Concordia Versicherungs-Gesellschaft auf Gegenseitigkeit
Concordia
Concordia is a Reiseversicherung for the Germany market with online purchase and 24/7 assistance.
Direktzahlung
Bei ambulanter und zahnärztlicher Behandlung muss die versicherte Person die Rechnungen vor Ort zunächst selbst bezahlen und die Originalrechnungen nach der Reise zur Erstattung bei der Concordia einreichen. Bei stationärer Krankenhausbehandlung muss die 24-Stunden-Assistance-Hotline innerhalb von 48 Stunden informiert werden; die Assistance-Zentrale gibt dann gegenüber dem ausländischen Krankenhaus eine Kostenübernahmeerklärung ab.
Geografischer Geltungsbereich
Weltweit, außerhalb Deutschlands
Der Versicherungsschutz gilt für Reisen außerhalb Deutschlands und außerhalb des Landes des ständigen Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltsortes der versicherten Person; das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland gilt nicht als Ausland.
Startpreis
12 €
Richtwert — Preisannahmen nicht angegeben
Alleinstellungsmerkmale
- Unbegrenzte Anzahl von Reisen pro Versicherungsjahr, jeweils bis zu 6 Wochen versichert, für einen Beitrag ab nur 12 € pro Person und Jahr.
- Erstattet Rechnungen auch dann in voller Höhe, wenn der behandelnde Arzt über der deutschen Gebührenordnung (GOÄ) liegende Sätze abrechnet.
- Leistet unabhängig von den Konditionen der bestehenden privaten Krankenvollversicherung und kann so die Beitragsrückerstattung des Versicherungsnehmers 'retten'.
- 24-Stunden-Assistance-Hotline, an 365 Tagen im Jahr in über 30 Fremdsprachen besetzt, für medizinische Notfälle im Ausland.
- Übernimmt die Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport sowie Überführungs-/Bestattungskosten im Todesfall, die gesetzliche Krankenkassen nie zahlen.
Leistungsgrenzen
Gesamte Heilbehandlungskosten
Gedeckt
Keine Grenze angegeben
Erstattung medizinisch notwendiger ambulanter, stationärer und zahnärztlicher Heilbehandlungskosten im Ausland; die AVB nennen keine übergreifende Höchstgrenze.
Notfallmedizinische Heilbehandlung
Gedeckt
Kosten der medizinisch notwendigen Heilbehandlung wegen Krankheit oder Unfallfolgen werden erstattet, einschließlich des notwendigen Transports im Notfall zum nächsterreichbaren geeigneten Arzt.
Stationäre Heilbehandlung
Gedeckt
Umfasst die medizinisch notwendige ärztliche Heilbehandlung, Operationen, Krankenpflege, Unterkunft und Verpflegung im Krankenhaus sowie den Transport in das nächsterreichbare geeignete Krankenhaus; über die Assistance-Hotline wird eine Kostenübernahmeerklärung direkt gegenüber dem Krankenhaus abgegeben.
Ambulante Heilbehandlung
Gedeckt
Erstattet die medizinisch notwendige ambulante Heilbehandlung einschließlich Röntgendiagnostik sowie notwendige Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel auf Verordnung.
Zahnärztliche Notfallbehandlung
Gedeckt
Umfasst schmerzstillende Zahnbehandlungen, einfache Zahnfüllungen, Provisorien und Reparaturen von Inlays/Zahnersatz zur Wiederherstellung der Kaufähigkeit; Neuanfertigungen von Zahnersatz und kieferorthopädische Behandlungen sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Medizinischer Transport vor Ort
Gedeckt
Umfasst den notwendigen Transport im Notfall zum nächsterreichbaren geeigneten Arzt oder Krankenhaus sowie den ggf. notwendigen Verlegungstransport im Reiseland.
Medizinischer Rücktransport
Gedeckt
Umfasst die notwendigen Kosten für einen Rücktransport der versicherten Person an ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland oder in das nächsterreichbare geeignete Krankenhaus in Deutschland, wenn dieser medizinisch sinnvoll und vertretbar ist, eine stationäre Behandlung im Ausland länger als zwei Wochen dauern würde oder der Rücktransport günstiger ist als die weitere Heilbehandlung.
Überführung / Bestattung im Ausland
Gedeckt
Verstirbt die versicherte Person, erstattet Concordia die notwendigen Kosten für die Überführung an den ständigen Wohnsitz in Deutschland oder alternativ die Kosten für eine Bestattung im Reiseland, höchstens bis zur Höhe der Überführungskosten.
Such-, Rettungs- und Bergungskosten
5.000 €
Erstattet die Kosten insgesamt bis zu 5.000 €, wenn die versicherte Person aufgrund einer Erkrankung, eines Unfalls oder Tod gesucht, gerettet oder geborgen werden muss.
COVID-19-Behandlung
Keine Grenze angegeben
In den AVB/AKE bzw. AVB/AKF 2016 nicht gesondert geregelt; die allgemeinen Bestimmungen zur Krankenbehandlung würden greifen, COVID-19 wird jedoch nicht namentlich genannt.
Vorerkrankungen
Bedingt
Kein Versicherungsschutz für Behandlungen, von denen schon vor Reiseantritt feststand, dass sie während der Reise erforderlich sind; verschlechtert sich jedoch eine bereits bestehende Erkrankung während der Reise, wird die dadurch zusätzlich erforderliche Heilbehandlung erstattet.
Wintersportunfälle
Gedeckt
Es gibt keine gesonderte Wintersport-Klausel; Freizeitsportunfälle (z.B. Skifahren) fallen unter den allgemeinen Unfall-/Krankheitsschutz. Ausgeschlossen ist die Leistung nur, wenn die versicherte Person Berufssportler ist und sich während eines Wettkampfs verletzt.
Abenteuer-/Freizeitsportunfälle
Gedeckt
Es gibt keine gesonderte Abenteuersport-Klausel; Freizeitsportunfälle fallen unter den allgemeinen Unfallschutz. Ausgeschlossen ist die Leistung nur, wenn die versicherte Person Berufssportler ist und sich während eines Wettkampfs verletzt.
Schwangerschaftskomplikationen
Gedeckt
Erstattet die Kosten, wenn die versicherte Person wegen Schwangerschaftskomplikationen untersucht/behandelt werden muss, eine Fehlgeburt erleidet, vor Vollendung der 37. Schwangerschaftswoche entbindet oder die Schwangerschaft aus medizinischen Gründen abbrechen muss.
Privathaftpflicht
Keine Grenze angegeben
Es handelt sich um ein reines Auslandsreise-Krankenversicherungsprodukt; eine Privathaftpflichtdeckung ist kein Bestandteil der AVB/AKE bzw. AVB/AKF.
Rechtsschutz
Keine Grenze angegeben
Rechtsschutzleistungen sind kein Bestandteil dieses Auslandsreise-Krankenversicherungsprodukts.
24-Stunden-Assistance-Hotline
Gedeckt
Ein 24-stündiger, an 365 Tagen im Jahr in über 30 Sprachen besetzter Notrufservice bietet Auskünfte zu Ärzten/Kliniken, Arzt-zu-Arzt-Gespräche, Prüfung der Flugtauglichkeit, Organisation von Rücktransport/Überführung und Benachrichtigung von Angehörigen oder Arbeitgeber.
Wichtige Bedingungen
Frist fur Assistance-Anruf
Krankenhausbehandlungen müssen innerhalb von 48 Stunden bei der 24-Stunden-Assistance-Hotline gemeldet werden; sonstige Leistungsfälle können einfach nach der Rückkehr gemeldet werden.
Nicht autorisierte Behandlung
Die Verletzung vertraglicher Pflichten (z.B. Erteilung erforderlicher Auskünfte, Nachweis der Reisedaten, Vorlage von Rechnungsurschriften) kann unter Berücksichtigung der Vorsatz-/Grobfahrlässigkeits-Regelung des § 28 VVG zum vollständigen oder teilweisen Verlust des Versicherungsschutzes führen.
Abschluss im Ausland
Der Versicherungsvertrag muss vor Antritt der Reise abgeschlossen werden; wird der Vertrag im Ausland abgeschlossen, besteht für diese Reise kein Versicherungsschutz.
Chronische Erkrankungen
Behandlungen, von denen schon vor Reiseantritt feststand, dass sie während der Reise durchgeführt werden müssen, sind ausgeschlossen; die durch Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung während der Reise zusätzlich erforderliche Behandlung ist jedoch versichert.
Schwangerschaft
Versichert sind Schwangerschaftskomplikationen, Fehlgeburt, Frühgeburt vor Vollendung der 37. Schwangerschaftswoche sowie ein medizinisch notwendiger Schwangerschaftsabbruch.
Vorerkrankungsausschluesse
Vorerkrankungen, bei denen schon vor Reiseantritt feststand, dass eine Behandlung während der Reise erforderlich wird, sind ausgeschlossen; die Verschlechterung einer Vorerkrankung während der Reise ist für die zusätzlich erforderliche Behandlung jedoch versichert.
Begrenzung der Deckungsdauer
Der Versicherungsschutz gilt für jede Reise bis zu 6 Wochen; die Anzahl der Reisen pro Versicherungsjahr ist unbegrenzt; eine Verlängerung über 6 Wochen hinaus erfolgt nur, wenn die versicherte Person aus medizinischen Gründen reise- oder transportunfähig ist.
Dokumente
Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Auslandsreise-Krankenversicherung nach Tarif AKE (AVB/AKE 2016)
Versicherungsbedingungen
Kundeninformation / IPID zur Auslandsreise-Krankenversicherung nach Tarif AKE
IPID
Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Familienauslandsreise-Krankenversicherung nach Tarif AKF (AVB/AKF 2016)
Versicherungsbedingungen
Beipackzettel der Auslandsreise-Krankenversicherung in leicht verständlicher Sprache
Sonstiges Dokument
Policendetails
Medizinischer Rücktransport
Übernahme der Kosten für einen medizinisch notwendigen und vertretbaren Rücktransport nach Deutschland
QuelleMaximale Reisedauer
Standardversicherungsschutz gilt für Reisen bis zu 6 Wochen Dauer pro Reise
QuelleAmbulante und stationäre Heilbehandlung
Erstattung für medizinisch notwendige ambulante, stationäre und zahnärztliche Heilbehandlungen
QuelleFreie Arztwahl
Versicherte Person kann frei unter zugelassenen Ärzten, Zahnärzten, Heilpraktikern, Chiropraktikern und Osteopathen wählen
QuelleAusschluss geplanter Behandlungen
Keine Deckung für Behandlungen, die vor Reiseantritt geplant oder vorgesehen waren
QuelleMedizinische Notwendigkeit des Rücktransports
Rücktransport wird nur übernommen, wenn medizinisch notwendig und vertretbar
QuelleGeografischer Deckungsumfang
Deckung weltweit außerhalb Deutschlands für bis zu 6 Wochen pro Reise
Quelle24/7 Ärztliche Beratung und Assistance
24-Stunden-Erreichbarkeit für medizinische Beratung und Hilfeleistungen während Auslandsreisen
QuelleJährliche Versicherungsjahr-Struktur
Versicherung läuft auf Jahresbasis; automatische Verlängerung, falls nicht gekündigt
Quelle48-Stunden-Meldepflicht bei Krankenhausbehandlung
Krankenhausbehandlungen im Ausland müssen innerhalb von 48 Stunden bei der 24-Stunden-Assistance-Hotline der Concordia gemeldet werden, damit eine direkte Kostenübernahmeerklärung gegenüber dem Krankenhaus abgegeben werden kann
Quelle