Öffentliche Versicherungen Oldenburg (comprising Oldenburgische Landesbrandkasse and Öffentliche Lebensversicherungsanstalt Oldenburg)
Öffentliche Oldenburg
Öffentliche Oldenburg is a Reiseversicherung for the Germany market with online purchase and 24/7 assistance.
Direktzahlung
Versicherte sollten den Notrufservice unverzüglich vor oder bei Aufnahme in ein Krankenhaus einschalten, damit ein geeignetes Krankenhaus gesucht werden kann und keine Vorleistung der Krankenhauskosten erforderlich ist.
Geografischer Geltungsbereich
Weltweit (Ausland, außer Deutschland)
Der Versicherungsschutz erstreckt sich weltweit auf Länder, in denen die versicherte Person keinen ständigen Wohnsitz unterhält; die Bundesrepublik Deutschland gilt nicht als Ausland.
Alleinstellungsmerkmale
- Garantiert Privatpatientenstatus bei medizinischer Behandlung im Ausland.
- Deckt die Mehrkosten eines medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransports nach Hause, ohne genannte Obergrenze.
- Kann sehr kurzfristig, sogar last-minute vor der Abreise, abgeschlossen werden.
- Von der Stiftung Warentest (Finanztest 05/2025) für die Einzel- und die Familienvariante mit "gut" bewertet.
- Bietet eine weltweit rund um die Uhr erreichbare Notfallhotline für medizinische Beratung und Krankenhauskoordination.
Leistungsgrenzen
Heilbehandlungskosten im Ausland
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
Erstattet Aufwendungen für ambulante, stationäre und zahnärztliche Heilbehandlung im Ausland infolge eines versicherten Krankheits- oder Unfallereignisses; die Bedingungen nennen für diese Leistungen keine betragliche Obergrenze.
Medizinische Notfallbehandlung im Ausland
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
Deckt die medizinisch notwendige Behandlung von im Ausland eingetretenen Krankheiten oder Unfällen, einschließlich Ärzten, Heilpraktikern, Arzneimitteln, Hilfsmitteln und Heilmitteln; eine betragliche Obergrenze wird nicht genannt.
Stationäre Heilbehandlung
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
Deckt ärztliche Leistungen, Krankenhausleistungen einschließlich Pflege, Unterkunft und Verpflegung sowie den Transport zum nächsterreichbaren geeigneten Krankenhaus; freie Wahl unter den allgemein anerkannten Krankenhäusern; eine betragliche Obergrenze wird nicht genannt. Der Notrufservice ist unverzüglich vor oder bei Aufnahme einzuschalten.
Ambulante Heilbehandlung
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
Deckt Leistungen von Ärzten, Heilpraktikern, Chiropraktikern und Osteopathen, Arznei- und Verbandmittel, Hilfsmittel in einfacher Ausführung (Miete oder Kauf, ohne Sehhilfen/Hörgeräte), Heilmittel und den Rettungstransport zum nächsterreichbaren Arzt oder Krankenhaus; eine betragliche Obergrenze wird nicht genannt.
Zahnärztliche Heilbehandlung
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
Deckt schmerzstillende Zahnbehandlung einschließlich Zahnfüllung in einfacher Ausführung, provisorischen Zahnersatz in einfacher Ausführung sowie Reparatur/Wiederherstellung des bei Reiseantritt vorhandenen Zahnersatzes; ausgeschlossen sind Einlagefüllungen, Neuanfertigungen von Zahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen, Implantate), kieferorthopädische Maßnahmen und zahntechnische Laborarbeiten für Provisorien.
Rücktransport
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
Der Versicherer organisiert einen Rücktransport nach Deutschland und ersetzt die dadurch entstehenden Mehrkosten, wenn die Rückführung medizinisch sinnvoll ist, eine stationäre Behandlung voraussichtlich länger als 14 Tage dauern würde oder die Heilbehandlungskosten die Rücktransportkosten übersteigen würden; ebenso werden Mehrkosten für eine begleitende versicherte Person erstattet. Eine betragliche Obergrenze wird nicht genannt, jedoch ist vor Durchführung eine Leistungszusage über den Notrufservice einzuholen.
Medizinisch bedingte Rückholung
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
Die medizinisch notwendige Rückholung nach Deutschland erfolgt im Rahmen derselben Rücktransport-Leistung wie der medizinische Transport; eine betragliche Obergrenze wird nicht genannt, jedoch ist eine vorherige Leistungszusage des Notrufservice erforderlich.
Überführung im Todesfall
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
Stirbt die versicherte Person im Ausland, organisiert der Versicherer die Überführung des Verstorbenen an seinen letzten ständigen Wohnsitz und erstattet die unmittelbaren Überführungskosten; bei Beisetzung im Ausland werden die Bestattungskosten höchstens bis zur Höhe der sonst entstandenen Überführungskosten erstattet. Eine separate betragliche Obergrenze wird nicht genannt.
Suche, Rettung und Bergung
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
Muss die versicherte Person aufgrund einer im Ausland eingetretenen Erkrankung, eines Unfalles oder wegen Tod gesucht, gerettet oder geborgen werden, werden die hierfür anfallenden Kosten bis zu 5.000 EUR erstattet.
COVID-19-Behandlung
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
Wird in den verfügbaren Versicherungsunterlagen nicht separat behandelt.
Vorerkrankungen
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
Es werden keine Leistungen erbracht für Krankheiten, von denen bei Reiseantritt erkennbar feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise behandelt werden müssen, es sei denn, die Reise wurde wegen des Todes des Ehegatten/Lebenspartners oder eines Verwandten ersten Grades unternommen.
Wintersport-Deckung
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
Wird in den verfügbaren Versicherungsunterlagen nicht behandelt.
Abenteuersport-Deckung
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
Wird in den verfügbaren Versicherungsunterlagen nicht behandelt.
Schwangerschaftskomplikationen
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
Nicht vorhersehbare, akut eingetretene Schwangerschaftskomplikationen einschließlich Fehlgeburt, Frühgeburt oder notfallbedingtem Schwangerschaftsabbruch gelten als Versicherungsfall, jedoch nicht nach Beendigung der 32. Schwangerschaftswoche (außer der verlängerte Auslandsaufenthalt wurde durch einen vorherigen Versicherungsfall notwendig); auch die Heilbehandlung eines Frühgeborenen ist versichert. Eine vor Reiseantritt bekannte Schwangerschaft, ein Schwangerschaftsabbruch, die Entbindung und Wochenbetterkrankungen sind ausgeschlossen.
Privathaftpflicht
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
Wird in den verfügbaren Versicherungsunterlagen nicht behandelt; es handelt sich um ein krankheitsbezogenes Reiseprodukt ohne Haftpflichtkomponente.
Rechtsschutz
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
Wird in den verfügbaren Versicherungsunterlagen nicht behandelt.
24-Stunden-Notfallservice
Gedeckt
Ein rund um die Uhr erreichbarer Notrufservice (+49 4441 905-4441) steht weltweit für medizinische Beratung, Krankenhaussuche und -koordination zur Verfügung und ist vor/bei Krankenhausaufnahme sowie vor Rücktransport oder Kinderbetreuung einzuschalten.
Wichtige Bedingungen
Frist fur Assistance-Anruf
Der Notrufservice ist unverzüglich vor oder bei Krankenhausaufnahme einzuschalten sowie in jedem Fall vor der Organisation eines Rücktransports oder einer Kinderbetreuung, um Leistungseinschränkungen zu vermeiden.
Nicht autorisierte Behandlung
Ohne vorherige Leistungszusage des Notrufservice bei Rücktransport oder Kinderbetreuung werden maximal die Kosten erstattet, die bei ordnungsgemäßer Einschaltung des Notrufservice angefallen wären.
Abschluss im Ausland
Der Versicherungsantrag muss vor der Ausreise aus Deutschland beim Versicherer eingehen; ein Vertragsabschluss ist nicht mehr möglich, wenn die Ausreise aus Deutschland bereits erfolgt ist.
Chronische Erkrankungen
Es werden keine Leistungen erbracht für Krankheiten (auch chronische), von denen bei Reiseantritt erkennbar feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise behandelt werden müssen, außer die Reise wurde wegen des Todes des Ehegatten/Lebenspartners oder eines Verwandten ersten Grades unternommen.
Schwangerschaft
Nicht vorhersehbare akute Schwangerschaftskomplikationen gelten als Versicherungsfall, jedoch nicht nach Beendigung der 32. Schwangerschaftswoche; eine vor Reiseantritt bekannte Schwangerschaft, ein Schwangerschaftsabbruch, die Entbindung und Wochenbetterkrankungen sind ausgeschlossen.
Vorerkrankungsausschluesse
Krankheiten, die bei planmäßiger Durchführung der Reise erkennbar behandlungsbedürftig waren, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, mit Ausnahme von Reisen, die wegen des Todes eines nahen Angehörigen notwendig wurden.
Begrenzung der Deckungsdauer
Der Versicherungsschutz gilt für einzelne Auslandsreisen bis zu 8 Wochen; dauert eine Reise länger, besteht Leistungspflicht nur für die ersten 8 Wochen dieser Reise. Innerhalb eines Versicherungsjahres ist eine unbegrenzte Anzahl von Reisen versichert.
Policendetails
Medizinische Behandlung im Ausland
Kernleistung für medizinische Notfallbehandlung während Auslandsreisen bis zu 8 Wochen pro Reise
QuellePrivatpatientenstatus im Ausland
Versicherte Personen erhalten Privatpatientenstatus bei medizinischer Versorgung im Ausland
Quelle24-Stunden-Notfallservice
Rund-um-die-Uhr-Notfallservice für medizinische Beratung und Unterstützung während Reisen
QuelleKrankenhaustagegeld-Option
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
Bei stationärer Heilbehandlung im Ausland kann zwischen Ersatz der erstattungsfähigen Aufwendungen und einem Krankenhaustagegeld von 25 EUR pro Tag des Krankenhausaufenthaltes gewählt werden.
QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des VersicherersPauschale Erstattung von Telefonkosten
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
Telefonkosten bei der ersten Kontaktaufnahme mit dem Versicherer bzw. Notrufservice anlässlich einer stationären Heilbehandlung oder Rückführung werden pauschal ohne Einzelnachweis in Höhe von 10 EUR erstattet.
QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des VersicherersReisedauer-Limit
Versicherungsschutz ist auf einzelne Reisen mit maximal 8 Wochen Dauer begrenzt
QuelleWohnort in Deutschland
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
Versicherbar sind Personen mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, die nur vorübergehend ins Ausland reisen
QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des VersicherersVersicherungsjahr
Alle Auslandsreisen, die von der versicherten Person innerhalb eines Versicherungsjahres unternommen werden, sind versichert
QuelleVarianten für Einzelpersonen und Familien
Angeboten in zwei Varianten: AK-E (Einzelversicherung) und AK-F (Familienversicherung). Familienversicherung deckt Ehepartner/Lebenspartner und minderjährige Kinder
Quelle