vigo Krankenversicherung VVaG
vigo
vigo is a Reiseversicherung for the Germany market with online purchase and 24/7 assistance.
Direktzahlung
Die Versicherung arbeitet grundsätzlich nach dem Kostenerstattungsprinzip: Versicherte zahlen zunächst selbst und reichen Belege ein, die Erstattung erfolgt innerhalb von 7 Werktagen nach Prüfung; über die 24-Stunden-Notrufzentrale können jedoch unbegrenzte Kostenübernahmebestätigungen direkt an ausländische Ärzte und Krankenhäuser ausgestellt werden.
Geografischer Geltungsbereich
Bundesweit (verfügbar für Personen mit Wohnsitz in Deutschland sowie bestimmte Grenzgänger)
Weltweit, ausgenommen Deutschland und das Land des ständigen Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts der versicherten Person
Startpreis
47 €
Richtwert — Preisannahmen nicht angegeben
Alleinstellungsmerkmale
- Marktweit einzigartig: ein Nachhaltigkeitsbonus von bis zu 100 € pro Reise für emissionsarme Verkehrsmittel oder zertifizierte nachhaltige Unterkünfte.
- vigo kompensiert die CO2-Emissionen jedes versicherten Krankenrücktransports durch die Finanzierung von Klimaschutzprojekten.
- Der Versicherer verpflichtet sich, mindestens in Höhe des jährlichen Beitragsaufkommens dieses Tarifs nachhaltig zu investieren.
- Ein besonderer Bonus bei Einreichung bei einem anderen Leistungserbringer zahlt Versicherten ein zusätzliches Tagegeld, wenn zuerst bei einem anderen Anbieter Ansprüche geltend gemacht werden.
- Von der Stiftung Warentest mit der Bestnote 0,5 (sehr gut) für medizinische Leistungen im Kriegs- und Pandemiefall ausgezeichnet und als einziger top-bewerteter Tarif mit Nachhaltigkeitsschwerpunkt genannt.
Leistungsgrenzen
Kosten für Heilbehandlung im Ausland
Gedeckt
Erstattet 100% der Aufwendungen für medizinisch notwendige ambulante und stationäre Heilbehandlung bei im Ausland eintretenden Krankheiten, Unfällen (inkl. Tauchunfällen/-erkrankungen), Schwangerschaftskomplikationen, Fehlgeburt und Tod; eine feste Versicherungssumme wird nicht genannt.
Notfallmedizinische Behandlung
Gedeckt
Der Tarif definiert kein gesondertes Notfall-Sublimit; akute Erkrankung oder Unfall im Ausland begründet den Versicherungsfall und wird zu 100% erstattet, unterstützt durch eine 24-Stunden-mehrsprachige Ärztehotline zur Abklärung und für Arzt-Arzt-Gespräche.
Stationäre Krankenhausbehandlung
Gedeckt
Erstattet 100% der Kosten für ärztliche Leistungen, Krankenhausleistungen, Krankenpflege, Unterkunft, Verpflegung und bildgebende Verfahren bei stationärer Behandlung; alternativ kann anstelle des Aufwendungsersatzes ein Krankenhaustagegeld von 50 € für jeden Tag einer nachgewiesenen medizinisch notwendigen vollstationären Behandlung gezahlt werden.
Ambulante Heilbehandlung
Gedeckt
Erstattet 100% der Kosten für Ärzte, Zahnärzte, Heilpraktiker, Chirotherapeuten, Osteopathen, Verbandmaterialien, verordnete Arzneimittel, Heilmittel (Bäder, Massagen, Heilgymnastik u.a.), bildgebende Verfahren sowie im Ausland erstmals benötigte Hilfsmittel (ausgenommen Sehhilfen und Hörgeräte).
Zahnärztliche Notfallbehandlung
Gedeckt
Erstattet 100% der Kosten für schmerzstillende Zahnbehandlungen, notwendige Füllungen in einfacher Ausführung, provisorischen Zahnersatz sowie Reparatur an bestehendem Zahnersatz; Neuanfertigungen von Zahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen, Implantate) und kieferorthopädische Maßnahmen sind ausgeschlossen.
Krankentransport vor Ort
Gedeckt
Erstattet 100% der Kosten für den medizinisch notwendigen Transport zum nächsterreichbaren geeigneten Behandler oder Krankenhaus, Verlegungstransport sowie den Transport zurück in die Unterkunft.
Medizinisch notwendiger Rücktransport
Gedeckt
Erstattet 100% der Kosten für einen medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport an den ständigen Wohnsitz oder in das nächsterreichbare geeignete Krankenhaus in Wohnortnähe, auch für eine Begleitperson; ebenfalls gedeckt bei mindestens 14-tägigem stationärem Aufenthalt oder wenn die voraussichtlichen Behandlungskosten vor Ort die Rücktransportkosten übersteigen würden; die CO2-Emissionen eines versicherten Krankenrücktransportes werden durch Klimaschutzprojekte kompensiert.
Überführung oder Bestattung im Todesfall
Gedeckt
Erstattet 100% der Kosten für die Überführung der verstorbenen Person an den ständigen Wohnsitz oder alternativ 100% der Kosten für eine Bestattung im Reiseland.
Suche, Rettung und Bergung
10.000 €
Erstattet 100% der Aufwendungen für Suche, Rettung und Bergung einer versicherten Person bei Unfall, Erkrankung oder Tod im Reiseland, maximal jedoch 10.000 €.
COVID-19-Behandlung
Bedingt
Es besteht keine eigenständige COVID-19-Klausel; eine Erkrankung wird wie jede andere im Ausland eintretende Krankheit behandelt. Zusätzlich verlängert sich der Versicherungsschutz über die reguläre 8-Wochen-Grenze hinaus, wenn eine von der WHO ausgerufene gesundheitliche Notlage internationaler Tragweite (z.B. eine Pandemie) die Rückreise verhindert, bis die Rückreise wieder möglich ist.
Vorerkrankungen
Bedingt
Kein Versicherungsschutz für Heilbehandlungen, von denen bei Reiseantritt durch eine bereits ärztlich diagnostizierte Erkrankung feststand, dass sie während der Reise stattfinden müssen (Ausnahme: Reise ausschließlich wegen des Todes des Ehegatten/Lebenspartners oder eines Verwandten ersten Grades). Aufwendungen für Heilbehandlungen, die durch die Verschlimmerung einer bestehenden Krankheit während der Reise verursacht werden, werden jedoch erstattet.
Wintersport-Deckung
Keine Grenze angegeben
In den geprüften Unterlagen findet sich keine ausdrückliche Aussage zu Wintersport.
Abenteuersport-Deckung
Keine Grenze angegeben
Es gibt keine allgemeine Abenteuersport-Klausel; lediglich Tauchunfälle und -erkrankungen werden ausdrücklich als Versicherungsfall genannt.
Schwangerschaftskomplikationen und Frühgeburt
Gedeckt
Erstattet 100% der Aufwendungen für medizinisch notwendige Untersuchungen/Behandlungen bei Schwangerschaftskomplikationen, Fehlgeburt, medizinisch notwendigem Schwangerschaftsabbruch sowie Entbindung/Frühgeburt bis zum Ende der 36. Schwangerschaftswoche, einschließlich Rücktransport von Mutter und Neugeborenem; Untersuchungen und Behandlungen wegen Schwangerschaft und Entbindung bei regelgerechtem Verlauf sind ausgeschlossen.
Privathaftpflicht
Keine Grenze angegeben
Nicht erwähnt; es handelt sich um eine Auslandsreisekrankenversicherung, eine Haftpflichtleistung wird nicht beschrieben.
Rechtsschutz/Rechtsberatung
Keine Grenze angegeben
In den geprüften Unterlagen nicht erwähnt.
24-Stunden-Notrufzentrale
Gedeckt
Eine 24-Stunden-Notrufzentrale (+49 211 355900-18) mit mehrsprachigen Ärzten steht zur medizinischen Abklärung, Organisation von Krankenrücktransporten, Kostenübernahmebestätigungen gegenüber ausländischen Leistungserbringern sowie im Todesfall zur Verfügung.
Wichtige Bedingungen
Frist fur Assistance-Anruf
Die Bedingungen nennen keine feste Frist für einen Anruf bei der Notrufzentrale vor Behandlungsbeginn; die Nutzung der 24-Stunden-Notrufzentrale wird jedoch für die Organisation von Rücktransporten und Kostenübernahmebestätigungen empfohlen.
Nicht autorisierte Behandlung
Es wird keine konkrete Strafzahlung für eine Behandlung ohne vorherige Meldung genannt; allgemeine Obliegenheiten (§6 AVB) verlangen die Erteilung notwendiger Auskünfte und Nachweise, deren Verletzung gemäß §28 VVG zu teilweiser oder vollständiger Leistungsfreiheit führen kann.
Abschluss im Ausland
Der Vertrag muss vor Antritt der Reise abgeschlossen werden; wird er im Ausland abgeschlossen, besteht für diese Reise kein Versicherungsschutz. Der Abschluss ist noch am Reisetag möglich, solange man sich in Deutschland befindet (z.B. am Flughafen).
Chronische Erkrankungen
Behandlungen, von denen bei Reiseantritt aufgrund einer bereits diagnostizierten Erkrankung feststand, dass sie während der Reise stattfinden müssen, sind ausgeschlossen; Behandlungen infolge der Verschlimmerung einer bestehenden (chronischen) Erkrankung während der Reise werden jedoch erstattet.
Schwangerschaft
Schwangerschaftskomplikationen, Fehlgeburt, medizinisch notwendiger Schwangerschaftsabbruch sowie Entbindung/Frühgeburt bis zum Ende der 36. Schwangerschaftswoche werden zu 100% erstattet; Untersuchungen und Behandlungen wegen Schwangerschaft und Entbindung bei regelgerechtem Verlauf sind ausgeschlossen.
Vorerkrankungsausschluesse
Behandlungen für eine bereits vor Reiseantritt diagnostizierte Erkrankung, bei der feststand, dass sie während der Reise behandelt werden muss, sind ausgeschlossen (Ausnahme bei Reisen ausschließlich wegen des Todes eines nahen Angehörigen); die Verschlimmerung einer bestehenden Erkrankung während der Reise ist versichert.
Begrenzung der Deckungsdauer
Der Versicherungsschutz gilt für Reisen von jeweils bis zu 56 Tagen (8 Wochen); die Anzahl der Reisen pro Jahr ist unbegrenzt. Der Schutz verlängert sich über 8 Wochen hinaus, wenn eine im Ausland begonnene Heilbehandlung fortgesetzt werden muss oder eine von der WHO ausgerufene gesundheitliche Notlage die Rückreise verhindert.
Policendetails
Nachhaltigkeitsbonus bei emissionsarmem Reisen
Tagesgeld in Höhe von 20 Euro pro Behandlungstag bei Reisen mit emissionsarmem Verkehrsmittel oder zertifizierter Unterkunft, maximal 100 Euro pro Reise
QuelleKrankenhaustagegeld
50 Euro Tagesgeld für jeden Tag einer nachgewiesenen medizinisch notwendigen vollstationären Heilbehandlung
QuelleQuelle nicht mehr erreichbarRooming-in bei Begleitperson mit Kind
Übernahme der Kosten für Unterkunft und Verpflegung einer mitversicherten Begleitperson bei stationärer Behandlung von Kindern
QuelleQuelle nicht mehr erreichbarHotelübernachtung für Mitreisende
Erstattung von bis zu zehn Hotelübernachtungen für im Tarif ARN mitversicherte Mitreisende, falls der gebuchte Aufenthalt aufgrund Krankenhausaufenthalt unterbrochen oder verlängert werden muss, maximal 2.500 Euro
QuelleQuelle nicht mehr erreichbarVerlängerte Deckung für Behandlungsfortsetzung über 8 Wochen
Versicherungsschutz verlängert sich über die 8-Wochen-Grenze hinaus, wenn im Ausland begonnene Heilbehandlung fortgesetzt werden muss oder eine WHO-ausgerufene Notlage die Rückreise verhindert
QuelleQuelle nicht mehr erreichbarBonus bei Einreichung bei anderem Leistungserbringer
Wenn ein Anspruch bei mehreren möglichen Leistungserbringern besteht und zuerst bei einem anderen Leistungserbringer gemeldet wird, zahlt vigo einen zusätzlichen Bonus in Form eines Tagegeldes (20 € je Behandlungstag, 50 € je Transporttag bei Rücktransport), begrenzt auf 100 € je Reise und die Erstattungshöhe des anderen Leistungserbringers
QuelleQuelle nicht mehr erreichbarMaximale Dauer einer einzelnen Reise
Versicherungsschutz gilt für Reisen bis zu einer Dauer von jeweils maximal 56 Tagen; kein Versicherungsschutz bei längeren Reisen
QuelleVersicherungsgebiet (weltweit)
Versicherungsschutz gilt weltweit; ausgenommen Deutschland und das Land des ständigen Wohnsitzes der versicherten Person
QuelleFamilienabsicherung im Tarif ARN.Single
ARN.Single versichert nur die namentlich aufgeführte Person; Ehegatte und Kinder sind nicht automatisch mitversichert und müssen separat versichert werden
QuelleFamilienabsicherung im Tarif ARN.Familie
ARN.Familie versichert automatisch: Versicherungsnehmer, Ehegatte/Lebenspartner (bei häuslicher Gemeinschaft), Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres; Beitrag richtet sich nach Alter der ältesten Person, nicht pro Person
QuelleKriterien für Nachhaltigkeitsbonus
Bonus wird gezahlt wenn: (1) Reise mit emissionsarmem Verkehrsmittel für An-/Abreise durchgeführt ODER (2) Unterkunft nach Nachhaltigkeitskriterien zertifiziert; Liste anerkannter Verkehrsmittel auf www.vigokv.de/nachhaltigkeit; nur Hauptverkehrsmittel für An-/Abreise berücksichtigt
QuelleMindestvertragsdauer
Vertrag hat Mindestvertragsdauer; automatische Verlängerung nach Erfüllung der Mindestvertragsdauer, sofern nicht gekündigt
QuelleQuelle nicht mehr erreichbar