Aus Quelldokumenten geprüft

Würzburger Versicherungs-AG

TravelSecure

TravelSecure is a Reiseversicherung for the Germany market with online purchase and 24/7 assistance.

Zuletzt verifiziert am 28.08.2026Gepruft von: Boleron EUVersicherungsbedingungen: 2025-12Risikoträger: Würzburger Versicherungs-AG
Online-Abschluss24/7 Assistance

Direktzahlung

Leistungen werden der versicherten Person direkt erstattet, sobald Originalrechnungen und erforderliche Nachweise vorliegen; bei stationärer Krankenhausbehandlung kann der Notrufservice der Würzburger zudem eine direkte Kostenübernahmeerklärung gegenüber dem Krankenhaus abgeben.

Geografischer Geltungsbereich

Weltweit, für Auslandsreisen aus Deutschland

Versicherungsschutz besteht weltweit außerhalb Deutschlands, also außerhalb des Landes des ständigen Wohnsitzes der versicherten Person

Alleinstellungsmerkmale

  • Bei der VEMA-Maklerumfrage 2023 belegte die Auslandsreisekrankenversicherung bundesweit den ersten Platz mit der Note 1,65.
  • Deckt Auslandsreisen von bis zu 365 aufeinanderfolgenden Tagen ab, deutlich länger als bei üblichen Kurzreise-Krankenversicherungen.
  • Erstattet Such-, Bergungs- und Rettungskosten bis zu 15.000 EUR je Schadenfall.
  • Erstattet anerkannte alternative Behandlungsmethoden wie Homöopathie, Akupunktur und Osteopathie, die viele Wettbewerber ausschließen.
  • Der rund um die Uhr erreichbare Notrufservice kann gegenüber Krankenhäusern direkte Kostenübernahmeerklärungen für stationäre Behandlungen abgeben.

Leistungsgrenzen

Kostenübernahme für Heilbehandlungskosten

Gedeckt

Deckt medizinisch notwendige Heilbehandlung wegen einer während der Reise auftretenden Erkrankung oder Unfallfolgen ab, einschließlich ambulanter und stationärer Behandlung sowie Arznei- und Heilmitteln; die Bedingungen nennen hierfür keine Gesamthöchstsumme.

Quelle

Notfallmedizinische Behandlung

Gedeckt

Ein Versicherungsfall ist die medizinisch notwendige Heilbehandlung wegen einer auf der Reise auftretenden Erkrankung oder Unfallfolgen; der Versicherungsfall beginnt mit der Heilbehandlung und endet, wenn keine Behandlungsbedürftigkeit mehr besteht.

Quelle

Stationäre Krankenhausbehandlung

Gedeckt

Deckt die stationäre Heilbehandlung einschließlich Unterkunft, Verpflegung und Pflege, den Transport in das nächsterreichbare geeignete Krankenhaus sowie notwendige Operationen und deren Nebenkosten; die Unterkunft einer Begleitperson wird übernommen, wenn die versicherte Person jünger als 18 Jahre ist. Alternativ zur Kostenerstattung kann ein Krankenhaustagegeld von 30 EUR pro Tag der vollstationären Behandlung gewählt werden.

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Ambulante Behandlung

Gedeckt

Deckt die Kosten für medizinisch notwendige ambulante ärztliche Heilbehandlungen sowie den notwendigen Transport zum nächsterreichbaren geeigneten Krankenhaus bzw. Arzt zur Erstversorgung, einschließlich des Rücktransports zur Unterkunft.

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Zahnärztliche Notbehandlung

Gedeckt

Deckt schmerzstillende Zahnbehandlungen, notwendige Zahnfüllungen in einfacher Ausführung, provisorischen Zahnersatz sowie Reparaturen notwendiger Inlays und vorhandenen Zahnersatzes; ausgeschlossen sind Kronen, Neuanfertigung von Zahnersatz, kieferorthopädische, implantologische und prophylaktische Leistungen.

Quelle

Medizinischer Transport (vor Ort)

Gedeckt

Deckt den notwendigen Transport zum nächsterreichbaren geeigneten Krankenhaus bzw. Arzt zur Erstversorgung oder Verlegung in stationäre Behandlung sowie den Transport zurück in die Unterkunft.

Quelle

Medizinischer Krankenrücktransport

Gedeckt

Deckt Organisation und Kosten eines medizinisch sinnvollen und vertretbaren Krankenrücktransports zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus am Wohnort, sofern vom behandelnden Arzt verordnet, die Krankenhausbehandlung im Ausland voraussichtlich länger als 14 Tage dauert oder die weitere Heilbehandlung im Ausland teurer wäre als der Rücktransport; die Kosten einer mitversicherten Begleitperson werden ebenfalls übernommen.

Quelle

Überführung im Todesfall

Gedeckt

Organisiert die Überführung einer verstorbenen versicherten Person an ihren ständigen Wohnsitz und übernimmt die dadurch entstehenden Mehrkosten; alternativ werden die Kosten einer Bestattung am Sterbeort bis zur Höhe der sonst entstandenen Überführungskosten übernommen. Für die Überführung selbst wird kein konkreter Höchstbetrag genannt.

Quelle

Such-, Berguns- und Rettungskosten

15.000 €

Erstattet Kosten für Such-, Bergungs- und Rettungseinsätze von Rettungsdiensten im Ausland aufgrund eines Unfalls oder Todesfalls bis zu einem Betrag von 15.000 EUR.

Quelle

COVID-19-Behandlung

Gedeckt

Die aktuellen Bedingungen enthalten keinen pandemiespezifischen Ausschluss; medizinisch notwendige Behandlung wegen Krankheit (einschließlich COVID-19) ist daher im Rahmen der allgemeinen Regelungen für Krankheiten/Unfälle versichert, vorbehaltlich der allgemeinen Einschränkungen und Ausschlüsse in Ziffer 2.3.

Quelle

Vorerkrankungen

Bedingt

Keine Leistungspflicht besteht für Behandlungen, deren Notwendigkeit bereits vor Reiseantritt feststand und die wegen einer vor Reiseantritt bereits ärztlich diagnostizierten Erkrankung erfolgten, es sei denn, die Reise wurde wegen des Todes des Ehepartners/Lebensgefährten oder eines Verwandten ersten Grades unternommen; eine medizinisch notwendige Behandlung wegen unerwarteter Verschlechterung während der Reise ist im Übrigen versichert.

Quelle

Wintersport-Deckung

Gedeckt

Die Bedingungen enthalten keinen speziellen Ausschluss oder gesonderten Höchstbetrag für Wintersport als Freizeitaktivität; nicht versicherbar sind lediglich Personen, die während der Reise beruflich als Sportler tätig sind.

Quelle

Abenteuersport-Deckung

Gedeckt

Für Abenteuersport in der Freizeit ist in den Bedingungen kein spezieller Ausschluss vorgesehen; unfallbedingte Rettungs- und Behandlungskosten bleiben im Rahmen der allgemeinen Regelungen versichert, während Berufssportler und bestimmte andere körperlich tätige Berufe von der Versicherbarkeit ausgeschlossen sind.

Quelle

Schwangerschaftskomplikationen

Gedeckt

Deckt medizinisch notwendige Untersuchungen/Behandlungen wegen Schwangerschaftskomplikationen, Heilbehandlung bei Fehlgeburt, medizinisch notwendigen Schwangerschaftsabbruch sowie Entbindung bis zum Ende der 36. Schwangerschaftswoche; bei einer Frühgeburt vor Ende der 36. Woche ist die Behandlung des Neugeborenen (sofern bei der Würzburger mitversichert) bis 50.000 EUR gedeckt.

Quelle

Privathaftpflicht

Keine Grenze angegeben

Eine Privathaftpflichtdeckung im Ausland ist in den Bedingungen dieser Auslandsreisekrankenversicherung nicht vorgesehen; dies ist kein Bestandteil dieses Produkts.

Quelle

Rechtsschutz

Keine Grenze angegeben

Ein Rechtsschutz im Ausland ist in den Bedingungen dieser Auslandsreisekrankenversicherung nicht vorgesehen; dies ist kein Bestandteil dieses Produkts.

Quelle

Rund-um-die-Uhr-Notrufservice

Gedeckt

Ein rund um die Uhr erreichbarer Notrufservice organisiert medizinische Hilfeleistungen, gibt Kostenübernahmeerklärungen gegenüber Krankenhäusern ab, vermittelt Informationsleistungen und leitet Nachrichten an Angehörige weiter; erreichbar unter +49 (0) 931 2795 255.

Quelle

Wichtige Bedingungen

Frist fur Assistance-Anruf

Eine konkrete Stundenfrist für den Notruf ist in den aktuellen Bedingungen nicht genannt; die versicherte Person muss den Schaden möglichst gering halten, richtige und vollständige Angaben machen und sich auf Verlangen von einem von der Würzburger beauftragten Arzt untersuchen lassen.

Nicht autorisierte Behandlung

Eine vorsätzliche Verletzung vertraglicher Obliegenheiten (z. B. falsche Angaben, Nichtvorlage angeforderter Belege) führt zum Verlust des Leistungsanspruchs; bei grob fahrlässiger Verletzung ist die Würzburger berechtigt, die Leistung im Verhältnis zur Schwere des Verschuldens zu kürzen.

Abschluss im Ausland

Der Vertrag muss spätestens einen Tag vor Reiseantritt abgeschlossen werden; die Bedingungen dieses Produkts sehen keinen Abschluss nach bereits angetretener Reise vor.

Chronische Erkrankungen

Die Behandlung einer chronischen Erkrankung ist nur ausgeschlossen, wenn ihre Notwendigkeit bereits vor Reiseantritt feststand und sie auf eine vor der Reise bereits diagnostizierte Erkrankung zurückgeht; ansonsten ist eine medizinisch notwendige Behandlung während der Reise versichert.

Schwangerschaft

Der Versicherungsschutz während der Schwangerschaft beschränkt sich auf medizinisch notwendige Untersuchungen/Behandlungen wegen Komplikationen, Fehlgeburt, medizinisch notwendigem Abbruch sowie Entbindung bis zum Ende der 36. Woche; reguläre, unkomplizierte Schwangerschaftsvorsorge ist nicht Gegenstand dieser Leistung.

Vorerkrankungsausschluesse

Es besteht keine Leistungspflicht für Behandlungen, deren Notwendigkeit bereits vor Reiseantritt aufgrund einer vorher ärztlich diagnostizierten Erkrankung feststand, außer die Reise wurde wegen des Todes des Ehepartners/Lebensgefährten oder eines Verwandten ersten Grades unternommen.

Begrenzung der Deckungsdauer

Der Versicherungsschutz gilt für die vereinbarte Dauer, längstens jedoch 365 Tage; verzögert sich die Rückreise aus nicht zu vertretenden Gründen (z. B. Transportunfähigkeit, höhere Gewalt), verlängert sich der Schutz bis zur Beendigung der Reise, ohne dass eine feste zusätzliche Tagesgrenze genannt wird.

Wo kaufen

Dokumente

Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Auslandsreisekrankenversicherung 365 (AVB-AR-365/12-2025)

Versicherungsbedingungen

Öffnen

Policendetails

Weltweite Übernahme von Arztkosten und medizinischen Behandlungen

Kostenübernahme für ärztlich verordnete Arznei-, Verband- und Heilmittel sowie ambulante und stationäre Behandlungen nach Unfall oder Erkrankung

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Medizinischer Krankenrücktransport

Kostenübernahme für den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport bei voraussichtlicher Behandlungsdauer von mehr als 14 Tagen

Quelle

Begrenzte Zahnbehandlungsleistungen

Schmerzstillende Zahnbehandlungen und Zahnfüllungen in einfacher Ausführung sowie Reparaturen von Zahnersatz

Quelle

Mitversicherung einer Begleitperson

Kostenübernahme für eine mitversicherte Begleitperson (sofern medizinisch notwendig)

Quelle

Bergungskosten

Kostenübernahme für Bergungskosten bei Unfällen, erhöht auf 15.000 EUR ab September 2025

Quelle

Weltweiter Versicherungsschutz außer im Heimatland

Versicherungsschutz besteht für Versicherungsfälle, die während der Reise außerhalb Deutschlands auftreten; als Ausland gilt jedes Land, in dem die versicherte Person keinen ständigen Wohnsitz hat.

Quelle

Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland erforderlich

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Versichert sind nur Personen mit ständigem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Deckung von Vorerkrankungen (ab September 2025 angepasst)

Ab September 2025 liegt ein Versicherungsfall vor, wenn eine medizinisch notwendige Heilbehandlung wegen einer Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung erforderlich ist. Die Einschränkung 'akut und unerwartet' entfällt.

Quelle

Familiendefinition - erweiterte Kinderversicherung

Familiendefinition erweitert: bis zu sieben Kinder bis zum Alter von 25 Jahren sind mitversichert (gültig ab 1. September 2025)

Quelle

Ausschluss körperlich tätiger Personen

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Nicht versicherbar sind körperlich tätige Personen, die folgende Tätigkeiten als Beruf während der Auslandsreise ausüben

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Ausschluss körperlich tätiger Berufe

Personen, die während der Auslandsreise die aufgeführten körperlich tätigen Berufe ausüben (z. B. Berufssportler, Bauarbeiter, Bergmänner, Berufssoldaten, Feuerwehrmänner), sind trotz Beitragszahlung nicht versicherbar.

Quelle

Quellen