Prüfung ausstehend

LVM Landwirtschaftlicher Versicherungsverein Münster a.G. (LVM Insurance Group)

LVM

LVM is a Reiseversicherung for the Germany market with online purchase and 24/7 assistance.

Zuletzt verifiziert am 27.08.2026Gepruft von: Boleron EUVersicherungsbedingungen: 2026-04Risikoträger: LVM Krankenversicherungs-AG
Online-Abschluss24/7 Assistance

Direktzahlung

Bei stationärer Behandlung erteilt die LVM gegenüber dem Krankenhaus eine Kostenübernahme-Garantie und rechnet direkt mit dem Krankenhaus ab, sodass der Versicherte nicht in Vorleistung treten muss.

Geografischer Geltungsbereich

Weltweit (Ausland)

Der Versicherungsschutz gilt weltweit außerhalb Deutschlands und außerhalb jedes Landes, in dem der Versicherte seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder ständigen Wohnsitz hat.

Startpreis

21 €

Richtwert — Preisannahmen nicht angegeben

Alleinstellungsmerkmale

  • Die LVM Notfall App verbindet Reisende per Videoberatung mit einem Arzt in Deutschland und bietet eine Geolokalisation, um im Notfall den genauen Standort mitzuteilen.
  • Bei stationärer Behandlung gibt die LVM eine Kostenübernahme-Garantie gegenüber dem Krankenhaus ab und rechnet direkt mit dem Krankenhaus ab, sodass Reisende nicht in Vorleistung treten müssen.
  • Die private Krankenversicherung der LVM, einschließlich dieses Reiseprodukts, wurde von der unabhängigen Rating-Agentur ASSEKURATA im September 2025 mit "Exzellent" (A++) bewertet.
  • FOCUS-MONEY zeichnete die LVM in der Kundenbefragung vom April 2026 als "Fairster privater Krankenversicherer" aus.
  • Der Versicherungsschutz kann auf Antrag vor Reiseantritt über die üblichen 8 Wochen hinaus auf insgesamt bis zu 365 Tage pro Reise verlängert werden.

Leistungsgrenzen

Krankheitskosten (gesamt)

Gedeckt

Die LVM erstattet die Kosten für medizinisch notwendige Heilbehandlungen im Ausland wegen Krankheit, Unfallfolgen, Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung oder Schwangerschaftskomplikationen; die AVB nennt keine feste Höchstgrenze, die Leistung richtet sich nach der medizinischen Notwendigkeit.

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Ärztliche und zahnärztliche Notfallbehandlung

Gedeckt

Umfasst medizinisch notwendige Untersuchungen und Heilbehandlungen durch einen frei wählbaren Arzt im Ausland; Arzt, Zahnarzt und Krankenhaus können frei gewählt werden.

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Stationäre Behandlung / Krankenhausaufenthalt

Gedeckt

Umfasst ärztliche Leistungen, allgemeine Krankenhausleistungen, Operationen einschließlich Nebenkosten, Unterkunft und Verpflegung sowie Rooming-in für eine Begleitperson bei minderjährigen Versicherten; erstattet ein Dritter die Kosten der stationären Behandlung, zahlt die LVM stattdessen ein Krankenhaustagegeld von 30 Euro pro Tag.

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Ambulante Behandlung

Gedeckt

Umfasst ärztliche Untersuchungen, medizinisch notwendige ambulante Heilbehandlungen, Arznei-, Verband- und Heilmittel sowie die Miete (bzw. bei fehlender Verleihmöglichkeit den Erwerb) medizinisch notwendiger Hilfsmittel, deren Notwendigkeit erst während der Auslandsreise eintritt.

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Zahnärztliche Notfallbehandlung

Gedeckt

Umfasst schmerzstillende konservierende Zahnbehandlungen, Zahnfüllungen in einfacher Ausführung, provisorischen Zahnersatz (z. B. Kronen, Brücken) in einfacher Ausführung und Reparaturen von Prothesen; Zahnprophylaxe, Parodontosebehandlung, Neuanfertigung von Zahnersatz/Implantaten, Inlays/Onlays und Kieferorthopädie sind ausgeschlossen.

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Transport zum nächsten Arzt oder Krankenhaus

Gedeckt

Umfasst den medizinisch notwendigen Transport zum nächst erreichbaren, geeigneten Arzt oder Krankenhaus, einschließlich der Verlegung in ein anderes geeignetes Krankenhaus, falls das zunächst aufgesuchte aus medizinischen Gründen nicht geeignet ist.

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Krankenrücktransport

Gedeckt

Übernommen werden die Kosten für den Krankenrücktransport, wenn dieser medizinisch sinnvoll ist, die notwendige stationäre Behandlung voraussichtlich länger als 2 Wochen dauern würde, die Behandlungskosten im Ausland voraussichtlich höher sind als die Rücktransportkosten oder am Aufenthaltsort bzw. in zumutbarer Entfernung keine ausreichende medizinische Behandlung gewährleistet ist; der Rücktransport erfolgt in ein Krankenhaus oder einen anderen Ort im Land des gewöhnlichen Aufenthalts. Mehrkosten für eine ebenfalls bei der LVM versicherte Begleitperson werden ebenfalls übernommen.

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Überführung oder Bestattung im Todesfall

Gedeckt

Stirbt der Versicherte im Ausland, erstattet die LVM wahlweise die Kosten für die Überführung an einen Ort im Land des letzten gewöhnlichen Aufenthalts oder die Bestattung im Ausland.

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Such-, Rettungs- und Bergungskosten

25.000 €

Übernommen werden die Kosten, wenn der Versicherte während der Auslandsreise erkrankt, einen Unfall erleidet oder verstirbt und deswegen gesucht, gerettet oder geborgen werden muss; die LVM zahlt bis zu 25.000 Euro je Versicherungsfall.

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Behandlung von Covid-19

Keine Grenze angegeben

In den aktuellen Bedingungen KV 169 (04/2026) oder auf der geprüften Produktseite findet sich keine gesonderte Covid-19-Klausel; die allgemeine Krankheitsbehandlung nach §3/§4 würde wie bei jeder anderen Erkrankung gelten.

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Vorerkrankungen

Bedingt

Die unvorhergesehene Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung während der Reise gilt als Versicherungsfall; keine Leistung besteht jedoch für Versicherungsfälle, von denen der Versicherte aufgrund ärztlicher Diagnose vor Reiseantritt bereits wusste, dass sie während der Reise eintreten werden (Ausnahme: Tod des Ehegatten oder eines Verwandten ersten Grades).

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Wintersportabsicherung

Keine Grenze angegeben

Wintersport wird in den geprüften AVB (KV 169, 04/2026) oder auf der Produktseite weder ausdrücklich eingeschlossen noch ausgeschlossen; medizinisch notwendige Behandlungen infolge von Unfällen würden allgemein unter den normalen Kranken-/Unfallschutz fallen.

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Absicherung für Abenteuersportarten

Keine Grenze angegeben

Abenteuer- bzw. Extremsportarten werden in den geprüften AVB (KV 169, 04/2026) oder auf der Produktseite nicht als eigener Punkt behandelt.

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Schwangerschaftskomplikationen

Gedeckt

Umfasst die medizinisch notwendige Behandlung wegen Komplikationen in der Schwangerschaft, die Entbindung bei Frühgeburten (inkl. Kosten bis zur Transportfähigkeit von Mutter und Kind sowie Versorgung des Neugeborenen), die medizinisch notwendige Heilbehandlung wegen Fehlgeburt und den medizinisch notwendigen Schwangerschaftsabbruch; Untersuchungen und Behandlungen aufgrund regelrecht verlaufender Schwangerschaft, Schwangerschaftsvorsorge und die reguläre Entbindung sind ausgeschlossen.

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Auslandshaftpflicht

Keine Grenze angegeben

Diese Auslandsreise-Krankenversicherung (ARTop) beinhaltet keinen Haftpflichtschutz; dieser wird in den AVB oder auf der Produktseite nicht erwähnt.

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Rechtsschutz im Ausland

Keine Grenze angegeben

Diese Auslandsreise-Krankenversicherung (ARTop) beinhaltet keinen Rechtsschutz; dieser wird in den AVB oder auf der Produktseite nicht erwähnt.

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Telefonischer 24-Stunden-Service

Gedeckt

Die LVM bietet einen telefonischen 24-Stunden-Service an 365 Tagen, nennt Kliniken und Ärzte im Ausland, organisiert Krankenrücktransport, Bestattung/Überführung, Kinderbetreuung und einen medizinischen Dolmetscher-Service und erteilt eine Kostenübernahme-Garantie mit Direkt-Abrechnung gegenüber Krankenhäusern; Notfälle können per LVM Notfall App oder unter der Rufnummer +49 251 702 4710 gemeldet werden.

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Wichtige Bedingungen

Frist fur Assistance-Anruf

Die AVB legt keine feste Frist für die Meldung eines Notfalls fest; die LVM ist rund um die Uhr per LVM Notfall App oder unter der Rufnummer +49 251 702 4710 erreichbar.

Nicht autorisierte Behandlung

Die LVM kann ihre Leistungen auf einen angemessenen Betrag kürzen, wenn die Behandlung das medizinisch notwendige Maß übersteigt oder die Aufwendungen in einem auffälligen Missverhältnis zur erbrachten Leistung stehen; bei Verletzung vertraglicher Obliegenheiten kann die Leistung nach §28 VVG ebenfalls gekürzt oder verweigert werden.

Abschluss im Ausland

Wird der Vertrag während einer bereits laufenden Auslandsreise abgeschlossen, besteht für diese Reise kein Versicherungsschutz; der Schutz gilt erst für eine neue, nach Vertragsbeginn angetretene Auslandsreise.

Chronische Erkrankungen

Die Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung während der Reise gilt als Versicherungsfall; keine Leistung besteht jedoch, wenn aufgrund einer ärztlichen Diagnose vor Reiseantritt bereits bekannt war, dass der Versicherungsfall während der Reise eintreten wird.

Schwangerschaft

Medizinisch notwendige Behandlungen wegen Komplikationen in der Schwangerschaft, bei Frühgeburten, Fehlgeburten und medizinisch notwendigem Schwangerschaftsabbruch sind versichert; die reguläre Schwangerschaftsvorsorge und eine regelrecht verlaufende Entbindung sind ausgeschlossen.

Vorerkrankungsausschluesse

Leistungen sind ausgeschlossen für Versicherungsfälle, von denen der Versicherte aufgrund einer ärztlichen Diagnose vor Reiseantritt bereits wusste, dass sie während der Reise eintreten werden (Ausnahme: Tod des Ehegatten oder eines Verwandten ersten Grades); eine unvorhergesehene Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung bleibt versichert.

Begrenzung der Deckungsdauer

Der Versicherungsschutz gilt für die ersten 8 Wochen einer Auslandsreise; eine zeitliche Erweiterung kann vor Reiseantritt beantragt werden, wobei der Versicherungsschutz insgesamt auf höchstens 365 Tage ausgedehnt werden kann.

Wo kaufen

Dokumente

Allgemeine Versicherungsbedingungen KV 169 (Fassung 04/2026)

Versicherungsbedingungen

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Allgemeine Versicherungsbedingungen KV 169 (Fassung 09/2024)

Versicherungsbedingungen

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Broschüre Kranken-Zusatzversicherungen inkl. Auslandskrankenversicherung (W 1113, 04/2026)

Sonstiges Dokument

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Policendetails

Maximale Dauer pro Reise

Die Reisekrankenversicherung deckt bis zu 8 Wochen pro Reise ab; für längere Reisen ist eine gesonderte erweiterte Versicherung erforderlich

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Grenzwert für Such-, Rettungs- und Bergungskosten

Such-, Rettungs- und Bergungskosten werden bis zu maximal 25.000 Euro erstattet

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Medizinisch sinnvoller Krankenrücktransport

Abdeckung von medizinisch notwendigem Transport und medizinisch angemessenem Rücktransport; umfasst Kosten für medizinisch sinnvolle Rücktransporte, wenn die ausländische ärztliche Versorgung nicht dem deutschen Standard entspricht

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Leistungen im Todesfall

Im Todesfall während der Reise werden Bestattungskosten im Ausland oder Überführungskosten übernommen

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Deutschland nicht als Ausland versichert

Deutschland gilt gemäß Versicherungsbedingungen nicht als Ausland; medizinische Behandlung in Deutschland ist nicht versichert

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24/7 Notfallmeldepflicht

Im Notfall müssen Versicherte LVM sofort per LVM Notfall App oder unter +49 251 702 4710 benachrichtigen; Notfallmeldung rund um die Uhr möglich

Quelle

Keine Selbstbeteiligung

LVM Reisekrankenversicherung wird ohne Selbstbeteiligung angeboten; Versicherte erhalten vollständigen Versicherungsschutz ohne Selbstbeteiligungskosten

Quelle

Quellen