Prüfung ausstehend

Continentale Krankenversicherung a.G. (Continentale Insurance Group)

Continentale

Continentale is a Reiseversicherung for the Germany market with online purchase and 24/7 assistance.

Zuletzt verifiziert am 28.08.2026Gepruft von: Boleron EUVersicherungsbedingungen: 2022-01-01Risikoträger: Continentale
Online-Abschluss24/7 Assistance

Direktzahlung

Der Versicherer erstattet die Kosten grundsätzlich direkt an die versicherte Person gegen Vorlage der Originalbelege; eine Direktabrechnung mit ausländischen Leistungserbringern erfolgt nicht in allen Fällen. Im Notfall organisiert der EUROPA-Notruf-Service die ärztliche Versorgung, und bei Leistungspflicht eines Dritten kann die EUROPA in Vorleistung treten und sich zwecks Kostenübernahme direkt an den anderen Versicherer wenden.

Geografischer Geltungsbereich

Weltweit

Der Versicherungsschutz gilt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ("Ausland" ist das Gebiet außerhalb der Bundesrepublik Deutschland).

Startpreis

1 €

Richtwert — Preisannahmen nicht angegeben

Alleinstellungsmerkmale

  • 24-Stunden-Notruf-Service, der weltweit und in jeder Zeitzone bei medizinischen Notfällen im Ausland erreichbar ist.
  • Der Versicherungsschutz lässt sich flexibel auf bis zu 365 Tage je Reise erweitern (90 Tage für Reisende ab 65 Jahren) – deutlich länger als bei üblichen 42- bis 56-Tage-Basistarifen.
  • Der Vertragsabschluss ist direkt online möglich, ganz ohne persönlichen Berater.
  • Günstiger Tagesbeitrag ab 1,45 Euro pro Reisetag für den Tarif mit erweiterter Versicherungsdauer.
  • Von einer unabhängigen Marktforschungsstudie (Servicevalue/Focus Money, Januar 2024) mit „sehr gut“ für die Regulierung des Leistungsfalls bewertet.

Leistungsgrenzen

Kosten ambulanter Heilbehandlung

Gedeckt

100%ige Erstattung der Kosten für medizinisch notwendige ambulante Heilbehandlung im Ausland, einschließlich ärztlicher Leistungen sowie ärztlich verordneter Arznei- und Heilmittel; im Bedingungswerk ist keine betragliche Obergrenze genannt.

Quelle

Ärztliche Notfallbehandlung

Gedeckt

Die Kosten der medizinisch notwendigen Heilbehandlung wegen einer während der Auslandsreise akut auftretenden Krankheit oder eines Unfalls werden zu 100% erstattet; Psychotherapie ist ausgeschlossen, psychiatrische Behandlung wird nur bei akuten Erkrankungen übernommen.

Quelle

Stationäre Heilbehandlung

Gedeckt

Erstattet werden die Kosten für stationäre Heilbehandlung einschließlich Operationen und Operationsnebenkosten zu 100%; eine betragliche Obergrenze ist nicht genannt. Anstelle des Kostenersatzes kann ein Ersatz-Krankenhaustagegeld von 25 Euro je Tag des vollstationären Aufenthalts gewählt werden.

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Ambulante Arznei-, Heil- und Hilfsmittel

Gedeckt

Erstattet werden zu 100% die Kosten für ärztlich verordnete Arzneimittel, Heilmittel (z. B. Anwendungen durch staatlich geprüfte Heilhilfsberufe) sowie die Miete einfacher, ärztlich verordneter Hilfsmittel, wenn diese erstmals während der Reise erforderlich werden; Massagen, Bäder und medizinische Packungen sind ausgeschlossen.

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Zahnärztliche Leistungen

Gedeckt

Erstattet werden zu 100% (in einfacher Ausführung) schmerzstillende Zahnbehandlungen einschließlich notwendiger Füllungen, provisorischer Zahnersatz sowie Reparaturen von bestehendem Zahnersatz; Kieferorthopädie und die Neuanfertigung von bleibendem Zahnersatz sind ausgeschlossen.

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Transportkosten

Gedeckt

Erstattet werden bei einem medizinischen Notfall die Kosten für den Transport in einem ortsüblichen und angemessenen Transportmittel zum nächsterreichbaren und geeigneten Arzt oder Krankenhaus zur Erstversorgung sowie für einen anschließenden medizinisch notwendigen Verlegungstransport; eine betragliche Obergrenze ist nicht genannt.

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Rücktransportkosten

Bedingt

Erstattet werden die Kosten für den Rücktransport einer akut erkrankten oder verunglückten versicherten Person in die Bundesrepublik Deutschland zu 100%, wenn der Rücktransport medizinisch sinnvoll ist und vom Versicherer organisiert oder vorab zugesagt wird oder die Krankenhausbehandlung voraussichtlich 14 Tage übersteigt; die Kosten für medizinisch notwendige Begleitung durch Fachpersonal werden ebenfalls übernommen.

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Überführungs- und Bestattungskosten

30.000 €

Erstattet werden bis zu 30.000 Euro für die Überführung der verstorbenen versicherten Person in die Bundesrepublik Deutschland oder die Bestattung am Sterbeort; alternativ kann ein Sterbegeld von 1.500 Euro je Versicherungsfall gewählt werden, wodurch eine Kostenübernahme für Überführung/Bestattung entfällt.

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Rettungs- und Bergungskosten

5.000 €

Erstattet werden die Kosten für die Rettung oder Bergung einer versicherten Person im Ausland wegen Krankheit, Unfall oder Tod bis zu 5.000 Euro.

Quelle

COVID-19-Behandlung

Keine Grenze angegeben

In den geprüften AVB und Produktseiten wird COVID-19 nicht gesondert als versicherte oder ausgeschlossene Gefahr genannt.

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Vorerkrankungen / chronische Erkrankungen

Bedingt

Medizinisch notwendige Behandlungen wegen akut eingetretener Verschlechterung chronischer Vorerkrankungen gelten als Versicherungsfall; ausgeschlossen sind jedoch Behandlungen, die bei Reiseantritt bereits bekanntermaßen erforderlich waren (außer die Reise wurde wegen des Todes des Ehegatten/Lebenspartners oder eines Verwandten ersten Grades zwingend erforderlich) sowie Krankheiten, zu deren Behandlung die Reise angetreten wird.

Quelle

Wintersport-Deckung

Keine Grenze angegeben

Die AVB enthalten keine gesonderte Wintersport-Leistung; der einzige sportbezogene Ausschluss betrifft Kosten aus der aktiven Teilnahme von Berufssportlern an Wettkämpfen und deren Vorbereitung.

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Extremsport-Deckung

Keine Grenze angegeben

Die AVB enthalten keine gesonderte Extremsport-Leistung; der einzige sportbezogene Ausschluss betrifft Kosten aus der aktiven Teilnahme von Berufssportlern an Wettkämpfen und deren Vorbereitung.

Quelle

Schwangerschaftskomplikationen

Bedingt

Medizinisch notwendige Behandlungen wegen Schwangerschaftskomplikationen einschließlich Frühgeburten bis vor der vollendeten 36. Schwangerschaftswoche sowie wegen Fehlgeburten gelten als Versicherungsfall; routinemäßige Schwangerschaftsuntersuchungen, normale Entbindungen und Schwangerschaftsabbrüche sind ausgeschlossen.

Quelle

Auslandshaftpflicht

Keine Grenze angegeben

Es handelt sich um einen reinen Krankenversicherungstarif; die AVB gewähren keine Haftpflichtleistung und schließen sie auch nicht ausdrücklich aus.

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Rechtsschutz im Ausland

Keine Grenze angegeben

Es handelt sich um einen reinen Krankenversicherungstarif; die AVB gewähren keine Rechtsschutzleistung und schließen sie auch nicht ausdrücklich aus.

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24-Stunden-Notruf-Service

Gedeckt

EUROPA/Continentale bieten einen 24-Stunden-Notruf-Service, der weltweit und in jeder Zeitzone erreichbar ist, für ärztliche Beratung, die Organisation der Versorgung im Ausland und die Organisation des Rücktransports.

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Wichtige Bedingungen

Frist fur Assistance-Anruf

Jede Krankenhausbehandlung ist dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen; bei Transportunfähigkeit ist die verursachende Erkrankung ebenfalls unverzüglich anzuzeigen, nachzuweisen durch eine ärztliche Bescheinigung.

Nicht autorisierte Behandlung

Rücktransportkosten werden nur übernommen, wenn der Rücktransport vom Versicherer organisiert oder vorab zugesagt wurde oder die Krankenhausbehandlung voraussichtlich 14 Tage übersteigt; bei Verletzung der Anzeige- und Mitwirkungspflichten kann der Versicherer die Leistung nach §28 VVG ganz oder teilweise kürzen oder verweigern.

Abschluss im Ausland

Der Tarif ERK-V kann vor oder während einer Auslandsreise abgeschlossen werden, wenn bereits ein Versicherungsschutz für bis zu 56 Tage im Continentale Versicherungsverbund besteht, sofern der Antrag vor Ablauf dieses bestehenden Schutzes eingereicht wird; wird ERK-V zeitgleich mit dem 56-Tage-Tarif beantragt, muss der Abschluss vor Reiseantritt erfolgen.

Chronische Erkrankungen

Medizinisch notwendige Behandlungen wegen akut eingetretener Verschlechterung chronischer Vorerkrankungen gelten als Versicherungsfall.

Schwangerschaft

Schwangerschaftskomplikationen, Frühgeburten vor der vollendeten 36. Schwangerschaftswoche sowie Fehlgeburten gelten als Versicherungsfall; routinemäßige Schwangerschaftsvorsorge, normale Entbindungen und Schwangerschaftsabbrüche sind ausgeschlossen.

Vorerkrankungsausschluesse

Behandlungen, die bei Reiseantritt bereits bekanntermaßen erforderlich waren, sind ausgeschlossen, es sei denn, die Reise wurde wegen des Todes des Ehegatten/Lebenspartners oder eines Verwandten ersten Grades zwingend erforderlich; ebenso ausgeschlossen sind Krankheiten und Unfallfolgen, zu deren Behandlung die Reise angetreten wird.

Begrenzung der Deckungsdauer

Der Versicherungsschutz nach ERK-V besteht bis zu einer Gesamtreisedauer von 365 Tagen für Personen unter 65 Jahren bzw. bis zu 90 Tagen für Personen ab 65 Jahren; eine Verlängerung des ERK-V-Tarifs selbst ist nicht möglich, jedoch verlängert sich der Schutz bei Transportunfähigkeit automatisch bis zu deren Wegfall.

Wo kaufen

Dokumente

Allgemeine Versicherungsbedingungen des Tarifs ERK-V für die Auslandsreisekrankenversicherung

Versicherungsbedingungen

Öffnen

Policendetails

Rücktransport/Krankentransport

Übernahme der Kosten für Rücktransport in die Bundesrepublik Deutschland bei medizinischer Notwendigkeit

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Betreuungskosten

Übernahme von Betreuungskosten wenn versicherte Betreuungsperson erkrankt oder verunglückt

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Kosten für medizinische Begleitung

Übernahme der Kosten für Begleitung durch medizinisches Fachpersonal bei Rücktransport

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Telefonkosten

Erstattung nachgewiesener Telefonkosten für Kontaktaufnahme mit Versicherer

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Verlängerte Versicherungsdauer (ERK-V)

ERK-V Tarif ermöglicht Erweiterung des Schutzes über 56 Tage hinaus bis zu 365 Tagen (90 Tage für Personen ab 65 Jahren)

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Risikoträger / Verwalter

Der Tarif ERK-V wird von der EUROPA Versicherung AG, Sonderverträge Kranken, einer Tochtergesellschaft des Continentale-Verbundes, geführt und verwaltet und unter der Marke Continentale vertrieben.

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Altersabhängige Versicherbarkeit

Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, können ERK-V-Schutz nur bis zu einer Gesamtreisedauer von 90 Tagen vereinbaren; eine Verlängerung über 90 Tage hinaus ist für diese Altersgruppe nicht versicherbar.

Quelle

Anzeige von Transportunfähigkeit

Versicherte Person muss verursachende Erkrankung unverzüglich dem Versicherer anzeigen

Quelle

Auskunfts- und Kooperationspflichten

Versicherte Person muss auf Verlangen alle erforderlichen Auskünfte zur Feststellung des Versicherungsfalles erteilen

Quelle

Direktabrechnungsvereinbarung und Assisteur-Service

EUROPA bietet 24-Stunden-Notfall-Service; Betreuung durch beauftragten Assisteur im Versicherungsfall

Quelle

Quellen