Aus Quelldokumenten extrahiert

WGV Reiseversicherung (Premium Reiseversicherung Jahresschutz)

Versichert durch Redion SA, Niederlassung für Deutschland · Deutschland

Reiseversicherung von WGV für den Germany-Markt, mit Online-Abschluss und 24/7-Hilfe.

Geprüft am 28.08.2026 · Bedingungen vom 2024-01-01Quellen

Online-Abschluss24/7 Assistance

Alleinstellungsmerkmale

Auf Wunsch wird eine kostenlose medizinische Beratung per Telefon oder Video (Teleconsultation) durch qualifiziertes Fachpersonal vermittelt.

Anstelle der Kostenerstattung kann bei stationärer Behandlung ein Tagegeld von 50 EUR pro Tag gewählt werden.

Nach einem ärztlich bestätigten Trauma durch Gewalttat, Unfall, Terroranschlag oder den Tod eines Mitreisenden im Ausland werden bis zu fünf psychotherapeutische Sitzungen übernommen.

Akzeptiert ein Krankenhaus die Kostenübernahmegarantie nicht, rechnet Redion dennoch direkt mit einem Dienstleister vor Ort ab, sodass Reisende nicht in Vorleistung treten müssen.

Redion organisiert und bezahlt den Versand benötigter Medikamente oder Blutkonserven ins Ausland, auch für Medikamente, die bereits vor der Reise regelmäßig eingenommen werden.

Leistungsgrenzen

Gedeckt

Medizinische Kosten im Ausland

Gedeckt

Deckt die Kosten einer medizinisch notwendigen Behandlung bei Krankheit oder Unfall im Ausland; eine Gesamtversicherungssumme wird in den Bedingungen nicht genannt, jedoch sind Behandlungen durch Chiropraktiker, Osteopathen und Heilpraktiker ohne ärztliche Verordnung auf 500 EUR begrenzt (mit Verordnung unbegrenzt).

Klausel 2.7Seite 10

Abschnitt: II. Umfang des Versicherungsschutzes > C. Auslandskrankenversicherung > 2. Welche Leistungen und Kosten übernehmen wir? > 2.7 Behandlungen durch Chiropraktiker, Osteopathen und Heilpraktiker

Ohne ärztliche Verordnung übernehmen wir Behandlungs- und Sachkosten bis maximal 500 €. Wenn Sie eine ärztliche Verordnung haben, ist die Summe unbegrenzt.

Gedeckt

Notfallmedizinische Behandlung

Gedeckt

Deckt die Kosten für ambulante Behandlungen und Operationen durch einen Arzt und medizinisches Fachpersonal bei Krankheit oder Unfall während der Reise.

Klausel 2.2Seite 10

Abschnitt: II. Umfang des Versicherungsschutzes > C. Auslandskrankenversicherung > 2. Welche Leistungen und Kosten übernehmen wir? > 2.2 Ambulante Behandlungen

Wir übernehmen die Kosten für Behandlungen und Operationen durch einen Arzt und durch medizinisches Fachpersonal.

Gedeckt

Stationäre Behandlung

Gedeckt

Deckt Behandlungen und Operationen im Krankenhaus, Unterkunft und Verpflegung sowie die Reisekosten einer nahestehenden Person, wenn ein stationärer Aufenthalt länger als fünf Tage dauert; alternativ kann statt der Kostenerstattung ein Tagegeld von 50 EUR pro Tag der stationären Behandlung gewählt werden.

Klausel 2.3Seite 10

Abschnitt: II. Umfang des Versicherungsschutzes > C. Auslandskrankenversicherung > 2. Welche Leistungen und Kosten übernehmen wir? > 2.3 Stationäre Behandlungen

Alternativ zu unserer Erstattung der Kosten einer stationären Behandlung können Sie sich für ein Tagegeld entscheiden. Wir zahlen 50 € für jeden Tag, an dem Sie stationär behandelt werden.

Gedeckt

Ambulante Behandlung

Gedeckt

Deckt die Kosten für ambulante ärztliche Behandlungen und Operationen im Ausland durch einen Arzt oder medizinisches Fachpersonal.

Klausel 2.2Seite 10

Abschnitt: II. Umfang des Versicherungsschutzes > C. Auslandskrankenversicherung > 2. Welche Leistungen und Kosten übernehmen wir? > 2.2 Ambulante Behandlungen

Wir übernehmen die Kosten für Behandlungen und Operationen durch einen Arzt und durch medizinisches Fachpersonal.

Gedeckt

Zahnärztliche Notbehandlung

Gedeckt

Deckt schmerzstillende Zahnbehandlungen, einfache Zahnfüllungen, Reparaturen von Einlagefüllungen, Zahnersatz und festen Zahnspangen sowie provisorischen Zahnersatz; kieferorthopädische Behandlungen, dauerhafter Zahnersatz, Kronen und Stiftzähne sind ausgeschlossen.

Klausel 2.6Seite 10

Abschnitt: II. Umfang des Versicherungsschutzes > C. Auslandskrankenversicherung > 2. Welche Leistungen und Kosten übernehmen wir? > 2.6 Zahnärztliche Behandlungen

Wir übernehmen die Kosten für: schmerzstillende Zahnbehandlungen, Zahnfüllungen in einfacher Ausführung, Reparaturen von Einlagefüllungen, Reparaturen von Zahnersatz und Zahnprothesen, Reparaturen von festen Zahnspangen, provisorischen Zahnersatz

Gedeckt

Krankentransporte vor Ort

Gedeckt

Deckt den Transport zur Erstversorgung zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus oder Arzt, den Verlegungstransport zur weiteren Behandlung, sofern medizinisch sinnvoll, sowie den Rücktransport zur Unterkunft; sonstige Beförderungen wie Taxifahrten sind auf 50 EUR pro Schadensfall begrenzt.

Klausel 2.11Seite 11

Abschnitt: II. Umfang des Versicherungsschutzes > C. Auslandskrankenversicherung > 2.11 Krankentransporte vor Ort

Wir übernehmen die Kosten für Kranken- oder Rettungstransporte in den nachstehenden Fällen: 2.11.1 Transport zur Erstversorgung zum nächstgelegenen, geeigneten Krankenhaus oder Arzt.

Gedeckt

Krankenrücktransport aus dem Ausland

Gedeckt

Organisiert und übernimmt die Kosten für den Rücktransport nach Deutschland, wenn vor Ort keine angemessene medizinische Versorgung möglich ist, wenn eine Fortsetzung der Behandlung in Deutschland medizinisch sinnvoll ist oder wenn ein stationärer Aufenthalt voraussichtlich länger als 14 Tage dauert; die Kosten einer Begleitperson (medizinisch notwendig oder nicht) sowie der Transport des Reisegepäcks nach Deutschland werden ebenfalls übernommen.

Klausel 2.12Seite 11

Abschnitt: II. Umfang des Versicherungsschutzes > C. Auslandskrankenversicherung > 2.12 Krankenrücktransport aus dem Ausland

Wir transportieren Sie zurück, wenn: Sie vor Ort nicht angemessen medizinisch versorgt werden können (Krankenrücktransport bei medizinischer Unterversorgung).

Gedeckt

Überführung im Todesfall

Gedeckt

Im Todesfall im Ausland werden die Kosten für die Überführung des Leichnams in einem Sarg zum Bestattungsort in Deutschland, alternativ die Einäscherung vor Ort und der Transport der Urne nach Deutschland, oder eine Bestattung im Ausland bis zur Höhe der Kosten einer Überführung übernommen; der Transport des Reisegepäcks nach Deutschland wird ebenfalls übernommen.

Klausel 2.14Seite 11

Abschnitt: II. Umfang des Versicherungsschutzes > C. Auslandskrankenversicherung > 2.14 Leistungen im Todesfall

Es kommt während der Reise zu einem Todesfall. Wir übernehmen die Kosten für: 2.14.1 die Überführung des Leichnams zum Bestattungsort in Deutschland in einem Sarg.

Gedeckt

Suche, Rettung oder Bergung

10.000 €

Deckt die Kosten für Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze infolge einer Erkrankung, Verletzung oder eines Todesfalls bis maximal 10.000 EUR.

Klausel 2.13Seite 11

Abschnitt: II. Umfang des Versicherungsschutzes > C. Auslandskrankenversicherung > 2.13 Suche, Rettung oder Bergung

Wir übernehmen die Kosten bis maximal 10.000 € für Ihre Suche, Rettung oder Bergung.

COVID-19-Behandlung

Keine Grenze angegeben

Der Abschnitt zur Auslandskrankenversicherung erwähnt COVID-19-Behandlungen nicht gesondert; epidemische/pandemische Infektionen werden nur im Reiserücktritts-Baustein des Pakets behandelt.

Ausgeschlossen

Vorbestehende Erkrankungen

Ausgeschlossen

Ausgeschlossen, wenn ein Arzt vor Reiseantritt festgestellt hat, dass die versicherte Person während der Reise wegen einer bestehenden Erkrankung behandelt werden muss oder Medikamente benötigt; geleistet wird dennoch, wenn sich die Erkrankung während der Reise unerwartet verschlechtert oder die Reise wegen des Todes der Eltern, Kinder oder des Partners angetreten wird.

Klausel 3.2Seite 11

Abschnitt: II. Umfang des Versicherungsschutzes > C. Auslandskrankenversicherung > 3. Was ist nicht versichert, was ist ausgeschlossen?

Ihr Arzt hat vor Reiseantritt festgestellt, dass Sie während der Dauer der Reise wegen einer Erkrankung behandelt werden müssen oder Arzneimittel benötigen. Wir leisten aber dennoch, wenn: 3.2.1 sich diese Erkrankung während der Reise verschlechtert.

Wintersport-Deckung

Keine Grenze angegeben

Keine gesonderte Wintersport-Klausel; Wintersportunfälle im Ausland sind wie jeder andere Unfall im Rahmen der Auslandskrankenversicherung mitversichert.

Abenteuersport-Deckung

Keine Grenze angegeben

Keine gesonderte Abenteuersport-Klausel; Abenteuersportunfälle im Ausland sind wie jeder andere Unfall im Rahmen der Auslandskrankenversicherung mitversichert.

Gedeckt

Schwangerschaftskomplikationen

Gedeckt

Deckt die medizinische Versorgung bei Schwangerschaftskomplikationen, medizinisch notwendigem Abbruch, Fehl- oder Totgeburt sowie einer Entbindung vor der 37. Schwangerschaftswoche (Frühgeburt, einschließlich Versorgung des Neugeborenen); eine reguläre Entbindung wird nur übernommen, wenn die Heimreise aus in der Police genannten Gründen nicht angetreten werden konnte.

Klausel 2.8Seite 10

Abschnitt: II. Umfang des Versicherungsschutzes > C. Auslandskrankenversicherung > 2.8 Leistungen bei Schwangerschaft

Wir übernehmen die Kosten der medizinischen Versorgung, wenn: 2.8.1 es zu Komplikationen in Ihrer Schwangerschaft kommt.

Privathaftpflicht im Ausland

Keine Grenze angegeben

Kein Bestandteil des in diesen Unterlagen behandelten Auslandskrankenversicherungs-Bausteins.

Rechtsbeistand

Keine Grenze angegeben

Kein Bestandteil des Auslandskrankenversicherungs-Bausteins; Vorschüsse für Anwalts-/Dolmetscherkosten bei Haft bestehen nur im Reiserücktritts-Baustein des Pakets.

Gedeckt

24h-Notfallservice

Gedeckt

Europ Assistance stellt eine rund um die Uhr, 365 Tage im Jahr erreichbare Notfallnummer (+49 (0)89 55987 224) zur Verfügung, u. a. zur Organisation medizinischer Hilfeleistungen, Kontaktaufnahme mit dem Hausarzt, Übersetzung von Diagnosen und Erstattung der Telefonkosten für Anrufe beim Notruf-Service.

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Abschnitt: Versicherungsbedingungen > 24h-Notfallnummer

24h-Notfallnummer: +49 (0)89 55987 224

Wichtige Bedingungen

Frist fur Assistance-Anruf

Es besteht keine generelle Pflicht, vor jeder Behandlung anzurufen; die versicherte Person muss Europ Assistance jedoch informieren, bevor ein Rücktransport nach Hause erfolgt, und muss allgemein den Schaden gering halten sowie vollständig Auskunft erteilen, damit der Versicherungsfall festgestellt werden kann.

Nicht autorisierte Behandlung

Verletzt der Versicherungsnehmer eine vertragliche Obliegenheit grob fahrlässig, wird die Leistung im Verhältnis der Schwere des Verschuldens gekürzt; bei vorsätzlicher Verletzung kann die Leistung ganz abgelehnt werden, es sei denn, die Verletzung hatte keinen Einfluss auf den Eintritt oder Umfang des Schadens.

Abschluss im Ausland

Versicherungsnehmer und versicherte Personen müssen ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben; der Vertrag kann jederzeit abgeschlossen werden, der Auslandskrankenschutz gilt jedoch nur für Reisen, die nach der Ausreise aus Deutschland angetreten werden.

Chronische Erkrankungen

Der Versicherungsschutz ist ausgeschlossen, wenn ein Arzt vor Reiseantritt festgestellt hat, dass wegen einer bestehenden Erkrankung eine Behandlung oder Medikamente im Ausland nötig sein werden, außer die Erkrankung verschlechtert sich während der Reise unerwartet oder die Reise erfolgt wegen des Todes eines nahen Angehörigen.

Schwangerschaft

Schwangerschaftskomplikationen, medizinisch notwendiger Abbruch, Fehl-/Totgeburt sowie Frühgeburt vor der 37. Schwangerschaftswoche sind versichert, einschließlich der Versorgung des Neugeborenen; eine reguläre Entbindung ist nur versichert, wenn die Heimreise aus einem versicherten Grund nicht angetreten werden konnte.

Vorerkrankungsausschluesse

Die Behandlung einer Erkrankung, für die ein Arzt vor Reiseantritt festgestellt hat, dass während der Reise Versorgung oder Medikamente nötig sein werden, ist ausgeschlossen; Ausnahmen bestehen bei unerwarteter Verschlechterung während der Reise oder bei Reisen wegen des Todes der Eltern, Kinder oder des Partners.

Begrenzung der Deckungsdauer

Der Auslandskrankenschutz gilt für die ersten 60 Tage nach Reisebeginn; die Jahrespolice deckt beliebig viele Reisen pro Jahr ab, und der Versicherungsschutz verlängert sich automatisch, wenn sich die Rückreise aus unverschuldeten Gründen verzögert.

Direktzahlung

Bei stationärer Behandlung gibt Redion über den weltweiten Notruf-Service eine Kostenübernahmegarantie gegenüber dem Krankenhaus ab; akzeptiert das Krankenhaus die Kostenübernahme nicht, erfolgt die Zahlung direkt über einen Dienstleister vor Ort. Bei der Organisation von Krankenrücktransporten wird ebenfalls direkt mit dem Dienstleister abgerechnet.

Räumlicher Geltungsbereich

In der Auslandskrankenversicherung besteht kein Versicherungsschutz in Deutschland sowie in Ländern, in denen die versicherte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat oder als Arbeitnehmer gemeldet ist.

Dokumente

Policendetails

Medizinische Kosten im Ausland

Deckung für Notfallbehandlung, Arztbesuche und verschriebene Medikamente während Auslandsreisen

QuelleKlausel 2.4Seite 10

Abschnitt: II. Umfang des Versicherungsschutzes > C. Auslandskrankenversicherung > 2.4 Arzneimittel und Verbandsmaterial

Wir übernehmen die Kosten für ärztlich verordnete Arzneimittel und Verbandsmaterial.

Notfallmedizinischer Transport und Rücktransport

Deckung für medizinisch notwendigen Krankenrücktransport nach Deutschland

QuelleKlausel 2.12Seite 11

Abschnitt: II. Umfang des Versicherungsschutzes > C. Auslandskrankenversicherung > 2.12 Krankenrücktransport aus dem Ausland

Wir transportieren Sie zurück, wenn: Sie vor Ort nicht angemessen medizinisch versorgt werden können (Krankenrücktransport bei medizinischer Unterversorgung).

Geltungsbereich und Ausschlüsse

Weltweiter Versicherungsschutz außerhalb Deutschlands; ausgenommen Länder mit gewöhnlichem Aufenthalt oder Arbeitsmeldung

QuelleSeite 2

Abschnitt: I. Allgemeine Regelungen zum Versicherungsvertrag > 1. Was ist versichert?

In der Auslandskrankenversicherung besteht jedoch kein Versicherungsschutz in Deutschland und in Ländern, in denen Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben oder als Arbeitnehmer gemeldet sind.

Maximale Versicherungsdauer pro Reise

Deckung pro Einzelreise maximal 60 Tage; Jahrespolice deckt unbegrenzte Reisen im Jahr ab

QuelleSeite 2

Abschnitt: I. Allgemeine Regelungen zum Versicherungsvertrag > 1. Was ist versichert?

Versichert sind in der Premium Reiseversicherung alle privat und beruflich veranlassten Reisen bis maximal 60 Tage.

Prämienabrechnung und Aktivierung des Versicherungsschutzes

Versicherungsschutz beginnt erst nach Prämieneingang; Vorauszahlung erforderlich

Quelle

Erforderliche Kontaktierung bei medizinischem Notfall

Bei medizinischem Notfall muss die 24h-Notfall-Nummer von Europ Assistance kontaktiert werden

Quelle

Abschnitt: FAQ zur Auslandskrankenversicherung

Bei Unfall oder Krankheit während der Reise rufen Sie unbedingt unser 24h-Notfall-Telefon an: +49 (0)89 55 987 224 . Wir helfen Ihnen sofort – immer und überall! Außerdem garantieren wir so, dass Sie alle Leistungen Ihrer Auslandskrankenversicherung erhalten.

Quellen

WGV Reiseversicherung