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Öffentliche Versicherungen Oldenburg (comprising Oldenburgische Landesbrandkasse and Öffentliche Lebensversicherungsanstalt Oldenburg)

Öffentliche Oldenburg

Öffentliche Oldenburg is a Reiseversicherung for the Germany market with online purchase and 24/7 assistance.

Zuletzt verifiziert am 28.08.2026Gepruft von: Boleron EUVersicherungsbedingungen: 2026-06Risikoträger: Öffentliche Oldenburg
Online-Abschluss24/7 Assistance

Direktzahlung

Versicherte sollten den Notrufservice unverzüglich vor oder bei Aufnahme in ein Krankenhaus einschalten, damit ein geeignetes Krankenhaus gesucht werden kann und keine Vorleistung der Krankenhauskosten erforderlich ist.

Geografischer Geltungsbereich

Weltweit (Ausland, außer Deutschland)

Der Versicherungsschutz erstreckt sich weltweit auf Länder, in denen die versicherte Person keinen ständigen Wohnsitz unterhält; die Bundesrepublik Deutschland gilt nicht als Ausland.

Alleinstellungsmerkmale

  • Garantiert Privatpatientenstatus bei medizinischer Behandlung im Ausland.
  • Deckt die Mehrkosten eines medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransports nach Hause, ohne genannte Obergrenze.
  • Kann sehr kurzfristig, sogar last-minute vor der Abreise, abgeschlossen werden.
  • Von der Stiftung Warentest (Finanztest 05/2025) für die Einzel- und die Familienvariante mit "gut" bewertet.
  • Bietet eine weltweit rund um die Uhr erreichbare Notfallhotline für medizinische Beratung und Krankenhauskoordination.

Leistungsgrenzen

Heilbehandlungskosten im Ausland

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Erstattet Aufwendungen für ambulante, stationäre und zahnärztliche Heilbehandlung im Ausland infolge eines versicherten Krankheits- oder Unfallereignisses; die Bedingungen nennen für diese Leistungen keine betragliche Obergrenze.

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Medizinische Notfallbehandlung im Ausland

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Deckt die medizinisch notwendige Behandlung von im Ausland eingetretenen Krankheiten oder Unfällen, einschließlich Ärzten, Heilpraktikern, Arzneimitteln, Hilfsmitteln und Heilmitteln; eine betragliche Obergrenze wird nicht genannt.

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Stationäre Heilbehandlung

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Deckt ärztliche Leistungen, Krankenhausleistungen einschließlich Pflege, Unterkunft und Verpflegung sowie den Transport zum nächsterreichbaren geeigneten Krankenhaus; freie Wahl unter den allgemein anerkannten Krankenhäusern; eine betragliche Obergrenze wird nicht genannt. Der Notrufservice ist unverzüglich vor oder bei Aufnahme einzuschalten.

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Ambulante Heilbehandlung

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Deckt Leistungen von Ärzten, Heilpraktikern, Chiropraktikern und Osteopathen, Arznei- und Verbandmittel, Hilfsmittel in einfacher Ausführung (Miete oder Kauf, ohne Sehhilfen/Hörgeräte), Heilmittel und den Rettungstransport zum nächsterreichbaren Arzt oder Krankenhaus; eine betragliche Obergrenze wird nicht genannt.

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Zahnärztliche Heilbehandlung

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Deckt schmerzstillende Zahnbehandlung einschließlich Zahnfüllung in einfacher Ausführung, provisorischen Zahnersatz in einfacher Ausführung sowie Reparatur/Wiederherstellung des bei Reiseantritt vorhandenen Zahnersatzes; ausgeschlossen sind Einlagefüllungen, Neuanfertigungen von Zahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen, Implantate), kieferorthopädische Maßnahmen und zahntechnische Laborarbeiten für Provisorien.

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Rücktransport

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Der Versicherer organisiert einen Rücktransport nach Deutschland und ersetzt die dadurch entstehenden Mehrkosten, wenn die Rückführung medizinisch sinnvoll ist, eine stationäre Behandlung voraussichtlich länger als 14 Tage dauern würde oder die Heilbehandlungskosten die Rücktransportkosten übersteigen würden; ebenso werden Mehrkosten für eine begleitende versicherte Person erstattet. Eine betragliche Obergrenze wird nicht genannt, jedoch ist vor Durchführung eine Leistungszusage über den Notrufservice einzuholen.

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Medizinisch bedingte Rückholung

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Die medizinisch notwendige Rückholung nach Deutschland erfolgt im Rahmen derselben Rücktransport-Leistung wie der medizinische Transport; eine betragliche Obergrenze wird nicht genannt, jedoch ist eine vorherige Leistungszusage des Notrufservice erforderlich.

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Überführung im Todesfall

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Stirbt die versicherte Person im Ausland, organisiert der Versicherer die Überführung des Verstorbenen an seinen letzten ständigen Wohnsitz und erstattet die unmittelbaren Überführungskosten; bei Beisetzung im Ausland werden die Bestattungskosten höchstens bis zur Höhe der sonst entstandenen Überführungskosten erstattet. Eine separate betragliche Obergrenze wird nicht genannt.

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Suche, Rettung und Bergung

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Muss die versicherte Person aufgrund einer im Ausland eingetretenen Erkrankung, eines Unfalles oder wegen Tod gesucht, gerettet oder geborgen werden, werden die hierfür anfallenden Kosten bis zu 5.000 EUR erstattet.

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

COVID-19-Behandlung

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Wird in den verfügbaren Versicherungsunterlagen nicht separat behandelt.

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Vorerkrankungen

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Es werden keine Leistungen erbracht für Krankheiten, von denen bei Reiseantritt erkennbar feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise behandelt werden müssen, es sei denn, die Reise wurde wegen des Todes des Ehegatten/Lebenspartners oder eines Verwandten ersten Grades unternommen.

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Wintersport-Deckung

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Wird in den verfügbaren Versicherungsunterlagen nicht behandelt.

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Abenteuersport-Deckung

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Wird in den verfügbaren Versicherungsunterlagen nicht behandelt.

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Schwangerschaftskomplikationen

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Nicht vorhersehbare, akut eingetretene Schwangerschaftskomplikationen einschließlich Fehlgeburt, Frühgeburt oder notfallbedingtem Schwangerschaftsabbruch gelten als Versicherungsfall, jedoch nicht nach Beendigung der 32. Schwangerschaftswoche (außer der verlängerte Auslandsaufenthalt wurde durch einen vorherigen Versicherungsfall notwendig); auch die Heilbehandlung eines Frühgeborenen ist versichert. Eine vor Reiseantritt bekannte Schwangerschaft, ein Schwangerschaftsabbruch, die Entbindung und Wochenbetterkrankungen sind ausgeschlossen.

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Privathaftpflicht

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Wird in den verfügbaren Versicherungsunterlagen nicht behandelt; es handelt sich um ein krankheitsbezogenes Reiseprodukt ohne Haftpflichtkomponente.

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Rechtsschutz

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Wird in den verfügbaren Versicherungsunterlagen nicht behandelt.

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

24-Stunden-Notfallservice

Gedeckt

Ein rund um die Uhr erreichbarer Notrufservice (+49 4441 905-4441) steht weltweit für medizinische Beratung, Krankenhaussuche und -koordination zur Verfügung und ist vor/bei Krankenhausaufnahme sowie vor Rücktransport oder Kinderbetreuung einzuschalten.

Quelle

Wichtige Bedingungen

Frist fur Assistance-Anruf

Der Notrufservice ist unverzüglich vor oder bei Krankenhausaufnahme einzuschalten sowie in jedem Fall vor der Organisation eines Rücktransports oder einer Kinderbetreuung, um Leistungseinschränkungen zu vermeiden.

Nicht autorisierte Behandlung

Ohne vorherige Leistungszusage des Notrufservice bei Rücktransport oder Kinderbetreuung werden maximal die Kosten erstattet, die bei ordnungsgemäßer Einschaltung des Notrufservice angefallen wären.

Abschluss im Ausland

Der Versicherungsantrag muss vor der Ausreise aus Deutschland beim Versicherer eingehen; ein Vertragsabschluss ist nicht mehr möglich, wenn die Ausreise aus Deutschland bereits erfolgt ist.

Chronische Erkrankungen

Es werden keine Leistungen erbracht für Krankheiten (auch chronische), von denen bei Reiseantritt erkennbar feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise behandelt werden müssen, außer die Reise wurde wegen des Todes des Ehegatten/Lebenspartners oder eines Verwandten ersten Grades unternommen.

Schwangerschaft

Nicht vorhersehbare akute Schwangerschaftskomplikationen gelten als Versicherungsfall, jedoch nicht nach Beendigung der 32. Schwangerschaftswoche; eine vor Reiseantritt bekannte Schwangerschaft, ein Schwangerschaftsabbruch, die Entbindung und Wochenbetterkrankungen sind ausgeschlossen.

Vorerkrankungsausschluesse

Krankheiten, die bei planmäßiger Durchführung der Reise erkennbar behandlungsbedürftig waren, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, mit Ausnahme von Reisen, die wegen des Todes eines nahen Angehörigen notwendig wurden.

Begrenzung der Deckungsdauer

Der Versicherungsschutz gilt für einzelne Auslandsreisen bis zu 8 Wochen; dauert eine Reise länger, besteht Leistungspflicht nur für die ersten 8 Wochen dieser Reise. Innerhalb eines Versicherungsjahres ist eine unbegrenzte Anzahl von Reisen versichert.

Wo kaufen

Dokumente

Allgemeine Versicherungsbedingungen – Tarif AK (AK-E/AK-F)

Versicherungsbedingungen

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Informationsblatt zu Versicherungsprodukten

IPID

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Satzung des Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit

Sonstiges Dokument

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Policendetails

Medizinische Behandlung im Ausland

Kernleistung für medizinische Notfallbehandlung während Auslandsreisen bis zu 8 Wochen pro Reise

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Privatpatientenstatus im Ausland

Versicherte Personen erhalten Privatpatientenstatus bei medizinischer Versorgung im Ausland

Quelle

24-Stunden-Notfallservice

Rund-um-die-Uhr-Notfallservice für medizinische Beratung und Unterstützung während Reisen

Quelle

Krankenhaustagegeld-Option

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Bei stationärer Heilbehandlung im Ausland kann zwischen Ersatz der erstattungsfähigen Aufwendungen und einem Krankenhaustagegeld von 25 EUR pro Tag des Krankenhausaufenthaltes gewählt werden.

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Pauschale Erstattung von Telefonkosten

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Telefonkosten bei der ersten Kontaktaufnahme mit dem Versicherer bzw. Notrufservice anlässlich einer stationären Heilbehandlung oder Rückführung werden pauschal ohne Einzelnachweis in Höhe von 10 EUR erstattet.

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Reisedauer-Limit

Versicherungsschutz ist auf einzelne Reisen mit maximal 8 Wochen Dauer begrenzt

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Wohnort in Deutschland

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Versicherbar sind Personen mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, die nur vorübergehend ins Ausland reisen

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Versicherungsjahr

Alle Auslandsreisen, die von der versicherten Person innerhalb eines Versicherungsjahres unternommen werden, sind versichert

Quelle

Varianten für Einzelpersonen und Familien

Angeboten in zwei Varianten: AK-E (Einzelversicherung) und AK-F (Familienversicherung). Familienversicherung deckt Ehepartner/Lebenspartner und minderjährige Kinder

Quelle

Quellen