URV – Union Reiseversicherung Aktiengesellschaft
URV
URV is a Reiseversicherung for the Germany market with online purchase and 24/7 assistance.
Direktzahlung
Die Versicherung arbeitet grundsätzlich auf Kostenerstattungsbasis: Originalrechnungen und -rezepte müssen eingereicht werden, die Erstattung erfolgt innerhalb von 2 Wochen nach Leistungsentscheidung. Bei stationärer Behandlung und Rücktransport übernimmt und organisiert die URV die Kosten direkt, sobald der 24-Stunden-Notruf-Service informiert wurde.
Geografischer Geltungsbereich
Weltweit, außerhalb Deutschlands und des Wohnsitzlandes des Versicherungsnehmers
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf das Ausland. Nicht als Ausland gelten die Bundesrepublik Deutschland und das Staatsgebiet, in dem die versicherte Person einen Wohnsitz hat.
Alleinstellungsmerkmale
- Kein Selbstbehalt im Baustein Auslandsreise-Krankenversicherung des Jahres-Travel-Pakets.
- Beliebig viele Reisen pro Jahr, jede bis zu 56 Tage im Ausland abgesichert, in einem einzigen Jahresvertrag.
- Geschäftliche und beruflich bedingte Reisen sind automatisch neben privaten Reisen im Jahrespaket mitversichert.
- Behandlungskosten infolge einer Pandemie sind ausdrücklich mitversichert und weichen vom allgemeinen Pandemie-Ausschluss ab.
- 24-Stunden-Notruf-Service an 7 Tagen die Woche mit medizinischer Unterstützung nahezu weltweit.
Leistungsgrenzen
Heilbehandlungskosten
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
Übernimmt die medizinisch notwendige Heilbehandlung im Ausland bei Krankheit, Unfall oder Schwangerschaftskomplikationen, einschließlich Arzt-/Zahnarztbehandlungen, Krankenhausbehandlung, verordneter Arzneimittel, Heil- und Hilfsmittel. Eine konkrete Versicherungssummen-Obergrenze wird in den Bedingungen nicht genannt.
Notfallmedizinische Behandlung
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
Erkrankt oder verunfallt die versicherte Person im Ausland, wird die medizinisch notwendige Notfallbehandlung übernommen; der Versicherungsfall beginnt mit der Heilbehandlung und endet, wenn laut medizinischem Befund keine Behandlungsbedürftigkeit mehr besteht.
Stationäre Krankenhausbehandlung
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
Die stationäre Krankenhausbehandlung im Ausland wird übernommen, einschließlich Operationen und Operationsnebenkosten sowie Unterkunft und Verpflegung (bei Minderjährigen zzgl. Begleitperson). Für die stationäre Leistung selbst ist keine Obergrenze genannt; alternativ wird bei Verzicht auf Kostenerstattung ein Krankenhaustagegeld von 30 Euro pro Tag gezahlt.
Ambulante Heilbehandlung
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
Umfasst ambulante Beratungen und Behandlungen durch Ärzte, Zahnärzte, Heilpraktiker, Physiotherapeuten, Chiropraktiker und Osteopathen sowie verordnete Arzneimittel, Heilmittel (z. B. Krankengymnastik, Inhalationen) und erstmals auf der Reise benötigte Hilfsmittel. Eine Versicherungssummen-Obergrenze wird nicht genannt.
Schmerzstillende Zahnbehandlung
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
Schmerzstillende Zahnbehandlungen und einfache Zahnfüllungen sind versichert, einschließlich provisorischem Zahnersatz und Reparaturen an bestehendem Zahnersatz/Prothesen. Neuanfertigung von Zahnersatz, Kronen und Inlays ist ausgeschlossen. Eine Obergrenze wird nicht genannt.
Krankentransport im Ausland
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
Der Krankentransport durch Rettungsdienste (Kranken-, Rettungswagen, Rettungshubschrauber) zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus sowie ein medizinisch erforderlicher Verlegungstransport im Ausland werden ohne genannte Obergrenze übernommen. Erfolgt der Transport nicht durch einen Rettungsdienst (z. B. Taxi), ist die Erstattung auf 30 Euro je Versicherungsfall begrenzt.
Krankenrücktransport ins Inland
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
Die URV organisiert und übernimmt die Kosten für einen medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport nach Deutschland (bzw. in das Wohnsitzland), etwa wenn eine stationäre Behandlung voraussichtlich länger als 14 Tage dauert oder die Behandlungskosten die Rücktransportkosten übersteigen würden; Kosten für eine notwendige Begleitperson und den Gepäckrücktransport sind eingeschlossen.
Überführung / Bestattung im Ausland
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
Verstirbt die versicherte Person im Ausland, übernimmt die URV die Kosten einer Bestattung im Ausland oder alternativ die Kosten für die Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland vor Grenzübertritt.
Such-, Rettungs- und Bergungskosten
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
Erleidet die versicherte Person einen Unfall und muss deshalb durch einen öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Rettungsdienst gesucht, gerettet oder geborgen werden, werden die Kosten bis zu insgesamt 10.000 Euro erstattet.
COVID-19-/Pandemiebedingte Behandlung
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
Der allgemeine Ausschluss für Pandemieschäden gilt nicht für die Auslandsreise-Krankenversicherung: Die URV leistet ausdrücklich abweichend von den Allgemeinen Bestimmungen bei Schäden durch Pandemien, sodass Behandlungskosten infolge einer Pandemie (z. B. COVID-19) wie jede andere Erkrankung im Ausland übernommen werden.
Vorerkrankungen
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
Die Behandlung einer bereits vor Reiseantritt diagnostizierten Erkrankung, bei der eine erhebliche Wahrscheinlichkeit einer Verschlechterung während der Reise bekannt war, ist ausgeschlossen. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn die Reise wegen des Todes eines Ehe-/Lebenspartners oder Verwandten ersten Grades angetreten wird, sowie bei unerwarteten Verschlechterungen des Gesundheitszustands bei chronischen Erkrankungen.
Wintersport-Deckung
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
Die geprüften Versicherungsbedingungen enthalten keine spezifischen Regelungen oder Ausschlüsse zu Wintersport.
Abenteuersport-Deckung
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
Die geprüften Versicherungsbedingungen enthalten keine spezifischen Regelungen oder Ausschlüsse zu Abenteuersportarten.
Schwangerschaftskomplikationen
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
Die medizinisch notwendige Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen ist versichert, konkret Frühgeburten, notfallbedingte Schwangerschaftsabbrüche und Fehlgeburten. Normale Schwangerschaft, Entbindungen und Wochenbetterkrankungen sind ausgeschlossen.
Privathaftpflicht
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
Der Baustein Auslandsreise-Krankenversicherung dieses Produkts enthält keine Privathaftpflichtdeckung.
Rechtliche Unterstützung
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
Rechtliche Unterstützung bzw. Kautionsvorschüsse (Anwalt, Dolmetscher, Kaution) sind eine Leistung des separaten Bausteins Notfall-Service-Versicherung, nicht der Auslandsreise-Krankenversicherung.
24-Stunden-Notruf-Service
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
Ein 24-Stunden-Notruf-Service steht nahezu weltweit an 7 Tagen die Woche zur Verfügung, u. a. für medizinische Auskünfte, die Vermittlung von Ärzten/Krankenhäusern, die Organisation des Rücktransports und die Notfallbetreuung minderjähriger Kinder im Ausland.
Wichtige Bedingungen
Frist fur Assistance-Anruf
Im Falle einer stationären Krankenhausbehandlung oder vor Beginn umfänglicher diagnostischer und therapeutischer Maßnahmen muss unverzüglich der Notfall-Service kontaktiert werden; in allen anderen Fällen kann auch erst nach der Rückkehr Kontakt aufgenommen werden.
Nicht autorisierte Behandlung
Eine vorsätzliche Verletzung der Obliegenheiten (z. B. unterlassene Meldung an den Notfall-Service) führt zum Verlust des Versicherungsschutzes; bei grob fahrlässiger Verletzung kann die Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens gekürzt werden.
Abschluss im Ausland
Der Versicherungsnehmer muss seinen ständigen Wohnsitz in Deutschland haben (bzw. bei Verträgen bis 4 Monaten die Vertragserklärung in Deutschland abgeben und seinen gewöhnlichen Aufenthalt in der EU/im EWR haben); der Versicherungsschutz der Auslandsreise-Krankenversicherung beginnt erst mit Grenzübertritt ins Ausland, weshalb der Abschluss vor Reiseantritt, bei Buchung oder gemäß den 30-/7-Tage-Fristen erfolgen muss.
Chronische Erkrankungen
Unerwartete Verschlechterungen des Gesundheitszustands bei chronischen Erkrankungen während der Reise sind versichert, sofern die Verschlechterung nicht bereits vor Reiseantritt mit erheblicher Wahrscheinlichkeit zu erwarten war.
Schwangerschaft
Nur Schwangerschaftskomplikationen mit medizinisch notwendiger Behandlung (Frühgeburt, notfallbedingter Schwangerschaftsabbruch, Fehlgeburt) sind versichert; normale Schwangerschaft, Entbindung und Wochenbetterkrankungen sind ausgeschlossen.
Vorerkrankungsausschluesse
Die Behandlung von vor Reiseantritt diagnostizierten Erkrankungen, bei denen eine erhebliche Wahrscheinlichkeit der Verschlechterung während der Reise bekannt war, ist ausgeschlossen, mit Ausnahmen beim Tod eines nahen Angehörigen oder bei unerwarteter Verschlechterung chronischer Erkrankungen.
Begrenzung der Deckungsdauer
Der Versicherungsschutz der Jahrespolice gilt je Auslandsreise für bis zu 56 Tage; dieser Zeitraum verlängert sich nicht, wenn während der Reise ein neues Versicherungsjahr beginnt, wird aber über 56 Tage hinaus verlängert, wenn eine Rückreise wegen nachgewiesener Transportunfähigkeit aufgrund eines Versicherungsfalls nicht möglich ist.
Wo kaufen
Policendetails
Selbstbehalt bei Reiserücktritt
Optionaler Selbstbehalt von 20% der erstattungsfähigen Stornokosten; Versicherung ist auch ohne Selbstbehalt erhältlich
QuelleMaximale Reisedauer pro einzelner Reise
Jede versicherte Reise ist auf eine Dauer von bis zu 56 Tagen begrenzt
QuelleAnmeldungsfrist bei regulären Buchungen
Das Jahres-Travel-Paket muss spätestens 30 Tage vor Reiseantritt abgeschlossen werden
QuelleAnmeldungsfrist für Last-Minute-Buchungen
Bei Buchungen weniger als 30 Tage vor Reiseantritt ist der Versicherungsabschluss bis 7 Tage nach der Buchung möglich
QuelleAusschluss von bereits bekannten Erkrankungen
Erkrankungen, die bekannt sind und in den letzten sechs Monaten vor Versicherungsabschluss oder vor Buchung der Reise behandelt wurden, sind ausgeschlossen
QuelleGeschäftsreisen eingeschlossen
Das Jahres-Travel-Paket versichert sowohl private Urlaubsreisen als auch beruflich bedingte Reisen
QuelleVersicherungsschutz nur im Ausland
In der Auslandsreise-Krankenversicherung besteht Versicherungsschutz im Ausland; nicht als Ausland gelten die Bundesrepublik Deutschland sowie das Staatsgebiet, in dem Sie einen Wohnsitz haben
Quelle24-Stunden-Notfall-Service
Jahrespaket umfasst 24-Stunden-Notfall-Service mit Notfalltelefon, Bergungskosten und Dolmetscherbeschaffung
Quelle