Mecklenburgische Insurance Company on a Mutual Basis (Mecklenburgische Versicherungs-Gesellschaft auf Gegenseitigkeit)
Mecklenburgische
Mecklenburgische is a Reiseversicherung for the Germany market with no online purchase and 24/7 assistance.
Direktzahlung
Kontaktiert die versicherte Person vor oder bei Krankenhausaufnahme den 24-Stunden-Notruf-Service und vermittelt dieser das Krankenhaus, übernimmt die Mecklenburgische die Kosten direkt ohne Vorleistung. Wählt die versicherte Person selbst ein Krankenhaus ohne den Notruf zu kontaktieren, erfolgt die Erstattung erst nach eigener Vorleistung.
Geografischer Geltungsbereich
Weltweit
Der Versicherungsschutz gilt weltweit für Versicherungsfälle, die während einer versicherten Reise im Ausland eintreten. Als Ausland gelten die Länder, in denen die versicherte Person keinen ständigen Wohnsitz hat und keiner ständigen oder regelmäßigen Berufsausübung nachgeht. Deutschland gilt nicht als Ausland.
Startpreis
16 €
Richtwert — Preisannahmen nicht angegeben
Alleinstellungsmerkmale
- Ein Jahresvertrag ab nur 16 € deckt jede Auslandsreise bis zu 8 Wochen ab, ohne dass eine separate Anmeldung pro Reise nötig ist.
- Ein Familientarif ab 40 € im Jahr deckt bis zu 7 Haushaltsmitglieder inklusive Kindern unter 25 Jahren ab, wobei sich der Beitrag allein nach dem Alter der ältesten versicherten Person richtet.
- Keine Altersobergrenze beim Abschluss – auch Reisende ab 75 Jahren können sich ab 96 € im Jahr versichern.
- Krankenhauskosten werden direkt übernommen, ohne dass die versicherte Person in Vorleistung treten muss, sofern der 24-Stunden-Notruf-Service das Krankenhaus vermittelt.
- Belege können schnell und bequem über die App „Hallo ME“ der Mecklenburgischen eingereicht werden.
Leistungsgrenzen
Heilbehandlungskosten
Gedeckt
100 % der Aufwendungen für ambulante und stationäre Heilbehandlung im Ausland (Arzt, Krankenhaus, Operationen, Arznei-, Verband- und Hilfsmittel nach Unfall) werden erstattet; in den Quellen ist kein Höchstbetrag genannt.
Ambulante ärztliche Behandlung
Gedeckt
100 % der Kosten für ärztliche Leistungen, Arznei- und Verbandmittel, unfallbedingte Hilfsmittel sowie Heilmittel (Physiotherapie) werden erstattet; kein Höchstbetrag genannt.
Stationäre Behandlung
Gedeckt
100 % der Aufwendungen für ärztliche Leistungen und Krankenhausleistungen einschließlich Krankenpflege, Unterkunft und Verpflegung bei medizinisch notwendiger stationärer Behandlung im Ausland werden erstattet; kein Höchstbetrag genannt.
Ambulante Behandlung
Gedeckt
100 % der Aufwendungen für ambulante ärztliche Behandlung, Arznei- und Verbandmittel sowie unfallbedingte Hilfsmittel werden erstattet; kein Höchstbetrag genannt.
Zahnärztliche Behandlung
Gedeckt
100 % der Kosten für schmerzstillende Zahnbehandlung einschließlich einfacher Zahnfüllungen, provisorischer Zahnkronen/herausnehmbaren Zahnersatzes sowie Reparaturen an vorhandenem Zahnersatz werden erstattet; begrenzt auf die Wiederherstellung der Kaufähigkeit, keine Neuanfertigungen, Kieferorthopädie oder kosmetische Behandlungen.
Medizinisch notwendiger Transport
Gedeckt
100 % der Kosten für den medizinisch notwendigen Transport oder Verlegungstransport zum nächsterreichbaren Arzt oder Krankenhaus durch anerkannte Rettungsdienste zur Erstversorgung nach einem Unfall oder Notfall werden erstattet; kein Höchstbetrag genannt.
Rücktransport
Gedeckt
Die Mecklenburgische organisiert und übernimmt die Kosten für den medizinisch sinnvollen Rücktransport der versicherten Person an den ständigen Wohnsitz in Deutschland oder in das nächsterreichbare geeignete Krankenhaus, einschließlich der Kosten für eine notwendige Begleitperson; wird der Rücktransport nicht durch die Mecklenburgische organisiert, ist die Leistung auf die Kosten begrenzt, die bei eigener Organisation angefallen wären.
Überführung / Beisetzung im Ausland
10.000 €
Stirbt die versicherte Person im Ausland, erstattet die Mecklenburgische 100 % der unmittelbaren Kosten einer Überführung an den letzten ständigen Wohnsitz oder die Bestattungskosten bei Beisetzung im Ausland bis zu 10.000 €.
Bergungskosten
20.000 €
Die Kosten werden insgesamt bis zu 20.000 € erstattet, wenn die versicherte Person aufgrund einer Erkrankung, eines Unfalls oder Tod gesucht, gerettet oder geborgen werden muss.
COVID-19-Behandlung
Keine Grenze angegeben
In keiner der geprüften Quellen als eigenständige Leistung erwähnt.
Vorerkrankungen
Bedingt
Die medizinisch notwendige Heilbehandlung wegen der Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung gilt als Versicherungsfall; keine Leistungen werden jedoch erbracht für Behandlungen, die alleiniger oder einer der Gründe für die Reise waren, oder für Behandlungen, bei denen bei Reiseantritt bereits feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise stattfinden müssen.
Wintersport-Deckung
Keine Grenze angegeben
In keiner der geprüften Quellen als eigenständige Leistung oder Ausschluss erwähnt.
Abenteuersport-Deckung
Keine Grenze angegeben
In keiner der geprüften Quellen als eigenständige Leistung oder Ausschluss erwähnt.
Schwangerschaftskomplikationen
Gedeckt
Die Kosten werden erstattet, wenn die versicherte Person wegen Schwangerschaftskomplikationen von einem Arzt untersucht und/oder behandelt werden muss, eine Fehlgeburt erleidet, vor Vollendung der 37. Schwangerschaftswoche entbindet oder die Schwangerschaft aus medizinischen Gründen abbrechen muss; kein Höchstbetrag genannt.
Privathaftpflicht
Keine Grenze angegeben
Nicht im Leistungskatalog (Nr. 13) enthalten und in keiner der geprüften Quellen erwähnt.
Rechtsschutz-Assistance
Keine Grenze angegeben
Nicht im Leistungskatalog (Nr. 13) enthalten und in keiner der geprüften Quellen erwähnt.
24-Stunden-Notruf-Service
Gedeckt
Es wird ein 24-Stunden-Notruf-Service angeboten, der an 365 Tagen im Jahr erreichbar ist und Benennung/Vermittlung von Ärzten und Krankenhäusern im Ausland, medizinische Information und Beratung, Arzt-zu-Arzt-Gespräche, Primär-, Verlegungs- und Rücktransport, Hilfe bei Such-, Rettungs- und Bergungsmaßnahmen, Bestattung/Überführung im Todesfall, Benachrichtigung im Notfall sowie Hilfe bei der Geltendmachung von Versicherungsansprüchen umfasst.
Wichtige Bedingungen
Frist fur Assistance-Anruf
Es ist keine feste Frist genannt, jedoch wird dringend empfohlen, vor oder bei Krankenhausaufnahme sowie insbesondere vor einem Rücktransport den 24-Stunden-Notruf-Service zu kontaktieren, um eine Direktabrechnung zu sichern und Leistungsbegrenzungen zu vermeiden.
Nicht autorisierte Behandlung
Wählt die versicherte Person selbst ein Krankenhaus ohne den Notruf zu kontaktieren, werden die Kosten erst nach Vorleistung erstattet statt direkt übernommen; wird ein Rücktransport nicht durch die Mecklenburgische organisiert, ist die Leistung auf die Kosten begrenzt, die bei einer Organisation durch den Versicherer angefallen wären.
Abschluss im Ausland
Der Antrag und das SEPA-Lastschriftmandat müssen der Mecklenburgischen vor der Ausreise der versicherten Person aus Deutschland in Textform zugehen, und der Versicherungsschutz beginnt nicht vor der Grenzüberschreitung aus Deutschland, sodass ein Abschluss im bereits laufenden Auslandsaufenthalt nicht möglich ist.
Chronische Erkrankungen
Die medizinisch notwendige Heilbehandlung wegen der Verschlechterung einer bestehenden (chronischen) Erkrankung gilt als Versicherungsfall und ist versichert, sofern die Behandlung nicht der alleinige oder ein Grund für den Reiseantritt war oder bereits vor Reiseantritt feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise stattfinden musste.
Schwangerschaft
Die Kosten sind gedeckt, wenn die versicherte Person wegen Schwangerschaftskomplikationen untersucht/behandelt werden muss, eine Fehlgeburt erleidet, vor Vollendung der 37. Schwangerschaftswoche entbindet oder die Schwangerschaft aus medizinischen Gründen abbrechen muss.
Vorerkrankungsausschluesse
Die Verschlechterung einer Vorerkrankung ist ein Versicherungsfall und gedeckt; keine Leistungen bestehen jedoch für Behandlungen, die Grund der Reise waren, oder bei denen vor Reiseantritt bereits feststand, dass sie während der Reise notwendig werden (Ausnahme: Reisen wegen des Todes eines nahen Angehörigen, die eine Überführung oder Beisetzung erforderlich machen).
Begrenzung der Deckungsdauer
Der Versicherungsschutz gilt für die ersten 8 Wochen einer jeden Auslandsreise, die innerhalb eines Versicherungsjahres unternommen wird; der Vertrag selbst läuft ein Jahr und verlängert sich automatisch, sofern nicht einen Monat vor Ende des Versicherungsjahres gekündigt wird.
Policendetails
Rücktransport und Überführung
Organisation und Kostenübernahme des medizinisch notwendigen Rücktransports nach Deutschland oder Beisetzung im Ausland bis zu 10.000 Euro
QuelleBergungskosten
Übernahme von Bergungskosten bis zu 20.000 Euro, wenn die versicherte Person gesucht, gerettet oder geborgen werden muss
QuelleHöchstdauer der Reisen
Der Versicherungsschutz gilt weltweit und für jede Auslandsreise mit einer Dauer von bis zu 8 Wochen
Quelle24-Stunden-Notruf-Service
Kontakt mit 24-Stunden-Notruf-Service (0049-511-5351-888) für Direktübernahme von Krankenhauskosten erforderlich
QuelleAutomatische Vertragsverlängerung
Der Vertrag wird für die Dauer eines Jahres abgeschlossen und läuft automatisch weiter, wenn nicht einen Monat vor Ablauf gekündigt
QuelleKurzfristiger Abschluss
Den Versicherungsschutz können Sie auch kurzfristig vor Beginn einer Reise abschließen
Quelle