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NÜRNBERGER Beteiligungs-Aktiengesellschaft (NÜRNBERGER Versicherungsgruppe)

NÜRNBERGER

NÜRNBERGER is a Reiseversicherung for the Germany market with no online purchase and 24/7 assistance.

Zuletzt verifiziert am 27.08.2026Gepruft von: Boleron EUVersicherungsbedingungen: 2022-01Risikoträger: NÜRNBERGER Krankenversicherung AG
24/7 Assistance

Direktzahlung

Versicherte werden im Ausland als Privatpatienten behandelt und bezahlen Leistungserbringer in der Regel selbst; anschließend werden Originalrechnungen und ein Zahlungsnachweis (ab 50 EUR erforderlich) zur Erstattung eingereicht. Ein medizinisch sinnvoller Rücktransport wird direkt vom Partner Malteser organisiert und bezahlt.

Geografischer Geltungsbereich

Weltweit (außer Deutschland)

Der Versicherungsschutz gilt weltweit für Aufenthalte außerhalb des gewöhnlichen Wohnorts; Deutschland gilt nicht als Ausland.

Alleinstellungsmerkmale

  • Weltweiter Schutz für beliebig viele Auslandsreisen im Jahr, jeweils bis zu 56 Tage, zu einem einzigen Jahresbeitrag.
  • Beinhaltet Medgate-Telemedizin mit zertifizierten Ärzten, die per Video-Chat rund um die Uhr, auch an Wochenenden und Feiertagen, erreichbar sind.
  • Sichert die Behandlung als Privatpatient bei Arzt, Zahnarzt und Notfallarzt sowie freie Arzt- und Krankenhauswahl zu.
  • Der Rücktransport wird direkt vom Partner Malteser über eine eigene 24-Stunden-Notfallnummer organisiert.
  • Sehr niedriger Einstiegsbeitrag im Jahr (ab 11,90 EUR) für die Einzelversicherung unter 70 Jahren.

Leistungsgrenzen

Krankheitskosten (ambulant und stationär)

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

100% der Aufwendungen für medizinisch notwendige Heilbehandlung aufgrund Krankheit oder Unfallfolgen werden während der ersten 8 Wochen jedes Auslandsaufenthalts erstattet; eine betragsmäßige Obergrenze ist nicht angegeben.

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Ärztliche Notfallbehandlung

unlimited

Volle Kosten für ambulante und stationäre Behandlung bei akuten Erkrankungen oder Unfallfolgen im Ausland werden als Privatpatient übernommen.

Quelle

Stationäre Heilbehandlung

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Stationäre Heilbehandlung inklusive Operationen und Operationsnebenkosten sowie Verpflegung und Unterkunft im Krankenhaus wird übernommen; bei stationärer Behandlung eines minderjährigen Kindes werden zusätzlich die Unterbringungskosten einer Begleitperson erstattet.

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Ambulante Behandlung

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Ambulante ärztliche Untersuchungen und Heilbehandlungen einschließlich Röntgendiagnostik sowie verordnete Arznei-, Heil- und Verbandmittel werden übernommen.

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Schmerzstillende Zahnbehandlung

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Schmerzstillende Zahnbehandlungen im Ausland sind mitversichert, einschließlich notwendiger Füllungen, einfachem provisorischem Zahnersatz und Reparaturen; Neuanfertigungen von Zahnersatz, Kronen und Kieferorthopädie sind ausgeschlossen.

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Transport ins Krankenhaus

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Der Transport zur stationären (Erst-)Behandlung in das nächsterreichbare Krankenhaus oder zum nächsterreichbaren Notfallarzt wird übernommen, ebenso ein weiterer Transport in ein geeignetes Krankenhaus.

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Medizinisch sinnvoller Rücktransport

unlimited

Ein Rücktransport an den ständigen Wohnsitz in Deutschland wird übernommen, wenn er medizinisch sinnvoll ist (nicht nur bei zwingender Notwendigkeit); je nach Entfernung und Beförderungsart kann dies 1.500 EUR bis 120.000 EUR kosten und wird über einen 24-Stunden-Notrufservice von den Maltesern organisiert.

Quelle

Überführungs- und Bestattungskosten

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Im Todesfall einer versicherten Person werden Kosten bis zu 10.000 EUR für die Überführung nach Deutschland oder die Bestattung am Sterbeort übernommen.

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Such-, Rettungs- und Bergungskosten

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Kosten für die Suche, Rettung oder Bergung einer versicherten Person im Ausland wegen Erkrankung, Unfallfolge oder Tod werden bis 10.000 EUR übernommen.

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

COVID-19-Behandlung

Aus den geprüften Dokumenten nicht feststellbar

In den geprüften Unterlagen nicht gesondert geregelt; die allgemeine Deckung für akute Erkrankungen würde greifen.

Vorerkrankungen

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Keine Leistungspflicht besteht, wenn bei Reiseantritt bereits eine ärztlich diagnostizierte Erkrankung feststand, deren Behandlung bei planmäßiger Reisedurchführung stattfinden musste; Ausnahme: die Reise wurde wegen des Todes des Ehe-/Lebenspartners oder eines Verwandten ersten Grades im Ausland angetreten.

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Wintersport-Deckung

Aus den geprüften Dokumenten nicht feststellbar

In den geprüften Unterlagen nicht gesondert geregelt.

Sport-/Abenteuersport-Deckung

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Allgemeine Unfall- und Sportverletzungen auf Reisen (z. B. beim Bergsport) gelten als normale Versicherungsfälle; keine Leistungspflicht besteht jedoch, wenn die versicherte Person Berufssportler ist und sich bei aktiver Teilnahme an einem Wettkampf verletzt.

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Schwangerschaftskomplikationen

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Untersuchung und Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen, Frühgeburten bis zum Ende der 36. Schwangerschaftswoche, Fehlgeburten sowie medizinisch notwendige Schwangerschaftsabbrüche sind versichert, einschließlich der Behandlung des Neugeborenen bei einer Frühgeburt im Ausland.

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Auslandshaftpflicht

Aus den geprüften Dokumenten nicht feststellbar

Ist laut den geprüften Unterlagen nicht Bestandteil dieses Auslandskrankenversicherungsprodukts.

Rechtsschutz im Ausland

Aus den geprüften Dokumenten nicht feststellbar

Ist laut den geprüften Unterlagen nicht Bestandteil dieses Auslandskrankenversicherungsprodukts.

24-Stunden-Notfallassistenz

Gedeckt

Es steht eine rund um die Uhr erreichbare Notfall-Rufnummer (+49 221-98 22 813) zur Verfügung, und der Rücktransport wird über einen 24-Stunden-Notrufservice direkt von den Maltesern organisiert.

Quelle

Wichtige Bedingungen

Frist fur Assistance-Anruf

Eine konkrete Frist zur Kontaktaufnahme ist nicht angegeben; die rund um die Uhr erreichbare Notfall-Rufnummer (+49 221-98 22 813) sollte so früh wie möglich angerufen werden, damit die Malteser einen notwendigen Rücktransport organisieren können, da ein nicht durch den Versicherer organisierter Rücktransport nicht erstattet wird.

Nicht autorisierte Behandlung

Wenn der Rücktransport nicht durch die NÜRNBERGER organisiert wurde, muss sie hierfür nicht leisten.

Abschluss im Ausland

Der Versicherungsvertrag muss vor Antritt der Reise abgeschlossen werden; wird er erst nach Beginn einer Auslandsreise abgeschlossen, besteht Versicherungsschutz erst mit Antritt einer neuen Auslandsreise.

Chronische Erkrankungen

Es besteht keine Leistungspflicht für Behandlungen, die bereits vor Reiseantritt ärztlich diagnostiziert und absehbar notwendig waren; damit sind laufende Behandlungen chronischer bzw. bereits bestehender Erkrankungen in der Regel ausgeschlossen.

Schwangerschaft

Untersuchung und Behandlung wegen normaler Schwangerschaft, Entbindung und Schwangerschaftsabbruch sind ausgeschlossen; Komplikationen, Frühgeburten bis zur 36. Schwangerschaftswoche, Fehlgeburten und medizinisch notwendige Schwangerschaftsabbrüche sind hingegen versichert.

Vorerkrankungsausschluesse

Keine Leistung wird erbracht für Behandlungen, die bei Reiseantritt bereits ärztlich diagnostiziert und absehbar waren, es sei denn, die Reise wurde wegen des Todes eines nahen Angehörigen oder Partners im Ausland angetreten.

Begrenzung der Deckungsdauer

Der Versicherungsschutz gilt für die ersten 8 Wochen (56 Tage) jedes einzelnen Auslandsaufenthalts; ist die Rückreise aus medizinischen Gründen nicht möglich, verlängert sich der Schutz bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Rückreise ohne Gesundheitsgefährdung möglich ist.

Wo kaufen

Dokumente

Produktinformationsblatt (KV054_005_202505)

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Produktinformation (KV054_005_202401)

Sonstiges Dokument

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Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) für die Tarife AE/AF

Versicherungsbedingungen

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Informationsblatt zu Versicherungsprodukten (Auslandskrankenversicherung AE/AF)

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Antragsformular und VVG-InfoV-Informationsblatt

Sonstiges Dokument

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Policendetails

Krankenrücktransport

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Übernahme der Kosten für medizinisch notwendigen Krankenrücktransport in die Heimat

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Telemedizin

Telemedizinische Beratung via Medgate-Plattform verfügbar

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Rettungs- und Bergungskosten

Übernahme von Rettungs- und Bergungskosten bei medizinischer Notwendigkeit

Quelle

Notfallbetreuung von Kindern

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Kostenerstattung für Notfallbetreuung minderjähriger Kinder vor Ort

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Begleitperson-Unterkunft

Kostenerstattung für Unterkunft einer Begleitperson bei Krankenhausaufenthalt minderjähriger Kinder

Quelle

Maximale Reisedauer

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Jede einzelne Auslandsreise ist auf maximal 8 Wochen (56 Tage) begrenzt

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Jahrespolice

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Versicherung als Jahrespolice mit beliebig vielen Reisen im Versicherungsjahr

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Altersgrenze

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Versicherbar sind Personen bis 70 Jahre mit ständigem Wohnsitz in Deutschland

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Familiendefinition

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Familientarif AF deckt Ehe-/Lebenspartner und Kinder bis 18 Jahre im gemeinsamen Haushalt

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Abschlussfrist

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Versicherung muss vor Reiseantritt abgeschlossen sein; bei späten Buchungen spätestens 4 Tage nach Buchung

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Vertragsdauer

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Versicherungsvertrag wird für ein Versicherungsjahr abgeschlossen und verlängert sich stillschweigend

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Behandlung als Privatpatient

Alle medizinischen Behandlungen im Ausland erfolgen als Behandlung des Privatpatienten

Quelle

Zahnbehandlungen

Schmerzstillende Zahnbehandlungen im Ausland sind abgedeckt

Quelle

Geografische Deckung

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Deckung gilt weltweit für Aufenthalte außerhalb des ständigen Wohnorts

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Quellen