HUK24 AG
HUK24
HUK24 is a Reiseversicherung for the Germany market with online purchase and 24/7 assistance.
Direktzahlung
Der Versicherer kann bei Bedarf gegenüber ausländischen Krankenhäusern eine Kostenübernahme-Garantie abgeben und übernimmt im Auftrag des Versicherungsnehmers die Direkt-Abrechnung mit dem Krankenhaus bei stationären Aufenthalten, sodass nicht immer in Vorleistung getreten werden muss.
Geografischer Geltungsbereich
Weltweit, außer Deutschland und dem Land des ständigen Wohnsitzes des Versicherten
Die Tarife RVU20/RBU20 gelten weltweit einschließlich USA und Kanada. Die Tarife RVL20/RBL20 schließen die USA und Kanada aus, außer bei einem Transitaufenthalt unter 24 Stunden mit Anschlussflug oder Weiterreise mit derselben Flugnummer. Deutschland und Länder des ständigen Wohnsitzes gelten nie als Ausland.
Startpreis
15 €
Richtwert — Preisannahmen nicht angegeben
Alleinstellungsmerkmale
- Keine Selbstbeteiligung: Alle versicherten Behandlungskosten im Ausland werden ohne Selbstbehalt vollständig erstattet.
- Freie Wahl unter allen im Ausland zugelassenen Ärzten, Zahnärzten und anerkannten Therapeuten, einschließlich Heilpraktikern, Chiropraktikern, Physiotherapeuten und Osteopathen.
- Such-, Rettungs- oder Bergungskosten im Ausland sind bis zu 10.000 Euro ohne Aufpreis eingeschlossen.
- Ein an 365 Tagen rund um die Uhr erreichbarer Notfallkontakt bietet Kostenübernahme-Garantien, Direktabrechnung mit dem Krankenhaus und einen Dolmetscher-Service während des Krankenhausaufenthalts.
- Der Familientarif deckt den Versicherungsnehmer sowie Ehegatten/Lebenspartner und unverheiratete Kinder bis zum 21. Geburtstag unter einem gemeinsamen Beitrag ab.
Leistungsgrenzen
Kosten für Heilbehandlung im Ausland
Gedeckt
Erstattet medizinisch notwendige Behandlungskosten im Ausland wegen Krankheit, Unfallfolgen, Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung sowie bestimmter Schwangerschaftsereignisse. Es ist keine feste Höchstgrenze genannt; der Versicherer kann die Leistung auf einen angemessenen Betrag herabsetzen, wenn die Behandlung das medizinisch notwendige Maß übersteigt oder die Kosten unverhältnismäßig sind.
Notfall- und allgemeine Heilbehandlung
Gedeckt
Deckt medizinisch notwendige Behandlungen, die von der Schulmedizin überwiegend anerkannt sind, sowie Methoden, die sich in der Praxis als ebenso erfolgreich bewährt haben oder angewendet werden, weil keine schulmedizinischen Methoden verfügbar sind; die Leistung kann auf die Kosten der schulmedizinischen Alternative herabgesetzt werden.
Stationäre Heilbehandlung
Gedeckt
Deckt ärztliche Leistungen und Krankenhausleistungen einschließlich Krankenpflege, Unterkunft und Verpflegung, mit freier Krankenhauswahl unter ständiger ärztlicher Leitung und ausreichenden diagnostischen Möglichkeiten. Zusätzliche Kosten für eine Begleitperson und Elternbesuche bei allein reisenden Kindern werden unter bestimmten Voraussetzungen übernommen. Statt der Kostenerstattung kann ein Krankenhaus-Tagegeld von 30 Euro pro vollem Behandlungstag gewählt werden.
Ambulante Heilbehandlung
Gedeckt
Deckt die Kosten für medizinisch notwendige ambulante Heilbehandlungen einschließlich akuter psychischer Betreuung nach traumatischen Ereignissen sowie ärztlich verordnete Verbandmaterialien und Arzneimittel aus einer offiziell zugelassenen Abgabestelle.
Schmerzstillende Zahnbehandlung
Gedeckt
Deckt schmerzstillende Zahnbehandlungen, medizinisch notwendige einfache Füllungen und Provisorien sowie medizinisch notwendige Reparaturen von vorhandenem Zahnersatz. Neuanfertigungen von Inlays, definitivem Zahnersatz (Kronen, Teilkronen, Implantate), kieferorthopädische Behandlungen und gnathologische Leistungen sind ausgeschlossen.
Krankentransport zur Behandlung
Gedeckt
Deckt den medizinisch notwendigen Transport zur Erstversorgung beim nächsterreichbaren geeigneten Arzt oder Krankenhaus, den Weitertransport zur Weiterversorgung sowie den Transport unmittelbar nach der Behandlung zurück zur letzten Unterkunft bzw. bei Schiffsreisen zum letzten Liegeplatz.
Medizinischer Rücktransport nach Deutschland
Bedingt
Der Versicherer organisiert und zahlt den Rücktransport an den ständigen Wohnsitz (bzw. das nächstgelegene geeignete Krankenhaus), wenn der Rücktransport medizinisch sinnvoll und vertretbar ist, die voraussichtlichen Behandlungskosten im Ausland die Rücktransportkosten übersteigen oder eine Krankenhausbehandlung von voraussichtlich mehr als 14 Tagen prognostiziert wird. Kosten für eine Begleitperson werden bei Minderjährigen, Mobilitätseinschränkung oder medizinischer, behördlicher bzw. transportbedingter Notwendigkeit übernommen. Die Erstattung erfolgt ohne Abzug ersparter Rückreisekosten.
Überführung oder Bestattung im Todesfall
Gedeckt
Deckt die Kosten der Überführung eines verstorbenen Versicherten an den ständigen Wohnsitz in Deutschland. Wird stattdessen im Ausland bestattet, werden die Bestattungskosten bis zu der Höhe erstattet, die eine Überführung gekostet hätte.
Such-, Rettungs- oder Bergungskosten
10.000 €
Erstattet die im Ausland wegen Erkrankung, Unfallfolgen oder Tod anfallenden Kosten für Suche, Rettung oder Bergung bis höchstens 10.000 Euro.
COVID-19-Behandlung
Keine Grenze angegeben
In den AVB oder auf der HUK24-Produktseite wurde keine spezifische Erwähnung von COVID-19-Behandlung gefunden; sie würde unter die allgemeine Krankheitsbehandlung fallen, wird aber nicht gesondert genannt.
Vorerkrankungen
Bedingt
Die Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung gilt als Versicherungsfall und ist versichert. Ausgeschlossen sind jedoch Behandlungen im Ausland, deren Notwendigkeit bereits bei Reiseantritt feststand und die auf einer schon vor Reiseantritt ärztlich diagnostizierten Erkrankung beruhen – außer die Reise wurde wegen des Todes des Ehegatten, Lebenspartners oder eines Verwandten ersten Grades angetreten.
Wintersport-Versicherungsschutz
Aus den geprüften Dokumenten nicht feststellbar
In den AVB oder auf der HUK24-Produktseite wurde kein Hinweis auf einen Wintersport-Versicherungsschutz gefunden.
Abenteuersport-Versicherungsschutz
Aus den geprüften Dokumenten nicht feststellbar
In den AVB oder auf der HUK24-Produktseite wurde kein Hinweis auf einen Abenteuersport-Versicherungsschutz gefunden.
Schwangerschaftskomplikationen und Entbindung
Bedingt
Deckt medizinisch notwendige Untersuchungen und Behandlungen wegen Schwangerschaftskomplikationen, Entbindungen bis zum Ende der 36. Schwangerschaftswoche (Frühgeburt), Fehlgeburten und notfallbedingte Schwangerschaftsabbrüche. Ist die Schwangerschaft erst nach Versicherungsbeginn eingetreten, sind zusätzlich Vorsorgeuntersuchungen und Entbindungen nach der 36. Woche versichert. Ausgeschlossen ist die Behandlung, wenn die Versicherte bereits vor Versicherungsbeginn schwanger war.
Auslands-Haftpflicht
Keine Grenze angegeben
In den AVB oder auf der HUK24-Produktseite wurde kein Auslands-Haftpflichtschutz gefunden; dieses Produkt beschränkt sich auf medizinische Reiseleistungen.
Rechtsschutz im Ausland
Keine Grenze angegeben
In den AVB oder auf der HUK24-Produktseite wurde kein Rechtsschutz im Ausland gefunden.
24-Stunden-Notfallkontakt
Gedeckt
Ein telefonischer 24h-Kontakt ist an 365 Tagen im Jahr erreichbar, aus dem Ausland unter +49 69 66 555 44, und bietet Auskunft zu Leistungen, Vermittlung von Ärzten/Kliniken, einen Dolmetscher-Service bei Krankenhausaufenthalten, Kontaktaufnahme zwischen Haus- und Krankenhausärzten, Benachrichtigung von Angehörigen/Arbeitgeber, Ausstellung von Kostenübernahme-Garantien sowie Organisation des Rücktransports.
Wichtige Bedingungen
Frist fur Assistance-Anruf
Eine feste Stundenfrist zur Kontaktaufnahme mit dem 24h-Notfallkontakt ist in den AVB nicht genannt, jedoch ist eine Abstimmung mit dem Notfallkontakt erforderlich, um eine Kostenübernahmegarantie für Krankenhausaufnahme und Rücktransport sicherzustellen.
Nicht autorisierte Behandlung
Verletzt der Versicherungsnehmer Pflichten (z. B. Auskunftserteilung oder ärztliche Untersuchung auf Verlangen) vorsätzlich, ist der Versicherer nicht leistungspflichtig. Bei grob fahrlässiger Verletzung kann die Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens gekürzt werden, bis hin zum vollständigen Anspruchsverlust.
Abschluss im Ausland
Der Vertrag muss vor Reiseantritt abgeschlossen werden, und der Abschluss ist nur in Deutschland möglich; ein Abschluss während eines bereits laufenden Auslandsaufenthalts ist nicht möglich.
Chronische Erkrankungen
Die Verschlechterung einer bestehenden (auch chronischen) Erkrankung gilt als Versicherungsfall und ist versichert, jedoch ist die Behandlung ausgeschlossen, wenn deren Notwendigkeit bereits vor Reiseantritt aufgrund einer vor der Reise diagnostizierten Erkrankung feststand, es sei denn, die Reise erfolgte wegen des Todes eines nahen Angehörigen.
Schwangerschaft
Schwangerschaftskomplikationen, Frühgeburten bis zur 36. Woche, Fehlgeburten und notfallbedingte Schwangerschaftsabbrüche sind ab Versicherungsbeginn versichert. Routine-Vorsorgeuntersuchungen und Entbindungen nach der 36. Woche sind nur versichert, wenn die Schwangerschaft nach Versicherungsbeginn eingetreten ist; bestand die Schwangerschaft bereits vorher, ist die Behandlung ausgeschlossen.
Vorerkrankungsausschluesse
Die Verschlechterung einer Vorerkrankung gilt als Versicherungsfall und ist versichert, jedoch ist die Behandlung ausgeschlossen, deren Notwendigkeit bereits vor Reiseantritt aufgrund einer vor der Reise diagnostizierten Erkrankung feststand (außer bei Reiseantritt wegen des Todes eines nahen Angehörigen).
Begrenzung der Deckungsdauer
Die Standard-Jahrestarife (RVE20/RBE20 Einzelperson, RVF20/RBF20 Familie) decken bis zu 56 Tage (8 Wochen) pro einzelner Reise ab, mit einer unbegrenzten Anzahl von Reisen innerhalb des 12-monatigen Vertrags; die 56-Tage-Frist beginnt bei jeder neuen Reise nach Rückkehr nach Deutschland neu. Die Langzeitreise-Tarife für eine einzelne Reise (RVL20/RBL20, RVU20/RBU20) decken eine einzelne Reise von bis zu 365 Tagen; eine Verlängerung kann vor dem ursprünglich vereinbarten Reiseende beantragt werden, die Gesamtreisedauer darf jedoch ein Jahr nicht überschreiten.
Policendetails
Medizinischer Rücktransport nach Deutschland
Übernahme der Kosten für medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport nach Deutschland, wenn Weiterbehandlung in Deutschland erforderlich ist
QuelleSchmerzstillende Zahnbehandlung
Übernahme von schmerzstillenden Zahnbehandlungen, medizinisch notwendigen einfachen Füllungen und medizinisch notwendigen Reparaturen von Zahnersatz
QuelleArzneimittel und Verbandsmaterial
Übernahme ärztlich verordneter Arznei-, Heil- und Verbandsmittel sowie Hilfsmittel (z.B. Unterarmgehstützen)
QuellePrivatpatient im Krankenhaus
Versicherte Person wird im Ausland als Privatpatient aufgenommen; Kosten für Krankenhauspflege, Unterkunft und Verpflegung werden übernommen
QuelleFreie Arztwahl
Versicherte Person kann alle im Reiseland zugelassenen Ärzte und Zahnärzte in Anspruch nehmen; volle Kostenerstattung wenn für Reiseland angemessen
QuelleMaximale Reisedauer (Standardpolice)
Standardpolice deckt bis zu 56 Tage pro Reise ab; unbegrenzte Anzahl Reisen im 12-Monats-Versicherungsjahr
QuelleWeltweiter Versicherungsschutz außer Deutschland
Versicherungsschutz gilt weltweit und rund um die Uhr; ausgenommen sind Reisen in Deutschland und in Ländern mit ständigem Wohnsitz
Quelle24-Stunden-Notfallkontakt
Rund um die Uhr erreichbarer Notfallkontakt für medizinische Beratung, Arztempfehlungen und Organisation von Rücktransport
QuelleKeine Selbstbeteiligung
Keine Selbstbeteiligung; alle versicherten Behandlungskosten werden vollständig erstattet (sofern angemessen für Reiseland)
QuelleLeistungsabrechnung und Einreichung
Nach Reiseende Originalrechnungen und Zahlungsnachweise mit Leistungsscheck einreichen; Kostenübernahmegarantie direkt mit Versicherer möglich
Quelle