Aus Quelldokumenten geprüft

DFV Deutsche Familienversicherung AG

Deutsche Familienversicherung

Deutsche Familienversicherung is a Reiseversicherung for the Germany market with online purchase and 24/7 assistance.

Zuletzt verifiziert am 28.08.2026Gepruft von: Boleron EUVersicherungsbedingungen: 2019-02-01Risikoträger: DFV Deutsche Familienversicherung AG
Online-Abschluss24/7 Assistance

Direktzahlung

Grundsätzlich zahlt der Versicherungsnehmer die Rechnungen zunächst selbst und erhält nach Einreichung der Originalbelege 100% der medizinisch notwendigen Kosten erstattet; bei medizinisch notwendiger stationärer Behandlung kann die DFV jedoch nach vorheriger Kontaktaufnahme mit dem 24-Stunden-Reise-Notrufservice eine Kostenübernahmegarantie erklären und direkt mit dem Krankenhaus bzw. Kostenträger abrechnen; Krankenrücktransporte werden mit Direktabrechnung organisiert.

Geografischer Geltungsbereich

Weltweit außerhalb der Bundesrepublik Deutschland

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf das Ausland; das Staatsgebiet, in dem die versicherte Person ihren ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort hat, gilt nicht als Ausland.

Alleinstellungsmerkmale

  • 100% Erstattung der medizinisch notwendigen Behandlungskosten im Ausland ohne Selbstbeteiligung.
  • Voller weltweiter Versicherungsschutz einschließlich USA, Kanada und Mexiko ohne Beitragszuschlag für diese Reiseländer.
  • Sowohl der Single- als auch der Familientarif wurden von Stiftung Warentest mit „sehr gut“ bewertet.
  • 24-Stunden-Reise-Notrufservice, der medizinisch sinnvolle Krankenrücktransporte mit Direktabrechnung organisiert.
  • Der Familientarif versichert Ehe-/Lebenspartner und Kinder auch dann, wenn diese die Auslandsreise allein antreten.

Leistungsgrenzen

Krankheitskosten (gesamt)

Gedeckt

Die DFV erstattet 100% der medizinisch notwendigen Behandlungskosten im Ausland (ambulante Behandlung, Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel, Krankenhausaufenthalte) ohne Selbstbeteiligung; die genaue Versicherungssumme ergibt sich nur aus Antrag bzw. Versicherungsschein, eine feste Obergrenze wird in den Produktunterlagen nicht genannt.

Quelle

Medizinische Notfallbehandlung

Gedeckt

Medizinisch notwendige Heilbehandlung im Ausland wegen Krankheit oder Unfall (einschließlich Schwangerschaftskomplikationen, Früh- und Fehlgeburten, medizinisch notwendiger Schwangerschaftsabbrüche) wird zu 100% im Rahmen der Krankheitskosten übernommen.

Quelle

Stationäre Krankenhausbehandlung

Gedeckt

Übernommen werden Unterkunft, Verpflegung sowie ärztliche und sonstige medizinisch notwendige Leistungen im Krankenhaus, zudem Unterkunft und Verpflegung einer Begleitperson, wenn ein versichertes minderjähriges Kind stationär behandelt werden muss; keine feste Obergrenze genannt.

QuelleQuelle nicht mehr erreichbar

Ambulante Behandlung

Gedeckt

Übernommen werden ambulante ärztliche Behandlungen mit freier Arztwahl, ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel, Heilmittel (z. B. Krankengymnastik) sowie erstmals auf der Reise erforderliche Hilfsmittel; keine feste Obergrenze genannt.

QuelleQuelle nicht mehr erreichbar

Zahnärztliche Notfallversorgung

Gedeckt

Übernommen werden schmerzstillende konservierende Zahnbehandlungen und die damit verbundenen einfachen Zahnfüllungen, Reparaturen von vorhandenem Zahnersatz sowie unfallbedingte provisorische Zahnkronen und herausnehmbarer Zahnersatz; Neuanfertigung von Zahnersatz, Kronen und Inlays ist ausgeschlossen.

QuelleQuelle nicht mehr erreichbar

Krankentransporte

Gedeckt

Übernommen werden der notwendige Transport in das nächst erreichbare, medizinisch geeignete Krankenhaus bzw. zum nächsten Arzt zur Erstversorgung, der Verlegungstransport sowie der Transport zurück in die Unterkunft; keine feste Obergrenze genannt.

QuelleQuelle nicht mehr erreichbar

Medizinisch sinnvoller Krankenrücktransport

Gedeckt

Übernommen wird der medizinisch sinnvolle und vertretbare Rücktransport zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus am Wohnort, je nach Erforderlichkeit boden-, luft- oder wassergebunden, auf Wunsch mit mitversicherter Begleitperson und/oder ärztlicher Begleitung; die 24-Stunden-Assistance organisiert dies mit Direktabrechnung.

QuelleQuelle nicht mehr erreichbar

Überführung des Leichnams / Bestattung im Ausland

10.000 €

Stirbt die versicherte Person im Ausland, übernimmt die DFV die Kosten der Überführung des Leichnams an den ständigen Wohnsitz bis maximal 10.000 €, oder die Kosten einer Bestattung vor Ort bis zur Höhe der Aufwendungen, die bei einer Überführung entstanden wären, ebenfalls höchstens bis zu 10.000 €; Kosten für Grabstelle, Grabstein und Trauerfeiern sind ausgeschlossen.

QuelleQuelle nicht mehr erreichbar

Such-, Rettungs- und Bergungskosten

Gedeckt

Such-, Rettungs- und Bergungskosten im Ausland nach einem Unfall oder Notfall sind versichert; eine feste Obergrenze wird in den Produktunterlagen nicht genannt.

QuelleQuelle nicht mehr erreichbar

COVID-19-Behandlung

-19 €

In den geprüften Produktunterlagen nicht erwähnt.

QuelleQuelle nicht mehr erreichbar

Vorerkrankungen

Ausgeschlossen

Kein Versicherungsschutz besteht für bereits vor Versicherungsbeginn eingetretene Versicherungsfälle, für Heilbehandlungen, die der alleinige Grund oder einer der Gründe für den Antritt der Reise waren, sowie für Heilbehandlungen, von denen bei Reiseantritt aufgrund ärztlicher Diagnose feststand, dass sie während der Reise stattfinden müssen; eine unvorhergesehene akute Verschlechterung einer stabilen chronischen Erkrankung ist nicht automatisch ausgeschlossen.

QuelleQuelle nicht mehr erreichbar

Wintersport-Deckung

Keine Grenze angegeben

In den geprüften Produktunterlagen nicht erwähnt.

QuelleQuelle nicht mehr erreichbar

Abenteuersport-Deckung

Keine Grenze angegeben

In den geprüften Produktunterlagen nicht allgemein erwähnt (nur Berufssportler, die sich bei einem Wettkampf verletzen, sind ausdrücklich ausgeschlossen).

QuelleQuelle nicht mehr erreichbar

Schwangerschaftskomplikationen

Gedeckt

Medizinisch notwendige Behandlungen bei Schwangerschaftskomplikationen, Frühgeburten, Fehlgeburten und medizinisch notwendigen Schwangerschaftsabbrüchen sind versichert; Untersuchung und Behandlung wegen Schwangerschaft, Entbindung und Schwangerschaftsvorsorge sind ausgeschlossen.

Quelle

Privathaftpflicht

Keine Grenze angegeben

In den geprüften Produktunterlagen nicht erwähnt.

QuelleQuelle nicht mehr erreichbar

Rechtsschutz

Keine Grenze angegeben

In den geprüften Produktunterlagen nicht erwähnt.

QuelleQuelle nicht mehr erreichbar

24-Stunden-Reise-Notrufservice

Gedeckt

Die DFV bietet eine rund um die Uhr erreichbare Hotline für die versicherte Person und nahe Angehörige, die u. a. die Benennung von Fachärzten/Behandlungseinrichtungen, die Organisation von Verlegungs- und Krankenrücktransporten mit Direktabrechnung, die Überführung/Bestattung im Ausland, Arzt-Arzt-Gespräche sowie die Betreuung und Rückholung minderjähriger Kinder umfasst; sie besteht nur in Verbindung mit einer aktiven Auslandsreise-Krankenversicherung und nur, wenn im Versicherungsschein vereinbart.

QuelleQuelle nicht mehr erreichbar

Wichtige Bedingungen

Frist fur Assistance-Anruf

Eine feste Stundenfrist ist nicht vorgesehen, jedoch muss für eine bargeldlose stationäre Behandlung (Kostenübernahmegarantie) unverzüglich, soweit möglich und zumutbar, der 24-Stunden-Reise-Notrufservice der DFV kontaktiert werden.

Nicht autorisierte Behandlung

Übersteigt eine Heilbehandlung oder die geforderte Vergütung das medizinisch notwendige Maß oder ist sie für die Verhältnisse des Reiselandes nicht angemessen, kann die DFV ihre Leistung auf einen angemessenen Betrag herabsetzen; eine Direktabrechnung bzw. Kostenübernahmegarantie ist nur bei vorheriger Kontaktaufnahme mit dem Notrufservice möglich.

Abschluss im Ausland

Der Vertrag muss vor dem Grenzübertritt in Deutschland abgeschlossen werden; wird der Vertrag während einer Auslandsreise abgeschlossen, besteht für diese Reise kein Versicherungsschutz.

Chronische Erkrankungen

Unvorhergesehene akute Verschlechterungen chronischer Erkrankungen während der Reise sind mitversichert, jedoch sind Heilbehandlungen ausgeschlossen, die aufgrund einer bereits vor Reiseantritt gestellten ärztlichen Diagnose während der Reise stattfinden mussten.

Schwangerschaft

Regelmäßige Schwangerschaftsvorsorge und Entbindung sind nicht versichert, jedoch sind medizinisch notwendige Behandlungen bei Schwangerschaftskomplikationen, Frühgeburten, Fehlgeburten und medizinisch notwendigen Schwangerschaftsabbrüchen eingeschlossen.

Vorerkrankungsausschluesse

Kein Versicherungsschutz besteht für bereits vor Versicherungsbeginn eingetretene Versicherungsfälle sowie für Heilbehandlungen, die der alleinige Grund oder einer der Gründe für den Antritt der Reise waren.

Begrenzung der Deckungsdauer

Der Versicherungsschutz gilt für die ersten zwei Monate jeder Auslandsreise; er beginnt mit der Ausreise aus Deutschland und endet mit der Wiedereinreise nach Deutschland oder nach Ablauf von zwei Monaten, je nachdem, was zuerst eintritt.

Wo kaufen

Dokumente

Versicherungsbedingungen DFV-AuslandsreiseSchutz (inkl. Anhang und Assistance-Beschreibung)

Versicherungsbedingungen

Öffnen

Leistungs- und Beitragsübersicht (Anhang)

Leistungsübersicht

Öffnen

Informationsblatt zu Versicherungsprodukten (IPID)

IPID

Öffnen

Policendetails

Medizinisch sinnvoller Krankenrücktransport

Übernahme der Kosten für medizinisch notwendigen Krankenrücktransport aus dem weltweiten Ausland

QuelleQuelle nicht mehr erreichbar

Such- und Rettungskosten

Übernahme von Such- und Rettungskosten im Ausland

QuelleQuelle nicht mehr erreichbar

Ambulante Behandlungen

Erstattung von Arztbesuchen, Behandlungen und Medikamenten im Ausland

QuelleQuelle nicht mehr erreichbar

Stationäre Krankenhausbehandlung

Übernahme der Kosten für stationäre Krankenhausbehandlung im Ausland

QuelleQuelle nicht mehr erreichbar

Versicherungsdauer pro Reise

Versicherungsschutz besteht für die ersten zwei Monate jeder Auslandsreise

QuelleQuelle nicht mehr erreichbar

Erstattungsmodell

Grundsätzlich werden alle Rechnungen zunächst von der versicherten Person bezahlt; DFV erstattet nach Einreichung der Originalbelege 100% der Kosten

Quelle

Abschluss vor Abreise erforderlich

Versicherungsvertrag muss vor Grenzübertritt abgeschlossen sein; kein Versicherungsschutz bei Abschluss nach Grenzübertritt

Quelle

Ausschluss von Vorerkrankungen

Heilbehandlungen, die der Grund für eine Auslandsreise waren oder aufgrund ärztlicher Diagnose während der Reise stattfinden müssen, sind nicht versichert

Quelle

Ausschluss bei Krieg und Reisewarnung

Kein Versicherungsschutz bei Reisen in oder durch Staaten, auf deren Gebiet bereits Krieg oder Bürgerkrieg herrscht oder Reisewarnungen durch das Auswärtige Amt ausgesprochen wurden

Quelle

Familientarif Versicherungsumfang

Familientarif umfasst die versicherte Person, den in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehegatten oder Lebenspartner und deren Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder)

QuelleQuelle nicht mehr erreichbar

24-Stunden-Reise-Notrufservice

DFV bietet rund um die Uhr (24 Stunden) Reise-Notrufservice bei Krankheit im Ausland

QuelleQuelle nicht mehr erreichbar

Weltweiter Versicherungsschutz ohne länder­bezogene Einschränkungen

Versicherungsschutz erstreckt sich auf das weltweite Ausland ohne Länderausnahmen, auch für USA, Kanada, Mexiko ohne Beitragszuschlag

QuelleQuelle nicht mehr erreichbar

Keine Selbstbeteiligung

Erstattung von 100% der medizinisch notwendigen Krankheitskosten ohne Selbstbeteiligung

Quelle

Quellen