Prüfung ausstehend

BarmeniaGothaer Reiseversicherung (Travel Day Travel Plus)

Versichert durch Barmenia · Deutschland

Reiseversicherung von BarmeniaGothaer für den Germany-Markt, mit Online-Abschluss.

Geprüft am 27.08.2026 · Bedingungen vom 2026-01-01Quellen

Online-Abschluss

Alleinstellungsmerkmale

Volle Kostenerstattung (100%) für versicherte Heilbehandlungskosten im Ausland ohne Selbstbeteiligung.

Der Rücktransport erfolgt bereits, wenn er medizinisch sinnvoll und vertretbar ist, nicht erst wenn er zwingend notwendig ist, zuzüglich einer Pauschale von 500 Euro für weitere Kosten.

Der Einzelreiseschutz (Travel day) kann für bis zu 365 Tage abgeschlossen werden – eine der längeren Laufzeiten am Markt.

Travel+: Telemedizinische Beratungen während der Reise werden zu 100% erstattet.

Der Travel+ Familientarif beinhaltet eine Notfallbetreuung der Kinder im Ausland, falls die Eltern während der Reise stationär behandelt oder zurücktransportiert werden müssen.

Leistungsgrenzen

Gedeckt

Heilbehandlungskosten (ambulant/stationär im Ausland)

unlimited

Volle Erstattung (100%) der Kosten für medizinisch notwendige ambulante und stationäre Heilbehandlung im Ausland, einschließlich Arztkosten, verordneter Arzneimittel, Heilmittel, bildgebender Verfahren und Krankenhausunterbringung, ohne Versicherungssumme. Identisch bei Travel day und Travel+.

Klausel § 4aSeite 7

Abschnitt: § 4 Was ist im Ausland versichert und in welcher Höhe? > a) Ambulante und stationäre Heilbehandlung sowie Zahnbehandlung

Sie erhalten Leistungen für im Ausland entstandene Kosten bei ambulanter und stationärer Heilbehandlung sowie Zahnbehandlung.

Gedeckt

Notfallmedizinische Behandlung

unlimited

Ambulante Notfallversorgung und Erstversorgung nach Unfall oder plötzlicher Erkrankung im Ausland, einschließlich Transport zum nächstgelegenen geeigneten Arzt oder Krankenhaus, wird vollständig ohne Höchstgrenze erstattet.

Klausel § 4 (1) hSeite 2

Abschnitt: § 4 Was ist versichert? > Im Ausland

notwendigen Transport zum Arzt oder Krankenhaus zur ambulanten Erstversorgung nach einem Notfall;

Gedeckt

Stationäre Heilbehandlung im Ausland

unlimited

Volle Kostenerstattung für medizinisch notwendige stationäre Heilbehandlung zzgl. eines zusätzlichen Krankenhaustagegelds von 15 EUR/Tag ohne Kostennachweis. Alternativ kann anstelle des Kostenersatzes ein Krankenhaustagegeld von pauschal 30 EUR/Tag gewählt werden.

Klausel § 4cSeite 9

Abschnitt: § 4 > c) Krankenhaus-Tagegeld

15 EUR für jeden Tag einer medizinisch notwendigen stationären Heilbehandlung zusätzlich zur Kostenerstattung.

Gedeckt

Ambulante Heilbehandlung

unlimited

Ambulante Arztbesuche, verordnete Arzneimittel, Heilmittel (z. B. Physiotherapie), auf der Reise erstmals erforderliche Hilfsmittel (außer Sehhilfen/Hörgeräte) sowie bildgebende Verfahren werden zu 100% ohne Höchstgrenze erstattet.

Klausel § 4aSeite 7

Abschnitt: § 4 > a) Ambulante und stationäre Heilbehandlung sowie Zahnbehandlung

Sie erhalten Leistungen für im Ausland entstandene Kosten bei ambulanter und stationärer Heilbehandlung sowie Zahnbehandlung.

Gedeckt

Zahnbehandlung

unlimited

Notwendige einfache Zahnfüllungen, Reparaturen am vorhandenen Zahnersatz und provisorischer Zahnersatz werden zu 100% erstattet. Neuer Zahnersatz, Kronen, Brücken, Implantate und kieferorthopädische Behandlungen sind ausgeschlossen.

Klausel § 4aSeite 9

Abschnitt: § 4 > a) Ambulante und stationäre Heilbehandlung sowie Zahnbehandlung

Zahnbehandlung in Form von notwendigen einfachen Zahnfüllungen, Reparaturen am vorhandenen Zahnersatz und provisorischer Zahnersatz.

Gedeckt

Transport zur Heilbehandlung

unlimited

Notwendiger Transport in ein geeignetes Krankenhaus zur stationären Heilbehandlung sowie Transport zum Arzt/Krankenhaus zur ambulanten Erstversorgung nach einem Notfall werden vollständig ohne Höchstgrenze erstattet.

Klausel § 4 (1) gSeite 2

Abschnitt: § 4 Was ist versichert? > Im Ausland

notwendigen Transport zur stationären Heilbehandlung in ein nach Abs. 8 anerkanntes und aus medizinischer Sicht geeignetes Krankenhaus;

Gedeckt

Medizinischer Rücktransport / Rettungsflüge

unlimited

Volle Erstattung der Kosten für einen medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport aus dem Ausland (inkl. Rettungsflüge und erforderlichem medizinisch geschultem Begleitpersonal), auch wenn die Heilbehandlungskosten im Ausland die Rücktransportkosten übersteigen oder die Krankenhausbehandlung voraussichtlich länger als 7 Tage dauert. Zusätzlich wird eine Pauschale von 500 EUR gezahlt. Maßgeblich ist die medizinische Sinnhaftigkeit und Vertretbarkeit, nicht nur die zwingende Notwendigkeit.

Klausel § 4hSeite 10

Abschnitt: § 4 > h) Rücktransport

der Kosten für folgende Rücktransporte: - Medizinisch sinnvolle und vertretbare Rücktransporte aus dem Ausland Wir übernehmen die Kosten, wenn Sie wegen Krankheit oder Unfall an den Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts oder in ein geeignetes Krankenhaus in Deutschland transportiert werden müssen.

Gedeckt

Überführung Verstorbener / Bestattung am Sterbeort

10.000 €

Stirbt die versicherte Person im Ausland, werden die Kosten der Überführung an den Wohnsitz oder alternativ die Bestattungskosten am Sterbeort bis zu 10.000 EUR übernommen. Für die Überführung innerhalb Deutschlands gilt eine gesonderte Grenze von 600 EUR.

Klausel § 4iSeite 10

Abschnitt: § 4 > i) Überführung/Bestattung am Sterbeort

der Kosten bis zu 10.000 EUR, wenn Sie im Ausland sterben. Versichert sind die Kosten der Überführung an den Wohnsitz oder die Kosten der Bestattung am Sterbeort.

Gedeckt

Such-, Rettungs- und Bergungskosten

5000 €

Kosten für Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze werden bis zu 5.000 EUR pro versicherte Person erstattet. Bei Travel day gilt dies nur bei Unfällen, bei Travel+ auch bei Krankheit.

Klausel § 4gSeite 10

Abschnitt: § 4 > g) Rettung und Bergung

der Kosten bis zu einem Betrag von 5.000 EUR, wenn Sie wegen eines Unfalls oder einer Krankheit gesucht, gerettet bzw. geborgen werden müssen.

Gedeckt

COVID-19- / pandemiebedingte Behandlung

unlimited

Medizinisch notwendige ambulante oder stationäre Heilbehandlung ist auch dann versichert, wenn diese durch eine Pandemie/Infektionskrankheit verursacht wird, mit derselben 100%igen Erstattung wie andere Heilbehandlungskosten.

Klausel § 4aSeite 7

Abschnitt: § 4 > a) Ambulante und stationäre Heilbehandlung sowie Zahnbehandlung

Dies gilt zum Beispiel auch, wenn eine sich ausbreitende Infektionskrankheit (Pandemie) die Heilbehandlungen verursacht.

Bedingt

Vorerkrankungen/chronische Erkrankungen

Bedingt

Die Behandlung von in den letzten 3 Monaten vor Reiseantritt behandelten Krankheiten ist ausgeschlossen, wenn die Reise zur Behandlung im Ausland angetreten wurde oder die Behandlung bei Reisebeginn bereits absehbar war. Eine unvorhergesehene akute Verschlechterung einer bekannten/chronischen Erkrankung während der Reise, die eine Notfallbehandlung erfordert, bleibt jedoch versichert; die laufende Routinebehandlung (z. B. regelmäßige Medikation/Überwachung) einer chronischen Erkrankung ist nicht versichert.

Klausel § 6Seite 11

Abschnitt: § 6 Welche Leistungen sind ausgeschlossen?

Bereits vor Beginn der Reise bestehende und behandelte Erkrankungen und Unfallfolgen sind versichert, wenn sich während der Auslandsreise eine Verschlechterung einstellt.

Wintersport-Deckung

Keine Grenze angegeben

In den AVB Travel day/Travel+ nicht geregelt.

Extremsport-Deckung

Keine Grenze angegeben

In den AVB Travel day/Travel+ nicht geregelt.

Gedeckt

Schwangerschaftsbedingte Ereignisse

unlimited

Notwendige ärztliche Untersuchungen und Behandlungen wegen Schwangerschaft, Früh- oder Fehlgeburt sowie ein unvorhersehbarer medizinisch notwendiger Schwangerschaftsabbruch gelten als Versicherungsfall und werden zu 100% erstattet.

Klausel § 4Seite 7

Abschnitt: § 4 Was ist im Ausland versichert und in welcher Höhe?

Behandlung wegen Schwangerschaft, Früh- oder Fehlgeburt oder bei einem unvorhersehbaren medizinisch notwendigen Schwangerschaftsabbruch.

Privathaftpflicht

Keine Grenze angegeben

Nicht Bestandteil der Auslandsreise-Krankenversicherung Travel day/Travel+; Privathaftpflicht ist nur im separaten Barmenia-Produkt Reiseversicherung (Rücktritt/Gepäck/Haftpflicht) enthalten.

Rechtsschutz/Rechtsbeistand

Keine Grenze angegeben

Nicht Bestandteil der Auslandsreise-Krankenversicherung Travel day/Travel+.

24/7-Notfallhotline

Keine Grenze angegeben

Die AVB erwähnen Telefonkosten für telemedizinische Leistungen und Assistancepartner, garantieren jedoch keine ausdrückliche 24/7-Verfügbarkeit.

Klausel § 4fSeite 9

Abschnitt: § 4 > f) telemedizinische Leistungen durch Ärzte und andere Leistungserbringer

Der Kontakt zu einem Arzt oder anderen Leistungserbringer muss über einen von uns genannten Dienstleister erfolgen.

Wichtige Bedingungen

Frist fur Assistance-Anruf

Es besteht keine Pflicht, vor der Behandlung im Ausland eine Hotline anzurufen oder eine Genehmigung einzuholen; die versicherte Person hat freie Arzt- und Krankenhauswahl im Aufenthaltsland.

Nicht autorisierte Behandlung

Es besteht keine spezielle Sanktion für eine fehlende vorherige Kontaktaufnahme; es gelten jedoch die allgemeinen Obliegenheiten, z. B. die Vorlage von Rechnungsurschriften und erforderlichen Nachweisen sowie wahrheitsgemäße Angaben. Eine Verletzung dieser Obliegenheiten kann je nach Verschuldensgrad zum vollständigen oder teilweisen Leistungsausschluss führen.

Abschluss im Ausland

Nicht möglich. Der Vertrag muss vor Reiseantritt in Deutschland abgeschlossen werden; der Versicherungsschutz beginnt nie vor der Grenzüberschreitung (bei Auslandsreisen) bzw. vor dem Verlassen der Wohnung/des Arbeitsortes (bei Inlandsreisen).

Chronische Erkrankungen

Die laufende Routinebehandlung chronischer Erkrankungen (z. B. regelmäßige Medikation und Überwachung) ist ausgeschlossen. Eine unvorhergesehene akute Verschlechterung mit Notfallbehandlungsbedarf (z. B. ein diabetischer Notfall) bleibt versichert.

Schwangerschaft

Notwendige Untersuchungen und Behandlungen wegen Schwangerschaft, Früh- oder Fehlgeburt sowie ein unvorhersehbarer medizinisch notwendiger Schwangerschaftsabbruch sind als Versicherungsfall versichert.

Vorerkrankungsausschluesse

Die Behandlung einer in den letzten drei Monaten vor Reiseantritt behandelten Krankheit ist ausgeschlossen, wenn die Reise zur Behandlung im Ausland angetreten wurde oder die Behandlung bei Reisebeginn bereits absehbar war. Bei einer unvorhergesehenen Verschlechterung während der Reise bleibt der Versicherungsschutz bestehen.

Begrenzung der Deckungsdauer

Travel day: Einzelreiseschutz wählbar von 3 bis 365 Tagen. Travel+: Jahresvertrag mit unbegrenzter Anzahl an Reisen, wobei je Einzelreise nur die ersten 8 Wochen versichert sind.

Direktzahlung

Barmenia arbeitet nach dem Kostenerstattungsprinzip: Der Versicherungsnehmer zahlt Leistungserbringer zunächst selbst und reicht die Rechnungen ohne Selbstbeteiligung zur Erstattung ein. Bei stationärer Behandlung kann Barmenia gegenüber dem Krankenhaus eine Kostenzusage erteilen, sofern der Versicherungsschutz (und bei Familientarifen die Versicherungsfähigkeit der Angehörigen) vorab nachgewiesen wird.

Räumlicher Geltungsbereich

Der volle Versicherungsschutz für Heilbehandlungskosten gilt nur außerhalb Deutschlands. Bei stationärer Behandlung innerhalb Deutschlands während einer versicherten Reise bestehen nur eingeschränkte Leistungen (Krankenhaustagegeld, Transport in ein Krankenhaus am Wohnort, Überführung im Inland).

Dokumente

Policendetails

Medizinischer Rücktransport

Volle Erstattung für medizinisch sinnvolle und vertretbare Rücktransporte aus dem Ausland, einschließlich Rettungsflüge und erforderliches medizinisches Begleitpersonal

QuelleKlausel § 4hSeite 10

Abschnitt: § 4 > h) Rücktransport

Eingeschlossen sind die Kosten für das gegebenenfalls erforderliche, medizinisch geschulte Begleitpersonal.

Such-, Rettungs- und Bergungskosten

Versicherungsschutz für Such-, Rettungs- und Bergungseinsätze mit Kostenbegrenzung pro versicherte Person

QuelleKlausel § 4gSeite 10

Abschnitt: § 4 > g) Rettung und Bergung

der Kosten bis zu einem Betrag von 5.000 EUR, wenn Sie wegen eines Unfalls oder einer Krankheit gesucht, gerettet bzw. geborgen werden müssen.

Rooming-In (Unterbringung einer Begleitperson)

Versicherungsschutz für Unterbringungskosten einer Begleitperson bei hospitalisierten minderjährigen Kindern im Ausland

QuelleKlausel § 4dSeite 9

Abschnitt: § 4 > d) Rooming-In

Muss ein versichertes minderjähriges Kind stationär behandelt werden, erstatten wir die Kosten für die Unterbringung einer Begleitperson im Krankenhaus.

Überführungskosten für Verstorbene

Versicherungsschutz für Überführung Verstorbener an ihren Wohnsitz mit Kostenbegrenzung

QuelleKlausel § 4iSeite 10

Abschnitt: § 4 > i) Überführung/Bestattung am Sterbeort

der Kosten bis zu 10.000 EUR, wenn Sie im Ausland sterben.

Maximale Reisedauer pro Reise (Travel+ Jahresvertrag)

Travel+ Jahresverträge begrenzen einzelne Reisen auf maximal 8 Wochen; danach endet der Versicherungsschutz

QuelleKlausel § 1 (3)Seite 6

Abschnitt: § 1 > Wie lange besteht Versicherungsschutz?

Versicherungsschutz besteht für die ersten acht Wochen je Reise. Die Anzahl der versicherten Reisen ist nicht begrenzt.

Kostenerstattungsmodell

Versicherer erstattet dem Versicherungsnehmer direkt angemessene und notwendige Auslandsmedizinische Kosten; 100% Erstattung ohne Selbstbeteiligung

QuelleKlausel § 4 (1)Seite 2

Abschnitt: § 4 Was ist versichert? > Im Ausland

Diese Aufwendungen werden voll ersetzt.

Geografischer Geltungsbereich

Weltweiter Versicherungsschutz für Heilbehandlungen außerhalb Deutschlands während versicherter Reisen; Versicherter muss Wohnsitz in Deutschland haben

QuelleSeite 5

Abschnitt: Vorbemerkung > Wer kann im Single-Tarif versichert werden?

Sie haben Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland. Das heißt: Sie halten sich mindestens sechs Monate im Jahr in Deutschland auf.

Ausschluss von Vorerkrankungen

Ausgeschlossen sind in den letzten 3 Monaten behandelte Erkrankungen nur, wenn die Reise zur Behandlung angetreten wird oder die Behandlung feststand; eine Verschlechterung während der Reise ist versichert.

QuelleKlausel § 6Seite 11

Abschnitt: § 6 Welche Leistungen sind ausgeschlossen?

Für die in den letzten drei Monaten vor Antritt der Reise behandelten Krankheiten und Unfälle, wenn: - Sie die Reise antreten, um sich im Ausland behandeln zu lassen.

Travel Day Reisedauer Auswahlmöglichkeiten

Travel Day Einzelreisepolicen ermöglichen Auswahl der Dauer von 3 Tagen bis 365 Tagen; Versicherungsschutz endet automatisch nach der Reise

QuelleKlausel § 2 (3)Seite 2

Abschnitt: § 2 Wie sind Abschluss, Dauer und Art des Versicherungsvertrages geregelt?

Der Versicherungsvertrag gilt für die im Versicherungsschein vermerkte Versicherungsdauer, mindestens jedoch für drei Tage und höchstens für 365 Tage.

Versicherungsschutz für ärztlich verordnete Hilfsmittel

Ärztlich verordnete Hilfsmittel (z.B. Gehhilfen) sind versichert; ausgenommen sind Sehhilfen und Hörgeräte

QuelleKlausel § 4aSeite 8

Abschnitt: § 4 > a) Ambulante und stationäre Heilbehandlung sowie Zahnbehandlung

Hilfsmittel, die auf der versicherten Reise erstmals erforderlich werden und auf eine Krankheit oder einen Unfall zurückzuführen sind. ... Ausgenommen sind Sehhilfen und Hörgeräte.

Quellen

BarmeniaGothaer Reiseversicherung