Aus Quelldokumenten extrahiert

die Bayerische Reiseversicherung (Travel Day Travel Plus)

Versichert durch Barmenia Krankenversicherung AG · Deutschland

Reiseversicherung von die Bayerische für den Germany-Markt, mit Online-Abschluss und 24/7-Hilfe.

Geprüft am 28.08.2026 · Bedingungen vom 2017-01-01Quellen

Online-Abschluss24/7 Assistance

Alleinstellungsmerkmale

Volle Kostenerstattung (100 %) für medizinisch notwendige ambulante und stationäre Heilbehandlung im Ausland ohne festgelegte Versicherungssumme, anders als bei vielen gedeckelten Wettbewerbsprodukten.

Rund-um-die-Uhr-Unterstützung über die mehrsprachige Barmenia-Mediline, u. a. bei Medikamentenbeschaffung, Dolmetscherdiensten und Vermittlung deutschsprachiger Ärzte.

Flexible Tarifwahl: Einzelreisetarif (Travel day) für 3 bis 365 Tage oder Jahrestarif (Travel+) für beliebig viele Reisen mit bis zu acht Wochen Schutz je Reise.

Der medizinisch notwendige Rücktransport, einschließlich Rettungsflügen, wird vollständig erstattet und auf Antrag um eine Pauschale von 500 € ergänzt.

Das Rooming-In ermöglicht Eltern den kostenfreien Aufenthalt bei einem stationär behandelten Kind (oder wahlweise doppeltes Krankenhaustagegeld), im Jahrestarif Travel+ bis zum 18. Geburtstag.

Leistungsgrenzen

Gedeckt

Krankheitskosten im Ausland

unlimited

Ambulante und stationäre Heilbehandlung, Arznei- und Verbandmittel, Heilmittel (z. B. Krankengymnastik nach einem Unfall) sowie Hilfsmittel (außer Sehhilfen und Hörgeräten) werden zu 100 % ohne festgelegte Höchstgrenze erstattet.

Klausel §4 Abs. 1Seite 2

Abschnitt: §4 Was ist versichert? > Im Ausland

Diese Aufwendungen werden voll ersetzt.

Gedeckt

Notfallbehandlung

unlimited

Ärztliche Beratungen, Besuche und Verrichtungen einschließlich Operationen und Operationsnebenkosten werden bei medizinisch notwendiger Behandlung im Ausland zu 100 % ersetzt.

Klausel §4 Abs. 1 a)Seite 2

Abschnitt: §4 Was ist versichert? > Im Ausland

ärztliche Beratungen, Besuche und Verrichtungen einschließlich Operationen und Operationsnebenkosten;

Gedeckt

Stationäre Heilbehandlung

unlimited

Die Kosten der stationären Heilbehandlung (Unterkunft im Ein- oder Zweibettzimmer und Verpflegung) werden zu 100 % erstattet; zusätzlich wird ein Krankenhaustagegeld von 15 € pro Tag ohne Kostennachweis gezahlt.

Klausel §4 Abs. 2Seite 3

Abschnitt: §4 Was ist versichert? > Im Ausland

Wir zahlen für jeden Tag einer medizinisch notwendigen stationären Heilbehandlung zusätzlich ein Krankenhaustagegeld von 15,00 EUR ohne Kostennachweis.

Gedeckt

Ambulante Heilbehandlung

unlimited

Die ambulante Heilbehandlung im Ausland einschließlich Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln (außer Sehhilfen und Hörgeräten) wird zu 100 % erstattet.

Klausel §4 Abs. 1Seite 2

Abschnitt: §4 Was ist versichert? > Im Ausland

Bei einer medizinisch notwendigen ambulanten oder stationären Heilbehandlung (auch wenn diese durch eine Pandemie verursacht wird)... fallen unter den Versicherungsschutz die Aufwendungen für

Gedeckt

Zahnbehandlung

unlimited

Zahnbehandlung einschließlich notwendiger einfacher Zahnfüllungen, Reparaturen am vorhandenen Zahnersatz sowie provisorischer Zahnersatz werden zu 100 % erstattet.

Klausel §4 Abs. 1 i)Seite 2

Abschnitt: §4 Was ist versichert? > Im Ausland

Zahnbehandlung einschließlich notwendige einfache Zahnfüllungen und Reparaturen am vorhandenen Zahnersatz sowie provisorischer Zahnersatz.

Gedeckt

Transport zur Heilbehandlung

unlimited

Notwendiger Transport zur stationären Heilbehandlung in ein anerkanntes und geeignetes Krankenhaus sowie der Transport zum Arzt oder Krankenhaus zur ambulanten Erstversorgung nach einem Notfall werden voll ersetzt.

Klausel §4 Abs. 1 g), h)Seite 2

Abschnitt: §4 Was ist versichert? > Im Ausland

notwendigen Transport zur stationären Heilbehandlung in ein nach Abs. 8 anerkanntes und aus medizinischer Sicht geeignetes Krankenhaus; notwendigen Transport zum Arzt oder Krankenhaus zur ambulanten Erstversorgung nach einem Notfall;

Gedeckt

Medizinisch notwendiger Krankenrücktransport

unlimited

Ein medizinisch sinnvoller und vertretbarer Rücktransport wegen Krankheit oder Unfallfolge, einschließlich Rettungsflügen, wird ohne Höchstgrenze in voller Höhe ersetzt; zusätzlich wird auf Antrag eine Pauschale von 500 € gezahlt.

Klausel §4 Abs. 4Seite 3

Abschnitt: §4 Was ist versichert? > Im Ausland

werden die notwendigen Aufwendungen für den Krankentransport einer versicherten Person (einschließlich der Kosten für ggf. erforderliches medizinisch geschultes Begleitpersonal) in voller Höhe ersetzt... Zusätzlich wird bei einem medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport wegen Krankheit oder Unfallfolge auf Antrag des Versicherten eine Pauschale in Höhe von 500,00 EUR gezahlt.

Gedeckt

Überführung eines Verstorbenen / Bestattung am Sterbeort

10.000 €

Stirbt die versicherte Person im Ausland, werden die Kosten der Überführung an den Wohnsitz bis zu 10.000 € ersetzt, oder es werden bis zur entsprechenden Höhe Bestattungskosten am Sterbeort übernommen. Bei einem Todesfall innerhalb Deutschlands gilt eine niedrigere Grenze von 600 €.

Klausel §4 Abs. 5Seite 3

Abschnitt: §4 Was ist versichert? > Im Ausland

Stirbt die versicherte Person im Ausland, so werden die Kosten der Überführung des Verstorbenen an seinen Wohnsitz bis zu einem Höchstbetrag von 10.000,00 EUR ersetzt, oder es werden bis zur entsprechenden Höhe Bestattungskosten am Sterbeort übernommen.

Gedeckt

Such-, Rettungs- oder Bergungskosten

5000 €

Muss die versicherte Person auf Grund eines Unfalls gesucht, gerettet oder geborgen werden, werden die Kosten bis zu einem Betrag von 5.000 € erstattet.

Klausel §4 Abs. 3Seite 3

Abschnitt: §4 Was ist versichert? > Im Ausland

Muss die versicherte Person auf Grund eines Unfalls gesucht, gerettet oder geborgen werden, erstattet der Versicherer hierfür die Kosten bis zu einem Betrag von 5.000,00 EUR.

Gedeckt

Behandlung infolge einer Pandemie (z. B. COVID-19)

unlimited

Eine medizinisch notwendige ambulante oder stationäre Heilbehandlung ist auch dann versichert, wenn diese durch eine Pandemie verursacht wird, zu denselben Bedingungen (100 %) wie andere Erkrankungen.

Klausel §4 Abs. 1Seite 2

Abschnitt: §4 Was ist versichert? > Im Ausland

Bei einer medizinisch notwendigen ambulanten oder stationären Heilbehandlung (auch wenn diese durch eine Pandemie verursacht wird)...

Bedingt

Vorbestehende Erkrankungen

Bedingt

Für in den letzten drei Monaten vor Reiseantritt behandelte Krankheiten besteht nur dann keine Leistungspflicht, wenn die Auslandsbehandlung Grund für den Reiseantritt war oder bei Reisebeginn feststand, dass eine Behandlung stattfinden musste; werden aufgrund einer Vorerkrankung Behandlungen notwendig, die vor Reisebeginn nicht feststanden, sind diese im tariflichen Umfang mitversichert.

Klausel §5 Abs. 1Seite 3

Abschnitt: §5 Welche Leistungen sind ausgeschlossen?

Keine Leistungspflicht besteht für die in den letzten drei Monaten behandelten Krankheiten einschließlich ihrer Folgen und für Unfallfolgen, soweit... Werden auf Grund einer Vorerkrankung Behandlungen notwendig, die vor Reisebeginn nicht feststanden, sind diese im tariflichen Umfang mitversichert.

Wintersport-Schutz

Keine Grenze angegeben

Die Bedingungen enthalten keinen Sportausschluss; die Behandlung nach einem Skiunfall ist wie jeder andere Unfall versichert.

Klausel §5 Abs. 2Seite 3

Abschnitt: §5 Welche Leistungen sind ausgeschlossen?

Keine Leistungspflicht besteht außerdem a) für Krankheiten und deren Folgen sowie für Folgen von Unfällen und für Todesfälle, die durch aktive Teilnahme an Kriegsereignissen oder an inneren Unruhen verursacht worden sind. Terroristische Anschläge und deren Folgen zählen nicht zu den Kriegsereignissen; b) für auf Vorsatz beruhende Krankheiten und Unfälle einschließlich deren Folgen sowie für Entzugs- und Entwöhnungsbehandlungen; c) für psychoanalytische und psychotherapeutische Behandlungen; d) für Zahnersatz (ausgenommen provisorischen Zahnersatz, vgl. § 4 Abs. 1 i) einschließlich Kronen und für Kieferorthopädie sowie damit im Zusammenhang stehende Behandlungen; e) für Kur- und Sanatoriumsbehandlung sowie für Rehabilitationsmaßnahmen; f) für Behandlungen durch Ehegatten, Lebenspartner gemäß § 1 Lebenspartnerschaftsgesetz, Eltern oder Kinder; nachgewiesene Sachkosten werden vertragsgemäß erstattet; g) für eine durch Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung bedingte Unterbringung.

Abenteuersport-Schutz

Keine Grenze angegeben

Die Bedingungen enthalten keinen Sportausschluss; die Behandlung nach einem Abenteuersportunfall ist wie jeder andere Unfall versichert.

Klausel §5 Abs. 2Seite 3

Abschnitt: §5 Welche Leistungen sind ausgeschlossen?

Keine Leistungspflicht besteht außerdem a) für Krankheiten und deren Folgen sowie für Folgen von Unfällen und für Todesfälle, die durch aktive Teilnahme an Kriegsereignissen oder an inneren Unruhen verursacht worden sind. Terroristische Anschläge und deren Folgen zählen nicht zu den Kriegsereignissen; b) für auf Vorsatz beruhende Krankheiten und Unfälle einschließlich deren Folgen sowie für Entzugs- und Entwöhnungsbehandlungen; c) für psychoanalytische und psychotherapeutische Behandlungen; d) für Zahnersatz (ausgenommen provisorischen Zahnersatz, vgl. § 4 Abs. 1 i) einschließlich Kronen und für Kieferorthopädie sowie damit im Zusammenhang stehende Behandlungen; e) für Kur- und Sanatoriumsbehandlung sowie für Rehabilitationsmaßnahmen; f) für Behandlungen durch Ehegatten, Lebenspartner gemäß § 1 Lebenspartnerschaftsgesetz, Eltern oder Kinder; nachgewiesene Sachkosten werden vertragsgemäß erstattet; g) für eine durch Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung bedingte Unterbringung.

Gedeckt

Behandlung bei Schwangerschaft

unlimited

Notwendige ärztliche Untersuchungen und Behandlungen wegen Schwangerschaft, Früh- oder Fehlgeburt sowie ein unvorhersehbarer medizinisch notwendiger Schwangerschaftsabbruch gelten als Versicherungsfall und werden zu 100 % erstattet.

Klausel §4 Abs. 1Seite 2

Abschnitt: §4 Was ist versichert? > Im Ausland

ärztlichen Untersuchung und Behandlung wegen Schwangerschaft, bei Früh- oder Fehlgeburt oder bei einem unvorhersehbaren medizinisch notwendigen Schwangerschaftsabbruch während eines Auslandsaufenthalts fallen unter den Versicherungsschutz die Aufwendungen

Privathaftpflicht im Ausland

Keine Grenze angegeben

Nicht Bestandteil dieser Reisekrankenversicherung; Privathaftpflichtschutz wird ausschließlich im separaten Bündelprodukt Reiseversicherung (Rücktritt/Gepäck/Haftpflicht/Unfall) der Barmenia angeboten.

Rechtliche Unterstützung im Ausland

Keine Grenze angegeben

Nicht Bestandteil dieser Reisekrankenversicherung; rechtliche Unterstützung/Dolmetscherhilfe bei Verhaftung wird nur im separaten Bündelprodukt Reiseversicherung der Barmenia angeboten.

Gedeckt

24-Stunden-Notfallservice

Gedeckt

Die Barmenia-Mediline ist rund um die Uhr erreichbar, z. B. bei der Beschaffung von Medikamenten, der Vermittlung deutschsprachiger Ärzte oder Dolmetscher und der Suche nach dem nächsten geeigneten Arzt oder Krankenhaus.

Wichtige Bedingungen

Frist fur Assistance-Anruf

Es besteht keine feste Frist für die Kontaktaufnahme mit der rund um die Uhr erreichbaren Barmenia-Mediline; eine Kontaktaufnahme wird empfohlen, sobald Hilfe benötigt wird.

Nicht autorisierte Behandlung

Übersteigt eine Heilbehandlung das medizinisch notwendige Maß oder stehen die Aufwendungen in einem auffälligen Missverhältnis zu den erbrachten Leistungen, kann der Versicherer die Leistung auf einen angemessenen Betrag herabsetzen; bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung vertraglicher Obliegenheiten kann die Leistung ebenfalls gekürzt oder verweigert werden.

Abschluss im Ausland

Der Versicherungsvertrag muss vor Antritt der Reise in Deutschland abgeschlossen werden; ein Abschluss nach Reiseantritt im Ausland ist nicht möglich.

Chronische Erkrankungen

Chronische Erkrankungen, die in den letzten drei Monaten vor Reiseantritt behandelt wurden, sind nur dann ausgeschlossen, wenn die Reise deswegen angetreten wurde oder eine Behandlung bei planmäßiger Durchführung der Reise vorhersehbar war; unerwartete Komplikationen einer Vorerkrankung während der Reise sind im tariflichen Umfang mitversichert.

Schwangerschaft

Notwendige ärztliche Untersuchungen und Behandlungen wegen Schwangerschaft, Früh- oder Fehlgeburt sowie ein unvorhersehbarer medizinisch notwendiger Schwangerschaftsabbruch gelten als Versicherungsfall und sind mitversichert.

Vorerkrankungsausschluesse

Kein Versicherungsschutz besteht für in den letzten drei Monaten vor Reiseantritt behandelte Krankheiten, wenn die Auslandsbehandlung Grund für den Reiseantritt war oder bei Reisebeginn feststand, dass eine Behandlung stattfinden musste; werden aufgrund einer Vorerkrankung Behandlungen notwendig, die vor Reisebeginn nicht feststanden, sind diese im tariflichen Umfang mitversichert.

Begrenzung der Deckungsdauer

Travel day (Einzelreiseversicherung) gilt für Reisen von mindestens 3 bis höchstens 365 Tagen; Travel+ (Jahresversicherung) deckt beliebig viele Reisen innerhalb des Vertragsjahres ab, jedoch nur die ersten acht Wochen je Einzelreise.

Direktzahlung

Der Versicherer kann Dritten (z. B. Behandelnden) eine Kostenzusage erteilen, sofern der Nachweis des Versicherungsschutzes (Versicherungsnummer, Name und Anschrift des Versicherungsnehmers) sowie ggf. die Versicherungsfähigkeit mitversicherter Familienangehöriger nachgewiesen wird.

Räumlicher Geltungsbereich

Weltweiter Versicherungsschutz für Reisen ins Ausland (die Bundesrepublik Deutschland gilt nicht als Ausland); für medizinisch notwendige stationäre Behandlung in Deutschland in mindestens 100 km Entfernung vom Wohn- oder Arbeitsort besteht ein begrenzter Inlandsschutz (Krankenhaustagegeld von 30 €, Verlegungskosten bis 600 €, Überführungskosten im Inland bis 600 €).

Dokumente

Policendetails

Medizinisch notwendiger Krankenrücktransport

Kostenübernahme für medizinisch notwendige und vertretbare Rücktransporte aus dem Ausland einschließlich Rettungsflüge

Quelle

Abschnitt: Reisekrankenversicherung: Ihre Vorteile

Für medizinisch sinnvolle und vertretbare Rücktransporte aus dem Ausland einschließlich Rettungsflüge im Ambulanzflugzeug bei lebensgefährdender Erkrankung

Rooming-in bei stationärer Behandlung

Kostenübernahme für Begleitperson bei stationärer Behandlung eines Kindes

Quelle

Abschnitt: Reisekrankenversicherung: Ihre Vorteile

Rooming-in bei stationärer Behandlung eines Kindes

24-Stunden-Notfallservice/Mediline

Barmenia-Mediline ist für Sie rund um die Uhr erreichbar

QuelleQuelle nicht mehr erreichbar

Maximale Reisedauer pro Reise

Im Tarif Travel plus besteht Versicherungsschutz weltweit für die ersten acht Wochen einer Urlaubs- oder Geschäftsreise

Quelle

Abschnitt: Reisekrankenversicherung: Ihre Vorteile

Bis zu 8 Wochen pro Reise Vertragslaufzeit 1 Jahr mit automatischer Verlängerung

Maximale Reisedauer Einzelreise

Im Tarif Travel day gilt der Versicherungsschutz für die im Versicherungsschein vermerkte Versicherungsdauer, mindestens jedoch für drei Tage und höchstens für 365 Tage

Quelle

Abschnitt: Reisekrankenversicherung: Ihre Vorteile

Reisedauer von 3-365 Tagen

Versicherungsfähigkeit - ständiger Wohnsitz

Ständiger Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland erforderlich; bei der Familienversicherung darf das älteste Familienmitglied das 66. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

QuelleKlausel §2 Abs. 1Seite 2

Abschnitt: §2 Wie sind Abschluss, Dauer und Art des Versicherungsvertrages geregelt?

Versicherungsfähig sind a) Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind und ihren ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, d. h., Personen, die sich überwiegend in Deutschland aufhalten; b) Familien, die ihren ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, d. h. sich überwiegend in Deutschland aufhalten, sofern alle mitversicherten Personen in einem gemeinsamen Haushalt leben und dort gemeldet sind. Weitere Voraussetzung ist, dass das älteste Familienmitglied das 66. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Quellen