DFV Deutsche Familienversicherung AG
Deutsche Familienversicherung
Deutsche Familienversicherung is a Reiseversicherung for the Germany market with online purchase and 24/7 assistance.
Direktzahlung
Grundsätzlich zahlt der Versicherungsnehmer die Rechnungen zunächst selbst und erhält nach Einreichung der Originalbelege 100% der medizinisch notwendigen Kosten erstattet; bei medizinisch notwendiger stationärer Behandlung kann die DFV jedoch nach vorheriger Kontaktaufnahme mit dem 24-Stunden-Reise-Notrufservice eine Kostenübernahmegarantie erklären und direkt mit dem Krankenhaus bzw. Kostenträger abrechnen; Krankenrücktransporte werden mit Direktabrechnung organisiert.
Geografischer Geltungsbereich
Weltweit außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf das Ausland; das Staatsgebiet, in dem die versicherte Person ihren ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort hat, gilt nicht als Ausland.
Alleinstellungsmerkmale
- 100% Erstattung der medizinisch notwendigen Behandlungskosten im Ausland ohne Selbstbeteiligung.
- Voller weltweiter Versicherungsschutz einschließlich USA, Kanada und Mexiko ohne Beitragszuschlag für diese Reiseländer.
- Sowohl der Single- als auch der Familientarif wurden von Stiftung Warentest mit „sehr gut“ bewertet.
- 24-Stunden-Reise-Notrufservice, der medizinisch sinnvolle Krankenrücktransporte mit Direktabrechnung organisiert.
- Der Familientarif versichert Ehe-/Lebenspartner und Kinder auch dann, wenn diese die Auslandsreise allein antreten.
Leistungsgrenzen
Krankheitskosten (gesamt)
Gedeckt
Die DFV erstattet 100% der medizinisch notwendigen Behandlungskosten im Ausland (ambulante Behandlung, Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel, Krankenhausaufenthalte) ohne Selbstbeteiligung; die genaue Versicherungssumme ergibt sich nur aus Antrag bzw. Versicherungsschein, eine feste Obergrenze wird in den Produktunterlagen nicht genannt.
Medizinische Notfallbehandlung
Gedeckt
Medizinisch notwendige Heilbehandlung im Ausland wegen Krankheit oder Unfall (einschließlich Schwangerschaftskomplikationen, Früh- und Fehlgeburten, medizinisch notwendiger Schwangerschaftsabbrüche) wird zu 100% im Rahmen der Krankheitskosten übernommen.
Stationäre Krankenhausbehandlung
Gedeckt
Übernommen werden Unterkunft, Verpflegung sowie ärztliche und sonstige medizinisch notwendige Leistungen im Krankenhaus, zudem Unterkunft und Verpflegung einer Begleitperson, wenn ein versichertes minderjähriges Kind stationär behandelt werden muss; keine feste Obergrenze genannt.
Ambulante Behandlung
Gedeckt
Übernommen werden ambulante ärztliche Behandlungen mit freier Arztwahl, ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel, Heilmittel (z. B. Krankengymnastik) sowie erstmals auf der Reise erforderliche Hilfsmittel; keine feste Obergrenze genannt.
Zahnärztliche Notfallversorgung
Gedeckt
Übernommen werden schmerzstillende konservierende Zahnbehandlungen und die damit verbundenen einfachen Zahnfüllungen, Reparaturen von vorhandenem Zahnersatz sowie unfallbedingte provisorische Zahnkronen und herausnehmbarer Zahnersatz; Neuanfertigung von Zahnersatz, Kronen und Inlays ist ausgeschlossen.
Krankentransporte
Gedeckt
Übernommen werden der notwendige Transport in das nächst erreichbare, medizinisch geeignete Krankenhaus bzw. zum nächsten Arzt zur Erstversorgung, der Verlegungstransport sowie der Transport zurück in die Unterkunft; keine feste Obergrenze genannt.
Medizinisch sinnvoller Krankenrücktransport
Gedeckt
Übernommen wird der medizinisch sinnvolle und vertretbare Rücktransport zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus am Wohnort, je nach Erforderlichkeit boden-, luft- oder wassergebunden, auf Wunsch mit mitversicherter Begleitperson und/oder ärztlicher Begleitung; die 24-Stunden-Assistance organisiert dies mit Direktabrechnung.
Überführung des Leichnams / Bestattung im Ausland
10.000 €
Stirbt die versicherte Person im Ausland, übernimmt die DFV die Kosten der Überführung des Leichnams an den ständigen Wohnsitz bis maximal 10.000 €, oder die Kosten einer Bestattung vor Ort bis zur Höhe der Aufwendungen, die bei einer Überführung entstanden wären, ebenfalls höchstens bis zu 10.000 €; Kosten für Grabstelle, Grabstein und Trauerfeiern sind ausgeschlossen.
Such-, Rettungs- und Bergungskosten
Gedeckt
Such-, Rettungs- und Bergungskosten im Ausland nach einem Unfall oder Notfall sind versichert; eine feste Obergrenze wird in den Produktunterlagen nicht genannt.
COVID-19-Behandlung
-19 €
In den geprüften Produktunterlagen nicht erwähnt.
Vorerkrankungen
Ausgeschlossen
Kein Versicherungsschutz besteht für bereits vor Versicherungsbeginn eingetretene Versicherungsfälle, für Heilbehandlungen, die der alleinige Grund oder einer der Gründe für den Antritt der Reise waren, sowie für Heilbehandlungen, von denen bei Reiseantritt aufgrund ärztlicher Diagnose feststand, dass sie während der Reise stattfinden müssen; eine unvorhergesehene akute Verschlechterung einer stabilen chronischen Erkrankung ist nicht automatisch ausgeschlossen.
Wintersport-Deckung
Keine Grenze angegeben
In den geprüften Produktunterlagen nicht erwähnt.
Abenteuersport-Deckung
Keine Grenze angegeben
In den geprüften Produktunterlagen nicht allgemein erwähnt (nur Berufssportler, die sich bei einem Wettkampf verletzen, sind ausdrücklich ausgeschlossen).
Schwangerschaftskomplikationen
Gedeckt
Medizinisch notwendige Behandlungen bei Schwangerschaftskomplikationen, Frühgeburten, Fehlgeburten und medizinisch notwendigen Schwangerschaftsabbrüchen sind versichert; Untersuchung und Behandlung wegen Schwangerschaft, Entbindung und Schwangerschaftsvorsorge sind ausgeschlossen.
Privathaftpflicht
Keine Grenze angegeben
In den geprüften Produktunterlagen nicht erwähnt.
Rechtsschutz
Keine Grenze angegeben
In den geprüften Produktunterlagen nicht erwähnt.
24-Stunden-Reise-Notrufservice
Gedeckt
Die DFV bietet eine rund um die Uhr erreichbare Hotline für die versicherte Person und nahe Angehörige, die u. a. die Benennung von Fachärzten/Behandlungseinrichtungen, die Organisation von Verlegungs- und Krankenrücktransporten mit Direktabrechnung, die Überführung/Bestattung im Ausland, Arzt-Arzt-Gespräche sowie die Betreuung und Rückholung minderjähriger Kinder umfasst; sie besteht nur in Verbindung mit einer aktiven Auslandsreise-Krankenversicherung und nur, wenn im Versicherungsschein vereinbart.
Wichtige Bedingungen
Frist fur Assistance-Anruf
Eine feste Stundenfrist ist nicht vorgesehen, jedoch muss für eine bargeldlose stationäre Behandlung (Kostenübernahmegarantie) unverzüglich, soweit möglich und zumutbar, der 24-Stunden-Reise-Notrufservice der DFV kontaktiert werden.
Nicht autorisierte Behandlung
Übersteigt eine Heilbehandlung oder die geforderte Vergütung das medizinisch notwendige Maß oder ist sie für die Verhältnisse des Reiselandes nicht angemessen, kann die DFV ihre Leistung auf einen angemessenen Betrag herabsetzen; eine Direktabrechnung bzw. Kostenübernahmegarantie ist nur bei vorheriger Kontaktaufnahme mit dem Notrufservice möglich.
Abschluss im Ausland
Der Vertrag muss vor dem Grenzübertritt in Deutschland abgeschlossen werden; wird der Vertrag während einer Auslandsreise abgeschlossen, besteht für diese Reise kein Versicherungsschutz.
Chronische Erkrankungen
Unvorhergesehene akute Verschlechterungen chronischer Erkrankungen während der Reise sind mitversichert, jedoch sind Heilbehandlungen ausgeschlossen, die aufgrund einer bereits vor Reiseantritt gestellten ärztlichen Diagnose während der Reise stattfinden mussten.
Schwangerschaft
Regelmäßige Schwangerschaftsvorsorge und Entbindung sind nicht versichert, jedoch sind medizinisch notwendige Behandlungen bei Schwangerschaftskomplikationen, Frühgeburten, Fehlgeburten und medizinisch notwendigen Schwangerschaftsabbrüchen eingeschlossen.
Vorerkrankungsausschluesse
Kein Versicherungsschutz besteht für bereits vor Versicherungsbeginn eingetretene Versicherungsfälle sowie für Heilbehandlungen, die der alleinige Grund oder einer der Gründe für den Antritt der Reise waren.
Begrenzung der Deckungsdauer
Der Versicherungsschutz gilt für die ersten zwei Monate jeder Auslandsreise; er beginnt mit der Ausreise aus Deutschland und endet mit der Wiedereinreise nach Deutschland oder nach Ablauf von zwei Monaten, je nachdem, was zuerst eintritt.
Wo kaufen
Policendetails
Medizinisch sinnvoller Krankenrücktransport
Übernahme der Kosten für medizinisch notwendigen Krankenrücktransport aus dem weltweiten Ausland
QuelleQuelle nicht mehr erreichbarSuch- und Rettungskosten
Übernahme von Such- und Rettungskosten im Ausland
QuelleQuelle nicht mehr erreichbarAmbulante Behandlungen
Erstattung von Arztbesuchen, Behandlungen und Medikamenten im Ausland
QuelleQuelle nicht mehr erreichbarStationäre Krankenhausbehandlung
Übernahme der Kosten für stationäre Krankenhausbehandlung im Ausland
QuelleQuelle nicht mehr erreichbarVersicherungsdauer pro Reise
Versicherungsschutz besteht für die ersten zwei Monate jeder Auslandsreise
QuelleQuelle nicht mehr erreichbarErstattungsmodell
Grundsätzlich werden alle Rechnungen zunächst von der versicherten Person bezahlt; DFV erstattet nach Einreichung der Originalbelege 100% der Kosten
QuelleAbschluss vor Abreise erforderlich
Versicherungsvertrag muss vor Grenzübertritt abgeschlossen sein; kein Versicherungsschutz bei Abschluss nach Grenzübertritt
QuelleAusschluss von Vorerkrankungen
Heilbehandlungen, die der Grund für eine Auslandsreise waren oder aufgrund ärztlicher Diagnose während der Reise stattfinden müssen, sind nicht versichert
QuelleAusschluss bei Krieg und Reisewarnung
Kein Versicherungsschutz bei Reisen in oder durch Staaten, auf deren Gebiet bereits Krieg oder Bürgerkrieg herrscht oder Reisewarnungen durch das Auswärtige Amt ausgesprochen wurden
QuelleFamilientarif Versicherungsumfang
Familientarif umfasst die versicherte Person, den in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehegatten oder Lebenspartner und deren Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder)
QuelleQuelle nicht mehr erreichbar24-Stunden-Reise-Notrufservice
DFV bietet rund um die Uhr (24 Stunden) Reise-Notrufservice bei Krankheit im Ausland
QuelleQuelle nicht mehr erreichbarWeltweiter Versicherungsschutz ohne länderbezogene Einschränkungen
Versicherungsschutz erstreckt sich auf das weltweite Ausland ohne Länderausnahmen, auch für USA, Kanada, Mexiko ohne Beitragszuschlag
QuelleQuelle nicht mehr erreichbarKeine Selbstbeteiligung
Erstattung von 100% der medizinisch notwendigen Krankheitskosten ohne Selbstbeteiligung
QuelleQuellen
- https://www.deutsche-familienversicherung.de/gesundheit-vorsorge/krankenzusatzversicherung/auslandskrankenversicherung/
- https://www.deutsche-familienversicherung.de/versicherungen/auslandskrankenversicherung/Quelle nicht mehr erreichbar
- https://www.dfv.ag/fileadmin/pdf/kkh/versicherunsgbedingungen/KV_MP_VB534_1307_Bedingungen_AKV.pdf