Sparkassen DirektVersicherung AG (S Direktversicherung Aktiengesellschaft)
Sparkassen-DirektVersicherung
Sparkassen-DirektVersicherung is a Reiseversicherung for the Germany market with online purchase and 24/7 assistance.
Direktzahlung
Bei einer Krankenhausbehandlung im Ausland kann die URV eine Kostenübernahmegarantie gegenüber dem behandelnden Krankenhaus abgeben, sodass keine Vorauszahlung durch die versicherte Person nötig ist; andere Kosten (z. B. Arzt, Apotheke) werden in der Regel zunächst selbst verauslagt und nach Einreichung der Originalrechnungen erstattet.
Geografischer Geltungsbereich
Weltweit (im Ausland)
Versicherungsschutz besteht nur im Ausland; als Ausland gelten weder die Bundesrepublik Deutschland noch das Staatsgebiet, in dem die versicherte Person ihren Wohnsitz hat.
Alleinstellungsmerkmale
- Angeboten in Kooperation mit der Union Reiseversicherung (URV), einem spezialisierten Reiseversicherer und Partner aus der Sparkassen-Finanzgruppe.
- Weltweiter 24-Stunden-Notruf-Service, der an 365 Tagen im Jahr für medizinische Auskünfte sowie die Koordination von Behandlung oder Rücktransport erreichbar ist.
- Wahl zwischen Tarifen mit oder ohne Selbstbehalt, wodurch Kunden Kosten und Eigenrisiko individuell abstimmen können.
- Erhältlich als Einmal- oder Jahrespolice mit weltweitem Geltungsbereich, wahlweise kombiniert mit Auslandskrankenversicherung im Travel-Paket.
- In Krankenhäusern im Ausland müssen Kunden in der Regel nicht in Vorleistung gehen, da die URV die Kosten direkt mit dem behandelnden Krankenhaus abrechnen kann.
Leistungsgrenzen
Krankheitskosten im Ausland
Gedeckt
Deckt die Kosten der medizinisch notwendigen Heilbehandlung (Ärzte, Zahnärzte, Krankenhaus inkl. Operationen, verordnete Arzneimittel, Heil-/Hilfsmittel, alternative Heilbehandlungen) bei Krankheit oder Unfall im Ausland. Die Bedingungen nennen keine ausdrückliche Höchstsumme für diese Leistung.
Medizinische Notfallbehandlung im Ausland
Gedeckt
Notfall- und akute Behandlungskosten bei Krankheit oder Unfall im Ausland sind von Beginn an versichert (freie Arzt-, Zahnarzt- und Krankenhauswahl im Ausland); keine ausdrückliche Höchstsumme genannt.
Stationäre Krankenhausbehandlung im Ausland
Gedeckt
Deckt die stationäre Krankenhausbehandlung im Ausland einschließlich Operationen und Unterkunft/Verpflegung sowie die Mitaufnahme einer Begleitperson bei stationärer Behandlung eines minderjährigen Kindes; keine Höchstsumme für die Behandlungskosten genannt. Übernimmt ein anderer Kostenträger die stationären Kosten bereits (teilweise) oder wird keine Erstattung der Heilbehandlungskosten gewünscht, wird stattdessen ein Krankenhaustagegeld von bis zu 30 Euro pro Tag gezahlt.
Ambulante Behandlung im Ausland
Gedeckt
Deckt Beratungen und Behandlungen durch Ärzte, Zahnärzte, Heilpraktiker, Physiotherapeuten, Chiropraktiker und Osteopathen im Ausland sowie verordnete Arznei- und Heilmittel; keine Höchstsumme genannt.
Schmerzstillende Zahnbehandlung im Ausland
Gedeckt
Deckt schmerzstillende Zahnbehandlungen und notwendige Zahnfüllungen in einfacher Ausführung, einschließlich provisorischem Zahnersatz sowie Reparaturen von Zahnersatz/-prothesen. Neuanfertigung von Zahnersatz, Kronen und Inlays ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Krankentransport im Ausland
Gedeckt
Deckt den Transport durch Rettungsdienste (Kranken-/Rettungswagen, Rettungshubschrauber) in das nächstgelegene geeignete Krankenhaus sowie den medizinisch erforderlichen Verlegungstransport in ein anderes Krankenhaus im Ausland ohne genannte Höchstsumme. Erfolgt der Transport nicht durch einen anerkannten Rettungsdienst (z. B. Taxi), ist die Erstattung auf 30 Euro je Versicherungsfall begrenzt.
Medizinisch sinnvoller Krankenrücktransport ins Inland
Gedeckt
Deckt einen medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport nach Deutschland (bzw. in den Wohnsitzstaat), z. B. wenn eine stationäre Behandlung voraussichtlich länger als 14 Tage dauert oder die Heilbehandlungskosten im Ausland die Rücktransportkosten übersteigen würden, einschließlich Kosten für eine medizinisch sinnvolle Begleitperson. Der Rücktransport muss durch die URV/den Notruf-Service organisiert werden; andernfalls ist die Leistung auf die Kosten begrenzt, die bei einer Organisation durch den Versicherer angefallen wären.
Überführung / Bestattung im Ausland
Gedeckt
Verstirbt die versicherte Person im Ausland, übernimmt der Versicherer die Kosten einer Bestattung im Ausland oder alternativ die Kosten der Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland vor Grenzübertritt; keine Höchstsumme genannt.
Such-, Rettungs- und Bergungskosten
2.500 €
Im Rahmen der Auslandsreise-Krankenversicherung werden Such-, Rettungs- und Bergungskosten öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Rettungsdienste bis zu 2.500 Euro je versicherte Person und Versicherungsfall erstattet, sofern sich unmittelbar eine stationäre Behandlung anschließt. Im Rahmen des mitversicherten Notfall-Service-Bausteins (z. B. im Travel-Paket) besteht alternativ eine Leistung bis zu 5.000 Euro, ohne dass eine anschließende stationäre Behandlung Voraussetzung ist.
COVID-19-Behandlung im Ausland
Gedeckt
Die allgemeine Pandemie-Definition/-Einschränkung in den Bedingungen gilt ausdrücklich nicht für SARS-CoV-2 (Covid-19); eine Covid-19-Erkrankung im Ausland wird daher wie jede andere Krankheit im Rahmen der Krankheitskosten-Leistung behandelt und erstattet.
Vorerkrankungen
Bedingt
Die Behandlung von Erkrankungen, die bereits vor Reiseantritt diagnostiziert wurden und bei denen dem Versicherten eine erhebliche Wahrscheinlichkeit der Verschlechterung während der Reise bekannt war, ist ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht, wenn die Reise angetreten wird, weil der Ehe-/Lebenspartner oder ein Verwandter ersten Grades verstorben ist; unerwartete Verschlechterungen des Gesundheitszustands bei chronischen Erkrankungen bleiben versichert.
Wintersport-Deckung
Keine Grenze angegeben
In den geprüften Unterlagen wurde keine gesonderte Wintersport-Leistung oder ein entsprechender Ausschluss gefunden.
Deckung für Abenteuersport
Keine Grenze angegeben
In den geprüften Unterlagen wurde keine gesonderte Leistung oder ein Ausschluss für Abenteuer-/Risikosport gefunden.
Schwangerschaftskomplikationen im Ausland
Gedeckt
Deckt die medizinisch notwendige Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen im Ausland, definiert als Frühgeburten, notfallbedingte Schwangerschaftsabbrüche und Fehlgeburten. Allgemeine Kosten für Schwangerschaft, Entbindung und Wochenbetterkrankungen darüber hinaus sind ausgeschlossen.
Auslandshaftpflicht
Keine Grenze angegeben
In den geprüften Unterlagen zu diesem Produkt wurde keine Auslandshaftpflicht-Leistung gefunden.
Rechtsbeistand / Kautionsvorschuss im Ausland
12.500 €
Nur in Travel-Paket
Im Rahmen des mitversicherten Notfall-Service-Bausteins legt der Versicherer bis zu 2.500 Euro für Gerichts-, Anwalts- und Dolmetscherkosten sowie bis zu 12.500 Euro für Strafkautionen aus, wenn die versicherte Person im Ausland verhaftet wird oder Haft droht. Es handelt sich um rückzahlbare Vorschüsse (Rückzahlung innerhalb von 3 Monaten nach Auszahlung fällig), nicht um Entschädigungsleistungen.
24-Stunden-Notruf-Service
Gedeckt
Ein weltweiter 24-Stunden-Notruf-Service ist an 365 Tagen im Jahr erreichbar (+49 211 5363-439) für medizinische Auskünfte, Arzt-/Krankenhausvermittlung, Koordination von Krankenhausbehandlung und Rücktransport sowie die Organisation der Betreuung mitreisender minderjähriger Kinder.
Wichtige Bedingungen
Frist fur Assistance-Anruf
Tritt ein Versicherungsfall (Krankheit, Unfall oder Tod) im Rahmen des Notfall-Service-Bausteins ein, muss die versicherte Person bzw. im Todesfall deren Rechtsnachfolger sich sofort an den 24-Stunden-Notruf-Service wenden.
Nicht autorisierte Behandlung
Bei vorsätzlicher Verletzung der Obliegenheiten (z. B. Benachrichtigung des Notruf-Service, Einreichung von Originalbelegen) entfällt der Versicherungsschutz; bei grob fahrlässiger Verletzung ist der Versicherer berechtigt, die Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens zu kürzen.
Abschluss im Ausland
Der Vertrag kann nur vor Reiseantritt abgeschlossen werden, spätestens 30 Tage vor dem geplanten Reisebeginn (bei kurzfristigen Buchungen innerhalb von 30 Tagen: am Buchungstag oder innerhalb der folgenden 7 Tage); ein Abschluss ist nicht mehr möglich, wenn die Reise bereits angetreten bzw. die versicherte Person bereits im Ausland ist.
Chronische Erkrankungen
Unerwartete Verschlechterungen des Gesundheitszustands bei chronischen Erkrankungen bleiben versichert, auch wenn Vorerkrankungen mit bekannter erheblicher Verschlechterungswahrscheinlichkeit während der Reise ansonsten ausgeschlossen sind.
Schwangerschaft
Allgemeine Aufwendungen für Schwangerschaft, Schwangerschaftsabbruch, Entbindung und Wochenbetterkrankungen sind ausgeschlossen, mit Ausnahme der ausdrücklich versicherten Komplikationen: Frühgeburt, notfallbedingter Schwangerschaftsabbruch und Fehlgeburt.
Vorerkrankungsausschluesse
Die Behandlung einer bereits vor Reiseantritt diagnostizierten Erkrankung ist ausgeschlossen, wenn der versicherten Person eine erhebliche Wahrscheinlichkeit der Verschlechterung während der Reise bekannt war; Ausnahmen gelten, wenn die Reise wegen des Todes des Ehe-/Lebenspartners oder eines Verwandten ersten Grades angetreten wurde, oder wenn die Verschlechterung einer chronischen Erkrankung unerwartet war.
Begrenzung der Deckungsdauer
Der Versicherungsschutz der Auslandsreise-Krankenversicherung beginnt mit dem Grenzübertritt ins Ausland und endet mit der Rückkehr nach Deutschland; er ist auf maximal 56 Tage je Reise begrenzt (sowohl bei Einmal- als auch bei Jahresversicherung). Er verlängert sich, wenn aufgrund des Versicherungsfalls keine Transportfähigkeit für die Rückreise besteht.
Dokumente
Versicherungsbedingungen – URV/UKV Reiseversicherung (Stand 01.07.2025)
Versicherungsbedingungen
Vorherige Fassung der Versicherungsbedingungen (Stand 01.06.2024)
Sonstiges Dokument
IPID – Auslandsreise-Krankenversicherung (Einzel-Reisekrankenschutz)
IPID
Übersichtsseite Dokumente und Downloads
Sonstiges Dokument
Policendetails
Medizinische Notfallkosten im Ausland
Leistung bei Notfall-Krankenhausaufenthalt und medizinischem Rücktransport aus dem Ausland
Quelle24-Stunden-Notfall-Service
Telefonisc Support bei Arztvermittlung, Krankenhaussuche und medizinische Auskünfte rund um die Uhr
QuelleMedizinisch notwendiger Rücktransport
Übernahme von medizinisch sinnvollem und vertretbarem Rücktransport aus dem Ausland bei ernstlichen Krankheits- oder Unfallfolgen
QuelleReiserücktrittskosten-Versicherung
Erstattung von Stornokosten bei Stornierung wegen Krankheit, Unfall, Jobverlust oder anderer versicherter Gründe
QuelleReiseabbruch und Rückreiseschutz
Übernahme von Zusatzkosten bei vorzeitigem Reiseabbruch oder verzögerter Rückreise wegen versicherter Gründe
QuelleDauerhafter Wohnsitz in Deutschland
Nur Personen mit dauerhaftem Wohnsitz in Deutschland sind versichert in der Auslandsreisekrankenversicherung
QuelleBundesrepublik Deutschland und Wohnstaat ausgeschlossen
Versicherungsschutz besteht nur im Ausland, nicht in Deutschland oder im Land des Wohnsitzes
QuelleVorerkrankungen-Ausschlussfenster
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
Erkrankungen, die bei Reisebuchung bereits bekannt waren oder in den letzten 6 Monaten vor Versicherungsabschluss behandelt wurden, sind nicht versichert
QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des VersicherersReisen zu Behandlungszwecken ausgeschlossen
Versicherungsschutz entfällt, wenn medizinische Behandlung alleiniger oder mitursächlicher Grund für die Reise ist
QuelleKostenübernahmegarantien und Erstattung
URV leistet Kostenübernahmegarantien an Ärzte und Krankenhäuser; Erstattung an Versicherter für andere Kosten
QuelleAbschluss-Frist Einzelreise
Versicherung bis spätestens 30 Tage vor Reisebeginn; bei Buchung innerhalb 29 Tagen: Abschluss am Buchungstag oder spätestens 7 Tage danach
QuelleReisedauer-Limit pro Jahr
Jahrespolice deckt einzelne Reisen bis 56 Tage; ganzjähriger Schutz für alle Reisen im Jahr
QuelleQuellen
- https://reiseversicherung24.org/anbieter/urv-union-reiseversicherung/
- https://www.reiseversicherung-vergleich.info/fileadmin/insurances/pdf/urv-reiseversicherung.pdf
- https://www.reiseversicherung.com/reiseversicherungen/reiseversicherung_paket/flugreise_versicherung/urv_reisepaket_flugreise.html
- https://www.sparkassen-direkt.de/produkte/reiseversicherung
- https://www.urv.de/auslandskrankenversicherung