Aus Quelldokumenten geprüft

Generali Deutschland AG

Generali

Generali is a Reiseversicherung for the Germany market with online purchase and 24/7 assistance.

Zuletzt verifiziert am 27.08.2026Gepruft von: Boleron EUVersicherungsbedingungen: 2025-05Risikoträger: Generali Deutschland Krankenversicherung AG
Online-Abschluss24/7 Assistance

Direktzahlung

Bei stationärem Aufenthalt, für den Leistungspflicht besteht, gibt Generali (über den Assistance-Partner) eine Kostenübernahmegarantie gegenüber Ärzten und Krankenhäusern ab, sodass in diesen Fällen in der Regel keine Vorauszahlung durch die versicherte Person erforderlich ist.

Geografischer Geltungsbereich

Weltweit, mit Ausnahme von Deutschland und dem Land des gewöhnlichen Aufenthalts der versicherten Person

Versicherungsschutz besteht bei Auslandsreisen weltweit mit Ausnahme von Deutschland und dem Land des gewöhnlichen Aufenthalts; bei Wegzug in einen anderen EU-/EWR-Staat oder die Schweiz bleibt Versicherungsschutz bestehen, jedoch nicht in Deutschland oder im neuen Aufenthaltsland.

Startpreis

20 €

Richtwert — Preisannahmen nicht angegeben

Alleinstellungsmerkmale

  • Freie Wahl von Ärzten, Zahnärzten, Physiotherapeuten und Krankenhäusern im Ausland, ohne Netzwerkbeschränkung.
  • Direkte Kostenübernahmegarantie gegenüber Krankenhäusern bei versicherten stationären Aufenthalten, ohne Vorauszahlung durch die versicherte Person.
  • Ganzjähriger 24-Stunden-Assistance-Service in mehreren Sprachen, von Impfberatung bis zur Arzneimittellieferung im Ausland.
  • Optionales Krankenhaustagegeld von 50 EUR/Tag (bis zu 1.500 EUR) als Alternative zur Sachleistung.
  • Günstiger Jahrestarif für Einzelpersonen (ReiseE) oder Familien (ReiseF) mit unbegrenzt vielen Reisen von je bis zu 60 Tagen pro Versicherungsjahr.

Leistungsgrenzen

Heilbehandlungskosten im Ausland

Gedeckt

Generali erstattet Aufwendungen für medizinisch notwendige Heilbehandlung wegen Krankheit oder Unfallfolgen im Ausland; für ambulante/stationäre Behandlung ist im Bedingungstext keine summenmäßige Gesamtobergrenze genannt.

Quelle

Notfallmedizinische Behandlung

Gedeckt

Deckt medizinisch notwendige Notfallbehandlung wegen Krankheit oder Unfall im Ausland ab, einschließlich freier Arzt- und Krankenhauswahl im Reiseland.

Quelle

Leistungen im Krankenhaus

1.500 €

Deckt Behandlung, Verpflegung und Unterkunft bei Krankenhausaufenthalten im Ausland sowie die Unterbringung einer Begleitperson für versicherte Kinder bis 17 Jahre. Statt der Sachleistung kann ein Krankenhaustagegeld von 50 EUR/Tag gewählt werden, maximal 1.500 EUR je Versicherungsfall, sofern Generali vor Behandlungsbeginn informiert wird.

Quelle

Ambulante Leistungen

Gedeckt

Deckt Behandlungen durch frei gewählte Ärzte, Zahnärzte und Physiotherapeuten, ärztlich verordnete Arznei-, Heil- und Verbandmittel sowie erstmals erforderliche Hilfsmittel in einfacher Ausführung; keine genannte Gesamtobergrenze.

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Zahnärztliche Leistungen

Gedeckt

Deckt schmerzstillende Zahnbehandlung einschließlich plastischer Füllungen, provisorischen Zahnersatz/-kronen in einfacher Ausführung sowie einfache Reparaturen; Neuanfertigungen, Inlays/Onlays, Zahnprophylaxe und Kieferorthopädie sind ausgeschlossen.

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Krankentransport

Gedeckt

Deckt den medizinisch notwendigen Transport zum nächsterreichbaren Krankenhaus oder Notfallarzt, den Transport in ein geeigneteres Krankenhaus sowie den Rücktransport zur Unterkunft nach Krankenhausbehandlung, einschließlich einer Begleitperson.

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Krankenrücktransport

Bedingt

Deckt den Rücktransport aus dem Ausland an einen Ort nach Wahl im Land des letzten gewöhnlichen Aufenthalts, wenn dieser medizinisch sinnvoll und vertretbar ist, ein Krankenhausaufenthalt voraussichtlich zwei Wochen übersteigen würde oder die Behandlungskosten im Ausland die Rücktransportkosten übersteigen würden. Voraussetzung ist Transportfähigkeit und Organisation durch Generali.

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Bestattung und Überführung

Gedeckt

Im Todesfall werden wahlweise die Kosten für die Bestattung im Ausland oder die Überführung an einen Ort nach Wahl im Land des letzten gewöhnlichen Aufenthalts übernommen, vorausgesetzt eine amtliche oder ärztliche Bescheinigung über die Todesursache wird vorgelegt.

Quelle

Suche, Rettung und Bergung

2.500 €

Deckt die unfallbedingte Suche, Rettung und Bergung der versicherten Person durch einen öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich organisierten Rettungsdienst bis zu 2.500,00 EUR je Versicherungsfall.

Quelle

COVID-19-Behandlung

Keine Grenze angegeben

In den geprüften Vertragsunterlagen nicht gesondert geregelt.

Quelle

Vorbestehende / absehbare Erkrankungen

Ausgeschlossen

Die Generali leistet nicht für Behandlungen, deren Notwendigkeit aufgrund ärztlicher Diagnose bereits vor Reiseantritt feststand, es sei denn, der Tod des Ehegatten oder eines Verwandten ersten Grades war alleiniger Grund für den Antritt der Reise; eine unerwartete akute Verschlechterung während der Reise bleibt versichert, sofern bei Reisebeginn Reisefähigkeit bestand.

Quelle

Wintersport-Deckung

Keine Grenze angegeben

In den geprüften Vertragsunterlagen nicht erwähnt.

Quelle

Abenteuersport-Deckung

Keine Grenze angegeben

In den geprüften Vertragsunterlagen nicht erwähnt.

Quelle

Leistungen bei Schwangerschaft

Gedeckt

Deckt die medizinisch notwendige ambulante und stationäre Behandlung wegen Schwangerschaftskomplikationen, die Entbindung bei Frühgeburt (bis Ende der 36. Schwangerschaftswoche) einschließlich Versorgung von Mutter und Neugeborenem, die Behandlung wegen Fehlgeburt sowie den nicht rechtswidrigen, medizinisch notwendigen Schwangerschaftsabbruch. Eine regelrecht verlaufende Schwangerschaft und Vorsorgemaßnahmen sind ausgeschlossen; ebenso entfällt der Schutz, wenn die Reise entgegen ärztlicher Empfehlung angetreten wurde.

Quelle

Privathaftpflicht im Ausland

Ausgeschlossen

Eine Privathaftpflichtdeckung ist nicht Bestandteil dieses Reisekrankenversicherungsprodukts; der abschließende Leistungskatalog der AVB enthält keinen Haftpflichtschutz.

Quelle

Auskunft zu anwaltlicher Vertretung

Gedeckt

Als Assistanceleistung gibt Generali Auskunft über Möglichkeiten anwaltlicher Vertretung im Ausland; dies ist ein reiner Informationsservice, keine Kostenübernahme für Rechtsberatung.

Quelle

24-Stunden-Telefonservice

Gedeckt

Generali bietet einen ganzjährigen telefonischen 24-Stunden-Service, u. a. Impfberatung, Benennung von Ärzten/Krankenhäusern, Übersetzung medizinischer Unterlagen, Organisation der Arzneimittellieferung und Kostenübernahmegarantien gegenüber Krankenhäusern.

Quelle

Wichtige Bedingungen

Frist fur Assistance-Anruf

Die Bedingungen nennen keine feste Stundenfrist zur Kontaktaufnahme, jedoch werden Krankenrücktransport, Reisegepäck- und Fahrzeugrückholung sowie Kostenübernahmegarantien nur erstattet, wenn sie vorab von Generali organisiert wurden.

Nicht autorisierte Behandlung

Wird ein Krankenrücktransport, eine Reisegepäck- oder Fahrzeugrückholung nicht von Generali organisiert bzw. die Wahl des Krankenhaustagegeldes nicht vorab mitgeteilt, entfällt die jeweilige Leistung.

Abschluss im Ausland

Für Auslandsreisen, die vor Absenden des Antrags angetreten wurden, besteht kein Versicherungsschutz; wird der Antrag nach Reisebeginn abgesendet, besteht Versicherungsschutz erst ab Beginn einer neuen Auslandsreise.

Chronische Erkrankungen

Bereits vor Reiseantritt absehbare bzw. diagnostizierte Behandlungsbedürftigkeit, auch bei chronischen Erkrankungen, ist ausgeschlossen; eine unerwartete akute Verschlechterung einer chronischen Erkrankung während der Reise bleibt versichert, sofern bei Reisebeginn Reisefähigkeit bestand.

Schwangerschaft

Komplikationen, Fehlgeburt und Frühgeburt (bis zur 36. Schwangerschaftswoche) sind versichert; eine regelrecht verlaufende Schwangerschaft, Vorsorgemaßnahmen sowie Reisen entgegen ärztlicher Empfehlung sind ausgeschlossen.

Vorerkrankungsausschluesse

Behandlungen, deren Notwendigkeit bereits vor Reiseantritt ärztlich diagnostiziert war, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Tod des Ehegatten oder eines Verwandten ersten Grades war alleiniger Reisegrund.

Begrenzung der Deckungsdauer

Versicherungsschutz besteht für die ersten 60 Tage jeder privaten oder beruflichen Auslandsreise innerhalb der Vertragsdauer; muss die Reise wegen medizinisch notwendiger Heilbehandlung über 60 Tage ausgedehnt werden, besteht Schutz nur so lange, wie eine Rückreise aus medizinischen Gründen nicht zumutbar ist.

Wo kaufen

Dokumente

Wichtige Vertragsunterlagen inkl. AVB ReiseE/F (05.2025)

Versicherungsbedingungen

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Informationsblatt zu Versicherungsprodukten (ReiseE/F)

IPID

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Allgemeine Versicherungsbedingungen AVB ReiseE/F (Fassung 03.2019, Drittanbieter-Spiegelung)

Versicherungsbedingungen

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Produkt-Marketingseite

Sonstiges Dokument

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Policendetails

Medizinisch notwendiger Krankenrücktransport

Kostenübernahme für medizinisch sinnvollen Rücktransport nach Deutschland oder zu einer geeigneteren Klinik

Quelle

Bergungs- und Rettungskosten

Übernahme von Kosten für Suche, Rettung und Bergung bis zu 2.500 EUR bei Unfall

Quelle

Ambulante und stationäre Heilbehandlung

Kostenübernahme für Arztbesuche, Heilbehandlungen, Operationen und Krankenhausaufenthalte

Quelle

Arznei-, Verband- und Heilmittel

Kostenübernahme für ärztlich verordnete Arzneien, Verbandsmaterial und Heilmittel

Quelle

Schmerzstillende Zahnbehandlung und provisorischer Zahnersatz

Kostenübernahme für schmerzstillende Zahnbehandlung und provisorischen Zahnersatz

Quelle

Geografischer Geltungsbereich

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Versicherungsschutz besteht bei Auslandsreisen weltweit mit Ausnahme von Deutschland und dem Land, in dem die versicherte Person ihren ständigen Wohnsitz hat

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Maximale Reisedauer

Einzelne Reisen bis maximal 60 Tage; Jahresversicherung deckt unbegrenzte Reisen innerhalb eines Versicherungsjahres

Quelle

Wohnsitzanforderung

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Versicherungsnehmer und versicherte Personen müssen ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Assistance-Dienstleister

Schadensbearbeitung und Rücktransport werden von Generali in Zusammenarbeit mit Europ Assistance organisiert

Quelle

Familienversicherung

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Tarif ReiseF als Familienversicherung für Eltern mit Kindern bis 18 Jahren

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Ausschluss geplanter Heilbehandlung

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Keine Leistungspflicht für geplante oder gezielte Heilbehandlung im Ausland

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Quellen