Aus Quelldokumenten geprüft

ERGO Group AG

ERGO Reiseversicherung

ERGO Reiseversicherung is a Reiseversicherung for the Germany market with online purchase and 24/7 assistance.

Zuletzt verifiziert am 27.08.2026Gepruft von: Boleron EUVersicherungsbedingungen: 2025-04Risikoträger: ERGO Reiseversicherung AG
Online-Abschluss24/7 Assistance

Direktzahlung

ERGO gibt gegenüber dem behandelnden Krankenhaus eine Kostenübernahmegarantie ab und rechnet medizinisch notwendige Heilbehandlungskosten direkt mit dem Leistungserbringer ab, sodass Reisende in der Regel nicht in Vorleistung treten und später eine Erstattung beantragen müssen.

Geografischer Geltungsbereich

Weltweit

Der Versicherungsschutz gilt für medizinische Behandlungen außerhalb des Landes des gewöhnlichen Aufenthalts ('Ausland'); ein reduzierter Leistungsumfang (psychologische Hilfe, Kranken-/Gepäckrücktransport, Such-, Rettungs- und Bergungskosten, Hilfe bei Krankenhausaufenthalten) gilt auch für Inlandsreisen in Deutschland ab 50 km Entfernung vom Wohnort oder mit mindestens einer Übernachtung.

Alleinstellungsmerkmale

  • Unbegrenzte Versicherungssumme für ambulante und stationäre Heilbehandlungen, Krankenhausaufenthalte und medizinisch notwendigen Krankenrücktransport im Ausland.
  • 24 Stunden an 365 Tagen erreichbare Notrufzentrale mit internationalem Ärzte-Team, das in rund 12 Sprachen kommuniziert und Kontakt zu behandelnden Ärzten sowie zum Hausarzt hält.
  • Wahlmöglichkeit eines Krankenhaustagegelds von 50€ pro Tag für bis zu 30 Tage anstelle der Erstattung der stationären Heilbehandlungskosten.
  • Beliebig viele Reisen pro Jahr sind über eine einzige Jahrespolice versichert, statt jede Reise einzeln absichern zu müssen.
  • Deckt bereits Tagesausflüge und Wochenendreisen ab 50 km vom Wohnort ab, einschließlich Inlandsreisen innerhalb Deutschlands, nicht nur Auslandsreisen.

Leistungsgrenzen

Versicherungsschutz für medizinische Kosten

unlimited

Erstattung der Kosten für medizinisch notwendige stationäre und ambulante Heilbehandlungen im Ausland bei Krankheit oder Unfall während der Reise; die offizielle Produktseite gibt die Versicherungssumme als unbegrenzt an.

Quelle

Medizinische Notfallbehandlung

unlimited

Deckt medizinisch notwendige Heilbehandlungen ab, die von Ärzten durchgeführt oder verordnet werden, einschließlich Operationen, Röntgendiagnostik sowie Strahlen-, Licht- und physikalischer Behandlungen, ohne festgelegte Obergrenze.

Quelle

Stationäre Behandlung im Krankenhaus

unlimited

Deckt stationäre Behandlungen im Krankenhaus im Ausland; alternativ kann bei Verzicht auf die Erstattung der stationären Heilbehandlungskosten ein Krankenhaustagegeld von 50€ pro Tag für maximal 30 Tage gewählt werden.

Quelle

Ambulante Heilbehandlung

unlimited

Deckt ambulante Heilbehandlungen im Ausland einschließlich Arznei- und Verbandsmittel; bei Tarifen mit Selbstbeteiligung gilt ein Eigenanteil von 100€ je Fall.

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Schmerzstillende Zahnbehandlung

500 €

Deckt schmerzstillende Zahnbehandlungen einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausfertigung bis insgesamt maximal 500€ pro versicherter Person; die Selbstbeteiligung von 100€ je Fall gilt bei entsprechenden Tarifen auch dann, wenn eine konkrete Maximalerstattung genannt ist.

Quelle

Krankentransport

Gedeckt

Deckt den medizinisch notwendigen Krankentransport in ein geeignetes Krankenhaus im Ausland sowie zurück in die Unterkunft, sowohl bei stationärem Aufenthalt als auch bei ambulanter Erstversorgung, ohne festgelegte Obergrenze.

Quelle

Medizinischer Krankenrücktransport

unlimited

Organisation und Kostenübernahme für den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Krankenrücktransport an den Wohnort oder in das nächstgelegene geeignete Krankenhaus, einschließlich der Kosten für eine mitreisende, ebenfalls versicherte Begleitperson.

Quelle

Überführung / Bestattung im Ausland

Gedeckt

Organisation und Kostenübernahme der Überführung an den letzten Wohnsitz im Todesfall; alternativ Übernahme der Bestattungskosten im Ausland bis zur Höhe, die eine Überführung kosten würde.

Quelle

Such-, Rettungs- und Bergungskosten

15.000 €

Erstattung von Such-, Rettungs- und Bergungskosten bis zu 15.000€, die wegen Erkrankung, als Unfallfolge oder wegen Tod anfallen.

Quelle

COVID-19-Behandlung

Gedeckt

Eine COVID-19-Erkrankung im Ausland ist wie jede andere unerwartete Erkrankung im Rahmen der Reisekranken-Versicherung mitversichert; der Ausschlusskatalog des Besonderen Teils Reisekranken-Versicherung nennt keine Ausnahme für Pandemien oder COVID-19.

Quelle

Vorbestehende / bekannte Erkrankungen

Ausgeschlossen

Ausgeschlossen sind Heilbehandlungen, die ein Grund für die Reise waren, sowie Behandlungen, von denen der Reisende bereits vor Reisebeginn wusste, dass sie während der Reise durchgeführt werden müssen (z. B. Dialysen); eine Ausnahme gilt, wenn die Reise wegen des Todes des Ehe-/Lebenspartners oder eines Verwandten ersten Grades angetreten werden muss.

Quelle

Wintersport-Deckung

Keine Grenze angegeben

In den geprüften Bedingungen der Reisekranken-Versicherung nicht geregelt.

Quelle

Abenteuersport-Deckung

Keine Grenze angegeben

In den geprüften Bedingungen der Reisekranken-Versicherung nicht geregelt.

Quelle

Schwangerschaftskomplikationen

Gedeckt

Deckt die ärztliche Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen im Ausland, medizinisch bedingte Schwangerschaftsabbrüche, Entbindung, Behandlung von Frühgeburten und Fehlgeburt bis einschließlich der 36. Schwangerschaftswoche.

Quelle

Privathaftpflicht

Keine Grenze angegeben

Nicht Bestandteil der Reisekranken-Versicherung; Haftpflichtschutz ist ein separater Bestandteil (Reisehaftpflicht-Versicherung) und nicht Teil des eigenständigen Reisekranken-Produkts.

Quelle

Rechtsschutz-Assistance

Keine Grenze angegeben

In den Bedingungen der Reisekranken-Versicherung nicht geregelt; kein bestätigter Bestandteil dieses eigenständigen Reisekranken-Produkts.

Quelle

24-Stunden-Notrufzentrale

Gedeckt

Eine 24 Stunden an 365 Tagen im Jahr erreichbare Notrufzentrale mit internationalem Ärzte-Team unterstützt versicherte Reisende bei medizinischen Notfällen, stellt Kontakt zu Krankenhäusern her und übersetzt Diagnosen.

Quelle

Wichtige Bedingungen

Frist fur Assistance-Anruf

Der Versicherte bzw. im Todesfall dessen Rechtsnachfolger muss unverzüglich Kontakt zur Notrufzentrale der ERV aufnehmen: vor Beginn einer stationären Heilbehandlung, vor Durchführung eines Krankenrücktransports sowie vor einer Bestattung im Ausland oder Überführung im Todesfall.

Nicht autorisierte Behandlung

Verletzt der Versicherungsnehmer eine Obliegenheit (z. B. die Anzeigepflicht) vorsätzlich, besteht keine Leistungspflicht der ERV. Bei grober Fahrlässigkeit kann die Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens gekürzt werden, es sei denn, der Versicherungsnehmer weist nach, dass die Verletzung für Eintritt oder Umfang des Schadens nicht ursächlich war.

Abschluss im Ausland

Für den Abschluss eines Jahresvertrags müssen der Versicherungsnehmer und jede mitversicherte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder Unternehmenssitz in Deutschland oder einem anderen EU-/EWR-Land haben; die geprüften Bedingungen regeln den Abschluss dieser Jahrespolice während eines bereits laufenden Auslandsaufenthalts nicht ausdrücklich.

Chronische Erkrankungen

Behandlungen, von denen bereits vor Reiseantritt bekannt war, dass sie während der Reise durchgeführt werden müssen (z. B. Dialysen), sowie Heilbehandlungen, die ein Grund für die Reise waren, sind ausgeschlossen; eine Ausnahme gilt, wenn die Reise wegen des Todes des Ehe-/Lebenspartners oder eines Verwandten ersten Grades unternommen werden musste.

Schwangerschaft

Schwangerschaftskomplikationen, medizinisch bedingte Schwangerschaftsabbrüche, Entbindung, Heilbehandlung des Neugeborenen bei Frühgeburt und Fehlgeburt sind bis einschließlich der 36. Schwangerschaftswoche versichert.

Vorerkrankungsausschluesse

Heilbehandlungen, die ein Grund für die Reise waren, oder von denen der Reisende schon vor Reisebeginn wusste, dass sie während der Reise durchgeführt werden müssen, sind nicht versichert.

Begrenzung der Deckungsdauer

Im Rahmen der Jahresversicherung besteht Versicherungsschutz (außerhalb der Stornokosten- und Reiseabbruch-Versicherung) für maximal die ersten 45 Tage jeder einzelnen Reise; bei längerer Reisedauer endet der Versicherungsschutz nach dem 45. Tag.

Wo kaufen

Dokumente

Kundeninformationen und Versicherungsbedingungen (VB-ERV 2025)

Versicherungsbedingungen

Öffnen

Versicherungsbedingungen (VB-ERV 2025) – Spiegelung Partnerportal

Versicherungsbedingungen

Öffnen

Policendetails

Medizinischer Krankenrücktransport

Übernahme von medizinisch sinnvollen und vertretbaren Krankenrücktransportkosten an den Wohnort inklusive einer mitreisenden Begleitperson und Gepäckrücktransport

Quelle

Reiserücktrittsversicherung

Erstattung von Stornokosten bei unerwarteter schwerer Erkrankung, Unfallfolgen oder Tod vor Reisebeginn

Quelle

Reiseabbruchversicherung

Übernahme zusätzlicher Rückreisekosten und Erstattung nicht genutzter Reiseleistungen bei außerplanmäßiger Reisebeendigung

Quelle

Reisegepäckversicherung

Versicherungsschutz bei Verlust oder Beschädigung des Reisegepäcks

Quelle

Kinderfürsorge und Rückholung

Organisation und Kostenübernahme für Kinderrückholung bei Elternhospitalisierung sowie Begleitperson bei Kinderhospitalisierung

Quelle

Automatische jährliche Vertragsverlängerung

Versicherung verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn nicht spätestens einen Monat vor Ablauf gekündigt wird

Quelle

Mindestens 50 km Entfernung vom Wohnort

Versicherungsschutz ab 50 km Entfernung vom Wohnort, einschließlich Wochenendausflüge und Tagesausflüge

Quelle

Maximale Reisedauer

Jahresreiseversicherung deckt einzelne Reisen bis maximal 45 Tage ab

Quelle

Familienversicherung mit Flexibilität

Familienversicherung umfasst max. 2 Erwachsene und Kinder bis 25 Jahre; alle versichert auch bei getrennten Reisen

Quelle

Berücksichtigung bereits bestehender Erkrankungen

Medizinische Stornoberatung verfügbar; bereits bestehende Erkrankungen werden bewertet

Quelle

Vorleistung bei Schadensfall

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

ERGO tritt in Vorleistung und regelt Schadensfall; Abrechnung erfolgt direkt bei Anmeldung

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Deutschsprachige Vertragsbedingungen

Versicherungsbedingungen und Kommunikation mit Versicherungsnehmer erfolgt in deutscher Sprache

Quelle

Quellen