Aus Quelldokumenten geprüft

ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG

ALTE OLDENBURGER

ALTE OLDENBURGER is a Reiseversicherung for the Germany market with online purchase and limited assistance availability.

Zuletzt verifiziert am 28.08.2026Gepruft von: Boleron EUVersicherungsbedingungen: 2026-06Risikoträger: ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung von 1927 V.V.a.G.
Online-Abschluss

Direktzahlung

Wird der Notrufservice vor der Krankenhausaufnahme informiert, begleicht ALTE OLDENBURGER die Krankenhausrechnung direkt, sodass keine Vorleistung erforderlich ist; ohne vorherige Mitteilung gilt das Erstattungsprinzip und der Versicherte muss in Vorleistung treten.

Geografischer Geltungsbereich

Weltweit (außerhalb Deutschlands)

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf das Ausland; die Bundesrepublik Deutschland gilt nicht als Ausland.

Startpreis

11 €

Richtwert — Preisannahmen nicht angegeben

Alleinstellungsmerkmale

  • Beliebig viele Reisen pro Jahr mit einem Jahresbeitrag abgesichert, jede einzelne Reise bis zu 8 Wochen geschützt.
  • Ein eigener Notruf-Service hilft bei der Suche nach einem geeigneten Krankenhaus und koordiniert bei Bedarf den Rücktransport.
  • Bei vorheriger Meldung beim Notruf-Service werden Krankenhausrechnungen direkt beglichen, sodass keine Vorleistung nötig ist.
  • Der Familientarif (AK-F) versichert Versicherungsnehmer, Ehe- oder Lebenspartner sowie minderjährige Kinder in einem einzigen Vertrag.
  • Muss ein Elternteil im Ausland stationär behandelt werden, organisiert und bezahlt der Versicherer die Betreuung des Kindes sowie dessen zusätzliche Rückreisekosten.

Leistungsgrenzen

Krankheitskosten im Ausland

Gedeckt

Erstattet medizinisch notwendige ambulante, stationäre und zahnärztliche Behandlungskosten, die im Ausland durch Krankheit oder Unfall entstehen. Für Krankheitskosten im Allgemeinen ist keine Höchstgrenze genannt; der Versicherer kann die Leistung kürzen, wenn die Kosten in einem auffälligen Missverhältnis zur Behandlung stehen.

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Notfallbehandlung

Gedeckt

Umfasst den Transport zum nächsterreichbaren Arzt oder Krankenhaus durch anerkannte Rettungsdienste zur Erstversorgung nach einem Unfall oder Notfall sowie die medizinisch notwendige Behandlung selbst.

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Stationäre Heilbehandlung

Gedeckt

Umfasst ärztliche Leistungen, Krankenhausleistungen einschließlich Krankenpflege, Unterkunft und Verpflegung sowie den Transport zum nächsterreichbaren geeigneten Krankenhaus durch anerkannte Rettungsdienste. Es ist keine Höchstgrenze genannt. Alternativ zur Kostenerstattung kann ein Krankenhaustagegeld von 25,- EUR pro Tag gewählt werden.

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Ambulante Heilbehandlung

Gedeckt

Versicherungsschutz umfasst ambulante Behandlung durch Ärzte, Heilpraktiker, Chiropraktiker und Osteopathen sowie verordnete Arznei- und Verbandmittel, Hilfs- und Heilmittel sowie den Transport zum nächsterreichbaren Arzt oder Krankenhaus.

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Zahnärztliche Heilbehandlung

Gedeckt

Umfasst schmerzstillende Zahnbehandlung einschließlich Zahnfüllung in einfacher Ausführung, provisorischen Zahnersatz in einfacher Ausführung sowie Reparatur und Wiederherstellung des bei Reiseantritt vorhandenen Zahnersatzes. Ausgeschlossen sind Einlagefüllungen, Neuanfertigungen von Zahnersatz (z.B. Kronen, Brücken, Prothesen, Implantate) und kieferorthopädische Maßnahmen; zahntechnische Laborarbeiten für provisorischen Zahnersatz werden ebenfalls nicht erstattet.

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Transport zum Arzt oder Krankenhaus

Gedeckt

Umfasst den Transport zum nächsterreichbaren Arzt oder Krankenhaus durch anerkannte Rettungsdienste zur Erstversorgung nach einem Unfall oder Notfall, sowohl bei ambulanter als auch stationärer Behandlung.

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Krankenrücktransport

Gedeckt

Organisiert und erstattet die Mehrkosten eines medizinisch notwendigen Rücktransports nach Deutschland, wenn die Rückführung medizinisch sinnvoll ist, eine stationäre Behandlung voraussichtlich länger als 14 Tage dauert oder die Rücktransportkosten geringer wären als die weiteren Behandlungskosten im Ausland. Vor Durchführung ist eine Leistungszusage des Notrufservice einzuholen; ohne diese werden maximal die Kosten erstattet, die bei ordnungsgemäßer Einschaltung angefallen wären.

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Todesfall im Ausland / Überführung

Gedeckt

Stirbt die versicherte Person im Ausland, organisiert der Versicherer die Überführung an den letzten ständigen Wohnsitz und erstattet die unmittelbaren Überführungskosten. Bei Beisetzung im Ausland werden die Bestattungskosten höchstens bis zu den Kosten einer Überführung erstattet.

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Such-, Rettungs- und Bergungskosten

5.000 €

Erstattet die anfallenden Kosten, wenn die versicherte Person aufgrund einer im Ausland eingetretenen Erkrankung, eines Unfalles oder wegen Tod gesucht, gerettet oder geborgen werden muss, bis zu 5.000,- EUR.

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COVID-19-Behandlung

Keine Grenze angegeben

Die Versicherungsunterlagen erwähnen COVID-19-Behandlungen nicht gesondert; die allgemeinen Regelungen für Krankheiten würden gelten, eine ausdrückliche Aussage wurde jedoch nicht gefunden.

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Vorerkrankungen

Ausgeschlossen

Es besteht kein Versicherungsschutz für Krankheiten, von denen bei Reiseantritt feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise behandelt werden müssen, es sei denn, die Reise wurde wegen des Todes des Ehegatten bzw. Lebenspartners oder eines Verwandten ersten Grades unternommen.

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Wintersportabsicherung

Keine Grenze angegeben

In den Versicherungsunterlagen nicht erwähnt; es wurde keine spezifische Klausel oder kein Ausschluss zu Wintersport gefunden.

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Absicherung für Abenteuersport

Keine Grenze angegeben

In den Versicherungsunterlagen nicht erwähnt; es wurde keine spezifische Klausel oder kein Ausschluss zu Abenteuersport gefunden.

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Schwangerschaftskomplikationen

Bedingt

Für die Versicherte nicht vorhersehbare, akut eingetretene Schwangerschaftskomplikationen (einschließlich Fehlgeburt, Frühgeburt oder notfallbedingter Schwangerschaftsabbruch) gelten als Versicherungsfall; es wird jedoch nicht geleistet, wenn sie nach Beendigung der 32. Schwangerschaftswoche eintreten, es sei denn, der darüber hinausgehende Auslandsaufenthalt wurde durch einen vorherigen Versicherungsfall notwendig. Für die medizinisch notwendige Behandlung eines Frühgeborenen besteht ebenfalls Versicherungsschutz.

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Auslandshaftpflicht

Keine Grenze angegeben

In den Versicherungsunterlagen nicht erwähnt; es wurde keine Leistung oder kein Ausschluss zur privaten Haftpflicht gefunden.

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Rechtsschutz im Ausland

Keine Grenze angegeben

In den Versicherungsunterlagen nicht erwähnt; es wurde keine Leistung oder kein Ausschluss zum Rechtsschutz gefunden.

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Notruf-Service

Gedeckt

Ein Notrufservice (+49 4441 905-4441) kann zur Beratung und Unterstützung, zur Suche nach einem geeigneten Krankenhaus sowie zur Koordination von Rücktransport und Kinderbetreuung kontaktiert werden; Telefonkosten für die erste Kontaktaufnahme werden pauschal mit 10,- EUR erstattet. Eine durchgehende 24-Stunden-Erreichbarkeit wird in den Unterlagen nicht ausdrücklich genannt.

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Wichtige Bedingungen

Frist fur Assistance-Anruf

Der Notrufservice ist unverzüglich vor oder bei Aufnahme in das Krankenhaus einzuschalten; bei Rücktransport und Betreuungsleistungen für Kinder muss der Notrufservice in jedem Fall eingeschaltet werden, um Leistungseinschränkungen zu vermeiden.

Nicht autorisierte Behandlung

Wird der Notrufservice vor einem Rücktransport oder einer Kinderbetreuung nicht eingeschaltet, werden maximal die Kosten erstattet, die bei ordnungsgemäßer Einschaltung angefallen wären.

Abschluss im Ausland

Der Versicherungsantrag inkl. Einzugsermächtigung muss dem Versicherer vor der Ausreise aus Deutschland zugehen; ein Abschluss während eines bereits laufenden Auslandsaufenthalts ist nicht vorgesehen.

Chronische Erkrankungen

Die Bedingungen definieren keine gesonderte Kategorie für chronische Krankheiten; jede Krankheit, deren Behandlung bei planmäßiger Durchführung der Reise absehbar erforderlich war, ist unabhängig davon, ob sie chronisch oder akut ist, ausgeschlossen (siehe Vorerkrankungen).

Schwangerschaft

Nicht vorhersehbare, akut eingetretene Schwangerschaftskomplikationen gelten als Versicherungsfall; nach Beendigung der 32. Schwangerschaftswoche eingetretene Komplikationen sind ausgeschlossen, es sei denn, der darüber hinausgehende Aufenthalt wurde durch einen vorherigen Versicherungsfall notwendig.

Vorerkrankungsausschluesse

Es besteht kein Versicherungsschutz für Krankheiten, von denen bei Reiseantritt feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise behandelt werden müssen, es sei denn, die Reise wurde wegen des Todes des Ehegatten bzw. Lebenspartners oder eines Verwandten ersten Grades unternommen.

Begrenzung der Deckungsdauer

Die Versicherung gilt für beliebig viele Auslandsreisen innerhalb eines Versicherungsjahres, sofern die einzelne Reise 8 Wochen nicht übersteigt; dauert eine Reise länger, besteht Leistungspflicht nur für die ersten 8 Wochen dieser Reise.

Wo kaufen

Dokumente

Vertragsinformationen und Versicherungsbedingungen (Tarif AK)

Versicherungsbedingungen

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Informationsblatt zu Versicherungsprodukten

IPID

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Policendetails

Krankenrücktransport

Versicherungsschutz umfasst den Rücktransport nach Deutschland bei ernsthafter Erkrankung oder Unfallverletzung mit stationärer Behandlung

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Zahnärztliche Leistungen

Versicherungsschutz für zahnärztliche Notfallbehandlungen während der Reise

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Such-, Rettungs- und Bergungskosten

Versicherungsschutz umfasst Such-, Rettungs- und Bergungskosten

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Betreuungsleistung für Kinder

Versicherungsschutz für Begleitperson und deren Rückreise bei stationärer Behandlung des Versicherungsnehmers

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Notfallmitteilungspflicht

Bei stationärer Behandlung, Krankenrücktransport oder Kinderbetreuung muss der Versicherte den Notrufservice kontaktieren, um geeignete Krankenhäuser zu finden und keine Vorleistungen zahlen zu müssen

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Maximale Reisedauer je Reise

Versicherungsschutz für beliebig viele Reisen im Jahr, jedoch maximal 8 Wochen pro Reise

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Jährliche Vertragslaufzeit

Versicherungsvertrag wird für ein Jahr abgeschlossen und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht gekündigt

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Familienversicherung

AK-F Variante umfasst Versicherungsnehmer, Ehepartner oder Lebenspartner sowie minderjährige Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder) mit ständigem Wohnsitz in Deutschland

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Ausschlüsse vom Versicherungsschutz

Versicherungsschutz umfasst nicht Behandlungen, bei denen die alleinige Reiseabsicht medizinische Behandlung ist, oder bekannte Vorerkrankungen, deren Behandlung während der Reise feststand

Quelle

Direktzahlung für Krankenhausbehandlung

Bei vorheriger Notfallmitteilung zahlt ALTE OLDENBURGER Krankenhausrechnung direkt; ansonsten Erstattungsprinzip

Quelle

Quellen