ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG
ALTE OLDENBURGER
ALTE OLDENBURGER is a Reiseversicherung for the Germany market with online purchase and limited assistance availability.
Direktzahlung
Wird der Notrufservice vor der Krankenhausaufnahme informiert, begleicht ALTE OLDENBURGER die Krankenhausrechnung direkt, sodass keine Vorleistung erforderlich ist; ohne vorherige Mitteilung gilt das Erstattungsprinzip und der Versicherte muss in Vorleistung treten.
Geografischer Geltungsbereich
Weltweit (außerhalb Deutschlands)
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf das Ausland; die Bundesrepublik Deutschland gilt nicht als Ausland.
Startpreis
11 €
Richtwert — Preisannahmen nicht angegeben
Alleinstellungsmerkmale
- Beliebig viele Reisen pro Jahr mit einem Jahresbeitrag abgesichert, jede einzelne Reise bis zu 8 Wochen geschützt.
- Ein eigener Notruf-Service hilft bei der Suche nach einem geeigneten Krankenhaus und koordiniert bei Bedarf den Rücktransport.
- Bei vorheriger Meldung beim Notruf-Service werden Krankenhausrechnungen direkt beglichen, sodass keine Vorleistung nötig ist.
- Der Familientarif (AK-F) versichert Versicherungsnehmer, Ehe- oder Lebenspartner sowie minderjährige Kinder in einem einzigen Vertrag.
- Muss ein Elternteil im Ausland stationär behandelt werden, organisiert und bezahlt der Versicherer die Betreuung des Kindes sowie dessen zusätzliche Rückreisekosten.
Leistungsgrenzen
Krankheitskosten im Ausland
Gedeckt
Erstattet medizinisch notwendige ambulante, stationäre und zahnärztliche Behandlungskosten, die im Ausland durch Krankheit oder Unfall entstehen. Für Krankheitskosten im Allgemeinen ist keine Höchstgrenze genannt; der Versicherer kann die Leistung kürzen, wenn die Kosten in einem auffälligen Missverhältnis zur Behandlung stehen.
Notfallbehandlung
Gedeckt
Umfasst den Transport zum nächsterreichbaren Arzt oder Krankenhaus durch anerkannte Rettungsdienste zur Erstversorgung nach einem Unfall oder Notfall sowie die medizinisch notwendige Behandlung selbst.
Stationäre Heilbehandlung
Gedeckt
Umfasst ärztliche Leistungen, Krankenhausleistungen einschließlich Krankenpflege, Unterkunft und Verpflegung sowie den Transport zum nächsterreichbaren geeigneten Krankenhaus durch anerkannte Rettungsdienste. Es ist keine Höchstgrenze genannt. Alternativ zur Kostenerstattung kann ein Krankenhaustagegeld von 25,- EUR pro Tag gewählt werden.
Ambulante Heilbehandlung
Gedeckt
Versicherungsschutz umfasst ambulante Behandlung durch Ärzte, Heilpraktiker, Chiropraktiker und Osteopathen sowie verordnete Arznei- und Verbandmittel, Hilfs- und Heilmittel sowie den Transport zum nächsterreichbaren Arzt oder Krankenhaus.
Zahnärztliche Heilbehandlung
Gedeckt
Umfasst schmerzstillende Zahnbehandlung einschließlich Zahnfüllung in einfacher Ausführung, provisorischen Zahnersatz in einfacher Ausführung sowie Reparatur und Wiederherstellung des bei Reiseantritt vorhandenen Zahnersatzes. Ausgeschlossen sind Einlagefüllungen, Neuanfertigungen von Zahnersatz (z.B. Kronen, Brücken, Prothesen, Implantate) und kieferorthopädische Maßnahmen; zahntechnische Laborarbeiten für provisorischen Zahnersatz werden ebenfalls nicht erstattet.
Transport zum Arzt oder Krankenhaus
Gedeckt
Umfasst den Transport zum nächsterreichbaren Arzt oder Krankenhaus durch anerkannte Rettungsdienste zur Erstversorgung nach einem Unfall oder Notfall, sowohl bei ambulanter als auch stationärer Behandlung.
Krankenrücktransport
Gedeckt
Organisiert und erstattet die Mehrkosten eines medizinisch notwendigen Rücktransports nach Deutschland, wenn die Rückführung medizinisch sinnvoll ist, eine stationäre Behandlung voraussichtlich länger als 14 Tage dauert oder die Rücktransportkosten geringer wären als die weiteren Behandlungskosten im Ausland. Vor Durchführung ist eine Leistungszusage des Notrufservice einzuholen; ohne diese werden maximal die Kosten erstattet, die bei ordnungsgemäßer Einschaltung angefallen wären.
Todesfall im Ausland / Überführung
Gedeckt
Stirbt die versicherte Person im Ausland, organisiert der Versicherer die Überführung an den letzten ständigen Wohnsitz und erstattet die unmittelbaren Überführungskosten. Bei Beisetzung im Ausland werden die Bestattungskosten höchstens bis zu den Kosten einer Überführung erstattet.
Such-, Rettungs- und Bergungskosten
5.000 €
Erstattet die anfallenden Kosten, wenn die versicherte Person aufgrund einer im Ausland eingetretenen Erkrankung, eines Unfalles oder wegen Tod gesucht, gerettet oder geborgen werden muss, bis zu 5.000,- EUR.
COVID-19-Behandlung
Keine Grenze angegeben
Die Versicherungsunterlagen erwähnen COVID-19-Behandlungen nicht gesondert; die allgemeinen Regelungen für Krankheiten würden gelten, eine ausdrückliche Aussage wurde jedoch nicht gefunden.
Vorerkrankungen
Ausgeschlossen
Es besteht kein Versicherungsschutz für Krankheiten, von denen bei Reiseantritt feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise behandelt werden müssen, es sei denn, die Reise wurde wegen des Todes des Ehegatten bzw. Lebenspartners oder eines Verwandten ersten Grades unternommen.
Wintersportabsicherung
Keine Grenze angegeben
In den Versicherungsunterlagen nicht erwähnt; es wurde keine spezifische Klausel oder kein Ausschluss zu Wintersport gefunden.
Absicherung für Abenteuersport
Keine Grenze angegeben
In den Versicherungsunterlagen nicht erwähnt; es wurde keine spezifische Klausel oder kein Ausschluss zu Abenteuersport gefunden.
Schwangerschaftskomplikationen
Bedingt
Für die Versicherte nicht vorhersehbare, akut eingetretene Schwangerschaftskomplikationen (einschließlich Fehlgeburt, Frühgeburt oder notfallbedingter Schwangerschaftsabbruch) gelten als Versicherungsfall; es wird jedoch nicht geleistet, wenn sie nach Beendigung der 32. Schwangerschaftswoche eintreten, es sei denn, der darüber hinausgehende Auslandsaufenthalt wurde durch einen vorherigen Versicherungsfall notwendig. Für die medizinisch notwendige Behandlung eines Frühgeborenen besteht ebenfalls Versicherungsschutz.
Auslandshaftpflicht
Keine Grenze angegeben
In den Versicherungsunterlagen nicht erwähnt; es wurde keine Leistung oder kein Ausschluss zur privaten Haftpflicht gefunden.
Rechtsschutz im Ausland
Keine Grenze angegeben
In den Versicherungsunterlagen nicht erwähnt; es wurde keine Leistung oder kein Ausschluss zum Rechtsschutz gefunden.
Notruf-Service
Gedeckt
Ein Notrufservice (+49 4441 905-4441) kann zur Beratung und Unterstützung, zur Suche nach einem geeigneten Krankenhaus sowie zur Koordination von Rücktransport und Kinderbetreuung kontaktiert werden; Telefonkosten für die erste Kontaktaufnahme werden pauschal mit 10,- EUR erstattet. Eine durchgehende 24-Stunden-Erreichbarkeit wird in den Unterlagen nicht ausdrücklich genannt.
Wichtige Bedingungen
Frist fur Assistance-Anruf
Der Notrufservice ist unverzüglich vor oder bei Aufnahme in das Krankenhaus einzuschalten; bei Rücktransport und Betreuungsleistungen für Kinder muss der Notrufservice in jedem Fall eingeschaltet werden, um Leistungseinschränkungen zu vermeiden.
Nicht autorisierte Behandlung
Wird der Notrufservice vor einem Rücktransport oder einer Kinderbetreuung nicht eingeschaltet, werden maximal die Kosten erstattet, die bei ordnungsgemäßer Einschaltung angefallen wären.
Abschluss im Ausland
Der Versicherungsantrag inkl. Einzugsermächtigung muss dem Versicherer vor der Ausreise aus Deutschland zugehen; ein Abschluss während eines bereits laufenden Auslandsaufenthalts ist nicht vorgesehen.
Chronische Erkrankungen
Die Bedingungen definieren keine gesonderte Kategorie für chronische Krankheiten; jede Krankheit, deren Behandlung bei planmäßiger Durchführung der Reise absehbar erforderlich war, ist unabhängig davon, ob sie chronisch oder akut ist, ausgeschlossen (siehe Vorerkrankungen).
Schwangerschaft
Nicht vorhersehbare, akut eingetretene Schwangerschaftskomplikationen gelten als Versicherungsfall; nach Beendigung der 32. Schwangerschaftswoche eingetretene Komplikationen sind ausgeschlossen, es sei denn, der darüber hinausgehende Aufenthalt wurde durch einen vorherigen Versicherungsfall notwendig.
Vorerkrankungsausschluesse
Es besteht kein Versicherungsschutz für Krankheiten, von denen bei Reiseantritt feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise behandelt werden müssen, es sei denn, die Reise wurde wegen des Todes des Ehegatten bzw. Lebenspartners oder eines Verwandten ersten Grades unternommen.
Begrenzung der Deckungsdauer
Die Versicherung gilt für beliebig viele Auslandsreisen innerhalb eines Versicherungsjahres, sofern die einzelne Reise 8 Wochen nicht übersteigt; dauert eine Reise länger, besteht Leistungspflicht nur für die ersten 8 Wochen dieser Reise.
Policendetails
Krankenrücktransport
Versicherungsschutz umfasst den Rücktransport nach Deutschland bei ernsthafter Erkrankung oder Unfallverletzung mit stationärer Behandlung
QuelleZahnärztliche Leistungen
Versicherungsschutz für zahnärztliche Notfallbehandlungen während der Reise
QuelleSuch-, Rettungs- und Bergungskosten
Versicherungsschutz umfasst Such-, Rettungs- und Bergungskosten
QuelleBetreuungsleistung für Kinder
Versicherungsschutz für Begleitperson und deren Rückreise bei stationärer Behandlung des Versicherungsnehmers
QuelleNotfallmitteilungspflicht
Bei stationärer Behandlung, Krankenrücktransport oder Kinderbetreuung muss der Versicherte den Notrufservice kontaktieren, um geeignete Krankenhäuser zu finden und keine Vorleistungen zahlen zu müssen
QuelleMaximale Reisedauer je Reise
Versicherungsschutz für beliebig viele Reisen im Jahr, jedoch maximal 8 Wochen pro Reise
QuelleJährliche Vertragslaufzeit
Versicherungsvertrag wird für ein Jahr abgeschlossen und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht gekündigt
QuelleFamilienversicherung
AK-F Variante umfasst Versicherungsnehmer, Ehepartner oder Lebenspartner sowie minderjährige Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder) mit ständigem Wohnsitz in Deutschland
QuelleAusschlüsse vom Versicherungsschutz
Versicherungsschutz umfasst nicht Behandlungen, bei denen die alleinige Reiseabsicht medizinische Behandlung ist, oder bekannte Vorerkrankungen, deren Behandlung während der Reise feststand
QuelleDirektzahlung für Krankenhausbehandlung
Bei vorheriger Notfallmitteilung zahlt ALTE OLDENBURGER Krankenhausrechnung direkt; ansonsten Erstattungsprinzip
Quelle