uniVersa Versicherungen (uniVersa Krankenversicherung a.G., uniVersa Lebensversicherung a.G. and uniVersa Allgemeine Versicherung AG)
uniVersa
uniVersa is a Reiseversicherung for the Germany market with no online purchase and 24/7 assistance.
Direktzahlung
Rechnungen im Ausland begleichen Sie grundsätzlich selbst direkt vor Ort und erhalten den Betrag anschließend auf das bekannte Konto erstattet; bei stationären Krankenhausaufenthalten klärt die 24-Stunden-Notrufzentrale der uniVersa jedoch Kostenzusagen und rechnet direkt mit dem ausländischen Krankenhaus ab. Wird der Versicherungsfall zuerst dem Versicherer gemeldet, tritt dieser im tariflichen Umfang in Vorleistung.
Geografischer Geltungsbereich
Weltweit (außer Deutschland)
Der Versicherungsschutz gilt weltweit; als Ausland gelten alle Staaten mit Ausnahme der Bundesrepublik Deutschland, und der Schutz gilt nur für vorübergehende Auslandsaufenthalte bis zu zwei Monaten ab Beginn der Reise.
Startpreis
24 €
Richtwert — Preisannahmen nicht angegeben
Alleinstellungsmerkmale
- Der Abschluss ist ohne Gesundheitsfragen oder ärztliche Untersuchung möglich, unabhängig vom Alter, für gesetzlich und privat Krankenversicherte.
- Weltweiter, sofortiger Versicherungsschutz für alle Reisen bis zu zwei Monaten, ausdrücklich auch für Geschäftsreisen.
- Ein 24-Stunden-Auslandsnotruf klärt Kostenzusagen und rechnet direkt mit ausländischen Krankenhäusern ab und organisiert medizinisch sinnvolle Rücktransporte.
- Der Versicherungsschutz umfasst Privatstationen und Wahlleistungen im Ausland ohne Mehrkosten.
- Abgesichert durch die uniVersa, laut eigenen Angaben Deutschlands älteste private Krankenversicherung.
Leistungsgrenzen
Kosten für Heilbehandlung
unlimited
Erstattet im Ausland entstandene Aufwendungen für medizinisch notwendige Heilbehandlung akut eingetretener Krankheiten und Unfälle, einschließlich Ärzte, Röntgendiagnostik/Strahlentherapie, verordnete Arzneimittel und physikalische Heilbehandlung; alle Kosten außer Überführung/Bestattung werden zu 100 % ohne Begrenzung erstattet.
Ambulante Notfallbehandlung
unlimited
Deckt die Behandlung und Untersuchung durch Ärzte und Fachärzte einschließlich Operationen, Assistenz und Narkose bei akut eingetretenen Krankheiten und Unfällen im Ausland ab.
Stationäre Behandlung
unlimited
Deckt Unterbringung, Verpflegung, ärztliche Heilbehandlung, Visiten und Sonderleistungen in öffentlichen und privaten Krankenhäusern unter ständiger ärztlicher Leitung ab, einschließlich Privatstationen und Wahlleistungen; zusätzlich wird ein Krankenhaustagegeld von 25 EUR/Tag gezahlt, wenn eine gesetzliche Krankenkasse oder ein anderer Kostenträger mindestens 25 EUR/Tag übernimmt, bzw. 50 EUR/Tag bei Verzicht auf die Krankenhauskostenerstattung.
Ambulante Behandlung
unlimited
Deckt die ambulante Untersuchung und Behandlung durch Ärzte und Fachärzte sowie ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel ab.
Zahnärztliche Notfallbehandlung
unlimited
Deckt schmerzstillende, konservierende und chirurgische Zahnbehandlung einschließlich Nachbehandlung sowie akut notwendig werdende Instandsetzung von Zahnersatz und Provisorien zur Wiederherstellung der Kaufähigkeit ab; Neuanfertigung von Zahnersatz, Erneuerung von Zahnersatz, kieferorthopädische Behandlung und Neuanfertigung von Einlagefüllungen sind ausgeschlossen.
Transporte zum Arzt/Krankenhaus
unlimited
Deckt Transporte zum nächsterreichbaren und für die Heilbehandlung geeigneten Krankenhaus bzw. Arzt und zurück sowie das Wegegeld des Arztes bei einem erforderlichen Hausbesuch ab.
Medizinischer Krankenrücktransport
unlimited
Deckt einen medizinisch sinnvollen und wirtschaftlich vertretbaren Rücktransport an den ständigen Wohnsitz der versicherten Person in Deutschland (oder das von dort nächsterreichbare geeignete Krankenhaus) ab, einschließlich der Kosten für eine mitversicherte Begleitperson, die selbst bei der uniVersa reisekrankenversichert ist; die Kosten werden unter Anrechnung der Aufwendungen einer planmäßigen Rückreise zu 100 % ohne Begrenzung erstattet.
Überführungs- bzw. Bestattungskosten im Ausland
10.300 €
Deckt die Kosten der Überführung eines im Ausland verstorbenen Versicherten bzw. die Bestattungskosten im Ausland bis zur Höhe der Aufwendungen, die bei einer Überführung entstanden wären; die Erstattung dieser beiden Positionen ist zusammen auf 10.300 EUR begrenzt.
Such- und Rettungskosten
Keine Grenze angegeben
Wird in keinem der vorliegenden Vertragsdokumente als versicherte oder ausgeschlossene Leistung erwähnt.
COVID-19-Behandlung
Keine Grenze angegeben
Wird in den vorliegenden Vertragsdokumenten nicht gesondert erwähnt; die allgemeine Deckung akuter Krankheiten nach § 1 Abs. 1/§ 4 würde grundsätzlich für jede akute Erkrankung gelten, COVID-19 wird jedoch nicht namentlich genannt.
Vorerkrankungen / chronische Krankheiten
Bedingt
Für chronische Erkrankungen und für bei Beginn des Auslandsaufenthaltes behandlungsbedürftige oder in Heilbehandlung stehende Krankheiten besteht Versicherungsschutz nur insoweit, als im Ausland akut und unvorhersehbar eine erhebliche Verschlimmerung eintritt.
Wintersport-Deckung
Keine Grenze angegeben
Wird in keinem der vorliegenden Vertragsdokumente als versicherte oder ausgeschlossene Leistung erwähnt.
Abenteuersport-Deckung
Keine Grenze angegeben
Wird in keinem der vorliegenden Vertragsdokumente als versicherte oder ausgeschlossene Leistung erwähnt.
Schwangerschaftskomplikationen
unlimited
Die medizinisch notwendige Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen, einschließlich Frühgeburt vor Beendigung der 36. Schwangerschaftswoche, Fehlgeburt und notfallbedingtem Schwangerschaftsabbruch, gilt als Versicherungsfall; Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen und reguläre Entbindung sind ausgeschlossen.
Auslands-Haftpflicht
Keine Grenze angegeben
Wird in keinem der vorliegenden Vertragsdokumente als versicherte oder ausgeschlossene Leistung erwähnt.
Rechtsschutz im Ausland
Keine Grenze angegeben
Wird in keinem der vorliegenden Vertragsdokumente als versicherte oder ausgeschlossene Leistung erwähnt.
24-Stunden-Auslandsnotruf
Gedeckt
Ein rund um die Uhr erreichbarer Auslandsnotruf unter +49 911 5307-33074 bietet Unterstützung bei der Vermittlung geeigneter Ärzte/Krankenhäuser, Beschaffung und Versendung von Arzneimitteln, Erstattungszusagen und Direktabrechnung mit ausländischen Krankenhäusern sowie die Organisation medizinisch sinnvoller Rücktransporte.
Wichtige Bedingungen
Frist fur Assistance-Anruf
In den Bedingungen ist keine feste Frist vorgeschrieben; der Versicherer empfiehlt, im Falle eines stationären Aufenthalts möglichst umgehend die 24-Stunden-Servicenummer +49 911 5307-33074 anzurufen.
Nicht autorisierte Behandlung
Wird für den Krankenrücktransport ein anderes Transportmittel als ein Spezialfahrzeug oder Spezialflugzeug (einschließlich Rettungshubschrauber) gewählt, werden Leistungen nur erbracht, wenn der Versicherer dies vor Beginn der Rückreise schriftlich zugesagt hat; übersteigt eine Heilbehandlung allgemein das medizinisch notwendige Maß, kann der Versicherer seine Leistungen auf einen angemessenen Betrag herabsetzen.
Abschluss im Ausland
Der Versicherungsvertrag muss vor Antritt der Reise abgeschlossen werden; der Versicherungsschutz beginnt nicht vor Abschluss des Vertrages, vor Zahlung des ersten Beitrages oder vor Antritt der Reise, und für vor Vertragsabschluss bzw. vor Zahlung des ersten Beitrages eingetretene Versicherungsfälle wird nicht geleistet.
Chronische Erkrankungen
Chronische Erkrankungen sind nur insoweit versichert, als im Ausland akut und unvorhersehbar eine erhebliche Verschlimmerung eintritt; ansonsten fallen chronische Erkrankungen nicht unter den Versicherungsschutz.
Schwangerschaft
Die medizinisch notwendige Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen, einschließlich Frühgeburt vor Beendigung der 36. Schwangerschaftswoche, Fehlgeburt und notfallbedingtem Schwangerschaftsabbruch, gilt als Versicherungsfall; Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen und die reguläre Entbindung sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Vorerkrankungsausschluesse
Bei Beginn des Auslandsaufenthaltes behandlungsbedürftige oder in Heilbehandlung stehende Krankheiten sind nur insoweit versichert, als im Ausland akut und unvorhersehbar eine erhebliche Verschlimmerung eintritt.
Begrenzung der Deckungsdauer
Der Versicherungsschutz gilt nur für Auslandsaufenthalte mit einer ununterbrochenen Verweildauer von bis zu zwei Monaten ab Beginn der Reise; bei längerem Aufenthalt besteht Versicherungsschutz nur für die ersten zwei Monate.
Policendetails
Reisedauer-Obergrenze
Der Versicherungsschutz gilt für vorübergehende Auslandsaufenthalte bis zu zwei Monaten ab Beginn einer Reise
QuelleVersicherung akut eingetretener Krankheiten und Unfälle
Die Versicherung deckt akut eingetretene Krankheiten und Unfälle ab; für chronische Erkrankungen besteht Versicherungsschutz nur insoweit, als akut und unvorhersehbar eine erhebliche Verschlimmerung eintritt
QuelleMedizinischer Krankenrücktransport
Der Versicherer deckt die Kosten für medizinisch notwendige Krankenrücktransporte nach Deutschland ab, einschließlich Aufwendungen für eine Begleitperson
QuelleZahnbehandlung und Zahnersatzinstandsetzung
Die Versicherung deckt schmerzstillende, konservierende und chirurgische Zahnbehandlungen sowie die Instandsetzung von Zahnersatz ab
QuelleKrankenhaustagegeld
Der Versicherer erbringt Krankenhaustagegeldleistungen während stationärer Behandlung im Ausland; der Betrag hängt davon ab, ob andere Kostenträger beteiligt sind
QuelleOhne Gesundheitsfragen
Der uni-RD-Tarif kann ohne Gesundheitsfragen oder ärztliche Untersuchung abgeschlossen werden
QuelleKeine Altersbegrenzung
Der uni-RD-Tariff kann ohne Altersbegrenzung für Antragsteller jeden Alters abgeschlossen werden
QuelleSofortige Deckungsaktivierung
Der Versicherungsschutz gilt sofort für alle Reisen, die nicht länger als zwei Monate dauern
Quelle24-Stunden-Notfalldienst
Der Versicherer bietet 24-Stunden-Notfallservices; Auslandsnotrufnummer: +49 911 5307-33074
QuelleKeine Selbstbeteiligung
Der uni-RD-Tariff hat keine Selbstbeteiligung; der Versicherer erstattet versicherte medizinische Kosten in vollem Umfang
QuelleMindestvertragsdauer
Die Mindestvertragsdauer für den uni-RD-Tariff beträgt ein Jahr (Kalenderjahr); vorzeitige Beendigung möglich nur nach dieser Mindestdauer
Quelle