Prüfung ausstehend

CosmosDirekt Reiseversicherung (Premium Reiseversicherung Jahresschutz)

Versichert durch Redion SA, Niederlassung für Deutschland · Deutschland

Reiseversicherung von CosmosDirekt für den Germany-Markt, mit Online-Abschluss und 24/7-Hilfe.

Geprüft am 27.08.2026 · Bedingungen vom 2024-01-01Quellen

Online-Abschluss24/7 Assistance

Alleinstellungsmerkmale

Gebündeltes „Alles-inklusive“-Paket aus Reiserücktritt, Auslandskrankenversicherung und Reisegepäckschutz in einer Police

Freie Wahl zwischen Einmal- und Jahresschutz sowie Einzelperson-, Paar- und Familientarifen

Pandemische und epidemische Erkrankungen wie COVID-19 sind standardmäßig mitversichert und nicht ausgeschlossen

Der zugrunde liegende Jahresschutz der Reiserücktrittsversicherung wurde von der Stiftung Warentest für Einzelpersonen und Familien mit „Sehr gut (1,3)“ bewertet

24-Stunden-Notfallhotline an 365 Tagen im Jahr für medizinische und reisebezogene Notfälle

Leistungsgrenzen

Gedeckt

Krankheitskosten im Ausland

Gedeckt

Deckt medizinisch notwendige ambulante und stationäre Behandlungen, Arzneimittel sowie Heil- und Hilfsmittel während einer Auslandsreise ab. Für medizinisch notwendige Behandlungen ist in den Bedingungen keine betragsmäßige Gesamtobergrenze genannt.

Klausel 1.1Seite 9

Abschnitt: II. Umfang des Versicherungsschutzes > C. Auslandskrankenversicherung > 1. Was ist versichert?

Auf Ihrer Auslandsreise übernehmen wir die Kosten für eine medizinisch notwendige Versorgung, wenn Sie erkranken oder einen Unfall erleiden.

Gedeckt

Notfallmedizinische Behandlung

Gedeckt

Deckt Teleconsultation sowie ambulante Behandlungen/Operationen durch Ärzte oder medizinisches Fachpersonal im Ausland ab; eine Obergrenze ist nicht genannt.

Klausel 2.2Seite 10

Abschnitt: II. Umfang des Versicherungsschutzes > C. Auslandskrankenversicherung > 2. Welche Leistungen und Kosten übernehmen wir?

Ambulante Behandlungen Wir übernehmen die Kosten für Behandlungen und Operationen durch einen Arzt und durch medizinisches Fachpersonal.

Gedeckt

Stationäre Behandlung

Gedeckt

Deckt Behandlungen/Operationen im Krankenhaus, Unterkunft und Verpflegung sowie die An- und Abreise einer nahestehenden Person bei einem Aufenthalt von mehr als fünf Tagen ab. Alternativ zur Kostenerstattung kann ein Tagegeld von 50 € pro Tag stationärer Behandlung gewählt werden.

Klausel 2.3Seite 10

Abschnitt: II. Umfang des Versicherungsschutzes > C. Auslandskrankenversicherung > 2. Welche Leistungen und Kosten übernehmen wir?

Alternativ zu unserer Erstattung der Kosten einer stationären Behandlung können Sie sich für ein Tagegeld entscheiden. Wir zahlen 50 € für jeden Tag, an dem Sie stationär behandelt werden.

Gedeckt

Ambulante Behandlung

Gedeckt

Deckt ambulante Behandlungen und Operationen durch Ärzte und medizinisches Fachpersonal sowie alternative Behandlungsmethoden und Arzneimittel, sofern gleichwertig erfolgversprechend und keine schulmedizinische Versorgung verfügbar ist, begrenzt auf die Kosten einer schulmedizinischen Versorgung.

Klausel 2Seite 10

Abschnitt: II. Umfang des Versicherungsschutzes > C. Auslandskrankenversicherung > 2. Welche Leistungen und Kosten übernehmen wir?

Wir leisten auch für alternative Behandlungsmethoden und Arzneimittel, wenn sich diese in der Praxis als ebenso erfolgversprechend wie die Schulmedizin bewährt haben. Oder wenn keine schulmedizinische Versorgung zur Verfügung steht. Wir erstatten jedoch nicht mehr als die Kosten, die für eine schulmedizinische Versorgung angefallen wären.

Gedeckt

Zahnärztliche Notfallbehandlung

Gedeckt

Deckt schmerzstillende Zahnbehandlungen, einfache Füllungen, Reparaturen von Einlagefüllungen, Zahnersatz/-prothesen und festen Zahnspangen sowie provisorischen Zahnersatz ab; eine Obergrenze ist nicht genannt.

Klausel 2.6Seite 10

Abschnitt: II. Umfang des Versicherungsschutzes > C. Auslandskrankenversicherung > 2. Welche Leistungen und Kosten übernehmen wir?

Zahnärztliche Behandlungen Wir übernehmen die Kosten für: schmerzstillende Zahnbehandlungen, Zahnfüllungen in einfacher Ausführung, Reparaturen von Einlagefüllungen, Reparaturen von Zahnersatz und Zahnprothesen, Reparaturen von festen Zahnspangen, provisorischen Zahnersatz

Gedeckt

Krankentransport vor Ort

Gedeckt

Deckt den Transport zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus oder Arzt, den Verlegungstransport zur Weiterbehandlung und den Transport zurück zur Unterkunft sowie Kosten einer Begleitperson ab. Sonstige Beförderungen (z. B. Taxi) werden bis maximal 50 € pro Schadensfall erstattet.

Klausel 2.11Seite 10

Abschnitt: II. Umfang des Versicherungsschutzes > C. Auslandskrankenversicherung > 2. Welche Leistungen und Kosten übernehmen wir?

Für sonstige Beförderungen (z.B. Taxi) erstatten wir maximal 50 € pro Schadensfall. Zusätzliche Kosten für eine Begleitperson.

Gedeckt

Krankenrücktransport aus dem Ausland

Gedeckt

Deckt den Rücktransport zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus am Wohnort in Deutschland, wenn keine angemessene medizinische Versorgung vor Ort möglich ist, ein medizinisch sinnvoller Rücktransport vorliegt oder ein stationärer Aufenthalt voraussichtlich länger als 14 Tage dauert; umfasst eine medizinisch notwendige oder nicht notwendige Begleitperson sowie den Transport des Reisegepäcks. Eine Obergrenze ist nicht genannt.

Klausel 2.12Seite 11

Abschnitt: II. Umfang des Versicherungsschutzes > C. Auslandskrankenversicherung > 2. Welche Leistungen und Kosten übernehmen wir?

Wir transportieren Sie zurück, wenn: Sie vor Ort nicht angemessen medizinisch versorgt werden können (Krankenrücktransport bei medizinischer Unterversorgung).

Gedeckt

Überführung im Todesfall

Gedeckt

Im Todesfall im Ausland werden die Überführung des Leichnams zum Bestattungsort in Deutschland, die Einäscherung vor Ort und der Transport der Urne nach Deutschland oder eine Bestattung im Ausland bis zur Höhe der Überführungskosten sowie der Transport des Reisegepäcks nach Deutschland übernommen.

Klausel 2.14Seite 11

Abschnitt: II. Umfang des Versicherungsschutzes > C. Auslandskrankenversicherung > 2. Welche Leistungen und Kosten übernehmen wir?

Es kommt während der Reise zu einem Todesfall. Wir übernehmen die Kosten für: die Überführung des Leichnams zum Bestattungsort in Deutschland in einem Sarg.

Gedeckt

Suche, Rettung oder Bergung

15.000 €

Deckt Kosten bis maximal 15.000 € für Suche, Rettung oder Bergung infolge einer Erkrankung, Verletzung oder eines Todesfalls, sowohl im Ausland als auch bei Reisen innerhalb Deutschlands.

Klausel 2.6Seite 18

Abschnitt: VI. Besonderer Teil – Auslandskranken-Schutz > 2. Welche Leistungen erbringen wir? > 2.6 Suche, Rettung oder Bergung

Ist im Versicherungsfall Ihre Suche, Rettung oder Bergung erforderlich, übernehmen wir die Kosten bis insgesamt maximal 15.000 € pro Versicherungsfall.

Gedeckt

COVID-19 / pandemische und epidemische Infektionen

Gedeckt

Epidemische und pandemische Infektionen wie COVID-19 gelten als gewöhnliche Erkrankung und sind im Krankenversicherungsbaustein mitversichert; auch die Verweigerung von Boarding/Einreise oder eine persönlich angeordnete Quarantäne wegen Verdachts einer solchen Infektion sind im Reiserücktritts-Baustein versichert.

Klausel 2.2.2.12Seite 6

Abschnitt: II. Umfang des Versicherungsschutzes > A. Reiserücktrittsversicherung > 2. Wann liegt der Versicherungsfall vor?

Ihnen oder einer mitreisenden Person wird das Boarding oder die Einreise wegen des Verdachts einer epidemischen oder pandemischen Infektion (z.B. COVID-19) persönlich verweigert.

Ausgeschlossen

Vorbestehende / bereits bekannte Erkrankungen

Ausgeschlossen

Kein Krankenversicherungsschutz besteht, wenn ein Arzt vor Reiseantritt festgestellt hat, dass die versicherte Person während der Reise behandelt werden muss oder Medikamente benötigt. Ausnahmen gelten bei unerwarteter Verschlechterung während der Reise, bei einer Reise wegen des Todes der Eltern, Kinder oder des Partners sowie bei Schwangerschaftskomplikationen trotz Reise gegen ärztlichen Rat.

Klausel 3.2Seite 11

Abschnitt: II. Umfang des Versicherungsschutzes > C. Auslandskrankenversicherung > 3. Was ist nicht versichert, was ist ausgeschlossen?

Ihr Arzt hat vor Reiseantritt festgestellt, dass Sie während der Dauer der Reise wegen einer Erkrankung behandelt werden müssen oder Arzneimittel benötigen.

Gedeckt

Schwangerschaftskomplikationen

Gedeckt

Deckt die medizinische Versorgung bei Schwangerschaftskomplikationen, einem medizinisch notwendigen Schwangerschaftsabbruch, einer Fehl- oder Totgeburt sowie einer Frühgeburt vor der 37. Schwangerschaftswoche (einschließlich des Neugeborenen) ab. Eine reguläre Entbindung nach der 36. Schwangerschaftswoche ohne Komplikationen ist nicht versichert, es sei denn, die Rückreise war aus einem anderen versicherten Grund nicht möglich.

Klausel 2.8Seite 10

Abschnitt: II. Umfang des Versicherungsschutzes > C. Auslandskrankenversicherung > 2. Welche Leistungen und Kosten übernehmen wir?

Sie vor der 37. Schwangerschaftswoche entbinden (Frühgeburt). In diesem Fall leisten wir auch für das neugeborene Kind.

Auslandshaftpflicht

Keine Grenze angegeben

Ein Haftpflichtversicherungsbaustein ist in diesem Produkt nicht enthalten.

Gedeckt

Rechtsbeistand im Ausland

Gedeckt

Bei drohender Haft oder Verhaftung im Ausland vermittelt der Versicherer einen Anwalt und Dolmetscher und stellt bis zu 2.500 € für Gerichts-, Anwalts- und Dolmetscherkosten sowie bis zu 12.500 € für eine Strafkaution zur Verfügung. Diese Beträge sind zinslose Vorauszahlungen, die innerhalb von drei Monaten zurückzuzahlen sind, keine Entschädigungsleistung.

Klausel 3.5.4Seite 7

Abschnitt: II. Umfang des Versicherungsschutzes > A. Reiserücktrittsversicherung > 3.5 zusätzliche Service- und Notfall-Leistungen

Bis zu 2.500 € für Gerichts-, Anwalts- und Dolmetscherkosten. Bis zu 12.500 € für eine Strafkaution. Diese Beträge müssen Sie drei Monate nach Auszahlung an uns zurückzahlen.

Gedeckt

24-Stunden-Notfallservice

Gedeckt

Eine 24-Stunden-Notrufnummer steht an 365 Tagen im Jahr für medizinische und reisebezogene Notfälle sowie Informations- und Organisationsleistungen vor und während der Reise zur Verfügung.

Seite 2

Abschnitt: Hilfe in jedem Fall - weltweit und rund um die Uhr

Ob im Notfall oder für Reiseinformationen, wir kümmern uns um Ihr Anliegen. Jederzeit. 24 Stunden am Tag. 365 Tage im Jahr.

Gedeckt

Wintersport-Schutz

Gedeckt

Keine Grenze angegeben

Ein spezieller Wintersport-Schutz oder -Ausschluss wird in den Versicherungsbedingungen nicht erwähnt.

Bedingt

Abenteuer-/Extremsport-Schutz

Bedingt

Keine Grenze angegeben

Ein spezieller Abenteuer- oder Extremsport-Baustein wird nicht erwähnt. Berufssportler sind bei Verletzungen im Wettkampf ausgeschlossen, die Teilnahme an Vereinswettkämpfen und dazugehörigem Training ist im Krankenversicherungsbaustein jedoch mitversichert.

Klausel 3.2.4Seite 11

Abschnitt: II. Umfang des Versicherungsschutzes > C. Auslandskrankenversicherung > 3. Was ist nicht versichert, was ist ausgeschlossen?

Sie sind Berufssportler und verletzen sich bei einem Wettkampf. Ausgenommen ist die Teilnahme an Vereinswettkämpfen und dazugehörigem Training.

Wichtige Bedingungen

Frist fur Assistance-Anruf

Vor einem Krankenrücktransport im Rahmen des Bausteins innerhalb Deutschlands muss die versicherte Person den Versicherer vorab informieren. Eine eigene feste Meldefrist für die erstmalige Kontaktaufnahme mit der 24h-Notrufzentrale ist in den Bedingungen nicht festgelegt.

Nicht autorisierte Behandlung

Der Versicherer kürzt Kosten, die in einem auffälligen Missverhältnis zur erbrachten Leistung stehen, und übernimmt keine Kosten für Behandlungen oder Arzneimittel, die nicht ärztlich verordnet wurden oder den medizinisch notwendigen Umfang übersteigen.

Abschluss im Ausland

Der Vertrag kann nur abgeschlossen werden, solange die versicherte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat. Der Baustein Auslandskranken-Schutz beginnt erst mit der Ausreise aus Deutschland und kann daher nicht für eine bereits begonnene Reise abgeschlossen werden.

QuelleKlausel 5.2Seite 19

Abschnitt: VI. Besonderer Teil – Auslandskranken-Schutz > 5. Welche Besonderheiten gelten zum Beginn des Versicherungsschutzes?

Der Versicherungsschutz beginnt jedoch erst, sobald Sie aus Deutschland ausgereist sind.

Chronische Erkrankungen

Kein Krankenversicherungsschutz besteht, wenn ein Arzt vor Reiseantritt festgestellt hat, dass die versicherte Person wegen einer bestehenden bzw. chronischen Erkrankung während der Reise behandelt werden muss oder Medikamente benötigt, es sei denn, die Erkrankung verschlechtert sich während der Reise unerwartet oder die Reise erfolgt wegen des Todes eines nahen Angehörigen.

Schwangerschaft

Schwangerschaftskomplikationen, medizinisch notwendiger Schwangerschaftsabbruch, Fehl- oder Totgeburt sowie Frühgeburten vor der 37. Schwangerschaftswoche sind versichert (einschließlich des Neugeborenen); eine reguläre Entbindung nach der 36. Schwangerschaftswoche ohne Komplikationen ist nicht versichert.

Vorerkrankungsausschluesse

Kosten für eine vor Reiseantritt bekannte Erkrankung, für die ein Arzt bereits vor der Abreise eine Behandlung oder Medikamente angekündigt hat, sind vom Krankenversicherungsschutz ausgeschlossen, vorbehaltlich begrenzter Ausnahmen wie einer unerwarteten Verschlechterung während der Reise.

Begrenzung der Deckungsdauer

Der Versicherungsschutz gilt je Reise für maximal 60 Tage; bei längeren Reisen besteht nur für die ersten 60 Tage Schutz, es sei denn, die Rückreise verzögert sich aus nicht zu vertretenden Gründen (z. B. Reiseunfähigkeit).

Direktzahlung

Krankheitskosten werden grundsätzlich dem Versicherten erstattet; akzeptiert das behandelnde Krankenhaus die Kostenübernahmeerklärung jedoch nicht, zahlt Europ Assistance direkt über einen Dienstleister vor Ort.

Räumlicher Geltungsbereich

Der Baustein Auslandskrankenversicherung gilt weltweit ab Ausreise aus Deutschland, jedoch nicht in Deutschland selbst und nicht in Ländern, in denen die versicherte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat oder als Arbeitnehmer gemeldet ist. Aufgrund internationaler Sanktionen besteht kein Versicherungsschutz im Iran, in Syrien, Nordkorea, der Krim-Region, Saporischschja, Cherson, den Regionen Donezk und Luhansk, Venezuela, Belarus, der Russischen Föderation, Afghanistan und Myanmar (Birma).

Dokumente

Policendetails

Auslandskrankenversicherung

Versicherungsschutz für medizinische Hilfe und Notfall-Behandlungen im Ausland während Reisen

QuelleKlausel 1.1Seite 8

Abschnitt: II. Umfang des Versicherungsschutzes > C. Auslandskrankenversicherung > 1. Was ist versichert?

Auf Ihrer Auslandsreise übernehmen wir die Kosten für eine medizinisch notwendige Versorgung, wenn Sie erkranken oder einen Unfall erleiden.

Reiserücktrittsversicherung

Erstattung von Stornokosten bei Nichtantritt der Reise aus versicherten Gründen

QuelleSeite 4

Abschnitt: II. Umfang des Versicherungsschutzes > A. Reiserücktrittsversicherung > 1. Was ist versichert?

Beim Reiserücktritts-Schutz übernehmen wir die Kosten, wenn Sie eine Reise stornieren, später antreten oder umbuchen müssen.

Reisegepäck-Schutz

Versicherungsschutz bei Verlust, Beschädigung oder Verspätung von Reisegepäck

QuelleSeite 10

Abschnitt: II. Umfang des Versicherungsschutzes > D. Reisegepäck-Schutz > 1. Was ist versichert?

Versichert ist, wenn Ihr versichertes Reisegepäck durch ein versichertes Ereignis während der Reise abhandenkommt oder beschädigt wird (Ziffer 1.1). Versichert ist ebenfalls, wenn Ihr versichertes Reisegepäck verspätet ankommt (Ziffer 1.2).

Rettungs- und Bergungskosten / Krankenrücktransport

Übernahme von Such-, Rettungs- und Bergungskosten bis maximal 15.000 Euro sowie der Kosten eines Krankenrücktransports, auch bei Reisen innerhalb Deutschlands

QuelleKlausel 2.1 / 2.2.1Seite 23

Abschnitt: X. Besonderer Teil – Krankenrücktransport/Bergung/Hilfe im Todesfall innerhalb Deutschlands > 2. Welche Leistungen erbringen wir? > 2.1 Krankenrücktransport / 2.2 Suche, Rettung oder Bergung

2.1 Krankenrücktransport Wenn Sie zurück transportiert werden müssen, übernehmen wir die Kosten für folgende Leistungen ... 2.2.1 Ist Ihre Suche, Rettung oder Bergung ... erforderlich, übernehmen wir die Kosten bis maximal 15.000 € pro Versicherungsfall.

Überraschungs-Schutz

Erstattung von Mietkosten bei wesentlicher Nichtübereinstimmung der Unterkunft mit der Buchungsbeschreibung

QuelleSeite 8

Abschnitt: II. Umfang des Versicherungsschutzes > B. Überraschungs-Schutz > 2. Welche Kosten übernehmen wir?

Wir erstatten die Mietkosten für die gesamte Dauer Ihres Mietvertrags. Bzw. die in Ihrer Buchungsbestätigung angegebenen Kosten für das Mietobjekt zuzüglich etwaiger Buchungskosten.

Maximale Reisedauer

Versicherungsschutz besteht maximal für die ersten 60 Tage der Reise

Quelle

Weltweiter Versicherungsschutz mit Ausnahmen

Weltweiter Versicherungsschutz gilt, mit Ausnahmen für sanktionierte Länder und Reisen mit Auswärtige-Amt-Warnung

QuelleSeite 2

Abschnitt: I. Allgemeine Regelungen zum Versicherungsvertrag > 1. Was ist versichert?

Bei der Reiserücktrittsversicherung, dem Überraschungs-Schutz, der Auslandskrankenversicherung, dem Reisegepäck-Schutz und beim Urlaubsservice besteht weltweit Versicherungsschutz (Ausnahmen siehe Ziffer 5.5, sanktionierte Länder).

Versicherungsbeginn

Versicherungsschutz ab gewähltem Versicherungsbeginn, frühestens ab Reisebuchung, endet mit Rückkehr oder spätestens 60 Tage nach Reisebeginn

Quelle

Automatische jährliche Verlängerung (nur Jahresschutz)

Bei Jahresschutz verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr, es sei denn, eine Partei kündigt

QuelleKlausel 11.2Seite 4

Abschnitt: I. Allgemeine Regelungen zum Versicherungsvertrag > 11. Wie lange läuft Ihr Versicherungsvertrag?

Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, sofern er nicht gekündigt wird.

Leistungsauszahlungsfrist

Sobald Leistungspflicht dem Grund und der Höhe nach festgestellt ist, erfolgt Auszahlung innerhalb von zwei Wochen

QuelleSeite 1

Abschnitt: Versicherungsbedingungen und wesentliche Merkmale der Versicherungsleistung

Ist die Leistungspflicht dem Grunde und der Höhe nach festgestellt, erfolgt die Auszahlung der Entschädigung binnen zwei Wochen.

Versicherungsträger

Premium Reiseversicherung wird von der Redion SA, Niederlassung für Deutschland angeboten

QuelleSeite 1

Abschnitt: Wichtige Informationen > Niederlassung, über die der Vertrag abgeschlossen wird und ladungsfähige Anschrift

Redion SA, Niederlassung für Deutschland, Nördliche Münchner Straße 27A, 82031 Grünwald, Hauptbevollmächtigter: Tim Schmidt, Handelsregister München: HRB 254820.

Quellen

CosmosDirekt Reiseversicherung