
WGV Reiseversicherung (Premium Reiseversicherung Jahresschutz)
Versichert durch Redion SA, Niederlassung für Deutschland · Deutschland
Reiseversicherung von WGV für den Germany-Markt, mit Online-Abschluss und 24/7-Hilfe.
Geprüft am 28.08.2026 · Bedingungen vom 2024-01-01Quellen
Alleinstellungsmerkmale
Auf Wunsch wird eine kostenlose medizinische Beratung per Telefon oder Video (Teleconsultation) durch qualifiziertes Fachpersonal vermittelt.
Anstelle der Kostenerstattung kann bei stationärer Behandlung ein Tagegeld von 50 EUR pro Tag gewählt werden.
Nach einem ärztlich bestätigten Trauma durch Gewalttat, Unfall, Terroranschlag oder den Tod eines Mitreisenden im Ausland werden bis zu fünf psychotherapeutische Sitzungen übernommen.
Akzeptiert ein Krankenhaus die Kostenübernahmegarantie nicht, rechnet Redion dennoch direkt mit einem Dienstleister vor Ort ab, sodass Reisende nicht in Vorleistung treten müssen.
Redion organisiert und bezahlt den Versand benötigter Medikamente oder Blutkonserven ins Ausland, auch für Medikamente, die bereits vor der Reise regelmäßig eingenommen werden.
Leistungsgrenzen
Medizinische Kosten im Ausland
Gedeckt
Deckt die Kosten einer medizinisch notwendigen Behandlung bei Krankheit oder Unfall im Ausland; eine Gesamtversicherungssumme wird in den Bedingungen nicht genannt, jedoch sind Behandlungen durch Chiropraktiker, Osteopathen und Heilpraktiker ohne ärztliche Verordnung auf 500 EUR begrenzt (mit Verordnung unbegrenzt).
Abschnitt: II. Umfang des Versicherungsschutzes > C. Auslandskrankenversicherung > 2. Welche Leistungen und Kosten übernehmen wir? > 2.7 Behandlungen durch Chiropraktiker, Osteopathen und Heilpraktiker
Ohne ärztliche Verordnung übernehmen wir Behandlungs- und Sachkosten bis maximal 500 €. Wenn Sie eine ärztliche Verordnung haben, ist die Summe unbegrenzt.
Notfallmedizinische Behandlung
Gedeckt
Deckt die Kosten für ambulante Behandlungen und Operationen durch einen Arzt und medizinisches Fachpersonal bei Krankheit oder Unfall während der Reise.
Abschnitt: II. Umfang des Versicherungsschutzes > C. Auslandskrankenversicherung > 2. Welche Leistungen und Kosten übernehmen wir? > 2.2 Ambulante Behandlungen
Wir übernehmen die Kosten für Behandlungen und Operationen durch einen Arzt und durch medizinisches Fachpersonal.
Stationäre Behandlung
Gedeckt
Deckt Behandlungen und Operationen im Krankenhaus, Unterkunft und Verpflegung sowie die Reisekosten einer nahestehenden Person, wenn ein stationärer Aufenthalt länger als fünf Tage dauert; alternativ kann statt der Kostenerstattung ein Tagegeld von 50 EUR pro Tag der stationären Behandlung gewählt werden.
Abschnitt: II. Umfang des Versicherungsschutzes > C. Auslandskrankenversicherung > 2. Welche Leistungen und Kosten übernehmen wir? > 2.3 Stationäre Behandlungen
Alternativ zu unserer Erstattung der Kosten einer stationären Behandlung können Sie sich für ein Tagegeld entscheiden. Wir zahlen 50 € für jeden Tag, an dem Sie stationär behandelt werden.
Ambulante Behandlung
Gedeckt
Deckt die Kosten für ambulante ärztliche Behandlungen und Operationen im Ausland durch einen Arzt oder medizinisches Fachpersonal.
Abschnitt: II. Umfang des Versicherungsschutzes > C. Auslandskrankenversicherung > 2. Welche Leistungen und Kosten übernehmen wir? > 2.2 Ambulante Behandlungen
Wir übernehmen die Kosten für Behandlungen und Operationen durch einen Arzt und durch medizinisches Fachpersonal.
Zahnärztliche Notbehandlung
Gedeckt
Deckt schmerzstillende Zahnbehandlungen, einfache Zahnfüllungen, Reparaturen von Einlagefüllungen, Zahnersatz und festen Zahnspangen sowie provisorischen Zahnersatz; kieferorthopädische Behandlungen, dauerhafter Zahnersatz, Kronen und Stiftzähne sind ausgeschlossen.
Abschnitt: II. Umfang des Versicherungsschutzes > C. Auslandskrankenversicherung > 2. Welche Leistungen und Kosten übernehmen wir? > 2.6 Zahnärztliche Behandlungen
Wir übernehmen die Kosten für: schmerzstillende Zahnbehandlungen, Zahnfüllungen in einfacher Ausführung, Reparaturen von Einlagefüllungen, Reparaturen von Zahnersatz und Zahnprothesen, Reparaturen von festen Zahnspangen, provisorischen Zahnersatz
Krankentransporte vor Ort
Gedeckt
Deckt den Transport zur Erstversorgung zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus oder Arzt, den Verlegungstransport zur weiteren Behandlung, sofern medizinisch sinnvoll, sowie den Rücktransport zur Unterkunft; sonstige Beförderungen wie Taxifahrten sind auf 50 EUR pro Schadensfall begrenzt.
Abschnitt: II. Umfang des Versicherungsschutzes > C. Auslandskrankenversicherung > 2.11 Krankentransporte vor Ort
Wir übernehmen die Kosten für Kranken- oder Rettungstransporte in den nachstehenden Fällen: 2.11.1 Transport zur Erstversorgung zum nächstgelegenen, geeigneten Krankenhaus oder Arzt.
Krankenrücktransport aus dem Ausland
Gedeckt
Organisiert und übernimmt die Kosten für den Rücktransport nach Deutschland, wenn vor Ort keine angemessene medizinische Versorgung möglich ist, wenn eine Fortsetzung der Behandlung in Deutschland medizinisch sinnvoll ist oder wenn ein stationärer Aufenthalt voraussichtlich länger als 14 Tage dauert; die Kosten einer Begleitperson (medizinisch notwendig oder nicht) sowie der Transport des Reisegepäcks nach Deutschland werden ebenfalls übernommen.
Abschnitt: II. Umfang des Versicherungsschutzes > C. Auslandskrankenversicherung > 2.12 Krankenrücktransport aus dem Ausland
Wir transportieren Sie zurück, wenn: Sie vor Ort nicht angemessen medizinisch versorgt werden können (Krankenrücktransport bei medizinischer Unterversorgung).
Überführung im Todesfall
Gedeckt
Im Todesfall im Ausland werden die Kosten für die Überführung des Leichnams in einem Sarg zum Bestattungsort in Deutschland, alternativ die Einäscherung vor Ort und der Transport der Urne nach Deutschland, oder eine Bestattung im Ausland bis zur Höhe der Kosten einer Überführung übernommen; der Transport des Reisegepäcks nach Deutschland wird ebenfalls übernommen.
Abschnitt: II. Umfang des Versicherungsschutzes > C. Auslandskrankenversicherung > 2.14 Leistungen im Todesfall
Es kommt während der Reise zu einem Todesfall. Wir übernehmen die Kosten für: 2.14.1 die Überführung des Leichnams zum Bestattungsort in Deutschland in einem Sarg.
Suche, Rettung oder Bergung
10.000 €
Deckt die Kosten für Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze infolge einer Erkrankung, Verletzung oder eines Todesfalls bis maximal 10.000 EUR.
Abschnitt: II. Umfang des Versicherungsschutzes > C. Auslandskrankenversicherung > 2.13 Suche, Rettung oder Bergung
Wir übernehmen die Kosten bis maximal 10.000 € für Ihre Suche, Rettung oder Bergung.
COVID-19-Behandlung
Keine Grenze angegeben
Der Abschnitt zur Auslandskrankenversicherung erwähnt COVID-19-Behandlungen nicht gesondert; epidemische/pandemische Infektionen werden nur im Reiserücktritts-Baustein des Pakets behandelt.
Vorbestehende Erkrankungen
Ausgeschlossen
Ausgeschlossen, wenn ein Arzt vor Reiseantritt festgestellt hat, dass die versicherte Person während der Reise wegen einer bestehenden Erkrankung behandelt werden muss oder Medikamente benötigt; geleistet wird dennoch, wenn sich die Erkrankung während der Reise unerwartet verschlechtert oder die Reise wegen des Todes der Eltern, Kinder oder des Partners angetreten wird.
Abschnitt: II. Umfang des Versicherungsschutzes > C. Auslandskrankenversicherung > 3. Was ist nicht versichert, was ist ausgeschlossen?
Ihr Arzt hat vor Reiseantritt festgestellt, dass Sie während der Dauer der Reise wegen einer Erkrankung behandelt werden müssen oder Arzneimittel benötigen. Wir leisten aber dennoch, wenn: 3.2.1 sich diese Erkrankung während der Reise verschlechtert.
Wintersport-Deckung
Keine Grenze angegeben
Keine gesonderte Wintersport-Klausel; Wintersportunfälle im Ausland sind wie jeder andere Unfall im Rahmen der Auslandskrankenversicherung mitversichert.
Abenteuersport-Deckung
Keine Grenze angegeben
Keine gesonderte Abenteuersport-Klausel; Abenteuersportunfälle im Ausland sind wie jeder andere Unfall im Rahmen der Auslandskrankenversicherung mitversichert.
Schwangerschaftskomplikationen
Gedeckt
Deckt die medizinische Versorgung bei Schwangerschaftskomplikationen, medizinisch notwendigem Abbruch, Fehl- oder Totgeburt sowie einer Entbindung vor der 37. Schwangerschaftswoche (Frühgeburt, einschließlich Versorgung des Neugeborenen); eine reguläre Entbindung wird nur übernommen, wenn die Heimreise aus in der Police genannten Gründen nicht angetreten werden konnte.
Abschnitt: II. Umfang des Versicherungsschutzes > C. Auslandskrankenversicherung > 2.8 Leistungen bei Schwangerschaft
Wir übernehmen die Kosten der medizinischen Versorgung, wenn: 2.8.1 es zu Komplikationen in Ihrer Schwangerschaft kommt.
Privathaftpflicht im Ausland
Keine Grenze angegeben
Kein Bestandteil des in diesen Unterlagen behandelten Auslandskrankenversicherungs-Bausteins.
Rechtsbeistand
Keine Grenze angegeben
Kein Bestandteil des Auslandskrankenversicherungs-Bausteins; Vorschüsse für Anwalts-/Dolmetscherkosten bei Haft bestehen nur im Reiserücktritts-Baustein des Pakets.
24h-Notfallservice
Gedeckt
Europ Assistance stellt eine rund um die Uhr, 365 Tage im Jahr erreichbare Notfallnummer (+49 (0)89 55987 224) zur Verfügung, u. a. zur Organisation medizinischer Hilfeleistungen, Kontaktaufnahme mit dem Hausarzt, Übersetzung von Diagnosen und Erstattung der Telefonkosten für Anrufe beim Notruf-Service.
Abschnitt: Versicherungsbedingungen > 24h-Notfallnummer
24h-Notfallnummer: +49 (0)89 55987 224
Wichtige Bedingungen
Frist fur Assistance-Anruf
Es besteht keine generelle Pflicht, vor jeder Behandlung anzurufen; die versicherte Person muss Europ Assistance jedoch informieren, bevor ein Rücktransport nach Hause erfolgt, und muss allgemein den Schaden gering halten sowie vollständig Auskunft erteilen, damit der Versicherungsfall festgestellt werden kann.
Nicht autorisierte Behandlung
Verletzt der Versicherungsnehmer eine vertragliche Obliegenheit grob fahrlässig, wird die Leistung im Verhältnis der Schwere des Verschuldens gekürzt; bei vorsätzlicher Verletzung kann die Leistung ganz abgelehnt werden, es sei denn, die Verletzung hatte keinen Einfluss auf den Eintritt oder Umfang des Schadens.
Abschluss im Ausland
Versicherungsnehmer und versicherte Personen müssen ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben; der Vertrag kann jederzeit abgeschlossen werden, der Auslandskrankenschutz gilt jedoch nur für Reisen, die nach der Ausreise aus Deutschland angetreten werden.
Chronische Erkrankungen
Der Versicherungsschutz ist ausgeschlossen, wenn ein Arzt vor Reiseantritt festgestellt hat, dass wegen einer bestehenden Erkrankung eine Behandlung oder Medikamente im Ausland nötig sein werden, außer die Erkrankung verschlechtert sich während der Reise unerwartet oder die Reise erfolgt wegen des Todes eines nahen Angehörigen.
Schwangerschaft
Schwangerschaftskomplikationen, medizinisch notwendiger Abbruch, Fehl-/Totgeburt sowie Frühgeburt vor der 37. Schwangerschaftswoche sind versichert, einschließlich der Versorgung des Neugeborenen; eine reguläre Entbindung ist nur versichert, wenn die Heimreise aus einem versicherten Grund nicht angetreten werden konnte.
Vorerkrankungsausschluesse
Die Behandlung einer Erkrankung, für die ein Arzt vor Reiseantritt festgestellt hat, dass während der Reise Versorgung oder Medikamente nötig sein werden, ist ausgeschlossen; Ausnahmen bestehen bei unerwarteter Verschlechterung während der Reise oder bei Reisen wegen des Todes der Eltern, Kinder oder des Partners.
Begrenzung der Deckungsdauer
Der Auslandskrankenschutz gilt für die ersten 60 Tage nach Reisebeginn; die Jahrespolice deckt beliebig viele Reisen pro Jahr ab, und der Versicherungsschutz verlängert sich automatisch, wenn sich die Rückreise aus unverschuldeten Gründen verzögert.
Direktzahlung
Bei stationärer Behandlung gibt Redion über den weltweiten Notruf-Service eine Kostenübernahmegarantie gegenüber dem Krankenhaus ab; akzeptiert das Krankenhaus die Kostenübernahme nicht, erfolgt die Zahlung direkt über einen Dienstleister vor Ort. Bei der Organisation von Krankenrücktransporten wird ebenfalls direkt mit dem Dienstleister abgerechnet.
Räumlicher Geltungsbereich
In der Auslandskrankenversicherung besteht kein Versicherungsschutz in Deutschland sowie in Ländern, in denen die versicherte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat oder als Arbeitnehmer gemeldet ist.
Dokumente
Policendetails
Medizinische Kosten im Ausland
Deckung für Notfallbehandlung, Arztbesuche und verschriebene Medikamente während Auslandsreisen
QuelleKlausel 2.4Seite 10Abschnitt: II. Umfang des Versicherungsschutzes > C. Auslandskrankenversicherung > 2.4 Arzneimittel und Verbandsmaterial
Wir übernehmen die Kosten für ärztlich verordnete Arzneimittel und Verbandsmaterial.
Notfallmedizinischer Transport und Rücktransport
Deckung für medizinisch notwendigen Krankenrücktransport nach Deutschland
QuelleKlausel 2.12Seite 11Abschnitt: II. Umfang des Versicherungsschutzes > C. Auslandskrankenversicherung > 2.12 Krankenrücktransport aus dem Ausland
Wir transportieren Sie zurück, wenn: Sie vor Ort nicht angemessen medizinisch versorgt werden können (Krankenrücktransport bei medizinischer Unterversorgung).
Geltungsbereich und Ausschlüsse
Weltweiter Versicherungsschutz außerhalb Deutschlands; ausgenommen Länder mit gewöhnlichem Aufenthalt oder Arbeitsmeldung
QuelleSeite 2Abschnitt: I. Allgemeine Regelungen zum Versicherungsvertrag > 1. Was ist versichert?
In der Auslandskrankenversicherung besteht jedoch kein Versicherungsschutz in Deutschland und in Ländern, in denen Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben oder als Arbeitnehmer gemeldet sind.
Maximale Versicherungsdauer pro Reise
Deckung pro Einzelreise maximal 60 Tage; Jahrespolice deckt unbegrenzte Reisen im Jahr ab
QuelleSeite 2Abschnitt: I. Allgemeine Regelungen zum Versicherungsvertrag > 1. Was ist versichert?
Versichert sind in der Premium Reiseversicherung alle privat und beruflich veranlassten Reisen bis maximal 60 Tage.
Prämienabrechnung und Aktivierung des Versicherungsschutzes
Versicherungsschutz beginnt erst nach Prämieneingang; Vorauszahlung erforderlich
QuelleErforderliche Kontaktierung bei medizinischem Notfall
Bei medizinischem Notfall muss die 24h-Notfall-Nummer von Europ Assistance kontaktiert werden
QuelleAbschnitt: FAQ zur Auslandskrankenversicherung
Bei Unfall oder Krankheit während der Reise rufen Sie unbedingt unser 24h-Notfall-Telefon an: +49 (0)89 55 987 224 . Wir helfen Ihnen sofort – immer und überall! Außerdem garantieren wir so, dass Sie alle Leistungen Ihrer Auslandskrankenversicherung erhalten.
Quellen
- europ-assistance.dehttps://www.europ-assistance.de/privatkunden/reiseversicherung/auslandskrankenversicherung(öffnet in einem neuen Tab)
- europ-assistance.dehttps://www.europ-assistance.de/x/40d10c85ec/versicherungsbedingungen_prv_js_2023.pdf#page=1(öffnet in einem neuen Tab)
- europ-assistance.dehttps://www.europ-assistance.de/x/40d10c85ec/versicherungsbedingungen_prv_js_2023.pdf#page=10(öffnet in einem neuen Tab)
- europ-assistance.dehttps://www.europ-assistance.de/x/40d10c85ec/versicherungsbedingungen_prv_js_2023.pdf#page=11(öffnet in einem neuen Tab)
- europ-assistance.dehttps://www.europ-assistance.de/x/40d10c85ec/versicherungsbedingungen_prv_js_2023.pdf#page=2(öffnet in einem neuen Tab)
- wgv.dehttps://www.wgv.de/reise-freizeit/reise/auslandskrankenversicherung/(öffnet in einem neuen Tab)
WGV Reiseversicherung