BavariaDirekt Versicherung AG
BavariaDirekt
BavariaDirekt is a Reiseversicherung for the Germany market with online purchase and 24/7 assistance.
Direktzahlung
Versicherte können sich bei Servicepartnern über den „UKV Urlaubs-Retter“ bargeldlos behandeln lassen, ohne die Kosten vorstrecken zu müssen; bei anderen Leistungserbringern erfolgt die Erstattung nachträglich gegen Einreichung der Originalrechnungen und eines Zahlungsnachweises.
Geografischer Geltungsbereich
Weltweit (außer Deutschland)
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf das Ausland während eines vorübergehenden Auslandsaufenthaltes; die Bundesrepublik Deutschland gilt nicht als Ausland.
Startpreis
12 €
Richtwert — Preisannahmen nicht angegeben
Alleinstellungsmerkmale
- 100 Prozent Kostenerstattung für medizinische Behandlungen im Ausland ohne Selbstbehalt, auch bei privaten Ärzten und Kliniken.
- Beliebig viele Reisen pro Vertragsjahr sind versichert, jeweils bis zu 56 Tage, bereits ab 11,50 Euro pro Jahr.
- Enthält fünf „Medical Protect plus“-Zusatzleistungen kostenlos, darunter eine digitale Sprechstunde mit deutschsprachigen Ärzten rund um die Uhr und bargeldlose Behandlung über den „UKV Urlaubs-Retter“.
- Unmittelbare Gültigkeit der Police ab Vertragsabschluss ohne Wartezeit sowie freie Arzt- und Krankenhauswahl im Ausland.
- Weltweiter Schutz ohne regionale Einschränkungen, inklusive eines nahezu weltweit erreichbaren 24-Stunden-Notrufservices.
Leistungsgrenzen
Krankheitskosten
Gedeckt
100 Prozent Kostenerstattung für Behandlungen und Arzneimittel im Ausland ohne Selbstbehalt, gilt auch bei Behandlungen in privaten Arztpraxen und Privatkliniken.
Medizinisch notwendige Heilbehandlung
Gedeckt
Deckt die medizinisch notwendige Heilbehandlung wegen Krankheit oder Unfallfolgen im Ausland ab, einschließlich Beratungen, Operationen und Operationsnebenkosten, bei freier Wahl unter zugelassenen Ärzten, Zahnärzten, Heilpraktikern, Osteopathen und Chiropraktikern.
Stationäre Behandlung
Gedeckt
Deckt stationäre Heilbehandlung, Unterkunft und Verpflegung im Krankenhaus der Wahl, einschließlich der Kosten für die Mitaufnahme einer Begleitperson bei minderjährigen Kindern. Übernimmt ein anderer Kostenträger (z. B. die GKV) die Kosten teilweise, wird neben den Restkosten ein Krankenhaustagegeld von bis zu 30 Euro pro Tag gezahlt; alternativ kann pauschal ein Tagegeld von 30 Euro gewählt werden.
Ambulante Behandlung
Gedeckt
100 Prozent Kostenerstattung für ambulante Behandlungen sowie erforderliche Arzneimittel, Heilmittel und Hilfsmittel, ohne Selbstbehalt.
Schmerzstillende Zahnbehandlung
Gedeckt
Deckt schmerzstillende Zahnbehandlung, notwendige Zahnfüllungen in einfacher Ausführung, provisorischen Zahnersatz sowie Reparaturen von Prothesen; ausgeschlossen sind Neuanfertigungen von Zahnersatz, Kronen und Inlays.
Krankentransport
30 €
Deckt den medizinisch notwendigen Transport durch Rettungsdienste oder Rettungshubschrauber zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus oder Arzt nach einem Unfall oder Notfall; erfolgt die Fahrt nicht durch einen Rettungsdienst (z. B. Taxi), ist die Leistung auf 30 Euro je Versicherungsfall begrenzt.
Krankenrücktransport
Gedeckt
Deckt einen medizinisch sinnvollen und vertretbaren Krankenrücktransport nach Deutschland, einschließlich der Kosten für eine Begleitperson, sofern medizinisch sinnvoll, vorausgesetzt der Rücktransport wird durch den Versicherer oder den Notruf-Service organisiert.
Überführungs- und Bestattungskosten im Todesfall
Gedeckt
Im Todesfall werden die Kosten der Bestattung am Sterbeort oder der Überführung an den letzten ständigen Wohnsitz erstattet.
Vorerkrankungen
Bedingt
Behandlungen sind ausgeschlossen, wenn bei Reiseantritt aufgrund einer bereits diagnostizierten Erkrankung feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise stattfinden mussten. Unerwartete Verschlechterungen des Gesundheitszustandes bei chronischen Erkrankungen sind hingegen versichert.
Schwangerschaftskomplikationen
Gedeckt
Die medizinisch notwendige Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen einschließlich Frühgeburten, notfallbedingten Schwangerschaftsabbrüchen und Fehlgeburten ist versichert; Aufwendungen für normale Schwangerschaft, Entbindung und Wochenbetterkrankungen sind ausgeschlossen.
24-Stunden-Notrufservice
Gedeckt
Ein nahezu weltweit erreichbarer 24-Stunden-Notrufservice an sieben Tagen die Woche vermittelt Ärzte und Krankenhäuser, organisiert Kostenübernahmezusagen, Rücktransporte und medizinische Übersetzung; zusätzlich stehen eine Travel-Info-Hotline und eine digitale Sprechstunde mit deutschsprachigen Ärzten zur Verfügung („Medical Protect plus“).
Wichtige Bedingungen
Frist fur Assistance-Anruf
Bei Krankenhausbehandlung oder erforderlichem Rücktransport sollte sich der Versicherte umgehend, möglichst vor Behandlungs- bzw. Transportbeginn, beim 24-Stunden-Notrufservice melden, damit der Versicherer die Kostenübernahme organisieren kann.
Nicht autorisierte Behandlung
Wird der Rücktransport ohne Einschaltung des Versicherers oder des Notruf-Service organisiert, ist die Leistung auf die Kosten begrenzt, die bei einer Organisation durch den Versicherer angefallen wären.
Abschluss im Ausland
Der Versicherungsvertrag muss vor Antritt der Reise abgeschlossen werden; wird er erst nach Beginn einer Auslandsreise abgeschlossen, besteht Versicherungsschutz erst mit Antritt einer neuen Reise.
Chronische Erkrankungen
Unerwartete Verschlechterungen des Gesundheitszustandes bei chronischen Erkrankungen sind versichert, geplante Behandlungen einer bereits vor Reiseantritt absehbaren Erkrankung hingegen nicht.
Schwangerschaft
Die medizinisch notwendige Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen, einschließlich Frühgeburten, notfallbedingten Schwangerschaftsabbrüchen und Fehlgeburten, ist versichert; normale Schwangerschaft, Entbindung und Wochenbett sind nicht versichert.
Vorerkrankungsausschluesse
Ausgeschlossen ist der Versicherungsschutz für Behandlungen, die aufgrund einer bereits bei Reiseantritt diagnostizierten Erkrankung absehbar waren; unerwartete Verschlechterungen bleiben versichert.
Begrenzung der Deckungsdauer
Jede einzelne Reise ist für maximal 56 Tage versichert. Der Jahresvertrag deckt beliebig viele Reisen im Versicherungsjahr ab, wird für die Dauer eines Jahres abgeschlossen und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mindestens einen Monat vor Ablauf in Textform gekündigt wird.
Dokumente
Informationsblatt zu Versicherungsprodukten (IPID) - Auslandsreise-Krankenversicherung
IPID
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB/AK-16) und Tarif
Versicherungsbedingungen
Leistungsübersicht (BavariaDirekt Produktinfos)
Leistungsübersicht
UKV-Produktseite Einmalschutz (Tarif AKE-16)
Sonstiges Dokument
Policendetails
Medizinisch sinnvoller Krankenrücktransport nach Deutschland
Übernahme der Kosten für medizinisch notwendigen oder medizinisch sinnvollen Krankentransport nach Deutschland, auch für Begleitperson bei Kindern
Quelle100% Kostenerstattung
Für sämtliche Behandlungen oder Medikamente erfolgt die Kostenerstattung zu 100 Prozent ohne Selbstbehalt
QuelleVersicherungsschutz für beliebig viele Reisen im Vertragsjahr
Die Reisekrankenversicherung gilt für beliebig viele Reisen im Vertragsjahr, jeweils bis maximal 56 Tage
QuelleUnmittelbare Gültigkeit der Police nach Abschluss
Nach Vertragsabschluss ist die Police sofort gültig, ohne Wartezeit
QuelleFreie Arztwahl
Versicherte Personen können jeden Arzt oder Zahnarzt sowie jedes Krankenhaus frei wählen
Quelle24-Stunden-Service-Hotline
Service-Hotline täglich 24 Stunden erreichbar zur Vermittlung von Ärzten und Krankenhäusern
QuelleAusschluss: Auslandskrankenversicherung nicht für geplante Behandlungsreisen
Behandlung von bereits bestehenden Krankheiten ist nicht versichert, wenn vor Reiseantritt feststand, dass eine Therapie erforderlich sein wird oder wenn Heilbehandlung im Ausland der Grund oder ein Grund für die Reise war
QuelleSchadenmeldungspflicht bei kostenspieligen Behandlungen
Im Behandlungsfall sollte sich der Versicherte sofort bei dem Auslandsreiseversicherer melden, besonders bei kostspieligen Behandlungen
QuelleÜberführungs- und Bestattungskosten im Todesfall
Im Todesfall kommt die Versicherung für Bestattung im Ausland oder Überführung an den ständigen Wohnsitz auf
Quelle