlich für jede akute Erkrankung gelten, COVID-19 wird jedoch nicht namentlich genannt.

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Vorerkrankungen / chronische Krankheiten

Bedingt

Für chronische Erkrankungen und für bei Beginn des Auslandsaufenthaltes behandlungsbedürftige oder in Heilbehandlung stehende Krankheiten besteht Versicherungsschutz nur insoweit, als im Ausland akut und unvorhersehbar eine erhebliche Verschlimmerung eintritt.

Quelle

Wintersport-Deckung

Keine Grenze angegeben

Wird in keinem der vorliegenden Vertragsdokumente als versicherte oder ausgeschlossene Leistung erwähnt.

Quelle

Abenteuersport-Deckung

Keine Grenze angegeben

Wird in keinem der vorliegenden Vertragsdokumente als versicherte oder ausgeschlossene Leistung erwähnt.

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Schwangerschaftskomplikationen

unlimited

Die medizinisch notwendige Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen, einschließlich Frühgeburt vor Beendigung der 36. Schwangerschaftswoche, Fehlgeburt und notfallbedingtem Schwangerschaftsabbruch, gilt als Versicherungsfall; Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen und reguläre Entbindung sind ausgeschlossen.

Quelle

Auslands-Haftpflicht

Keine Grenze angegeben

Wird in keinem der vorliegenden Vertragsdokumente als versicherte oder ausgeschlossene Leistung erwähnt.

Quelle

Rechtsschutz im Ausland

Keine Grenze angegeben

Wird in keinem der vorliegenden Vertragsdokumente als versicherte oder ausgeschlossene Leistung erwähnt.

Quelle

24-Stunden-Auslandsnotruf

Gedeckt

Ein rund um die Uhr erreichbarer Auslandsnotruf unter +49 911 5307-33074 bietet Unterstützung bei der Vermittlung geeigneter Ärzte/Krankenhäuser, Beschaffung und Versendung von Arzneimitteln, Erstattungszusagen und Direktabrechnung mit ausländischen Krankenhäusern sowie die Organisation medizinisch sinnvoller Rücktransporte.

Quelle

Wichtige Bedingungen

Frist fur Assistance-Anruf

In den Bedingungen ist keine feste Frist vorgeschrieben; der Versicherer empfiehlt, im Falle eines stationären Aufenthalts möglichst umgehend die 24-Stunden-Servicenummer +49 911 5307-33074 anzurufen.

Nicht autorisierte Behandlung

Wird für den Krankenrücktransport ein anderes Transportmittel als ein Spezialfahrzeug oder Spezialflugzeug (einschließlich Rettungshubschrauber) gewählt, werden Leistungen nur erbracht, wenn der Versicherer dies vor Beginn der Rückreise schriftlich zugesagt hat; übersteigt eine Heilbehandlung allgemein das medizinisch notwendige Maß, kann der Versicherer seine Leistungen auf einen angemessenen Betrag herabsetzen.

Abschluss im Ausland

Der Versicherungsvertrag muss vor Antritt der Reise abgeschlossen werden; der Versicherungsschutz beginnt nicht vor Abschluss des Vertrages, vor Zahlung des ersten Beitrages oder vor Antritt der Reise, und für vor Vertragsabschluss bzw. vor Zahlung des ersten Beitrages eingetretene Versicherungsfälle wird nicht geleistet.

Chronische Erkrankungen

Chronische Erkrankungen sind nur insoweit versichert, als im Ausland akut und unvorhersehbar eine erhebliche Verschlimmerung eintritt; ansonsten fallen chronische Erkrankungen nicht unter den Versicherungsschutz.

Schwangerschaft

Die medizinisch notwendige Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen, einschließlich Frühgeburt vor Beendigung der 36. Schwangerschaftswoche, Fehlgeburt und notfallbedingtem Schwangerschaftsabbruch, gilt als Versicherungsfall; Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen und die reguläre Entbindung sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Vorerkrankungsausschluesse

Bei Beginn des Auslandsaufenthaltes behandlungsbedürftige oder in Heilbehandlung stehende Krankheiten sind nur insoweit versichert, als im Ausland akut und unvorhersehbar eine erhebliche Verschlimmerung eintritt.

Begrenzung der Deckungsdauer

Der Versicherungsschutz gilt nur für Auslandsaufenthalte mit einer ununterbrochenen Verweildauer von bis zu zwei Monaten ab Beginn der Reise; bei längerem Aufenthalt besteht Versicherungsschutz nur für die ersten zwei Monate.

Dokumente

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB/uni-RD)

Versicherungsbedingungen

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Informationsblatt zu Versicherungsprodukten (IPID) - uni-RD

IPID

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Produktbroschüre mit Tarifübersicht und Antragsformular

Leistungsübersicht

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Policendetails

Reisedauer-Obergrenze

Der Versicherungsschutz gilt für vorübergehende Auslandsaufenthalte bis zu zwei Monaten ab Beginn einer Reise

Quelle

Versicherung akut eingetretener Krankheiten und Unfälle

Die Versicherung deckt akut eingetretene Krankheiten und Unfälle ab; für chronische Erkrankungen besteht Versicherungsschutz nur insoweit, als akut und unvorhersehbar eine erhebliche Verschlimmerung eintritt

Quelle

Medizinischer Krankenrücktransport

Der Versicherer deckt die Kosten für medizinisch notwendige Krankenrücktransporte nach Deutschland ab, einschließlich Aufwendungen für eine Begleitperson

Quelle

Zahnbehandlung und Zahnersatzinstandsetzung

Die Versicherung deckt schmerzstillende, konservierende und chirurgische Zahnbehandlungen sowie die Instandsetzung von Zahnersatz ab

Quelle

Krankenhaustagegeld

Der Versicherer erbringt Krankenhaustagegeldleistungen während stationärer Behandlung im Ausland; der Betrag hängt davon ab, ob andere Kostenträger beteiligt sind

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Ohne Gesundheitsfragen

Der uni-RD-Tarif kann ohne Gesundheitsfragen oder ärztliche Untersuchung abgeschlossen werden

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Keine Altersbegrenzung

Der uni-RD-Tariff kann ohne Altersbegrenzung für Antragsteller jeden Alters abgeschlossen werden

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Sofortige Deckungsaktivierung

Der Versicherungsschutz gilt sofort für alle Reisen, die nicht länger als zwei Monate dauern

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24-Stunden-Notfalldienst

Der Versicherer bietet 24-Stunden-Notfallservices; Auslandsnotrufnummer: +49 911 5307-33074

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Keine Selbstbeteiligung

Der uni-RD-Tariff hat keine Selbstbeteiligung; der Versicherer erstattet versicherte medizinische Kosten in vollem Umfang

Quelle

Mindestvertragsdauer

Die Mindestvertragsdauer für den uni-RD-Tariff beträgt ein Jahr (Kalenderjahr); vorzeitige Beendigung möglich nur nach dieser Mindestdauer

Quelle

Quellen