Aus Quelldokumenten geprüft

Versicherungskammer Bayern, Institution under Public Law

UKV

UKV is a Reiseversicherung for the Germany market with online purchase and 24/7 assistance.

Zuletzt verifiziert am 28.08.2026Gepruft von: Boleron EUVersicherungsbedingungen: 2022-06-01Risikoträger: Union Krankenversicherung Aktiengesellschaft (UKV)
Online-Abschluss24/7 Assistance

Direktzahlung

In der Regel strecken Sie die Kosten im Ausland vor und erhalten von der UKV gegen Vorlage der Originalrechnungen eine Erstattung; über den inkludierten „UKV Urlaubs-Retter” ist bei Servicepartnern jedoch auch eine bargeldlose Behandlung möglich, ohne die Kosten vorstrecken zu müssen.

Geografischer Geltungsbereich

Antragsteller mit ständigem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland

Weltweit, ausgenommen die Bundesrepublik Deutschland und das Staatsgebiet, in dem die versicherte Person ihren Wohnsitz hat

Startpreis

1 €

Richtwert — Preisannahmen nicht angegeben

Alleinstellungsmerkmale

  • Enthält fünf „Medical Protect plus”-Zusatzleistungen (Travel-Info, deutschsprachige Video-Arztsprechstunde, bargeldlose Behandlung über den „UKV Urlaubs-Retter”, Notfall-stationär-Assistent, Rücktransport-Assistent) ohne Mehrkosten.
  • 100% Kostenerstattung für versicherte Behandlungen ohne Selbstbeteiligung.
  • 24-Stunden-Notruf-Service, nahezu weltweit und an sieben Tagen die Woche erreichbar.
  • Such-, Rettungs- oder Bergungskosten bis zu 10.000 Euro je versicherte Person und Versicherungsfall gemäß Tarif AKE-16/AKD-16.
  • Auf den Vertrag fällt keine deutsche Versicherungsteuer an.

Leistungsgrenzen

Heilbehandlungskosten im Ausland

Gedeckt

100% Kostenerstattung für medizinisch notwendige ambulante und stationäre Heilbehandlungen, Arznei- und Heilmittel während eines vorübergehenden Auslandsaufenthaltes; eine feste Versicherungssumme ist nicht angegeben, der Versicherer kann die Leistung jedoch auf einen für das Reiseland angemessenen Betrag kürzen.

Quelle

Notfallbehandlung

Gedeckt

Die Behandlung als Privatpatient bei Arzt, Zahnarzt, Heilpraktiker, Osteopath oder Chiropraktiker der Wahl im Ausland nach Krankheit oder Unfall wird zu 100% erstattet.

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Stationäre Heilbehandlung

Gedeckt

Umfasst Behandlung, Unterkunft und Verpflegung im Krankenhaus der Wahl im Ausland einschließlich Operationen; eine ausdrückliche Obergrenze ist nicht genannt. Übernimmt ein anderer Kostenträger (z. B. die GKV) die stationären Kosten ganz oder teilweise, zahlt die UKV zusätzlich ein Krankenhaustagegeld von bis zu 30 Euro/Tag (alternativ zur Kostenerstattung pauschal 30 Euro/Tag).

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Ambulante Heilbehandlung

Gedeckt

100% Erstattung für ambulante Beratungen/Behandlungen, verordnete Arzneimittel, Heilmittel (u. a. Druckkammerbehandlung bei Tauchunfällen) und erstmals im Ausland benötigte Hilfsmittel (ohne Sehhilfen/Hörgeräte).

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Zahnärztliche Notfallbehandlung

Gedeckt

Schmerzstillende Zahnbehandlung, notwendige Zahnfüllungen in einfacher Ausführung, provisorischer Zahnersatz sowie Reparaturen von Zahnersatz/Prothesen sind versichert; Neuanfertigung von Zahnersatz, Kronen und Inlays sind ausgeschlossen.

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Medizinisch notwendiger Transport zum nächstgelegenen Arzt/Krankenhaus

Gedeckt

Umfasst den Transport durch Rettungsdienste (Kranken-, Unfall-, Rettungswagen oder Rettungshubschrauber) zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus oder Notfallarzt. Erfolgt der Transport nicht durch einen Rettungsdienst (z. B. Taxi), ist die Leistung auf insgesamt 30 Euro je Versicherungsfall begrenzt.

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Medizinisch sinnvoller Krankenrücktransport

Bedingt

Übernimmt einen medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport nach Deutschland (bzw. Wohnsitzland), z. B. wenn die stationäre Behandlung voraussichtlich länger als 14 Tage dauert oder die Behandlungskosten die Rücktransportkosten übersteigen; Kosten einer Begleitperson werden übernommen, wenn medizinisch sinnvoll. Organisiert weder die UKV noch der Notruf-Service den Transport, ist die Erstattung auf den Betrag begrenzt, der bei deren Organisation angefallen wäre.

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Bestattung im Ausland oder Überführung im Todesfall

Gedeckt

Im Todesfall im Ausland werden entweder die Kosten der Bestattung am Sterbeort oder die Kosten der Überführung an den letzten ständigen Wohnsitz übernommen.

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Suche und Rettung

5.000 € – 10.000 €

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COVID-19-Behandlung

Keine Grenze angegeben

In den geprüften Unterlagen wird eine COVID-19-spezifische Behandlung oder ein entsprechender Ausschluss getrennt von der allgemeinen Krankheitsdeckung nicht erwähnt.

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Vorerkrankungen

Bedingt

Behandlungen sind ausgeschlossen, wenn bei Reiseantritt aufgrund einer bereits diagnostizierten Erkrankung feststand, dass eine Behandlung während der Reise erforderlich werden würde – außer die Reise wurde wegen des Todes des Ehe-/eingetragenen Lebenspartners oder eines Verwandten ersten Grades unternommen. Unerwartete Verschlechterungen einer chronischen Erkrankung während der Reise bleiben versichert.

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Wintersport-Deckung

Keine Grenze angegeben

Wird in den geprüften AKE-16/AKD-16-Unterlagen nicht behandelt.

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Behandlung bei Extrem-/Tauchsport

Gedeckt

Deckt ausdrücklich die Druckkammerbehandlung nach Tauchunfällen im Rahmen der ambulanten Heilbehandlung ab; eine gesonderte Deckung für andere Extrem-/Abenteuersportarten wird nicht beschrieben.

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Schwangerschaftskomplikationen

Gedeckt

Übernimmt medizinisch notwendige Behandlungen von Schwangerschaftskomplikationen einschließlich Frühgeburten, notfallbedingten Schwangerschaftsabbrüchen und Fehlgeburten. Kosten für normale Schwangerschaft/Entbindung sind ausgeschlossen.

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Privathaftpflicht im Ausland

Keine Grenze angegeben

Ist nicht Bestandteil dieses Auslandsreise-Krankenversicherungsprodukts; wird in keiner geprüften Unterlage erwähnt.

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Rechtsschutz im Ausland

Keine Grenze angegeben

Ist nicht Bestandteil dieses Auslandsreise-Krankenversicherungsprodukts; wird in keiner geprüften Unterlage erwähnt.

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24-Stunden-Notruf-Service

Gedeckt

Ein 24-Stunden-Notruf-Service (nahezu weltweit, sieben Tage die Woche erreichbar) benennt Ärzte/Krankenhäuser im Ausland, organisiert den Rücktransport, erteilt medizinische Auskünfte vor und während der Reise, organisiert die Notfallbetreuung minderjähriger Kinder und bietet über „Medical Protect plus” zusätzlich Travel-Info, eine deutschsprachige Video-Arztsprechstunde und bargeldlose Behandlung über den „UKV Urlaubs-Retter” an.

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Wichtige Bedingungen

Frist fur Assistance-Anruf

Vor einer stationären Krankenhausbehandlung oder einem Rücktransport muss unverzüglich der 24-Stunden-Notruf-Service der UKV kontaktiert werden; wird dies unterlassen, kann die Erstattung des Rücktransports gekürzt werden.

Nicht autorisierte Behandlung

Wird der Rücktransport weder vom Versicherer noch vom Notruf-Service organisiert, ist die Leistung auf die Kosten begrenzt, die bei einer Organisation durch den Versicherer oder Notruf-Service angefallen wären.

Abschluss im Ausland

Der Versicherungsvertrag muss vor Antritt der Reise abgeschlossen werden; ein Abschluss ist nicht mehr möglich, wenn sich die versicherte Person bereits im Ausland aufhält.

Chronische Erkrankungen

Unerwartete Verschlechterungen einer chronischen Erkrankung während der Reise sind mitversichert, planbare Behandlungen einer bereits bekannten, vor Reiseantritt absehbaren chronischen Erkrankung sind hingegen ausgeschlossen.

Schwangerschaft

Es werden nur medizinisch notwendige Behandlungen von Schwangerschaftskomplikationen (Frühgeburten, notfallbedingte Schwangerschaftsabbrüche, Fehlgeburten) übernommen; Kosten für eine normale Schwangerschaft und Entbindung sind ausgeschlossen.

Vorerkrankungsausschluesse

Behandlungen sind ausgeschlossen, wenn bei Reiseantritt aufgrund einer bereits diagnostizierten Erkrankung feststand, dass eine Behandlung während der Reise erforderlich werden würde – außer die Reise wurde wegen des Todes des Ehe-/eingetragenen Lebenspartners oder eines Verwandten ersten Grades unternommen.

Begrenzung der Deckungsdauer

Der Tarif AKE-16 (Einmalschutz) deckt eine Reise für bis zu 365 Tage ab. Der Tarif AKD-16 (Dauerschutz) deckt jede einzelne Reise innerhalb des Versicherungsjahres für jeweils bis zu 56 Tage ab, wobei sich der Vertrag selbst automatisch jährlich verlängert, sofern er nicht gekündigt wird.

Wo kaufen

Dokumente

Allgemeine Versicherungsbedingungen AVB/AK-16 (Stand 01.06.2022)

Versicherungsbedingungen

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Tarif AKE-16 (Leistungsübersicht, Stand 01.01.2024)

Leistungsübersicht

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Informationsblatt zu Versicherungsprodukten – Tarif AKE-16 (UKV, FNR 338485)

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Produktbroschüre – „Unser Schutz für Ihre Reise”, Einmalschutz AKE-16

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Produktbroschüre – Dauerschutz AKD-16

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Informationsblatt zu Versicherungsprodukten – „Einzel-Reisekrankenschutz” (Union Reiseversicherung AG; Leistungsangaben weichen vom Tarif AKE-16/AKD-16 ab, siehe Konflikte)

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Policendetails

Medizinischer Rücktransport

Übernahme der Kosten für medizinisch sinnvollen Rücktransport nach Deutschland

Quelle

Vorerkrankungen - akute Verschlechterungen

Akute Verschlechterungen oder unerwartete Komplikationen von bestehenden Vorerkrankungen sind mitversichert

Quelle

Premiumaufschlag für Länder mit hohen Behandlungskosten

Tarife sind teurer für Aufenthalte in Ländern wie USA, England, China, Singapur, Schweiz, Hongkong

Quelle

Medizinische Notwendigkeit für Rücktransport

Rücktransport wird nur übernommen, wenn er medizinisch sinnvoll und vertretbar ist

Quelle

Vorgenehmigung erforderlich

Versicherter muss vor Arztbesuch (außer Apotheke) Kontakt mit Versicherer aufnehmen

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Frist für Schadenmeldung

Kosten müssen innerhalb der Versicherungslaufzeit geltend gemacht werden

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Erstattungsmodell

In der Regel strecken Sie die Kosten vor, wir erstatten sie nachträglich; direkte Übernahme in vielen Urlaubsgebieten möglich

Quelle

Maximale Reisedauer pro Reise (Jahrespolice)

Jahrespolice (AKD-16) versichert max. 56 Tage je Reise im Kalenderjahr

Quelle

Keine Selbstbeteiligung

Versicherung ohne Selbstbehalt

Quelle

Verjährung von Ansprüchen

Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren nach drei Jahren; eine konkrete kurze Einreichungsfrist wird nicht genannt, jedoch müssen Originalrechnungen/-belege als Nachweis eingereicht werden.

Quelle

Quellen