Aus Quelldokumenten geprüft

Europ Assistance SA, Branch for Germany (also operating as Europ Assistance Versicherungs-AG)

Europ Assistance

Europ Assistance is a Reiseversicherung for the Germany market with online purchase and 24/7 assistance.

Zuletzt verifiziert am 28.08.2026Gepruft von: Boleron EUVersicherungsbedingungen: 2024-01-01Risikoträger: Europ Assistance SA, Niederlassung für Deutschland
Online-Abschluss24/7 Assistance

Direktzahlung

Europ Assistance setzt sich mit dem behandelnden Arzt bzw. Dienstleister vor Ort in Verbindung und sendet bei Bedarf eine Kostenübernahmeerklärung; akzeptiert das Krankenhaus die Kostenübernahme nicht, zahlt Europ Assistance direkt über einen Dienstleister vor Ort.

Geografischer Geltungsbereich

Weltweit, außerhalb Deutschlands

Der Versicherungsschutz gilt weltweit, ausgenommen in Ländern, in denen die versicherte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat oder als Arbeitnehmer gemeldet ist, sowie in sanktionierten Ländern (Iran, Syrien, Nordkorea, Krim-Region, Saporischschja, Cherson, Donezk und Luhansk Region, Venezuela, Belarus, Russische Föderation, Afghanistan und Burma/Myanmar).

Startpreis

45 €

Richtwert — Preisannahmen nicht angegeben

Alleinstellungsmerkmale

  • Freie Arzt- und Krankenhauswahl im Ausland, wobei Europ Assistance bei der Suche des richtigen Ansprechpartners hilft und eine direkte Kostenübernahmeerklärung veranlasst.
  • Beinhaltet bis zu fünf psychotherapeutische Sitzungen nach einem ärztlich bestätigten Trauma infolge einer Krisensituation während der Reise.
  • 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr erreichbare mehrsprachige Notfall-Hotline, die alle Hilfeleistungen weltweit koordiniert.
  • Optionales Krankenhaustagegeld von 50 € pro Tag als Alternative zur Kostenerstattung bei stationären Aufenthalten.
  • Übernimmt Such-, Rettungs- und Bergungskosten bis zu 10.000 € infolge von Krankheit, Verletzung oder Todesfall.

Leistungsgrenzen

Deckung von Arztkosten und medizinischen Leistungen

Gedeckt

Übernimmt die Kosten einer medizinisch notwendigen Versorgung im Ausland bei Krankheit, Unfall oder Schwangerschaftskomplikationen; in den Bedingungen ist für die Grundleistung keine betragsmäßige Obergrenze genannt, die Erstattung ist jedoch auf die Kosten einer schulmedizinischen Versorgung begrenzt.

Quelle

Ambulante Notfallbehandlung

Gedeckt

Übernimmt die Kosten für Behandlungen und Operationen durch einen Arzt und durch medizinisches Fachpersonal; keine Obergrenze in den Bedingungen genannt.

Quelle

Stationäre Behandlung

Gedeckt

Übernimmt Behandlungen und Operationen im Krankenhaus, Unterkunft und Verpflegung sowie die An- und Abreise einer nahestehenden Person bei mehr als fünf Tagen stationärer Behandlung; alternativ kann statt der Kostenerstattung ein Tagegeld von 50 € pro Tag gewählt werden.

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Ambulante Behandlung

Gedeckt

Übernimmt die Kosten für ambulante Behandlungen und Operationen durch einen Arzt und medizinisches Fachpersonal; keine Obergrenze genannt.

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Zahnärztliche Notbehandlung

Gedeckt

Übernimmt schmerzstillende Zahnbehandlungen, einfache Zahnfüllungen, Reparaturen von Einlagefüllungen, Zahnersatz/-prothesen und festen Zahnspangen sowie provisorischen Zahnersatz; keine betragsmäßige Obergrenze genannt, dauerhafter Zahnersatz, Stiftzähne und Einlagefüllungen sind jedoch ausgeschlossen.

Quelle

Krankentransporte vor Ort

Gedeckt

Übernimmt den Transport zur Erstversorgung zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus/Arzt, den Verlegungstransport zur weiteren Behandlung, sofern medizinisch sinnvoll, sowie den Transport zurück in die Unterkunft; sonstige Beförderungen (z. B. Taxi) werden mit maximal 50 € pro Schadensfall erstattet.

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Krankenrücktransport aus dem Ausland

Gedeckt

Übernimmt den medizinisch notwendigen Rücktransport nach Deutschland bei medizinischer Unterversorgung vor Ort, wenn eine Fortsetzung der Behandlung in Deutschland medizinisch sinnvoll ist, oder bei einem stationären Aufenthalt von mehr als 14 Tagen, einschließlich der Kosten für eine medizinisch notwendige oder nicht notwendige Begleitperson sowie den Transport des Reisegepäcks.

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Überführung im Todesfall

Gedeckt

Übernimmt die Überführung des Leichnams zum Bestattungsort in Deutschland im Sarg oder die Einäscherung vor Ort und den Transport der Urne nach Deutschland; eine Bestattung im Ausland wird bis zur Höhe der Kosten einer Überführung übernommen.

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Suche, Rettung und Bergung

10.000 €

Übernimmt die Kosten bis maximal 10.000 € für Suche, Rettung oder Bergung als Folge einer Erkrankung, Verletzung oder eines Todesfalls.

Quelle

COVID-19-Behandlung

Keine Grenze angegeben

Wird in den Bedingungen bzw. dem Produktinformationsblatt des Einmalschutzes 2023 nicht explizit erwähnt; anders als beim Jahresschutz 2025 fehlt der ausdrückliche Hinweis auf epidemische/pandemische Erkrankungen.

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Vorerkrankungen

Bedingt

Ausgeschlossen, wenn ein Arzt vor Reiseantritt festgestellt hat, dass während der Reise eine Behandlung oder Medikamente wegen einer bestehenden Erkrankung nötig sein werden; dennoch besteht Versicherungsschutz, wenn sich die Erkrankung während der Reise verschlechtert oder die Reise wegen des Todes der Eltern, Kinder oder des Partners angetreten wird.

Quelle

Wintersport-Deckung

Keine Grenze angegeben

Wird in den Bedingungen bzw. dem Produktinformationsblatt nicht behandelt; ausgeschlossen sind gemäß Ziffer 4.6 lediglich Berufssportler, die sich bei einem Wettkampf verletzen (ausgenommen Vereinswettkämpfe und dazugehöriges Training).

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Abenteuersport-Deckung

Keine Grenze angegeben

Wird in den Bedingungen bzw. dem Produktinformationsblatt nicht behandelt; explizit ausgeschlossen sind lediglich Berufssportler, die sich bei einem Wettkampf verletzen.

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Schwangerschaftskomplikationen

Gedeckt

Übernimmt die Kosten der medizinischen Versorgung bei Schwangerschaftskomplikationen, einem medizinisch notwendigen Schwangerschaftsabbruch, Fehl- oder Totgeburt sowie einer Frühgeburt vor der 37. Schwangerschaftswoche (einschließlich des Neugeborenen); eine reguläre Entbindung wird nur übernommen, wenn die Heimreise aus den in Ziffer 1.4 genannten Gründen nicht angetreten werden konnte.

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Privathaftpflicht

Keine Grenze angegeben

Wird in den Bedingungen bzw. dem Produktinformationsblatt nicht behandelt.

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Rechtsschutz

Keine Grenze angegeben

Wird in den Bedingungen bzw. dem Produktinformationsblatt nicht behandelt.

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24-Stunden-Notfall-Assistance-Hotline

Gedeckt

Europ Assistance übernimmt die Koordination sämtlicher Hilfeleistungen und veranlasst schnelle und kompetente Unterstützung vor Ort, 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr, über die Notfallnummer +49 (0)89 55987 224.

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Wichtige Bedingungen

Frist fur Assistance-Anruf

Die Bedingungen nennen keine verbindliche Frist für den Anruf bei der 24h-Notfallnummer; die versicherte Person muss jedoch gemäß Ziffer 6 den Schaden gering halten, vollständig Auskunft erteilen und auf Verlangen einen Nachweis zum Reisebeginn erbringen.

Nicht autorisierte Behandlung

Verletzt der Versicherungsnehmer eine Obliegenheit grob fahrlässig, wird die Leistung im Verhältnis der Schwere des Verschuldens gekürzt; bei vorsätzlicher Verletzung kann die Leistung ganz abgelehnt werden, es sei denn, das Verhalten hatte keinen Einfluss auf den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls.

Abschluss im Ausland

Eine Auslandskrankenversicherung können Sie bis zum Reisebeginn abschließen, jedoch nicht mehr, nachdem Sie Ihre Reise begonnen haben.

Chronische Erkrankungen

Ein von einem Arzt vor Reiseantritt festgestellter Behandlungsbedarf wegen einer bestehenden Erkrankung ist grundsätzlich ausgeschlossen, es besteht jedoch weiterhin Versicherungsschutz, wenn sich die Erkrankung während der Reise unerwartet verschlechtert.

Schwangerschaft

Schwangerschaftskomplikationen, ein medizinisch notwendiger Abbruch, Fehl- oder Totgeburt sowie eine Frühgeburt vor der 37. Schwangerschaftswoche sind versichert; Komplikationen infolge einer Reise gegen ärztlichen Rat sind ausgeschlossen, ebenso eine Entbindung nach der 36. Schwangerschaftswoche ohne Komplikationen.

Vorerkrankungsausschluesse

Erkrankungen, bei denen ein Arzt vor Reiseantritt festgestellt hat, dass während der Reise eine Behandlung oder Medikamente benötigt werden, sind ausgeschlossen, es sei denn, die Erkrankung verschlechtert sich während der Reise unerwartet oder die Reise erfolgt wegen des Todes eines nahen Angehörigen.

Begrenzung der Deckungsdauer

Der Versicherungsschutz ist auf die ersten 31 Tage einer einmaligen Auslandsreise begrenzt; er verlängert sich ohne neuen Vertrag, wenn Reiseunfähigkeit ärztlich festgestellt wird oder die Rückreise aus nicht zu vertretenden Gründen unmöglich ist, und der Vertrag endet automatisch 31 Tage nach Reisebeginn, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

Wo kaufen

Dokumente

Versicherungsbedingungen Auslandskrankenversicherung Einmalschutz (VB EA AK ES 2023)

Versicherungsbedingungen

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Produktinformationsblatt Auslandskrankenversicherung Einmalschutz

IPID

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Versicherungsbedingungen Auslandskrankenversicherung Jahresschutz 2025 (abweichende Produktvariante, Jahresschutz; nicht zur Leistungsextraktion für diesen Einmalschutz-Datensatz verwendet)

Sonstiges Dokument

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Policendetails

Deckung von Arztkosten und medizinischen Leistungen

Erstattet Kosten für ärztliche Behandlungen, Krankenhaus-aufenthalte und Arzneimittel im Ausland

Quelle

Medizinisch sinnvoller Krankenrücktransport

Organisation und Kostenübernahme des medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransports nach Deutschland

Quelle

Notfall-Hilfe und 24/7 Telefonberatung

24-Stunden-Notfall-Telefon für medizinische Beratung, Arztermittlung und Hilfeleistungskoordination

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Suche, Rettung und Bergung

Deckung für Such-, Rettungs- und Bergungskosten im Unfallfall bis zu 10.000 EUR

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Geltungsbereich

Versicherung gilt weltweit außerhalb der Bundesrepublik Deutschland (Wohnsitz des Versicherten)

Quelle

Reisedauer-Begrenzung

Versicherungsschutz in der Regel nur für die ersten 31 Tage einer Reise

Quelle

Notfall-Anmeldungspflicht

Versicherte müssen das Notfall-Telefon (+49 89 55987 224) im Falle von Unfall oder Krankheit kontaktieren

Quelle

Ausschluss bei Reisewarnung

Kein Versicherungsschutz in Ländern, für die wegen bewaffneter Auseinandersetzungen Reisewarnungen bestehen

Quelle

Quellen