AXA Konzern AG
AXA
AXA is a Reiseversicherung for the Germany market with online purchase and 24/7 assistance.
Direktzahlung
AXA Assistance kann bei der Erstattungsfrage helfen, z. B. durch Direktabrechnung mit Krankenhäusern im Ausland; andernfalls zahlt der Versicherte zunächst selbst und reicht Originalrechnungen ein, die von AXA erstattet werden. Kosten in Fremdwährung werden zum Euro-Wechselkurs der Europäischen Zentralbank am Tag des Eingangs der Belege umgerechnet.
Geografischer Geltungsbereich
Weltweit außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
Der Versicherungsschutz gilt im Ausland; als Ausland gilt nicht das Staatsgebiet, in dem die versicherte Person einen ständigen Wohnsitz hat oder ständiger Berufsausübung nachgeht.
Startpreis
4 €
Richtwert — Preisannahmen nicht angegeben
Alleinstellungsmerkmale
- 100 % Erstattung versicherter Heilbehandlungskosten im Ausland ohne Höchstsatz und ohne Selbstbeteiligung, im Gegensatz zu Produkten mit Fallobergrenzen oder Selbstbehalt.
- Kein Ausschluss für die USA oder andere kostenintensive Reiseziele; ein spezielles deutschsprachiges Partnernetz, EuroCare, unterstützt bei Behandlungen in den USA.
- 24-Stunden-AXA-Assistance-Notruf zur Vermittlung qualifizierter Behandlung, Unterstützung bei Direktabrechnung und Organisation medizinisch notwendiger Rücktransporte.
- Lange Einzelreise-Absicherung von bis zu 365 Tagen, deutlich über typischen kurzfristigen Reiseversicherungen.
Leistungsgrenzen
Krankheitskosten im Ausland
unlimited
Ersatz der im Ausland entstandenen Aufwendungen für medizinisch notwendige Heilbehandlung wegen Krankheit oder Unfallfolgen zu 100 % ohne Höchstsatz, u. a. für ärztliche Behandlung, Arznei- und Verbandmittel, Heil-/Hilfsmittel, Röntgen-/Strahlenbehandlung, Krankenhausbehandlung und Transportkosten zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus.
Notfallbehandlung
unlimited
Versichert ist die medizinisch notwendige Heilbehandlung bei im Ausland unvorhergesehen eintretenden Krankheiten oder Unfällen zu 100 % ohne Höchstsatz; die AXA Assistance steht rund um die Uhr zur Verfügung, um qualifizierte medizinische Behandlung zu vermitteln und zu organisieren.
Krankenhausbehandlung
unlimited
100 % Kostenübernahme für Krankenhausbehandlung im Ausland ohne Höchstsatz. Alternativ wird, sofern keine Kosten geltend gemacht werden, ein Krankenhaustagegeld in Höhe von täglich 30,00 Euro gezahlt.
Ambulante Behandlung
unlimited
100 % Kostenübernahme ohne Höchstsatz für medizinisch notwendige ambulante Heilbehandlung im Ausland, einschließlich Arzneien, Verbandmittel und bestimmter ärztlich verordneter Heilmittel (Bäder, Massagen, Krankengymnastik, Bestrahlungen, Gehstützen usw.).
Schmerzstillende Zahnbehandlung
unlimited
100 % Kostenübernahme ohne Höchstsatz für schmerzstillende Zahnbehandlung und Zahnfüllungen in einfacher Ausführung im Ausland. Zahnersatz und Zahnkronen sind ausgeschlossen.
Transportkosten zum Krankenhaus
unlimited
100 % Ersatz ohne Höchstsatz der Transportkosten zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus.
Medizinisch notwendiger Rücktransport
5.000 € – 10.000 €
Die Mehrkosten eines medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransports zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus am Wohnort werden zu 100 % erstattet, sofern der Rücktransport vom Versicherer/der AXA Assistance organisiert wird oder vorab eine Zusage des Versicherers erfolgte. Liegt nur die medizinische Sinnhaftigkeit vor (z. B. voraussichtliche Behandlungsdauer über 14 Tage oder Behandlungskosten übersteigen Rücktransportkosten) ohne Organisation/Zusage, werden die Mehrkosten nur bis 5.000 Euro innerhalb Europas bzw. 10.000 Euro außerhalb Europas erstattet.
Überführungskosten
5.000 € – 10.000 €
Beim Tode der versicherten Person während der Reise werden die unmittelbaren Kosten einer Überführung an den bei Vertragsbeginn vorhandenen Wohnsitz bis 5.000 Euro aus Europa bzw. bis 10.000 Euro aus dem übrigen Ausland erstattet; anstelle der Überführung können Bestattungskosten im Ausland bis zur gleichen Höhe übernommen werden. Alle Überführungen müssen mit dem Versicherer abgestimmt werden.
Such- und Rettungskosten
Keine Grenze angegeben
In den verfügbaren Vertragsunterlagen nicht geregelt.
COVID-19-Behandlung
Keine Grenze angegeben
In den verfügbaren Vertragsunterlagen nicht gesondert geregelt.
Vorerkrankungen
Bedingt
Vorerkrankungen sind nicht generell ausgeschlossen. Keine Leistungspflicht besteht für Krankheiten und Unfallfolgen, zu deren Behandlung die Auslandsreise erfolgt ist, sowie für Behandlungen, bei denen bei Reiseantritt feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise stattfinden mussten, es sei denn, die Reise wurde wegen Todes des Ehegatten oder eines Verwandten ersten Grades unternommen.
Wintersport-Deckung
Keine Grenze angegeben
In den verfügbaren Vertragsunterlagen nicht geregelt.
Abenteuersport-Deckung
Keine Grenze angegeben
In den verfügbaren Vertragsunterlagen nicht geregelt.
Schwangerschaftskomplikationen
Bedingt
Untersuchung und Behandlung wegen Schwangerschaft, Entbindung, Fehlgeburt und Schwangerschaftsabbruch sowie deren Folgen sind grundsätzlich ausgeschlossen; Kostenersatz wird jedoch geleistet, soweit ärztliche Hilfe im Aufenthaltsland bei akut auftretenden Schwangerschaftskomplikationen einschließlich Fehlgeburt notwendig ist.
24-Stunden-Notfallhotline
Gedeckt
AXA Assistance bietet einen 24-Stunden-Auslandsnotruf, hilft bei der Suche nach qualifizierter medizinischer Behandlung, unterstützt bei Erstattungsfragen (z. B. Direktabrechnung) und organisiert medizinisch notwendige Krankenrücktransporte; für Behandlungen in den USA steht das Partnernetz EuroCare zur Verfügung.
Wichtige Bedingungen
Frist fur Assistance-Anruf
Jede Krankenhausbehandlung ist der AXA binnen 10 Tagen nach ihrem Beginn anzuzeigen; sämtliche Belege sind spätestens bis zum Ablauf des dritten Monats nach Beendigung der Reise einzureichen.
Nicht autorisierte Behandlung
Verletzt der Versicherungsnehmer die Anzeige- und Mitwirkungspflichten, ist AXA bei vorsätzlicher Verletzung ganz von der Leistungspflicht frei bzw. kann die Leistung bei grob fahrlässiger Verletzung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen (§10 AVB-R i. V. m. §28 VVG).
Abschluss im Ausland
Die Versicherung muss vor Reiseantritt bzw. vor Grenzüberschreitung ins Ausland abgeschlossen werden; Reisen, bei denen die Ausreise aus Deutschland bereits vor dem Versicherungsbeginn erfolgte, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Eine nachträgliche Verlängerung während der laufenden Reise ist nicht möglich.
Chronische Erkrankungen
Chronische Erkrankungen sind als solche nicht ausdrücklich ausgeschlossen; ausgeschlossen ist jedoch die Behandlung, wenn die Reise zu deren Zweck angetreten wurde oder bei Reiseantritt feststand, dass die Behandlung bei planmäßiger Durchführung der Reise stattfinden musste.
Schwangerschaft
Kosten für Untersuchung und Behandlung wegen Schwangerschaft, Entbindung, Fehlgeburt und Schwangerschaftsabbruch sowie deren Folgen sind ausgeschlossen; Kostenersatz wird jedoch geleistet, soweit ärztliche Hilfe im Aufenthaltsland bei akut auftretenden Schwangerschaftskomplikationen einschließlich Fehlgeburt notwendig ist.
Vorerkrankungsausschluesse
Vorerkrankungen sind nicht generell ausgeschlossen; ausgeschlossen ist die Behandlung von Krankheiten/Unfallfolgen, zu deren Behandlung die Reise erfolgte, sowie Behandlungen, die bei planmäßiger Durchführung der Reise bereits feststanden.
Begrenzung der Deckungsdauer
Es können maximal die ersten 365 Reisetage versichert werden. Nach Ende des Versicherungsschutzes im Tarif ARE können versicherte Personen diesen Tarif erst nach einem 90-tägigen Aufenthalt in Deutschland erneut abschließen.
Policendetails
Medizinischer Rücktransport
Übernahme der Kosten für medizinisch notwendigen Rücktransport nach Deutschland, bis zu 5.000 Euro innerhalb Europas und bis zu 10.000 Euro außerhalb Europas
QuelleArzneimittel, Heil- und Verbandsmittel
Versichert sind verordnete Arzneimittel, Heil- und Verbandsmittel im Leistungspaket
QuelleVersicherungsabschluss vor Reiseantritt
Versicherung kann nur vor Beginn der Reise abgeschlossen werden. Eine Verlängerung während der Reise ist nicht möglich
QuelleBenachrichtigung vor Krankenhausaufenthalt
Versicherte Person muss AXA Assistance vor Krankenhausaufnahme oder Rücktransport informieren
Quelle90-Tage Wartefrist für Neuabschluss
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
Nach Ablauf der ARE-Versicherung müssen Personen, die mehr als 90 Reisetage versichert waren, mindestens 90 Tage in Deutschland aufhalten, bevor sie erneut versichert werden können
QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des VersicherersAnzeigepflicht bei Krankenhausbehandlung
Jede Krankenhausbehandlung ist AXA binnen 10 Tagen nach ihrem Beginn anzuzeigen; sämtliche Belege sind spätestens bis zum Ablauf des dritten Monats nach Beendigung der Reise einzureichen.
QuelleQuellen
- https://www.axa.de/pk/gesundheit/p/auslandskrankenversicherung
- https://www.reiseversicherung-vergleich.info/fileadmin/dokumente/bedingungen-akv/axa-bedingungen-are.pdf
- https://www.reiseversicherung.com/reiseversicherungen/auslandskrankenversicherung/auslandskrankenversicherung_reisen_bis_1_jahr/axa_auslandskrankenversicherung_bis_ein_jahr.html