Aus Quelldokumenten geprüft

Itzehoer Insurance / Brandgilde von 1691 Mutual Insurance Association

Itzehoer Versicherungen

Itzehoer Versicherungen is a Reiseversicherung for the Germany market with online purchase and 24/7 assistance.

Zuletzt verifiziert am 28.08.2026Gepruft von: Boleron EUVersicherungsbedingungen: 2023-07-05Risikoträger: HanseMerkur Reiseversicherung AG
Online-Abschluss24/7 Assistance

Direktzahlung

Bei stationärer Behandlung gibt der weltweite 24-Stunden-Notruf-Service von HanseMerkur gegenüber dem Krankenhaus eine Kostenübernahmegarantie ab, sodass die versicherte Person nicht in Vorleistung treten muss.

Geografischer Geltungsbereich

Vorübergehender Aufenthalt in Deutschland sowie Reisen in die EU-Staaten, Schengen-Staaten, nach Andorra, Monaco, San Marino und Vatikanstadt; das Heimatland ist ausgeschlossen

Der Versicherungsschutz gilt während des vorübergehenden Aufenthalts in Deutschland sowie für Reisen in die EU-/Schengen-Staaten, nach Andorra, Monaco, San Marino und Vatikanstadt, jedoch nicht im Heimatland der versicherten Person; bei einer Vertragslaufzeit von mindestens 12 Monaten sind vorübergehende Heimataufenthalte bis zu insgesamt 6 Wochen mitversichert

Alleinstellungsmerkmale

  • Reiseversicherungen und Krankenversicherungen für längere Auslandsaufenthalte aus dieser Kooperation wurden vielfach ausgezeichnet.
  • Wird als 'Testsieger' im Bereich Reiseschutz beworben.
  • Der Vertrag kann vollständig online abgeschlossen werden, auch noch nach der Einreise nach Deutschland.
  • Ein weltweiter 24-Stunden-Notruf-Service kann gegenüber Krankenhäusern eine direkte Kostenübernahmegarantie abgeben, sodass Versicherte nicht in Vorleistung treten müssen.
  • Die freie Arzt- und Krankenhauswahl ermöglicht eine Behandlung als Privatpatient im Ausland, statt auf Leistungserbringer der gesetzlichen Krankenversicherung beschränkt zu sein.

Leistungsgrenzen

Kosten für medizinische Behandlung

Gedeckt

Ambulante und stationäre medizinisch notwendige Heilbehandlungen werden nach Abzug einer Selbstbeteiligung von 25 EUR je Versicherungsfall zu 100 % erstattet; für diese Leistungsarten wird keine absolute Höchstgrenze genannt.

Quelle

Unaufschiebbare stationäre Heilbehandlung

Gedeckt

Unaufschiebbare Heilbehandlungen in der allgemeinen Pflegeklasse (Mehrbettzimmer) ohne Wahlleistungen (privatärztliche Behandlung) inklusive Verpflegung und Pflege werden zu 100 % erstattet.

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Stationäre Heilbehandlung

Gedeckt

Stationäre Heilbehandlungskosten werden zu 100 % erstattet. Alternativ kann zu Beginn des Krankenhausaufenthaltes ein Krankenhaustagegeld von 75 EUR pro Tag für bis zu 14 Tage gewählt werden.

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Ambulante Heilbehandlung

Gedeckt

Ambulante Heilbehandlungskosten werden zu 100 % erstattet (vorbehaltlich der allgemeinen Selbstbeteiligung von 25 EUR je Versicherungsfall).

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Zahnärztliche Behandlung

1.000 €

Schmerzstillende konservierende Zahnbehandlungen, Zahnfüllungen in einfacher Ausführung und Reparaturen von vorhandenem Zahnersatz werden bis zu 1.000 EUR pro Versicherungsjahr erstattet. Zahnersatz wird gesondert mit 80 % bis 1.250 EUR pro Versicherungsjahr erstattet, Zahnvorsorgeuntersuchungen bis 200 EUR pro Versicherungsjahr.

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Krankentransport

Gedeckt

Der Transport zum nächsterreichbaren geeigneten Krankenhaus und zurück in die Unterkunft wird sowohl im ambulanten als auch im stationären Fall zu 100 % erstattet.

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Krankenrücktransport

Gedeckt

Ist ein Rücktransport medizinisch sinnvoll und vertretbar, übersteigt der voraussichtliche Krankenhausaufenthalt in Deutschland 14 Tage, oder ist die Weiterbehandlung in Deutschland teurer als der Rücktransport, organisiert und übernimmt HanseMerkur die Kosten für den Rücktransport ins Heimatland zu 100 % mit dem jeweils günstigsten geeigneten Transportmittel.

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Überführung oder Bestattung

10.000 €

Verstirbt die versicherte Person, organisiert HanseMerkur die Überführung an den ständigen Wohnsitz und übernimmt die Kosten hierfür bis zu 10.000 EUR; alternativ werden die Kosten für eine Bestattung im Reiseland erstattet, höchstens jedoch bis zur Höhe der Überführungskosten.

Quelle

Such-, Rettungs- und Bergungskosten

Keine Grenze angegeben

In den Versicherungsbedingungen dieses Tarifs nicht genannt.

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COVID-19-Behandlung

Keine Grenze angegeben

In den Versicherungsbedingungen (Stand 2023) nicht gesondert geregelt (keine explizite COVID-19-Klausel).

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Vorerkrankungen

30.000 €

Für Krankheiten, Beschwerden und Unfallfolgen, die in den letzten 6 Monaten vor Beginn des Versicherungsschutzes oder der Verlängerung bekannt waren, trägt die versicherte Person einen Eigenanteil von 5.000 EUR je Versicherungsfall; die Leistungen hierfür sind je versicherter Person auf 30.000 EUR für die gesamte Vertragslaufzeit begrenzt.

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Wintersport-Deckung

Keine Grenze angegeben

In den Versicherungsbedingungen dieses Tarifs nicht genannt.

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Abenteuersport-Deckung

Keine Grenze angegeben

In den Versicherungsbedingungen dieses Tarifs nicht genannt; Berufssportler sind von der Versicherungsfähigkeit ausgeschlossen.

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Schwangerschaftskomplikationen

Bedingt

Kosten für Untersuchungen und Behandlungen wegen Schwangerschaftskomplikationen, bei einer Fehlgeburt sowie für eine Entbindung vor Vollendung der 36. Schwangerschaftswoche werden zu 100 % erstattet, sofern die Behandlungsnotwendigkeit bei Vertragsbeginn noch nicht feststand.

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Auslandshaftpflicht

Ausgeschlossen

Nicht Bestandteil dieser Reise-Krankenversicherung; die Reisehaftpflicht wird von Itzehoer/HanseMerkur als separates Haftpflicht-/Unfallpaket für ausländische Gäste angeboten und ist nicht Teil dieser Krankenversicherungsbedingungen.

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Rechtsbeistand

Keine Grenze angegeben

In den Versicherungsbedingungen dieses Tarifs nicht genannt.

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24-Stunden-Notruf-Service

Gedeckt

Ein weltweiter 24-Stunden-Notruf-Service steht rund um die Uhr zur Verfügung, u. a. für Schadenmeldungen, Kostenübernahmegarantien gegenüber Krankenhäusern und die Organisation von Rücktransporten.

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Wichtige Bedingungen

Frist fur Assistance-Anruf

Vor umfänglichen diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen bei stationärer Behandlung, vor nicht notfallbedingten Zahnersatzleistungen (Heil- und Kostenplan einreichen) sowie vor einem Rücktransport ist unverzüglich Kontakt mit dem Notfall-Service aufzunehmen.

Nicht autorisierte Behandlung

Eine Verletzung vertraglicher Obliegenheiten (z. B. unterlassene Kontaktaufnahme mit dem Notfall-Service, fehlende Mitwirkung bei der Schadenregulierung) kann gemäß § 28 VVG zur vollständigen oder teilweisen Leistungsfreiheit führen.

Abschluss im Ausland

Der Vertragsabschluss kann jederzeit erfolgen; laut Produktseite der Itzehoer ist der Abschluss dieses Reiseschutzes für ausländische Gäste auch nach der Einreise nach Deutschland möglich.

Chronische Erkrankungen

Chronische Erkrankungen sind grundsätzlich als normale Versicherungsfälle mitversichert; waren sie jedoch in den letzten 6 Monaten vor Versicherungsbeginn bereits bekannt, gilt die Vorerkrankungs-Regelung (5.000 EUR Eigenanteil je Fall, insgesamt 30.000 EUR Höchstgrenze).

Schwangerschaft

Schwangerschaft und Entbindung gelten als Versicherungsfall, sofern die Schwangerschaft bei Vertragsbeginn noch nicht bestand; nach einer Wartezeit von 6 Monaten werden Vorsorgeuntersuchungen und Entbindung zu 100 % erstattet, Komplikationen, Fehlgeburt und Frühgeburt vor der 36. Schwangerschaftswoche werden zu 100 % erstattet, sofern bei Vertragsbeginn nicht absehbar.

Vorerkrankungsausschluesse

Krankheiten, Beschwerden oder Unfallfolgen, die in den letzten 6 Monaten vor Beginn des Versicherungsschutzes oder einer Verlängerung bekannt waren, unterliegen einem Eigenanteil von 5.000 EUR je Versicherungsfall; die Gesamtleistung hierfür ist je versicherter Person auf 30.000 EUR für die gesamte Vertragslaufzeit begrenzt.

Begrenzung der Deckungsdauer

Die Höchstversicherungsdauer je Vertrag beträgt 1 Jahr. Verlängert sich der Aufenthalt in Deutschland, ist weiterer Versicherungsschutz nur durch einen neuen, vom Versicherer ausdrücklich bestätigten Vertrag innerhalb der Höchstversicherungsdauer möglich; liegt die Verlängerung an Gründen, die die versicherte Person nicht zu vertreten hat, kann der Vertrag auf Antrag auch über die Höchstversicherungsdauer hinaus verlängert werden. Der Versicherungsschutz wird zudem bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit um maximal 3 Monate über die vereinbarte Dauer hinaus verlängert.

Wo kaufen

Dokumente

Versicherungsbedingungen - Reise-Krankenversicherung für Aufenthalte bis zu einem Jahr (Profi)

Versicherungsbedingungen

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Produktseite - Reiseschutz für ausländische Gäste

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Übersicht Servicedokumente

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Policendetails

Kosten für medizinische Behandlung

Übernahme von ambulanten und stationären Heilbehandlungskosten einschließlich Arzneimittel und Zahnbehandlung

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Medizinisch sinnvoller Rücktransport

Übernahme der Kosten für medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport ins Heimatland

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Zahnbehandlung

Übernahme von schmerzstillenden Zahnbehandlungen, Zahnfüllungen in einfacher Ausführung und Reparaturen von Zahnersatz

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Kein Selbstbehalt

100%ige Kostenerstattung ohne Selbstbeteiligung in der Auslandskrankenversicherung

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24-Stunden-Notfall-Service

Mehrsprachiger 24-Stunden-Notruf-Service weltweit für medizinische Unterstützung

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Ständiger Wohnsitz in Deutschland

Versicherbar sind Personen mit ständigem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland

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Schutz beginnt bei Grenzübertritt

Versicherungsschutz beginnt bei Grenzübertritt des Wohnlandes und endet bei Rückkehr

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Ausschluss von Vorerkrankungen

Erkrankungen, die Krankenhausaufenthalt oder ärztliche Intervention in 90 Tagen vor Reise erforderten, können ausgeschlossen sein

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Versicherungsdauer-Optionen

Versicherungsdauer-Optionen: einzelne Reise (bis 364 Tage), Jahresversicherung (beliebig viele Reisen), oder Langzeitschutz (bis 5 Jahre)

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Behandlung als Privatpatient

Versicherte Person wird im Ausland als Privatpatient behandelt, ermöglicht volle Kostenerstattung

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Ständiger Wohnsitz im Ausland

Versicherbar sind Personen, die ihren ständigen Wohnsitz im Ausland haben und sich nur vorübergehend in Deutschland aufhalten, das 75. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und nicht bereits der deutschen gesetzlichen Kranken-/Pflegeversicherungspflicht unterliegen; Berufssportler und dauerhaft Pflegebedürftige sind nicht versicherungsfähig.

Quelle

Quellen