Prüfung ausstehend

SV Sachsen Reiseversicherung (Auslandsreisekrankenversicherung)

Versichert durch Sparkassen-Versicherung Sachsen · Deutschland

Reiseversicherung von SV Sachsen für den Germany-Markt, mit Online-Abschluss und 24/7-Hilfe.

Geprüft am 28.08.2026 · Bedingungen vom 2024-06Quellen

Online-Abschluss24/7 Assistance

Alleinstellungsmerkmale

Kein Selbstbehalt für Leistungen aus der Auslandsreisekrankenversicherung.

Freie Arztwahl im Ausland, auch bei ambulanten Behandlungen.

Digitale Sprechstunde per Handy, Tablet oder Laptop steht Versicherten zur Verfügung.

Mit einer Police können bis zu zehn Personen abgesichert werden – ideal für Familien oder kleine Reisegruppen.

Flexible Wahl zwischen einem Einmaltarif mit bis zu 365 Tagen Deckung oder einem Jahrestarif, der jede Reise bis zu 56 Tagen absichert.

Leistungsgrenzen

Gedeckt

Kosten für Heilbehandlung

Gedeckt

Weltweite Krankenversicherung für Urlaubsreisen, ohne Selbstbehalt und mit Krankenrücktransport inklusive; die Tarifbedingungen nennen keine pauschale Höchstsumme für die Heilbehandlungskosten.

Abschnitt: Unsere Auslandsreisekrankenversicherung: Ihre Vorteile

Bei Krankheit oder Unfall im Ausland sind Sie bestens abgesichert – inklusive ärztlicher Behandlung, Krankenhausaufenthalt und medizinisch notwendigem Rücktransport nach Deutschland.

Gedeckt

Ärztliche Nothilfe

Gedeckt

Im Fall der Fälle bekommen Versicherte ärztliche Hilfe; eine Höchstgrenze wird nicht genannt.

Abschnitt: Unsere Auslandsreisekrankenversicherung: Ihre Vorteile

Bei Krankheit oder Unfall im Ausland sind Sie bestens abgesichert – inklusive ärztlicher Behandlung, Krankenhausaufenthalt und medizinisch notwendigem Rücktransport nach Deutschland.

Gedeckt

Krankenhausaufenthalt

Gedeckt

Versicherte müssen keine Angst vor Krankenhausrechnungen im Ausland haben; eine Höchstsumme wird nicht genannt.

Abschnitt: Unsere Auslandsreisekrankenversicherung: Ihre Vorteile

Bei Krankheit oder Unfall im Ausland sind Sie bestens abgesichert – inklusive ärztlicher Behandlung, Krankenhausaufenthalt und medizinisch notwendigem Rücktransport nach Deutschland.

Gedeckt

Ambulante Behandlung

Gedeckt

Ambulante Behandlungen, inklusive freier Arztwahl, sind versichert; eine Höchstsumme wird nicht genannt.

Bedingt

Zahnärztliche Notbehandlung

Bedingt

Keine Grenze angegeben

Schmerzstillende zahnärztliche Behandlung ist versichert, einschließlich einfacher Zahnfüllungen sowie provisorischem Zahnersatz bzw. Reparaturen von Prothesen; Neuanfertigung von Zahnersatz, Kronen oder Inlays ist ausgeschlossen.

Klausel 6.1 j)Seite 1

Abschnitt: Tarif AKE-16 Auslandsreise-Krankenversicherung > 6. Welche Versicherungsleistungen werden erbracht? > 6.1 Erstattet werden die Aufwendungen für

schmerzstillende Zahnbehandlung durch Zahnärzte und die damit in Verbindung stehenden notwendigen Zahnfüllungen in einfacher Ausführung, die Anfertigung von provisorischem Zahnersatz, sowie Reparaturen von Prothesen (nicht jedoch Neuanfertigung von Zahnersatz, Kronen und Inlays)

Gedeckt

Medizinischer Rücktransport

Gedeckt

Der medizinisch notwendige und sinnvolle Rücktransport nach Deutschland bei Erkrankung oder Unfallfolgen ist eine Kernleistung und in beiden Tarifen enthalten; eine Höchstsumme wird nicht genannt.

Abschnitt: Unsere Auslandsreisekrankenversicherung: Ihre Vorteile

Bei Krankheit oder Unfall im Ausland sind Sie bestens abgesichert – inklusive ärztlicher Behandlung, Krankenhausaufenthalt und medizinisch notwendigem Rücktransport nach Deutschland.

Bedingt

Medizinische Evakuierung

Bedingt

Keine Grenze angegeben

Ein medizinischer Rücktransport (medizinische Evakuierung) wird übernommen, wenn er medizinisch sinnvoll und vertretbar ist, zum Beispiel wenn eine stationäre Behandlung voraussichtlich länger als 14 Tage dauert oder die Kosten der Heilbehandlung im Ausland die Rücktransportkosten übersteigen würden; die volle Kostenübernahme setzt voraus, dass der Rücktransport durch den Versicherer oder den Notruf-Service organisiert wird.

Klausel 6.2 a), c)Seite 2

Abschnitt: Tarif AKE-16 Auslandsreise-Krankenversicherung > 6. Welche Versicherungsleistungen werden erbracht? > 6.2

der Rücktransport medizinisch sinnvoll und vertretbar ist. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn eine stationäre Behandlung voraussichtlich länger als 14 Tage dauert oder die voraussichtlichen Kosten der Heilbehandlung im Ausland die Kosten des Rücktransports übersteigen würden

Gedeckt

Überführung im Todesfall

Gedeckt

Keine Grenze angegeben

Verstirbt die versicherte Person im Ausland, erstattet der Versicherer die Kosten der Bestattung am Sterbeort oder der Überführung an den letzten ständigen Wohnsitz; eine konkrete Höchstsumme wird nicht genannt.

Klausel 6.3Seite 2

Abschnitt: Tarif AKE-16 Auslandsreise-Krankenversicherung > 6. Welche Versicherungsleistungen werden erbracht? > 6.3

Beim Tode der versicherten Person werden die Kosten der Bestattung am Sterbeort oder der Überführung an deren letzten ständigen Wohnsitz erstattet.

Bedingt

Such- und Bergungskosten

10.000 €

Such-, Rettungs- oder Bergungskosten öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich organisierter Rettungsdienste nach einem Unfall sind versichert, sofern im unmittelbaren Anschluss eine stationäre Behandlung erfolgt; die Leistung ist auf maximal 10.000 Euro je versicherte Person und Versicherungsfall begrenzt.

Klausel 6.1 i)Seite 1

Abschnitt: Tarif AKE-16 Auslandsreise-Krankenversicherung > 6. Welche Versicherungsleistungen werden erbracht? > 6.1 Erstattet werden die Aufwendungen für

Such-, Rettungs- oder Bergungskosten von öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich organisierten Rettungsdiensten nach einem Unfall der versicherten Person, wenn im unmittelbaren Anschluss eine stationäre Behandlung stattfindet. Diese Leistungen sind begrenzt auf maximal 10.000 Euro je versicherte Person und Versicherungsfall.

COVID-19-Behandlung

Keine Grenze angegeben

Eine COVID-19-Behandlung wird in den Tarifbedingungen AKE-16/AKD-16 nicht gesondert geregelt.

Ausgeschlossen

Vorerkrankungen

Ausgeschlossen

Behandlungen, von denen bei Reiseantritt aufgrund einer bereits diagnostizierten Erkrankung feststand, dass sie stattfinden mussten, sind ausgeschlossen, es sei denn, die Reise wurde wegen des Todes des Ehegatten, Lebenspartners oder eines Verwandten ersten Grades unternommen. Unerwartete Verschlechterungen chronischer Erkrankungen sind versichert.

Klausel 7.1 a)Seite 2

Abschnitt: Tarif AKE-16 Auslandsreise-Krankenversicherung > 7. In welchen Fällen besteht kein Versicherungsschutz? > 7.1 a)

es sei denn, dass die Reise wegen des Todes des Ehegatten, Lebenspartners gemäß § 1 Lebenspartnerschaftsgesetz oder eines Verwandten ersten Grades unternommen wurde.

Gedeckt

Wintersport-Deckung

Gedeckt

Die Versicherung schützt bei jeder Art von Urlaub, egal ob Erholungsurlaub am Strand oder aktiver Urlaub in den Bergen.

Abschnitt: Häufig gestellte Fragen & Downloads

Ja, unsere Auslandskrankenversicherung schützt Sie bei jeder Art von Urlaub, egal ob Sie einen Erholungsurlaub am Strand oder einen aktiven Urlaub in den Bergen verbringen.

Gedeckt

Aktivsport-Deckung

Gedeckt

Der Versicherungsschutz gilt unabhängig davon, ob eine Verletzung während eines Erholungsurlaubs oder eines Aktivurlaubs, etwa beim Wandern, eintritt.

Abschnitt: Häufig gestellte Fragen & Downloads

Ja, unsere Auslandskrankenversicherung schützt Sie bei jeder Art von Urlaub, egal ob Sie einen Erholungsurlaub am Strand oder einen aktiven Urlaub in den Bergen verbringen.

Gedeckt

Schwangerschaftskomplikationen

Gedeckt

Versicherung für medizinisch notwendige Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen einschließlich Frühgeburten, notfallbedingten Schwangerschaftsabbrüchen und Fehlgeburten.

Privathaftpflicht

Keine Grenze angegeben

Eine Haftpflichtdeckung wird in den Tarifbedingungen AKE-16/AKD-16 nicht behandelt; es handelt sich um eine Auslandsreisekrankenversicherung.

Rechtsschutz-Hilfe

Keine Grenze angegeben

Rechtsschutz-Hilfe wird in den Tarifbedingungen AKE-16/AKD-16 nicht behandelt.

Gedeckt

24-Stunden-Notfallservice

Gedeckt

Keine Grenze angegeben

Ein rund um die Uhr erreichbarer Notfall-Service (+49 211 536-3158, gebührenpflichtig) kümmert sich um Krankenhausbehandlungen und Rücktransporte und organisiert nach Möglichkeit die direkte Kostenübernahme; zusätzlich steht eine digitale Sprechstunde zur Verfügung.

Abschnitt: Häufig gestellte Fragen & Downloads > Muss ich alle Kosten vorstrecken? Wie wird abgerechnet?

Falls eine Krankenhausbehandlung oder ein Rücktransport erforderlich wird, kümmern wir uns um die Kostenübernahme. Kontaktieren Sie in dem Fall unseren 24-Stunden-Notruf-Service: +49 211 536-3158 **

Wichtige Bedingungen

Frist fur Assistance-Anruf

Eine feste Frist zur Kontaktaufnahme mit dem Versicherer wird nicht genannt; bei Krankenhausaufenthalt oder Rücktransport sollten Versicherte den Versicherer kontaktieren, um zu klären, ob eine direkte Kostenübernahme möglich ist; ansonsten werden Kosten vorgestreckt und nachträglich erstattet.

Nicht autorisierte Behandlung

Die Tarifbedingungen AKE-16 sehen keine allgemeine Sanktion für nicht genehmigte oder nicht gemeldete Behandlungen vor; wird ein medizinischer Rücktransport jedoch ohne Einbindung des Versicherers oder seines Notruf-Service organisiert, ist die Erstattung auf die Kosten begrenzt, die bei einer Organisation durch den Versicherer angefallen wären.

QuelleKlausel 6.2 c)Seite 2

Abschnitt: Tarif AKE-16 Auslandsreise-Krankenversicherung > 6. Welche Versicherungsleistungen werden erbracht? > 6.2

Wird weder der Versicherer noch der Notruf-Service mit der Organisation beauftragt, ist die Leistung auf die Kosten begrenzt, die auch bei der Organisation durch den Versicherer oder den Notruf-Service angefallen wären.

Abschluss im Ausland

Ob die Versicherung erst nach Reisebeginn bzw. während eines bereits laufenden Auslandsaufenthalts abgeschlossen werden kann, wird in den Tarifbedingungen (AKE-16/AKD-16) oder auf den Produktseiten nicht behandelt.

Chronische Erkrankungen

Eine unerwartete Verschlechterung einer chronischen Erkrankung während der Reise ist versichert, während im Voraus feststehende notwendige Behandlungen ausgeschlossen sind.

Schwangerschaft

Die medizinisch notwendige Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen, einschließlich Frühgeburten, notfallbedingten Schwangerschaftsabbrüchen und Fehlgeburten, ist versichert.

Vorerkrankungsausschluesse

Behandlungen, von denen bei Grenzüberschreitung feststand, dass sie erfolgen müssen, sind von der Leistung ausgeschlossen, es sei denn, die Reise wurde wegen des Todes des Ehegatten, Lebenspartners oder eines Verwandten ersten Grades unternommen.

QuelleKlausel 7.1 a)Seite 2

Abschnitt: Tarif AKE-16 Auslandsreise-Krankenversicherung > 7. In welchen Fällen besteht kein Versicherungsschutz? > 7.1 a)

es sei denn, dass die Reise wegen des Todes des Ehegatten, Lebenspartners gemäß § 1 Lebenspartnerschaftsgesetz oder eines Verwandten ersten Grades unternommen wurde.

Begrenzung der Deckungsdauer

Bei der Jahrespolice (AKD-16) ist jede einzelne Reise für maximal 56 Tage versichert; bei der Einmalpolice (AKE-16) ist eine Reise für maximal 365 Tage versichert.

Direktzahlung

In der Regel strecken die Versicherten die Kosten vor, der Versicherer erstattet sie nachträglich. In vielen Urlaubsgebieten ist es auch möglich, dass der Versicherer die Kosten direkt übernimmt.

Räumlicher Geltungsbereich

Weltweite Krankenversicherung für Urlaubsreisen

Dokumente

Policendetails

Medizinisch sinnvoller Rücktransport

Übernahme der Kosten für medizinisch notwendigen und sinnvollen Rücktransport nach Deutschland bei Erkrankung oder Unfallfolgen

Quelle

Abschnitt: Unsere Auslandsreisekrankenversicherung: Ihre Vorteile

Bei Krankheit oder Unfall im Ausland sind Sie bestens abgesichert – inklusive ärztlicher Behandlung, Krankenhausaufenthalt und medizinisch notwendigem Rücktransport nach Deutschland.

Maximale Reisedauer (Jahrespolice)

Bei der Jahrespolice (AKD-16) ist jede einzelne Reise für maximal 56 Tage versichert

Quelle

Abschnitt: Häufig gestellte Fragen & Downloads

Bei der Jahrespolice sind alle Reisen bis zu einer Dauer von 56 Tagen je Reise versichert.

Maximale Reisedauer (Einzelpolice)

Bei der Einzelpolice (AKE-16) ist eine Reise für maximal 365 Tage versichert

Quelle

Abschnitt: Häufig gestellte Fragen & Downloads

Mit der Einmalpolice können Sie jede Reise bis zu maximal 365 Tagen Dauer absichern.

Kostenerstattung vs. direkte Kostenübernahme

In der Regel strecken die Versicherten die Kosten vor, der Versicherer erstattet sie nachträglich. In vielen Urlaubsgebieten ist es auch möglich, dass der Versicherer die Kosten direkt übernimmt

Quelle

Abschnitt: Häufig gestellte Fragen & Downloads

In der Regel strecken Sie die Kosten vor, wir erstatten sie Ihnen nachträglich.

Anmeldepflicht vor Arztbesuch

Kontaktaufnahme mit dem Versicherer vor einem Arztbesuch ist empfohlen, aber nicht erforderlich; so kann der Versicherer im Vorfeld zu den Kosten beraten und prüfen, welche Rechnungen übernommen werden.

Quelle

Abschnitt: Häufig gestellte Fragen & Downloads

Es ist zwar nicht notwendig, aber wir empfehlen eine vorherige Kontaktaufnahme. So können wir Sie im Vorfeld zu den Kosten beraten und prüfen, welche Rechnungen übernommen werden.

Quellen

SV Sachsen Reiseversicherung