NÜRNBERGER Beteiligungs-Aktiengesellschaft (NÜRNBERGER Versicherungsgruppe)
NÜRNBERGER
NÜRNBERGER is a Reiseversicherung for the Germany market with no online purchase and 24/7 assistance.
Direktzahlung
Versicherte werden im Ausland als Privatpatienten behandelt und bezahlen Leistungserbringer in der Regel selbst; anschließend werden Originalrechnungen und ein Zahlungsnachweis (ab 50 EUR erforderlich) zur Erstattung eingereicht. Ein medizinisch sinnvoller Rücktransport wird direkt vom Partner Malteser organisiert und bezahlt.
Geografischer Geltungsbereich
Weltweit (außer Deutschland)
Der Versicherungsschutz gilt weltweit für Aufenthalte außerhalb des gewöhnlichen Wohnorts; Deutschland gilt nicht als Ausland.
Alleinstellungsmerkmale
- Weltweiter Schutz für beliebig viele Auslandsreisen im Jahr, jeweils bis zu 56 Tage, zu einem einzigen Jahresbeitrag.
- Beinhaltet Medgate-Telemedizin mit zertifizierten Ärzten, die per Video-Chat rund um die Uhr, auch an Wochenenden und Feiertagen, erreichbar sind.
- Sichert die Behandlung als Privatpatient bei Arzt, Zahnarzt und Notfallarzt sowie freie Arzt- und Krankenhauswahl zu.
- Der Rücktransport wird direkt vom Partner Malteser über eine eigene 24-Stunden-Notfallnummer organisiert.
- Sehr niedriger Einstiegsbeitrag im Jahr (ab 11,90 EUR) für die Einzelversicherung unter 70 Jahren.
Leistungsgrenzen
Krankheitskosten (ambulant und stationär)
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
100% der Aufwendungen für medizinisch notwendige Heilbehandlung aufgrund Krankheit oder Unfallfolgen werden während der ersten 8 Wochen jedes Auslandsaufenthalts erstattet; eine betragsmäßige Obergrenze ist nicht angegeben.
Ärztliche Notfallbehandlung
unlimited
Volle Kosten für ambulante und stationäre Behandlung bei akuten Erkrankungen oder Unfallfolgen im Ausland werden als Privatpatient übernommen.
Stationäre Heilbehandlung
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
Stationäre Heilbehandlung inklusive Operationen und Operationsnebenkosten sowie Verpflegung und Unterkunft im Krankenhaus wird übernommen; bei stationärer Behandlung eines minderjährigen Kindes werden zusätzlich die Unterbringungskosten einer Begleitperson erstattet.
Ambulante Behandlung
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
Ambulante ärztliche Untersuchungen und Heilbehandlungen einschließlich Röntgendiagnostik sowie verordnete Arznei-, Heil- und Verbandmittel werden übernommen.
Schmerzstillende Zahnbehandlung
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
Schmerzstillende Zahnbehandlungen im Ausland sind mitversichert, einschließlich notwendiger Füllungen, einfachem provisorischem Zahnersatz und Reparaturen; Neuanfertigungen von Zahnersatz, Kronen und Kieferorthopädie sind ausgeschlossen.
Transport ins Krankenhaus
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
Der Transport zur stationären (Erst-)Behandlung in das nächsterreichbare Krankenhaus oder zum nächsterreichbaren Notfallarzt wird übernommen, ebenso ein weiterer Transport in ein geeignetes Krankenhaus.
Medizinisch sinnvoller Rücktransport
unlimited
Ein Rücktransport an den ständigen Wohnsitz in Deutschland wird übernommen, wenn er medizinisch sinnvoll ist (nicht nur bei zwingender Notwendigkeit); je nach Entfernung und Beförderungsart kann dies 1.500 EUR bis 120.000 EUR kosten und wird über einen 24-Stunden-Notrufservice von den Maltesern organisiert.
Überführungs- und Bestattungskosten
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
Im Todesfall einer versicherten Person werden Kosten bis zu 10.000 EUR für die Überführung nach Deutschland oder die Bestattung am Sterbeort übernommen.
Such-, Rettungs- und Bergungskosten
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
Kosten für die Suche, Rettung oder Bergung einer versicherten Person im Ausland wegen Erkrankung, Unfallfolge oder Tod werden bis 10.000 EUR übernommen.
COVID-19-Behandlung
Aus den geprüften Dokumenten nicht feststellbar
In den geprüften Unterlagen nicht gesondert geregelt; die allgemeine Deckung für akute Erkrankungen würde greifen.
Vorerkrankungen
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
Keine Leistungspflicht besteht, wenn bei Reiseantritt bereits eine ärztlich diagnostizierte Erkrankung feststand, deren Behandlung bei planmäßiger Reisedurchführung stattfinden musste; Ausnahme: die Reise wurde wegen des Todes des Ehe-/Lebenspartners oder eines Verwandten ersten Grades im Ausland angetreten.
Wintersport-Deckung
Aus den geprüften Dokumenten nicht feststellbar
In den geprüften Unterlagen nicht gesondert geregelt.
Sport-/Abenteuersport-Deckung
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
Allgemeine Unfall- und Sportverletzungen auf Reisen (z. B. beim Bergsport) gelten als normale Versicherungsfälle; keine Leistungspflicht besteht jedoch, wenn die versicherte Person Berufssportler ist und sich bei aktiver Teilnahme an einem Wettkampf verletzt.
Schwangerschaftskomplikationen
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
Untersuchung und Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen, Frühgeburten bis zum Ende der 36. Schwangerschaftswoche, Fehlgeburten sowie medizinisch notwendige Schwangerschaftsabbrüche sind versichert, einschließlich der Behandlung des Neugeborenen bei einer Frühgeburt im Ausland.
Auslandshaftpflicht
Aus den geprüften Dokumenten nicht feststellbar
Ist laut den geprüften Unterlagen nicht Bestandteil dieses Auslandskrankenversicherungsprodukts.
Rechtsschutz im Ausland
Aus den geprüften Dokumenten nicht feststellbar
Ist laut den geprüften Unterlagen nicht Bestandteil dieses Auslandskrankenversicherungsprodukts.
24-Stunden-Notfallassistenz
Gedeckt
Es steht eine rund um die Uhr erreichbare Notfall-Rufnummer (+49 221-98 22 813) zur Verfügung, und der Rücktransport wird über einen 24-Stunden-Notrufservice direkt von den Maltesern organisiert.
Wichtige Bedingungen
Frist fur Assistance-Anruf
Eine konkrete Frist zur Kontaktaufnahme ist nicht angegeben; die rund um die Uhr erreichbare Notfall-Rufnummer (+49 221-98 22 813) sollte so früh wie möglich angerufen werden, damit die Malteser einen notwendigen Rücktransport organisieren können, da ein nicht durch den Versicherer organisierter Rücktransport nicht erstattet wird.
Nicht autorisierte Behandlung
Wenn der Rücktransport nicht durch die NÜRNBERGER organisiert wurde, muss sie hierfür nicht leisten.
Abschluss im Ausland
Der Versicherungsvertrag muss vor Antritt der Reise abgeschlossen werden; wird er erst nach Beginn einer Auslandsreise abgeschlossen, besteht Versicherungsschutz erst mit Antritt einer neuen Auslandsreise.
Chronische Erkrankungen
Es besteht keine Leistungspflicht für Behandlungen, die bereits vor Reiseantritt ärztlich diagnostiziert und absehbar notwendig waren; damit sind laufende Behandlungen chronischer bzw. bereits bestehender Erkrankungen in der Regel ausgeschlossen.
Schwangerschaft
Untersuchung und Behandlung wegen normaler Schwangerschaft, Entbindung und Schwangerschaftsabbruch sind ausgeschlossen; Komplikationen, Frühgeburten bis zur 36. Schwangerschaftswoche, Fehlgeburten und medizinisch notwendige Schwangerschaftsabbrüche sind hingegen versichert.
Vorerkrankungsausschluesse
Keine Leistung wird erbracht für Behandlungen, die bei Reiseantritt bereits ärztlich diagnostiziert und absehbar waren, es sei denn, die Reise wurde wegen des Todes eines nahen Angehörigen oder Partners im Ausland angetreten.
Begrenzung der Deckungsdauer
Der Versicherungsschutz gilt für die ersten 8 Wochen (56 Tage) jedes einzelnen Auslandsaufenthalts; ist die Rückreise aus medizinischen Gründen nicht möglich, verlängert sich der Schutz bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Rückreise ohne Gesundheitsgefährdung möglich ist.
Dokumente
Produktinformationsblatt (KV054_005_202505)
IPID
Produktinformation (KV054_005_202401)
Sonstiges Dokument
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) für die Tarife AE/AF
Versicherungsbedingungen
Informationsblatt zu Versicherungsprodukten (Auslandskrankenversicherung AE/AF)
IPID
Antragsformular und VVG-InfoV-Informationsblatt
Sonstiges Dokument
Policendetails
Krankenrücktransport
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
Übernahme der Kosten für medizinisch notwendigen Krankenrücktransport in die Heimat
QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des VersicherersRettungs- und Bergungskosten
Übernahme von Rettungs- und Bergungskosten bei medizinischer Notwendigkeit
QuelleNotfallbetreuung von Kindern
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
Kostenerstattung für Notfallbetreuung minderjähriger Kinder vor Ort
QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des VersicherersBegleitperson-Unterkunft
Kostenerstattung für Unterkunft einer Begleitperson bei Krankenhausaufenthalt minderjähriger Kinder
QuelleMaximale Reisedauer
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
Jede einzelne Auslandsreise ist auf maximal 8 Wochen (56 Tage) begrenzt
QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des VersicherersJahrespolice
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
Versicherung als Jahrespolice mit beliebig vielen Reisen im Versicherungsjahr
QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des VersicherersAltersgrenze
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
Versicherbar sind Personen bis 70 Jahre mit ständigem Wohnsitz in Deutschland
QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des VersicherersFamiliendefinition
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
Familientarif AF deckt Ehe-/Lebenspartner und Kinder bis 18 Jahre im gemeinsamen Haushalt
QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des VersicherersAbschlussfrist
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
Versicherung muss vor Reiseantritt abgeschlossen sein; bei späten Buchungen spätestens 4 Tage nach Buchung
QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des VersicherersVertragsdauer
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
Versicherungsvertrag wird für ein Versicherungsjahr abgeschlossen und verlängert sich stillschweigend
QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des VersicherersBehandlung als Privatpatient
Alle medizinischen Behandlungen im Ausland erfolgen als Behandlung des Privatpatienten
QuelleGeografische Deckung
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
Deckung gilt weltweit für Aufenthalte außerhalb des ständigen Wohnorts
QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers