Prüfung ausstehend

EUROPA Versicherung AG / EUROPA Lebensversicherung AG

EUROPA

EUROPA is a Reiseversicherung for the Germany market with online purchase and 24/7 assistance.

Zuletzt verifiziert am 28.08.2026Gepruft von: Boleron EURisikoträger: EUROPA Versicherung AG
Online-Abschluss24/7 Assistance

Direktzahlung

Die Versicherungsbedingungen (AVB) der Auslandsreisekrankenversicherung der EUROPA Versicherung AG (Tarife ERK-56/ERK-V) beschreiben ein Erstattungsmodell und keine direkte Abrechnung mit Leistungserbringern: Der Versicherer leistet gegen Vorlage der erforderlichen Nachweise direkt an die versicherte Person und ist zur Leistung nur verpflichtet, wenn die Original-Kostenbelege vorgelegt werden. Auch der eigene Schadenprozess der EUROPA bestätigt dies – das ausgefüllte Schadenformular ist inklusive der Originalrechnungen per Post oder E-Mail an die EUROPA Versicherung AG zu senden, damit die Kosten nachträglich erstattet werden; eine direkte Abrechnung mit Krankenhaus oder Arzt vor Ort ist in den Unterlagen nicht beschrieben.

Geografischer Geltungsbereich

Weltweit, außerhalb des Heimatlandes des Versicherungsnehmers

Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Grenzübertritt bei einer vorübergehenden Auslandsreise und gilt für Urlaubs- und Geschäftsreisen.

Startpreis

12 €

Richtwert — Preisannahmen nicht angegeben

Alleinstellungsmerkmale

  • Einstiegsbeitrag ab nur 12 Euro pro Jahr für Einzelpersonen bis 64 Jahre.
  • Bestehender Versicherungsschutz kann flexibel über 56 Tage hinaus bis zu 365 Tage zu einem günstigen Aufpreis erweitert werden, ohne eine neue Police abschließen zu müssen.
  • Vom Marktforschungsinstitut ServiceValue im Auftrag von Focus Money mit „sehr gut“ für die Regulierung des Leistungsfalls bewertet (Januar 2024).
  • Eigener, separat bepreister Tarif für Reisende ab 65 Jahren.
  • 24-Stunden-Notruf steht Versicherten im Schadensfall weltweit zur Verfügung.

Leistungsgrenzen

Behandlungskosten im Ausland

Gedeckt

Deckt Kosten für medizinisch notwendige ambulante und stationäre Behandlung im Ausland; die geprüften Seiten nennen keine konkrete Höchstgrenze.

Quelle

Notfallbehandlung

Gedeckt

Behandlung nach Unfall oder plötzlicher Erkrankung im Ausland ist abgedeckt, veranschaulicht auf der Produktseite durch ein Kundenbeispiel eines im Ausland behandelten Snowboardunfalls.

Quelle

Stationäre Krankenhausbehandlung

Gedeckt

Deckt Kosten für medizinisch notwendige stationäre Krankenhausbehandlung im Ausland; in den geprüften Quellen ist keine konkrete Höchstgrenze genannt.

Quelle

Ambulante Behandlung

Gedeckt

Deckt Kosten für ärztliche Behandlung und Medikamente bei ambulanter Behandlung im Ausland; in den geprüften Quellen ist keine konkrete Höchstgrenze genannt.

Quelle

Schmerzstillende Zahnbehandlung

Keine Grenze angegeben

In den geprüften Quellen nicht angegeben.

Quelle

Örtlicher Krankentransport

Keine Grenze angegeben

In den geprüften Quellen nicht gesondert angegeben.

Quelle

Medizinischer Krankenrücktransport

Gedeckt

Übernahme der Kosten für medizinisch sinnvollen und vertretbaren Krankenrücktransport ins Heimatland nach Krankheit oder Unfall im Ausland; keine konkrete Höchstgrenze angegeben.

Quelle

Überführung im Todesfall

Keine Grenze angegeben

In den geprüften Quellen nicht angegeben.

Quelle

Rettungs- und Bergungskosten

5.000 €

Nur in ERK-56

Erstattung der Kosten für die Rettung oder Bergung einer versicherten Person bis zu 5.000 Euro gemäß den Allgemeinen Vertragsbedingungen des Tarifs ERK-56.

Quelle

COVID-19-Behandlung

Keine Grenze angegeben

In den geprüften Quellen nicht angegeben.

Quelle

Vorerkrankungen

Keine Grenze angegeben

In den geprüften Quellen nicht angegeben.

Quelle

Wintersport-Deckung

Keine Grenze angegeben

In den geprüften Quellen nicht als eigene Leistungskategorie angegeben.

Quelle

Abenteuersport-Deckung

Keine Grenze angegeben

In den geprüften Quellen nicht angegeben.

Quelle

Schwangerschaftskomplikationen

Keine Grenze angegeben

In den geprüften Quellen nicht angegeben.

Quelle

Auslandshaftpflicht

Keine Grenze angegeben

In den geprüften Quellen nicht angegeben.

Quelle

Rechtsschutz im Ausland

Keine Grenze angegeben

In den geprüften Quellen nicht angegeben.

Quelle

24-Stunden-Notruf

Gedeckt

Ein 24-Stunden-Notruf steht Versicherten im Schadensfall im Ausland zur Verfügung.

Quelle

Wichtige Bedingungen

Frist fur Assistance-Anruf

Die geprüften Quellen nennen keine genaue Frist für die Kontaktaufnahme mit dem 24-Stunden-Notruf; bei Krankenhausaufenthalt oder Rücktransportbedarf wird eine unverzügliche Meldung nahegelegt.

Nicht autorisierte Behandlung

In den geprüften Quellen nicht angegeben.

Abschluss im Ausland

Nicht direkt behandelt; laut den Bedingungen des Tarifs ERK-56 beginnt der Versicherungsschutz erst mit dem Grenzübertritt nach Vertragsabschluss und Beitragszahlung, was einen Abschluss vor Reiseantritt nahelegt.

Chronische Erkrankungen

In den geprüften Quellen nicht angegeben.

Schwangerschaft

In den geprüften Quellen nicht angegeben.

Vorerkrankungsausschluesse

In den geprüften Quellen nicht angegeben.

Begrenzung der Deckungsdauer

Der Grundtarif ERK-56 deckt jeden Auslandsaufenthalt bis zu 56 Tage (8 Wochen) ab; der separate Tarif ERK-V erweitert den Schutz flexibel auf insgesamt bis zu 365 Tage, bei Personen ab 65 Jahren auf längstens 90 Tage.

Wo kaufen

Dokumente

Allgemeine Vertragsbedingungen – Tarif ERK-56

Versicherungsbedingungen

Öffnen

Allgemeine Vertragsbedingungen – Tarif ERK-V

Versicherungsbedingungen

Öffnen

Policendetails

Medizinisch sinnvoller Krankenrücktransport

Übernahme der Kosten für medizinisch sinnvolle und vertretbare Rückführung ins Heimatland

Quelle

Ambulante und stationäre Behandlung

Kostenübernahme für ärztliche Behandlung, Medikamente und Krankenhausaufenthalte im Ausland

Quelle

Basisversicherungsschutz Dauer

Tarif ERK-56 deckt jeden Auslandsaufenthalt bis zu 56 Tagen ab

Quelle

Versicherte Reisegebiete

Versicherungsschutz besteht weltweit außerhalb des Heimatlandes

Quelle

Kündigungsfrist des Jahresvertrags

Ein bestehender Jahresvertrag kann bis spätestens 3 Monate oder, je nach Vertrag, nur 1 Monat vor Vertragsablauf gekündigt werden.

Quelle

Altersabhängige Tarifgestaltung

Es gelten unterschiedliche Beiträge für Einzelpersonen bis 64 Jahre (ab 12 Euro/Jahr) und für Einzelpersonen ab 65 Jahren (ab 50 Euro/Jahr).

Quelle

Quellen