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Concordia Versicherungs-Gesellschaft auf Gegenseitigkeit

Concordia

Concordia is a Reiseversicherung for the Germany market with online purchase and 24/7 assistance.

Zuletzt verifiziert am 28.08.2026Gepruft von: Boleron EUVersicherungsbedingungen: 2016Risikoträger: Concordia Krankenversicherungs-AG
Online-Abschluss24/7 Assistance

Direktzahlung

Bei ambulanter und zahnärztlicher Behandlung muss die versicherte Person die Rechnungen vor Ort zunächst selbst bezahlen und die Originalrechnungen nach der Reise zur Erstattung bei der Concordia einreichen. Bei stationärer Krankenhausbehandlung muss die 24-Stunden-Assistance-Hotline innerhalb von 48 Stunden informiert werden; die Assistance-Zentrale gibt dann gegenüber dem ausländischen Krankenhaus eine Kostenübernahmeerklärung ab.

Geografischer Geltungsbereich

Weltweit, außerhalb Deutschlands

Der Versicherungsschutz gilt für Reisen außerhalb Deutschlands und außerhalb des Landes des ständigen Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltsortes der versicherten Person; das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland gilt nicht als Ausland.

Startpreis

12 €

Richtwert — Preisannahmen nicht angegeben

Alleinstellungsmerkmale

  • Unbegrenzte Anzahl von Reisen pro Versicherungsjahr, jeweils bis zu 6 Wochen versichert, für einen Beitrag ab nur 12 € pro Person und Jahr.
  • Erstattet Rechnungen auch dann in voller Höhe, wenn der behandelnde Arzt über der deutschen Gebührenordnung (GOÄ) liegende Sätze abrechnet.
  • Leistet unabhängig von den Konditionen der bestehenden privaten Krankenvollversicherung und kann so die Beitragsrückerstattung des Versicherungsnehmers 'retten'.
  • 24-Stunden-Assistance-Hotline, an 365 Tagen im Jahr in über 30 Fremdsprachen besetzt, für medizinische Notfälle im Ausland.
  • Übernimmt die Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport sowie Überführungs-/Bestattungskosten im Todesfall, die gesetzliche Krankenkassen nie zahlen.

Leistungsgrenzen

Gesamte Heilbehandlungskosten

Gedeckt

Keine Grenze angegeben

Erstattung medizinisch notwendiger ambulanter, stationärer und zahnärztlicher Heilbehandlungskosten im Ausland; die AVB nennen keine übergreifende Höchstgrenze.

Quelle

Notfallmedizinische Heilbehandlung

Gedeckt

Kosten der medizinisch notwendigen Heilbehandlung wegen Krankheit oder Unfallfolgen werden erstattet, einschließlich des notwendigen Transports im Notfall zum nächsterreichbaren geeigneten Arzt.

Quelle

Stationäre Heilbehandlung

Gedeckt

Umfasst die medizinisch notwendige ärztliche Heilbehandlung, Operationen, Krankenpflege, Unterkunft und Verpflegung im Krankenhaus sowie den Transport in das nächsterreichbare geeignete Krankenhaus; über die Assistance-Hotline wird eine Kostenübernahmeerklärung direkt gegenüber dem Krankenhaus abgegeben.

Quelle

Ambulante Heilbehandlung

Gedeckt

Erstattet die medizinisch notwendige ambulante Heilbehandlung einschließlich Röntgendiagnostik sowie notwendige Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel auf Verordnung.

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Zahnärztliche Notfallbehandlung

Gedeckt

Umfasst schmerzstillende Zahnbehandlungen, einfache Zahnfüllungen, Provisorien und Reparaturen von Inlays/Zahnersatz zur Wiederherstellung der Kaufähigkeit; Neuanfertigungen von Zahnersatz und kieferorthopädische Behandlungen sind ausdrücklich ausgeschlossen.

Quelle

Medizinischer Transport vor Ort

Gedeckt

Umfasst den notwendigen Transport im Notfall zum nächsterreichbaren geeigneten Arzt oder Krankenhaus sowie den ggf. notwendigen Verlegungstransport im Reiseland.

Quelle

Medizinischer Rücktransport

Gedeckt

Umfasst die notwendigen Kosten für einen Rücktransport der versicherten Person an ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland oder in das nächsterreichbare geeignete Krankenhaus in Deutschland, wenn dieser medizinisch sinnvoll und vertretbar ist, eine stationäre Behandlung im Ausland länger als zwei Wochen dauern würde oder der Rücktransport günstiger ist als die weitere Heilbehandlung.

Quelle

Überführung / Bestattung im Ausland

Gedeckt

Verstirbt die versicherte Person, erstattet Concordia die notwendigen Kosten für die Überführung an den ständigen Wohnsitz in Deutschland oder alternativ die Kosten für eine Bestattung im Reiseland, höchstens bis zur Höhe der Überführungskosten.

Quelle

Such-, Rettungs- und Bergungskosten

5.000 €

Erstattet die Kosten insgesamt bis zu 5.000 €, wenn die versicherte Person aufgrund einer Erkrankung, eines Unfalls oder Tod gesucht, gerettet oder geborgen werden muss.

Quelle

COVID-19-Behandlung

Keine Grenze angegeben

In den AVB/AKE bzw. AVB/AKF 2016 nicht gesondert geregelt; die allgemeinen Bestimmungen zur Krankenbehandlung würden greifen, COVID-19 wird jedoch nicht namentlich genannt.

Quelle

Vorerkrankungen

Bedingt

Kein Versicherungsschutz für Behandlungen, von denen schon vor Reiseantritt feststand, dass sie während der Reise erforderlich sind; verschlechtert sich jedoch eine bereits bestehende Erkrankung während der Reise, wird die dadurch zusätzlich erforderliche Heilbehandlung erstattet.

Quelle

Wintersportunfälle

Gedeckt

Es gibt keine gesonderte Wintersport-Klausel; Freizeitsportunfälle (z.B. Skifahren) fallen unter den allgemeinen Unfall-/Krankheitsschutz. Ausgeschlossen ist die Leistung nur, wenn die versicherte Person Berufssportler ist und sich während eines Wettkampfs verletzt.

Quelle

Abenteuer-/Freizeitsportunfälle

Gedeckt

Es gibt keine gesonderte Abenteuersport-Klausel; Freizeitsportunfälle fallen unter den allgemeinen Unfallschutz. Ausgeschlossen ist die Leistung nur, wenn die versicherte Person Berufssportler ist und sich während eines Wettkampfs verletzt.

Quelle

Schwangerschaftskomplikationen

Gedeckt

Erstattet die Kosten, wenn die versicherte Person wegen Schwangerschaftskomplikationen untersucht/behandelt werden muss, eine Fehlgeburt erleidet, vor Vollendung der 37. Schwangerschaftswoche entbindet oder die Schwangerschaft aus medizinischen Gründen abbrechen muss.

Quelle

Privathaftpflicht

Keine Grenze angegeben

Es handelt sich um ein reines Auslandsreise-Krankenversicherungsprodukt; eine Privathaftpflichtdeckung ist kein Bestandteil der AVB/AKE bzw. AVB/AKF.

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Rechtsschutz

Keine Grenze angegeben

Rechtsschutzleistungen sind kein Bestandteil dieses Auslandsreise-Krankenversicherungsprodukts.

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24-Stunden-Assistance-Hotline

Gedeckt

Ein 24-stündiger, an 365 Tagen im Jahr in über 30 Sprachen besetzter Notrufservice bietet Auskünfte zu Ärzten/Kliniken, Arzt-zu-Arzt-Gespräche, Prüfung der Flugtauglichkeit, Organisation von Rücktransport/Überführung und Benachrichtigung von Angehörigen oder Arbeitgeber.

Quelle

Wichtige Bedingungen

Frist fur Assistance-Anruf

Krankenhausbehandlungen müssen innerhalb von 48 Stunden bei der 24-Stunden-Assistance-Hotline gemeldet werden; sonstige Leistungsfälle können einfach nach der Rückkehr gemeldet werden.

Nicht autorisierte Behandlung

Die Verletzung vertraglicher Pflichten (z.B. Erteilung erforderlicher Auskünfte, Nachweis der Reisedaten, Vorlage von Rechnungsurschriften) kann unter Berücksichtigung der Vorsatz-/Grobfahrlässigkeits-Regelung des § 28 VVG zum vollständigen oder teilweisen Verlust des Versicherungsschutzes führen.

Abschluss im Ausland

Der Versicherungsvertrag muss vor Antritt der Reise abgeschlossen werden; wird der Vertrag im Ausland abgeschlossen, besteht für diese Reise kein Versicherungsschutz.

Chronische Erkrankungen

Behandlungen, von denen schon vor Reiseantritt feststand, dass sie während der Reise durchgeführt werden müssen, sind ausgeschlossen; die durch Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung während der Reise zusätzlich erforderliche Behandlung ist jedoch versichert.

Schwangerschaft

Versichert sind Schwangerschaftskomplikationen, Fehlgeburt, Frühgeburt vor Vollendung der 37. Schwangerschaftswoche sowie ein medizinisch notwendiger Schwangerschaftsabbruch.

Vorerkrankungsausschluesse

Vorerkrankungen, bei denen schon vor Reiseantritt feststand, dass eine Behandlung während der Reise erforderlich wird, sind ausgeschlossen; die Verschlechterung einer Vorerkrankung während der Reise ist für die zusätzlich erforderliche Behandlung jedoch versichert.

Begrenzung der Deckungsdauer

Der Versicherungsschutz gilt für jede Reise bis zu 6 Wochen; die Anzahl der Reisen pro Versicherungsjahr ist unbegrenzt; eine Verlängerung über 6 Wochen hinaus erfolgt nur, wenn die versicherte Person aus medizinischen Gründen reise- oder transportunfähig ist.

Wo kaufen

Dokumente

Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Auslandsreise-Krankenversicherung nach Tarif AKE (AVB/AKE 2016)

Versicherungsbedingungen

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Kundeninformation / IPID zur Auslandsreise-Krankenversicherung nach Tarif AKE

IPID

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Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Familienauslandsreise-Krankenversicherung nach Tarif AKF (AVB/AKF 2016)

Versicherungsbedingungen

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Beipackzettel der Auslandsreise-Krankenversicherung in leicht verständlicher Sprache

Sonstiges Dokument

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Policendetails

Medizinischer Rücktransport

Übernahme der Kosten für einen medizinisch notwendigen und vertretbaren Rücktransport nach Deutschland

Quelle

Maximale Reisedauer

Standardversicherungsschutz gilt für Reisen bis zu 6 Wochen Dauer pro Reise

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Ambulante und stationäre Heilbehandlung

Erstattung für medizinisch notwendige ambulante, stationäre und zahnärztliche Heilbehandlungen

Quelle

Altersabhängige Beitragsstaffelung

Beitrag erhöht sich ab dem 65. Lebensjahr

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Freie Arztwahl

Versicherte Person kann frei unter zugelassenen Ärzten, Zahnärzten, Heilpraktikern, Chiropraktikern und Osteopathen wählen

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Ausschluss geplanter Behandlungen

Keine Deckung für Behandlungen, die vor Reiseantritt geplant oder vorgesehen waren

Quelle

Medizinische Notwendigkeit des Rücktransports

Rücktransport wird nur übernommen, wenn medizinisch notwendig und vertretbar

Quelle

Geografischer Deckungsumfang

Deckung weltweit außerhalb Deutschlands für bis zu 6 Wochen pro Reise

Quelle

24/7 Ärztliche Beratung und Assistance

24-Stunden-Erreichbarkeit für medizinische Beratung und Hilfeleistungen während Auslandsreisen

Quelle

Jährliche Versicherungsjahr-Struktur

Versicherung läuft auf Jahresbasis; automatische Verlängerung, falls nicht gekündigt

Quelle

48-Stunden-Meldepflicht bei Krankenhausbehandlung

Krankenhausbehandlungen im Ausland müssen innerhalb von 48 Stunden bei der 24-Stunden-Assistance-Hotline der Concordia gemeldet werden, damit eine direkte Kostenübernahmeerklärung gegenüber dem Krankenhaus abgegeben werden kann

Quelle

Quellen