ERGO Group AG
ERGO Reiseversicherung
ERGO Reiseversicherung is a Reiseversicherung for the Germany market with online purchase and 24/7 assistance.
Direktzahlung
ERGO gibt gegenüber dem behandelnden Krankenhaus eine Kostenübernahmegarantie ab und rechnet medizinisch notwendige Heilbehandlungskosten direkt mit dem Leistungserbringer ab, sodass Reisende in der Regel nicht in Vorleistung treten und später eine Erstattung beantragen müssen.
Geografischer Geltungsbereich
Weltweit
Der Versicherungsschutz gilt für medizinische Behandlungen außerhalb des Landes des gewöhnlichen Aufenthalts ('Ausland'); ein reduzierter Leistungsumfang (psychologische Hilfe, Kranken-/Gepäckrücktransport, Such-, Rettungs- und Bergungskosten, Hilfe bei Krankenhausaufenthalten) gilt auch für Inlandsreisen in Deutschland ab 50 km Entfernung vom Wohnort oder mit mindestens einer Übernachtung.
Alleinstellungsmerkmale
- Unbegrenzte Versicherungssumme für ambulante und stationäre Heilbehandlungen, Krankenhausaufenthalte und medizinisch notwendigen Krankenrücktransport im Ausland.
- 24 Stunden an 365 Tagen erreichbare Notrufzentrale mit internationalem Ärzte-Team, das in rund 12 Sprachen kommuniziert und Kontakt zu behandelnden Ärzten sowie zum Hausarzt hält.
- Wahlmöglichkeit eines Krankenhaustagegelds von 50€ pro Tag für bis zu 30 Tage anstelle der Erstattung der stationären Heilbehandlungskosten.
- Beliebig viele Reisen pro Jahr sind über eine einzige Jahrespolice versichert, statt jede Reise einzeln absichern zu müssen.
- Deckt bereits Tagesausflüge und Wochenendreisen ab 50 km vom Wohnort ab, einschließlich Inlandsreisen innerhalb Deutschlands, nicht nur Auslandsreisen.
Leistungsgrenzen
Versicherungsschutz für medizinische Kosten
unlimited
Erstattung der Kosten für medizinisch notwendige stationäre und ambulante Heilbehandlungen im Ausland bei Krankheit oder Unfall während der Reise; die offizielle Produktseite gibt die Versicherungssumme als unbegrenzt an.
Medizinische Notfallbehandlung
unlimited
Deckt medizinisch notwendige Heilbehandlungen ab, die von Ärzten durchgeführt oder verordnet werden, einschließlich Operationen, Röntgendiagnostik sowie Strahlen-, Licht- und physikalischer Behandlungen, ohne festgelegte Obergrenze.
Stationäre Behandlung im Krankenhaus
unlimited
Deckt stationäre Behandlungen im Krankenhaus im Ausland; alternativ kann bei Verzicht auf die Erstattung der stationären Heilbehandlungskosten ein Krankenhaustagegeld von 50€ pro Tag für maximal 30 Tage gewählt werden.
Ambulante Heilbehandlung
unlimited
Deckt ambulante Heilbehandlungen im Ausland einschließlich Arznei- und Verbandsmittel; bei Tarifen mit Selbstbeteiligung gilt ein Eigenanteil von 100€ je Fall.
Schmerzstillende Zahnbehandlung
500 €
Deckt schmerzstillende Zahnbehandlungen einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausfertigung bis insgesamt maximal 500€ pro versicherter Person; die Selbstbeteiligung von 100€ je Fall gilt bei entsprechenden Tarifen auch dann, wenn eine konkrete Maximalerstattung genannt ist.
Krankentransport
Gedeckt
Deckt den medizinisch notwendigen Krankentransport in ein geeignetes Krankenhaus im Ausland sowie zurück in die Unterkunft, sowohl bei stationärem Aufenthalt als auch bei ambulanter Erstversorgung, ohne festgelegte Obergrenze.
Medizinischer Krankenrücktransport
unlimited
Organisation und Kostenübernahme für den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Krankenrücktransport an den Wohnort oder in das nächstgelegene geeignete Krankenhaus, einschließlich der Kosten für eine mitreisende, ebenfalls versicherte Begleitperson.
Überführung / Bestattung im Ausland
Gedeckt
Organisation und Kostenübernahme der Überführung an den letzten Wohnsitz im Todesfall; alternativ Übernahme der Bestattungskosten im Ausland bis zur Höhe, die eine Überführung kosten würde.
Such-, Rettungs- und Bergungskosten
15.000 €
Erstattung von Such-, Rettungs- und Bergungskosten bis zu 15.000€, die wegen Erkrankung, als Unfallfolge oder wegen Tod anfallen.
COVID-19-Behandlung
Gedeckt
Eine COVID-19-Erkrankung im Ausland ist wie jede andere unerwartete Erkrankung im Rahmen der Reisekranken-Versicherung mitversichert; der Ausschlusskatalog des Besonderen Teils Reisekranken-Versicherung nennt keine Ausnahme für Pandemien oder COVID-19.
Vorbestehende / bekannte Erkrankungen
Ausgeschlossen
Ausgeschlossen sind Heilbehandlungen, die ein Grund für die Reise waren, sowie Behandlungen, von denen der Reisende bereits vor Reisebeginn wusste, dass sie während der Reise durchgeführt werden müssen (z. B. Dialysen); eine Ausnahme gilt, wenn die Reise wegen des Todes des Ehe-/Lebenspartners oder eines Verwandten ersten Grades angetreten werden muss.
Wintersport-Deckung
Keine Grenze angegeben
In den geprüften Bedingungen der Reisekranken-Versicherung nicht geregelt.
Abenteuersport-Deckung
Keine Grenze angegeben
In den geprüften Bedingungen der Reisekranken-Versicherung nicht geregelt.
Schwangerschaftskomplikationen
Gedeckt
Deckt die ärztliche Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen im Ausland, medizinisch bedingte Schwangerschaftsabbrüche, Entbindung, Behandlung von Frühgeburten und Fehlgeburt bis einschließlich der 36. Schwangerschaftswoche.
Privathaftpflicht
Keine Grenze angegeben
Nicht Bestandteil der Reisekranken-Versicherung; Haftpflichtschutz ist ein separater Bestandteil (Reisehaftpflicht-Versicherung) und nicht Teil des eigenständigen Reisekranken-Produkts.
Rechtsschutz-Assistance
Keine Grenze angegeben
In den Bedingungen der Reisekranken-Versicherung nicht geregelt; kein bestätigter Bestandteil dieses eigenständigen Reisekranken-Produkts.
24-Stunden-Notrufzentrale
Gedeckt
Eine 24 Stunden an 365 Tagen im Jahr erreichbare Notrufzentrale mit internationalem Ärzte-Team unterstützt versicherte Reisende bei medizinischen Notfällen, stellt Kontakt zu Krankenhäusern her und übersetzt Diagnosen.
Wichtige Bedingungen
Frist fur Assistance-Anruf
Der Versicherte bzw. im Todesfall dessen Rechtsnachfolger muss unverzüglich Kontakt zur Notrufzentrale der ERV aufnehmen: vor Beginn einer stationären Heilbehandlung, vor Durchführung eines Krankenrücktransports sowie vor einer Bestattung im Ausland oder Überführung im Todesfall.
Nicht autorisierte Behandlung
Verletzt der Versicherungsnehmer eine Obliegenheit (z. B. die Anzeigepflicht) vorsätzlich, besteht keine Leistungspflicht der ERV. Bei grober Fahrlässigkeit kann die Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens gekürzt werden, es sei denn, der Versicherungsnehmer weist nach, dass die Verletzung für Eintritt oder Umfang des Schadens nicht ursächlich war.
Abschluss im Ausland
Für den Abschluss eines Jahresvertrags müssen der Versicherungsnehmer und jede mitversicherte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder Unternehmenssitz in Deutschland oder einem anderen EU-/EWR-Land haben; die geprüften Bedingungen regeln den Abschluss dieser Jahrespolice während eines bereits laufenden Auslandsaufenthalts nicht ausdrücklich.
Chronische Erkrankungen
Behandlungen, von denen bereits vor Reiseantritt bekannt war, dass sie während der Reise durchgeführt werden müssen (z. B. Dialysen), sowie Heilbehandlungen, die ein Grund für die Reise waren, sind ausgeschlossen; eine Ausnahme gilt, wenn die Reise wegen des Todes des Ehe-/Lebenspartners oder eines Verwandten ersten Grades unternommen werden musste.
Schwangerschaft
Schwangerschaftskomplikationen, medizinisch bedingte Schwangerschaftsabbrüche, Entbindung, Heilbehandlung des Neugeborenen bei Frühgeburt und Fehlgeburt sind bis einschließlich der 36. Schwangerschaftswoche versichert.
Vorerkrankungsausschluesse
Heilbehandlungen, die ein Grund für die Reise waren, oder von denen der Reisende schon vor Reisebeginn wusste, dass sie während der Reise durchgeführt werden müssen, sind nicht versichert.
Begrenzung der Deckungsdauer
Im Rahmen der Jahresversicherung besteht Versicherungsschutz (außerhalb der Stornokosten- und Reiseabbruch-Versicherung) für maximal die ersten 45 Tage jeder einzelnen Reise; bei längerer Reisedauer endet der Versicherungsschutz nach dem 45. Tag.
Wo kaufen
Policendetails
Medizinischer Krankenrücktransport
Übernahme von medizinisch sinnvollen und vertretbaren Krankenrücktransportkosten an den Wohnort inklusive einer mitreisenden Begleitperson und Gepäckrücktransport
QuelleReiserücktrittsversicherung
Erstattung von Stornokosten bei unerwarteter schwerer Erkrankung, Unfallfolgen oder Tod vor Reisebeginn
QuelleReiseabbruchversicherung
Übernahme zusätzlicher Rückreisekosten und Erstattung nicht genutzter Reiseleistungen bei außerplanmäßiger Reisebeendigung
QuelleKinderfürsorge und Rückholung
Organisation und Kostenübernahme für Kinderrückholung bei Elternhospitalisierung sowie Begleitperson bei Kinderhospitalisierung
QuelleAutomatische jährliche Vertragsverlängerung
Versicherung verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn nicht spätestens einen Monat vor Ablauf gekündigt wird
QuelleMindestens 50 km Entfernung vom Wohnort
Versicherungsschutz ab 50 km Entfernung vom Wohnort, einschließlich Wochenendausflüge und Tagesausflüge
QuelleFamilienversicherung mit Flexibilität
Familienversicherung umfasst max. 2 Erwachsene und Kinder bis 25 Jahre; alle versichert auch bei getrennten Reisen
QuelleBerücksichtigung bereits bestehender Erkrankungen
Medizinische Stornoberatung verfügbar; bereits bestehende Erkrankungen werden bewertet
QuelleVorleistung bei Schadensfall
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
ERGO tritt in Vorleistung und regelt Schadensfall; Abrechnung erfolgt direkt bei Anmeldung
QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des VersicherersDeutschsprachige Vertragsbedingungen
Versicherungsbedingungen und Kommunikation mit Versicherungsnehmer erfolgt in deutscher Sprache
QuelleQuellen
- https://www.ergo-reiseversicherung.de/de/reiseversicherungen/auslandskrankenversicherung
- https://www.ergo-reiseversicherung.de/de/reiseversicherungen/jahresreiseversicherung
- https://www.ergo-reiseversicherung.de/de/reiseversicherungen/jahresreiseversicherung/auslandskrankenversicherung
- https://www.ergo-reiseversicherung.de/de/reiseversicherungen/jahresreiseversicherung/rundumsorglos-schutz
- https://www.ergo-reiseversicherung.de/de/versicherungsbedingungen
- https://www.reiseversicherung-vergleich.info/fileadmin/dokumente/bedingungen-akv/ergo-avb-jahresauslandsreisekrankenversicherung.pdf