Aus Quelldokumenten geprüft

DBV Deutsche Beamtenversicherung (branches of AXA Versicherung AG, AXA Lebensversicherung AG and AXA Krankenversicherung AG)

DBV

DBV is a Reiseversicherung for the Germany market with online purchase and 24/7 assistance.

Zuletzt verifiziert am 28.08.2026Gepruft von: Boleron EUVersicherungsbedingungen: 2022-01Risikoträger: AXA Krankenversicherung AG
Online-Abschluss24/7 Assistance

Direktzahlung

Kosten werden gegen Vorlage der Originalrechnungen nach der Behandlung erstattet; den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport organisiert AXA auf Wunsch des Versicherungsnehmers direkt.

Geografischer Geltungsbereich

Weltweit

Der Versicherungsschutz gilt im Ausland. Deutschland gilt unabhängig vom Wohnsitz nicht als Ausland; ebenfalls nicht als Ausland gelten das Land der ständigen Berufsausübung sowie der Staat, in den die versicherte Person nach Vertragsabschluss ihren Wohnsitz verlegt.

Startpreis

8 €

Richtwert — Preisannahmen nicht angegeben

Alleinstellungsmerkmale

  • Versicherungsschutz bereits ab 7,92 € pro Person und Jahr – einer der günstigsten Einstiegspreise am deutschen Markt.
  • Keine Selbstbeteiligung: versicherte Behandlungen werden zu 100% der Kosten erstattet.
  • Keine Gesundheitsfragen erforderlich, dadurch ist ein schneller Online-Abschluss auch kurz vor Reisebeginn möglich.
  • Ein Serviceteam ist rund um die Uhr weltweit erreichbar, unabhängig von Zeitzone oder Reiseziel.
  • Ambulante und stationäre Behandlung im Ausland erfolgt mit Privatpatientenstatus.

Leistungsgrenzen

Heilbehandlungskosten im Ausland

Gedeckt

100%ige Erstattung der Aufwendungen für medizinisch notwendige ambulante und stationäre Heilbehandlung im Ausland wegen Krankheit oder Unfall; in den Bedingungen ist keine Höchstgrenze genannt.

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Ambulante Notfallbehandlung

Gedeckt

Erstattet die ambulante ärztliche Behandlung als Privatpatient inklusive verordneter Medikamente sowie Wegegeld des Arztes oder Taxikosten zum nächstgelegenen geeigneten Arzt, falls am Aufenthaltsort kein geeigneter Arzt praktiziert.

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Stationäre Krankenhausbehandlung

Gedeckt

Deckt Krankenhausbehandlungen (inkl. Operationen) als Privatpatient sowie Transportkosten zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus; eine Höchstgrenze ist nicht genannt.

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Ambulante Heilbehandlung

Gedeckt

Erstattet ambulante ärztliche Behandlung, verordnete Arznei- und Verbandsmittel sowie Heilmittel (Bäder, Massagen, Krankengymnastik, Bestrahlungen) und erstmals erforderliche Hilfsmittel in einfacher Ausführung während des Auslandsaufenthaltes.

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Zahnärztliche Notfallbehandlung

Gedeckt

Deckt schmerzstillende Zahnbehandlung und Zahnfüllungen in einfacher Ausführung (Amalgamfüllungen) sowie die Instandsetzung von Zahnersatz, provisorischem Zahnersatz und Kronen zur Wiederherstellung der Kaufähigkeit; eine Höchstgrenze ist in den Bedingungen nicht genannt.

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Medizinischer Rücktransport

Gedeckt

Erstattet die Aufwendungen für einen medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport der versicherten Person an den Wohnsitz oder in das nächstgelegene geeignete Krankenhaus, unter Nutzung des kostengünstigsten Transportmittels; AXA organisiert den Rücktransport auf Wunsch.

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Transport zum nächstgelegenen Krankenhaus

Gedeckt

Deckt Transportkosten zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus bei medizinisch notwendiger stationärer Behandlung; die Bedingungen definieren keine eigenständige 'Evakuierung' losgelöst von diesem Transport bzw. dem Rücktransport.

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Überführung / Bestattung im Ausland

10.000 €

Erstattet die Aufwendungen für die Überführung der verstorbenen versicherten Person an deren letzten Wohnsitz ohne genannte Höchstgrenze, oder alternativ die Bestattung am Sterbeort im Ausland bis maximal 10.000 Euro.

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Such- und Rettungskosten

Keine Grenze angegeben

In den verifizierten Quellen zu diesem Produkt nicht behandelt.

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COVID-19-Behandlung

Keine Grenze angegeben

In den verifizierten offiziellen Quellen zu diesem Produkt nicht separat behandelt.

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Vorerkrankungen

Bedingt

Keine Leistungspflicht besteht für Krankheiten und Unfallfolgen, zu deren Behandlung die Auslandsreise erfolgt ist, oder für Behandlungen, die bei Reiseantritt bei planmäßiger Durchführung der Reise bekanntermaßen erforderlich waren (außer bei Reisen wegen des Todes des Ehegatten oder eines Verwandten ersten Grades). Neu auftretende oder sich akut verschlechternde Erkrankungen während der Reise sind versichert.

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Wintersport-Deckung

Keine Grenze angegeben

In den verifizierten offiziellen Quellen zu diesem Produkt nicht behandelt.

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Deckung für Abenteuersport

Keine Grenze angegeben

In den verifizierten offiziellen Quellen zu diesem Produkt nicht behandelt.

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Schwangerschaftskomplikationen

Gedeckt

Als Krankheiten gelten ausdrücklich auch Schwangerschaftsbeschwerden und -komplikationen, Früh- oder Fehlgeburten sowie medizinisch notwendige Schwangerschaftsabbrüche; Untersuchungen und Behandlungen wegen Schwangerschaft und Entbindung sowie Vorsorgeuntersuchungen sind ausgeschlossen.

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Privathaftpflicht

Keine Grenze angegeben

In den verifizierten offiziellen Quellen zu diesem Produkt nicht behandelt.

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Rechtsschutz

Keine Grenze angegeben

In den verifizierten offiziellen Quellen zu diesem Produkt nicht behandelt.

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24-Stunden-Serviceteam

Gedeckt

Das Serviceteam von AXA ist rund um die Uhr erreichbar, egal wo sich die versicherte Person gerade aufhält.

Quelle

Wichtige Bedingungen

Frist fur Assistance-Anruf

Eine konkrete Melde-Fristangabe in Stunden ist nicht genannt; jedoch sind Beginn und Ende jeder Auslandsreise auf Verlangen des Versicherers und jede stationäre Krankenhausbehandlung binnen 10 Tagen nach ihrem Beginn anzuzeigen.

Nicht autorisierte Behandlung

Bei vorsätzlicher Verletzung der vertraglichen Verhaltensregeln (Obliegenheiten) ist der Versicherer ganz oder teilweise von der Leistungspflicht frei; bei grob fahrlässiger Verletzung kann die Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens gekürzt werden.

Abschluss im Ausland

Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Auslandsreisen, bei denen die Ausreise bereits vor Vertragsabschluss erfolgte; für Versicherungsfälle vor Beginn des Versicherungsschutzes wird nicht geleistet.

Chronische Erkrankungen

Chronische Erkrankungen werden nicht separat benannt; es gilt der allgemeine Ausschluss für Krankheiten, zu deren Behandlung die Reise erfolgte, oder die bei Reiseantritt bekanntermaßen während der geplanten Reise behandlungsbedürftig waren.

Schwangerschaft

Schwangerschaftsbeschwerden, -komplikationen, Früh- oder Fehlgeburten sowie medizinisch notwendige Schwangerschaftsabbrüche gelten als versicherte Krankheiten, während Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen und die Entbindung selbst ausgeschlossen sind.

Vorerkrankungsausschluesse

Es wird nicht geleistet für Krankheiten, zu deren Behandlung die Reise erfolgte, oder für Behandlungen, die bei Reiseantritt bekanntermaßen während der geplanten Reise erforderlich waren, außer die Reise wurde wegen des Todes des Ehegatten oder eines Verwandten ersten Grades unternommen.

Begrenzung der Deckungsdauer

Der Versicherungsschutz gilt bei jeder Auslandsreise für die ersten 56 Tage (8 Wochen) im Rahmen der Jahrespolice; ist die Rückreise aus medizinischen Gründen bis dahin nicht möglich, verlängert sich die Leistungspflicht bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit. Eine gesondert auf der DBV-Website beworbene Langzeit-Variante deckt Reisen bis zu 365 Tage.

Wo kaufen

Dokumente

Versicherungsbedingungen singleTRAVEL (VG082)

Versicherungsbedingungen

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Policendetails

Maximale Reisedauer

Versicherungsschutz für Reisen bis 56 Tage pro Reise innerhalb des Versicherungsjahres

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Weltweiter Versicherungsschutz

Versicherungsschutz gilt weltweit mit Ausnahmen für NAFTA-Länder (USA, Kanada, Mexiko) je nach Tarifvariante

Quelle

Rückholgarantie über Standardzeitraum hinaus

Versicherungsschutz erstreckt sich über 56 Tage hinaus, wenn Rückreise die Gesundheit gefährden würde, umfasst medizinische Transportkosten

Quelle

Was als Ausland gilt

Deutschland gilt unabhängig vom Wohnsitz nicht als Ausland; ebenfalls nicht als Ausland gelten das Land der ständigen Berufsausübung und der Staat, in den die versicherte Person nach Vertragsabschluss ihren Wohnsitz verlegt.

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Keine Selbstbeteiligung

Police beinhaltet 100% Kostenerstattung ohne Selbstbeteiligung für versicherte Leistungen

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Privatpatientenstatus

Versicherte Person wird im Ausland in Krankenhäusern und medizinischen Einrichtungen als Privatpatient behandelt

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Keine Gesundheitsfragen erforderlich

Police kann online ohne Ausfüllen eines Gesundheitsfragebogens erworben werden

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Zahnbehandlung ohne Höchstgrenze

Deckt schmerzstillende Zahnbehandlungen und Notfallreparaturen an Zahnersatz ohne Höchstbetrag ab

Quelle

Zahnbehandlung ohne genannte Höchstgrenze

Deckt schmerzstillende Zahnbehandlungen, einfache Füllungen sowie Notfallreparaturen an Zahnersatz, provisorischem Zahnersatz und Kronen, ohne in den Bedingungen genannte Höchstgrenze.

QuelleQuelle nicht mehr erreichbar

Quellen