ADAC Versicherung AG
ADAC
ADAC is a Reiseversicherung for the Germany market with online purchase and 24/7 assistance.
Direktzahlung
Der ADAC kann gegenüber Krankenhäusern im Ausland für erstattungsfähige Kosten eine Kostenübernahmeerklärung abgeben; bei kleineren Heilbehandlungen zahlt die versicherte Person die Rechnung vor Ort und reicht die Originalbelege anschließend zur Erstattung ein.
Geografischer Geltungsbereich
Weltweit, mit Ausnahme Deutschlands und des Wohnsitzlandes der versicherten Person
Der Versicherungsschutz besteht auf der ganzen Welt mit Ausnahme Deutschlands und des Landes, in dem ein Wohnsitz für die versicherte Person besteht.
Startpreis
41 €
Richtwert — Preisannahmen nicht angegeben
Alleinstellungsmerkmale
- Der Tarif Basis der ADAC Auslandskrankenversicherung wurde im Jahresvertrag für Einzelpersonen und Familien von der Stiftung Warentest mit der Note 'Sehr gut' ausgezeichnet.
- Der ADAC Auslandskrankenschutz wurde von Focus Money als fairster Reisekrankenversicherer sowie für das fairste Preis-Leistungs-Verhältnis ausgezeichnet.
- Der Tarif Basis hat keine Selbstbeteiligung – von den versicherten Leistungen werden im Versicherungsfall keine Abzüge vorgenommen.
- Der ADAC betreibt einen eigenen Rund-um-die-Uhr-Notfall- und Rücktransportdienst, der weltweit über eine einzige ADAC Notrufnummer erreichbar ist.
- Der Tarif Premium bündelt als einziger Tarif den medizinischen Schutz mit einem Patienten-Rechtsschutz (Versicherungssumme 100.000 Euro) und einem Unfallschutz, die es bei Basis und Exklusiv nicht gibt.
Leistungsgrenzen
Krankheitskosten (allgemein)
Gedeckt
Keine Grenze angegeben
Erstattet die medizinisch notwendige Heilbehandlung wegen im Ausland eintretender Erkrankungen oder Verletzungen; erstattungsfähige Kosten werden nach der vor Ort geltenden amtlichen Gebührenordnung oder den ortsüblichen Gebühren abgerechnet. In keinem der drei Tarife ist eine Höchstsumme genannt.
Erstversorgung / Notfallbehandlung
Gedeckt
Keine Grenze angegeben
Deckt die Erstversorgung durch den Notarzt im Ausland sowie die medizinisch notwendige ärztliche Untersuchung und Behandlung ab; es ist keine Höchstgrenze genannt.
Stationäre Heilbehandlung
Gedeckt
Keine Grenze angegeben
Deckt Krankenpflege, Unterkunft und Verpflegung bei medizinisch notwendiger stationärer Heilbehandlung im Ausland sowie die Unterkunft einer Begleitperson im selben Krankenhauszimmer (Rooming-In); der ADAC kann eine Kostenübernahmeerklärung gegenüber dem Krankenhaus abgeben. Es ist keine Höchstsumme genannt.
Ambulante Behandlung
Gedeckt
Keine Grenze angegeben
Deckt medizinisch notwendige ambulante Behandlung durch frei gewählte Ärzte, Chirotherapeuten, Heilpraktiker oder Osteopathen im Ausland, einschließlich Röntgendiagnostik sowie verordneter Arznei- und Verbandmittel. Es ist keine Höchstgrenze genannt.
Zahnbehandlung
Gedeckt
Keine Grenze angegeben
Deckt schmerzstillende zahnärztliche Behandlung einschließlich einfacher Füllungen, Reparaturen von Zahnersatz/kieferorthopädischen Geräten, Röntgendiagnostik sowie einfachen provisorischen Zahnersatz. Kieferorthopädische Maßnahmen sowie Neuanfertigung von Zahnersatz (Kronen, Implantate, Brücken, Prothesen) sind ausgeschlossen.
Primär- und Verlegungstransport
Gedeckt
Keine Grenze angegeben
Deckt den Transport zum nächsterreichbaren geeigneten Arzt/Krankenhaus im medizinischen Notfall (Primärtransport) sowie einen medizinisch notwendigen Verlegungstransport in ein anderes Krankenhaus. Es ist keine Höchstgrenze genannt.
Krankenrücktransport
Gedeckt
Keine Grenze angegeben
Der ADAC organisiert und übernimmt die Kosten für den Krankenrücktransport an den Wohnsitz oder das nächstgelegene geeignete Krankenhaus in Deutschland, wenn dies medizinisch sinnvoll und vertretbar ist, z. B. wenn die stationäre Behandlung im Ausland voraussichtlich länger als 14 Tage dauert; Kosten für eine Begleitperson werden bei Bedarf und bei Minderjährigen immer übernommen. Es ist keine Höchstsumme genannt.
Überführung oder Bestattung im Todesfall
Gedeckt
Keine Grenze angegeben
Der ADAC überführt eine verstorbene versicherte Person an den Wohnsitz in Deutschland und übernimmt die hierfür notwendigen Kosten (unbegrenzt). Statt der Überführung übernimmt der ADAC die Kosten einer Beerdigung oder Feuerbestattung am Sterbeort bis zu 10.000 Euro pro versicherter Person.
Such-, Rettungs- und Bergungskosten (Personenbergung)
15.000 €
Deckt die Kosten, wenn eine versicherte Person erkrankt oder sich verletzt und deshalb von einem Rettungsdienst gesucht, gerettet oder geborgen werden muss, bis zu 15.000 Euro pro versicherter Person; dies gilt auch im Todesfall.
COVID-19-Behandlung
Keine Grenze angegeben
In den Versicherungsbedingungen und IPIDs nicht als eigene Leistung erwähnt; fällt unter die allgemeine medizinisch notwendige Heilbehandlung von Erkrankungen im Ausland.
Vorerkrankungen / chronische Erkrankungen
Bedingt
Wird eine chronische Erkrankung bereits vor dem Auslandsaufenthalt behandelt, werden nur die Mehraufwendungen für die medizinisch notwendige Heilbehandlung im Ausland erstattet, die aufgrund einer unerwarteten Verschlechterung dieser Erkrankung erforderlich werden; bei Reiseantritt bereits absehbar notwendige Behandlungen sind ausgeschlossen.
Wintersport-Deckung
Keine Grenze angegeben
In den Versicherungsunterlagen nicht gesondert geregelt; der einzige sportbezogene Ausschluss betrifft Berufssportler, die sich bei der aktiven Teilnahme an Wettkämpfen/Training verletzen.
Abenteuersport-Deckung
Keine Grenze angegeben
In den Versicherungsunterlagen nicht gesondert geregelt; der einzige sportbezogene Ausschluss betrifft Berufssportler, die sich bei der aktiven Teilnahme an Wettkämpfen/Training verletzen.
Schwangerschaftskomplikationen
Gedeckt
Deckt die ärztliche Behandlung im Ausland von Komplikationen während der Schwangerschaft, medizinisch bedingten Schwangerschaftsunterbrechungen, Fehlgeburten und Frühgeburten bis einschließlich der 36. Schwangerschaftswoche. Kontroll-, Vorsorge- und Routineuntersuchungen sowie Geburten nach der 36. Woche sind ausgeschlossen.
Privathaftpflicht
Keine Grenze angegeben
Ist nicht Bestandteil des ADAC Auslandskrankenschutzes; der ADAC bietet die Privathaftpflichtversicherung als eigenständiges Produkt an.
Patienten-Rechtsschutz (nur Premium)
100.000 €
Nur in Premium
Der Tarif Premium bündelt einen Patienten-Rechtsschutz, der bei der Durchsetzung von Ansprüchen wegen ärztlicher Behandlungsfehler und Verletzung der ärztlichen Aufklärungspflicht bei einer versicherten Auslandsbehandlung hilft; Versicherungssumme 100.000 Euro (Schadenersatz-Rechtsschutz, Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht). Nur im Rahmen von Premium erhältlich, nicht separat.
24-Stunden-Notfallhilfe
Gedeckt
Die ADAC Notrufnummer ist im Versicherungsfall rund um die Uhr erreichbar; zusätzlich bietet der ADAC einen Informationsservice zu vorgeschriebenen/empfohlenen Schutzimpfungen, die Nennung deutsch- oder englischsprachiger Ärzte im Ausland, die Information von Angehörigen sowie einen Dolmetscher-Service (Erstattung bis 200 Euro pro Versicherungsfall).
Wichtige Bedingungen
Frist fur Assistance-Anruf
Der Versicherungsnehmer muss den ADAC bei stationärer Heilbehandlung, Krankenrücktransport oder Überführung im Todesfall unverzüglich benachrichtigen und sich vor umfangreichen diagnostischen oder therapeutischen Maßnahmen (z. B. MRT, CT, Biopsien, Koronarangiographien, Operationen) mit dem ADAC in Verbindung setzen; die ADAC Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar.
Nicht autorisierte Behandlung
Bei vorsätzlicher Verletzung der Obliegenheiten besteht kein Versicherungsschutz; bei grob fahrlässiger Verletzung kann der ADAC die Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen, sofern zuvor in Textform auf diese Rechtsfolgen hingewiesen wurde.
Abschluss im Ausland
Der Vertrag muss vor Grenzübertritt ins Ausland abgeschlossen werden; wird er während des Auslandsaufenthaltes abgeschlossen, besteht für diesen Aufenthalt kein Versicherungsschutz.
Chronische Erkrankungen
Versichert ist nur eine unerwartete akute Verschlechterung einer bereits behandelten chronischen Erkrankung während der Reise (Mehraufwendungen werden erstattet); Behandlungen, die bei planmäßigem Reiseverlauf ohnehin erforderlich gewesen wären, sind ausgeschlossen.
Schwangerschaft
Versichert sind Komplikationen während der Schwangerschaft, medizinisch bedingte Schwangerschaftsunterbrechungen, Fehlgeburten und Frühgeburten bis einschließlich der 36. Schwangerschaftswoche; Kontroll-, Vorsorge- und Routineuntersuchungen sowie Geburten nach der 36. Woche sind ausgeschlossen.
Vorerkrankungsausschluesse
Es gibt keinen pauschalen Ausschluss von Vorerkrankungen; ausgeschlossen sind lediglich Behandlungen, die bei Reiseantritt aufgrund einer bereits diagnostizierten Erkrankung planmäßig zu erwarten waren, während eine unerwartete akute Verschlechterung einer chronischen Erkrankung weiterhin versichert ist.
Begrenzung der Deckungsdauer
Der Versicherungsschutz besteht für die ersten 63 Tage eines jeden Auslandsaufenthaltes während der Vertragslaufzeit; für längere Aufenthalte bietet der ADAC das gesonderte Produkt 'Auslandskrankenschutz Langzeit' mit einer Laufzeit von 2–24 Monaten an.
Dokumente
ADAC Auslandskrankenschutz Basis – Verbraucherinformationen und Versicherungsbedingungen
Versicherungsbedingungen
ADAC Auslandskrankenschutz Basis – IPID
IPID
ADAC Auslandskrankenschutz Exklusiv – Verbraucherinformationen und Versicherungsbedingungen
Versicherungsbedingungen
ADAC Auslandskrankenschutz Exklusiv – IPID / Vertragsdokumente
IPID
ADAC Auslandskrankenschutz Premium – IPID
IPID
Policendetails
Krankenrücktransport
Übernahme der Kosten für einen Rücktransport nach Deutschland, wenn die medizinisch notwendige Heilbehandlung länger als 14 Tage dauern würde
QuelleSuch-, Rettungs- und Bergungskosten
Deckung für Such-, Rettungs- und Bergungsmaßnahmen nach einem Unfall oder nach einer Erkrankung
QuelleSchwangerschaft und Geburt
Deckung für Komplikationen während der Schwangerschaft, medizinisch bedingte Unterbrechungen der Schwangerschaft, Fehlgeburten und Frühgeburten bis einschließlich der 36. Schwangerschaftswoche
QuelleRückführung von Haustieren
Wenn Versicherte sich selbst nicht um ihr Haustier im Urlaub kümmern können, wird die Rückführung des Hundes oder der Katze nach Hause organisiert
QuelleKrankenhaustagegeld
Bei den Tarifen Exklusiv und Premium wird für jeden Tag einer vollstationären Behandlung im Ausland (oder unmittelbar nach einem Krankenrücktransport in Deutschland) ein Krankenhaustagegeld von 30 Euro gezahlt, begrenzt auf maximal 30 Tage (max. 900 Euro).
QuelleÜbergangsleistung
Bei Exklusiv und Premium wird ab dem 31. ununterbrochenen vollstationären Krankenhaustag eine Übergangsleistung von 1.000 Euro und ab dem 53. Tag eine weitere Übergangsleistung von 2.000 Euro gezahlt (insgesamt max. 3.000 Euro).
QuelleSofortleistung
Bei Exklusiv und Premium wird bei einem schweren Herzinfarkt, schweren Schlaganfall oder bestimmten schweren Verletzungen mit kompliziertem Verlauf (z. B. Querschnittslähmung, Amputation, schwere Verbrennungen), die von einem beauftragten Arzt festgestellt wurden, eine Sofortleistung von 5.000 Euro gezahlt; der Anspruch muss innerhalb von drei Monaten geltend gemacht werden.
QuelleFahrtkosten nach Erstversorgung
Bei Exklusiv und Premium werden bis zu 1.000 Euro für die Fahrt der versicherten Person nach ihrer Erstversorgung zurück zur Unterkunft erstattet.
QuelleBeratungsservice nach Krankenrücktransport
Nach einem Krankenrücktransport bieten Exklusiv und Premium eine telefonische Beratung zu Leistungsträgern für Behandlungskosten in Deutschland, geeigneten REHA-Kliniken, behinderungsbedingter Wohnungs-/Fahrzeuganpassung, sozialrechtlichen Fragestellungen und beruflicher Wiedereingliederung.
QuellePatienten-Rechtsschutz & Unfallschutz (nur Premium)
Der Tarif Premium bündelt einen Patienten-Rechtsschutz (Ansprüche wegen Behandlungsfehlern und Verletzung der ärztlichen Aufklärungspflicht, Versicherungssumme 100.000 Euro) und einen Unfallschutz (Invaliditätsleistung bis 20.000 Euro mit Progression, Todesfallleistung 5.000 Euro) mit dem medizinischen Schutz; diese drei Bausteine können nur gemeinsam abgeschlossen werden, nicht einzeln.
QuelleVersicherungsschutz - Dauer
Der Versicherungsschutz besteht für die ersten 63 Tage eines jeden Auslandsaufenthaltes während der Laufzeit der Versicherung
QuelleTarifoptionen
Drei Tarife: Basis (Grundversicherung), Exklusiv (mit zusätzlichen Leistungen), und Premium (mit Rechtsschutz)
QuelleGeltungsbereich
Versicherungsschutz auf der ganzen Welt mit Ausnahme Deutschlands und des Landes, in dem ein Wohnsitz für die versicherte Person besteht
QuelleAltersgrenze und Beitragsstufen
Versicherungsverträge können bis zum Alter von 76 Jahren abgeschlossen werden; Beitrag erhöht sich ab 66 Jahren und ab 76 Jahren
QuelleAusschluss Profisportler
Keine Leistungen für Heilbehandlungen, wenn sich Berufssportler während der aktiven Teilnahme an einem Wettkampf verletzt haben
QuelleErstattungsverfahren
Bei kleineren Heilbehandlungen zahlen Sie die Rechnung vor Ort und können diese anschließend zur Erstattung einreichen
QuelleQuellen
- https://www.adac.de/der-adac/verein/corporate-news/premium-mitgliedschaft-aks/
- https://www.adac.de/produkte/versicherungen/auslandskrankenversicherung/familien/
- https://www.adac.de/produkte/versicherungen/auslandskrankenversicherung/senioren/
- https://www.adac.de/produkte/versicherungen/auslandskrankenversicherung/tarife-und-leistungen/