Aus Quelldokumenten geprüft

Mecklenburgische Insurance Company on a Mutual Basis (Mecklenburgische Versicherungs-Gesellschaft auf Gegenseitigkeit)

Mecklenburgische

Mecklenburgische is a Reiseversicherung for the Germany market with no online purchase and 24/7 assistance.

Zuletzt verifiziert am 28.08.2026Gepruft von: Boleron EURisikoträger: Mecklenburgische Krankenversicherungs-AG
24/7 Assistance

Direktzahlung

Kontaktiert die versicherte Person vor oder bei Krankenhausaufnahme den 24-Stunden-Notruf-Service und vermittelt dieser das Krankenhaus, übernimmt die Mecklenburgische die Kosten direkt ohne Vorleistung. Wählt die versicherte Person selbst ein Krankenhaus ohne den Notruf zu kontaktieren, erfolgt die Erstattung erst nach eigener Vorleistung.

Geografischer Geltungsbereich

Weltweit

Der Versicherungsschutz gilt weltweit für Versicherungsfälle, die während einer versicherten Reise im Ausland eintreten. Als Ausland gelten die Länder, in denen die versicherte Person keinen ständigen Wohnsitz hat und keiner ständigen oder regelmäßigen Berufsausübung nachgeht. Deutschland gilt nicht als Ausland.

Startpreis

16 €

Richtwert — Preisannahmen nicht angegeben

Alleinstellungsmerkmale

  • Ein Jahresvertrag ab nur 16 € deckt jede Auslandsreise bis zu 8 Wochen ab, ohne dass eine separate Anmeldung pro Reise nötig ist.
  • Ein Familientarif ab 40 € im Jahr deckt bis zu 7 Haushaltsmitglieder inklusive Kindern unter 25 Jahren ab, wobei sich der Beitrag allein nach dem Alter der ältesten versicherten Person richtet.
  • Keine Altersobergrenze beim Abschluss – auch Reisende ab 75 Jahren können sich ab 96 € im Jahr versichern.
  • Krankenhauskosten werden direkt übernommen, ohne dass die versicherte Person in Vorleistung treten muss, sofern der 24-Stunden-Notruf-Service das Krankenhaus vermittelt.
  • Belege können schnell und bequem über die App „Hallo ME“ der Mecklenburgischen eingereicht werden.

Leistungsgrenzen

Heilbehandlungskosten

Gedeckt

100 % der Aufwendungen für ambulante und stationäre Heilbehandlung im Ausland (Arzt, Krankenhaus, Operationen, Arznei-, Verband- und Hilfsmittel nach Unfall) werden erstattet; in den Quellen ist kein Höchstbetrag genannt.

Quelle

Ambulante ärztliche Behandlung

Gedeckt

100 % der Kosten für ärztliche Leistungen, Arznei- und Verbandmittel, unfallbedingte Hilfsmittel sowie Heilmittel (Physiotherapie) werden erstattet; kein Höchstbetrag genannt.

Quelle

Stationäre Behandlung

Gedeckt

100 % der Aufwendungen für ärztliche Leistungen und Krankenhausleistungen einschließlich Krankenpflege, Unterkunft und Verpflegung bei medizinisch notwendiger stationärer Behandlung im Ausland werden erstattet; kein Höchstbetrag genannt.

Quelle

Ambulante Behandlung

Gedeckt

100 % der Aufwendungen für ambulante ärztliche Behandlung, Arznei- und Verbandmittel sowie unfallbedingte Hilfsmittel werden erstattet; kein Höchstbetrag genannt.

Quelle

Zahnärztliche Behandlung

Gedeckt

100 % der Kosten für schmerzstillende Zahnbehandlung einschließlich einfacher Zahnfüllungen, provisorischer Zahnkronen/herausnehmbaren Zahnersatzes sowie Reparaturen an vorhandenem Zahnersatz werden erstattet; begrenzt auf die Wiederherstellung der Kaufähigkeit, keine Neuanfertigungen, Kieferorthopädie oder kosmetische Behandlungen.

Quelle

Medizinisch notwendiger Transport

Gedeckt

100 % der Kosten für den medizinisch notwendigen Transport oder Verlegungstransport zum nächsterreichbaren Arzt oder Krankenhaus durch anerkannte Rettungsdienste zur Erstversorgung nach einem Unfall oder Notfall werden erstattet; kein Höchstbetrag genannt.

Quelle

Rücktransport

Gedeckt

Die Mecklenburgische organisiert und übernimmt die Kosten für den medizinisch sinnvollen Rücktransport der versicherten Person an den ständigen Wohnsitz in Deutschland oder in das nächsterreichbare geeignete Krankenhaus, einschließlich der Kosten für eine notwendige Begleitperson; wird der Rücktransport nicht durch die Mecklenburgische organisiert, ist die Leistung auf die Kosten begrenzt, die bei eigener Organisation angefallen wären.

Quelle

Überführung / Beisetzung im Ausland

10.000 €

Stirbt die versicherte Person im Ausland, erstattet die Mecklenburgische 100 % der unmittelbaren Kosten einer Überführung an den letzten ständigen Wohnsitz oder die Bestattungskosten bei Beisetzung im Ausland bis zu 10.000 €.

Quelle

Bergungskosten

20.000 €

Die Kosten werden insgesamt bis zu 20.000 € erstattet, wenn die versicherte Person aufgrund einer Erkrankung, eines Unfalls oder Tod gesucht, gerettet oder geborgen werden muss.

Quelle

COVID-19-Behandlung

Keine Grenze angegeben

In keiner der geprüften Quellen als eigenständige Leistung erwähnt.

Quelle

Vorerkrankungen

Bedingt

Die medizinisch notwendige Heilbehandlung wegen der Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung gilt als Versicherungsfall; keine Leistungen werden jedoch erbracht für Behandlungen, die alleiniger oder einer der Gründe für die Reise waren, oder für Behandlungen, bei denen bei Reiseantritt bereits feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise stattfinden müssen.

Quelle

Wintersport-Deckung

Keine Grenze angegeben

In keiner der geprüften Quellen als eigenständige Leistung oder Ausschluss erwähnt.

Quelle

Abenteuersport-Deckung

Keine Grenze angegeben

In keiner der geprüften Quellen als eigenständige Leistung oder Ausschluss erwähnt.

Quelle

Schwangerschaftskomplikationen

Gedeckt

Die Kosten werden erstattet, wenn die versicherte Person wegen Schwangerschaftskomplikationen von einem Arzt untersucht und/oder behandelt werden muss, eine Fehlgeburt erleidet, vor Vollendung der 37. Schwangerschaftswoche entbindet oder die Schwangerschaft aus medizinischen Gründen abbrechen muss; kein Höchstbetrag genannt.

Quelle

Privathaftpflicht

Keine Grenze angegeben

Nicht im Leistungskatalog (Nr. 13) enthalten und in keiner der geprüften Quellen erwähnt.

Quelle

Rechtsschutz-Assistance

Keine Grenze angegeben

Nicht im Leistungskatalog (Nr. 13) enthalten und in keiner der geprüften Quellen erwähnt.

Quelle

24-Stunden-Notruf-Service

Gedeckt

Es wird ein 24-Stunden-Notruf-Service angeboten, der an 365 Tagen im Jahr erreichbar ist und Benennung/Vermittlung von Ärzten und Krankenhäusern im Ausland, medizinische Information und Beratung, Arzt-zu-Arzt-Gespräche, Primär-, Verlegungs- und Rücktransport, Hilfe bei Such-, Rettungs- und Bergungsmaßnahmen, Bestattung/Überführung im Todesfall, Benachrichtigung im Notfall sowie Hilfe bei der Geltendmachung von Versicherungsansprüchen umfasst.

Quelle

Wichtige Bedingungen

Frist fur Assistance-Anruf

Es ist keine feste Frist genannt, jedoch wird dringend empfohlen, vor oder bei Krankenhausaufnahme sowie insbesondere vor einem Rücktransport den 24-Stunden-Notruf-Service zu kontaktieren, um eine Direktabrechnung zu sichern und Leistungsbegrenzungen zu vermeiden.

Nicht autorisierte Behandlung

Wählt die versicherte Person selbst ein Krankenhaus ohne den Notruf zu kontaktieren, werden die Kosten erst nach Vorleistung erstattet statt direkt übernommen; wird ein Rücktransport nicht durch die Mecklenburgische organisiert, ist die Leistung auf die Kosten begrenzt, die bei einer Organisation durch den Versicherer angefallen wären.

Abschluss im Ausland

Der Antrag und das SEPA-Lastschriftmandat müssen der Mecklenburgischen vor der Ausreise der versicherten Person aus Deutschland in Textform zugehen, und der Versicherungsschutz beginnt nicht vor der Grenzüberschreitung aus Deutschland, sodass ein Abschluss im bereits laufenden Auslandsaufenthalt nicht möglich ist.

Chronische Erkrankungen

Die medizinisch notwendige Heilbehandlung wegen der Verschlechterung einer bestehenden (chronischen) Erkrankung gilt als Versicherungsfall und ist versichert, sofern die Behandlung nicht der alleinige oder ein Grund für den Reiseantritt war oder bereits vor Reiseantritt feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise stattfinden musste.

Schwangerschaft

Die Kosten sind gedeckt, wenn die versicherte Person wegen Schwangerschaftskomplikationen untersucht/behandelt werden muss, eine Fehlgeburt erleidet, vor Vollendung der 37. Schwangerschaftswoche entbindet oder die Schwangerschaft aus medizinischen Gründen abbrechen muss.

Vorerkrankungsausschluesse

Die Verschlechterung einer Vorerkrankung ist ein Versicherungsfall und gedeckt; keine Leistungen bestehen jedoch für Behandlungen, die Grund der Reise waren, oder bei denen vor Reiseantritt bereits feststand, dass sie während der Reise notwendig werden (Ausnahme: Reisen wegen des Todes eines nahen Angehörigen, die eine Überführung oder Beisetzung erforderlich machen).

Begrenzung der Deckungsdauer

Der Versicherungsschutz gilt für die ersten 8 Wochen einer jeden Auslandsreise, die innerhalb eines Versicherungsjahres unternommen wird; der Vertrag selbst läuft ein Jahr und verlängert sich automatisch, sofern nicht einen Monat vor Ende des Versicherungsjahres gekündigt wird.

Dokumente

Versicherungsbedingungen für die Auslandsreise-Krankenversicherung (AR)

Versicherungsbedingungen

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Kundeninformation Auslandsreise-Krankenversicherung

Leistungsübersicht

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Infoflyer Auslandsreise-Krankenversicherung

Sonstiges Dokument

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Policendetails

Rücktransport und Überführung

Organisation und Kostenübernahme des medizinisch notwendigen Rücktransports nach Deutschland oder Beisetzung im Ausland bis zu 10.000 Euro

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Bergungskosten

Übernahme von Bergungskosten bis zu 20.000 Euro, wenn die versicherte Person gesucht, gerettet oder geborgen werden muss

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Zahnbehandlung

Übernahme von schmerzstillender Zahnbehandlung und provisorischem Zahnersatz

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Höchstdauer der Reisen

Der Versicherungsschutz gilt weltweit und für jede Auslandsreise mit einer Dauer von bis zu 8 Wochen

Quelle

24-Stunden-Notruf-Service

Kontakt mit 24-Stunden-Notruf-Service (0049-511-5351-888) für Direktübernahme von Krankenhauskosten erforderlich

Quelle

Automatische Vertragsverlängerung

Der Vertrag wird für die Dauer eines Jahres abgeschlossen und läuft automatisch weiter, wenn nicht einen Monat vor Ablauf gekündigt

Quelle

Kurzfristiger Abschluss

Den Versicherungsschutz können Sie auch kurzfristig vor Beginn einer Reise abschließen

Quelle

Quellen