Aus Quelldokumenten geprüft

HUK24 AG

HUK24

HUK24 is a Reiseversicherung for the Germany market with online purchase and 24/7 assistance.

Zuletzt verifiziert am 27.08.2026Gepruft von: Boleron EUVersicherungsbedingungen: 2022-01Risikoträger: HUK-COBURG-Krankenversicherung AG
Online-Abschluss24/7 Assistance

Direktzahlung

Der Versicherer kann bei Bedarf gegenüber ausländischen Krankenhäusern eine Kostenübernahme-Garantie abgeben und übernimmt im Auftrag des Versicherungsnehmers die Direkt-Abrechnung mit dem Krankenhaus bei stationären Aufenthalten, sodass nicht immer in Vorleistung getreten werden muss.

Geografischer Geltungsbereich

Weltweit, außer Deutschland und dem Land des ständigen Wohnsitzes des Versicherten

Die Tarife RVU20/RBU20 gelten weltweit einschließlich USA und Kanada. Die Tarife RVL20/RBL20 schließen die USA und Kanada aus, außer bei einem Transitaufenthalt unter 24 Stunden mit Anschlussflug oder Weiterreise mit derselben Flugnummer. Deutschland und Länder des ständigen Wohnsitzes gelten nie als Ausland.

Startpreis

15 €

Richtwert — Preisannahmen nicht angegeben

Alleinstellungsmerkmale

  • Keine Selbstbeteiligung: Alle versicherten Behandlungskosten im Ausland werden ohne Selbstbehalt vollständig erstattet.
  • Freie Wahl unter allen im Ausland zugelassenen Ärzten, Zahnärzten und anerkannten Therapeuten, einschließlich Heilpraktikern, Chiropraktikern, Physiotherapeuten und Osteopathen.
  • Such-, Rettungs- oder Bergungskosten im Ausland sind bis zu 10.000 Euro ohne Aufpreis eingeschlossen.
  • Ein an 365 Tagen rund um die Uhr erreichbarer Notfallkontakt bietet Kostenübernahme-Garantien, Direktabrechnung mit dem Krankenhaus und einen Dolmetscher-Service während des Krankenhausaufenthalts.
  • Der Familientarif deckt den Versicherungsnehmer sowie Ehegatten/Lebenspartner und unverheiratete Kinder bis zum 21. Geburtstag unter einem gemeinsamen Beitrag ab.

Leistungsgrenzen

Kosten für Heilbehandlung im Ausland

Gedeckt

Erstattet medizinisch notwendige Behandlungskosten im Ausland wegen Krankheit, Unfallfolgen, Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung sowie bestimmter Schwangerschaftsereignisse. Es ist keine feste Höchstgrenze genannt; der Versicherer kann die Leistung auf einen angemessenen Betrag herabsetzen, wenn die Behandlung das medizinisch notwendige Maß übersteigt oder die Kosten unverhältnismäßig sind.

Quelle

Notfall- und allgemeine Heilbehandlung

Gedeckt

Deckt medizinisch notwendige Behandlungen, die von der Schulmedizin überwiegend anerkannt sind, sowie Methoden, die sich in der Praxis als ebenso erfolgreich bewährt haben oder angewendet werden, weil keine schulmedizinischen Methoden verfügbar sind; die Leistung kann auf die Kosten der schulmedizinischen Alternative herabgesetzt werden.

Quelle

Stationäre Heilbehandlung

Gedeckt

Deckt ärztliche Leistungen und Krankenhausleistungen einschließlich Krankenpflege, Unterkunft und Verpflegung, mit freier Krankenhauswahl unter ständiger ärztlicher Leitung und ausreichenden diagnostischen Möglichkeiten. Zusätzliche Kosten für eine Begleitperson und Elternbesuche bei allein reisenden Kindern werden unter bestimmten Voraussetzungen übernommen. Statt der Kostenerstattung kann ein Krankenhaus-Tagegeld von 30 Euro pro vollem Behandlungstag gewählt werden.

Quelle

Ambulante Heilbehandlung

Gedeckt

Deckt die Kosten für medizinisch notwendige ambulante Heilbehandlungen einschließlich akuter psychischer Betreuung nach traumatischen Ereignissen sowie ärztlich verordnete Verbandmaterialien und Arzneimittel aus einer offiziell zugelassenen Abgabestelle.

Quelle

Schmerzstillende Zahnbehandlung

Gedeckt

Deckt schmerzstillende Zahnbehandlungen, medizinisch notwendige einfache Füllungen und Provisorien sowie medizinisch notwendige Reparaturen von vorhandenem Zahnersatz. Neuanfertigungen von Inlays, definitivem Zahnersatz (Kronen, Teilkronen, Implantate), kieferorthopädische Behandlungen und gnathologische Leistungen sind ausgeschlossen.

Quelle

Krankentransport zur Behandlung

Gedeckt

Deckt den medizinisch notwendigen Transport zur Erstversorgung beim nächsterreichbaren geeigneten Arzt oder Krankenhaus, den Weitertransport zur Weiterversorgung sowie den Transport unmittelbar nach der Behandlung zurück zur letzten Unterkunft bzw. bei Schiffsreisen zum letzten Liegeplatz.

Quelle

Medizinischer Rücktransport nach Deutschland

Bedingt

Der Versicherer organisiert und zahlt den Rücktransport an den ständigen Wohnsitz (bzw. das nächstgelegene geeignete Krankenhaus), wenn der Rücktransport medizinisch sinnvoll und vertretbar ist, die voraussichtlichen Behandlungskosten im Ausland die Rücktransportkosten übersteigen oder eine Krankenhausbehandlung von voraussichtlich mehr als 14 Tagen prognostiziert wird. Kosten für eine Begleitperson werden bei Minderjährigen, Mobilitätseinschränkung oder medizinischer, behördlicher bzw. transportbedingter Notwendigkeit übernommen. Die Erstattung erfolgt ohne Abzug ersparter Rückreisekosten.

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Überführung oder Bestattung im Todesfall

Gedeckt

Deckt die Kosten der Überführung eines verstorbenen Versicherten an den ständigen Wohnsitz in Deutschland. Wird stattdessen im Ausland bestattet, werden die Bestattungskosten bis zu der Höhe erstattet, die eine Überführung gekostet hätte.

Quelle

Such-, Rettungs- oder Bergungskosten

10.000 €

Erstattet die im Ausland wegen Erkrankung, Unfallfolgen oder Tod anfallenden Kosten für Suche, Rettung oder Bergung bis höchstens 10.000 Euro.

Quelle

COVID-19-Behandlung

Keine Grenze angegeben

In den AVB oder auf der HUK24-Produktseite wurde keine spezifische Erwähnung von COVID-19-Behandlung gefunden; sie würde unter die allgemeine Krankheitsbehandlung fallen, wird aber nicht gesondert genannt.

Quelle

Vorerkrankungen

Bedingt

Die Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung gilt als Versicherungsfall und ist versichert. Ausgeschlossen sind jedoch Behandlungen im Ausland, deren Notwendigkeit bereits bei Reiseantritt feststand und die auf einer schon vor Reiseantritt ärztlich diagnostizierten Erkrankung beruhen – außer die Reise wurde wegen des Todes des Ehegatten, Lebenspartners oder eines Verwandten ersten Grades angetreten.

Quelle

Wintersport-Versicherungsschutz

Aus den geprüften Dokumenten nicht feststellbar

In den AVB oder auf der HUK24-Produktseite wurde kein Hinweis auf einen Wintersport-Versicherungsschutz gefunden.

Abenteuersport-Versicherungsschutz

Aus den geprüften Dokumenten nicht feststellbar

In den AVB oder auf der HUK24-Produktseite wurde kein Hinweis auf einen Abenteuersport-Versicherungsschutz gefunden.

Schwangerschaftskomplikationen und Entbindung

Bedingt

Deckt medizinisch notwendige Untersuchungen und Behandlungen wegen Schwangerschaftskomplikationen, Entbindungen bis zum Ende der 36. Schwangerschaftswoche (Frühgeburt), Fehlgeburten und notfallbedingte Schwangerschaftsabbrüche. Ist die Schwangerschaft erst nach Versicherungsbeginn eingetreten, sind zusätzlich Vorsorgeuntersuchungen und Entbindungen nach der 36. Woche versichert. Ausgeschlossen ist die Behandlung, wenn die Versicherte bereits vor Versicherungsbeginn schwanger war.

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Auslands-Haftpflicht

Keine Grenze angegeben

In den AVB oder auf der HUK24-Produktseite wurde kein Auslands-Haftpflichtschutz gefunden; dieses Produkt beschränkt sich auf medizinische Reiseleistungen.

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Rechtsschutz im Ausland

Keine Grenze angegeben

In den AVB oder auf der HUK24-Produktseite wurde kein Rechtsschutz im Ausland gefunden.

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24-Stunden-Notfallkontakt

Gedeckt

Ein telefonischer 24h-Kontakt ist an 365 Tagen im Jahr erreichbar, aus dem Ausland unter +49 69 66 555 44, und bietet Auskunft zu Leistungen, Vermittlung von Ärzten/Kliniken, einen Dolmetscher-Service bei Krankenhausaufenthalten, Kontaktaufnahme zwischen Haus- und Krankenhausärzten, Benachrichtigung von Angehörigen/Arbeitgeber, Ausstellung von Kostenübernahme-Garantien sowie Organisation des Rücktransports.

Quelle

Wichtige Bedingungen

Frist fur Assistance-Anruf

Eine feste Stundenfrist zur Kontaktaufnahme mit dem 24h-Notfallkontakt ist in den AVB nicht genannt, jedoch ist eine Abstimmung mit dem Notfallkontakt erforderlich, um eine Kostenübernahmegarantie für Krankenhausaufnahme und Rücktransport sicherzustellen.

Nicht autorisierte Behandlung

Verletzt der Versicherungsnehmer Pflichten (z. B. Auskunftserteilung oder ärztliche Untersuchung auf Verlangen) vorsätzlich, ist der Versicherer nicht leistungspflichtig. Bei grob fahrlässiger Verletzung kann die Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens gekürzt werden, bis hin zum vollständigen Anspruchsverlust.

Abschluss im Ausland

Der Vertrag muss vor Reiseantritt abgeschlossen werden, und der Abschluss ist nur in Deutschland möglich; ein Abschluss während eines bereits laufenden Auslandsaufenthalts ist nicht möglich.

Chronische Erkrankungen

Die Verschlechterung einer bestehenden (auch chronischen) Erkrankung gilt als Versicherungsfall und ist versichert, jedoch ist die Behandlung ausgeschlossen, wenn deren Notwendigkeit bereits vor Reiseantritt aufgrund einer vor der Reise diagnostizierten Erkrankung feststand, es sei denn, die Reise erfolgte wegen des Todes eines nahen Angehörigen.

Schwangerschaft

Schwangerschaftskomplikationen, Frühgeburten bis zur 36. Woche, Fehlgeburten und notfallbedingte Schwangerschaftsabbrüche sind ab Versicherungsbeginn versichert. Routine-Vorsorgeuntersuchungen und Entbindungen nach der 36. Woche sind nur versichert, wenn die Schwangerschaft nach Versicherungsbeginn eingetreten ist; bestand die Schwangerschaft bereits vorher, ist die Behandlung ausgeschlossen.

Vorerkrankungsausschluesse

Die Verschlechterung einer Vorerkrankung gilt als Versicherungsfall und ist versichert, jedoch ist die Behandlung ausgeschlossen, deren Notwendigkeit bereits vor Reiseantritt aufgrund einer vor der Reise diagnostizierten Erkrankung feststand (außer bei Reiseantritt wegen des Todes eines nahen Angehörigen).

Begrenzung der Deckungsdauer

Die Standard-Jahrestarife (RVE20/RBE20 Einzelperson, RVF20/RBF20 Familie) decken bis zu 56 Tage (8 Wochen) pro einzelner Reise ab, mit einer unbegrenzten Anzahl von Reisen innerhalb des 12-monatigen Vertrags; die 56-Tage-Frist beginnt bei jeder neuen Reise nach Rückkehr nach Deutschland neu. Die Langzeitreise-Tarife für eine einzelne Reise (RVL20/RBL20, RVU20/RBU20) decken eine einzelne Reise von bis zu 365 Tagen; eine Verlängerung kann vor dem ursprünglich vereinbarten Reiseende beantragt werden, die Gesamtreisedauer darf jedoch ein Jahr nicht überschreiten.

Wo kaufen

Dokumente

Allgemeine Versicherungsbedingungen – bis zu 56 Tage je Reise (APTBR20)

Versicherungsbedingungen

Öffnen

Allgemeine Versicherungsbedingungen – bis zu 365 Tage je Reise (APTBR20L)

Versicherungsbedingungen

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Produktseite – Auslandskrankenversicherung

Sonstiges Dokument

Öffnen

Policendetails

Medizinischer Rücktransport nach Deutschland

Übernahme der Kosten für medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport nach Deutschland, wenn Weiterbehandlung in Deutschland erforderlich ist

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Schmerzstillende Zahnbehandlung

Übernahme von schmerzstillenden Zahnbehandlungen, medizinisch notwendigen einfachen Füllungen und medizinisch notwendigen Reparaturen von Zahnersatz

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Arzneimittel und Verbandsmaterial

Übernahme ärztlich verordneter Arznei-, Heil- und Verbandsmittel sowie Hilfsmittel (z.B. Unterarmgehstützen)

Quelle

Privatpatient im Krankenhaus

Versicherte Person wird im Ausland als Privatpatient aufgenommen; Kosten für Krankenhauspflege, Unterkunft und Verpflegung werden übernommen

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Freie Arztwahl

Versicherte Person kann alle im Reiseland zugelassenen Ärzte und Zahnärzte in Anspruch nehmen; volle Kostenerstattung wenn für Reiseland angemessen

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Maximale Reisedauer (Standardpolice)

Standardpolice deckt bis zu 56 Tage pro Reise ab; unbegrenzte Anzahl Reisen im 12-Monats-Versicherungsjahr

Quelle

Weltweiter Versicherungsschutz außer Deutschland

Versicherungsschutz gilt weltweit und rund um die Uhr; ausgenommen sind Reisen in Deutschland und in Ländern mit ständigem Wohnsitz

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24-Stunden-Notfallkontakt

Rund um die Uhr erreichbarer Notfallkontakt für medizinische Beratung, Arztempfehlungen und Organisation von Rücktransport

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Keine Selbstbeteiligung

Keine Selbstbeteiligung; alle versicherten Behandlungskosten werden vollständig erstattet (sofern angemessen für Reiseland)

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Leistungsabrechnung und Einreichung

Nach Reiseende Originalrechnungen und Zahlungsnachweise mit Leistungsscheck einreichen; Kostenübernahmegarantie direkt mit Versicherer möglich

Quelle